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DE29622783U1 - Abstandhalter zum Distanzieren von in Tauchbädern zu behandelnden Blechen - Google Patents

Abstandhalter zum Distanzieren von in Tauchbädern zu behandelnden Blechen

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DE29622783U1
DE29622783U1 DE29622783U DE29622783U DE29622783U1 DE 29622783 U1 DE29622783 U1 DE 29622783U1 DE 29622783 U DE29622783 U DE 29622783U DE 29622783 U DE29622783 U DE 29622783U DE 29622783 U1 DE29622783 U1 DE 29622783U1
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foam
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wrapping film
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Odenwald Chemie GmbH
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Odenwald Chemie GmbH
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Description

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·· Gerhard Ö.'Sctfupfner
Postfach 10 11 61
Maximilianstraße 6
D-30085 München
·· European Patent Attorneys
Mandataires en brevets europ^ens
e-mail: auf Anfrage/upon request
Telegramm/cable:
MAXIMARK® MQnchtn
Odenwald Chemie GmbH HJM/Sz
Abstandhalter zum Distanzieren von in Tauchbädern zu behandelnden Blechen
In der Kfz-Industrie ist es bekannt, zwischen Bleche Abstandhalter unter Verwendung von Schaumstoff einzufügen, welche die Bleche gewissermaßen "schwimmend" lagern. Die zumindest teilweise kompressiblen Eigenschaften des Schaumstoffs vermeiden hierdurch ein Aufbeulen oder Einfallen der aus den Blechen, Spriegeln und dazwischen angeordneten Abstandhaltern gebildeten "Paketen". Dabei ist es bekannt, die Schaumstoff-Abstandhalter zwischen Spriegel und Blech einzusetzen.
Es ist auch bekannt, daß die Behandlungsmittel in Tauchbädern, Spritzbädern und auch Waschanlagen, die beispielsweise zum Entrosten, Entfetten, Phosphatieren, Lackieren (KTL) und dergleichen dienen, vom Schaumstoff teilweise aufgesaugt werden. In anschließenden Fertigungsstufen entweichen diese Medien im flüssigen oder auch dampfförmigen Aggregatzustand und führen dann zu teilweise sehr erheblichen Schaden. So kann ein Phosphatierungsmittel zur Koagulation der KTL (kathodischen (elektrophoretischen) Tauch-Lackierung) führen, was Vernetzungsstörungen zur Folge hat. Auch das Auslaufen von Lösungen aus dem Schaumstoff nach dem Tauchbad über fertig lackierte, aber noch nicht ausgehärtete Blechüberzüge zerstören die lackierten Flächen, so daß
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• ·
das gesamte behandelte Blech als "Ausschuß" nicht weiterverwendet werden kann oder zusätzlich nachgearbeitet werden muß. Auch kommt es gelegentlich zu Verhärtungen des Schaumstoffs/ wenn dort befindliche Tauchbadmittel koagulieren. Hierdurch ist die Rückstellfähigkeit des Schaumstoffs, d.h. dessen federelastische Kompressibilität beeinträchtigt.
Es ist auch nicht auszuschließen, daß durch Abwanderungen von Komponenten aus dem Schaum, z.B. durch Wiederfreigabe vorher aufgenommener Lösungen, Stoffkonzentrationen aufgebaut werden, die zum "Umkippen" des Tauchbades und zu einem sehr beschleunigten Zwang zu dessen Austauch führen. Je nach Größe des Tauchbades können sich die Kosten für die Entsorgung, für den Produktionsausfall oder eventuelle Nachbearbeitung von Schäden schnell auf Millionen von DM auflaufen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, solche Abstandhalter mit einfachen Mitteln dahingehend zu verbessern, daß diese Nachteile vermeidbar sind.
Die Erfindung ist im Anspruch 1 gekennzeichnet und in Unteransprüchen sind bevorzugte Ausbildungen der Erfindung beansprucht.
Gemäß der Erfindung wird ein Schaumstoff kern mindestens auf dem größten Teil seiner Umfangsfläche von einer feuchtigkeitsdichten Hüllfolie umgeben, die beispielsweise als Schlauch ausgebildet sein kann und in welche der Schaumstoffkern eingesteckt oder die beispielsweise aus zwei Bahnen um den Schaumstoff kern herumgelegt und zu einem Schlauch verschweißt ist. Auch andere Umhüllungsmöglichkeiten bieten sich an. Die Enden der Hüllfolie sollten stirnseitig über den Schaumstoffkern so weit überstehen, daß die Enden dort zum stirnseitigen Abdichten des Schaumstoffkerns miteinander z.B. verschweißt,
verklebt oder auch nur umgelegt werden können.
Es ist an sich bereits bekannt (EP-B-O 201 675), Klötze zum Distanzhalten aus Polyethylenechaumstoff herzustellen und zwischen beispielsweise Türverkleidungen von Kraftfahrzeugen beim Übereinanderstapeln derselben einzulegen, damit die gestapelten Türverkleidungen beim Transport nicht aneinanderreihen und deren bereits lackierte Oberflächen beschädigt werden. Sofern solche Distanzklötze an einer Oberseite mit beispielsweise einer Haftfolie überzogen sind, dient diese dem Befestigen an der betreffenden Türverkleidung. Eine Lösung der oben genannten Aufgabe ist durch einen solchen Abstandhalter nicht möglich.
Darüber hinaus ist es auch bekannt (DE-OS 43 17 693), in eine Hülle aus beispielsweise Kunststoff einen geformten Schaumstoff einzulegen und den Gesamtkörper als Transportschutz zu verwenden. Die Hülle besteht aus Papierfaservlies oder dergleichen Gas und Feuchtigkeit aufsaugendem und durchlassendem Material, so daß auch hierdurch die oben genannte Aufgabe nicht lösbar ist.
Ferner ist es bekannt (DE-PS 43 06 059), einen Schaumstoffkern von Polstern für Patientenliegeflachen in eine Schutzhülle einzusetzen und diese zu verschweißen, damit beispielsweise von inkontinenten Patienten abgesonderte Flüssigkeit den Polsterkern nicht unbrauchbar macht. Da dennoch ein Gasaustausch zwischen dem Polster und der äußeren Umgebung stattfinden soll, wird in die Außenhülle eine Öffnung eingeschnitten und von innen mit einer zwar flüssigkeitsdichten, aber gasdurchlässigen Zusatzfolie verschlossen.
Ferner ist es bekannt (DE 91 15 773 U), in von Kunststofffolien
gebildete Taschen, die perforiert sein können, elastische Körner einzufüllen, um so zur Trittschalldämmung dienende elastische Matten herzustellen.
Schließlich ist es auch bekannt (DE-OS 38 26 011 und DE-PS 40 28 895), mit Schaumkomponenten gefüllte Beutel oder von einer Bandage im komprimierten Zustand gehaltene Schaumstoffkörper in Hohlräume von Kfz-Karosserien einzusetzen und an Ort und Stelle zu erwärmen, so daß die Schaumkomponenten aufschäumen oder die Kunststoffbandage schmilzt und der Schaumstoff sich expandieren und die Hohlräume ausfüllen kann. Auch hierdurch wird die oben genannte Aufgabe nicht gelöst.
Bei der Erfindung dient der Abstandhalter gewissermaßen als Hilfsmittel während der Behandlung in Tauchbädern mit dem Zweck, daß so Tauchbadflüssigkeit nicht in den Schaumstoffkern eindringen kann und daher auch keine Gefahr besteht, daß eventuell aufgesaugtes Tauchbadmaterial nach dem Verlassen der Bleche, insbesondere Kraftfahrzeugbleche, aus dem Tauchbad noch nach dem üblichen Abfließen und Abtropfen zu einem späteren unerwünschten Zeitpunkt austritt und zu Schädigungen des weiteren Verfahrensablaufs und/oder der Umwelt führen.
Es empfiehlt sich, als Hüllfolie Polyethylen (PE), insbesondere einer Foliendicke zwischen 15 und 100 iim zu verwenden.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Hüllfolie möglichst dicht an die ümfangsflache (hier: Mantelfläche) des Schaumstoffkerns anzulegen; zu diesem Zweck eignen sich bei Wärme schrumpffähige Hüllfolien besonders gut. Der Abstandhalter ist dann ein gewissermaßen "einstückiger" Bauteil, selbst wenn er aus zwei oder mehr Teilen hergestellt ist.
Das Material der Hüllfolie ist bei Temperaturen zwischen 70° C und 170° C klebfähig und bei Temperaturen zwischen 70° C und 170° C kann die Hüllfolie schmelzen.
Der Schaumstoffkern kann zwar geschlossenzellig sein, doch empfiehlt sich ein mindestens teilweise offenzelliges Material, das zweckmäßigerweise mit einem Tränkmittel imprägniert ist. Als solches empfiehlt sich Polyacrylat und/oder Bitumen. Der Schaumstoffkern wird bevorzugt aus PUR-Weichschaum, imprägniert mit modifizierten Polyacrylaten und Bitumen, als Schaummaterial hergestellt. Derartige getränkte Schaumstoffkerne bestehen bevorzugt aus dem unter dem Warenzeichen "O.G.-BAND 99" bekannten Material, bei dem Abmischungen aus Polyacrylat und Bitumen als Tränkmittel verwendet werden.
Der Querschnitt des Schaumstoffkerns ist zweckmäßigerweise rechteckförmig, um eine gute Auflagerung der Bleche übereinander ohne Wegrollen von Abstandhaltern zu ermöglichen. Dabei sollte das Verhältnis der beiden Seitenflächen des rechteckförmigen Kernquerschnitts circa 1 bis 3, insbesondere 1,2 bis 2,4 betragen. Für besondere Anwendungen sind auch andere geometrische Formen und andere Abmessungen möglich.
Bei der bevorzugten Verwendung erfindungsgemäßer Abstandhalter zum Trennen oder schwimmenden Lagern von Kf&zgr;-Blechen findet das Behandeln dieser in Spritz- oder Tauchbädern erfindungsgemäß wie folgt statt:
Zuerst werden die Abstandhalter vor dem Einbringen der Bleche in das Spritz- oder Tauchbad zwischen Spriegel und Blech eingebracht. Danach wird das Paket der mittels der Abstandhalter voneinander getrennten Flächen durch das Bad hindurch-
• *
und aus diesem wieder heraustransportiert. Schließlich werden die behandelten Bleche mit dem Abstandhalter anschließend einem Trocknungsverfahren zugeführt. Hierbei ist es zweckmäßig, wenn sich in der Trocknungsstufe das Material der Hüllfolie so verhält, daß es klebfähig wird und eine Klebeverbindung zwischen dem Blech und dem Schaumstoffkern bildet. Die Folienhülle schmilzt bei den Temperaturen in der Trocknungsstufe seitlich weg, so daß dann der Schaumstoffkern freigegeben wird, während in dem Bereich zwischen Schaumstoffkern und Blech die aufschmelzende Hüllfolie zu einer guten Verklebung zwischen Blech und Schaumstoff führt. Hierdurch wird der Schaumstoffkern gewissermaßen mit den hinter dem Blech befindlichen Spriegeln und dem Außenblech verklebt.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
Figur 1 eine Teilansicht eines erfindungsgemäßen Abstandhalters, bei dem ein Teil der Hüllfolie weggeschnitten ist;
Figur 2 einen schematischen Querschitt durch den Abstandhalter von Figur 1;
Figur 3 einen schematischen Querschitt durch eine schlauchförmige Hüllfolie vor dem Aufziehen auf den Schaumstoffkern;
Figur 4 einen schematischen Querschnitt durch einen Schaumstoffkern;
Figur 5 eine schematische Seitenansicht auf einen sandwichartig zwischen zwei Hüllfolienbahnen eingefügten flachen Schaumstoffkern;
Figuren 6-8 schematische Querschnitte von erfindungsgemäßen Abstandhaltern und
Figur 9 eine schematische Seitenansicht des Einsatzes zwischen Spriegel und Außenblech.
Nach Figur 1 ist der im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmige Schaumstoffkern 1 bestehend aus mit Tränkmitteln getränktem offenzelligem PüR-Schaumstoff, von einer Hüllfolie 2 aus Polyethylen umgeben. An einem Stirnende des innerhalb der Hüllfolie 2 verborgenen Schaumstoffkerns 1 sind die überstehenden Enden 2a der Hüllfolie 2 miteinander verbunden, z.B. verschweißt; sie bilden dort eine flüssigkeitsdichte Umhüllung der betreffenden Stirnseite des Schaumstoffkerns 1. An der linken Seite der Figur 1 ist die Hüllfolie 2 zur Darstellung des Schaumstoffkerns 1 weggeschnitten.
Gemäß Figur 2 legt sich die Hüllfolie 2 dicht an die Umfangs- bzw. Mantelflächen des Schaumstoffkerns 1 an und bildet mit diesem gewissermaßen eine "einteilige Baueinheit".
Tatsächlich besteht gemäß Figuren 3 und 4 der Abstandhalter aber aus dem Schaumstoffkern 1 und der darum gelegten Hüllfolie 2, die nach Figur 3 noch im Querschnitt als Schlauch dargestellt ist.
Die Herstellung des Abstandhalters kann nach Figur 5 beispielsweise dadurch erfolgen, daß auf eine untere Hüllfolienbahn 2b der Schaumstoffkern 1 aufgelegt und über diesen eine obere Hüllfolienbahn 2b so aufgelegt wird, daß beide Hüllfolienbahnen 2b stirnseitig mit ihren Enden 2bl über den Schaumstoffkern 1 überstehen. Bei vielen Anwendungsfällen werden die über-
stehenden Enden 2bl beispielsweise gemäß Figur 1 zusammengelegt und miteinander verschweißt. Aber auch dann, wenn diese nicht zusammengeschweißt sind, erfüllen sie weitgehend ihre "Abdichtungsaufgaben" beispielsweise dadurch, daß in Tauchbädern zur Reinigung, Vorbehandlung oder Lackierung das ankommende Fluidum den über den Schaumstoffkern 1 überstehenden Teil der Hüllfolie - an den Enden 2bl - gegen die Stirnseite des Schaumstoffkerns 1 drückt und das Eindringen des Tauchbadmediums in Form von Lösungen oder dergleichen weitgehend verhindert.
Nach einer besonderen Ausbildung der Erfindung können die Schaumstoffkerne 1 teilweise oder vollständig mit einem abdichtenden Überzug z.B. einer "Verhautung" aus PUR versehen werden, die die Stelle der Hüllfolie ersetzt.
Die Schematische Querschnittsdarstellung des Abstandhalter nach Figur 6 besteht wiederum aus dem Schaumstoffkern 1 und der Hüllfolie 2, welche aus zwei Teilstücken besteht, die von unten und oben über den Schaumstoffkern gelegt und längs der sich an den Rändern überlappenden Enden 5 miteinander verbunden, beispielsweise thermisch verschweißt sind.
Eine entsprechende Ausbildung ist in Figur 7 schematisch im Querschnitt gezeigt mit dem Unterschied, daß der Schaumstoffkern 1 aufgrund von Schweißstanzen oder des seitlichen Verschweißens der Hüllfolie 2 oval ausgebildet ist, so daß auch die Hüllfolie 2, bestehend aus einem unteren und oberen Teil, sich den Außenkonturen des Schaumstoffkerns I entsprechend anpaßt. Auch hier sind die seitlichen Ränder 5 der Hüllfolie 2 miteinander im Längsschweißverfahren verschweißt.
Bei der Ausführung von Figur 8 ist der Schaumstoffkern 1 im Querschnitt rechteckig; die einstückige Hüllfolie 2 umhüllt den
Schaumstoffkeim 1 nahtlos. Die Hüllfolie 2 ist beispielsweise im Tauch oder Sprühverfahren auf den Schaumstoffkern aufgebracht.
Gemäß Figur 9 werden jeweils Abstandhalter bestehend aus den Schaumstoffkernen 1 und den Hüllfolien 2 zwischen viele Meter lange Karosseriebleche 3 und deren Abstützorganen 4 eingefügt, um diese "schwimmend" zu lagern. Derartige Systeme von Blechen 3, Abstützorganen 4 und Abstandhaltern werden durch geeignete Mittel zusammengehalten und durch die Behandlungsstufen geführt, so daß die meisten Flächen der Bleche 3 vom Behandlungsmedium erreicht werden können. Infolge der Verwendung der Hüllfolien wird vermieden, daß Behandlungsmittel von den Schaumstoffkernen 1 aufgenommen und einerseits nach dem Verlassen der betreffenden Behandlungsstufen aus den Schaumstoffkernen 1 austritt und auf die behandelten Blechoberflächen auftrifft, um dort zu erheblichen Problemen zu führen, oder andererseits die Hohlräume des Schaumstoffs ausfüllt und später nicht mehr die "schwimmende" Lagerung gewährleistet.
Weitere Ausbildungen der Erfindung für Montage-Hilfsfunktionen ist die Ausrüstung mit für das KTL-Verfahren unbedenklichen Selbstklebebeschichtungen auf der Folie oder die Vorkomprimierung der Schaumstoffteile durch Anwendung der Vakuumtechnik mittels Folie, um diese an vorgegebene Einsatzbereiche in z.B. Spalten und Fugen anzupassen.
Die Erfindung ist auch aus umwelttechnischen Gründen höchst vorteilhaft. Es wird vermieden, daß sich in den Schaumstoffporen und -hohlräumen umweltschädliche Medien sammeln und bei der weiteren Behandlung oder beim Recyclen des Schaumstoff zu Schäden führen.
Es empfiehlt sich, wenn der Kreisumfang der schlauchförmigen
- 10 -
- &iacgr;&ogr; -
Hüllfolie 2 nach Figur 2 so bemessen wird, daß er der Summe der Seitenlängen des rechteckförmxgen Querschnitts des Schaumstoff kerns 1 von Figur 1 im wesentlichen entspricht. Eine Toleranz von etwa +/- 20% kann ohne weiteres in Kauf genommen werden.
Die Hüllfolie 2 kann auch selbstklebende Eigenschaften aufweisen oder mit einer selbstklebenden Beschichtung an ihrer äußeren Oberfläche versehen sein, um das Anhaften an den Gegenständen, wie Blechen 3, zu erleichtern.
In manchen Fällen ist es zweckmäßig, die Hüllfolie 2 als Verbundfolie unter Einbeziehung einer Sperrschicht mit der Polymerkomponente Polyamid (PA) auszubilden, um das Hindurchtreten von Luft durch die Hüllfolie 2 während der durch Vakuumieren durchgeführten Komprimierung des Schaumstoffteils zu verhindern. Durch mechanische Zerstörung, z.B. Stechen der Hüllfolie, expandiert der Schaumstreifen nach Applikation in der gewünschten Lage.

Claims (17)

  1. Hans-Jürgen Müller
    Gerhard D. Schupfner
    e-mail: auf Anfrage/upon request Postfach 101161
    TelegramnVcable: Maximilianstraße 6 European Patent Attorneys
    MAXIMARK® Manchen * D-300S5 Manchen Mandataires en brevets europeens
    Odenwald Chemie GmbH HJM/Sz
    ANSPRUCHSFASSUNG
    1. Zum Distanzieren von in Tauchbädern zu behandelnden Blechen dienender Abstandhalter mindestens teilweise aus kompressiblem bzw. komprimierbarem Schaumstoff, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoff als Schaumstoffkern (1) von einer feuchtigkeitsdichten Hüllfolie (2) umgeben ist.
  2. 2. Abstandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolie (2) als Schlauch ausgebildet ist.
  3. 3. Abstandhalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolie (2) aus zwei Bahnen (2b) verschweißt ist.
  4. 4. Abstandhalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolie (2) durch Aufsprühen des Folienmaterials auf den Schaumstoffkern (1) und Verfestigen hergestellt ist.
  5. 5. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
    &iacgr;&Lgr;&Agr;&KHgr;&Igr;&Mgr;&Lgr;&Bgr;&KHgr; Form III
    dadurch gekennzeichnet, daß Enden {2a, 2bl) der Hüllfolie (2) stirnseitig über den Schaumstoffkern (1) überstehen und dort zum stirnseitigen Abdichten des Schaumstoffkerns (I) miteinander verbunden sind.
  6. 6. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolie (2) eine Verbundfolie mit einer Sperrschicht mit der Polymerkomponente Polyamid (PA) ist.
  7. 7. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolie (2) aus Polyethylen (PE) oder Polyurethan (PU) besteht.
  8. 8. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolie (2) eine Foliendicke zwischen 15 und 100 m aufweist.
  9. 9. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolie (2) bei Wärme schrumpft.
  10. 10. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolie (2) eine selbstklebende Außenbeschichtung aufweist oder selbst selbstklebende Eigenschaften aufweist.
  11. 11. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Hüllfolie (2) bei Temperaturen
    zwischen 70° C und 170° C schmilzt.
  12. 12. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Hüllfolie (2) bei Temperaturen zwischen 70° C und 170° C den Schaumstoff mit den angrenzenden Flächen verklebt.
  13. 13. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkern (1) aus mindestens teilweise offenzelligem Material besteht.
  14. 14. Abstandhalter nach Anspruch 13,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkern (1) mit einem Tränkmittel imprägniert ist.
  15. 15. Abstandhalter nach Anspruch 14,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkern (1) mit Polyacrylat und/oder Bitumen getränkt ist.
  16. 16. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkern (1) PUR-Weichschaum als Schaummaterial aufweist.
  17. 17. Abstandhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Schaumstoffkerns (I) im wesentlichen rechteckförmig ist mit einem Verhältnis der beiden Seitenflächen von circa 1:1 bis 1:3.
DE29622783U 1996-05-30 1996-05-30 Abstandhalter zum Distanzieren von in Tauchbädern zu behandelnden Blechen Expired - Lifetime DE29622783U1 (de)

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DE29622783U DE29622783U1 (de) 1996-05-30 1996-05-30 Abstandhalter zum Distanzieren von in Tauchbädern zu behandelnden Blechen
DE1996121782 DE19621782A1 (de) 1996-05-30 1996-05-30 Abstandhalter aus Schaumstoff sowie Verwendung desselben und Verfahren zur Behandlung von Kraftfahrzeugblechen unter Verwendung solcher Abstandhalter

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102005034451A1 (de) * 2005-07-23 2007-01-25 Volkswagen Ag Oberflächenschutz für Vorbehandlungsanlagen und/oder Behandlungsanlagen von Karosserien und Karosseriebauteilen

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DE102005034451A1 (de) * 2005-07-23 2007-01-25 Volkswagen Ag Oberflächenschutz für Vorbehandlungsanlagen und/oder Behandlungsanlagen von Karosserien und Karosseriebauteilen

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