DE3028568A1 - Endotrachealtubus - Google Patents
EndotrachealtubusInfo
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Description
3028568 Uwe Czybulka Patentanwalt
Maximilianstrasse 15 D-8000 München 22
Tel.: (089) 295201 Telex: 523514
C 167
-3-
Endotrachealtubus
Die Erfindung bezieht sich auf einen Endotrachealtubus gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Endotrachealtuben sind biegsame Rohre, die zur Narkosebeatmung bzw. zur therapeutischen Beatmung von Patienten durch den Mund,
durch die Nase oder durch ein Tracheostoma in die Luftröhre geschoben werden. Sie bestehen aus gewebefreundlichen Kunststoffen
wie Gummi, Silastic oder PVC, sind zum Teil silikonisiert und thermoplastisch verformbar. Die Endotrachealtuben garantieren
freie Atemwege. Sie sind in der überwiegenden Zahl mit einer aufblasbaren Blockermanschette ausgestattet, die das Tracheallumen
um das Beatmungsrohr herum abdichten und so eine Aspiration verhindern soll. Die Blockermanschette wird über einen kleinen Kanal,
der in die Rohrwand eingearbeitet ist, in situ mit Raumluft aufgeblasen. Der Kanal geht in einen dünnen Schlauch über, der sLch .
außerhalb der Patienten zu einem mehr oder weniger großen Kontrollbzw. Pilotballon erweitert. Am Ende des Schlauches befindet sich
ein Ansatzstutzen für eine Blockerspritze, über die die Blockermanschette aufgeblasen wird.
Geblockt werden die Manschetten nach Gehör, d.h. es wird soviel Luft hineingegeben, daß bei einer Inspiration gerade eben keine
Luft mehr zwischen Blockermansahettenwand und Trachealwand ent-
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weichen kann. Der Druck, der dazu benötigt wird, ist sehr unterschiedlich.
Man unterscheidet zwischen Niederdruckmanschetten mit vorgegebenem Manschettenvolumen, das sich ohne Druck entfaltet,
und zwischen Hochdruckmanschetten, deren abdichtende Wirkung durch Aufblasen mit hohem Druck zustande kommt.
Der Abdichtungsdruck beträgt bei Niederdruckmanschetten 5-20 mitiHg.
Bei Hochdruckmanschetten müssen die elastischen Kräfte des Manschettenmaterials überwunden werden, wozu Füllungsdrucke bis
zu 300 mmHg und mehr nötig sind.
Will man eine gute Abdichtung der Luftröhrenöffnung des Tracheallumens erreichen, so muß man zwangsläufig in Kauf nehmen,
daß sich ein Teil des Blockungsdruckes der Trachealschleimhaut mitteilt, was zu bestimmten Komplikationen führen kann.
Tatsächlich sind die häufigsten Komplikationen bei der Anwendung von Endotrachealtuben Schleimhautverletzungen der Luftröhre im
Anliegebereich der Blockermanschette; vgl. etwa H. Marquort und K.-J. Fischer in der Zeitschrift Anaesthesist, Springer Verlag,
Bd. 27, 1978, Seiten 187 bis 192, insbesondere Seite 187, rechte Spalte. Sie werden durch eben diesen Druck, den die Manschette
auf die Trachealschleimhaut ausübt, verursacht. Überschreitet dieser Druck den Kapillardruck, so resultiert daraus eine Minderbis
Nichtdurchblutung der Trachealschleimhaut im Bereich der Anliegefläche der Manschette. Der Füllungsdruck der Niederdruckmanschetten
entspricht weitgehend dem Druck auf die Trachealwand, da die vorgegebene Manschettengröße so gewählt ist, daß das
notwendige Füllvolumen fast immer unter dem Residualvolumen, d.h. dem vorgegebenen Manschettenvolumen bleibt; vgl. oben a.a.O.,
Seite 188 ff. Die Füllungsdrucke der Hochdruckmanschetten übertragen sich nicht vollständig auf die Trachealwand. Genaue
Messungen liegen nicht vor. Mit der oben beschriebenen Blockungsmethode nach Gehör bewegt man sich höchstwahrscheinlich in Druckbereichen,
die einen eben noch tolerablen transmuralen Druck, das
ist der Teil des Blockungsdruckes, der sich auf die Trachealschleimhaut überträgt, darstellt.
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Leider bleibt im Laufe einer auch relativ kurzen Inhalationsnarkose der durch die Blockung nach Gehör erzielten niedrigstmöglichen
Blockungsdruck und damit auch der niedrigstmögliche Transmuraldruck nicht gleich, sondern er steigt über mehrere
Stunden kontinuierlich an. Das hat folgende Ursache:
Nahezu alle Narkosen werden mit einem bestimmten Anteil Lachgas im Inspirationsgemisch durchgeführt. Dieser Anteil kann bis zu
80 % betragen. Der Rest des Inspirationsgasgemisches ist Sauerstoff und unter Umständen zu 1-2 % ein volatiles Anästhetikum,
im allgemeinen halogenierter Kohlenwasserstoff. Lachgas hat nun
die Eigenschaft, zeit- und konzertrationsabhängig in die Blockermanschette
hineinzudiffundieren. Da umgekehrt die Blockungsluft nicht aus der Manschette herausdiffundieren kann, kommt es
zu Volumen- und Druckzunahmen in der Manschette und damit zu einer Zunahme des transmuralen Druckes. Eigene Messungen an einer
gebräuchlichen Niederdruckmanschette haben ergeben, daß nach Anfangsfüllungsdrucken von etwa 10 mmHg unter Narkosebedingungen
mit einem inspiratorischen Lachgasanteil von nur 66 % der Manschettendruck nach einer Stunde bereits einen Wert von 50-60 mmHg,
nach einer weiteren Narkosestunde bis zu 100 mmHg erreicht hat.
In-vitro-Untersuchungen haben ergeben, daß ein kontinuierlicher Druckanstieg in der Blockungsmanschette bis zu 8 Stunden beobachtet
werden kanni' um dann auf einem sehr hohen Druckniveau zu bleiben.
Der Enddruck ist abhängig vom anfänglichen Blockungsdruck und liegt zwischen 110 und 160 mmHg. Auch bei sogenannten Hochdruckmanschetten
mit anfänglichen Füllungsdrucken von 200 bis 300 mmHg ist ein Druckanstieg durch Lachgasdiffusion in ähnlichem Ausmaß
zu beobachten. Unabhängig von der Art der Blockermanschette wirkt dieser überdruck in vollem Umfang auf die Luftröhrenschleimhaut.
Folgende Lösungsmöglichkeiten des Problems eines lachgasdiffusionsbedingten
Manschettendruckanstieges wurden bisher angegeben:
1) Rezidivierende Volumenreduzierung der Blockermanschette
bei längerdauernden Narkosen entweder mit einer Plastikspritze per Hand oder mit einem speziell dafür entwickelten
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handeisüblichen Gerät. Diese Methode beinhaltet eine
wesentliche Steigerung der Aspirationsgefahr durch zu forsche Volumenreduzierung bzw. durch Lachgasrückdiffusion
aus der Manschette heraus bei einer eventuell während der Narkose notwendigen Erhöhung der
inspiratorischen Sauerstoffkonzentration. Außerdem ist diese Methode zeit- bzw. materialaufwendig und wird deshalb
in praxi kaum durchgeführt.
2) Füllung der Blockermanschette mit dem Narkosegasgemisch. Bei identischen Partialdrucken findet keine
Lachgasdiffusion statt. Auch hier erhöht sich das Aspirationsrisiko bei Änderung des Inspirationsgemisches während der Narkose oder bei postoperativer
Nachbeatmung.Obwohl in der Literatur häufig empfohlen, wird diese Methode in der Praxis kaum verwendet.
3) Endotrachealtubusmanschetten mit Überdruckventilen. Solche Tuben werden angeboten. Es gilt jedoch auch
hier das unter 1) bereits erwähnte erhöhte Risiko.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Endotrachealtubus der eingangs/-genannten Art so zu verbessern, daß der durch Lachgas"
diffusion bedingte Druckanstieg in der Blockermanschette zumindest
.soweit vermindert wird, daß der Transmuraldruck auf einem unschädlichen
Wert gehalten wird. Der Druck in der Blockermanschette soll sich dabei selbsttätig einstellen, so daß Kontrollen von Seiten
des Klinikpersonals, manuelle Eingriffe oder aufwendige Ventilanordnungen
zur Druckreduzierung überflüssig sind.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden
Teil des ersten Patentanspruchs angegebenen Merkmale gelöst.
Mit der Erfindung wird daher ein anderer Weg als bisher einge
schlagen, um den Druckanstieg in der Blockermanschette bei einer
Lachgasdiffusion zu reduzieren. Der Erfindung liegt hierbei
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— 7—
folgende Überlegung zugrunde:
folgende Überlegung zugrunde:
Da man die Lachgasdiffusion in die Blockermanschette nicht verhindern
kann, muß ein möglichst risikoloser Weg gefunden werden, um den Partialdruck des Lachgases in der Blockermanschette möglichst
gleichmäßig abzusenken. Es könnten zwar hier auch Druckregelschaltungen vorgesehen werden, die automatisch den Partialdruck
überwachen, jedoch wäre der Aufwand für derartige Vorrichtungen viel zu groß.
Gemäß der Erfindung wird daher angestrebt, den durch Diffusion in die Blockermanschette eingetretenen Lachgasanteil auf die gleiche
Weise aus der Blockermanschette zu entfernen, d.h. durch Rückdiffusion des Lachgases in die freie Atmosphäre, in der der Partialdruck
des Lachgases Null ist. Dementsprechend wird . gemäß der Erfindung die Blockermanschette über einen Gasleitkanal mit
möglichst geringem oiffusicnswiderstand mit einem D^ffusionsbehälter
verbunden, der außerhalb des Patienten liegt. Das Lachgas wird auf diese Weise über das gesamte Volumen von Blockermanschette,
Gasleitkanal und D^iffusionsbehälter gleichmäßig verteilt und
kann durch die Wand des Qiffusionsbehälters in die freie
Atmosphäre hinaus diffundieren. Die Oberflächengröße dieses
Piffusionsbehälters und dessen Wandmaterial werden so ausgewählt,
daß ein wesentlicher Anteil des in die Blockermanschette eindiffundierten
Lachgases das beschriebene System über die Wand ■ des . Diffusionsbehälters wieder verlassen kann, so daß zumindest
der durch Lachgasdiffusion in die Blockermanschette in dieser bewirkte Druckanstieg und der damit verbundene Anstieg des
Transmuraldruckes in annehmbaren Grenzen gehalten wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der bei derartigen Endotrachealtuben im allgemeinen vorhandene Kontrollbzw.
Pilotballon als Diffusionsbehälter gemäß der Erfindung ausgebildet
werden, indem dessen Oberfläche und Wandmaterial entsprechend den genannten Anforderungen ausgewählt werden. Der
erwähnte Pilotballon wird bisher nur zu dem Zweck genutzt und ist auch so konstruiert, daß man durch palpatorische Prüfung *
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die Manschettenfüllung und annähernd den Füllungsdruck - allerdings
nur mit sehr viel Erfahrung - verifizieren kann.
Es ist zwar richtig, daß auch durch die Wand bisher verwendeter Pilotballons ein gewisser Teil des Lachgases in die Raumatmosphäre
hinaus diffundiert; vgl. F. Scheurecker et al. in der Zeitschrift "Anästhesist", Springer Verlag, 19 78, Bd. 27,
Seiten 336 bis 339, insbesondere Seite 338, linke Spalte und Seite 339, linke Spalte unten. In den in dieser Literaturstelle
beschriebenen Versuchen wurde der Druckanstieg der Blockermanschette mit und ohne Pilotballon gemessen, der dort Ausgleichsballon genannt wird. Die Messungen liefen über maximal 135 Minuten
und zeigten einen verminderten Druckanstieg in der Blockermanschette, wenn ein derartiger Ausgleichsballon benutzt wurde.
Der Druckanstieg in der Blockermanschette lag hierbei zwischen 10 und 20 mmHg; diese Werte sind abhängig von der Lachgaskonzentration
und wurden im wesentlichen durch Versuche der Anmelder bestätigt. In von den Anmeldern ausgeführten Langzeitversuchen
mit Hochdruck- und Niederdruckmanschetten wurde festgestellt, daß der Druckanstieg in der Blockermanschette abhängig
vom anfänglichen Füllungsdruck zwischen 100 und 160 mmHg betragen kann; dieser Druckanstieg bedeutet jedoch einen bereits gefährlichen
Transmuraldruck auf die Luftröhrenschleimhaut.
Aus den oben erwähnten Messungen von Scheurecker und anderen ist ebenso wie aus entsprechenden Versuchen der Anmelder ein
kontinuierlicher Druckanstieg in der Blockermanschette zu verzeichnen, wobei dieser Druck auch über lange Meßzeiten von z.B.
acht Stunden, wie von den Anmeldern nachgewiesen, nahezu kontinuierlich und nach einer Anlaufzeit quasi linear ansteigt.
Die gemäß der Erfindung vorgeschlagene Lösung, die Diffusion von Lachgas in die Raumatmosphäre zur Verringerung des Druckes in
der Blockermanschette auszunutzen, indem die Rückdiffusionsflache
für das Lachgas vergrößert und das Material des Diffusions-
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behälters entsprechend ausgewählt wird, zeigt nun auch überraschend
weitere Vorteile. Zum einen verläuft der Druckanstieg aufgrund der Volumenvergrößerung des Systems aus Blockermanschette,
Verbindungsschlauch und Rediffusionsbehälter bzw. Ausgleichsballon
langsamer als bei bisher bekannten Endotrachealtuben.
Zum anderen stellt sich in dem System aus Blockermanschette, Verb indungs schlauch und . 1^ if fusionsbehälter bei entsprechender
Dimensionierung des Verbindungsschlauches und des D iffusions bell
alters nachein bis 2weistunden ein Diffusionsgleichgewicht ein:
In diesem Gleichgewichtszustand ist dann etwa die Menge des in die Blockermanschette eindiffundierenden Lachgases gleich der aus
dem D if fusionsbehälter in die Raumatmosphäre heraus diffundierenden
Lachgasmenge, so daß ab diesem Zeitpunkt der Innendruck der Blockermanschette und damit auch der durch diese auf die Luftröhrenschleimhaut
ausgeübte Transmuraldruck . konstant bleiben. t)ie Höhe dieses Gleichgewichtsdruckes hängt bei entsprechender
Dimensionierung des D.iffusionsbehälters im wesentlichen von den Ausmaßen des Verbindungsschlauches zwischen Blockermanschette und
D iffusiönsbehälter, ..- ab. Der Dif fusiaiswiderstand dieses Verbindungsschlauches
sollte daher so gering wie möglich sein, d.h. dessen Querschnittsfläche sollte so groß wie möglich sein.
In Versuchen konnte nachgewiesen werden, daß bei herkömmlichen Endotrachealtuben mit Niederdruckblockermanschetten,bei denen
lediglich der Pilotballon gegen einen entsprechenden Rediffusionsbehälter
gemäß der Erfindung ausgewechselt wurde, der Innendruck der Blockermanschette von anfangs 12,5 mmHg sich innerhalb etwa
zweier Stunden auf einen Enddruck von ca. 45 mmHg einstellt, wobei dieser Enddruck über weitere 12 Stunden konstant gehalten
werden konnte.
Wesentlich bessere Resultate können erzielt werden, wenn der Verbindung
sschlauch zwischen Blockermanschette und Diffusionsbehälter
im Querschnitt erweitert wird, so daß sich das in die Blockermanschette hinein diffundierte Lachgas widerstandsarm
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über das gesamte System von Blockermanschette, Verbindungsschlauch
und Rediffusionsbehälter verteilen kann: Hierbei werden maximale Druckanstiege zwischen 15 und 20 mmHg erzielt.
Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung
näher erläutert. In dieser stellen dar:
Figur 1 eine Ansicht eines Endotrachealtubus aus Beatmungsschlauch
und Blockermanschette/ die über einen Verbindungsschlauch
mit einem Ausgleichsballon verbunden ist;
Figur 2 einen Querschnitt durch den in Figur 1 gezeigten Endotrachealtubus längs der Linie 2-2;
Figur 3 einen Querschnitt durch den Endotrachealtubus in Figur 1 längs der Linie 3-3;
Figur 4 einen Querschnitt durch den Endotrachealtubus in Figur 1 längs der Linie 4-4;
Figur 5 einen Querschnitt durch Beatmungs- und Verbindungsschlauch
für einen modifizierten Endotrachealtubus;
Figur 6 .eine Teilansicht eines weiteren Endotrachealtubus;
Figur 7 ein Diagramm für den Druckanstieg ^P ^n mmHg innerhalb
einer Niederdruckblockermanschette eines Endotrachealtubus bekannter Art sowie eines Endotrachealtubus
gemäß der Erfindung, aufgetragen über der Zeit.
Ein Endotrachealtubus 1 weist einen Beatmungsschlauch 2 aus gewebefreundlichem
Kunststoff auf, dessen vorderes Ende 3 in die Luftröhre eines Patienten eingeführt wird und dessen hinteres
Ende 4 an ein hier nicht dargestelltes Beatmungs- bzw. Narkosegerät angeschlossen ist. Der Beatmungsschlauch 2 ist im Bereich
seines vorderen Endes mit einer Blockermanschette 5 umgeben, wobei der Beatmungsschlauch 2 die Blockermanschette in Längsrichtung
durchläuft; vgl. Figur 3. Die Blockermanschette ist gegenüber dem Beatmungsschlauch in herkömmlicher Weise abgedichtet.
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In das dem vorderen Ende 3 des Beatmungsschlauches 2 abgewendete Ende der Blockermanschette 5 mündet ein Verbindungsschlauch 6, der
ebenfalls aus gewebefreundlichem Kunststoff gefertigt ist und der den Beatmungsschlauch 2 im Bereich der eingeschobenen Länge des
Beatmungsschlauches etwa halbkreisförmig umgibt; vgl. Figur 2. Der Beatmungsschlauch 2 und der Verbindungsschlauch 6 bilden sozusagen
ein Doppelrohr. Selbstverständlich sind auch andere Ausbildungen möglich.
Außerhalb des Patienten verläuft der Verbindungsschlauch 6 losgalöst
vom Beatmungsschlauch 2 und mündet in einen Rediffusionsbehälter
bzw. Ausgleichsballon 7. Auf der dieser Einmündung gegenüberliegenden Seite des Ausgleichsballons 7 ist an diesen ein
Ansatzstutzen 8 angesetzt, dessen freies Ende z.B. mit einem Dreiwegehahn oder einem Bügelverschluß 9 gasdicht abgeschlossen wird.
Zur Einleitung der künstlichen Beatmung eines Patienten wird der Beatmungsschlauch 2 mit seinem vorderen Ende in die Luftröhre
des Patienten eingeschoben. Die Blockermanschette 5 ist aus nachgiebigem
gewebefreundlichen Kunststoffmaterial und behindert
hierdurch den Einschub des Beatmungsschlauches nur unwesentlich. Ist der Beatmungsschlauch an die richtige Position gebracht, so
wird an das offene Ende des Ansatzstutzens 8 eine hier nicht dargestellte Blockerspritze angesetzt. Mit dieser wird die Blockermanschette
5 mit einem Füllgas, üblicherweise Luft, soweit aufgebläht, daß sich die Außenwand der Blockermanschette dicht an die
Trachealschleimhaut des Patienten anlegt und das Trachealumen gas-
und flüssigkeitsdicht abschließt, um Aspiration ι zu verhindern. Der
anfängliche Füllungsdruck p. derartiger Niederdruckmanschetten liegt bei etwa 5 bis 20 mmHg oberhalb des Atmosphärendrucls. Sobald
die Blockermanschette 5 aufgebläht ist, wird die Blockerspritze aus dem Ansatzstutzen 8 herausgezogen und dieser
verschlossen. Damit herrscht in dem System aus Blockermanschette 5, Verbindungsschlauch 6, Ausgleichsballon 7 und Ansatzstutzen 8 der erwähnte
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Anfangs- bzw. Initialdruck p..
Sobald die Blockermanschette in fester Lage sitzt, kann der Patient über den Beatmungsschlauch gefahrlos beatmet werden.
Während einer Narkose wird dem Patienten ein Inspirationsgemisch zugeführt, welches Sauerstoff, bis zu 80 % Lachgas und
unter Umständen 1 bis 2 % eines volatilen Anästhetikums, z.B.
halogenierten Kohlenwasserstoff wie Halotane oder ähnliches, enthält.
Das dem Patienten mit dem Inspirationsgemisch zugeführte Lachgas hat
nun die Eigenschaft, durch die in der Luftröhre freiliegenden Wandbereiche der Manschette und über das Trachealgewebe durch
die an der Luftröhre anliegenden Wandbereiche der Blockermanschette in deren Innenraum zu diffundieren. Die Diffusionsmenge ist abhängig von dem Material der Blockermanschette, von
deren Wandstärke und dem in der Blockermanschette herrschenden Lachgas-Partialdruck, der in diesem Falle Null ist, da das
Füllungsgas anfänglich Luft war. Dieses Lachgas in der Blockermanschette breitet sich über den Verb indungs schlauch 6 auch
in den Ausgleichsballon 7 aus. Um in dem System aus Blockermanschette,
Verbindungsschlauch 6 und Ausgleichsballon 7 einen
möglichst einheitlichen Lachgas-Partialdruck zu erzielen, sollte der Querschnitt des Verbindungsschlauches 6 so groß wie möglich
sein. Dies kann z.B. durch das in Figur 2 gezeigte Doppelrohr aus Beatmungsschlauch und Verbindungsschlauch erreicht werden.
Der Ausgleichsballon 7 entspricht in seiner Größe zumindest
der Größe der Blockermanschette, kann jedoch ohne weiteres auch größer sein. Das Material und die Stärke der Wand des Ausgleichsballons 7 sind so gewählt, daß das in dem Ausgleichsballon ent-
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haltene Lachgas in die Raumatmosphäre, in der der Lachgas-Partialdruck
Null ist, heraus diffundieren kann. Das Material des Ausgleichsballons 7 ist entweder identisch mit dem Material der
Blockermanschette oder ein anderes Material, das zur Lachgasdiffusion
aus dem Ausgleichsballon besser geeignet ist. Die Wandstärke des Ausgleichsballons ist möglichst klein gehalten.
Material und Wandstärke des Ausgleichsballons sind so gewählt, daß sich nach einer gewissen Anlaufszeit ein Diffusionsgleichgewicht
etwa einstellt, d. h. daß die in die Blockermanschette •pro Zeiteinheit hinein diffundierende Lachgasmenge aus dem·Ausgleichsballon
7 in die Raumatmosphäre hinaus diffundiert. Mit dem beschriebenen Endotrachealtubus wurden Langzeitmessungen für
den durch die Lachgasdiffusion in die Blockermanschette bedingten Druckanstieg innerhalb der Blockermanschette ausgeführt. Eine
solche über mehr als acht Stunden laufende Messung ist in Figur durch eine Strich-Kreis-Linie dargestellt. Der Anfangsdruck innerhalb
der Blockermanschette betrug in diesem Falle 10 mmHg oberhalb Atmosphärendruck. Wie aus Figur 5 zu entnehmen, steigt der
Manschetteninnendruck innerhalb der ersten Stunde um etwa 20 mmHg und erreicht schon nach etwa zwei Stunden einen zwischen 3 0 und
35 mmHg liegenden Endwert, der über die gesamte Meßdauer erhalten bleibt. Dieser konstante Endwert ist von der Größe des
Ausgleichsballons , dessen Material und Wandstärke sowie dem Querschnitt des Verbindungsschlauches 6 abhängig. Die dargestellte
Meßkurve wurde mit einem Endotrachealtubus ausgeführt, bei dem der Querschnitt des Verbindungsschlauches 6 relativ klein
war und . einen Querschnitt aufwies, der dem Verbindungsschlauch
zwischen Kontrollballon und Blockermanschette bei herkömmlichen Niederdruckendotrachealtuben entsprach. Je nach dem Querschnitt
des Verbindungsschlauches wurden mit dem gleichen Ausgleichsballon für den Partialdruck Endwerte zwischen 20 und 40 mmHg
erreicht.
Im Vergleich hierzu ist in Figur 5 eine Meßkurve für den Druckan-
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stieg innerhalb einer Blockermanschette eines herkömmlichen Niederdruckendotrachealtubus
dargestellt, der keinen Ausgleichsballon, sondern nur einen kleinen Pilotballon aufwies. Der Druckanstieg
innerhalb der Blockermanschette betrug hierbei nach einer Stunde
bereits etwa 45 mmHg, nach zwei Stunden etwa 75 mmHg und stieg dann nahezu kontinuierlich mit einem Gradienten zwischen 6 und 4 mmHg
an. Diese Meßkurve ist in Figur 5 durch eine Strich-Kreuz-Linie
gekennzeichnet. Der Anfangsdruck in der Blockermanschette betrug 5 mmHg. Wie aus der Meßkurve hervorgeht, liegt der Innendruck der
Blockermanschette nach etwa acht Stunden bei einem Wert von ungefähr
115 mmHg. Mit anderen Endotrachealtuben bekannter Art wurden
Druckanstiege bis zu 160 mmHg nach acht Stunden gemessen.
Aus dem Vergleich der beiden Meßkurven geht hervor, daß mit einem Endotracheal·tubus gemäß der Erfindung der 'Druckanstieg in
der Blockermanschette wesentlich geringer als bei bekannten Niederdruckendotrachealtuben ist. Außerdem pendelt sich der Innendruck
nach einer Anlaufzeit auf einen konstant niedrigen Wert
ein. Durch diesen niedrigen Druckanstieg wird der erwähnte Transmuraldruck auf die Trachealschleimhaut nur unwesentlich vergrößert;
es konnten keine Nebenwirkungen, wie z.B. die oben erwähnten Durchblutungsstörungen der Trachealschleimheit festgestellt
werden. Damit kann ein Endotrachealtubus gemäß der Erfindung auch bei langdauernden Operationen über mehrere Stunden
für den Patienten gefahrlos verwendet werden. Mit dem Endotrachealtubus gemäß der Erfindung ist auch eine zusätzliche
Aspirationsgefahr nicht gegeben, da das anfängliche lachgasfreie Füllungsgas für die Zeit der künstlichen Beatmung bzw.
der Narkose in dem System aus Blockermanschette, Verbindungsschlauch und Ausgleichsballon verbleibt. Außerdem braucht bei einem
Endotrachealtubus gemäß der Erfindung zu keiner Zeit der Innendruck der Blockermanschette von außen beeinflußt zu werden; vielmehr wird
der Druckanstieg in der Blockermanschette selbsttätig auf einen für den Patienten gefahrlosen Wert von etwa 30 mmHg begrenzt.
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AIs Ausgleichsballon kann z.B. direkt eine Blockermanschette oder
ein Ausgleichsballon aus einem mit der Blockermanschette identischen
Material verwendet werden. Auf jeden Fall sollten Oberflächengröße, Material und Wandstärke des Ausgleichsballons so gewählt
werden, daß ein erheblicher Anteil des in die Blockermanschette hinein diffundierten Lachgases über die Wand des Ausgleichsballons in die Raumatmosphäre heraus diffundieren kann.
Auch wenn in dem beschriebenen und dargestellten Ausführungsbeispiel
ein Ausgleichsballon verwendet wurde, der an die Stelle des sonst üblichen Pilotballons eines Endotrachealtubus gesetzt
ist, so ist es selbstverständlich möglich, hier andere Wege zu beschreiten und z.B. einen von dem Füllungsschlauch unabhängigen
Ausgleichsballon vorzusehen, der dann mit einem eigenen Verbindungsschlauch mit der Blockermanschette verbunden ist.
Anstatt den Verbindungsschlauch, wie in Figur 2 gezeigt, teilweise
um den Beatmungsschlauch herumzulegen, ist es auch möglich, den Verbindungsschlauch in die Wand des Beatmungsschlauches einzuarbeiten;
vgl. Figur 5, so daß Beatrnungs- und Verbindungsschlauch in dem verbundenen Bereich quasi ein Doppelrohr 2' und 6' bilden.
Blockermanschette und Ausgleichsballon können auch über zwei Verbindungsschläuche
6.. und 6„ miteinander verbunden werden. In dem
zweiten Schlauch 6? kann dann eine kleine Pumpe 10 vorgesehen sein,
bei deren Betätigung das Gasgemisch aus der Blockermanschette in den Ausgleichsballon und von diesem in die Blockermanschette gedrückt
werden kann. Hierdurch erfolgt ein rascherer Gasaustausch zwischen Blockermanschette und Ausgleichsballon. Die Pumpe, z.B.
eine kleine handbetätigte Ballonpumpe oder eine elektrische einfache Miniaturpumpe, wird nur ab und zu betätigt. Hierbei wäre zu
beachten, daß die Einmündungen der beiden Schläuche 6.. und 6~ in
der Blockermanschette bzw. dem Ausgleichsballon nicht zu nahe beieinander liegen, um einen wirkungsvollen Kreislauf des Gasgemisches
zu gewährleisten.
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Als Material für Blockermanschette und Ausgleichsballon haben sich
Plyvinylchlorid oder Latex bewährt. Eine sinnvolle Kombination ist es, die Blockermanschette aus Polyvinylchlorid und den Ausgleichsballon
aus Latex herzustellen, da Latex eine höhere Diffusibilität für Lachgas- als Polyvinylchlorid aufweist. Die Wandstärke
von Blockermanschette und Ausgleichsballon liegt um 0,1 mm; der Durchmesser des Verbindungsschlauches sollte mindestens 1mm betragen.
Das Volumen des Ausgleichsballons ist abhängig von der Größe der " verwendeten Blockermanschette und liegt zwischen 5 und 100cm3; ein
Volumen von etwa 20 cm3 ist für viele Fälle ausreichend.
Obwohl im vorhergehenden ein Endotrachealtubus der Niederdruckart beschrieben ist, kann die Erfindung selbstverständlich auch in
Verbindung mit Endotrachealtuben vom Hochdrucktyp verwendet werden, bei denen das anfängliche Füllungsvolumen zwischen 160 und 3 00 mmHg
liegt. Auch in diesem Falle werden die Eigenschaften des Ausgleichsballons
so gewählt, daß ein erheblicher Anteil des in die Hochdruckmanschette eindiffundierten Lachgases über den Ausgleichsballon
in die Raumatmosphäre heraus diffundieren kann.
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Claims (7)
- Uwe Czybulka PatentanwaltMaximilianstrasse 15 D-8000 München 22Tel.: (089) 295201 Telex: 523514C 167Dr.med. Ludwig Brandt, Metzendorfer Weg 26, 2100 Hamburg 90; Dr.med. Hellmut Pokar, Strandweg 9, 2000 Hamburg 55EndotrachealtubusPatentansprüche1J Endotrachealtubus zur Beatmung eines Patienten, insbesondere ^ während einer Narkose mit einem Sauerstoff-Narkosegasgemisch, wobei der Endotrachealtubus einen in die Luftröhre des Patienten einschiebbaren Beatmungsschlauch aufweist, der an seinem vorderen Ende von einer Blockermanschette umgeben ist, die von außen mit einem Füllungsgas aufblasbar ist und sich im aufgeblasenen Zustand dicht an die Luftröhrenwand anlegt, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Innenraum der Blockermanschette (5) ein außerhalb des Patienten gelegener Diffusionsbehälter (7). gasleitend (über Verbindungsschlauch 6) verbunden ist, dessen Oberflächengröße, Wandstärke und Material so gewählt sind, daß er gegenüber dem Füllungsgas dicht ist, jedoch die Abdiffusion von Narkosegas, insbesondere Lachgas, nach außen in einer Menge etwa entsprechend der in die Blockermanschette eindiffundierten Menge ermöglicht.130067/0321
- 2. Endotrachealtubus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der ' Diffusionsbehälter (7) mit der Blockermanschette (5) über einen Verbindungsschlauch (6) verbunden ist.
- 3. Endotrachealtubus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Oberflächengröße, Wandstärke und Material des Diffusionsbehälters (7) so ausgewählt sind, daß sich in dem abgeschlossenen System aus Blockermanschette (5), Verbindungsschlauch (6) und Diffusionsbehälter (7) ein! Diffusionsgleichgewicht einstellt, wodurch der Innendruck des Systems nach einer Anlaufzeit auf einem nahezu --konstanter! Endwert gehalten wird.
- 4. Endotrachealtubus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsschlauch (6) zwischen Blockermanschette (5) und D iffusionsbehälter (7) zumindest in dem Bereich, in dem der Eaatmungsschlauch (2) des Endotrachealtubus (1) in die Luftröhre des Patienten eingeschoben ist, mit dem Beatmungsschlauch (2) verbunden ist.
- 5. Endotrachealtubus nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsschlauch (61) in die Wand des Beatmungsschlauches (2) eingearbeitet ist.
- 6. Endotrachealtubus nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsschlauch (6) den Beatmungsschlauch (2) zumindest teilweise, insbesondere halbkreisförmig umfaßt.
- 7. Endotrachealtubus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Blockermanschette (5) und Diffusionsbehälter (7) durch zwei Verbindungsschläuche (61f62) miteinander verbunden sind, und daß in dem zweiten Verbindungsschlauch (62) zur Unterstützung des Gastransportes zwischen Blockermanschette und Diffusionsbehälter eine Pumpe (10) vorgesehen ist.130067/0321
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