-
Vorrichtung zum Schneiden von Prospekten, bedruckten
-
Blättern oder dergleichen Gegenständen Die Erfindung betrifft eine
Vorrichtung zum Schneiden von Prospekten, bedruckten Blättern oder dergleichen Gegenständen.
-
Bisher werden die von Rotationsdruckern abgegebenen bedruckten Blätter,
bedruckten und gefalzten Blätter oder Prospekte stapelförmig Ubernommen und manuell
oder maschinell stapeiweise an den jeweiligen Kanten beschnitten. Eine derartige
Weiterverarbeitung der von den Rotationsdruckern abgegebenen Gegenstände verhindert
einen kontinuierlichen Arbeitsverlauf, weil vor dem Beschneiden der Kanten ein Stapeln
erforderlich ist, bevor die einzelnen Stapel
der Gegenstande beschnitten
werden können. Besonders nachteilig wirkt sich dieses Kantenbeschneiden deswegen
aus, weil Rotationsdrucker heute bis zu 40 GOO Exemplare drucken und abgeben und
zwischen dem Druck- und Falzvcrgong im Rotationsdrucker einerseits und dem Vorgang
des Kantenbeschneidens andererseits eine Unterbrechung des kontinuierlichen Arbeitsflusses
vorliegt.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die ein Beschneiden der von dem Rotationsdrucker o.dgl.abgegebenen
Gegenstände in kontinuierlicher und zur Arbeitsweise des Rotationsdruckers o.dgl.kompatiblen
Weise ermöglicht.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine aus wenigstens.einem
Paar von drehföhig gelagerten Schneidmessern bestehende Schneideinrichtung, und
eine obere und untere Transporteinheit zur Zuführung der zu schneidenden Gegenstände
zur Schneideinrichtung,wobei die Transporteinheiten die zu beschneidenden Gegenstände
wenigstens im Bereich der Schneideinrichtung zumindest teilweise klemmend aufnehmen,
gelöst.
-
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprechen.
-
Die erfindungsgemöße Vorrichtung ermöglicht die kontinuierliche Ubernahme
der von einem Rotationsdrucker ausgegebenen Gegenstände, wie Prospekte, bedruckte
Blätter, oder dergleichen und das kontinuierliche Beschneiden von einer Kante oder
von zwei Kanten dieser Gegenstände, wodurch ein kontinuierlicher Fertigungsfluß
gewUhrleistet ist. Die Transportgeschwindigkeit der oberen und unteren Transporteinheit
bzw. Transportbänder und der gegebenenfalls vorgesehenen
Seitenbönder
der erfindungsgemaBen Vorrichtung entspricht der von einer Rotationsdrt>ckmaschine
abgegebenen StUcRnghb, die heute bis zu 40 000 Exemplare pro Stunde erreicht.
-
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden die zu beschneidenden
Gegenstönde mit Hilfe eines oberen und unteren Transportbandes oder eines oberen
und unteren Transportbcnd Paures erfasst und der Schneideinrichtung zugeführt. Die
Schneideinrichtung besteht aus einem oberen und unteren kreisförmicon Schneidmesser0
deren Schnittpunkt in der Ebene der Transportbahn und vorzugsweise auf der Oberfläche
bzw. Oberkante des unteren Transportbcindes liegt. Damit wird ein sauberes Åbschneiden
der Kanten sichergestellt und ein Umbiegen der Kanten der Gegenstände verhindert.
Die Schneideinrichtung kann bei der erfindungsgemäBen Vorrichtung an zwei Seiten
gegenüber der Transporteinrichtung und/oder auch mittig gegenüber der Transporteinrichtung
vorgesehen sein, so daß ein Beschneiden der Kanten einerseits und/oder ein Trennen
der Gegenstande ausführbar ist. Die seitlichen Schneideinrichtungen und/oder die
mittige Schneideinrichtung sind vorzugsweise verschwenkbar angeordnet und können
im Bedarfsfall aus ihrer Betriebsstellung herausgeschwenkt werden. Damit ist es
jederzeit möglich, nur eine seitliche Kante zu beschneiden, indem nur eine der seitlichen
Schneideinrichtungen in die Betriebsstellung verschwenkt wird.
-
Für Gegenstände größerer Breite weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
jeweils zwei obere und zwei untere Transportbänder auf, wobei die oberen Transportbänder
bzw. entsprechend die unteren Transportbänder in einem vorzugsweise einstellbaren
Abstand zueinander einrichtbar sind. Auf diese Weise können mit einer bevorzugten
Ausführungsform der erfindungsgemößen Vorrichtung Schnittbreiten von
140
bis-320 mm stufenlos eingestellt werden. Die Schnittgeschwindigkeit wird auf die
StUckzahl der zugeordneten Rotationsdruckmachine abgestimmt und beträgt beispielsweise
bis zu 6,0 m pro Sekunde.
-
Die einander zugeordneten oberen und unteren Transportbänder fluchten
zumindest im Bereich der Schneideinrichtung. Das untere Schneidmesser hat einen
Durchmesser, der der Lagerrolle entspricht, an der das betreffende Schneidmesser
befestigt ist, zusätzlich zur doppelten Stärke des unteren Transportbandes, infolgedessen
die Schneidkante des unteren Schneidmessers mit der oberen Kante bzw. Oberfläche
des auf seiner zugeordneten Lagerrolle au fliegenden unteren Transportbandes fluchtet.
Das obere Schneidmesser hat eine solche Größe, daß es über die Oberkante des unteren
Transportbandes übersteht, wodurch ein Schnittpunkt zwischen dem oberen und unteren
Schneidmesser gewohrleistet ist. Das obere und untere Schneidmesser sind in vorbestimmtem
Spiel zueinander seitlich angeordnet, wobei das Spiel durch entsprechende Verstellung
der das untere Schneidmesser tragenden Lagerrolle justierbar ist.
-
Das obere Schneidmesser ist neben seiner Verschwenkbarkeit aus der
Betriebsstellung heraus auch in Vertikalrichtung verlagerbar, d.h. in Richtung auf
das untere Schneidmesser verstellbar, um eine Reduzierung seines Außendurchmessers
infolge eines Verschleißes ausgleichen zu können.
-
Der Schnittpunkt zwischen dem oberen und unteren Messer soll erfindungsgemäß
nicht unterhalb der Oberkante bzw. Oberfläche des unteren Transportbandes liegen,
was dadurch gewährleistet ist, daß die Achse des oberen Schneidmessers und die des
unteren Schneidmessers nicht in der gleichen vertikalen Ebene liegen, sondern in
zueinander versetzten Ebenen.
-
Gemäß einer weiteren Abwandlung der Erfindung sind Seitenbander vorgesehen,
die mit der gleichen Geschwindigkeit wie die oberen und unteren Transportbänder
angetrieben werden und eine Ausrichtung der zu beschneidenden Gegenstönde infolge
eines etwa konusförmigen Verlaufes sicherstellen. Die Seitenbönder werden an einer
Stelle umgelenkt bzw. zuruckgefUhrtg an der die zu beschneidenden Gegenstände von
den oberen und unteren Trunsportbändern fest bzw.
-
klemmend aufgenommen werden.
-
Die erfindungsgemöße Vorrichtung lößt sich auch derart konzipieren,
daß zwischen zwei oberen und unteren Transportbandpaaren nur eine einzige Schneideinrichtung,
bestehend aus dem oberen und unteren Schneidmesser, angeordnet wird, so daß eine
derart ausgebildete Vorrichtung ausschließlich den Zweck hat, die zugeführten Gegenstände
entlang einer vorbestimmten Linie zu trennen.
-
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung anhand der Zeichnung zur Erläuterung weiterer Merkmale beschrieben.
Es zeigen: Fig. 1 eine schematische Teildarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Veranschaulichung wesentlicher Bestandteile, Fig. 2 eine Teilschnittansicht
entsprechend der Linie II-II in Fig.1, Fig. 3 eine Fig. 2 entsprechende Darstellung
einer abgewandelten AusfUhrungsform mit jeweils zwei oberen und unteren Transportbändern,
die in verstellbarem Abstand zueinander liegen, Fig. 4 eine schematische Darstellung
der Anordnung des oberen und
unteren Schneidmessers zur Erzielung
eines optimalen Schnittpunktes, Fig. 5a bis 5c schematische Darstellungen zur Erläuterung
einer seitlichen Transporteinheit und zur Erläuterung ihrer Verstellbarkeit, und
Fig. 6 eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung einer Einsatzmöglichkeit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
-
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 und 2 werden das Arbeitsprinzip und der
grundlegende Aufbau der erfindungsgemößen Vorrichtung beschrieben.
-
Gemäß Fig. 1 ist eine obere und untere Transporteinheit 1,2 vorgesehen,
die gemäß nachfolgender Beschreibung vorzugsweise jeweils aus einem oder mehreren
oberen Transportbändern und einem oder mehreren unteren Transportbändern bestehen.
Fig. 1 zeigt schematisch ein oberes und unteres Transportband 1,2, die Uber nicht
dargestellte Rollen, Gleitschienen oder eine Kombination aus Rollen und Gleitschienen
umlaufend geführt sind, wobei die Bewegungsrichtung der oberen und unteren Transportbänder
1,2 durch einen Pfeil A veranschaulicht ist. Mit 3 ist ein zwischen den beiden Transportbändern
1 und 2 eingeklemmter Gegenstand bezeichnet, der zu einer aus einem oberen Schneidmesser
4 und einem unteren Schneidmesser 5 gebildeten Schneideinrichtung geführt wird,
welche zum Beschneiden der Kanten des Gegenstandes 3 und/oder zum Durchschneiden
des Gegenstandes 3 dient, wie noch später beschrieben ist. Die Achse 6 des oberen
Schneidmessers 4 liegt oberhalb einer mit 7 angegebenen Transportebene der Gegenstände
3, während die Achse 8 des unteren Schneidmessers 5 unterhalb der Transportebene
7 liegt, wobei die Transportebene 7 eine horizontale, zwischen den beiden Transportbändern
1 und 2 liegende Ebene ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Schnittpunkt
S des
oberen und unteren Schneidmessers 4,5 in der Transportebene
7 liegt, d.h. zwischen den beiden Transportbändern 1 und 2, die zumindest über den
mit dem Buchstaben D angedeuteten Bereich parallel zueinander verlaufen und in diesem
Bereich die zu schneidenden Gegenstande 3 fest einklemmen. Damit werden die Gegenstände
3, zwischen dem oberen und unteren Transportband 1,2 geführt, an den Schneidmessern
4 und 5 unter gleichzeitiger Ausführung eines Schneidvorganges entlang geführt und
in einem sich an den Bereich D anschließenden Bereich von den Transporthandern 1,2
freigegeben. Die Achsen 6,8 der Schneidmesser 4,5 sind zur Festlegung des Schnittpunktes
S in der Transportebene 7 bzw. zwischen den beiden Transportböndern 1 und 2 in zwei
zueinander parallelen vertikalen Ebenen angeordnet; diese zweckmäßige und vorteilhafte
Festlegung des Schnittpunktes S ergibt sich aus den noch folgenden Darlegungen.
-
Nach Fig. 1 werden die oberen und unteren Transportbänder 1,2 jeweils
über mehrere, nicht dargestellte Transportrollen gefUhrt, die zumindest über den
Bereich D oberhalb und unterhalb der Ebene 7 liegend angeordnet sind. An einer der
Transportrollen für das untere Transportband 2 ist das untere Schneidmesser 5 befestigt
(Fig.2), wobei die betreffende Rolle mit 10 bezeichnet ist. Die Rolle 10 lagert
das untereTransportband 2, dessen unterer, rücklaufender Abschnitt mit 2a angegeben
ist. Auf der einen Stirnseite der Rolle 10 sitzt das untere Schneidmesser 5, wobei
das Schneidmesser 5 beispielsweise eine mittige Öffnung hat, mit deren Hilfe es
auf die Rolle 10 aufgesetzt und fixiert ist, wobei im befestigten Zustand des Schneidmessers
5 ein in Axialrichtung vorspringender Abschnitt 10a ein Auflager für das des Schneidmessers
4 darstellt. Das Schneidmesser 5 ist an der mit 10b angedeuteten Stirnseite der
Rolle 10 dadurch fest angeordnet, daß von der Stirnseite 10c Schraubbolzen 11
her
in das Schneidmesser 5 in dafür vorgesehene Bohrungen 5a eingeschraubt sind. Die
Rolle 10 sitzt bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel Uber Kegelrollenlager
12 oder dergleichen auf einer Achse 13,welche in Richtung der Pfeile E verstellbar
ist. Wie aus Fig. 2 deutlich hervorgeht, entspricht der Durchmesser des Schneidmessers
5 dem Außendurchmesser der Rolle 10 zuzüglich der zweifachen Stärke des Transportbandes
2, so daß die Schneidkante des Schneidmessers 5 bündig mit der Oberkante bzw.
-
oberen Fläche des unteren Transportbandes 2 abschließt.
-
Vorzugsweise ist das untere Schneidmesser 5 hinterschnitten und weist
damit eine nach außen gewandte, konisch verlaufende Flache 5b auf, so daß -im Schnitt
gesehen- eine punktöhnliche BerUhrung zwischen dem oberen und unteren Schneidmesser
4,5 vorliegt. Mit der in Fig. 2 gezeigten Anordnung und der Verstellbarkeit der
Achse 13 in Pfeilrichtung E läßt sich das untere Schneidmesser 5 vor der Aufnahme
des Betriebs der erfindungsgemäßen Vorrichtung an das obere Schneidmesser 4 heranfahren,
das gegenüber dem Schneidmesser 4 nicht in Richtung der Pfeile E verstellbar angeordnet
ist. Obgleich es aus Fig. 2 nicht ersichtlich ist, liegen das Schneidmesser 4 und
5 nicht direkt aneinander an, sondern halten ein kleines Spiel zueinander ein, was
durch axiale Verstellung der Achse 13 einstellbar ist.
-
Das obere Schneidmesser 4 ist in einer zu den Lagerrollen für das
obere Transportband 1 unabhängigen Anordnung vorgesehen, d.h. entgegen dem unteren
Schneidmesser 5 nicht seitlich an einer Lagerrolle für das obere Transportband 1
angeordnet. Entsprechend der Ausführungsform nach Fig. 2 werden die Gegenstände
3 zwischen dem oberen und unteren Transportband 1, zumindest im Bereich D, fest
eingeklemmt und in diesem fixierten und vorzugsweise in eine bestimmte
Ausrichtung
gebrachten Zustand durch die Schneidmesser 4 und 5 an einer Kante beschnitten, die
über die Transportbänder 1,2 in Fig. 2 auf der linken Seite hinaussteht. Die in
Fig. 1 mit 8 bezeichnete Achse entspricht bei dieser Ausführungsform der Achse 13
der Lagerrolle 10.
-
In Abwandlung zur Ausführungsform nach Fig. 2 kann die erfindungsgemäß
Vorrichtung zwei Schneidmesserpaare 4,5 aufweisen, die ein beidseitiges Abschneiden
von Kanten der Gegenstände 3 ermöglichen.
-
Eine derartige abgewandelte Ausführungsform der erfindungsgemößen
Vorrichtung ist in Fig. 3 gezeigt und besteht im wesentlichen aus einer Verdoppelung
der unter Bezugnahme auf Fig. 1 und 2 gezeigten Teile gegenüber einer Symmetrielinie
14, wobei ein Paar obere Transportbänder 1,1' und ein Paar untere Transportbänder
2,2' vorgesehen sind, die in einem vorbestimmten Abstand zueinander liegen.
-
Der Abstand zwischen den Transportbändern 1 und 1' bzw. 2 und 2' ist
vorzugsweise einstellbar, so daß Gegenstände 3 beliebiger Breite an ihren Kanten
beschnitten werden können. Bei der in Fig. 3 dargestellten Vorrichtung sind somit
die Schneidmesserpaare 4,5 und 4',5' auf zwei Seiten vorgesehen, wodurch ein zweiseitiges
Beschneiden der zugeführten Gegenstände 3 realisierbar ist. Da der Aufbau der in
Fig. 3 auf der rechten Seite gegenüber der Symmetrielinie 4 dargestellten Einheit
spiegelsymmetrisch zu dem Aufbau der auf der linken Seite der Symmetrielinie gezeigten
Einheit ist, erübrigt sich eine weitere Beschreibung.
-
Nach einer weiteren Ausführungsform kann das obere Schneidmesser 4
oder 4' nach Fig. 3 oder beide Schneidmesser 4,4' aus der in Fig.3 gezeigten Betriebslage
heraus verschwenkbar sein, so daß im Bedarfsfall nur eines der beiden oberen Schneidmesser
4 einsetzbar ist.
-
Die Verschwenkbarkeit der oberen Schneidmesser wird gemäB Fig. 1 dadurch
erreicht, daß jedes obere Schneidmesser 4 oder 4' in einer Lagereinrichtung 15 gelagert
ist, die um einen Drehpunkt 16 verstellbar ist, wodurch das obere Schneidmesser
4 in Richtung eines Pfeiles F aus seiner Betriebsposition heraus verschwenkt werden
kann. Zusätzlich zu dieser Verschwenkbarkeit durch die Lagereinrichtung 15 ist durch
nicht dargestellte Mittel sichergestellt, daß jedes obere Schneidmesser 4 in der
Ebene 17 in Richtung eines Pfeiles G nach unten verstellbar ist, wodurch eine Verringerung
des Durchmessers infolge Verschleißes kompensierbar ist.
-
Aus den Fig. 1 bis 3 geht hervor, daß das obere Schneidmesser 4 nicht
direkt über dem unteren Schneidmesser 5 angeordnet ist,sondern mit seiner Achse
6 gegenüber der Achse 8 versetzt ist. Das obere Schneidmesser 4 greift über die
obere Kante oder Flöche des unteren Transportbandes 2 (Fig.2) über, während die
Schneidkante des unteren Schneidmessers 5 exakt mit der oberen, die Gegenstände
3 lagernden Fläche des unteren Transportbandes 2 fluchtet. Durch diese Anordnung
wird erreicht, daß der Schnittpunkt S zwischen dem Schneidmesser 4 und 5 innerhalb
der Ebene 7 liegt, jedoch nicht unterhalb der oberen Fläche des unteren Transportbandes
2. Auf diese Weise wird ein Umbiegen der Kante des zu beschneidenden Gegenstandes,
z.B. in Fig. 2 nach unten, mit Sicherheit ausgeschlossen, so daß ein exaktes und
sauberes Beschneiden der Kanten von Gegenständen 3 gewährleistet ist.Mit der erfindungsgemdBen
Vorrichtung lassen sich damit einzelne Blätter und insbesondere Prospekte, die mehrfach
gefalzt sind, beispielsweise mit mehr als 50 Seiten, sauber beschneiden. Fig. 4
zeigt die Lage des Schnittpunktes S auf der Oberflöche des unteren Transportbandes
2, wobei der Schnittpunkt S sich in der gewünschten Lage befindet. Dieser Schnittpunkt
ergibt sich aufgrund der voll ausgezeichneten
Lage der Schneidmesser
4 und 5. Ein Schnittpunkt X würde sich ergeben, wenn die Achse des oberen Schneidmessers
entsprechend der strichpunktierten Darstellung vertikal über der Achse des unteren
Schneidmessers liegt, wobei sich der Schnittpunkt X unterhalb der Oberfläche des
unteren Transportbandes 2 befindet. Die Einstellung eines derartigen Schnittpunktes
wurde dazu führen, daß die zu beschneidenden Gegenstände an ihren Kanten umgebogen
werden und kein sauberer Schneidvorgang erzielbar ist. Die Darstellung nach Fig.
4 zeigt somit, daß die versetzte Anordnung der Achsen 6 und 8 des oberen und unteren
Schneidmessers 4 und 5, d.h. die Lage der Achsen 6 und 8 in zwei unterschiedlichen
Vertikalebenen, wesentlich ist, um einen sauberen Schneidvorgang dadurch zu gewährleisten,
daß der Schnittpunkt S auf der Oberfläche des unteren Transportbandes 2 oder zumindest
im Zwischenraum zwischen dem oberen und unteren Transportband 1,2 definiert wird.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind die Lagerrollen für das oder die oberen Transportbänder vorteilhafterweise
federnd gelagert, wodurch unterschiedliche Stärken der zu beschneidenden oder zu
schneidenden Gegenstände 3 kompensiert werden können und/oder der Anpreßdruck auf
die zu führenden Gegenstände 3 in der gewünschten Weise einstellbar ist. Die Lagerrollen
zur Führung des oder der unteren Transportbänder 2 sind vorzugsweise stationär bzw.
nicht federnd gelagert.
-
Wie der schematischen Darstellung nach Fig. 1 entnehmbar ist, sind,
in Transportrichtung gesehen, vor dem Bereich D zwei seitliche Transporteinrichtungen
vorgesehen, vorzugsweise in Form von Seitenbändern bzw. seitlichen Transportböndern
20. Fig. 5 gibt eine schematische Darstellung dieser Seitenbönder wieder und entspricht
einer Draufsicht
auf die Vorrichtung nach Fig. 1 entsprechend
der Linie IV-IV.
-
In Fig. 5 sind jeweils zwei nebeneinanderliegende Transportbänder
mit 21 und 22 dargestellt, die die in Fig. 3 gezeigten beiden Transportbandpaare
1,2 und 1',2' repräsentieren. Die Seitenbänder 20 nach Fig. 1 sind in Fig. 5a bis
5c mit 23 und 24 bezeichnet. Die Transportrichtung für die zu beschneidenden Gegenstände
ist mit A angegeben. Somit werden die zu schneidenden Gegenstände in Richtung eines
Pfeiles A bewegt. Die Seitenbönder 23,24 haben im Eintrittsbereich der Gegenstände
konusförmigen Verlauf, wobei der konusförmige Verlauf in Abschnitte 23a,24a mit
starker Schräglage gegenüber der Transportrichtung A und Abschnitte 23b,24b mit
gegenüber der Transportrichtung weniger starker Schräglage unterteilt ist. Durch
die Bereiche 23a bis 24b wird die Ausrichtung der zu beschneidenden Gegenstände
sichergestellt. Die Seitenbänder 23,24 können entweder symmetrisch oder getrennt
verstellbar sein, wie dies gegenüber Fig. 5a in Fig. 5b und Fig. 5c gezeigt ist.
Bei der Einstellung nach Fig. 5a halten die Band-0 abschnitte 23b, 24b einen Winkel
von beispielsweise 5 zu der Vertikalebene (entspricht dem Pfeil A) bzw. zu den Transportbändern
21,22 ein, während sie in Fig.5b und 5c parallel zu den Transporthondern 21,22 eingerichtet
sind. Die Einstellung nach Fig. 5b dient dazu, die zu beschneidenden Gegenstände
so zuzuführen, daß die dem Seitenband 24 zugewandte Kante über eine kleine Breite
beschnitten wird, während die dem Seitenbond 23 zugewandte Kante im nachfolgenden
Schneidprozeß über eine größere Breite abgeschnitten wird. Wesentlich ist, daß die
Seitenbänder 23,24 an einer Stelle durch Lagerrollen 25,26 umgelenkt werden, an
welcher entsprechend Fig. 1 die Gegenstände 3 hinreichend ausgerichtet sind und
bereits durch das obere und untere Transportband fest eingeklemmt werden. Die den
Lagerrollen 25,26 entsprechende Position ist in Fig. 1 durch eine Lagerrolle 27
angedeutet. Ersichtlicherweise können die Seitenbönder 23,24 an der Position der
Lagerrollen 25,26 umgelenkt bzw. zurückgeführt werden, wenn die zu beschneidenden
Gegenstände
3 nach ihrer Ausrichtung an dieser Stelle durch das
obere und untere Transportband 1,2 fest erfasst sind und eine Fehlausrichtung infolge
des Festklemmens der Gegenstände 3 zwischen den Transportbändern 1 und 2 verhindert
ist. Die auf diese Weise von den Transportbändern 1,2 erfassten Gegenstönde werden
dann zu der Schneideinrichtung, bestehend aus einem oder mehreren Paaren von Schneidmessern
4,5 zugeführt. Die seitlichen Transportbänder 23,24, die gemäß Fig. 5a bis 5c im
wesentlichen senkrecht gegenüber der Ebene der oberen und unteren Transportbänder
angeordnet sind,liegen mit ihrer Mitte etwa in der Transportebene 7, wie es in Fig.
1 angedeutet ist. Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 wurde erläutert, daß die
Schneidmesser 4,5 seitlich der oberen und unteren Transportbänder 1, 2 vorgesehen
sind. Derart angeordnete Schneidmesser dienen damit dem Zweck, die Kanten von Gegenstönden
3, wie Prospekten oder dergleichen, zu beschneiden. Anstelle der seitlichen Anordnung
der Schneidmesser 4,5 oder zusätzlich zu dieser seitlichen Anordnung der Schneidmesser
4,5 kann ein entsprechendes Schneidmesserpaar auch mittig zwischen den Transportbandpaaren
1,2 und 1',2' in Fig. 3 eingesetzt werden, um die zu der Schneideinrichtung geführten
Gegenstände 3 entlang einer durch das mittige Schneidmesserpaar festgelegten Linie
zu trennen. Dies bedeutet, daß entgegen der Darstellung nach Fig. 3 entweder nur
ein mittig angeordnetes Schneidmesserpaar 4,5 oder zusätzlich zu einem oder beiden
der seitlichen Schneidmesserpaate 4,5 bzw. 4',5' vorgesehen sein kann. Die Breite
der bei der Vorrichtung nach Fig. 3 mit zwei seitlichen Schneidmesserpaaren 4,5
und 4',5' zu beschneidenden Gegenstände 3 kann nahezu beliebig sein. Bei einer relativ
großen Breite der Gegenstände 3 kann nach Fig. 3 zusätzlich eine mittige Führungseinrichtung
30 vorgesehen werden, die ein Durchbiegen der Gegenstände 3 in dem horizontalen
Abstand zwischen den Transportbandpaaren 1,2 und 1',2' verhindert.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
läßt sich die Schnittbreite für Prospekte oder dergleichen zwischen 140 bis 320
mm stufenlos einstellen. Die Schnittgeschwindig beträgt bei einer realisierten AusfUhrungsform
ca.
-
6,0 m / Sek.
-
Die Transportgeschwindigkeit der oberen und unteren Transportbänder
1,2 oder der oberen und unteren Transportbandpaare 1,1' und 2,2' ist synchronisiert.
Zusätzlich kann die Drehgeschwindigkeit des unteren Schneidmessers 4 mit der Transportgeschwindigkeit
der oberen und unteren Transportbänder synchronisiert sein. Die Rotationsgeschwindigkeit
des oberen Schneidmessers kann mit der des unteren Schneidmessers synchronisiert
sein, jedoch im Bedarfsfall auch größer oder kleiner als die des unteren Schneidmessers
sein.
-
Die Transportgeschwindigkeit der Seitenbander 23,24 muß ersichtlicherweise
mit der Transportgeschwindigkeit der oberen und unteren Transportbänder synchronisiert
sein.
-
Unter Bezugnahme auf Fig. 6 wird der Einsatz der erfindungsgemäßen
Vorrichtung anhand einer praktischen Einsatzmöglichkeit beschrieben.
-
Mit 31 ist eine Rolle bzw. eine Rotationsdruckmaschine angegeben,
die bedruckte Blätter oder mehrseitige, gefalzte Prospekte einem Eckförderer 32
zuführt. Die Ausgabe der bedruckten Blätter, Prospekte oder dergleichen erfolgt
beispielsweise mit einer Stückzahl von bis zu 40 000/Stunde und erfolgt kontinuierlich
entsprechend dem Druckvorgang im Rotationsdrucker selbst. Die Gegenstände 3 werden
vom Eckförderer 32 ohne Richtungsänderung einer ersten, erfindungsgemUBen Vorrichtung
33 zugeführt, in der die Kanten 3a und 3c beschnitten werden. Anschließend werden
die Gegenstände 3 einem weiteren Eckförderer 34 zugeführt, der sie wieder ohne Richtungsänderung
einer
zweiten, erfindungsgemußen Vorrichtung 35 zufUhrt, in der die Kanten 3d und 3b beschnitten
werden. Ersichtlicherweise kann im Bedarfsfall in der Vorrichtung 3 auch nur eine
der beiden Kanten 3a, 3c beschnitten werden und in der Vorrichtung 4 nur eine der
beiden Kanten 3b und 3d. Von der Vorrichtung 33 werden die beschnittenen Gegenstönde
beispielsweise über ein weiteres Transportband weggeführt und gestapelt.
-
Die Erfindung schafft eine Schneidvorrichtung, bei der die einander
zugeordneten scheibenförmigen Schneidmesser derart angeordnet sind, daß ihr Schnittpunkt
in dem Zwischenraum zwischen dem oberen und unteren Transportband liegt, die wenigstens
im Bereich der Schneidmesser bzw. des Schnittpunktes parallel zueinander und übereinander
verlaufen. Das obere und untere Transportband haben gleiche Breite.
-
Bei Einsatz mehrerer oberer Transportbänder entsprechend Fig. 3 (und
mehrerer unterer Transportbänder) liegen sie wenigstens im Bereich D nebeneinander,
d.h. in der gleichen Ebene. Die Schneidmesser befinden sich in dazu vertikalen Ebenen,
wobei die beiden einander zugeordneten Schneidmesser im wesentlichen parallel zueinander
liegen.
-
Die Erfindung wurde vorstehend in Verbindung mit einem bevorzugten
Einsatzbeispiel, d.h. in Anwendung bei einer Rotationsdruckmaschine beschrieben.
Es ist ersichtlich, daß die erfindungsgemdße Vorrichtung auch andere Einsatzmöglichkeiten
hat.