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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abdichten des Durchgangsschlitzes
für eine Rollade an einem Rolladenkasten mittels eines an der Rolladenfläche anliegenden
Materjaistreifens, der ortsfest gehalten ist.
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Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (nach dem DE-GM 1 896
708) besteht der Materialstreifen aus einem Filzstreifen, der ortsfest an einer
geraden oder abgewinkelten Metallschiene durch Klemmung gehalten ist. Nach dem Offenbarungsgehalt
dieser Vorveröffentlichung soll je ein Filzstreifen an der Innen- und Außenseite
der Rollade federnd anliegen, wobei die jeweilige Metallschiene am Fensterrahmen
bzw. an dem den Rolladenkasten aufnehmenden, angrenzenden Mauerwerk befestigt ist.
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Diese Vorrichtung ist mit dem Nachteil behaftet, daß der den Staub
von der Rollade abstreifende Filzstreifen diese Schmutzpartikel aufnimmt, verhärtet
und sodann in Zugrichtung der Rollade Riefen und Rillen zieht, welche einen optisch
ungünstigen Eindruck hinterlassen. Dabei ist dieser Abrieb um so größer, je stärker
der bzw. die Filzstreifen federnd
an die Rollade gepreßt wird bzw.
werden. Letzteres wiederum bewirkt, daß sowohl beim Heraufziehen als auch beim Herablassen
der Rollade jeweils erhebbliche Reibungskräfte in Form von Zugkräften auf den bzw.
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die Filzstreifen ausgeübt werden, wodurch diese ausfransen und sich
dennoch ein Spalt zwischen Roilsde und Filzstreifen bildet. Ein Spalt jedoch läßt
wiederum Zuglufterscheinungen zwischen der Außenatmosphäre und dem Rolladenkasten
und auf diese Weise mit dem angrenzenden Wohnraum zu Diese Zuglufcerscheinungen
sind mit erheblichen konvektiven Wärmeverlusten in der Größenordnung zwischen 10
% und 30% der übrigen Transmissionsverluste behaftet.
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Eine weitere bekannte Vorrichtungen der eingangs genannten Art (nach
der DE-PS 243 295) besteht aus einer mittels eines Winkels am Mauerwerk gehalten
Bürstenleiste oder aus einer beidendig gelagerran Bürstenwalze, die unmittelbar
unterhalb des Fenster oder Türsturzes angeordnet ist. Eine solche Vorrichtung ist
mit den gleichen vorstehend auf geführten Nach teilen behaftet. Darüber hinaus ist
eine Abdichtung des Durchgangsschlitzes mit einer Bürste in der dargestellten oder
in ähnlicher noch enger gestellter Form gar nicht zu erzielen, da die Borsten einer
jeden Bürste von. Haus aus mit einem - und sei er i#.##I. SO gering - Abstand behaftet
sind, zwischen dem Luft hindurchströmen kann.
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Durch die Anordnung einer derartigen Bürsten leiste bzw. Bürstenwalze
kann daher allenfalls der Strömungswiderstand geändert, jedoch eine AbdichtuuD
des
Durchgangsschlitzes nicht erzielt werden.
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Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei preiswertem
Aufbau und einfacher Montage eine dauerhafte Abdichtung des Durchgangsschlitzes
gewährleistet und die dennoch nur äußerst geringe, keine Spuren an der Rollade hinterlassende
Reibungskräfte sicherstellt.
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Diese auf zwei in konträrem Gegensatz zueinander stehende Zielrichtungen
beinhaltende Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Materialstreifen
in Richtung auf den Rolladen verstellbar ist und aus einem Elastomer, z.B. aus Gummi
oder Kautschuk, besteht, dessen der Rollade zugewandte Kante als dünnwandige Lippe
ausgebildet ist. Durch diese Ausbildung wird eine Vorrichtung geschaffen, die einerseits
bei Verschleißerscheinungen nachjustierbar ist und die andererseits aufgrund der
Ausbildung der der Rollade zugewandten Kante als dünnwandige Lippe vernachlässigbar
geringe Reibungskräfte zwischen sich und der Rolladenfläche sicherstellt. Durch
diese Anordnung wird der Durchgangsschlitz in einer jegliche Zuglufterscheinungen
unterbindenden Weise elastisch abgedichtet, wodurch die ansonsten an dieser Stelle
entstehenden Wärmedurchgangsverluste drastisch herabgesetzt werden.
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In seiner einfachsten Ausführungsform ist der Materialstreifen an
seinem von der dünnwandigen
Lippe abgewandten Befestigungsteil vorteilhaft
verstärkt ausgebildet, z.B. durch eine vergrößerte Materialdicke oder durch eine
einvulkanisierte Metallschiene, Diese Ausführungsform zeichnet sich durch eine einfache
Handhabung sowie durch eine preiswerte Herstellung, z.B. als Meterware, aus.
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Das gilt insbesondere dann, wenn der elastomere Materialstreifen einfärbbar
ist und auf diese Weise dem optischen Erscheinungsbild der mit unterschiedlichen
Farben versehenen Rolladen unauffällig angepaßt werden kann.
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Es ist jedoch auch möglich, den Materialstreifen in einer lösbaren
Klemmhalterung eines Strangpreßprofiles aus Leichtmetall einzuschieben und diesen
nach dem "Scheibenwischer-Prinzip" an Pkw's auswechselbar zu gestalten.
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Eine einfache, jedoch sehr wirkungsvolle Verstellbarkeit des Materialstreifens
in Richtung auf den Rolladen wird dadurch erzielt, daß der Materialstreifen an seinem
Befestigungsteil und/oder die lösbare Klemmhalterung Langlöcher aufweisen, deren
Längsachse etwa senkrecht zur Rolladenfläche verläuft. Durch diese Ausbildung ist
eine direkte Zustellung, Justierung und Nachjustierung der dünnwandigen Lippe in
Richtung auf den Rolladen gewährleistet.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung wird dadurch
erreicht, daß der Materialstreifen aus zwei übereinander angeordneten und zueinander
verschieblichen Materialstreifen mit
Langlöchern besteht, von denen
die Langlöcher des einen Materialstreifens zu den Langlöchern des anderen Materialstreifens
in Bezug auf die Fläche des Rolladens divergieren. Auf diese Weise ist es möglich,
die Materialstreifen auch an ihren Enden in eine dichtende Anlage entweder an dem
betreffenden Fensterrahmen bzw. Rolladenrahmen oder an das angrenzende Mauerwerk
gelangen zu lassen, um auch an diesen Stellen jeden Luftdurchtritt zu verhindern.
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Da beide Materialstreifen mit Langlöchern versehen sind, die beispielsweise
um 900 zueinander divergieren und von denen ein jedes zur Fläche der Rollade einen
Winkel von 450 bildet, können diese beiden Materialstreifen mit ein und derselben
Schraub-Dübel-Befestigung justierbar bzw. nachjustierbar angeordnet werden und darüber
hinaus im Rahmen dieser kreuzweisen Langlochanordnung auch an ihren Enden dichtend
gegen die angrenzende Bauwerkskante gestoßen werden.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Alternative ist der Materialstreifen
an jedem seiner Enden einem L-Winkel zugeordnet, dessen einer Schenkel mit ihm durch
Langlöcher g#reifende Schraubbefestigungsmittel verbunden ist. Um beide Teile vorteilhaft
zueinander an der Baustelle ausrichten zu können, weisen der eine Schenkel des L-Winkels
sowie der mit ihm verbundene Materialstreifen Langlöcher auf, die zueinander senkrecht
angeordnet sind. Da die Langlöcher im Materialstreifen senkrecht zur Rollade und
die Langlöcher im Schenkel des L-Winkels dazu
senkrecht angeordnet
sind, wird eine einfache Anpassung ermöglicht, Dabei kann eine Justierung bzw.
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Nachjustierung der dünnwandigen Lippe des Materialstreifens in Richtung
auf den Rolladen dadurch vorgenommen werden, daß der andere Schenkel des L-Winkels
über eine Schraube schwenkbeweglich an einer Seitenfläche eines Fensterdurchbruches,
Fensterrahmens oder dgl. befestigbar und über eine Klemmschraube, z.B. eine solche
mit Schneidring an einem Stirnende, in jeder Schwenklage arretierbar ist.
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Zur Längenverstellbarkeit ist der elastomere Materialstreifen vorteilhaft
aus zwei in Längsrichtung teleskopähnlich zueinander verschiebbaren Materialstreifen
ausgebildet, von denen der eine als Rohrkörper ausgebildete Materialstreifen mit
zwei dünnwandigen Lippen versehen ist, zwischen denen die Lippe des anderen Materialstreifens
verschiebbar ist.
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Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt. Dabei zeigen: Fig. 1 eine schematische Schnittansicht durch einen Rolladenkasten
mit der neuen Abdichtungsvorrichtung, Fig. 2 eine Unteransicht in Richtung des Pfeiles
II von Fig. 1 auf die neue Vorrichtung zum Abdichten des Durchgangsschlitzes, Fig.
3 eine Schnittansicht entlang der Linie 111/111 von Fig. 2 durch einen Materialstreifen,
Fig. 4 die Draufsicht auf zwei übereinander
angeordnete und zueinander
verschiebliche Materialstreifen mit unterschiedlich zueinander verlaufenden Langlöchern,
Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Linie V/V von Fig. 4, Fig. 6 eine Teilansicht
eines Materialstreifens, der mittels eines L-förmigen Winkels und einer Klemmschraube
schwenkbeweglich befestigt ist, Fig. 7 eine Endansicht auf die mit einem Schneidring
versehene Klemmschraube, und Fig. 8 die Ansicht in Richtung VIII/VIII von Fig. 6.
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Die Funktionsweise und die Anordnung der neuen Vorrichtung ist am
anschaulichsten aus Fig. 1 ersichtlich. Oberhalb eines Fensterrahmens 1 ist ein
Rolladenkasten 2 angeordnet, in dem auf einer beidendig gelagerten Rolladenwelle
3 eine Rollade 4 gewickelt ist. Die Rollade 4 wird durch den Durchgangs schlitz
5 herabgelassen und heraufgezogen. Im vorliegenden Fall ist der Durchgangsschlitz
5 sowohl auf der Außenseite 6 als auch auf der Innenseite 7 der Rollade 4 durch
je einen Materialstreifen 8 verschlossen. Dieser Materialstreifen 8 besteht im vorliegenden
Fall aus einem Elastomer, z.B. aus Gummi oder Kautschuk, dessen der Rollade 4 zugewandte
Kante als dünnwandige Lippe 9 ausgebildet ist. Beide Materialstreifen 8 weisen Langlöcher
10 auf, durch welche Schrauben 11
hindurchgreifen und den einen
Materialstreifen 8 am Mauerwerk 12 und den anderen Materialstreifen 8 an einem Rahmenholz
13 des Rolladenkastens 2 halten.
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Die im vorliegenden Fall senkrecht zu der Fläche des Rolladens 4 verlaufenden
Langlöcher 10 gestatten eine verstellbare Justierung und damit eine stets dichtende
Anlage der Materialstreifen 8 an der Fläche der Rollade 4 auch dann, wenn die Rollade
4 innerhalb des Durchgangsschlitzes 5 nicht parallel, sondern diskontinuierlich
verläuft. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Rolladenwelle 3 nicht exakt
parallel zum Durchgangsschlitz 5 fluchtet.
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Weiterhin ist eine verstellbare Justierung der Materialstreifen 8
auch dann vorteilhaft möglich, wenn die dünnwandige Lippe 9 einen Abrieb erfahren
sollte. Auch in diesem Fall ist eine vollkommen dichte und somit Luftbewegungen
verhindernde Abdichtung des Durchgangsschlitzes 5 möglich. Der Materialstreifen
8 besteht an seinem von der-dünnwandigen Lippe 9 abgewandten Befestigungsteil entweder
aus einem verdickten Materialteil oder gemäß Fig. 3 durch eine Verstärkung in Form
einer einvulkanisierten Metallschiene 14. Diese Ausführungsform des Materialstreifens
8 gemäß Fig. 3 zeichnet sich außerdem durch den Vorzug aus, daß auch dann eine dichtende
Anlage des gesamten Materialstreifens 8 erzielt werden kann, wenn die Befestigungsflächen
15 am Mauerwerk 12 und/oder die entsprechende Befestigungsfläche 16 an der Unterseite
des Rahmenholzes 13 Unebenheiten aufweisen. Auch in diesem Fall
kann
der mit wenigen Befestigungsschrauben 11 gehaltene Materialstreifen 8 dichtend mittels
der Schrauben 11 an die unebenen Anlageflächen 15 und 16 gezogen werden.
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Zwar ist es grundsätzlich auch möglich, die Metallschiene 14 nicht
einzuvtlkanisieren, sondern an der Außenseite des aus einem Elastomer bestehenden
Materialstreifens 8 anzuordnen. Eine derartige Ausbildung ist jedoch wegen ihrer
Zweiteiligkeit und wegen der dann unvermeidbaren Korrosion der Metallschiene gegenüber
der vorbeschriebenen Ausführungsform als eine verschlechterte Alternative zu betrachten.
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Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ist in den Fig. 4 und
5 dargestellt. In diesem Fall besteht der Materialstreifen aus zwei übereinander
angeordneten sowie zueinander verschieblichen Materialstreifen 17 und 18 die jeweils
eine einseitig geschärfte, dünnwandige Lippe 9 aufweisen.
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Beide Materialstreifen 17, 18 sind mit Langlöchern 19, 20 versehen,
von denen die Langlöcher 19 des oben liegenden Materialstreifens 17 zu den Langlöchern
20 des unten liegenden Materialstreifens 18 in Bezug auf die dünnwandigen Lippen
9 und damit in Bezug auf die Fläche des Rolladens 4 zueinander divergieren und im
vorliegenden Fall einen Winkel# von 900 einschließen. Durch diese Anordnung der
Langlöcher 19, 20 können die Materialstreifen 17, 18 derart zueinander verschoben
und befestigt werden, daß beide Materialstreifen 17, 18 auch an ihren
Enden
dichtend an der jeweiligen, im vorliegenden Fall nicht dargestellten Baukörperfläche
anliegen.
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Bei manchen Rolladenanordnungen sind wegen vorspringender Winkelrahmen
der Rolladenführung oder wegen Baukörperunebenheiten (z.B. bei Rauhputz oder unverputzten
Klinkern) die vorbeschriebenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
nicht oder nicht ohne weiteres anbringbar. Dann kann von der Erfindung in der Ausführungsform
der Fig. 6 bis 8 Gebrauch gemacht werden.
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In diesem Fall wird der Materialstreifen 8 an einem Schenkel 21 eines
L-Winkels 22, beispielsweise mittels der Schrauben 23, befestigt. Der andere Schenkel
24 ist mittels einer Schraubbefestigung an einem Rahmen 25 des betreffenden Rolladens,
Fensters oder dgl. gehalten. Diese Schraubbefestigung besteht zum einen aus einer
als Schwenklager dienenden Befestigungsschraube 26 und einer der Justierung und
Arretierung des L-förmigen Winkels 22 dienenden Klemmschraube 27, die an ihrem dem
Rahmen 25 zugewandten Ende mit einem Schneidring 28 versehen ist. Soweit der aus
Fig. 6 ersichtliche Materialstreifen 8 mit Langlöchern 10 entsprechend der Darstellung
der Fig. 2 versehen ist, durch welche die Schrauben 23 greifen, kann vorab eine
Grobjustierung dieses Materialstreifens 8 in Bezug auf die Fläche des Rolladens
4 vorgenommen werden. Sodann erfolgt die Feinjustierung entsprechend der Darstellung
der Fig. 8 dadurch, daß der Winkel und damit die dünnwandige Lippe 9
des
Materialstreifens 8 bis zu einer dichtenden Anlage über die gesamte Länge an den
herabgelassenen Rolladen gebracht werden. Entsprechende Zwischenstellungen der dünnwandigen
Lippe sind strichpunktiert mit den Bezugsziffern 9' und 9" dargestellt. Bei Erreichen
einer dichtenden Anlage wird die Klemmschraube 27 angezogen, wodurch der Schneidring
28 den Winkel 22 unverrückbar in der betreffenden Stellung an dem Rahmen 25 klemmt
und somit den Materialstreifen 8 gleichbleibend hält.
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Auch hierbei ist über die gesamte Breite des Rolladens 4 selbst dann
eine dichtende Anlage durch die vorbeschriebene Justierung möglich, wenn die Rolladenwelle
3 und damit die Rollade 4 nicht parallel zum Durchgangs schlitz 5 verlaufen.
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Eine weitere Justiermöglichkeit ergibt sich im vorliegenden Fall
dadurch, wenn sowohl der Schenkel 21 des L-förmigen Winkels 22 als auch der Materialstreifen
8 mit Langlöchern versehen sind, die zueinander senkrecht angeordnet sind. In diesem
Fall sind die Befestigungsschrauben 23 an ihrem durch den Winkel 22 tretenden Ende
mit entsprechenden Gewindemuttern zu versehen.
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Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Materialstreifen sind im Prinzip
sämtliche alterungs- und witterungsbeständigen Elastomere geeignet, wie z.B.
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gesättigter (EPM) und ungesättigter (EPDM) Polyolefinkautschuk, Butylkautschuk
(BR) oder Polychloroprenkautschuk (CR). Auberdem werden die Materialstreifen vorteilhaft,
z.B. durch Beimischung von
Chlorophyll, mit antielektrostatischen
Eigenschaften versehen.
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