DE3016235C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verschließen eines
starren Behälters, insbesondere Glasbehälters, mittels einer
Deckelfolie, welche unter Zwischenlage eines Heißsiegellacks
auf die Mündung des
Behälters aufgebracht und unter Anwendung von Druck an der
äußeren Umfangsfläche, am inneren Rand und an der axialen
Stirnringfläche der Mündung mit derselben verbunden wird.
Es ist bereits ein Verfahren dieser Art bekanntgeworden (FR-
PS 24 23 402), bei dem mittels einer beheizten
Siegelvorrichtung die z. B. aus Aluminium bestehende Deckel
folie auf die Mündung des zu verschließenden Behälters
aufgesiegelt wird. Um die bei Glasbehältern nun einmal auf
tretenden, nicht unerheblichen, werkstoff- und herstellungs
bedingten Fertigungstoleranzen, z. B. Unebenheiten im Bereich
der Mündung, zu beherrschen, wird dabei der Siegeldruck unter
Zwischenlage eines elastischen Ringes aufgebracht, um einen
gleichmäßigen Andruck in sämtlichen, somit auch den nicht
absolut ebenen bzw. gleichmäßigen Bereichen der Mündung des
Behälters zu gewährleisten. Nachteiligerweise ist dabei je
doch der bekannte Siegelkopf derart ausgebildet, daß ein
äußerer Druckring als erster an der Deckelfolie und an
schließend an der äußeren Umfangsfläche der Mündung des Be
hälters zur Anlage kommt. Erst anschließend kann eine innere
Platine die Deckelfolie am inneren Rand der Mündung
andrücken, wobei ein Gleiten zwischen Behälterrand und
Deckelfolie einerseits und Deckelfolie und Druckring anderer
seits auftreten muß, was zu einer Überbeanspruchung oder zu
einem Reißen der Deckelfolie führen kann. Erst in einem
dritten Verfahrensschritt legt sich dann der Druckring an der
axialen Stirnfläche der Mündung des Behälters unter Zwischen
lage der Deckelfolie an. In jedem Falle ist das Verschieben
der Folie und ihre Beanspruchung durch das Eintiefen im
offenen Mündungsbereich des Behälters, während am äußeren
Rand der Mündung bereits ein Andrücken der Folie erfolgt, als
ungünstig anzusehen, zumal hierdurch auch Faltenbildung
begünstigt werden kann, was wiederum die Dichtheit des er
zielten Verschlusses zu beeinträchtigen geeignet ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wid darin ge
sehen, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen,
das einen zuverlässigen Verschluß des Behälters mittels
Heißsiegelung gewährleistet, ohne daß die jeweils verwendete
Deckelfolie durch Verschieben, Dehnen oder Faltenbildung beim
Verschließvorgang übermäßig beansprucht wird, und der auch
dann dicht bleibt, wenn ein Innendruck im Behälter auftritt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Deckelfolie zunächst am inneren Rand der Mündung des
Behälters angedrückt und dabei festgehalten und aufgeheizt
wird, und daß die Deckelfolie anschließend im Bereich des
äußeren Randes der Mündung des Behälters sowohl an der
axialen Stirnfläche als auch an der daran angrenzenden
äußeren Umfangsfläche angedrückt und dabei in diesem Bereich
vollständig aufgeheizt und angesiegelt wird.
Zur Definition sei klargestellt, daß mit dem Ausdruck "Rand"
die jeweilig umlaufende, im allgemeinen im Querschnitt leicht
abgerundete Ringkante gemeint ist.
Ein Andrücken im Bereich des inneren Randes der Mündung
bedeutet somit ein teilweise axial nach unten und teilweise
radial nach außen gerichtetes, somit schräg nach außen und
unten gerichtetes Andrücken der Deckelfolie am inneren Rand
der Mündung, wobei der radial innere Bereich der Deckelfolie
gegenüber der axialen Stirnfläche der Mündung des Behälters
ein wenig in den Behälter hineingedrückt wird. Zum einen
erleichtert das in den Behälter hineingedrückte Überschuß
material des Foliendeckels ein späteres Ausbeulen desselben
nach oben unter eventuellem Innendruck, zum anderen wird der
Foliendeckel für
den nachfolgenden, eigentlichen Siegelvorgang radial
unverrückbar festgehalten, wobei bereits eine Aufheizung des
Foliendeckelrandes erfolgt, die sich in den radial äußeren
Bereich des Foliendeckels durch Leitung fortpflanzt. Erst
anschließend wird die Deckelfolie auch im Bereich des äußeren
Randes der Mündung des Behälters angedrückt und dabei in
diesem Bereich vollständig aufgeheizt und angesiegelt, wobei
sich das Ansiegeln nicht auf den Bereich der axialen Stirn
fläche, also auf den rein horizontalen Bereich der Mündung,
beschränkt. Vielmehr wird der Folienrand über diesen Bereich
hinaus über die im allgemeinen abgerundete, äußere Kante
zumindest teilweise hinweggedrückt. Selbst wenn sich somit
unter dem Einfluß von Innendruck der radial innere Bereich
des Randes des Foliendeckels nach erfolgter Siegelung
späterhin abschälen sollte, nachdem durch das vorhandene,
radial innere Überschußmaterial bereits eine unschädliche
Ausbeulung zum Behälteräußeren hin stattgefunden hat, so
findet dieses Abschälen seine natürliche Grenze dort, wo die
Zugrichtung der sich ausbeulenden Folie radial innerhalb
derjenigen Tangente liegt, die an den Randbereich der ange
siegelten Folie anlegbar ist und ebenfalls, wie die Zugrichtung,
die zentrale Mittelachse des Behälters schneidet. Diese
Beziehung könnte auch derart ausgedrückt werden, daß man
sagt, daß ein Abschälen der Folie von der Behältermündung
dort unterbleibt, wo der Winkel zwischen einer die zentrale
Rotationsachse des Behälters senkrecht schneidenden Ebene und
der von der Deckelfolie in ihrem Bestreben, sich von der
Behältermündung zu lösen, an einem Punkt des Randbereichs
ausgeübten und diese Achse schneidenden Zugwinkel kleiner ist
als der Winkel zwischen der genannten Ebene und einer
Tangente, die an den Randbereich der angesiegelten
Deckelfolie gelegt ist und in der gleichen Ebene liegt wie
die genannte Zugrichtung.
Durch diese Ausgestaltung wirkt ein sich im Inneren des
Behälters aufbauender Überdruck sogar im Sinne einer
Verstärkung der Dichtwirkung, und zwar insofern, als die von
der Deckelfolie radial nach innen und oben ausgeübte Zugkraft
den Andruck der Folie im Bereich des äußeren Randes der
Mündung des Behälters verstärkt, sobald sich die Deckelfolie
womöglich im Bereich der Stirnfläche bereits abgeschält hat.
Wie breit die für das Ansiegeln des äußeren Bereichs der
Deckelfolie vorhandene, äußere Umfangsfläche gestaltet wird,
hängt von den Bedürfnissen des Einzelfalls ab. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird jedoch an der
an die axiale Stirnfläche angrenzenden, äußeren Umfangsfläche
ein radial breiterer Bereich der Deckelfolie angesiegelt als
an der axialen Stirnfläche selber, um den keiner Abschälkraft
unterliegenden Siegelbereich, welcher lediglich einer
Scherung unterliegt, möglichst groß zu gestalten. Ein zu
sätzlicher Vorteil ergibt sich daraus, daß durch die Ver
größerung der Siegelfläche eine Verbesserung der
Dampfdichtigkeit eintritt, ohne daß eine bedeutsame
Vergrößerung des Außendurchmessers der Mündung des Behälters
hierfür erforderlich wäre.
Zu der der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe gehört ferner
die Schaffung einer Vorrichtung zur Ausführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens mit einem heizbaren Siegelkopf.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt einen Siegelkopf mit
einem zentralen, axial gegen Federdruck verschiebbaren, die
Deckelfolie gegen den inneren Rand der Mündung des Behälters
drückenden Klemmring und einen den Klemmring radial
umgebenden, am Siegelkopf stationär angeordneten Siegelring.
Die Verwendung eines zentralen, axial gegen Federdruck ver
schiebbaren, die Deckelfolie gegen den Innenrand der Mündung
des Behälters drückenden Klemmrings ist bereits bekannt
(DE-OS 14 86 024). Er findet jedoch lediglich im Rahmen eines
Verfahrens zum Verschließen eines Behälters mittels einer
Thermoplastfolie ohne Zuhilfenahme eines Klebstoffes
Verwendung. Dabei wirkt ein Strömungsmittel auf den
erweichten Randteil dieser Folie ein, legt den Folienrand um
den Behälterrand herum und preßt diesen Folienrand mit seiner
dem Behälter zugewandten Flächenseite an die Behälterwand an.
Durch die Wirkung des heißen Strömungsmittels findet eine
plastische Verformung des erweichten Plastikfolienrandes
unterhalb des Randes des Behälters statt. Dieser Effekt ist
demjenigen einer Folie zu vergleichen, in die bereits eine
Schrumpfeigenschaft eingearbeitet worden ist, nämlich
insofern, als auch hier ein Einziehen des Folienrandes unter
halb der Mündung des Behälters auftritt.
Werden beim Gegenstand der Erfindung der Siegelkopf und der
jeweils zu verschließende Behälter koaxial und relativ
aufeinanderzubewegt, kommt zunächst der Klemmring an der auf
die Mündung des Behälters bereits aufgelegten Deckelfolie zur
Anlage, drückt diese mit seinem inneren Bereich etwas in die
Behältermündung hinein und gleichzeitig an den inneren Rand
der Mündung des Behälters an, wo er die Deckelfolie festhält
und gleichzeitig im Berührungsbereich Wärme überträgt, die
sich durch Wärmeleitung, die bei der relativ geringen Dicke
des Foliendeckels sehr rasch vonstatten geht, auch in den
radial äußeren, noch nicht angedrückten Bereich der Deckelfolie
hinein fortpflanzt. Somit hat dieser Bereich der Deckelfolie
bereits eine Aufheizung erfahren, bevor er angedrückt wird.
Dieses Andrücken erfolgt durch den ebenfalls aufgeheizten
Siegelring, der anschließend die Deckelfolie im Bereich des
äußeren Randes der Mündung des Behälters andrückt und die
Deckelfolie dabei in diesem Bereich vollständig aufheizt und
ansiegelt. Wie bereits ausgeführt, erstreckt sich dieser
Bereich in die äußere Umfangsfläche der Mündung hinein, die
eine Zylinderfläche sein kann, vorzugsweise jedoch Kegel
mantelform aufweist und einen Winkel mit der Horizontalebene
aufweist, der sich bevorzugt zwischen etwa 30° und etwa 75°
bewegt. Wie bereits ausgeführt, ergibt sich dabei ein Siegel
bereich zwischen Deckelfolie und Behälter, in welchem keine
Abschälkräfte auftreten können, allenfalls Scherkräfte.
Bei dem beschriebenen Verfahren findet ein Foliendeckel Ver
wendung, welcher an seiner Unterseite bereits mit einem Heiß
siegellack beschichtet worden ist.
Zur vorteilhaften Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Ver
fahrens ist darauf hinzuweisen, daß durch den ersten
Verfahrensschritt des Andrückens der Deckelfolie im Bereich
des inneren Randes der Mündung nicht nur eine die
anschließende Versiegelung begünstigende Aufheizung der
Dckelfolie vor dem eigentlichen Ansiegeln erfolgt, sondern
daß durch das Festhalten der Deckelfolie auch einerseits ein
Verrutschen ausgeschlossen und andererseits ein Straffziehen
der Deckelfolie, und zwar unter Beseitigung der angestrebten
Eintiefung derselben zur Schaffung von Überschußmaterial
innerhalb der Behältermündung, vermieden wird. Ein solches
Straffziehen wäre nämlich durch den zweiten Verfahrensschritt
zu befürchten, mit welchem die Deckelfolie anschließend im
Bereich des äußeren Randes der Mündung des Behälters
angedrückt und dabei in diesem Bereich vollständig aufgeheizt
und angesiegelt wird. Dabei ergibt sich zwangsläufig eine
axiale Relativbewegung zwischen dem Siegelring des
Siegelkopfs und dem von ihm aufgedrückten, äußeren Rand
bereich der Deckelfolie. Vorteilhaft ist nämlich der Siegel
ring aus einem elastischen Silikon mit Kupfereinlagerungen in
Form von Kupferpulver oder Kupfergranulat hergestellt, so daß
er zunächst einmal nachgiebig ist und einen gewissen Streich
effekt auf den Rand der Deckelfolie im Bereich der äußeren
Umfangsfläche der Mündung des Behälters aufbringen kann, der
ohne das erwähnte Festhalten mittels des Klemmrings sowohl zu
einer unerwünschten seitlichen Verschiebung der Deckelfolie
einerseits als auch zu einer ebenso unerwünschten Straffung
bzw. einem Glattziehen der Deckelfolie in ihrem Innenbereich
andererseits führen könnte.
Die Erfindung
wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestell
ten Ausführungsbeispiels eines Siegelkopfs
näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Ausführungsform des Siegelkopfs nach der Erfin
dung im Schnitt längs der Linie I-I in Fig. 3;
Fig. 2 einen der Fig. 1 entsprechenden Schnitt durch den Sie
gelkopf in Anlage an der Mündung eines zu verschlie
ßenden Behälters;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1.
Der in Fig. 1 gezeigte Siegelkopf 1 ist mittels dreier in
Fig. 3 deutlicher zu erkennender Bolzen 2 am Flansch 3 eines
Stempels 4 gelagert, welcher in Richtung des Doppelpfeils A
hin- und herbewegbar sein kann. Die Bolzen 2 können sich da
bei mit dem Siegelkopf 1 gegen den Druck einer Schrauben
feder 5 axial und relativ zum Flansch 3, welcher am Stempel 4
fest angeordnet ist, verschieben.
Der Siegelkopf 1 weist einen Kupferblock 6 und eine darin
eingesetzte, elektrisch betriebene Heizpatrone 7 auf, welche
die Gesamtheit des Siegelkopfs, nicht jedoch den Stempel 4
beheizt. Ein Wärmeübergang zwischen dem Siegelkopf 1 und dem
Stempel 4 findet praktisch nur in den kurzen Zeiten der An
lage der Oberseite 8 des Siegelkopfs 1 an dem die Schrauben
druckfeder 5 führenden Ansatz 9 statt.
Der Siegelkopf 1 weist einen zentralen, axial gegen Federdruck
verschiebbaren, die Deckelfolie 10 gegen den inneren Rand 11
der Mündung 12 eines Behälters 13 drückenden Klemmring 14
und einen den Klemmring radial umgebenden, am Siegelkopf 1
stationär angeordneten Siegelring 15 auf.
Der Klemmring 14 ist zweckmäßig mittels dreier Schraubbol
zen 16 im Siegelkopf 1 gleitbar angeordnet und dabei in einer
zentralen, zweckmäßig kreisförmigen Ausnehmung 17 axial ge
führt. Dabei sind jeweils Schraubendruckfedern 18 vorgesehen,
welche die Schraubenbolzen 16 umgeben und einerseits am Siegel
kopf 1 und andererseits am Klemmring 14 abgestützt sind, wo
bei die Schraubbolzen 16 den Siegelkopf 1 durchdringen und mit
ihren Köpfen 19 an dessen Oberseite 8 in der Ruhestellung an
schlagen.
Die Schraubbolzen 16 sind zwecks Einstellung der axialen Lage
des Klemmrings 14 relativ zum Siegelkopf 1 aus dem Klemmring
14 heraus- und in denselben hineindrehbar. Durch eine solche
Einstellung läßt sich der Zeitunterschied bestimmen, mit wel
chem zunächst der Klemmring 14 und dann der Siegelring 15
zum Angriff an der Deckelfolie 10 kommen.
Im Boden 20 der den Klemmring aufnehmenden Ausnehmung 17 ist
ein zur Oberseite 8 des Siegelkopfs 1 führender Belüftungs
kanal 21 vorgesehen (Fig. 3). Durch diesen Belüftungskanal 21
soll sichergestellt werden, daß sich die Deckelfolie 10 in
ihrem zentralen Bereich, d. h. im Bereich der Rotationsachse
22 der Vorrichtung, nicht zu stark erwärmt. Man möchte näm
lich möglichst eine Hitzebeeinflussung des Behälterinhalts,
beispielsweise des Inhalts von Joghurtbechern, vermeiden.
Wie man in dem gezeigten Querschnitt deutlich sieht, ist die
die Deckelfolie 10 gegen den inneren Rand 11 des Behälters 13
drückende Fläche 23 des Klemmrings 14 die Mantelfläche eines
Kegelstumpfs mit verhältnismäßig großem Öffnungswinkel γ.
Durch diese Ausgestaltung wird sichergestellt, daß es einer
seits praktisch lediglich zu einer Linienberührung zwischen
der Deckelfolie 10 und dem inneren Rand 11 des Behälters 13
kommt, somit eine verhältnismäßig große Flächenpressung vor
handen ist und der Deckel 10 zuverlässig in seiner Anpreß
lage an der Mündung 12 des Behälters 13 gehalten wird. Gleich
zeitig erfolgt beim Eindrücken der Deckelfolie im Bereich
ihrer Anlage an der Andruckfläche 23 ein guter Wärmeübergang
mit Leitung radial nach außen, wobei gleichzeitig die die
Mündung abdeckende Fläche der Deckelfolie 10 axial nach unten
in die Mündung 12 des Behälters 13 hinein vertieft wird.
Bei der gezeigten Ausführungsform ist die Deckelfolie 10 be
reits annähernd entsprechend vorgeformt worden; dies ist
zwar nicht unbedingt erforderlich, jedoch zur Vermeidung von
Faltenbildung zu bevorzugen.
Der den Klemmring 14 radial und konzentrisch umgebende Sie
gelring 15 liegt mit seiner oberen Fläche 24 am Siegelkopf 1
flach an und ist mittels einer den Siegelring 15 an seiner
unteren Fläche 25 teilweise übergreifenden und denselben ra
dial umschließenden, am Siegelkopf 1 befestigten Montagering
26 gehalten. Dabei weist der Siegelring 15 eine Siegelfläche
27 auf, deren Form der Form der Mündung 12 des Behälters 13
im Bereich dessen äußeren Randes 28 im wesentlichen entspricht.
Dabei ist die ringförmige Siegelfläche 27 im Übergang zwischen
der Andruckfläche 29 für die axiale Stirnfläche 30 und der An
druckfläche 31 für die äußere Umfangsfläche 32 der Mündung 12
des Behälters 13 konkav gewölbt. Der Winkel α zwischen der An
druckfläche 29 und der Andruckfläche 31 beträgt etwa 30° bis
etwa 75°.
Wie sich aus den Fig. 1 und 2 unmittelbar ergibt, ist die An
druckfläche 31 für die äußere Umfangsfläche 32 breiter als
die Andruckfläche 29 für die axiale Stirnfläche 30.
Bei dem bevorzugten Behälter 13 aus Glas ist die im Bereich
des äußeren Randes 28 der Mündung 12 an die axiale Stirn
fläche 30 angrenzende Umfangsfläche 32 als kegelstumpf
förmige Mantelfläche ausgebildet und entspricht somit im we
sentliche der Andruckfläche 31 des Siegelrings 15. Dabei
ist zweckmäßig der äußere Rand 28 als Übergang zwischen der
axialen Stirnfläche 30 und der kegelstumpfförmigen Mantel
fläche 32 abgerundet. Der Winkel β zwischen der axialen
Stirnfläche 30 und der kegelstumpfförmigen Mantelfläche 32
entspricht dem Winkel α, beträgt somit ebenfalls etwa 30°
bis etwa 75°.
Vorteilhaft ist dabei die für das Ansiegeln des Deckelfolien
randes zur Verfügung stehende, kegelstumpfförmige Mantelflä
che 32 breiter als die axiale Stirnfläche 30.
Die Funktion ist wie folgt:
Sobald ein Behälter in die in Fig. 1 strichpunktiert angedeu
tete Stellung transportiert worden ist, wobei bereits eine
Deckelfolie 10 aufgelegt wurde, bewegen sich der Behälter 13
und der Siegelkopf 1 relativ und koaxial, d. h. längs der
Rotationsachse 22, aufeinander zu. Die Deckelfolie ist auf
ihrer der Mündung 12 des Behälters 13 zugewandten Seite mit
Heißsiegellack beschichtet.
Zunächst kommt der Klemmring 14 an der Deckelfolie 10 zur An
lage und drückt diese dabei im Bereich des inneren Randes 11
der Mündung 12 des Behälters 13 an, hält sie dort fest und
heizt sie auf. Dabei verformt sich die Deckelfolie in der aus
Fig. 2 ersichtlichen Weise, d. h. sie wird entsprechend der
Form des Klemmrings 14 eine gewisse Strecke in die offene Mün
dung des Behälters 13 hineingedrückt. Die Aufheizung erfolgt
radial nach außen über den inneren Rand 11 der Mündung 12 des
Behälters 13 hinaus. Sowohl durch die Form
gebung als auch durch den praktisch lediglich linienförmigen
Andruck ergibt sich eine gute radiale Halterung des Folien
deckels an der Mündung 12.
Bei weiterer Relativbewegung des Behälters 13 und des Siegel
kopfs 1 aufeinander zu kommt sodann auch der Siegelring 15
zur Anlage an der Deckelfolie im Bereich des äußeren Randes
28 der Mündung und drückt dieselbe in diesem Bereich unter
vollständiger Aufheizung und Ansiegelung sowohl an die axiale
Stirnfläche 30 als auch an die äußere Umfangsfläche 32 der
Mündung an.
Es ist darauf hinzuweisen, daß der Klemmring 14 nach einer ge
wissen Aufheizzeit praktisch die gleiche Temperatur aufweist
wie der Siegelring 15, da insbesondere durch Strahlung ein
intensiver Wärmeübergang aus dem Kupferblock 6 erfolgt.
Beim Vorgang des Andrückens des radial äußersten Bereiches
33 der Deckelfolie 10 ergibt sich zwangsläufig eine gewisse,
radial nach außen und unten gerichtete Zugwirkung durch die
Reibung zwischen dem Siegelring 15 und dem Deckelfolienrand
33, der jedoch nicht zu einer radialen Verlagerung der Deckel
folie 10 oder zu einer Straffung im zentralen Bereich 10′
führen kann, da der Klemmring 14 dies verhindert.
Es ist darauf hinzuweisen, daß der Klemmring 14 bereits eine
Erweichung des Heißsiegellacks in dem der axialen Stirnfläche
30 der Mündung 12 des Behälters 13 gegenüberliegenden Bereich
der Deckelfolie 10 bewirkt hat, bevor der Siegelring 15 zur
Anlage an diesem Bereich kommt.
Nach Beendigung der Siegelung erfolgt eine Relativbewegung
zwischen Siegelkopf 1 und Behälter 13 in entgegengesetzter
Richtung, so daß der versiegelte Behälter 13 weitertranspor
tiert und ein anderweitiger Behälter mit aufgelegter Deckel
folie in die in Fig. 1 gezeigte Lage nachgefördert werden
kann. Dabei wirkt der Klemmring 14 infolge der Federn 18 als
Ausstoßer, welcher stets verhindert, daß die Reibung zwischen
dem elastischen Siegelring 15 und einem Behälter 13 diesen
womöglich festhält.
Fig. 2 zeigt den Siegelkopf 1 und den Behälter 13 zum Zeit
punkt der Anlage sowohl des Klemmrings 14 als auch des Sie
gelrings 15. Das Spiel zwischen dem Kupferblock 6 und dem An
satz 9 ist aufgehoben, lediglich der Klemmring 14 könnte noch
weiter angehoben werden. Seine Andruckkraft bestimmt sich so
mit allein durch die Kraft der Schraubendruckfedern 18, die
natürlich wählbar sind.
Wie sich herausgestellt hat, sind die erfindungsgemäß versie
gelten Behälter bezüglich der Festigkeit ihres Verschlusses
gegen sowohl Außen- als auch Innendruck im Vergleich mit den
auf bisher bekannte Weise verschlossenen Behältern weit
überlegen. Die angesiegelten Deckelfolien können nicht nur
durch die seitens des Klemmrings erfolgte Formgebung einen
gewissen Überdruck im Behälterinnern ausgleichen, nämlich da
durch, daß sie nachgiebig sind und sich durch den vorhandenen
Materialüberschuß um einen gewissen Betrag nach oben ausstül
pen können, ohne daß es zu dem unerwünschten Abschäleffekt
im Bereich der Stirnfläche 30 der Mündung 12 kommt, sondern
der erfindungsgemäße Verschluß gewährt auch eine mit wachsen
dem Innendruck sogar zunehmende Dichtkraft dadurch, daß die
durch den Innendruck in der Deckelfolie auftretenden Zug
kräfte im Bereich des äußeren Randes 28 der Mündung 12 zu
einer stärkeren Anpreßkraft führen. Die Verbindung zwischen
der äußeren Umfangsfläche 32 und dem äußeren Rand 33 der
Deckelfolie wird dabei allenfalls auf Scherung beansprucht,
es kann jedoch kein Schäleffekt auftreten.
Es wird darauf hingewiesen, daß es auch möglich wäre, an
stelle einer kegelmantelförmigen Umfangsfläche eine solche
konvex gewölbter Natur vorzusehen, die sich mit oder ohne
Kante aus dem äußeren Rand 28 der Mündung 12 fortsetzt, vor
zusgweise natürlich stufenlos, wobei jedoch der Krümmungs
radius des äußeren Randes 28 kleiner sein kann als der
Krümmungsradius der äußeren Umfangsfläche.
Der Klemmring 14 und der Block 6 sind jeweils aus einem gut
wärmeleitenden Metall, vorzugsweise aus Kupfer, gefertigt.
Claims (13)
1. Verfahren zum Verschließen eines starren Behälters,
insbesondere Glasbehälters, mittels einer Deckelfolie, welche
unter Zwischenlage eines Heißsiegellacks auf die Mündung des
Behälters aufgebracht und unter Anwendung von Druck und Wärme an der
äußeren Umfangsfläche, am inneren Rand und an der axialen
Stirnringfläche der Mündung mit derselben verbunden wird,
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelfolie zunächst am
inneren Rand der Mündung des Behälters angedrückt und dabei
festgehalten und aufgeheizt wird, und daß die Deckelfolie
anschließend im Bereich des äußeren Randes der Mündung des
Behälters sowohl an deren axialer Stirnfläche als auch an deren
daran angrenzender äußeren Umfangsfläche angedrückt und dabei
in diesem Bereich vollständig aufgeheizt und angesiegelt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an
der angrenzenden, äußeren Umfangsfläche ein radial breiterer
Bereich der Deckelfolie angesiegelt wird als an der axialen
Stirnfläche.
3. Vorrichtung zur Ausführung des
Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2,
mit einem heizbaren Siegelkopf, der
ein zentrales, die Deckelfolie gegen
den inneren Rand der Mündung
des Behälters drückendes Klemmstück
und einen das Klemmstück um
gebenden, am Siegelkopf stationär
angeordneten Siegelring aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Klemmstück als axial gegen
Federdruck verschiebbarer, gegenüber
dem Siegelring (15) axial zum Behälter (13)
hin vorstehender Klemmring (14)
ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Klemmring (14) mittels
Schraubbolzen (16) im Siegelkopf (1) gleitbar
angeordnet und dabei in einer zentralen, zweckmäßig kreis
förmigen, Ausnehmung (17) axial geführt ist, wobei jeweils
Schraubendruckfedern (18) vorgesehen sind, welche die
Schraubbolzen (16) umgeben und einerseits am Siegelkopf (1)
und andererseits am Klemmring (14) abgestützt sind und wobei die
Schraubbolzen (16) den Siegelkopf (1) durchdringen und mit
ihren Köpfen (19) an dessen Oberseite (8) in der Ruhestellung
anschlagen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schraubbolzen (16) zwecks Einstellung der axialen Lage
des Klemmrings (14) relativ zum Siegelkopf (1) aus dem
Klemmring heraus- und in denselben hineindrehbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, 4 oder 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Boden (20) der den Klemmring (14) auf
nehmenden Ausnehmung (17) ein zur Oberseite (8) des Siegel
kopfs (1) führender Belüftungskanal (21) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Deckelfolie (10) gegen den
inneren Rand (11) des Behälters (13) drückende Fläche (23)
des Klemmrings (14) die Mantelfläche eines Kegelstumpfs mit
verhältnismäßig großem Öffnungswinkel (γ) ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der den Klemmring (14) radial und konzentrisch umgebende
Siegelring (15) mit seiner oberen Fläche (24) am Siegelkopf
(1) flach anliegt und mittels eines den Siegelring (15) an
seiner unteren Fläche (25) teilweise übergreifenden und
denselben radial umschließenden, am Siegelkopf (1)
befestigten Montagerings (26) gehalten ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Siegelring (15) eine Siegelfläche (27) aufweist, deren
Form der Form der Mündung (12) des Behälters (13) im Bereich
dessen äußeren Randes (28) im wesentlichen entspricht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die ringförmige Siegelfläche (27) im Übergang zwischen der
Andruckfläche (29) für die axiale Stirnfläche (30) und der
Andruckfläche (31) für die äußere Umfangsfläche (32) der
Mündung (12) des Behälters (13) konkav gewölbt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Winkel (α) zwischen der Andruckfläche (29)
für die axiale Stirnfläche (30) und der Andruckfläche (31)
für die äußere Umfangsfläche (32) etwa 30° bis etwa 75°
beträgt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Andruckfläche (31) für die äußere Umfangsfläche (32)
breiter ist als die Andruckfläche (29) für die axiale
Stirnfläche (30).
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Siegelring (15) aus einem elastischen
Silikon mit Kupfereinlagerungen in Form von Kupferpulver oder
Kupfergranulat besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19803016235 DE3016235A1 (de) | 1980-04-26 | 1980-04-26 | Verfahren zum verschliessen eines starren behaelters, insbesondere glasbehaelters, und vorrichtung zur ausfuehrung des verfahrens |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19803016235 DE3016235A1 (de) | 1980-04-26 | 1980-04-26 | Verfahren zum verschliessen eines starren behaelters, insbesondere glasbehaelters, und vorrichtung zur ausfuehrung des verfahrens |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3016235A1 DE3016235A1 (de) | 1981-10-29 |
| DE3016235C2 true DE3016235C2 (de) | 1989-03-09 |
Family
ID=6101092
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19803016235 Granted DE3016235A1 (de) | 1980-04-26 | 1980-04-26 | Verfahren zum verschliessen eines starren behaelters, insbesondere glasbehaelters, und vorrichtung zur ausfuehrung des verfahrens |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3016235A1 (de) |
Families Citing this family (4)
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| US5164208A (en) * | 1991-04-15 | 1992-11-17 | James River Ii, Inc. | Apparatus for the formation of a clamped wave lid seal structure |
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| DE1925747U (de) * | 1964-03-19 | 1965-10-21 | Hamba Maschf | Vorrichtung zum versiegeln von becherpackungen. |
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| DE1486024A1 (de) * | 1965-06-22 | 1969-04-03 | Seitz Werke Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von dichtenden Deckelverschluessen aus erweichbarem Plastikmaterial auf den OEffnungen von einen OEffnungsrand aufweisenden Packbehaeltern |
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| DE2754216A1 (de) * | 1977-12-06 | 1979-06-07 | Tscheulin Aluminium | Verfahren zum verschliessen von behaeltern, vorzugsweise von glasbehaeltern und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
| FR2423402A1 (fr) * | 1978-04-19 | 1979-11-16 | Scal Gp Condit Aluminium | Tete de scellage |
-
1980
- 1980-04-26 DE DE19803016235 patent/DE3016235A1/de active Granted
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3016235A1 (de) | 1981-10-29 |
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