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Verfahren zum Verschließen eines starren Behälters, insbesondere Glasbehälters,
und Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zum Verschließen eines starren Behälters, insbesondere Glasb q lters, mittels einer
Deckelfolie, welche unter Zwischenlage eines Heißsiegellacks auf die eine axiale
Stirnringfläche aufweisende Mündung des Behälters aufgebracht und unter Anwendung
von Wärme und Druck mit der Mündung verbunden wird.
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Es ist bereits ein Verfahren dieser Art bekannt geworden (DE-OS 27
54 216), bei dem mittels einer beheizten Siegelvorrichtung die z. B. aus Aluminum
bestehende Deckelfolie auf die Mündung des zu verschließenden Behälters aufgesiegelt
wird.
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Um die bei Glasbehältern nun einmal auftretenden, nicht unerheblichen,Werkstoff-
und herstellungsbedingten Fertigungstoleranzen, z. B. Unebenheiten im Bereich der
Mündung, zu beherrschen, wird dabei der Siegeldruck hydraulisch unter Zwischenlage
einer in sich flexiblen Zwischenschicht aufgebracht, um einen gleichmäßigen Andruck
in sämtlichen, somit
auch den nicht absolut ebenen bzw. gleichmäßigen
Bereichen der Mündung des Behälters zu gewährleisten. Der Andruck erfolgt dabei
jedoch ausschließlich axial im Bereich der axialen Stirnfläche der Mündung, derart,
daß die Deckelfolie im wesentlichen plan bleibt.
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Wie sich herausgestellt hat, läßt sowohl die Festigkeit als auch die
Dichtheit der Verbindung zwischen der Deckelfolie und der Mündung des Behälters
zu wünschen übrig. Insbesondere dann, wenn der abgeschlossene Innenraum des Behälters
unter Druck gesetzt wird, was bei der anschließenden Bebrütung der mit joghurtkulturen
versehenen Milch zwecks Ausreifung von Joghurt der Fall ist, da die dabei erfolgende
Erwärmung der zwischen Deckelfol und Milchspiegel eingeschlossenen Luft zu deren
Ausdehnung führt, tritt ein Abschäleffekt zwischen der sich anhebenden Deckelfolie
u der axialen Stirnfläche der Mündung des Behälters, z. B. Joghurtbechers, ein,
wodurch sich zwischen der axialen Stirnfläche der Mü dung des Behälters und der
Deckelfolie Durchlässe bilden, die zumi dest die Gas-, wenn nicht auch die Flüssigkeitsdichtigkeit
aufhebt Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, ein Verfahren
der eingangs genannten Art zu schaffen, das einen zuverlässigen Verschluß des Behälters
mittels Heißsiegelung gewährleistet, welcher auch dann dicht bleibt, wenn ein beglellzter
Innendruck im Behälter auftritt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Deckelfolie
zunächst im Bereich des inneren Randes der Mündung des Behälters angedrückt und
dabei festgehalten und aufgeheizt wird, und daß die Deckelfolie anschließend im
Bereich des äußeren Randes der Mündung des Behälters angedrückt und dabei in diesem
Bereich vollständig aufgeheizt und angesiegelt wird.
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Zur Definition sei klargestellt, daß mit dem Ausdruck "Rand" die jeweilig
umlaufende, im allgemeinen im Querschnitt leicht abgerundete Ringkante gemeint ist.
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Ein Andrücken im Bereich des inneren Randes der Mündung bedeutet somit
ein teilweise axial nach unten und teilweise radial nach außen gerichtetes, somit
schräg nach außen und unten gerichtetes Andrücken der Deckelfolie am inneren Rand
der Mündung, wobei der radial innere Bereich der Deckelfolie gegenüber der axialen
Stirnfläche der Mündung des Behälters ein wenig in den Behälter hineingedrückt wird.
Zum einen erleichtert das in den Behälter hineingedrückte Uberschußmaterial des
Foliendeckels ein späteres Ausbeulen desselben nach oben unter eventuellem Innendruck,
zum anderen wird der Foliendeckel durch den sich daraus ergebenden Formschluß für
den nachfolgenden, eigentlichen Siegelvorgang radial unverrückbar festgehalten,
wobei bereits eine Aufheizung des Foliendeckelrandes erfolgt, die sich in den radial
äußeren Bereich des Foliendeckels durch Leitung fortpflanzt. Erst anschließend wird
die Deckelfolie auch im Bereich des äußeren Randes der Mündung des Behälters angedrückt
und dabei in diesem Bereich vollständig aufgeheizt und angesiegelt, wobei sich das
Ansiegeln nicht auf den Bereich der axialen Stirnfläche, also auf den rein horizontalen
Bereich der Mündung, beschränkt.
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Vielmehr wird der Folienrand über diesen Bereich hinaus über die im
allgemeinen abgerundete, äußere Kante zumindest teilweise hinweggedrückt. Selbst
wenn sich somit unter dem Einfluß von Innendruck der radial innere Bereich des Randes
des Foliendeckels nach erfolgter Siegelung späterhin abschälen sollte, nachdem durch
das vorhandene, radial innere Uberschußmaterial bereits eine unschädliche Ausbeulung
zum Behälteräußeren hin stattgefunden hat, so findet dieses Abschälen seine natürliche
Grenze dort, wo die Zugrichtung der sich ausbeulenden Folie radial innerhalb derjenigen
Tangente liegt, die an den Randbereich der angesiegelten Folie anlegbar ist und
ebenfalls, wie die Zugrichtung, die zentrale Mittelachse des Behälters schneidet.
Diese Beziehung könnte auch derart ausgedrückt werden, daß man sagt, daß ein Abschälen
der Folie von der Behältermündung dort unterbleibt, wo der Winkel zwischen
einer
die zentrale Rotationsachse des Behälters senkrecht schneidenden Ebene und der von
der Deckelfolie in ihrem Bestreben, sich von der Behältermündung zu lösen, an einem
Punkt des Randbereichs ausgeübten und diese Achse schneidenden Zugwinkel kleiner
ist als der Winkel zwischen der genannten Ebene und einer Tangente, die an den Randbereich
der angesiegelten Deckelfolie gelegt ist und in der gleichen Ebene liegt wie die
genannte Zugrichtung.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird die Deckelfolie
im Bereich des äußeren Randes der Mündung des Behälters sowohl an der axialen Stirnfläche
als auch an der daran angrenzenden, äußeren Umfangsfläche der Mündung angedrückt
und dabei angesiegelt.
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Durch diese Ausgestaltung wirkt ein sich im Inneren des Behälters
aufbauender Uberdruck sogar im Sinne einer Verstärkund der Dichtwirkung, und zwar
insofern, als die von der Deckelfolie radial nach innen und oben augeübte Zugkraft
den Andruck der Folie im Bereich des äußeren Randes der Mündung des Behälters verstärkt,
sobald sich die Deckelfolie womöglich im Bereich der Stirnfläche bereits abgeschält
hat. Wie breit die für das Ansiegeln des äußeren Bereichs der Deckelfolie vorhandene,
äußere Umfangsfläche gestaltet wird, hängt von den Bedürfnissen des Einzelfalls
ab. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird jedoch an der an
die axiale Stirnfläche angrenzenden, äußeren Umfangsfläche ein radial breiterer
Bereich der Deckelfolie angesiegelt als an der axialen Stirnfläche selber, um den
keiner Abschälkraft unterliegenden Siegelbereich, welcher lediglich einer Scherung
unterliegt, möglichst groß zu gestalten. Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich daraus,
daß durch die Vergrößerung der Siegelfläche eine Verbesserung der Dampfdichtigkeit
eintritt, ohne daß eine bedeutsame Vergrößerung des Außendurchmessers der Mündung
des Behälters hierfür erforderlich wäre.
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Zu der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe gehört ferner die
Schaffung einer Vorrichtung zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit
einem heizbaren Siegelkopf. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kennzeichnet sich dadurch,
daß der Siegelkopi einen zentralen, axial gegen Federdruck verschiebbaren,die Deckelfolie
gegen den inneren Rand der Mündung des
Behälters drückenden Klemmring
und einen den Klemmring radial umgebenden, am Siegelkopf stationär angeordneten
Siegelring aufweist.
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Werden der Siegelkopf und der jeweils zu verschließende Behälter koaxial
und relativ aufeinander zubewegt, kommt zunächst der Klemmring an der auf die Mündung
des Behälters bereits aufgelegten Deckelfolie zur Anlage, drückt diesen mit seinem
inneren Bereich etwas in die Behältermündung hinein und gleichzeitig an den inneren
Rand der Mündung des Behälters an, wo er die Deckelfolie festhält und gleichzeitig
im Berührungsbereich Wärme überträgt, die sich durch Wärmeleitung, die bei der relativ
geringen Dicke des Foliendeckels sehr rasch vonstatten geht, auch in den radial
äußeren, noch nicht angedrückten Bereich der Deckelfolie hinein. Somit hat dieser
Bereich der Deckelfolie bereits eine Aufheizung erfahren, bevor er angedrückt wird.
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Dieses Andrücken erfolgt durch den ebenfalls aufgeheizten Siegelring,
der anschließend die Deckelfolie im Bereich des äußere ren Randes der Mündung des
Behälters andrückt und die Deckelfolie dabei in diesem Bereich vollständig aufheizt
und ansiegelt. Wie bereits ausgeführt, erstreckt sich dieser Bereich in die äußere
Umfangsfläche der Mündung hinein, die eine Zylinderfläche sein kann, vorzugsweise
jedoch Kegelmantelform aufweist und einen Winkel mit der Horizontalebene aufweist,
der sich bevorzugt zwischen etwa 300 und etwa 75° bewegt. Wie bereits ausgeführt,
ergibt sich dabei ein Siegelbereich zwischen Deckelfolie und Behälter, in welchem
keine Abschälkräfte auftreten können, allenfalls Scherkräfte.
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Bei dem beschriebenen Verfahren findet ein Foliendeckel Verwendung,
welcher an seiner Unterseite bereits mit einem Heißsiegellack beschichtet worden
ist.
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Zur vorteilhaften Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
darauf hinzuweisen, daß durch den ersten Verfahrensschritt
des
Andrücken der Deckelfolie im Bereich des inneren Randes der Mündung nicht nur eine
die anschließende Versiegelung begünstigende Aufheizung der Deckelfolie vor dem
eigentlichen Ansiegeln erfolgt sondern daß durch das Festhalten der Deckelfolie
auch einerseits ein Verrutschen ausgeschlossen und andererseits ein Straffziehen
der Deckelfolie, und zwar unter Beseitigung der angestrebten Eintiefung desselben
zur Schaffung von Uberschußmaterial innerhalb der Behältermündung, vermieden wird.
Ein solches Straffziehen wäre nämlich durch den zweiten Verfahrensschritt zu befürchten,
mit welchem die Deckelfolie anschließend im Bereich des äußeren Randes der Mündung
des Behälters angedrückt und dabei in diesem Bereich vollständig aufgeheizt und
angesiegelt wird.
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Insbesondere bei Durchführung der vorteilhaften Ausgestaltung dahingehend,
daß auch ein Andrücken der Deckelfolie an der angrenzenden äußeren Umfangsfläche
der Mündung erfolgt, ergibt sich zwangsläuiig eine axiale Relativbewegung zwischen
dem Siegelring des Siegelkopfs und dem von ihm auf gedrückten, äußeren Randbereich
der Deckelfolie. Vorteilhaft ist nämlich der Siegelring aus einem elastischen Silikon
mit Kupfereinlagerungen in Form von Kupferpulver oder Kupfergranulat hergestellt,
sodaß er zunächst einmal nachgiebig ist und einen gewissen Streicheffekt auf den
Rand der Deckelfolie im Bereich der äußeren Umfangsfläche der Mündung des Behälters
aufbringen kann, der ohne das erwähnte Festhalten mittels des Klemmrings sowohl
zu einer unerwünschten seitlichen Verschiebung der Deckelfolie einerseits als auch
zu einer ebenso unerwünschten Straffung bzw. einem Glattziehen der Deckelfolie in
ihrem Innenbereich andererseits führen könnte.
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Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Behälter aus Glas für die
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens unter Verwendung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Bei diesem Behälter ist die im Bereich des äußeren Randes der Mündung
an die axiale Stirnfläche angrenzende Umfangsfläche als kegelstumpfförmige Mantelfläche
ausgebildet. Sinne solche Ausgestaltung
der Mündung des Behälters
hat sich bei der Erreichung der erfindungsgemäßen Ziele besonders bewährt.
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Die weiteren, vorteilhaften Ausgestaltungen der Erfindung sind im
folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels eines
Siegelkopfs nebst zugehört gen Behälters näher erläutert.
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Es zeigt: Fig. 1 eine Ausführungsform des Siegelkopfs nach der Erfij1-dung
im Schnitt längs der Linie I-I in Fig. 3; Fig. 2 einen der Fig. 1 entsprechenden
Schnitt durch den Sio gelkopf in Anlage an der Mündung eines zu verschlioßenden
Behälters; Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1.
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Der in Fig. 1 gezeigte Siegelkopf 1 ist mittels dreier in Fig. 3 deutlicher
zu erkennender Bolzen 2 am Flansch 3 einos Stempels 4 gelagert, welcher in Richtung
des Doppelpfeils A hin- und herbewegbar sein kann. Die Bolzen 2 können sich dabei
mit dem Siegelkopf 1 gegenüber dem Druck einer Schraubenfeder 5 axial und relativ
zum Flansch 3, welcher am Stempel 4 fest angeordnet ist, verschieben.
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Der Siegelkopf 1 weist einen Kupferblock 6 und eine darin eingesetzte,
elektrisch betriebene Heizpatrone 7 auf, welclct die Gesamtheit des Siegelkopfs,
nicht jedoch den Stempel 4 beheizt. Ein Wärmeübergang zwischen dem Siegelkopf 1
und <Ion Stempel 4 findet praktisch nur in den kurzen Zeiten der Anlage der Oberseite
8 des Siegelkopfs 1 an dem die Scllraubelsdruckfeder 5 führenden Ansatz 9 statt.
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Der Siegelkopf 1 weist einen zentralen, axial gegen Federdruck
verschiebbaren,
die Deckelfolie 10 gegen den inneren Rand 11 der Mündung 12 eines Behälters 13 drückenden
Klemmring 14 und einen den Klemmring radial umgebenden, am Siegelkopf 1 stationär
angeordneten Siegelring 15 auf.
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Der Klemmring 14 ist zweckmäßig mittels dreier Schraubbolzen 16 im
Siegelkopf 1 gleitbar angeordnet und dabei in einer zentralen, zweckmäßig kreisförmigen
Ausnehmung 17 axial geführt. Dabei sind jeweils Schraubendruckfedern 18 vorgesehen,
welche die Schraubbolzen 16 umgeben und einerseits am Siegelkoi, 1 und andererseits
am Klemmring 14 abgestützt sind, wobei die Schraubbolzen 16 den Siegelkopf 1 durchdringen
und mit ihren Köpfen 19 an dessen Oberseite 8 in der Ruhestellung anschlagen.
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Die Schraubbolzen 16 sind zwecks Einstellung der axialen Lage des
Klemmrings 14 relativ zum Siegelkopf 1 aus dem Klemmring 14 heraus- und in denselben
hineindrehbar. Durch eine solche Einstellung läßt sich der Zeitunterschied bestimmen,
mit welchem zunächst der Klemmring 14 und dann der Siegelring 15 zum Angriff an
der Deckelfolie 10 kommen.
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Im Boden 20 der den Klemmring aufnehmenden Ausnehmung 17 ist ein zur
Oberseite 8 des Siegelkopfs 1 führender Belüftungskanal 21 vorgesehen (Fig. 3).
Durch diesen Belüftungskanal 21 soll sichergestellt werden, daß sich die Deckelfolie
10 in ihrem zentralen Bereich, d. h. im Bereich der Rotationsachse 22 der Vorrichtung,
nicht zu stark erwärmt. Man möchte nämlich möglichst eine Hitzebeeinflussung des
Behälterinhalts, beispielsweise des Inhalts von Joghurtbechern, vermeiden.
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Wie man in dem gezeigten Querschnitt deutlich sieht, ist die die Deckelfolie
10 gegen den inneren Rand 11 des Behälters 13 drückende Fläche 23 des Klemmrings
14 die Mantelfläche eines egelstumpfs mit verhältnismäßig großem Öffnungswinkel
g.
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Durch diese Ausgestaltung wird sichergestellt, daß es einerseits
praktisch
lediglich zu einer Linienberührung zwischen der Deckelfolie 10 und dem inneren Rand
11 des Behälters 13 kommt, somit eine verhältnismäßig große Flächenpressung vorhanden
ist und der Deckel 10 zuverlässig in seiner Anspreßlage an der Mündung 12 des Behälters
13 gehalten wird. Gleichzeitig erfolgt beim Eindrücken der Deckelfolie im Bereich
ihrer Anlage an der Andruckfläche 23 ein guter Wärmeübergang mit Leitung radial
nach außen, wobei gleichzeitig die die Mundung abdeckende Fläche der Deckelfolie
10 axial nach urrtcii in die Mündung 12 des Behälters 13 hinein vertieft wird.
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Bei der gezeigten Ausführungsform ist die Deckelfolie 10 bereits annähernd
entsprechend vorgeformt worden; dies ist zwar nicht unbedingt erforderlich, jedoch
zur Vermeidung voll Faltenbildung zu bevorzugen.
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Der den Klemmring 14 radial und konzentrisch umgebende Sicgelring
15 liegt mit seiner oberen Fläche 24 am Siegelkopf 1 flach an und ist mittels einer
den Siegelring 15 an seine unteren Fläche 25 teilweise übergreifenden und denselben
dial umschließenden, am Siegelkopf 1 befestigten Montagering 26 gehalten. Dabei
weist der Siegelring 15 eine Siegelfläche 27 auf, deren Form der Form der Mündung
12 des Behälters 13 in Bereich dessen äußeren landes 28 im wesentlichen entspricht
Dabei ist die ringförmige Siegelfläche 27 im Ubergang zwischen der Andruckfläche
29 für die axiale Stirnfläche 30 und dcl Andruckfläche 31 für die äußere Umfangsfläche
32 der Mündung 12 des Behälters 13 konkav gewölbt. Der Winkel α zwischen der
Andruckfläche 29 und der Andruckfläche 31 beträgt etwa 300 bis etwa 750.
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Wie sich aus den Fig 1 und 2 unmittelbar ergibt, ist die Andruckfläche
31 für die äußere Umfangsfläche 32 breiter als die Andruckfläche 29 für die axiale
Stirnfläche 30.
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Bei dem bevorzugten Behälter 13 aus Glas ist die im Bereich
des
äußeren Randes 28 der Mündung 12 an die axiale Stirnfläche 30 angrenzende Umfangsfläche
32 als kegelstumpfformige Mantelflache ausgebildet und entspricht somit im wesentlichen
der Andruckfläche 31 des Siegelrings 15. Dabei ist zweckmäßig des äußere Rand 28
als Übergang zwischen der axialen Stirnfläche 30 und der kegelstumpfförmigen Mantelfläche
32 abgerundet. Der Winkel ß zwischen der axialen Stirnfläche 30 und der kegelstumpfförmigen
Mantelfläche 32 entspricht dem Winkel α, beträgt somit ebenfalls etwa 300
bis etwa 75°.
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Vorteilhaft ist dabei die für das Ansiegeln des Deckelfollenrandes
zur Verfügung stehende, kegelstumpfformige Mantelfläche 32 breiter als die axiale
Stirnfläche 30.
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Die Funktion ist wie folgt: Sobald ein Behälter in die in Fig. 1 strichpunktiert
angedeutete Stellung transportiert worden, wobei bereits eine Deckelfolie 10 aufgelegt
wurde, bewegen sich der Behalter 13 und itr Siegelkopf 1 relativ und koaxial, (1.
h. längs der Rotationssachse 22, aufeinander zu. Die Deckelfolie is t auf @hrer
der Mündung 12 des Behalters 13 zugewandten Sete mit Heißsiegellack beschichtet.
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Zunachst kommt der Klemmring 14 an der Deckelfolie 10 zur Anlage und
drückt diese dabei im Bereich des inneren Randes 11 der Munding 12 des Behalters
13 an, halt sie dort fest und heizt sic auf. Dabei ve£'formt sich die Deckelfolic
ill der aus Fig. 2 ersichlichen Weise, d. h. sie wird entsprechend der Form des
Klemmrings 14 eine gewisse Strecke @n die offene Mundung des Behälters 13 hineingedruckt.
Die Aufheizung erfolgt radial nach außen uber den inneren Rand 11 der Mündung 12
des Behälters 13 hinaus. Sowohl durch die Formgebung als aucio durch den praktisch
lediglich linienformigen Andruck ergibt sich eine gute radiale alterung des Foliendeckels
an
der Mündung 12.
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Bei weiterer Relativbewegung des Behälters 13 und des Siegelkopfs
1 aufeinander zu kommt sodann auch der Siegelring 15 zur Anlage an der Deckelfolie
im Bereich des äußeren Randes 28 der Mündung und drückt dieselbe in diesen Bereich
unter vollständiger Aufheizung und Ansiegelung sowohl an die axiale Stirnfläche
30 als auch an die äußere Umfangsfläche 32 der Mündung an.
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Es ist daraus hinzuweisen, daß der Klemmring 14 nach einer gewissen
Aufheizzeit praktisch die gleiche Temperatur uwei.L wie der Siegelring 15, da insbesondere
durch Strahlung ciii intensiver Wärmeübergang aus dem Kupferblock 6 erfolgt.
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Beim Vorgang des Andrückens des radial äußersten Bereiches 33 der
De<'keifolie 10 ergibt sich zwangsläufig eine gewissen radial na(h außen und
unten gerichtete Zugwirkung durch die Reibung zwischen dem Siegelring 15 und dem
Deckelfolienrand 32, der jedoch nicht zu einer radialen Verlagerullg der Deckelfolie
10 oder zu einer Straffung im zentralen Bereich 10' führen kann, da der Klemmring
15 dies verhindert.
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Es ist darauf hinzuweisen, daß der Klommring 14 bereits eine Erweichung
des Heißsiegellacks in den der axialen Stirnflache 30 der Mündung 12 des Behälters
13 gegenüberliegenden Bereich der Deckelfolie 10 bewirkt hat, bevor der Siegelring
15 z,lr Anlage an diesem Bereich kommt.
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Nach Beendigung der Siegelung erfolgt eine Relativbeweguiig zwischen
Siegelkopf 1 und Behälter 13 in entgegengesetzter Richtung, sodaß der versiegelte
Behälter 13 weitertranspoltiert und eiii anderweitiger Behälter mit aufgelegter
Deckelfolie in die in Fig. 1 gezeigte Lage nachgefördert werden kann. Dabei wirkt
der Klemmring 14 infolge der Federn 18 ,L.
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Ausstoßer, welcher stets verhindert, daß die Reibung zwischen dem
elastischen Siegelring 15 und einem Behälter 13 diesen womöglich festhält.
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Fig. 2 zeigt den Siegelkopf 1 und den Behälter 13 zum Zeitpunkt der
Anlage sowohl des Klemmrings 14 als auch des Siegelrings 15. Das Spiel zwischen
dem Kupferblock 6 und dem Ansatz 9 ist aufgehoben, lediglich der Klemmring 14 könnte
noch weiter angehoben werden. Seine Andruckkraft bestimmt sich somit allein durch
die Kraft der Schraubendruckfedern 18, die natürlich wählbar sind.
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Wie sich herausgestellt hat, sind die erfindungsgemäß versiegelten
Behälter bezüglich der Festigkeit ihres Verschlusses gegen sowohl Außen- als auch
Innendruck im Vergleich mit den auf bisher bekannte Weise verschlossenen Behältern
weit überlegen. Die angesiegelten Deckelfolien können nicht nur durch die seitens
des Klemmrings erfolgte Formgebung einen gewissen Überdruck im Behälterinnern ausgleichen,
nämlich dadurch, daß sie nachgiebig sind und sich durch den vorhandelien Materialüberschuß
um einen gewissen Betrag nach oben ausstül-)en können, ohne daß es zu dem unerwünschten
Absciiäleffekt lm Bereich der Stirnfläche 30 der Mündung 12 kommt, sondern del erfindungsgemäße
Verschluß gewährt auch eine mit wachsendem Innendruck sogar zunehmende Dichtkraft
dadurch, daß die durch den Innendruck in der Deckelfolie auftretenden Zugkräfte
im Bereich des äußeren Randes 28 der Mündung 12 zu einer stärkeren Anpreßkraft führen.
Die Verbindung zwischen der äußeren Umfangsfläche 32 und dem äußeren Rand 33 der
Deckelfolie wird dabei allenfalls auf Scherung beansprucht, es kann jedoch kein
Schäleffekt auftreten.
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Es wird darauf hingewiesen, daß es auch möglich wäre, anstelle einer
kegelmantelförmigen Umfangsfläche eine solche konvex gewölbter Natur vorzusehen,
die sich mit oder ohne Kante aus dem äußeren Rand 28 der Mündung 12 fortsetzt, vorzugsweise
natürlich stufenlos, wobei jedoch der Krümmungsradius des äußeren Randes 28 kleiner
sein kann als der Krümmungsradius der äußeren Umfangsfläche.
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Der Klemmring 14 und der Block 6 sind jeweils aus einem gut wärmeleitenden
Metall, vorzugsweise aus Kupfer, gefertigt.
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L e e r s e i t e