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Elektrische Drucktaste.
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Die Erfindung betrifft eine elektrische Drucktaste zur unmittelbaren
Anordnung auf Leiterplatten, z.B. für fernmeldetechnische Geräte, mit einem quaderförmigen,
die Funktionsteile weitgehend umschließenden Tastengehäuse aus Isolierstoff, einem
im Tastengehäuse geführt ten, senkrecht zur Grundfläche bewegbaren, die obere Begrenzungsfläche
des Tastengehäuses durchsetzenden, auf eine obere Bewegungsendstellung mittels einer
Druckfeder vorgespannten Tastenknopfs als Betätigungselement, einem Kennzeichnungsschild
und einer Fläche zum Abstrahlen eines Leuchtsignals. Derartige Tasten werden z.B.
bei Fernsprechgeräten als Einzel-Betätigungselemente, aber auch als Bausteine zum
individuelien Aufbau von Tastenfeldern eingesetzt.
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Es sind Ausführungsarten solcher Drucktasten bekannt, bei denen der
Tastenknopf mit seiner Kontur weitgehend der Kontur des Tastengehäuses entspricht
und dabei entweder innerhalb der senkrechten Seitenwände des Tastengehäuses aufgenommen
und geführt ist oder die serkrechten Gehäusewände an ihrer Außenfläche umgreift.
Die vorzugsweise ebenen Angriffsflächen der Tastenknöpfe, auf die beim Betätigen
eingewirkt wird, dienen dabei in ihrer ganzen Ausdehnung nicht nur dem manuellen
Betätigen, sondern sind gleichzeitig auch zu ihrer Kennzeichnung und ggf. zur Sichtbarmachung
von Leuchtsignalen genutzt. Für die Abgabe von Leuchtsignalen ist dabei mitunter
nur eine umlaufende Randzone der Angriffsfläche des Tastenknopfes vorgesehen.
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Bei so gestalteten Tasten wird häufig als nachteilig empfunden, daß
die individuelle Kennzeichnung der Tasten und zum Teil auch das Leuchtsignal beim
Betätigen des Tastenknopfes durch die zum Niederdrücken auf seine Angriffs fläche
aufgesetzte Fingerkuppe weitgehend verdeckt wird. Außerdem besteht insbesondere
bei kleiner Dimensionierung der Angriffsfläche solcher Tasten die Gefahr, daß beim
Betätigen eines in einem Tastenfeld angeordnetem Tastenknopfes ein benachbarter
Tastenknopf versehentlich mitgenommen wird.
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Beim Zusammenbau mehrerer Tasten mit den Rand des Tastengehäuses übergreifendem
Tastenknopf zu einem Tastenfeld, ergibt sich ein weiterer Nachteil aus der Notwendigkeit,
zwischen den Umrißkanten der Angriffsflächen einander benachbarter Tastenknöpfe
einen ihre unabhängige Bewegbarkeit gestatten6n Abstand voneinander einzuhalten.
Der Abstand der Seitenwände der Tastengehäuse untereinander ist dabei zwangsläufig
noch größer.
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Die durch einen solchen Abstand zwischen den Tastengehäusen freibleibende
Montagefläche auf der Leiterplatte ist einerseits für den Grundriß und damit auch
für die Größe des Innenraums der Tastengehäuse verloren. Die freibleibende Montagefläche
des Tastenfeldes zwischen den Tastengehäusen ist aber auch anderweitig kaum nutzbar.
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Bei anderen, die Merkmale des Oberbegriffes aufweisenden bekannten
Drucktasten sind jeweils die Signalflächen und die Angriffsflächen der Tastenknöpfe
getrennt angebracht. Die Angriffsfläche des Tastenknopfes ist dabei mitunter gleichzeitig
Träger der Kennzeichnung . Ein freigehaltener, benachbarter Abschnitt der Deckfläche
des Tastengehäuses dient dagegen als Sichtfläche für das Leuchtsignal. Auch bei
solchen Tasten wird bei Betätigung des Tastenknopfes leicht die auf der Angriffsfläche
befindliche Kennzeichnung durch die aufgesetzte Fingerkuppe verdeckt. Außerdem entsteht
aus der Auftei-
lung der Deckfläche in einen Angriffs- und einen
Signalbereich die Gefahr der Fehlzuordnung beim Befolgen einer durch ein Leuchtsignal
angezeigten Aufforderung zum Betätigen eines bestimmten TasterAnopfes aus einer
Mehrzahl von dem Leuchtsignal etwa in gleicher Entfernung benachbarten Tastenknöpfen.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine dem Merkmal
des Oberbegriffes entsprechende, einfach aufgebaute, fertigungsgünstige Drucktaste
mit guter Funktionssicherheit zu schaffen, bei der die vorstehend aufgeführten Nachteile
bekannter Drucktasten durch geeignete konstruktive und gestalterische Maßnahmen
beseitigt oder zumindest gemildert sind. Diese Aufgabe ist bei der Drucktaste nach
der Erfindung dadurch gelöst, daß der Tastenknopf und das Kennzeichnungsschild über
der Grundriß fläche des Tastengehäuses in nebeneinander liegenden Flächenbereichen
angeordnet, daß die Angriffs fläche des Tastenknopfes gleichzeitig als durchscheinende
Sicchtfläche zum Abstrahlen eines Leuchtsignals ausgebildet ist und daß die Angriffsfläche
des Tasterilcnopfes in Ruhestellung mit Abstand parallel über der durch das Kennzeichnungsschild
bestimmten Ebene gehalten ist.
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Die Angriffsfläche des Tastenknopfes und die Kennzeichnungsfläche
der Drucktaste sind nach der Erfindung also auf zwei benachbarte Abschnitte der
von der Bedienungsseite sichtbaren oberen Fläche der Drucktaste verteilt. Daraus
ergeben sich vor allem Bedienungsvorteile, auch beim Zusammenfügen mehrerer solcher
Drucktasten zu einem Tastenfeld.
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Durch Zuordnung der Kennzeichnungsfläche zum stationären Teil des
Tastenkörpers, nämlich dem Tastengehäuse, kann diese Fläche auch bei kleinen Dimensionen
des Tastenge-
häuses und seiner insgesamt bedienungsseitig verfügbaren
Fläche beim manuellen Niederdrücken des Tastenknopfes sichtbar bleiben, wodurch
eine Kontrolle des Kennzeichens auch noch während der Tastenbetätigung möglich ist.
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Die Angriffsfläche des Tastenknopfes kann nun in ihrer ganzen Ausdehnung
die Leuchtanzeigefläche darstellen und ermöglicht es, der durch das Leuchtsignal
ersichtlichen Aufforderung zum Betätigen einer Taste unmitte1-bar an der Stelle
nachzukommen, wo das Signal sichtbar ist. Auf diese Weise sind Zuordnungsirrtümer
beim Bedienen ausgeschlossen.
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In Ruhestellung ist der Tastenknopf mit seiner Angriffsfläche durch
Federspannung in einer mit Abstand parallel über dem Kennzeichnungsschild verlaufenen
Ebene genalten und kann im Bedienungsfall gegen diese Federkraft bis in eine untere
Anschlagsstellung, etwa in der Ebene des Kennzeichnungsschildes niedergedrückt werden.
Damit ist seine Arbeitsstellung gegeben. Beim Loslassen kehrt er selbsttätig in
seine Ruhestellung zurück.
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Die Angriffsfläche des Tastenknopfes, auf die zwecks Betätigung eingewirkt
werden soll, kann so klein gehalten sein, daß sie weniger als die Hälfte der von
der Bedienungsseite sichtbaren oberen Fläche der Drucktaste einnimmt. Als besonders
vorteilhaft erscheint eine Ausbildung, bei der zwischen der Kontur der Angriffsfläche
des Tastenknopfes und der äußeren Umfatig.linie der oberen Gesamtfläche der Drucktaste
wenigstens nach drei sich in deren Ebene vom Kennzeichnungsschild weg erstreckenden
Richtungen mindestens der Abstand einer Wanddicke des Tastengehäuses eingehalten
ist. Im Gegensatz dazu kann das Kennzeichnungsschild mehr als die Hälfte der oberen
Abdeckfläche der Drucktaste einnehmen,
und sich in drei Richtungen
seiner Ebene unmittelbar bis an den Rand dieser Fläche erstrecken.
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Bei den selbstverständlich angestrebten kleinen Dimensionen des Tastenbausteins
wird mit solchen Maßverhältnissen zwischen der Angriffsfläche des Tastenknopfes
und dem Kennzeichnungsschild insbesondere bei aus derartigen Tastbausteinen aufgebauten
Tastenfeldern eine griffsichere Einzelbedienung ohne besonderen Sorgfaltsaufwand
ermöglicht. Auch die Gefahr, beim Bedienen einer Taste den Tastenknopf einer benachbarten
Drucktaste versehentlich durch einen überstehenden Teil der Fingerkuppe mit zu bewegen,
ist mit Drucktasten nach der Erfindung weitgehend ausgeschaltet.
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Nach vorteilhaften Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes kann
das Tastengehäuse von einem Sockel und einer mittels Restelemente lösbar mit diesem
verbundenen Deckplatte gebildet sein. Der Sockel aus Isolierstoff ksun als einstückiger,
quaderförmiger, nach einer Seite offener Hohlkörper und die Deckplatte, ebenfalls
aus Isolierstoff, als Träger des Kennzeichnungsschildes ausgebildet sein. Im Sockel
können alle Funktionsteile der Drucktaste in definierter Lage befestigt oder beweglich
aufgenommen sein. Zur Befestigung der Deckplatte am Sockel können beide Teile mit
korrespondierenden Lagesicherungs- und Rastelementen versehen sein. Um auf der Deckplatte
das Kennzeichnungsschild anzubringen, kann eine transparente Schutz- und Halteplatte,
der sogenannte Schildhalter vorgesehen sein, der seinerseits mit Rastelementen in
die Deckplatte eingefügt ist und dabei einen untergeschobenen Beschriftungsträger
gegen unbeabsichtigte Lageänderung und, insbesondere an seiner Oberfläche, vor schädigenden
mechanischen Einflüssen schützt.
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Entsprechend der Aufteilung der Grundriß fläche des
Tastbausteins
in einen Flächenanteil für den Tastenknopf und einen für das Kennzeichnungsschild,
soll nun der Innenraum des Sockels des Tastengehäuses in zwei nach oben geöffnete
Kammern unterteilt sein. Dazu ist in seinen Innenraum, auf der Grundfläche eine
senkrechte, teilweise durchbrochene Trennwand aufgerichtet.
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Die Deckplatte mit dem Kennzeichnungsschild kann der Kontur der Öffnung
über einer ersten der beiden im Sockelhohlraum gebildeten Kammern so angepaßt sein,
daß ausschließlich diese Kammer von der Deckplatte mittels Rastelemente lösbar verschließbar
ist.
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In dieser ersten Kammer des Sockels können wenigstens zwei zusammenwirkende
Kontaktelemente in definierter Lage aufgenommen sein. Die Deckplatte kann die Lage
der Kontaktelemente imSockelorm schlüssig sichern, die Anschlußfahnen der Kontaktelemente.
die Bodenplatte des Sockels senkrecht durchsetzen, um unmittelbar in einer Leiterplatte
eingreifen zu können. Die Anschlußfahnen dienen nach dem Einlöten in die Leiterplatte
neben dem galvanischen Anschluß auch der mechanischen Befestigung der Drucktaste
auf der Leiterplatte.
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Um beim automatischen Löten Flußmitteldämpfe jeweils vom Innenraum
eines auf der Leiter-latte aufgesetzten Tastengehäuses fern zu halten, kann die
äußere Fläche der Bodenplatte des Tastengehäuses mit Abstand parallel über der Ebene
der Leiterplatte gehalten sein. An der Bodenfläche des Tastengehäuses können dazu
mehrere partielle Anlagebereiche vorgesehen sein. Gleichzeitig können an der Bodenfläche,
z.B. in den Anlagebereichen, auch Führungsstifte mitgeformt sein, die eine Orientierung
und vorläufige Halterung des Tastengehäuses auf der Leiterplatte durch festen Sitz
in entsprechenden Bohrungen der Leiterplatte ermöglichen.
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Auch der Tastenknopf kann als einseitig offener, im wesentlichen quaderförmiger
Hohlkörper gestaltet sein.
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Dabei können seine Dimensionen so gewählt sein, daß er die zweite
Kammer des Sockelinnenraumes in ihrer ganzen Grundflächenausdehnung einnimmt. Seine
offene Seite kann zur Grundplatte des Sockels gerichtet sein. Der Tastenknopf verschließt
auf diese Weise die Öffnung der zweiten Kammer des Sockels. Bei entsprechend bemessenem
Spiel zwischen den nach innen gewandten Flächen der Seitenwände der Kammern und
den parallel laufenden, nach außen gewandten Seitenflächen des Tastenknopfes kann
der Tastenknopf im Sockel auf diese Weise mit ausreichender Genauigkeit geradlinig
bewegbar geführt sein.
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In der Bodenplatte des Sockels können im Bereich der den Tastenknopf
aufnehmenden Kammer zwei Durchbrüche für das Einführen der Glaskörper von Leuchtdioden
in den Hohlraum unter dem Tastenknopf vorgesehen sein. Die Durchbrüche können so
bemessen sein, daß die Leuchtdioden kraftschlüssig darin haften und bündig mit der
äußeren Fläche der Bodenplatte des Sockels abschließen.
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Die Anschluß drähte der Leuchtdioden stehen wie die Anschluß fahnen
der Kontaktelemente senkrecht aus der Grundplatte des Tastengehäuses hervor. Beim
Aufsetzen der Drucktaste auf die entsprechend mit Bohrungen versehene Leiterplatte
findet jeder Draht und jede Anschlußfahne seine bzw. ihre Kontaktbohrung, in der
sie durch die Lötung mit der jeweiligen Leiterbahn verbunden werden.
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Beim Auslöten einer z.B. fehlerhaften Drucktaste können die Lötanschlüsse
der Leuchtdioden bestehen bleiben. Nach dem Lösen der Lötverbindung an den Anschlußfahnen
der Kontaktelemente kann die Drucktaste senkrecht von der Leiterplatte und von den
Glaskörpern der auf der Leiterplatte verbleibenden Leuchtdioden abgehoben werden.
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Im komplett montierten Zustand ragen die Glaskörper
der
Leuchtdiode mit senkrechter Achse in den Tastenkörper hinein, dessen Angriffsfläche
aus lichtdurchlässigem Isolierstoff gebildet und von der Innenseite zusätzlich mit
Lichtbrechungsflächen versehen sein kann.
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Selbstverständlich kann auch der ganze Tastenknopf aus lichtdurchlässigem
Isolierstoff hergestellt sein.
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Auf der Bodenplatte des Sockels kann im Bereich der den Tastenknopf
aufnehmenden Kammer zwischen den beiden Durchbrüchen für die Leuchtdioden eine in
den Hohlraum des Tastenknopfes hineingreifende, senkrechte Wand vorgesehen sein,
die an ihren parallel- einander gegenüberliegenden beiden senkrechten Seitenkanten
von im Hohlraum des Tastenknopfes an dessen entsprechenden Innenwänden ausgebildeten
Ansätzen ZIL Führungszwecken umgriffen ist. Die von den seitlichen Innenflächen
der betreffenden Sockelkammer auf die Außenflächen des Tastenknopfes ausgeübte Führung
wird dadurch verbessert.
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Außerdem bewirkt die Rippe eine Unterteilung des von den Leuchtdioden
ausleuchtbaren Hohlraums im Tastenknopf in zwei über blendfreie Abschnitte. Ein
durch abwechselndes Aufleuchten der beiden unter einem Tastenknopf aufgenommenen
Leuchtdioden erzeugbares Flackersignal wird durch eine derartige, optische Unterteilung
des Leuchtraumes, insbesondere bei z.B. durch Auf licht gegebenen, ungünstigen äußeren
Lichtverhältnissen in seiner auffälligen Warnehmbarkeit verbessert.
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Der Tastenknopf kann an seiner zur benachbarten Kammer des Sockels
gekehrten Seitenfläche mit einem den Durchbruch in der Trennwand durchsetzenden
Vorsprung versehen sein, Dessen dem Tastenknopf abgewandter BereichRann mit zwei
in Richtung der Bewegungsachse des Tastenknopfs in unterschiedlichen parallelen
Ebenen verlaufenden Stufenflächen und einer sich zwischen diesen erstreckenden,
flachgeneigt verlaufenden Übergangsfläche ausgestattet sein.
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Ein in der betreffenden Sockelkammer aufgenommenes Kontaktelement
kann als U-förmig gebogene Blattfeder gestaltet und mit einem seiner Arme mittels
in der Kammer vorgesehene Rippen eingespannt sein, während der andere Arm als elastisch
bewegbarer Kontaktarm mit Vorspannung an der gestuften Seite des Tastenvorsprungs
angelegt und von der Taste rechtwinkelig zu ihrer Bewegungsachse auslenkbar sein
kann.
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Durch entsprechende Anordnung der eine Steuerkurve darstellenden Stufung
am seitlichen Tastenvorsprung kann die maximale Auslenkung des Kontaktarmes entweder
dem entlasteten oder dem niedergedrückten Zustand des Tastenknopfes zugeordnet sein.
Der Kontaktarm kann mit einer vor seinem freien Ende aus seiner Fläche herausgezogenen,
vorstehenden Warze auf der Steuerkurve laufen. In beiden Bewegungsendlagen können
ihm Gegenkontakte zugeordnet sein. Auf der Grundplatte des Sockels können in entsprechenden
Bereichen der betreffenden Kammer Halterippen für mit dem Kontaktarm korrespondierende,
individuell einsetzbare Gegenkontakte mitgeformt sein.
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Der seitliche Vorsprung am Tastenknopf kann mit seiner oberen, parallel
zur Bodenplatte des Sockels orientierten Begrenzungsfläche in Zusammenwirkung mit
der Innenfläche der die betreffende Sockelkammer übergreifenden Deckplatte die Bewegungsbegrenzung
des Tastenknopfes in seiner oberen Endstellung darstellen. Dazu kann die Rastverbindung
der Deckplatte mit dem Sockel, insbesondere indem Tastenknopf zugewandten Bereich
als formschlüssige Durchdringung der Kammertrennwand mittels der Deckplatte ausgebildet
sein. Die Deckplatte kann zu diesem Zweck an einer Kante mit vorspririgenden Bereichen
ausgestattet sein, die in entsprechende Ausnehmungen der Trennwand eingefügt sind.
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Die den Tastenknopf auf seine obere Endstellung vorspannende Druckfeder
kann als Schraubenfelder ausgeführt und mit parallel zur Tastenbewegung orientierter
Achse zwischen einem Punkt auf der Bodenplatte des Sockels und einem Punkt an der
parallel dazu verlaufenden unteren Begrenzungsfläche des seitlichen Tastenvorsprungs
eingespannt sein. Der die Leuchtdioden aufnehmende Hohlraum des Tastenknopfs ist
damit von der Rückstellfeder freigehalten. Auch die in der benachbarten Kammer des
Sockels enthaltenen Kontakelemente sind auf diese Weise weder in ihrer freien Beweglichkeit,
noch in ihrer Funktionssicherheit durch die Rückstellfeder beeinträchtigt. Die Rückstellfeder
ist hier zwar außerhalb der Führungsachse des Tastenknopfes angeordnet und könnte
durch ihre asymmetrisch angreifende Kraft ein die Reibung erhöhendes, die axiale
Bewegbarkeit hemmendes Drehmoment in der geradlinigen Führungsbahn des Tastenknopfes
erzeugen. Durch minimales Führungsspiel bei relativ großer Führungslänge, sowie
durch geeignete Werkstoffwahl, mit Rücksicht auf einen kleinen Reibwert, können
derartige negative Auswirkungen der asymmetrisch angeordneten Rückstellfeder unterhalb
eines Grenzwertes gehalten und praktisch nicht wahrnehmbar sein.
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Auf der Bodenfläche des Sockels kann ein senkrechter, zylindrischer
Stift zum Aufsetzen der Schraubenfeder, und an der gegenüberliegenden, parallelen
Fläche des seitlichen Tastenvorsprungs, kann eine axial auf den Zylinderstift orientierte,
zylindrische Ausnehmung zum Einsetzen des zweiten Endes der Schraubenfeder vorgesehen
sein. Auf diese Weise ist die korrekte Lage der Rückstellfeder im Tastenbaustein
mit Sicherheit fixierbar.
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Im folgenden sei die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 einen Tastbaustein in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 den Tastbaustein nach Fig. 1 in geschnittener, teilweise demontierter Seitenansicht,
Fig. 3 den Tastbaustein nach Fig. 2 in Draufsicht.
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Das quaderförmige Gehäuse der Drucktaste besitzt einen Sockel 1 in
Form eines nach oben offenen, quaderförmigen Hohlkörpers und eine auf die Öffnung
des Sockels aufgesetzte, lösbar mit dem Sockel verbundene Deckplatte 2. Die obere
Begrenzungsebene a des Tastengehäuses ist vom Tastenknopf 3 durchsetzt. Der Tastenknopf
ist ebenfalls als quaderförmiger Hohlkörper mit einer offenen Seitenfläche gestaltet
und mit seiner Öffnung zur Bodenplatte des Sockels gewandt in diesen eingesetzt.
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Der Innenraum des Sockels ist durch eine Trennwand 5, die in ihrem
mittleren Bereich eine Unterbrechung 6 aufweist, in zwei annähernd gleich große
Kammern 7, 8 unterteilt. Der Tastenknopf 3 ist mit seiner Querschnittsfläche der
Öffnungsweite einer der Sockelkammern 7 angepaßt. Die Angriffsfläche 9 des Tastenknopfs
ist als transparente Sichtfläche gestaltet. An einer Seitenwand des Tastenknopfes,
die der benachbarten Sockelkammer 8 zugewandt ist, befindet sich ein die Unterbrechung
6 der Trennwand 5 durchsetzender, sich in die dem Tastenknopf benachbarte Sockelkammer
erstreckender Vorsprung 10.
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Die dem Tastenknopf 3 benachbarte Kammer 8 des Sockels enthält im
wesentlichen die Kontaktelemente, in Form einer partiell bewegbaren Arbeitsfeder
und zwei starrer Gegenkontakte 20. Die Arbeitsfeder ist als U-förmig gebogene Blattfeder
gestaltet und mit senkrecht orientier-
tem Materialquerschnitt
im Sockel aufgenommen. Einer ihrer Arme 11 dient zum Festlegen zwischen rippenartigen
Halteelementen 12 in der betreffenden Sockelkammer.
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Eine an der Blattfeder mitgeformte Anschlußfahne 13 durchsetzt die
Bodenplatte 4 des Sockels und kann unmittelbar in eine Leiterplatte 14 eingesetzt
und dort verlötet werden. Die halbkreisförmig gebogene Basis 15 ist um einen entsprechenden
Isolierstoffdorn 16 auf der Bodenplatte des Sockels gelegt. Der zweite Arm 17 der
Arbeitsfeder dient als elastisch bewegbarer Kontaktarm.
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Er besitzt in seinem mittleren Bereich eine warzenartige, vom ersten
Arm 11 weggewandte Durchprägung 18 und ist an seinem freien Ende beidseitig mit
Kontaktflächen -19 versehen.
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Die Gegenkontakte 20 aus Flachmaterial sind ebenfalls etwa U-förmig
gestaltet. Die Basis und die beiden parallelen Arme sind hier jedoch von ebenen,
rechtwinkelig abgekanteten Flächen dargestellt. Einer der Arme ist an seiner dem
anderen Arm-abgekehrten Fläche, angrenzend an sein freies Ende, als Kontaktfläche
ausgebildet. Am zweiten Arm erstreckt sich, in Richtung der Biegungskanten, eine
Anschlußfahne 15 für den elektrischen Anschluß in einer Leiterplatte.
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Die Kammer 8 des Sockels ist durch die Deckplatte 2 verschließbar.
Die Kontaktelemente sind dadurch in ihrer Halterung verriegelt. Durch das Einlöten
der Anschlußfah nen 13 der Kontaktelemente in eine Leiterplatte 14 wird gleichzeitig
mit der galvanischen Verbindung auch die mechanische Befestigung der Taste auf der
Leiterplatte hergestellt.
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Die Deckplatte 2 ist der Kontur der oberen Gehäusefläche im Bereich
der Kontakelemente enthaltenden Sockelkammer 8 angepaßt, und trägt ein auf ihre
Kontur abgestimmtes
Kennzeichnungsschild 23. Das Kennzeichnungsschild
ist zusammengesetzt aus einem transparentem Schildhalter und einem in diesen einschiebbaren,
auswechselbaren Beschriftungsträger. Der Schildhalter ist mit der Deckplatte mittels
Rastelemente (nicht dargestellt) lösbar verbunden.
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Die Seitenwände des Sockels sind, soweit sie an die die Kontaktelemente
enthaltende Sockelkammer 8 angrenzen, mit ihren Oberkanten 24, 25 mit Abstand parallel
unter die obere Begrenzungsebene "a" des Tastengehäuses abgesenkt, und zwar um ein
der Dicke der aufgesetzten Deckplatte 2 entsprechendes Maß. Zu ihrer Halterung am
Sockel 1 ist die Deckplatte 2 an einer Seitenkante mit vorspringenden Bereichen
26 versehen, die in Ausnehmungen 27 der zwischen den Sockelkammern befindlichen
Trennwand 5 formschlüssig eingefügt sind.
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An der gegenüberliegenden Seitenkante ist die Deckplatte 2 mit einem
sich rechtwinkelig zur Kennzeichenebene nach unten erstreckenden, elastischen Rastarm
28 versehen. Dieser Arm umgreift eine seitliche Außenfläche des Sockels und verrastet
mit einem an seinem Ende angebrachten Vorsprung 29 im Bereich der Unterkante des
Sockels. Die Seitenwand des Sockels besitzt eine Ausnehmung 30,in die der Rastarm
im Verbindungszustand bündig eingefügt ist.
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Die Deckplatte 2 bildet mit ihrer zum Innenraum der verschlossenen
Sockelkammer gewandten Fläche eine Bewegungsbegrenzung für den Tastenknopf 3, in
dem dieser nämlich mit der oberen Fläche 31 seines seitwärtigen Vorsprunges 10 in
seiner oberen Bewegungsendlage an der Deckplatte anschlägt. Der Tastenknopf ist
durch eine Schraubenfeder 32 auf diese obere Endlage vorgespannt.
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Die Schraubenfeder erstreckt sich parallel zur Bewewegungsachse
b
des Tastenknopfes zwischen der Bodenplatte 4 des Sockels und der dieser zugewandten
unteren Begrenzungsfläche 33 des seitwärtigen Vorsprungs 10 am Tastenknopf. Zur
Fixierung der Schraubenfeder 32 ist an der Bodenplatte 4 ein senkrechtstehender
Zapfen 34, am Tastenvorsprung 10 eine zylindrische Ausnehmung 35 vorgesehen.
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Die vom Tastenknopf 3 weggewandte seitliche Begrenzung des Vorsprungs
10 ist als Steuerkurve für die Betätigung der Kontakteinrichtung gestaltet. Sie
besitzt in zwei, in Richtung der Bewegungsachse b des Tastenknopfes Verlaufenden,
parallelen, voneinander beabstandeten Ebenen, in Richtung der Tastenbewegung gegeneinander
versetzt, einen oberen und einen unteren ebenen Flächenbereich 36, 37, zwischen
denen sich als Verbindung eine flachgeneigte UbergangsfLäche 38 erstreckt.
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Der seitliche Vorsprung 10 am Tastenknopf 3 bestimmt den Tastenhub
im Gehäuse und bewirkt die rechtwinkelig zur Tastenbewegung gerichtete Auslenkung
des Kontaktarms 17 der Arbeitsfeder gegen ihre Elastizität. Der Kontaktarm 17 korrespondiert
in seinen beiden Bewegungsendlagen jeweils mit einem der beiden vorgesehenen Gegenkontakte
20. Selbstverständlich kann man einen der Gegenkontakte individuell auch weglassen.
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Die Steuerkurve am seitwärtigen Vorsprung 10 des Tastenknopfs 3 kann
so gestaltet sein, daß der Kontaktarm 17 gegen seine Elastizität ausgelenkt wird
durch Niederdrücken des Tastenknopfes. Es ist aber auch möglich, die Steuerkurve
so zu gestalten, daß der Kontaktarm 17 gegen seine Elastizität ausgelenkt wird durch
die Rückstellkraft der Schraubenfeder 32 beim Entlasten des Tastenknopfes 3.
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An der Außenseite der Bodenplatte 4 des Tastengehäuses
befinden
sich wenigstens zwei mitgespritzte Fixierstifte 39, die mit Bohrungen in der Leiterplatte
14 korrespondieren, sowie zylindrische Abstandsnocken 40, die das flache Anliegen
des Gehäusebodens in voller Ausdehnung auf der Leiterplatte verhindern.
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In der Bodenplatte 4 sind weiterhin zwei Durchbrüche 41 vorgesehen,
in die Leuchtdioden 42 mit ihren Glaskörpern von der Leiterplattenseite aus in das
Tastengehäuse einsetzbar sind. Die Leuchtdioden erstrecken sich dann in den Hohlraum
unter dem Tastenknopf. Zwischen den beiden Durchbrüchen für Leuchtdioden befindet
sich auf der Bodenplatte 4 des Sockels eine senkrechte Führungswand 43, die ebenfalls
in den Hohlraum des Tastenknopfs 3 eingreift. Die parallel-senkrechten beiden Seitenkanten
44 dieser Wand sind von an den seitlichen Innenflächen des Tastenknopfs angebrachten
Führungsrippen 45 umgriffen. Die Führungswand 43 unterteilt den Innenraum des Tastenknopfes
und ist als tiberblendschutz zwischen den beiden Leuchtdioden 42 angeordnet. Die
Angriffsfläche 9 des Tastenknopfs 3, die gleichzeitig die Sichtfläche für das Leuchtsignal
darstellt, ist auf diese Weise in zwei unabhängig voneinander beleuchtbare Abschnitte
unterteilt.
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12 Patentansprüche 3 Figuren
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