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Möbel mit Standbeinen, wie Tisch, Stuhl,
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Hocker od. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Möbel mit Standbeinen, wie Tisch,
Stuhl, Hocker od. dgl. , bei dem die am Sitz, der Tischplatte usw. befestigten Beine
zur Vergrößerung der Standfläche schräg nach außen verlaufen und am Befestigungsende
einen in eine Sackbohrung des Sitzes usw.
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eingreifenden Zapfen tragen.
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Hauptwerkstoff für Möbel ist immer noch oder wieder Holz.
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Dies trifft insbesondere auf Sitzmöbel oder Tische zu, die Teil einer
rustikalen Einrichtung sind. Um die Standfläche zu vergrößern und damit ein Kippen
des Sitzmöbels oder des Tisches wirksam zu verhindern, sind die Tisch- oder Stuhlbeine,
eben die Standbeine des Möbels, schräg nach außen verlaufend an der Unterseite der
Tischplatte bzw. des Stuhlsitzes befestigt. Zu diesem Zweck tragen bei bekannten
Möbeln die Standbeine im Bereich ihres Befestigungsendes einen Näpfen bzw. einen
zapfenförmigen Vorsprung, der koaxial zur Längsmittelachse des zugehörigen Standbeines
ausgerichtet
ist, d.h. die Längsmittelachse des Standbeines ist
gleichzeitig die Längsmittelachse des Zapfens bzw. zapfenförmigen Vorsprungs. Um
diese Standbeine an der Unterseite des Sitzes bzw. der Tischplatte befestigen zu
können, muß eine dem Neigungswinkel der einzusetzenden Standbeine entsprechende
Einsenkung an der Unterseite des Stuhlsitzes bzw. der Tischplatte eingearbeitet
werden. Da jedoch die Dicke der Tischplatte bzw. des Stuhl- oder Hockersitzes aus
Grunden der Material- und insbesondere der Gewichtsersparnis nur begrenzt ist, verbleibt
bei der Einarbeitung einer derartigen Einsenkung zu wenig "Fleisch", um noch die
für den Zapfen bzw. zapfenförmigen Vorsprung benötigte Sackbohrung in der Tischplatte
bzw. im Sitz anzubringen. Es ist deshalb bekannt, zur Verstärkung der Tischplatte
bzw. der Sitzplatte im Befestigungsbereich der Standbeine besondere Verstärkungsleisten
anzubringen, in die die Einsenkungen eingearbeitet werden.
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Damit wird aber die eingangs erwähnte und angestrebte Material- bzw.
Gewichtsersparnis zumindest zum Teil zunichte gemacht. Außerdem erfordern sowohl
das Anbringen der Verstärkungsleisten als auch das Einarbeiten der Einsenkungen
besondere Arbeitsgänge, die, da lohnintensiv, die Herstellung und das gefertigte
Erzeugnis entsprechend verteuern.
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Schließlich muß bei den bekannten Standbeinen sichergestellt sein,
daß die Verstärkungsleisten eine feste Verbindung mit der Tischplatte bzw. der Sitzplatte
eingehen, da die gesamte Standkraft über die Verstärkungsleisten in die Disch-oder
Sitzplatte eingeleitet wird. Eine derartig feste Verbindung der Verstärkungsleisten
mit der Sitzplatte od. dgl.
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ist jedoch, insbesondew nach längerem Gebrauch, nicht immer gewährleistet,
so daß die Haltbarkeit eines derartigen Stuhles
od. dgl. nach längerer
Gebrauchsdauer zu wUnschen übrig läßt.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, die oben angeführten
Nachteile zu vermeiden, d.h. ein Möbel mit Standbeinen zu schaffen, welches insbesondere
trotz Gewichts- und Materaleinsparung eine feste und sichere Verbindung und Befestigung
der Standbeine auch über eine längere Gebrauchsdauer gewährleistet. Die Aufgabe
der Erfindung besteht also insbesondew darin, ein Möbel der einganges genannten
Art zu schaffen, bei dem die Standbeine fest mit dem Sitz od. dgl. verbunden sind
und den Sitz auch bei größeren Belastungen sicher abstützen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei der Erfindung die im kennzeichnenden
Teil des Anspruches 1 angegebenen Gestaltungsmerkmale vorgesehen, wobei noch in
den folgenden Ansprüchen für die Aufgabenlösung vorteilhafte und förderliche Weiterbildungen
beansprucht sind.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Standbeines, bei dem die
Stirnseite im Befestigungsbereich entsprechend der Neigung des Standbeins abgeschrägt
ist, so daß die Stirnseite zur satten Anlage an der Unterseite des Sitzes od. dgl.
kommt, ist die besondere Aerdnung zusätzlicher Verstärkungsleisten und die Einarbeitung
besonderer Einsenkungen unnötig, so daß Arbeitsgänge und damit Kosten gespart werden.
Der gegenüber der Längsmittelachse des Standbeines entsprechend dem Neigungswinkel
eingesetzte Zapfen greift in die senkrecht zur Unterseite des Sitzes ausgerichtete
Sackbohrung ein und ergibt so, zusammen auch mit dem Leimauftrag, eine standfeste
und dauerhafte Verbindung zwischen den Standbeinen und der abgestützten Platte.
Durch
das Fehlen besonderer Verstärkungsleisten ergibt sich eine entsprechende Verringerung
des Gewichts des fertigen Möbels, was einen weiteren Vorteil darstellt.
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Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels im Zusammenhang
mit der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 die Vorderansicht eines Stuhles,
Fig. 2 die Befestigung eines Standbeines am Sitz in vergrößerter, teilweise aufgebrochener
und abgebrochener Darstellung und Fig. 3 ebenfalls vergrößert die perspektivische
abgebrochene Darstellung eines Standbeines im Bereich des Befestigungsendes.
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Der in Fig. 1 beispielsweise gezeigte Stuhl besteht im wesentlichen
aus der mit der Aussparung 1 versehenen Rükkenlehne 2, dem Sitz 3, an dem die Rückenlehne
2 befestigt ist, und den Standbeinen 4, die den Sitz 3 abstutzen. Die Standbeine
4 verlaufen vom Sitz 3 aus gesehen schräg nach
außen, so daß sich
eine entsprechende Vergrößerung der Standfläche ergibt und ein Kippen des Stuhls
beim Gebrauch ausgeschlossen ist.
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Die Standbeine 4 weisen, wie Pig. 2 zeigt, im Bereich ihres Befestigungsendes
5 einen zapfenförmigen Vorsprung bzw. einen Zapfen 6 auf, der in eine im Sitz 3
angeordnete Sackbohrung 7 eingreift. Wie Fig. 2, aber auch Fig. 3, deutlich zeigt,
ist die im Befestigungsbereich des Standbeines 4 angeordnete Stirnseite 8 entsprechend
der eigung des Standbeines 4 gegenüber der Vertikalen (Winkel oG ) abgeschrägt,
so daß die Stirnseite 8 vollständig und satt an der Unterseite 9 des Sitzes 3 zur
Anlage kommt.
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Der Zapfen 6 steht senkrecht zur abgeschrägten Stirnseite 8, d.h.
der Zapfen 6 ist um den Winkel CC gegenüber der Längsmittelachse 1o des Standbeines
4 geneigt, so daß er senkrecht zur Unterseite 9 des Sitzes 3 steht. Der Sitz 3 stützt
sich also auf der satt an seiner Unterseite 9 anliegenden Stirnseite 8 des Standbeins
4 ao, während der Zapfen 6 in die senkrecht zur Unterseite 9 verlaufende Sackbohrung
7 eingreift.
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Wie Pig. 2 weiter zeigt, weist die Sackbohrung 7 eine Tiefe t auf,
die geringfügig größer ist als die Länge 1 des Zapfens 6. Auf diese Weise ist sichergestellt,
daß die Stirnseite 8 satt und vollständig an der Unterseite 9 anliegt. Der Zapfen
6 ist einstückig mit dem Standbein 4 ausgebildet. Außerdem ist die Kante 11 des
freien Endes des Zapfens 6 abgeschrägt bzw. abgefast. Eine derartige Abfasung kann
auch für die Sackbohrung 7 vorgesehen sein. Durch diese Abfasungen wird ein leichtes
Einführen des Zapfens 6 in die Sackbohrung 7 erreicht.
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Auf den miteinander in Kontakt kommenden Flächen des Standbeines 4
und/oder des Sitzes 3 ist weiterhin ein Leimauftrag vorgesehen, der in der Zeichnung
nicht weiter dargestellt ist. Nach dem Auftragen des Leimes und dem Einschieben
des Zapfens 6 in die Sackbohrung 7 bis zur satten Anlage der Stirnseite 8 des Standbeins
4 und dem Erhärten des Leims ist das Standbein 4 sicher am Sitz 3 befestigt und
in der Lage, auch größere Belastungen sicher abzustützen.
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Es bedarf keines Hinweises, daß die am Beispiel eines Stuhles mit
einer Sitzplatte 3 beschriebene Befestigung der Standbeine 4 selbstverständlich
auch bei Tischen, Hockern oder ähnlichen Möbeln möglich und vorteilhaft ist.