-
Auflageeinrichtung für elektrische Komponenten
-
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Auflageeinrichtung
für elektrische Komponenten, die mindestens zwei elektrische Schaltkarten umfassen,
die im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und eine gemeinsame Bezugsebene
haben, wobei jede Schaltkarte einen ersten, der Bezugsebene zugewandten Kantenteil
und einen zweiten, der Bezugsebene abgewandten Kanteil aufweist.
-
Bei elektrischen Installationen,z.B. in Anschiußkästen, an Täfelungen
u.ä., wo eine Mehrzahl von elektrischen Schaltkarten vorhanden sind, gibt es hauptsächlich
zwei alternative Anordnungen der Schaltkarten. In der einen Anordnung werden die
Karten rechtwinklig gegen eine Bezugsebene untergebracht, beispielsweise die Rückwand
eines Schranks oder eine Täfelung, oder waagerecht. Eine solche Anordnung erfordert
sehr viel Platz und verlangt einen Raum in der horizontalen Ebene, der die horizontale
Abmessung der Schaltkarten übersteigen muß. Die Schaltkarten sind für die Bedienung
und Schaltung der Anschlußleitungen an die Karten schwer
zugänglich,
weshalb Anschlußarbeiten in befestigtem Zustand der Karten nicht ausgeführt werden
können. Bei der zweiten alternativen Anordnung sind die Schaltkarten nebeneinander
angeordnet, also parallel zur erwähnten Bezugsebene, d.h. gewöhnlicherweise senkrecht,
so daß eine Installation verhältnismäßig viel Platz in senkrechter Richtung erfordert,
insbesondere deshalb, weil die Speiseleitungen und Anzapfleitungen einen besonderen
Raum oberhalb oder außerhalb der Kantenteile der Schaltkarten erfordern.
-
Die vorliegende Erfindung bezweckt die Schaffung einer Einrichtung,
die mit sehr einfachen Mitteln eine sehr kompakte und bedienungsfreundliche Installation
möglich macht.
-
Dies wird dadurch erreicht, daß Halteelemente vorgesehen sind, welche
die Schaltkarten in einer zur Bezugsebene schräggestellten und untereinander entlang
ihrer eigenen Ebene stufenweise verschobenen Lage halten, wobei die Entfernung zwischen
den der Bezugsebene zugewandten ersten Kantenteilen zweier einander benachbarter
Schaltkarten geringer ist als die Entfernung zwischen dem ersten und dem zweiten
Kantenteil jeder Schaltkarte.
-
Durch diese Schrägstellung und tiberlappung der Schallkarten gemäß
der vorliegenden Erfindung wird eine maximale Ausnutzung eines gegebenen zugänglichen
Raumes erzielt, und zwar dadurch, daß die Schaltkarten als solche weniger Platz
einnehmen und teils dadurch, daß von selbst Räume für die Anschluß leitungen an
die Schaltkarten entstehen.
-
Die Erfindung ist im folyenden anhand der Zeichnung an Ausführungsbeispielen
näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1. eine teilweise gebrochene Ansicht
der Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, Fig. 2 eine perspektivische Ansicht
einer zweiten Ausführungsform der Einrichtung gemäß der Erfindung, Fig. 3 einet
andere perspektivische Ansicht der Einrichtung gemäß Fig. 2, und Fig. 4 eine perspektivische
Ansicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halteelements.
-
Wie aus der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform der Einrichtung gemäß
der Erfindung hervorgeht, umfaßt diese eine Mehrzahl von Schaltkarten 1,2,3,4,5,6,
die in an sich bekannter Weise jeweils elektrische Komponenten tragen. In dem gezeigten
Beispiel bestehen die Schaltkarten aus Anschlußklemmen, d.h. es tragen die Schaltkarten
eine oder mehrere Schalteinrichtungen in Form von Verbindungsklemmleisten 7. Übersichtlichkeitshalber
wurde die Mehrzahl der übrigen elektrischen Komponenttn aus den Figuren weggelassen.
Es sind aber über die erwähnten#Verbindungsklemmleisten 7 hinaus auf jeder Schaltkarte
weitere Schalteinrichtungen 8 schematisch gezeigt. Diese Schalteinrichtungen 8 bestehen
z.B.
-
aus Steck-Kontakten, in welche Kontaktstifte eingesteckt sind, und
die an eine Leitung oder an eine Gruppe von Leitungen 9,30,31 b.B. der Flachkabel)
angeschlossen sind. Von diesen Leitungen ist nur ein Teil schematisch gezeigt. Die
Schalteinrichtungen 8 sind an einem ersten Kantenteil 10 der Schaltkarten 1 bis
6 gelegen,während die übrigen Schalteinrichtungen, d.h. die Verbindungsklemmleisten
7, im Anschluß an den zweiten Kantenteil
der Schaltkarten gelegen
sind.
-
In dem gezeigten Beispiel sind die Schaltkarten 1 bis 6 in einem elektrischen
Installationsschrank 12 gelegen, der von der Seite gezeigt ist. Der Ubersichtlichkeit
halber ist eine Stirnwand entfernt,während die gegenüberliegende Stirnwand mit 13
und die Rückwand mit 14 bezeichnet sind. Der Schrank ist teilweise gebrochen dargestellt
und kann also mit mehr Schaltkarten als die gezeigten versehen sein.
-
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, sind die Schaltkarten 1 bis 6 gemäß der
Erfindung zu einer Bezugsebene schräggestellt, welche Bezugsebene in dem gezeigten
Beispiel die Rückwand 14 des Schranks ist.
-
Die Schaltkarten weisen also einen spitzen/stumpfen Winkel gegen die
erwähnte Bezugsebene auf. Gleichzeitig überlappen diese Schaltkarten einander. Dadurch
sind die Schaltkarten untereinander entlang ihrer Ebene stufenweise verschoben.
Genauer gesagt, handelt es sich also hauptsächlich darum, daß die Entfernung zwischen
einem Kantenteil 10 der Schaltkarten, der näher an der Bezugsebene 14 gelegen ist,
z.B. dem erwähnten ersten Kander tenteil, und einem entsprechenden Kantenteil 10
einer an/benachbarten Schaltkarte kleiner ist als die Entfernung zwischen dem erwähnten
erstenKantenteäil0 und dem erwähnten zweiten Kantenteil 11 einer Schaltkarte, d.h.
in dem gezeigten Beispiel die Außenmaße der Schaltkarten in einer Vertikalebene
rechtwinklig zu der erwähnten Bezugsebene. Dies ist sehr einfach zustande gebracht
worden und zwar dadurch, daß Halteelemente Bestandteile der Einrichtung sind, die
der-rt ausgeführt und im Verhältnis zur Bezugsebene angebracht sind, daß die Schaltkarten
diese Schrägstellung gemäß der Erfindung erhalten. In der in Fig. 1 gezeigten
Ausführungsform
bestehen die erwähnten Halteelemente ganz einfach aus Winkeleisen 15,16, in dem
gezeigten Beispiel insgesamt vier Winkeleisen pro Schaltkarte 1 bis 6. An jedz Stirnwancl
13 sind infolgedessen für jede Schaltkarte des Installationsschranks 12 zwei Winkeleisen
15, 16 angebracht, die eine solche Unterbringung und Neigung aufweisen, daß die
Schaltkarten in derer findungsgemäß definierten Lage gehalten werden. Die Winkeleisen
15, 16 können an den Stirnwänden festgeschraubt sein, während die Schaltkarten an
den Winkeleisen festgeschraubt sein können.
-
Die Winkeleisen können auch an den Stirnwänden, beispielsweise durch
Punktschweißung, festgeschweißt sein, während die Schaltkarten an den Winkeleisen
in anderer Weise befestigt sein können.
-
Durch die Anordnung der Schaltkarten 1 bis 6 gemäß der Erfindung wird
also eine sehr effektive Ausnutzung des vorhandenen Raumes erreicht. Gleichzeitig
damit stören die Schaltkarten einander nicht in irgendeiner ungünstigen Weise in
bezug auf derenVerbindungen. Die Schaltkarten sind mit Vorteil in einer Entfernung
von der Rückwand 14 in dem gezeigten Beispiel gelegen, und zwar derart, daß genügend
Raum zwischen dem erwähnten ersten Kantenteil 10 einer Schaltkarte und der Rückwand
14 vorhanden ist, so daß ein Durchgang der Verbindungsleitungen 9 zwecks Speisung
der darunter gelegenen Schaltkarte 2 möglich ist. In entsprechender Weise ist Raum
an dem zweiten Kantenteil 11 für die Verbindungsleitungen 17 der Verbindungsklemmbretter
7 vorhanden, von welchen Verbindungsleitungen nur ein Endteil schematisch dargestellt
ist, wie nur ein Teil der Leitungen 9 an dem entgegengesetzten Kantenteil der Schaltkarten
gezeigt ist. Durch die Schrägstellung der Schaltkarten können die Speiseleitungen
9, insbesondere bei den Schalteinrichtungen 8, eine günstige Richtung ohne raumaufwendige
und
schädliche Unterbrechungen erhalten.
-
Durch diese Anordnung werden nur die Teile der Schaltkarten freigelegt,
die bei einer Installation zugänglich sein müssen. Zugleich sind die Schaltkarten
leicht dadurch auswechselbar, daß sie in Richtung ihrer Ebene ausgezogen werden
können.
-
In den Fig. 2 und 3 ist die Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
in einer zweiten Ausführungsform gezeigt. Gemäß dieser Ausführung sind die Halteelemente
zum Halten der Schaltkarten von stufcnähnlichen Haltern 18 gebildet, die an der
erwähnten Bezugsebene paarweise angebracht sind. Beispielsweise kann die Bezugsebene
die Rückwand 14 eines Installationsschranks 12 sein.
-
Eine Lage zwischen zwei zueinander parallelen Schienen ist auch möglich.
Jeder Halter 18 weist dann eine Mehrzahl von Befestigungsflächen 19 auf, in dem
gezeigten Beispiel vier, die je eine Schaltkarte tragen. Sämtliche Befestigungsflächen
19 sind gemäß der Erfindung schräggestellt, so daß sie einen spitzen/stumpfen Winkel
gegen den hinteren Kantenteil 20 des Halters bilden, welcher sich zur erwähnten
Bezugsebene parallel erstrecken soll. Ein Teil jeder Befestigungsfläche erstreckt
sich in einen schlitzförmigen Teil 21 des Halters 18 hinein. Dieser r[aSL-cr
18 weist unten an einem seiner Enden eine Aussparung 22 auf, die hauptsächlich der
Ausformung des entgegengesetzten Endteils 23 des Halters entspricht, wodurch eine
ununterbrochene 1[alterreihe zustande kommt, wenn eine Mehrzahl von Haltern
18 nacheinander eingesetzt werden, so daß bei einem senkrecht unter einen Halter
eingeschobenen folgenden Endteil 23 eines also unterhalb gelegenen Halters diesrr
Endteil 23 in die Aussparung 22 des oberhalb gelegenen Halters hineinragt. Diese
Aussparung ist derart dimensioniert, daß ein dem schlitzförmigen Teil 21 entspreche!
nder
ZwI#c1####r#tum gebiklet wird. Dies ist in acr Eig. 2 mit strichpunkticrEell Linien
angedeutet. Durch den schlitzförmigen Teil bekommt jede Schaltkarte 1 bis 3 eine
stabile Lage und wird im übrigen in den Haltern 18 mittels Schrauben 24, die in
entsprechende Bohrungen 25 in den Befestigungsflächen 19 der Halter 18 eingeschraubt
sind, festgehalten. Jede Befestigungsfläche weist in dem gezeigten Beispiel einen
versenkten Teil 26 auf, der ein Wirikeiprofil, das entlang dem erwähnten zweiten
Kantenteil 11 einer je(lt Schallkarte läuft, aufnimmt. Das Winkelprofil dient auch
als Versteifung für jede Schaltkarte und bildet eine Abstützkante für Anschlußleitungen,
die mit den Verbindungsklemmleisten 7 verbunden sind. Diese Leitungen sind jedoch
in Fig. 2 nicht gezeigt. Mit 28 sind Abstützorgane für diese Verbindungsleitungen
bezeichnet. Mit 29 sind Beispiele elektrischer Komponenten bezeichnet, die von einer
der Schaltkarten getragen werden. Die Leitungsverlegung in den Schaltkarten kann
beispielsweise aus gedruckten Schaltgliedern oder konventionellen, nicht gezeigten
elektrischen Kabeln bestehen. Im erwähnten ersten Kantenteil 10 der einen Schaltkarte
ist die erwähnte Schalteinrichtung 8 sichtbar. Diese besteht z.B. aus einem Steckkontakt
für Kontaktstiftanschluß, wobei die betreffenden Kontaktstifte zu Speiseleitungen
gehören, die in dem gezeigten Beispiel aus Flachkabeln 9, 30, 31 bestehen.
-
Das Flachkabel 9 ist an die Schalteinrichtung der ersten Schaltkarte
1 angeschlossen, während andere Flachkabel 30 an eine entsprechende Schalteinrichtung
der zweiten Schaltkarte 2 und das dritte Flachkabel 31 an eine entsprechende Schalteinrichtung
der dritten Schaltkarte angeschlossen sind. In dem gezeigten Beispiel sind also
nur drei Schaltkarten montiert. Die Anzahl der in jeder Installation montierten
Schaltkarten kann nach Bedarf variieren. In dem gezeigten Beispiel sind die Halter
für die Montage
an einer Schiene oder an einem Winkelprofil o.ä.
vorgesehen. Jeder Halter weist deswegen sich entlang seinem hinteren Kantenteil
erstreckende Bohrungen 32 auf, durch welche Befestigungsschrauben zur Befestigung
der Halter an seiner Auflage geführt werden können.
-
Die Erfindung ist nicht auf die oben dargestellten und beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie kann vielmehr innerhalb des Rahmens der nachfolgenden
Patentansprüche variiert werden. So können z.B. die Elemente zum Halten der Schaltkarten
in ihren schräggestellten Lagen in einer Installation mit einer festen Auflage als
Bezugsebene in zahlreichen verschiedenen Konstruktionen ausgeführt werden. Wenn
beispielsweise eine Rückwand 14 in einem Installationsschrank, an einer Täfelung
o.ä. vorhanden ist, können die in den Fig. 2, 3 und 4 gezeigten Halter durch gekröpfte
Metallbänder ersetzt werden, die eine stufenähnliche Form aufweisen. Alternativ
kann eine solche ununterbrochene Befestigungsfläche 19 durch mehrere, beispielsweise
vier, Elemente für jede Schaltkarte ersetzt werden. Diese Elemente können Distanzelemente
sein, die sich zwischen der erwähnten Auflage und den Schaltkarten erstrecken. Die
Halteelemente können auch aus brückenähnlichen Elementen bestehen, die sich parallel
zum ersten und zweiten Kantenteil jeder Schaltkarte erslre(:ken und dabei zwei verschiedene
Höhenlagen und am besten scllräggestellte Halteflächen aufweisen, so daß die Karten
eine Schrägstellung gemäß der Erfindung bekommen. Bei Halteelementen, die an Stirnwänden
gleich dem in Fig. 1 gezeigten Beispiel verankert sind, können die Halteelemen,e
aus längsgerichteten Winkelprofilen bestehen, die die Schaltkarten entlang deren
Seitenkarten tragen.
-
In sämtlichen Ausführungen mit Halteelementen, die an Stirnwänden
verankert
sind, beispielsweise gemäß der Fig. 1, kann teil Rückwand .lu:sgelassen werden,
wobei die Bezugsebene infolexedessen nur eine theoretische Ebene ist.
-
Die elektrischen Komponenten können in Abhängigkeit ihrer Anwendung
von verschiedener Art sein. Sie können beispielsweise nur aus Verbindungseinrichtungen
und elektrischen Stromleitern oder Relais, Widerständen, Kondensatoren und dergleichen,
bestehen.
-
Das in den lXatentansprüchen gebrauchte Wort Schaltkarten bezieht
sich auf Tragplatten für die elektrischen Komponenten und sind normalerweise mit
einer elektrisch isolierenden Tragschicht aus Kunststoff oder ähnlichem ausgeführt.
Sie können aber an und für sich beispielsweise aus Metallblech ausgeführt sein.