DE3012116A1 - Verfahren und einrichtung zur endlagerung von kontaminierten feststoffen - Google Patents
Verfahren und einrichtung zur endlagerung von kontaminierten feststoffenInfo
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Description
KRAFTWERK UNION AKTIENGESELLSCHAFT Unser Zeichen
VPA 80 P 9 3 2 0 OE
Verfahren und Einrichtung zur Endlagerung von kontaminierten Feststoffen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Endlagerung von schwach bis mittel radioaktiv kontaminierten Feststoffen,
insbesondere Filterkerzen oder Filterkerzeneinsätze, mit einem diesen betriebsmäßig zugeordneten Transportmittel,
bei dem die Feststoffe in einem zur Endlagerung vorgesehenen Abfallbehälter mit einem Bindemittel bedeckt werden.
Sie bezieht sich ferner auf eine Einrichtung zur Ausübung des genannten Verfahrens.
Aus der DE-OS 25 46 428 ist es bekannt, daß Filterkerzen oder Filterkerzeneinsätze in der Weise für die Endlagerung
vorbereitet werden, daß sie in dem dafür vorgesehenen Abfallbehälter, zum Beispiel einem sogenannten Normfaß,
getrocknet und dann mit heißem Bitumen übergössen werden. Der Gießvorgang erstreckt sich über 30 Minuten oder mehr.
Auf diese Weise werden Hohlräume vermieden, die sonst unter Umständen durch Schrumpfen des Bitumens zustande
kommen können. Das Beladen des Abfallbehälters ist dabei offengelassen. Im Hinblick auf die Trocknung und das als
Einbettungsmaterial verwendete Bitumen, das mit einer relativ hohen Temperatur verarbeitet werden muß, kann
jedoch erwartet werden, daß das Trocknen und Einbinden in einer dafür vorgesehenen Anlage stattfindet, so daß
ein Transport der Filterkerzen vom Ort ihres betriebsmäßigen Gebrauchs zu dieser Anlage erforderlich ist. Dieser
Transport, der im Hinblick auf Strahlenschutzbestimmungen aufwendig sein kann, soll bei der Erfindung vermieden
werden.
3m 2 Hgr / 26.3.1980
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- f?" VPA go P 9 3 20 DE
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Abfallbehälter an dem Kontaminierungsort des Feststoffes im Inneren eines
Abschirmbehälters so aufgestellt wird, daß er mit dem Transportmittel zu beladen ist, daß der Abschirmbehälter
nach dem Beladen des Abfallbehälters mit einem Deckel versehen wird, daß der Deckel mit dem Abfallbehälter dicht
verschlossen wird, daß der Abfallbehälter über eine Kupplungsstelle
mit einer Zuleitung für ein Bindemittel verbunden und mit diesem aufgefüllt wird, daß der Deckel vom
Abfallbehälter gelöst und vom Abschirmbehälter abgenommen wird, daß der Abfallbehälter mit einem endlagerungsfähigen
Verschluß versehen wird und daß der Abfallbehälter zur Endlagerung abtransportiert wird. Hierbei wird der
besondere Transportvorgang erspart, weil die kontaminierten Feststoffe mit den für ihren Betrieb ohnehin erforderlichen
Transportmitteln in den Abfallbehälter eingebracht werden. Danach wird die Endlagerfähigkeit durch die Zuführung
des Bindemittels hergestellt. Dabei handelt es sich vorzugsweise um Beton oder Zementmilch, die ohne
besondere Einrichtungen transportiert und verfüllt werden können. Es genügt ein gegebenenfalls mit Mischeinrichtungen
versehenes Transportgefäß etwa in der Art eines Zementmischers, wie er auf Baustellen eingesetzt wird,
mit einer nachgeschalteten Dickstoffpumpe.
Der Abfallbehälter wird vorzugsweise während des Füllvorganges über eine an dem Deckel vorgesehene Kupplungsstelle an ein Abgassystem angeschlossen. Damit kann man
vermeiden, daß Radioaktivität mit dem beim Auffüllen entstehenden und entweichenden Gas verbreitet wird.
Außerdem kann der Füllstand während des Füllvorganges mit Hilfe einer durch den Deckel führenden öffnung überprüft
werden. Dies kann durch Beobachtung erfolgen, so daß
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- / ^" VPA 80 P 9 3 2 0 DE
ein Fenster genügt. Man kann aber auch Sonden oder Peilstäbe zur Feststellung des Füllstandes benützen.
Als Einrichtung zur Ausübung des Verfahrens ist nach der weiteren Erfindung vorgesehen, daß ein an sich bekannter
Abschirmbehälter einen auf seine Ladeöffnung passenden Deckel aufweist, der auf der Behälterinnenseite
eine Dichtung für einen von dem Abschirmbehälter umschlossenen Abfallbehälter aufweist, und daß auf der
Behälteraußenseite des Deckels mindestens eine Kupplungsstelle zur Verbindung einer äußeren mit einer durch den
Deckel führenden Leitung vorgesehen ist. Die Leitung kann vorteilhaft schräg durch den Deckel führen, um die
Abschirmung auch im Bereich des Deckels nicht zu unterbrechen. Zu dem gleichen Zweck kann sie abgewinkelt
sein. Unter schräg wird auch eine Form verstanden, bei der die Leitung schraubenlinienförmig durch den Deckel geführt
ist.An den Enden der Schraubenlinie können Krümmer
vorgesehen sein, die einen zur Deckelfläche senkrechten Austritt ergeben. Ferner ist es möglich, daß
die Leitung eine auswechselbare Auskleidung umfaßt. Damit kann man vermeiden, daß sie durch Bindemittel im
Laufe des Gebrauchs verstopft wird.
Zur näheren Erläuterung der Erfindung wird anhand der beiliegenden Zeichnung ein Ausführungsbeispiel beschrieben,
das in der einzigen Figur in einem Vertikalschnitt schematisch dargestellt ist.
Mit 1 ist ein Abschirmbehälter bezeichnet, der aus Stahl oder Beton bestehen kann und eine für die sichere Abschirmung
der Strahlung bemessene Wandstärke aufweist. Dieser Behälter 1 wird bei dem Verfahren nach der Erfindung
mit einem nicht dargestellten Transportwagen an den Ort befördert, an dem die Kontamination der für die Endlagerung
zu behandelnden Feststoffe stattfindet. Beim
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Ausführungsbeispiel handelt es sich um Filterkerzen 2, die zum Beispiel in der Abwasser- oder Kühlmittelreinigungsanlage
eines Kernkraftwerkes, insbesondere eines Druckwasserreaktors, anfallen. Diese Filterkerzen 2
werden mit nicht dargestellten Greifern als Transportmittel durch Fernbedienung aus ihren Filtergehäusen
entnommen.
Nach der Erfindung wird der Abschirmbehälter 1 mit einem Abfallbehälter 3 in Form eines genormten 200 1 Stahlfasses
beladen und zu dem Betriebsort gefahren, so daß er mit dem genannten Greifer beladen werden kann. Die
Filterkerzen 2 behalten dabei einen bestimmten Abstand von der Innenwand des Abfallbehälters 3* weil dieser
mit einem Stützgitter 4 versehen ist.
Nach dem Beladen des Abfallbehälters 3 wird der Abschirmbehälter 1 mit einem Deckel 6 verschlossen. Dieser Deckel
bildet auch eine Dichtung für den Abfallbehälter 3, denn eine Weichstoffdichtung 7 legt sich auf einen Behälterflansch
8 des Abfallbehälters. Er ist darüber hinaus wesentlicher Bestandteil einer Einbindevorrichtung für
die Filterkerzen 2.
Der Deckel 6, der wie der Abschirmbehälter aus Abschirmmaterial besteht, umfaßt eine in der Figur schräg
gezeichnete, tatsächlich schraubenlinienförmig verlaufende Leitung 10, die auf der Oberseite 11 des Deckels
eine Kupplungsstelle 12 in Form einer Flanschverbindung für den Anschluß einer Bindemittelleitung 13 aufweist.
Statt der Flanschverbindung kann vorteilhaft auch eine Schnellschlußkupplung mit einer Radialdichtung
vorgesehen sein. Die durch den Deckel führende Leitung 10 kann dabei einen auswechselbaren Einsatz 14 aufweisen,
der als flexibler Kunststoffschlauch ausgeführt ist und nach dem Vergießen gut zu säubern ist oder durch
einen neuen ersetzt wird.
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Durch den Deckel 6 führt ferner eine zweite Leitung 16
in der aus der Figur ersichtlichen abgewinkelten Form. Sie ist an der Deckeloberseite 11 mit einer Kupplungsstelle 17 ebenfalls in Form einer Schnellschlußkupplung
ausgerüstet, so daß eine Abluftleitung 18 angeschlossen werden kann, die zu einem Abgas- oder Abluftsystem
führt.
Hinter der Bildebene führt eine in der Figur nicht dargestellte dritte Leitung durch den Deckel 6, die mit
einer weiteren Kupplungsstelle 20 ausgerüstet ist. Dort kann ein Füllstandsmesser 21 angebracht werden, zum
Beispiel ein in den Abfallbehälter 3 ragender Schwimmerkörper, oder ein Peilstab oder die anschließend beschriebene
pneumatische Meßlanze.
Beim Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Wagen vorgesehen, der in der Figur durch die gestrichelte Linie
angedeutet ist und tatsächlich in Form einer Sackkarre oder eines Handwagens ausgebildet sein kann. Der
Wagen 24 umfaßt die für die Beschickung mit dem Bindemittel notwendigen Einrichtungen in leicht transportabler
Form.
Der als Bindemittel mit besonderem Vorteil verwendete Betonbrei (keine Erwärmung erforderlich, Abbinden auch
unter Luftabschluß) wird in einem Aufgabetrichter 25
eingerührt, der mit einem Mischer 26 ausgerüstet ist. Der Mischer wird von einem Pneumatikmotor 27 betätigt.
Dieser wird über ein Ventil 28 von einer pneumatischen Sammelleitung 29 gespeist, die über eine Schnellkupplung
30 mit dem in Kraftwerken üblicherweise vorhandenen Druckluftnetz verbunden werden kann.
Die Austragsöffnung 32 des Trichters 25 führt zu einer
Dickstoffpumpe 33, die von einem zweiten Pneumatikmo-
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tor 34 angetrieben wird. Dieser ist über ein Ventil 35
ebenfalls mit der Sammelleitung 29 verbunden.
Die Dickstoffpumpe 33 fördert in eine zu der Schnellkupplung 12 führende Bindemittelleitung 13 über ein
Membranventil 36, dessen Membran 37 pneumatisch zu betätigen
ist. Für die pneumatische Betätigung ist eine Steuerleitung 38 mit einem Ventil 39 vorgesehen, dessen
Antriebseinrichtung 40 von einem Fluidikbaustein 41 betätigt wird.
Der Fluidikbaustein 41 gehört zu der Füllstandsmeßeinrichtung,
die vorstehend als Ganzes mit 21 bezeichnet wurde. Sie umfaßt eine in der Figur nicht dargestellte
Düse, die mit einem Luftstrom bei verringertem Druck beaufschlagt wird. Zu diesem Zweck ist der Fluidikbaustein
41 über ein Druckminderventil 42 mit der Sammelleitung 29 verbunden. Der gewünschte Druck von zum Beispiel
0,1 bar kann mit einem Druckmeßgerät 43 überwacht werden. Jedenfalls wird der Stand des in den Abfallbehälter
3 eingespeisten Bindemittels durch den mit wachsendem Bindemittelstand steigenden Staudruck
erfaßt. Deshalb kann dann, wenn die gewünschte Bindemittelhöhe erreicht ist, über den FluidlJsfcaustein 41
ein Kommando auf das Ventil 39 gegeben, so daß die weitere Bindemittelzufuhr durch Schließen des Membranventils
36 gestoppt wird.
Wie man sieht, ist die mit dem Wagen 24 transportabl ausgebildete Aufgabevorrichtung für das Bindemittel
leicht beweglich, so daß sie ebenso wie der Abschirmbehälter 1 unmittelbar zum Betriebsort gebracht werden
kann, wo die abzutransportierenden Filterkerzen 2 anfallen. Die Figur zeigt ferner, daß für den Betrieb der
neuen Einbindevorrichtung nur ein einziger Energieträger benötigt wird, nämlich die über die Schnellkupplung
30 eingespeiste Druckluft. Die Betätigung der damit
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gespeisten Motoren 27 und J>k für den Mischer 26 und
die Dickstoffpumpe 33 kann im übrigen ebenso wie der Abschluß des Ventils 36 vom Füllstand abhängig gemacht
werden, wenn dies erwünscht ist. Ferner ist es denkbar, die Füllstandsmessung und die Motor- und Ventilbetätigung
auch mit einem anderen Energieträger zu betreiben, zum Beispiel elektrisch auszuführen, wobei die Regelung
elektronisch erfolgt. Aber auch hier wäre es vorteilhaft, daß die Zahl der Anschlußleitungen durch Verwendung
eines einzigen Energieträgers klein gehalten wird.
Bei dem Verfahren nach der Erfindung wird der für die Endlagerung zu behandelnde Feststoff nur noch mit dem
für seinen Betrieb ohnehin erforderlichen Transportmittel bewegt, bevor er für die Endlagerung konditioniert
ist. Mit diesem Transportmittel wird er nämlich in den Abfallbehälter 3 eingebracht, der sich im Abschirmbehälter 1 befindet. Danach wird mit Hilfe des als Einbindevorrichtung
benutzten Deckels 6 die für die Endlagerung erforderliche Konditionierung durch Einfüllen von Zementmilch
oder Beton vorgenommen. Nach der Uberdeckung damit und gegebenenfalls nach dem Aushärten des Zements
wird der Deckel 6 abgehoben. Dann kann der Abfallbehälter 3 durch einen Deekel verschlossen werden, so daß
der Abfallbehälter zur Endlagerung vorbereitet ist.
Das Abnehmen des Deckels 6 und das Aufsetzen des nicht dargestellten Verschlusses für den Abfallbehälter 3
kann aber auch an anderer Stelle vorgenommen werden. Dabei kann der Abschirmdeckel 6 nach dem Lösen der Kupplungsstellen
für die Leitungen 13 und 18 und gegebenenfalls dem Abbau der Füllstandsmessung 21 mit zu dem Ort
gebracht werden, wo das Aufsetzen des Verschlusses für den Abfallbehälter erfolgt.
9 Patentansprüche
1 Figur
1 Figur
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- 11 - VPA $ P9 3 20 QE
Verfahren und Einrichtung zur Endlagerung von kontaminierten Feststoffen
Zur Endlagerung von schwach bis mittel radioaktiv kontaminierten Feststoffen, die in einem zur Endlagerung
vorgesehenen Abfallbehälter (3) mit einem Bindemittel bedeckt werden, werden die diesen Feststoffen (2) betriebsmäßig
zugeordneten Transportmittel benutzt. Zu diesem Zweck wird der Abfallbehälter (3) am Kontaminierungsort
im Inneren eines Abschirmbehälters (1) so aufgestellt, daß er mit dem Transportmittel zu beladen
ist. Ein Deckel (6) des Abschirmbehälters, der Kupplungsstellen (12, 17, 20) zum Anschluß einer Zuleitung
(13) für ein Bindemittel aufweist, gestattet dann das Auffüllen des Abfallbehälters (3). Dann wird
der Abfallbehälter (3) mit einem endlagerungsfähigen Verschluß versehen und mit dem Abschirmbehälter (1)
zur Endlagerung abtransportiert. Die Erfindung kommt insbesondere für die Beseitigung von Filterkerzen (2)
in Frage.
FIG 1
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Al-
Leerseite
Claims (9)
1. Verfahren zur Endlagerung von schwach bis mittel
radioaktiv kontaminierten Feststoffen, insbesondere Filterkerzen oder Filterkerzeneinsätze, mit einem diesen
betriebsmäßig zugeordneten Transportmittel, bei dem die Feststoffe in einem zur Endlagerung vorgesehenen
Abfallbehälter mit einem Bindemittel bedeckt werden, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abfallbehälter an dem Kontaminierungsort des Feststof- -—* fes im Inneren eines Abschirmbehälters so aufgestellt
wird, daß er mit dem Transportmittel zu beladen ist, daß der Abschirmbehälter nach dem Beladen des Abfallbehälters
mit einem Deckel versehen wird, daß der Deckel mit dem Abfallbehälter dicht verschlossen wird, daß der
Abfallbehälter über eine Kupplungsstelle mit einer Zuleitung
für ein Bindemittel verbunden und mit diesem aufgefüllt wird, daß der Deckel vom Abfallbehälter gelöst
und vom Abschirmbehälter abgenommen wird, daß der Abfallbehälter mit einem endlagerungsfähigen Verschluß
versehen wird und daß der Abfallbehälter zur Endlagerung abtransportiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Abfallbehälter während des Füllvorganges über eine an dem Deckel vorgesehene Kupplungsstelle an ein Abgas- oder Abluftsystem angeschlossen
wird.
3· Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Füllstand während des Füllvorganges mit Hilfe einer durch den Deckel führenden
öffnung überprüft wird.
4. Einrichtung zur Ausübung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß ein an sich bekannter Abschirm-
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behälter (1) einen auf seine Ladeöffnung passenden Deckel (6) aufweist, der auf der Behälterinnenseite
eine Dichtung (7) für einen von dem Abschirmbehälter (1) umschlossenen Abfallbehälter (3) aufweist, und daß
auf der Behälteraußenseite des Deckels (6) mindestens eine Kupplungsstelle (12, 17, 20) zur Verbindung einer
äußeren mit einer durch den Deckel (6) führenden Leitung (10, 16) vorgesehen ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch g e kennzeichnet,
daß die Leitung (10) schräg durch den Deckel (6) führt.
6. Einrichtung nach Anspruch 5» dadurch g e kennzeichnet,
daß die Leitung (16) abgewinkelt ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (10) eine
auswechselbare Auskleidung (14) umfaßt.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, d a durch gekennzeichnet, daß der Deckel
(6) eine Öffnung für eine Füllstandsmeßvorrichtung (21), insbesondere in Form einer pneumatischen Meßlanze, aufweist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß dem Ab-
schirmbehälter (3) ein Wagen (24) zugeordnet ist, der eine Mischeinrichtung (26) für Beton, eine mit dieser
verbundene Dickstoffpumpe (33)» eine steuerbare Armatur (36) in der Leitung (13) zwischen der Pumpe (33) und
der Kupplungsstelle (12) sowie eine Füllstandsmeßvorrichtung
(21) aufweist, und daß die Mischeinrichtung (26),
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die Dickstoffpumpe (33) und die Armatur (36) mit der gleichen Energiequelle, insbesondere von einer Druckluftquelle,
angetrieben werden.
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