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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Rücken einer
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verschiebbaren Fördergutübergabestation, insbesondere im Untertagebergbau,
bei der in Förderrichtung aufeinanderfolgende Stetigförderer wie Band- oder Kettenförderer
sich mit ihren Enden überlappen und zu einer in Förderrichtung gemeinsam bewegbaren
Einheit verbunden sind, wobei die Übergabestation wenigstens einen Unterbau aufweist,
der mit parallel zur Förderrichtung verlaufenden Kufen auf dem Liegenden ruht.
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Im Untertagebergbau sind Fördergutübergabestationen eingesetzt, bei
denen der zufördernde Stetigförderer, in der Regel ein Kettenförderer, mit fortschreitendem
Abbau absatzweise vorgezogen wird. Da an der Übergabestation die Enden der sich
überlappenden Stetigförderer zu einer Einheit verbunden sind, wird bei jedem Rückvorgang
gleichzeitig die Kopfstation des nachgeschalteten Bandförderers mit vorgerückt.
Zu diesem Zweck wird hinter der KopIstation das Traggerüst des Bandförderers aufgetrennt
und nach beendetem Rückvorgang in die entstandene Lücke ein geeignetes Zwischenstück
eingebaut.
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Bei den bekannten Ubergabestationen ist der letzte Abschnitt des Kettenförderers
entweder auf dem Unterbau der Kopfstation des Bandförderers gelagert oder an Laufschienen
angehängt. In beiden Bällen sind im Bereich der Übergabestation zwei voneinander
unabhängige Abstütungen bzw. Verlagerungen der miteinander verbundenen Stetigförderer
vorhanden. Eine Übergabestation, bei der der Kettenförderer auf dem Unterbau der
Kopfstation des Bandförderers ruht, ist beispielsweise aus der DE-OS 24 19 909 bekannt.
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Es liegt eine ältere Anmeldung für eine Fördergutübergabeeinrichtung
vor, bei der zur Vermeidung von zwei unabhän-
gigen Abstützungen
auf dem Liegenden der zufördernde Stetigförderer an einem frei vorkragenden Ausleger
gelagert ist und als Träger für die unterstützungsfrei ausgebildete Kopfstation
des Bandförderers dient, die unterhalb des Auslegers an diesem angehängt ist. Hierbei
ist die gesamte Ubergabestation nur noch mit einem einzigen Unterbau auf dem Liegenden
gelagert. Dadurch wird nicht nur der Rückvorgang in seinem Ablauf stark vereinfacht,
sondern als Folge der geringeren Reibungswiderstände an den Kufen läßt sich das
Verschieben auch mit geringeren Kräften bewerkstelligen.
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Bei den im Untertagebergbau im Einsatz befindlichen Fördergutübergabestationen
dieser Art werden für das Vorrücken der Übergabestation im allgemeinen zwei parallel
angeordnete Hubzylinder benutzt, die mit ihrem Zylindergehäuse am rückwärtigen Ende
am Unterbau des zufördernden Kettenförderers an einer Stirnseite desselben derart
gelenkig befestigt sind, daß eine begrenzte Beweglichkeit in einer senkrechten Ebene
gegeben ist. Die Kolbenstangen sind an ihren freien Enden mit einer Halteklaue ausgestattet,
die so ausgebildet sind, daß sie jeweils mit einer in der Strecke verlaufenden ortsfesten
Ankerkette kraftschlüssig verbindbar sind. Die beiden Ankerketten sind Jede für
sich an einem Ende an einer Verankerung in der Strecke befestigt.
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Vor Beginn eines Rückvorganges nehmen die Kolbenstangen die eingefahrene
Ausgangsstellung ein. Die Halteklauen werden nun mit der zugehörigen Ankerkette
in eine kraftschlüssige Verbindung gebracht. Nun werden beide Hubzylinder durch
die Einleitung des Druckmittels gleichzeitig betätigt, und durch das Ausfahren der
Kolbenstangen wird mit einsetzender Straffung der Ankerketten der Unterbau und damit
die gesamte Ubergabestation auf dem Liegenden
verschoben. Der erreichbare
Vorschub hängt von der noch verfügbaren Ausziehlänge der Kolbenstangen nach Straffung
der Ankerketten ab. Bei Verwendung von Hubzylindern in einer wirtschaftlich vertretbaren
Länge ist der Vorschub noch so klein, daß für einen Rückvorgang im allgemeinen vier
bis fünf einzelne Vorschubbewegungen auszuführen sind.
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Dies bedeutet, daß alle Einzelvorgänge wie das Befestigen und Lösen
der Halteklauen usw. bei einem Rückvorgang entsprechend oft zu wiederholen sind.
Der Zeitaufwand für einen Rückvorgang ist daher entsprechend groß. Zudem ist der
Rückvorgang mit erheblichen Gefährdungen für die Bediaiungspersonen, insbesondere
bei jedem erneuten Spannen der Ankerketten zu Beginn der aufeinanderfolgenden Vorschubbewegungen,
verbunden. Bei diesen Rückvorgängen sind mehrfach schwere Unfalle vorgekommen.
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Die Erfindung will hier Abhilfe schaffen. Sie zielt darauf ab, eine
neuartige Einrichtung zum Rücken einer verschiebbaren Fördergutübergabestation zu
schaffen, die in einem Arbeitsgang einen wesentlich längeren Rückweg ermöglicht,
funktionssicher und robust ausgebildet ist und die sich zudem auch dadurch auszeichnet,
daß sie einfach zu handhaben ist und eine große Sicherheit gegen mögliche Unfallgefahren
bietet.
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Gemäß der Erfindung ist eine solche Rückeinrichtung durch nachstehende
Merkmale gekennzeichnet: a) am Unterbau ist nahe am Liegenden an jeder Längsseite
ein endlos umlaufender Kettenzug an zwei Umlenkrädern angeordnet, b) bei jedem Kettenzug
ist ein Umlenkrad als Antriebsrad ausgebildet und mit einer unabhängig steuerbaren
Antriebseinheit getrieblich verbunden und
c) an jedem Kettenzug
ist eine endliche Verbindungskette mit einem am freien Ende befindlichen Haltekloben
angeschlagen, der während des Rückvorganges in eine ortsfeste Ankerkette eingreift.
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Die Kettenzüge werden zweckmäßigerweise so angeordnet, daß sie in
senkrecht stehenden Ebenen umlaufen, d.h. daß die Umlenkräder mit waagerecht verlaufenden
Drehachsen im Unterbau angeordnet sind. Zur Erzielung eines größtmöglichen Rückweges
sind die Eettenzage nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung nahezu über die
ganze Länge des Unterbaus ausgedehnt.
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Für den Antrieb kann ein elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch
betriebener Motor vorgesehen sein. Vorzugsweise kann Jeder Eettenzug mit einem Einzelantrieb
ausgestattet sein. Die Kettenzüge können aus Laschenketten oder anderen gebräuchlichen
Gelenkketten gebildet sein.
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Bei optimaler Ausnutzung der in einem herkömmlichen Unterbau einer
Ubergabestation verfügbaren Länge ist in einem Arbeitsgang ein kontinuierlicher
Rückvorgang mit einer Länge bis zu 5 m erzielbar. Bei den gebräuchlichen Kolben-Zylinderanordnungen
beträgt dagegen die maximale Ausziehlänge 1 m. Durch das Spannen der Ankerkette
zu Beginn eines Rückvorganges gehen etwa 30 % der Ausziehlänge verloren, so daß
für den eigentlichen Rückvorgang bei der herkömmlichen Vorrichtung etwa 0,7 m und
bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung etwa 4,7 m zur Verfügung stehen. Der tatsächliche
Rückweg ist somit mehr als sechsmal so groß wie bisher. Diese erhebliche VergröBerung
des Rückweges führt zu einer entsprechenden Verkürzung des Zeitaufwandes für den
Rückvorgang, da bislang für die vorerwähnte Wegstrecke insgesamt sieben Vorgänge
hinsichtlich Herstellung und Aufhebung der Verbindung zwischen
Halteklaue
und Ankerkette gegenüber einem Vorgang bei der erfindungsgemäßen Einrichtung durchzuführen
sind.
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Weiterhin ist von Vorteil, daß die erfindungsgemäße Einrichtung innerhalb
des Unterbaus untergebracht ist und keinen zusätzlichen Raum benötigt. Die bekannten
Eolben-Zylinderanordnungen liegen dagegen außerhalb des Unterbaus, weshalb es notwendig
ist, einen ausreichenden Abstand zwischen dem Unterbau des Kettenförderers und,
soweit vorhanden, dem Unterbau der Kopfstation der Bandanlage einzuhalten. Die Möglichkeit,
diesen Abstand zu verkürzen, führt zu einer entsprechenden Verkürzung der Gesamtlänge
der Übergabestation und damit zu einer Einsparung an Material und Gewicht. Eine
Verkürzung der Gesamtlänge bringt auch Vorteile hinsichtlich der Beweglichkeit der
Ubergabestation während des Rückvorganges mit sich.
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Schließlich ist zu erwähnen, daß bei Anwendung einet unabhängigen
Steuerung der Antriebe der beiden Kettenzüge eine gewisse Ausrichtung und Steuerung
der obergabestation während eines Rückvorganges durchführbar ist.
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Auch in bezug auf Beschädigungen durch äußere Einwirkungen und hinsichtlich
des Wartungsaufwandes ist die Rückeinrichtung nach der Erfindung einer Kolben-Zylinderanordnung
überlegen. Bei Kolben-Zylinderanordnungen können vor allem deshalb Schwierigkeiten
auftreten, weil die Kolbenstangen in der ausgefahrenen Stellung freiliegen und somit
ihre empfindlichen Oberflächen gegen äußere Einwirkungen ungeschützt sind.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen, auf denen ein
Ausführungsbeispiel einer Rückeinrichtung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigt:
Figur
1 eine Seitenansicht einer verschiebbaren Fördergutübergabestation, Figur 2 eine
Teilansicht der Fördergutübergabestation im Bereich des Unterbaus in einem größeren
Maßstab und Figur 3 einen Querschnitt der Fördergutübergabestation in der Ebene
I-I der Figur 2.
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In Figur 1 ist der Endabschnitt eines als Zuförderer dienenden Kettenförderers
1 dargestellt mit einem Unterbau 2, der mit Rufen 3 auf dem Liegenden ruht. Auf
dem Unterbau 2 ist ein frei vorkragender Ausleger 4 gelagert und durch geeignete
Konstruktionselemente 5 mit diesem starr verbunden. Wie in der Zeichnung veranschaulicht,
befindet sich auf dem Unterbau 2 ferner ein Brecher 6, der dazu dient, das grobstückige
Fördergut vor der Weitergabe an den nachgeschalteten Bandförderer zu zerkleinern.
Vor dem Brecher 6 verläuft der Kettenförderer 1 innerhalb eines Trag- und Schutzgehäuses
7, welches an seinem vorderen Ende ebenfalls mit dem Unterbau 2 fest verbunden ist.
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Der Ausleger 4 besteht im wesentlichen aus einem geneigt verlaufenden
Abschnitt 8 und einem waagerechten Abschnitt 9 sowie einem Zwischenstück 10 als
starre Verbindung zwischen den beiden vorgenamtren Abschnitten. Am Stirnende des
Auslegers 4 schließt sich ein oberleitkasten 11 an, der oben und an den Seiten geschlossen,
aber unten offen ist. In Verlängerung des Uberleitkastens 11 ist eine Filtereinrichtung
12 zur Staubabsaugung vorgesehen.
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Von dem abfördernden Bandförderer 13 ist'in Figur 1 nur die verschiebbare
Kopfstation dargestellt. Das Bandtraggerüst 14 des Bandförderers 13 kann mit dem
nachfolgenden
(nicht dargestellten) Haupttraggerüst durch ausziehbare
Holme verbunden sein, die bis zum Einbau eines neuen Zwischenstückes ein ungehindertes
Nachziehen der Kopfstation in Förderrichtung ermöglichen. Das Bandtraggerüst 14
der Kopfstation des Bandförderers 13 ist auf der Unterseite des Auslegers 4 an diesem
starr befestigt. Kopfstation und Endabschnitt des zufördernden Kettenförderers 1
bilden somit eine Einheit, die mit Hilfe der Kufen 3 auf dem Liegenden ruht und
gemeinsam verschiebbar ist.
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Für das Rücken der Fördergutübergabestation ist im Unterbau an beiden
Längsseiten Je ein endlos umlaufender Settenzug 15 angeordnet, deren räumliche Lage
aus den Darstellungen der Figuren 2 und 3 hervorgeht. Jeder Kettenzug 15 ist an
einem rückwärtjgen und einem vorderen Umlenkrad 16 bzw. 17 gelagert, deren Drehachsen
parallel zum Liegenden verlaufen. Bei dem Ausführungsbeispiel sind die Kettensäge
aus üblichen Laschenketten gebildet. Von den beiden Umlenkrädern ist bei jedem Kettenzug
das rückwärtige Umlenkrad 16 mit einer geeigneten Antriebseinheit 18 verbunden,
die aus einem elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch betriebenen Antriebsmotor
bestehen kann. Die Antrieb se inheiten 18 sind von entfernter Stelle aus unabhängig
voneinander steuerbar, so daß die Kettenzüge wahlweise mit gleicher oder unterschiedlicher
Geschwindigkeit betrieben werden können.
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Bei Jedem Eettenzug bestehen jeweils die beiden parallelen Laschen
eines der Kettenglieder aus Blechstücken 19 mit etwa dreieckigem Grundriß, wie es
in Figur 2 veranschaulicht ist. An den Blechstücken 19 ist mit Hilfe eines Bolzens
eine Verbindungskette 20 befestigt, die an ihrem freien Ende mit einem Haltekloben
21 ausgestattet ist.
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Zweckmäßigerweise wird die Verbindungskette 20 in ihrer Länge größer
bemessen als die Trumlänge des Kettenzuges 15
Damit ist sichergestellt,
daß auch in der vordersten Stellung der Blechstücke 19 der Haltekloben 21 noch außerhalb
des Kettenzuges liegt und zur Beseitigung von Unfallgefahren gut zugänglich ist.
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In der Strecke verlaufen zwei Ankerketten 22, die an ihrem in bezug
auf die Richtung der Rückbewegung der Fördergutübergabestation vorderen Ende an
einem geeigneten Verankerungspunkt (nicht dargestellt) angeschlagen sind. Jede der
beiden Ankerketten 22 verläuft im wesentlichen in der senkrechten Ebene des zugehörigen
Kettenzuges 15. Zu Beginn eines Rückvorganges wird der Haltekloben 21 in ein Glied
der Ankerkette 22 eingehängt, nachdem vorher der Kettenzug 15 in eine Stellung gefahren
worden ist, in der die Blechstücke 19 ihre Ausgangsstellung in der Nahe des Umlenkrades
17 einnehmen. Danach werden die Antriebe der beiden Kettenzüge umgesteuert, und
die Blechstücke 19 bewegen sich in Richtung der rückwärtigen Umlenkräder 16.
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Sobald die Verbindungsketten 20 und die Ankerketten 22 gestrafft sind,
setzt die gewünschte Rückbewegung der Fördergutübergabestation ein. Bei einem Unterbau
in herkömmlicher Bauart und optimaler Auslegung der umlaufenden Kettenzüge 15 ist
mit Hilfe dieser Einrichtung ein ununterbrochener Rückvorgang bis zu ca. 5 m erreichbar.
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Die an den beiden Außenseiten des Unterbaus 2 verlaufenden Kettenzüge
15 sind durch unten offene Abdeckhauben 23, wie in Figur 3 dargestellt, gegen äußere
Einwirkungen weitgehend abgeschirmt.
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Durch eine unterschiedliche Steuerung der Einzelantriebe besteht die
Möglichkeit, die Ubergabestation während des Bückvorganges in gewisser Weise zu
lenken bzw. auszurichten, soweit dies notwendig sein sollte.
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Die vorstehend beschriebene Rückeinrichtung ist grundsätzlich für
alle Arten von Ubergabestationen geeignet. Während das Ausführungsbeispiel auf eine
Kohlegewinnung im Vorbau abgestellt ist, kann die Rückeinrichtung ebensogut bei
im Rückbau eingesetzten Fördergutübergabestationen angewendet werden.
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