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DE3008008A1 - Spannabhebendes werkzeug - Google Patents

Spannabhebendes werkzeug

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Publication number
DE3008008A1
DE3008008A1 DE19803008008 DE3008008A DE3008008A1 DE 3008008 A1 DE3008008 A1 DE 3008008A1 DE 19803008008 DE19803008008 DE 19803008008 DE 3008008 A DE3008008 A DE 3008008A DE 3008008 A1 DE3008008 A1 DE 3008008A1
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DE
Germany
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shaft
tool according
tool
shaft part
parts
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DE19803008008
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Frank Ing.(grad.) 4270 Dorsten Johne
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JOHNE FRANK ING
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JOHNE FRANK ING
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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B27/00Tools for turning or boring machines; Tools of a similar kind in general; Accessories therefor
    • B23B27/007Tools for turning or boring machines; Tools of a similar kind in general; Accessories therefor for internal turning
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B29/00Holders for non-rotary cutting tools; Boring bars or boring heads; Accessories for tool holders
    • B23B29/03Boring heads
    • B23B29/034Boring heads with tools moving radially, e.g. for making chamfers or undercuttings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B2260/00Details of constructional elements
    • B23B2260/132Serrations
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23CMILLING
    • B23C2210/00Details of milling cutters
    • B23C2210/72Rotatable in both directions

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cutting Tools, Boring Holders, And Turrets (AREA)

Description

  • Spanabhebendes Werkzeug
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein spanabhebendes Werkzeug, insbesondere Drehuerkzeug, Ausbohrwerkzeug od.dgl., mit einem Schaft und wenigstens einem Schneidelement.
  • Obgleich Werkzeuge dieser Art in verschiedenen Ausführungen entwickelt worden sind, bleiben hinsichtlich. des praktischen Einsatzes und des Arbeitsverhaltens immer noch Wünsche offen.
  • Dies gilt u.a. mit Bezug auf die Gegebenheiten bei modernen Werkzeugmaschinen, namentlich NC- bzw. CNC-#aschinen, und die Durchführung von mehr oder weniger verwickelten Bearheitungsprogrammen mlt einer möglichst geringen Zahl von Werkzeugwechseln bzw. Umschaltvorgängen des Werkzeugträgers od.dgl.
  • sowie ferner bezüglich eines möglichst schwingungsfreien Ablaufs der jeweiligen Bearbeitungsoperation.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, bestehende Nachteile und Unzulänglichkeiten zu überwinden und ein spanabhebendes Werkzeug der eingangs genannten Art zu schaffen, das sich. außer anderen Vorteilen durch günstige Arbeitseigenschaften und vielseitige Verwendbarkeit bzw. leichte Anpaßbarkeit an unterschiedliche Einsatzbedingungen auszeichnet. Mit alledem in Verbindung stehende weitere Probleme, mit denen sich die Erfindung befaßt, ergeben sich aus der jeweiligen Erläuterung der aufgezeigten Lösung.
  • Gemäß der Erfindung kennzeichnet sich das einen Schaft und wenigstens ein Schneidelement aufweisende Werkzeug dadurch, daß der Schaft längsgeteilt ist und daß den Schaft bildende Teile jeweils auf ihrer Anlageseite ein in Längsrichtung verlaufendes Zahnprofil aufweisen und durch Schrauben miteinander verspannbar sind. Mit der Anlageseite ist dabei diejenige Seite jedes Schaftteiles bezeichnet, die beim Zusammensetzen der entsprechenden Seite des anderen Schaftteiles gegenüber zu liegen kommt.
  • Beim Zusammenfügen der Schaftteile greifen die Zahnprofile mit Flankenanlage ineinander, so. daß sich durch das Verspannen beider Teile mittels der Schrauben ein einheitlicher kompakter Körper ergibt.
  • Die Trennungsebene der Schaftteile, d.h. die gedachte, quer durch das Zahnprofil gelegte Ebene, liegt zweckmäßig im wesentlichen in einer Längsmittelebene oder einer dazu p rallelen Ebene des Schaftes. Die Schaftteile können etwa gleich dick sein oder aber auch Querschnitte von verschiedener Größe haben. Die Außenkontur des Schaftes bzw. jedes Schaftteiles ist zweckmäßig rund, kann aber auch eckig sein.
  • Mit der Erfindung ist ein Werkzeug geschaffen, das eine Reihe besonders vorteilhafter Eigenschaften besitzt. So lassen sich Schaftteile gleicher oder unterschiedlicher Art und Bestückung miteinander in vielfältiger Weise kombinieren, wodurch den verschiedensten Bearbeitungsaufgaben Rechnung getragen werden kann. Wenn in der vorliegenden Beschreibung und in den Ansprüchen generell von ~Schneidelement" gesprochen wird, so sollen im Rahmen der Erfindung darunter sowohl unmittelbar auf dem Schaftteil befestigte oder leicht lösbar festgelegte Elemente als auch mittelbar, z.B. über zusätzliche Träger, Kassetten od.dgl., angebrachte Elemente verstanden werden.
  • Es kann jeweils nur einer der beiden Schaftteile oder insbesondere jeder von beiden ein Schneidelement aufweisen, beispielsweise ein aufgelötetes Hartmetallplättchen, ein durch Klemmung festlegbares Keramikpl#ttchen oder einen geeigneten Träger für Schneidwerkstoff.
  • Dabei ist es möglich, einen Schaftteil zum rechtsseitigen Arbeiten und den anderen Schaftteil zum linksseitigen Arbeiten oder beide Schaftteile zum gleichsinnigen Arbeiten (z.B. rechtsseitig oder linksseitig) auszubilden bzw. einzurichten. Dementsprechend ist insbesondere an oder auf dem betreffenden Schaftteil der Sitz oder die Aufnahme für das Schneidelement so angeordnet und gestaltet, wie es der jeweils durchzuführende Zerspanungsvorgang erfordert. Die verwendeten Schneidelemente, z.B. Wendeschneidplatten, können ungeachtet dessen je nach den Gegebenheiten verschieden oder gleich sein. Die Erfindung schließt mit den genannten Fällen auch solche ein, bei denen etwa bei einem Ausbohrwerkzeug ein Schaftteil bzw. Schneidelement zum in radialer Richtung äußeren Arbeiten eingerichtet ist, während der andere Schaftteil bzw. ein an diesem befindliches Schneidelement zum inneren oder zentrischen Arbeiten vorgesehen ist. Vorzugsweise wird erfindungsgemäß bei alledem die Ausführung so getroffen, daß beim Zusammenfügen der Schaftteile mit dem Eingriff der Verzahnungen immer eine in sich geschlossene oder regelmäßige Außenform des gesamten Schaftes entsteht, ungeachtet der Lage und Anordnung von Schneidelementen auf den Schaftteilen, derart, daß das gesamte Werkzeug in den üblichen Aufnahmen von Werkzeugmaschinen ohne Schwierigkeiten einspannbar ist.
  • In allen Fällen kann der betreffende Schaftteil auch. mehr als ein Schneidelement aufweisen. Weiterhin läßt sich die Ausbildung und Anordnung so treffen, daß die Schneide eines Schneidelementes an einem Schaftteil der Schneide eines Schneidelements an dem anderen Schaftteil beim Arbeiten voreilt, wie es bei verschiedenen flearbeitun#erationen endischt ist.
  • Die zu einem Schaft zusammenzufügenden Schaftteile sind vorteilhaft in Längsrichtung relativ zueinander einstellbar.
  • Dies läßt sich auf verschiedene Weise erreichen. Insbesondere sind jeweils in dem einen Schaftteil zum Durchtritt der Spannschrauben Langlöcher vorgesehen. Die Längsverschiebbarkeit in Richtung des Zahnprofils kann sowohl der Einstellung von Schneidelementen relativ zueinander dienen als auch zu weiteren Zwecken von Nutzen sein, z.B. im Hinblick auf die Anpassung an räumliche Gegebenheiten und auf eine Abstimmung des Werkzeuges in schwingungstechnischer Hinsicht.
  • Wie aus den vorstehenden Erläuterungen hervorgeht, kann das erfindungsgemäße Werkzeug ohne Schwierigkeiten den unterschiedlichsten Einsatzfällen entsprechend ausgebildet werden.
  • Es lassen sich dabei auch Anforderungen auf einfache Weise erfüllen, denen man bisher nicht oder nur mit erheblich größerem Aufwand gerecht werden konnte. Das erfindungsgemäße Werkzeug läßt sich als Seitendrehwerkzeug, Werkzeug zum Planen, als Ausbohrwerkzeug, Gewindeschneidwerkzeug usw. ausbilden und einsetzen, insbesondere als Systemwerkzeug für die NC-Technik, wobei es wegen seiner kompakten Gestaltungsmöglichkeit und seiner Vielseitigkeit auch kompliziertere Bewegungsabläufe bei NC- bzw. CNC-Maschinen ausführen kann, die bisher mit einem einzigen Werkzeug nicht möglich waren, wie z.B. Stufenbohrungen od.dgl. Mit dem erfindungsgemäßen Werkzeug lassen sich somit Werkzeugplätze bzw. Werkzeugwechselvorgänge und damit Nebenzeiten einsparen.
  • Bei alledem zeichnet sich das erfindungsgemäße Werkzeug auch durch Vorteile in seinem Arbeitsverhalten aus. Die Bildung des Schaftes aus zwei miteinander verspannbaren Teilen mindert die Schwingungsneigung des Werkzeuges. Die Anlage zwischen beiden Schaftteilen bildet einen Reibschluß, der bei auftretender äußerer Erregerkraft energieverzehrend wirkt und dadurch die Ausbildung von Schwingungen hindert. Darüber hinaus können ohne Beeinträchtigung der erläuterten vielseitigen Ausbildungs- und Einsatzmöglichkeiten weitere Maßnahmen zur Schwingungabekämpfung getroffen werden.
  • So können die Schaftteile aus Werkstoffen mit unter#chiedlichem Elaatizitäts- bzw. Dgmpfungsserhalten bestehen. Es lassen sich u.a. für beide Teile Stahlwerkstoffe mit verschiedenen Eigenschaften vorsehen. Weiterhin können für die Schaftteile Kombinationen aus unterschiedlichen Werkstoffen wie insbesondere Stahl und/oder hochfester Gußwerkstoff unaloaer Bronzewerkatoff und/oder Schwermetall gewählt werden. Unter Schwermetall ist u.a. ein Material mit Bestandteilen zu verstehen, wie sie beispielsweise bei Hartmetallen üblich sind.
  • Derartige Werkstoffe sind als Material für aus einem Stück bestehende Werkzeugschäfte an sich bekannt. Bei dem erfindungsgemäßen Werkzeug braucht nur eine Hälfte des Schaftes aus einem solchen, meist kostspieligen Material zu bestehen, während die andere Hälfte beispielsweise aus Stahl ist.
  • Abgesehen von allem anderen kann auch durch die Orientierung der Trennungsebene der Schaftteile, d.h. durch die Richtung, welche diese Ebene mit Bezug auf das betreffende Schneidelement hat, eine für das Schwingungsverhalten günstige Ausbildung erzielt werden.
  • Die Erfindung sieht weiterhin vor, daß zwischen den Schaftteilen eine schwingungsdämpfende Lage vorhanden ist. Eine solche kann beim Zusammensetzen der Schaftteile jeweils eingefügt werden. Vorteilhaft wird die Lage durch einen wenigstens an einem Schaftteil auf dessen Anlageseite angebrachten schwingungsdämpfenden Belag gebildet. Die Zwischenlage bzw.
  • der Belag kann aus einem einheitlichen Material oder aus einer Kombination von Werkstoffen bestehen und insbesondere ein mehrschichtiges Material sein, namentlich ein Belag aus einer metallischen Folie, etwa einer Stahlfolie, und einem Material von hoher Werkstoffdämpfung. Ungeachtet von der Ausbildung des Belages im einzelnen kommt als Dämpfungswerkstoff vorteilhaft ein nicht voll aushärtender bzw. viskoelastischer Kunststoff in Betracht, z.B. ein Kunstharz, der zweckmäßig zugleich als Kleber wirkt und damit an dem betreffenden Schaftteil unmittelbar haftet. Wenn ein solches Material nicht noch durch eine weitere Schicht abgedeckt sein soll, wird seine Beschaffenheit zweckmäßig so gewählt, daß es außenseitig eine im wesentlichen feste Oberfläche bilden kann.
  • Zum Verspannen beider Schaftteile miteinander können zwei oder ggfs. auch mehr Schrauben vorgesehen sein. Vorteilhaft ist wenigstens einer Spannschraube, namentlich der am weitesten nach vorne, d.S. zum Arbeitsende des Werkzeuges hin gelegenen Schraube, eine im Übertragungsweg der Spannkraft liegende Feder zugeordnet. Dadurch ist es möglich, eine Spannkraft von jeweils gewünschter Größe zu erzeugen und diejenigen Bedingungen herzustellen, die im Hinblick auf ein möglichst schwingungsfreies Arbeiten des Werkzeuges am günstigsten sind.
  • Die Feder ist zweckmäßig unter dem Kopf der Spannschraube angeordnet, so daß sie leicht zugänglich ist und bei Bedarf auch schnell gegen eine solche mit anderen Eigenschaften ausgewechselt werden kann. Bei der Feder kann es sich um einen Federring, eine Tellerfeder oder um ein anderes geeignetes Federelement handeln.
  • An einem Schaftteil oder ggfs. auch an beiden läßt sich im Bereich zwischen dem vorderen Ende des Werkzeuges und der ersten Spannschraube eine Abdrückschraube vorsehen, die u.a.
  • dazu dienen kann, einen Schneidelement-Verschleiß zu kompensieren.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung von Ausführungsbeispielen, aus der zugehörigen Zeichnung und aus den Ansprüche. Es zeigen: Fig. 1 eine Ausführung des Werkzeuges in Ansicht, Fig. 2 eine Stirnansicht zu Fig. 1, Fig. 3 eine weitere Ausführung des Werkzeuges in Ansicht, Fig. 4 eine Stirnansicht zu Fig. 3, Fig. 5 den vorderen Teil einer weiteren Ausführung des Werkzeuges, Fig. 6 eine Einzelheit eines Werkzeuges in vergrößerter Teilansi.cht,teils im Schnitt, Fig. 7 einen Teil einer Anlageseite eines Schaftteiles in Draufsicht, Fig. 8 einen vergrößerten Teilschnitt, im wesentlichen nach der Linie VIII - YIII in Fig. 1, Fig. 9 einen etwa der Fig. 8 entsprechenden Schnitt bei.
  • einer anderen Ausführungsform und Fig. 10 einen vergrößerten Teilschnitt durch eine Ausführung eines Belages.
  • Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Drehwerkzeug weist einen Schaft S auf, der aus zwei Teilen 1 und 2 zusammengesetzt ist.
  • Jeder Schaftteil weist auf seiner dem anderen Teil zugekehrten Anlageseite A (vgl. Fig. 7) ein in Längsrichtung verlaufendes Zahnprofil 3 bzw. 4 auf. Die Form des Zahnprofiles ist so gewählt, z.B. mit in Flächen 7, 8 endenden Zähnen 5, 6 (Fig. 8), daß sich beim gegenseitigen Eingriff eine reine Anlage an den Zahnflanken ergibt. Das Zahnprofil kann jeweils über die ganze Länge der Schaftteile durchgehend sein oder aber z.B. auch nur in Bereichen nahe der Enden der Schaftteile vorhanden sein, wobei ein dazwischenliegender Teil (in Fig. 7 durch strichpunktierte Linien angedeutet) eben sein kann oder abgesetzt ist.
  • Als Trennungsebene E der Schaftteile 1, 2 ist die im wesentlichen durch das Zahnprofil 3, 4 gelegte Ebene bezeichnet.
  • Diese liegt bei dem wiedergegebenen Ausführungsbeispiel in einer Längsmittelebene des Schaftes S. Die Trennungsebene kann nicht nur, wie gezeigt, etwa unter einem rechten Winkel zur Schneidelement-Ebene verlaufen, sondern auch unter einem anderen Winkel.
  • Die Schaftteile können abweichend von der gezeigten Ausführung auch unterschiedliche Querschnitte haben. Ungeachtet der Ausbildung im einzelnen läßt sich für jeweils zu einem Werkzeug zusammenzusetzenden Schaftteile gleicher oder verschiedener Werkstoff bzw. Werkstoff mit unterschiedlichen Dämpfungseigenschaften vorsehen, wie im allgemeinen Teil der Beschreibung erläutert ist.
  • Wie Fig. 1 erkennen läßt, ist der Schaftteil 1 mit zwei Gewindebohrungen 9 zur Aufnahme von Spannschrauben 10, z.B. mit Innenmehrkant, versehen, die Langlöcher 11 in dem anderen Schaftteil 2 durchgreifen und deren Köpfe in langlochartigen Ausnehmungen 12 zu liegen kommen.
  • Das Vorderende des Schaftteiles 1 ist unter Bildung eines etwas verbreiterten Kopfteiles 1a abgesetzt und weist einen Sitz 13 für ein Schneidelement L1 auf, z.B. in Form einer Wendeschneidplatte, die in bekannter Weise auf ihrem Sitz Lösbar befestigt ist, etwa mit Spannpratze, Deckplatte, Spanbrecheraufsatz od.dgl. In Fig. 1 ist lediglich schematisch eine Klemmschraube 15 für das Schneidelement angedeutet. Es kann auch eine aufgelötete Hartmetallplatte oder ein in einem zusätzlichen Träger, einer Kassette od.dgl. gehaltenes Schneidelement vorgesehen sein. Im letztgenannten Fall ist dann die Kassette auf dem Kopfteil 1a des Schaftteiles 1 lösbar und zweckmäßig einstellbar befestigt.
  • Der andere Schaftteil 2 ist am vorderen Ende ähnlich ausgebildet, d.h. er weist einen abgesetzten Kopfteil 2a mit Sitz 14 für ein Schneidelement R1 auf, wobei das vorstehend zum Schaftteil 1 Gesagte hier sinngemäß und entsprechend gilt.
  • Bei der Ausführung nach den Fig. 1 und 2 trägt der Schaftteil 1 somit ein linkes, d.h. linksseitig arbeitendes Schneidelement L1 und der Schaftteil 2 ein rechtes, d.h. rechtsseitig arbeitendes Schneidelement R2. Darüber hinaus bestehen noch vielfältige andere Möglichkeiten der Art und Anordnung von Schneidelementen auf den Schaftteilen. So zeigen die Fig. 3 und 4 eine Werkzeugausführung, bei der ein Schaftteil 1 mit einem linken Schneidelement L1 identisch mit dem entsprechenden Schaftteil der Ausführung nach den Fig. 1 und 2 ist. Der andere Schaftteil 21 unterscheidet sich von dem Schaftteil 2 gemäß Fig. 1 und 2 nur darin, daß er einen dem Schaftteil 2 entsprechenden Kopfteil 21a mit einem ebenfalls linken Schneidelement L2 aufweist, während seine sonstige Ausbildung mit der des Schaftteiles 2 übereinstimmt.
  • Bei der Ausführung nach Fig. 5 ist ein ein linkes Schneidelement L1 aufweisender Schaftteil 1 mit einem Schaftteil 22 kombiniert, dessen Kopfteil 22a einen Sitz 16 für ein rechtes Schneidelement R2' von im Vergleich zu Fig. 1 anderer Art aufweist, wie es z.B. zum Drehen von abgesetzten Flächen, Schultern od.dgl. benötigt wird.
  • Aus den erläuterten Beispielen ergibt sich, daß es möglich ist, eine Vielzahl von Schaftteilen gewissermaßen im Sinne von Einzelwerkzeugen mit verschiedenartigsten Schneidelementen auszurüsten und dann durch Zusammenfügen entsprechender Schaftteile zu Werkzeugen zu gelangen, die dem jeweiligen Bearbeitungsproblem optimal angepaßt sind und die Durchführung auch schwieriger Arbeitsaufgaben gestatten, namentlich auf Werkzeug maschinen mit modernen Steuerungen. Abgesehen davon besteht erfindungsgemäß die Möglichkeit, nur einen der Schaftteile mit einem Schneidelement auszurüsten. Auch dies ist allein wegen der grundsätzlichen Ausbildung des Werkzeuges in zahlreichen Fällen von Vorteil. Mit der Erfindung ist somit ein vielseitig verwendbares Werkzeugsystem geschaffen.
  • Das gesamte zusammengesetzte Werkzeug kann in der jeweils gewünschten Weise in einem Grundhalter, einem Support oder einem sonstigen Werkzeugträger einer Werkzeugmaschine eingespannt werden.
  • Beim Verspannen zweier Schaftteile miteinander können die Köpfe der Schrauben 10 zur festen Anlage auf dem Grund der Ausnehmungen 12 kommen (Fig. 1 und 2). Gemäß einer vorteilhaften weiteren Ausgestaltung des Werkzeuges, wie sie Fig. 6 veranschaulicht, ist zumindest einer Spannschraube 10, vorzugsweise der den vorderen Enden oder Kopfteile der Schaftteile 1, 2' am nächsten befindlichen Schraube (z.B. linke Schraube 10 in Fig. 1), eine im Kraftfluß liegende Druckfeder 17 zugeordnet, z.B. eine Ringfeder, ein Tellerfederpaket od.dgl. Bei der Ausführung nach Fig. 6 sitzt die Feder 17 zwischen dem Kopf 10a der Schraube 10 und dem Grund 12a der Ausnehmung 12. Durch entsprechendes Drehen der Schraube 10 läßt sich die Kraft, mit der die beiden Schaftteile 1, 2' verspannt werden, auf einen jeweils günstigen Wert einstellen. Damit kann eine optimale Abstimmung des Verhaltens des Werkzeuges auf die jeweiligen Bedingungen erfolgen. In Fig. 6 ist außerdem dargestellt, daß das Werkzeug mit einer Abdrückschraube 18 versehen sein kann, die sich in einer Gewindebohrung 19 des Schaftteiles 2' befindet und mit ihrer Stirnfläche an der Anlageseite des anderen Schaftteiles g zum Angriff gebracht werden kann, sei es an der Oberseite des z.B. abgeflachten Zahnprofils 3, sei es an einer dort vorgesehenen Planfläche, an der das Zahnprofil abgearbeitet ist. Mit der Abdrückschraube 18 können zusätzliche Einstellungen bewirkt werden, u.a. zur Kompensierung von Schneidelement-Verschleiß und ggfs. auch zur Beeinflussung der Verspannung der Schaftteile miteinander.
  • Anstelle einer unmittelbaren Anlage der Flankenpartien der Zahnprofile an den Schaftteilen (Fig. 8) ist bei einer vorteilhaften weiteren Ausführung zwischen den Schaftteilen 1, 2 -eine schwingungsdämpfende Lage vorgesehen. Dies kann insbesondere ein auf die Anlageseite wenigstens eines Schaftteiles 1 aufgebrachter Belag B sein, wie ihn Fig. 9 erkennen läßt. Dieser Belag B kann beim Auseinandernehmen des Werkzeuges auf dem Schaftteil 1 verbleiben. Der Belag B besteht bei einer zweckmäßigen Ausführung, die vergrößert in Fig. 10 veranschaulicht ist, aus einer viskoelastischen Kunstharzschicht 25, die außer dem gewünschten Dämpfungsverhalten auch ein Haften auf dem Zahnprofil des Schaftteiles sichernde Klebereigenschafte hat. Auf dieser Schicht 25 und an dieser ebenfalls haftend befindet sich eine dünne Stahlfolie 26 als Abschluß. Die gesamte Dicke a des Belages B liegt zweckmäßig in der Größenordnung von Bruchteilen eines MillimetPrs und beträgt insbesondere etwa 0,1 mm.
  • Wenn in der vorstehenden Erläuterung der Figuren von einem -linken bzw. linksseitig arbeitenden oder rechten bzw. rechtsseitig arbeitenden Schneidelement gesprochen wurde, so ist damit generell auch die Anordnung des betreffenden Schneidelements auf dem Schaftteil und die Ausbildung des letzteren zum Arbeiten in dem genannten Sinne gemeint. Die Schneidelemente selbst können verschieden oder gleich sein. So kann es sich z.B. bei der Ausführung nach Fig. 1 bei den Schneidelementen L1 und R2 um keramische Wendeschneidplatten gleicher oder gleichartiger Ausbildung handeln, die auf den unterschiedlichen Kopfteilen der Schaftteile 1 und 2 mit den verschieden liegenden Sitzen 13 und 14 wahlweise und austauschbar festzuspannen sind. Ungeachtet der Ausgestaltung der Schaftteile hinsichtlich des Sitzes oder der Aufnahme für ein Schneidelement ist vorteilhaft die Ausbildung im übrigen so getroffen, daß sich beim Zusammenfügen beliebiger Kombinationen von unterschiedlichen Schaftteilen deren Teilquerschnitte immer zu einem geschlossenen runden bzw.
  • kreisförmigen oder auch eckigen Gesamtquerschnitt des Schaftes ergänzen, insbesondere zu einem stangenförmigen Schaft (vgl. Fig. 2 und 4), der in den Aufnahmebohrungen von Werkzeugträgern moderner Werkzeugmaschinen in üblicher Weise gespannt werden kann.
  • Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten bzw. in der Zeichnung dargestellten Merkmale sollen, sofern der bekannte Stand der Technik es zuläßt, für sich allein oder auch in Kombinationen als unter die Erfindung fallend angesehen werden.

Claims (17)

  1. Patentanspruche 0ISpanabhebendes Werkzeug, insbesondere Drehwerkzeug, Ausbohrwerkzeug od.dgl., mit einem Schaft und wenigstens einem Schneidelement, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (S) längsgeteilt ist und daß den Schaft (S) bildende Teile (1, 2, 2', 21, 22) jeweils auf ihrer Anlageseite (A) ein in Längsrichtung verlaufendes Zahnprofil (3, 4) aufweisen und durch Schrauben (10) miteinander verspannbar sind.
  2. 2. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaftteile (1, 2) in Längsrichtung relativ zueinander verstellbar sind.
  3. 3. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Schaftteil CI, 2, 2', 21 22) mit einem Schneidelement (L1, L2, R2, R2') versehen ist.
  4. 4. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schaftteil (2) zum rechtsseitigen Arbeiten und der andere Schaftteil (1) zum linksseitigen Arbeiten ausgebildet bzw. eingerichtet ist.
  5. 5. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß beide Schaftteile (1, 21:) zum gleichsinnigen Arbeiten (rechtsseitig oder linksseitig) ausgebildet bzw.
    eingerichtet sind.
  6. 6. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch Schaftteile (1, 2) aus Werkstoffen mit unterschiedlichem Elastizitäts- bzw. Dämpfungsverhalten.
  7. 7. Werkzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Schaftteil (J, 2, 2', 21, 22) aus Stahl besteht.
  8. 8. Werkzeug nach einem der Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Schaftteil (1, 2, 2', 21, 22) aus hochfestem Gußwerkstoff besteht.
  9. 9. Werkzeug nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Schaftteil (1, 2, 2', 21, 22) aus einem Bronzewerkstoff besteht.
  10. 10. Werkzeug nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Schaftteil (1, 2, 2', 21, 22) aus einem Schwermetall besteht.
  11. 11. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Schaftteilen (1, 2) eine schwingungsdämpfende Lage (B) vorgesehen ist.
  12. 12. Werkzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die schwingungsdämpfende Lage einen Belag (B) auf wenigstens einem Schaftteil (1) bildet.
  13. 13. Werkzeug nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die schwingungsdämpfende Lage (B) aus einer metallischen Folie (26) und einem Material (25) mit hoher Werkstoffdämpfung besteht.
  14. 14. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer Spannschraube (10) eine im Übertragungsweg der Spannkraft liegende Feder (17) zugeordnet ist.
  15. 15. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch eine Abdrückschraube (18).
  16. 16. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennungsebene (E) der Schaftteile (1, 2) im wesentlichen in einer Längsmittelebene oder einer dazu parallelen Ebene des Schaftes (S) liegt.
  17. 17. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaftteile (1, 2) Querschnitte von verschiedener Größe haben.
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