DE3007558A1 - Fuer eine bodenbewegungsmaschine bestimmte vorrichtung zum aufreissen des bodens und hydraulische schaltung fuer deren betrieb - Google Patents
Fuer eine bodenbewegungsmaschine bestimmte vorrichtung zum aufreissen des bodens und hydraulische schaltung fuer deren betriebInfo
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Description
Für eine Bodenbewegungsmaschine bestimmte Vorrichtung
zum Aufreißen des Bodens und hydraulische Schaltung für deren Antrieb
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Aufreißen des Bodens, die an einer Bodenbewegungsmaschine
anzubringen ist, etwa an einem Schlepper oder einem anderen Fahrzeug zum Ausführen von Bodenaushubarbeiten.
Eine solche Aufreißvorrichtung stellt im wesentlichen ein Gestänge dar, bestehend aus einem am Fahrzeug befestigten
festen Traggestell, aus einem beweglichen Rahmen, an dem das Aufreißwerkzeug befestigt ist und aus einem oder mehreren
Armen, die gelenkig das feste Traggestell mit dem das Werkzeug tragenden beweglichen Rahmen verbinden. Nach einer typischen
Bauart dieser Aufreißvorrichtung kann das Werkzeug eine oder mehrere Bewegungen ausführen, deren geometrische Eigenschaften
nachstehend erläutert werden. Bei einer ersten Bewegung, die als "radiale Bewegung" bezeichnet werden kann, verläuft die
Bahn der Spitze oder der Spitzen des Werkzeugs im wesentlichen auf einem Kreisbogen um eine waagerechte Schwenkachse, die durch
einen Punkt des festen Traggestells hindurchgeht. Mit dieser Bewegung dringt die Klinge des Werkzeugs in den Boden ein. Bei
einer zweiten Bewegung, durch die sich der Neigungswinkel des Werkzeugs zum Boden ändert, schwingt der bewegliche Rahmen um
eine Achse, die durch den beweglichen Rahmen selbst hindurchgeht und rechtwinklig zu der Ebene verläuft, in der die radiale
Bewegung stattfindet. Durch diese Schwingbewegung ändert sich der Neigungswinkel zwischen der Klinge des Werkzeugs und dem
Boden. Schließlich kann noch eine dritte Bewegung stattfinden, die als ParalIeI verschiebung bekannt ist. Dabei bewegt sich
der das Werkzeug tragende Rahmen samt dem Werkzeug derart, daß dabei der Neigungswinkel zwischen der Klinge des Werkzeugs und
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und dem Boden fast unverändert bleibt. Durch diese Bewegung sucht das Werkzeug auf einer gekrümmten Bahn in den Boden
einzudringen, deren Krümmung von den Abmessungen der Gestängeteile abhängt. Bilden diese ein genaues Parallelogramm, dann
bleibt der Neigungswinkel unverändert.
Die bekannten Vorrichtungen zum Aufreißen des Bod.ens unterscheiden
sich voneinander durch die Bauart des Gestänges, das den das Werkzeug tragenden beweglichen Rahmen mit dem am Fahrzeug
befestigten Traggestell verbindet, und durch die Ausgestaltung des Antriebes, der das Gestänge bewegt und gewöhnlich
hydraulisch ausgestaltet ist. Bei manchen bekannten Vorrichtungen können die drei vorstehend erläuterten Arten von Bewegungen nicht
immer genau durchgeführt werden. Bei anderen bekannten Vorrichtungen verlaufen die Bewegungen wegen der Bauart des Gestänges
und der Art ihres Antriebes nicht vollständig unabhängig voneinander. Schließlich erfordern manche bekannte Aufreißvorrichtungen
verhältnismäßig verwickelte Bauarten, um die erforderlichen Bewegungen herbeizuführen. Solche bekannten Gestänge
und hydraulischen Antriebe sind in den US-PS 3 503 456;
3 527 308; 3 973 632 und 4 031 964 erläutert.
Der Gegenstand der Erfindung ist nun eine für eine Bodenbewegungsmaschine
bestimmte Vorrichtung zum Aufreißen des Bodens mit einem Gestänge in Gestalt eines Gelenkvierecks. Dieses besteht
an zwei einander gegenüberliegenden Seiten aus einem das Werkzeug
tragenden beweglichen Rahmen und aus einem starr an der Maschine befestigten Traggestell. Die beiden anderen Seiten des Gelenkvierecks
bestehen aus oberen und unteren Schwenkarmen, deren jeder durch Scharniere an dem festen Traggestell und an dem
beweglichen Rahmen angeschlossen sind. Der Antrieb des Gestänges ist durch Scharniere zwischen dem unteren Schwenkarm und dem das
Werkzeug tragenden beweglichen Rahmen eingeschaltet. Vorzugsweise besteht der obere Schwenkarm aus einem zweiten Druckmittelantrieb,
der durch Scharniere zwischen dem festen Traggestell und
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dem beweglichen Rahmen eingeschaltet ist. Die hydraulische Steuerung gibt dem Gestänge die Möglichkeit, die radiale
Bewegung durchzuführen, den Neigungswinkel des Werkzeugs gegenüber dem Boden zu ändern und weiter die Parallelbewegung zu bewerkstelligen. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird daher die an Schleppern oder ähnlichen Fahrzeugen verwendete Aufreißvorrichtung verbessert. Das gilt insbesondere für die Aufreißvorrichtung, die ein Parallelogrammgestänge verwendet.
Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, eine Aufreißvorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, die radiale
Bewegung, die Parallelogrammbewegung und die den Neigungswinkel des Werkzeugs ändernde Bewegung zu bewerkstelligen.
In den Zeichnungen, in denen Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht sind, zeigen
Fig. 1 und 2 Seitenansichten zweier Ausführungsformen der Vorrichtung mit in den Boden abgesenktem
Aufreißwerkzeug,
Fig. 4 das Schaltbild der hydraulischen Steuerung der
in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform und
Fig. 5-7 Schaltbilder der hydraulischen Steuerung der
in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform der Erfindung.
Die in Fig. 1 gezeigte Ausführungsform der Vorrichtung zum Aufreißen des Bodens besteht aus einem beweglichen Rahmen 2,
an dem ein oder mehrere Aufreißwerkzeuge 3 befestigt sind, aus einem an der Maschine (im allgemeinen hinten) befestigten
Traggestell 4 und aus einem Gestänge 5, das den beweglichen
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Rahmen 2 mit dem festen Traggestell 4 derart verbindet, daß sich diesem gegenüber der Rahmen 2 bewegen kann. Das
Gestänge hat die Gestalt eines Gelenkvierecks, das aus dem Rahmen 2, aus dem Traggestell 4 und aus zwei etwa parallelen
oberen und unteren Schwenkarmen 6 und 13 besteht. Der untere Schwenkarm 6 ist mit seinem einen Ende durch ein Scharnier
7 an dem festen Traggestell 4 und mit dem anderen Ende durch ein Gelenk 8 an dem beweglichen Rahmen 2 angeschlossen. Dabei
besteht der untere Schwenkarm 6 aus zwei Längsträgern 9, die durch einen Querträger 10 starr aneinander befestigt sind.
Der obere Schwenkarm 13 ist mit seinem einen Ende durch ein Scharnier 14 am festen Traggestell 4 und mit seinem anderen
Ende durch ein Scharnier 15 am beweglichen Rahmen 2 angeschlossen, Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform besteht der
obere Schwenkarm 13 aus einer einzigen Stange, die mehr oder weniger genau in einer lotrechten Ebene liegt, welche von jedem
der beiden Längsträger 9 gleich weit entfernt ist.
Das Gelenkviereck 2, 4, 6 und 13 stellt also ein Parallelogrammgestänge
dar, durch das der das Werkzeug tragende Rahmen derart in einer lotrechten Ebene geführt ist, daß sein Neigungswinkel
zum Boden ungefähr gleich groß bleibt.
Wie Fig. 1 zeigt, haben die Scharniere 7 und 8 des unteren Schwenkarms 6 einen größeren Abstand voneinander als die Gelenke
14 und 15 des oberen Schwenkarms 13. Diese geometrischen Verhältnisse und eine entsprechende Bemessung der anderen Maße des
Parallelogramms führen dazu, daß man beliebig den Winkel wählen kann, um den sich bei Auf- und Abbewegung des Rahmens 2 der
Neigungswinkel T des Werkzeugs 3 gegenüber dem Boden ändert.
Beim veranschaulichten Ausführungsbeispiel ist unterstellt, daß
dieser Neigungswinkel 3^40° beträgt, wenn das Aufreißwerkzeug
bis auf die größte Tiefe abgesenkt ist, und 45 beträgt, wenn das Werkzeug 3 in der in Fig. 1 gestrichelt angedeuteten Stellung
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bis auf die Höhenlage des Bodens angehoben ist.
Um das Werkzeug aufwärts oder abwärts zu verstellen, ist ein Druckmittelantrieb vorgesehen, der auf das Gestänge 5
einwirkt und aus einem hydraulischen Zylinder 16 und einer Kolbenstange 18 bestehen kann. Dieser Zylinder 16 ist durch
ein Scharnier 17 mit dem Arm 6 verbunden, während seine Kolbenstange 18 durch ein Scharnier 19 an den beweglichen Rahmen
2 angeschlossen ist. Das Scharnier 17 ist auf einem aufwärtsgerichteten Ansatz 20 des Armes 6 dicht über dem Scharnier 7
gelegen, vergleiche Fig. 1. Dabei befindet sich das Scharnier zwischen den Scharnieren 7 und 8 des Armes 9. Das Scharnier
ist höher gelegen als das Scharnier 15, das den Schwenkarm 13 mit dem beweglichen Rahmen 2 verbindet.
Wie Fig. 3 zeigt, besteht bei den Ausführungsbeispielen der Fig. 1 und 2 der hydraulische Antrieb aus zwei Zylindern
16, deren jeder einen der beiden Längsträger 9 des unteren Schwenkarms 6 mit dem beweglichen Rahmen 2 verbindet. Dementsprechend
ist der bewegliche Rahmen 2 mit zwei Lagerböcken 21 versehen, deren jeder durch das Scharnier 19 mit der Kolbenstange
18 des betreffenden Zylinders 16 verbunden ist. Dadurch wird die Verstellung der Vorrichtung erleichtert.
Bei den veranschaulichten Ausführungsbeispielen hat der
untere Schwenkarm 6 einen Puffer 22. Geht der bewegliche Rahmen in seine obere Grenzstellung über, die in Fig. 1 gestrichelt
dargestellt ist, dann legt sich der Puffer 22 an eine Sitzfläche 23, mit der das feste Traggestell 4 versehen ist.
Die hydraulische Schaltung zum Steuern des Antriebes der Aufreißvorrichtung ist in Fig. 4 gezeigt. Das hydraulische
Druckmittel wird durch eine Druckleitung 25 geliefert und den Zylindern 16 zugeführt, während eine Abflußleitung 26 dazu dient,
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das Druckmittel von den Zylindern 16 in einen Abflußbehälter
über eine Abflußleitung 26 zu leiten. Die Verbindung zwischen den Leitungen 25 und 26 und den Zylindern 16 wird durch einen
Steuerschieber 28 gesteuert, der durch Leitungen 29 und 30 mit den von den Hubräumen der Zylinder gebildeten Kammern 40
und 41 verbunden ist. Der Steuerschieber 28 kann mindestens zwei Schaltstellungen einnehmen. Bei Umschaltung von der einen
in die andere Schaltstellung werden die Verbindungen'zwischen den
Leitungen 25, 26 einerseits und 29, 30 andererseits in der nachstehend erläuterten Weise umgeschaltet.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist die den oberen Schwingarm bildende Stange 13 durch einen zweiten hydraulischen
Zylinder 32 und seine Kolbenstange 33 ersetzt. Der Zylinder 32 ist durch ein Scharnier 14 mit dem festen Traggestell
4 verbunden und die Kolbenstange 33 ist durch ein Scharnier 15 mit dem beweglichen Rahmen 2 verbunden. Daher stellt dieser
hydraulische Antrieb 32, 33 einen oberen Schwingarm dar, der dem Schwingarm 13 geometrisch entspricht.
Bei der Ausführungsform der Fig. 2 können die hydraulischen
Antriebe 16 und 32 durch jede der beiden hydraulischen Schaltungen
gesteuert werden, die in den Fig. 5 und 7 gezeigt sind. In Fig. 5 wird der aus den beiden Zylindern 16 bestehende hydraulische.
Antrieb durch den Steuerschieber 28 in einer Weise geschaltet, die der mit Bezug auf Fig. 4 beschriebenen vollständig
entspricht. Der vom Zylinder 32 gebildete hydraulische Antrieb wird durch einen zweiten Steuerschieber 34 geschaltet,
der zwischen dem ersten Steuerschieber und den Leitungen 35 und 36 eingeschaltet ist, die zu den die Hubräume des Zylinders 32
bildenden Kammern 39 und 38 führen. Der Steuerschieber 34 kann im wesentlichen die in den Fig. 5 und 6 gezeigten Schaltstellungen
einnehmen. In diesen ergeben sich die nachstehend beschriebenen Wirkungsweisen.
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Die in Fig. 7 gezeigte hydraulische Schaltung entspricht vollständig derjenigen der Fig. 5 mit der einzigen Ausnahme,
daß der Steuerschieber 34 durch einen Steuerschieber 37 ersetzt ist, der drei verschiedene Schaltstellungen einnehmen kann.
Die Wirkungsweise ist die folgende:
Nimmt die Aufreißvorrichtung die in Fig. 1 dargestellte Lage ein, in der das Gestänge 5 das Aufreißwerkzeug 3 auf
die größte Tiefe einstellt, und will man das Aufreißwerkzeug anheben, dann verschiebt man den Steuerschieber 28, Fig. 4,
nach rechts, so daß er die Leitung 25 mit der Leitung 29 verbindet und somit das Druckmittel den Kammern 40 der Zylinder
zuführt. Gleichzeitig verbindet der Steuerschieber dabei die Leitung 26 mit der Leitung 30, so daß die Kammern 21 der Zylinder
16 auf Abfluß in den Behälter 27 geschaltet werden. Infolgedessen verschieben sich die Kolbenstangen 18 der Zylinder 16
mit Bezug auf Fig. 1 nach rechts und verschwenken die Schwenkarme 6 und 13 im Gegenuhrzeigersinn, wodurch der bewegliche Rahmen
2 mit dem Aufreißwerkzeug bis in die gestrichelt dargestellte
Endlage angehoben wird. Durch entsprechende Verschiebung des Steuerschiebers 28 kann man dann die Zylinder 16 so umschalten,
daß sie den beweglichen Rahmen 2 mit dem Werkzeug absenken.
Dabei führt die Aufreißvorrichtung eine Parallelogrammbewegung durch, bei der sich das Werkzeug 3 aufwärts oder abwärts
bewegt und dabei seinen Neigungswinkel gegenüber dem Boden im wesentlichen unverändert beibehält. Durch entsprechende Wahl
der Abmessungen der verschiedenen Gestängeteile, die das Gelenkparallelogramm
bilden, läßt sich erreichen, daß das Werkzeug beim Durchlaufen seiner Bahn jede erforderliche Änderung des
Neigungswinkels "T erfährt. Es empfiehlt sich dabei, die Abmessungen
so zu wählen, daß der Neigungswinkel f von 40° auf übergeht, wenn das Werkzeug aus der Lage seiner größten Tiefe
bis in Bodenhöhe angehoben wird, in der es gerade den Boden berührt.
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Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausfühmngsform lassen sich
zwei verschiedene Verstellungen zusätzlich zu der Parallelogrammbewegung
durchführen. So besteht die Möglichkeit, das Aufreißwerkzeug auf einen gewünschten Neigungswinkel IT
einzustellen, bevor es seine Parallelogrammbewegung erfährt.
Dabei wählt man diesen Neigungswinkel ^entsprechend den Erfordernissen,
die sich aus der zu leistenden Aufreißarbeit ergeben. Dieser willkürlich gewählte Winkel T wird dann bei der
Parallelogrammverschiebung unverändert aufrechterhalten. Um
das Werkzeug auf diesen Neigungswinkel T einzustellen, verschiebt man den Steuerschieber 34 aus der Lage der Fig. 5 in diejenige
der Fig. 6. In dieser verbindet der Steuerschieber 34 die Leitungen 29 und 35, 29' und 36, und 30' und 30. Dabei wird der
hydraulische Zylinder 32 in Reihe mit den beiden hydraulischen
Zylindern 16 geschaltet. Dann verschiebt man den Steuerschieber 28 nach rechts in die Lage der Fig. 6. Er verbindet dann die
Leitungen 25 und 29' einerseits und 26 und 30' andererseits.
Das hydraulische Druckmittel wird dadurch der Kammer 38 des Zylinders 32 zugeführt, während die Kammer 39 auf Abfluß in
die Kammern 40 der Zylinder 16 geschaltet wird. Die aus den Kammern 41 der Zylinder 16 verdrängte Flüssigkeit wird dann dem
Ablaufbehälter 27 zugeführt.
Man verschiebt dann den Steuerschieber 34 wieder zurück in die Lage der Fig. 5. In dieser ist verhindert, daß die Kammer
38 oder die Kammer 39 des Zylinders 32 auf Abfluß geschaltet wird. Infolgedessen bilden der Zylinder 32 und seine Kolbenstange
33 einen starren Schwenkarm bestimmter Länge. Verschiebt man zusätzlich den Steuerschieber 28 in der mit Bezug auf das
erste Ausführungsbeispiel beschriebenen Weise, dann kann man die hydraulischen Zylinder 16 in jede gewünschte Lage verstellen.
Bei einer zweiten Wirkungsweise wird der das Werkzeug tragende bewegliche Rahmen 2 um die Achse des Scharniers 8
verschwenkt, während gleichzeitig die Parallelogrammbewegung
ausgeführt wird. Zu diesem Zweck wird der Steuerschieber 34
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in die Lage der Fig. 6 verschoben und gehalten. Während dadurch die Zylinder 32 und 16 in Reihe geschaltet sind, verschiebt
man den Schieber 28 nach links und verschwenkt dadurch den das Werkzeug 3 tragenden Rahmen 2 um das Scharnier 8 beim Eindringen
in den Boden. Diese Arbeitsweise kann unter besonderen Umständen von Nutzen sein.
Eine dritte Arbeitsweise der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform der Vorrichtung läßt sich mit Hilfe der in Fig. 7 gezeigten
Schaltung erreichen. Wenn man bei dieser den Steuerschieber 37 in die dargestellte Lage und den Steuerschieber 28 nach links
verschiebt, dann werden die Leitungen 29 und 30 mit den Leitungen 35 und 36 verbunden, so daß die Kammer 39 des Zylinders 32 an
die Druckleitung angeschlossen wird, während gleichzeitig die Kammer 38 des Zylinders 32 auf Abfluß geschaltet wird. Dabei
bleiben die Leitungen 29 und 30 verschlossen und verhindern, daß die Kammern 40 und 41 der Zylinder 16 auf Zufluß oder Abfluß
geschaltet werden. Infolgedessen wirkt die vom unteren Schwenkarm 6, dem beweglichen Rahmen 2 und den Zylindern 16 gebildete
Baugruppe als starres Ganzes, das um das Scharnier 7 schwingt, und zwar unter Antrieb durch den hydraulischen Zylinder 32. Auf
diese Weise wird die radiale Verstellung erreicht, bei der die Spitze des Aufreißwerkzeugs 3 auf einer kreisbogenförmigen Bahn
um das Scharnier 7 wandert.
Zwar ist die Erfindung mit Bezug auf bevorzugte Ausführungsbeispiele beschrieben; doch versteht es sich, daß verschiedene
Änderungen durchgeführt werden können und die erläuterten Elemente durch gleichwertige ersetzt werden können, ohne daß dadurch der
Bereich der Erfindung verlassen würde. Auch können verschiedene Abänderungen getroffen werden, um einer besonderen Gegebenheit
oder einem besonderen Baustoff Rechnung zu tragen. Die Erfindung ist daher nicht auf die besonderen Ausführungsbeispiele beschränkt,
sondern erstreckt sich auf alle Ausführungsmöglichkeiten
innerhalb des Schutzbereiches der Patentansprüche.
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Claims (12)
1. Für eine Bodenbewegungsmaschine bestimmte Vorrichtung zum Aufreißen des Bodens mit einem Gestänge in Gestalt eines
Gelenkvierecks bestehend aus einem beweglichen Rahmen, an dem das AufreiSwerkzeug befestigt ist, aus einem an der Maschine
befestigten Traggestell und aus zwei etwa parallelen oberen und unteren Schwenkarmen, deren jeder durch ein erstes Scharnier
an dem festen Traggestell und durch ein zweites Scharnier an dem beweglichen Rahmen befestigt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß ein für das Gestänge (5) vorgesehener Druckmittelantrieb (16) schwenkbar mit dem unteren Schwenkarm (6) und mit dem beweglichen
Rahmen (2) verbunden ist.
2. Aufreißvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Druckmittelantrieb aus einem hydraulischen Zylinder (16)
und aus einem Kolben mit einer Kolbenstange (18) besteht, die durch ein erstes Scharnier mit dem beweglichen Rahmen (2) verbunden
ist, während der Zylinder (16) durch ein zweites Scharnier (7) an dem unteren Schwenkarm (6) angeschlossen ist.
3. Aufreißvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das zum Anschluß des unteren Schwenkarms (6) am Druckmittel -
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Bayerische Vereinsbank München, Kto.-Nr. 882 495 (BU 700 202 70) · Deutsche Bank München, Kto.-Nr. 82/08050 (BLZ 700 70010)
antrieb (16) dienende Scharnier (17) zwischen den Scharnieren (7, 8) gelegen ist, die den unteren Schwenkarm (6) mit dem
festen Traggestell (4) und mit dem beweglichen Rahmen (2)
verbinden, und oberhalb des Scharniers (7) gelegen ist, durch das der untere Schwenkarm (6) am festen Traggestell (4)
angeschlossen ist.
festen Traggestell (4) und mit dem beweglichen Rahmen (2)
verbinden, und oberhalb des Scharniers (7) gelegen ist, durch das der untere Schwenkarm (6) am festen Traggestell (4)
angeschlossen ist.
4. Aufreißvorrichtung nach Anspruch 3,dadurch gekennzeichnet,
daß das den Antrieb (16) mit dem beweglichen Rahmen (2) verbindende Scharnier (19) über dem Scharnier (15) gelegen ist,
durch das der obere Schwenkarm (13) am beweglichen Rahmen (2) angeschlossen ist.
durch das der obere Schwenkarm (13) am beweglichen Rahmen (2) angeschlossen ist.
5. Aufreißvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand zwischen den Scharnieren (7, 8) die den unteren Schwenkarm (6) mit dem festen Traggestell (4) und mit dem
beweglichen Rahmen (2) verbinden, größer ist als der Abstand
zwischen den Scharnieren (14, 15) durch welche der obere
Schwenkarm (13) mit dem festen Traggestell (4) und dem beweglichen Rahmen (2) verbunden ist.
beweglichen Rahmen (2) verbinden, größer ist als der Abstand
zwischen den Scharnieren (14, 15) durch welche der obere
Schwenkarm (13) mit dem festen Traggestell (4) und dem beweglichen Rahmen (2) verbunden ist.
6. Aufreißvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das an dem beweglichen Rahmen (2) befestigte Aufreißwerkzeug
(3), in der einen Endstellung, in der es bis zur größtmöglichen
Tiefe in den Boden hineinragt, einen Neigungswinkel hat, der sich um 5° von der Neigung unterscheidet, die das
Werkzeug in einer zweiten Stellung einnimmt, bei der es den
Boden berührt.
Werkzeug in einer zweiten Stellung einnimmt, bei der es den
Boden berührt.
7. Aufreißwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Schwenkarm (16) einen zweiten Druckmittelantrieb
bildet.
8. Aufreißwerkzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Druckmittelantrieb aus einem an dem festen Traggestell
(4) angelenkten Zylinder (16) und aus einer am beweg-
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lichen Rahmen (2) angelenkten Kolbenstange (18) besteht.
9. Aufreißwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der untere Schwenkarm (6) aus mindestens zwei starr miteinander verbundenen Längsträgern (9) besteht, und daß sich der
Druckmittelantrieb (16) zwischen jedem dieser Längsträger (9) und dem beweglichen Rahmen (2) erstreckt.
10. Aufreißvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß sich der zweite Druckmittelantrieb (32) zwischen den Längsträgern (9) befindet.
11. Hydraulische Schaltung für die Aufreißvorrichtung nach Anspruch 7, bei der jeder der Druckmittelantriebe (2) von den
Hubräumen des Zylinders gebildete Kammern hat, die auf Zufluß und Abfluß geschaltet werden können, gekennzeichnet durch die
Kombination der folgenden Schaltelemente:
Ein erstes Ventil (28) mit zwei Schaltstellungen,
(a) in deren erster eine der Kammern (39, 38) des zweiten hydraulischen Antriebes (32) auf Zufluß und
die andere auf Abfluß geschaltet wird, um die Länge des oberen Schwenkarms (32) zu verstellen,
(b) und in deren zweiter der Abfluß des Druckmittels von den beiden Kammern (38, 39) des zweiten hydraulischen Antriebes (32) verhindert ist, um dadurch
die eingestellte Länge des oberen Schwenkarms (32) aufrechtzuerhalten;
ein zweites Ventil (34) durch das über das erste Ventil (28) eine der beiden Kammern (40, 41) des ersten Druckmittelantriebs
(16) auf Zufluß und die andere auf Abfluß schaltbar ist, um wahlweise die Höhenlage des Aufreißwerkzeugs durch Parallelverschiebung zu verstellen, bei welcher der Abstand der beiden
Scharniere (7, 8; 14, 15) eines jeden Schwenkarms (6, 32) un-
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verändert bleibt und der Neigungswinkel des Werkzeugs (3) zum Boden eine bestimmte Größe hat, die von der Einstellung
der Länge des zweiten Antriebs (32) abhängt, wobei das erste Ventil (34) in seiner ersten Schaltstellung das vom
zweiten Antrieb abfließende Druckmittel einer der beiden Kammern (40, 41) des ersten Antriebs (16) zuleitet, während
gleichzeitig die andere der beiden Kammern (40, 41) des ersten Antriebes (16) auf Abfluß geschaltet wird, so daß
sich der Neigungswinkel des Werkzeugs (3) zum Boden unter dem Einfluß des ersten Antriebs (16) ändert.
12. Hydraulische Schaltung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Ventil (37) eine dritte Schaltstellung hat, in der eine der Kammern (38, 39) des zweiten
Antriebs (32) auf Zufluß und die andere dieser beiden Kammern auf Abfluß geschaltet wird, während der Zufluß oder Abfluß
zu den Kammern (40, 41) des ersten Antriebes (16) verhindert ist.
030045/0800-
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1979
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1980
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- 1980-03-03 AU AU56092/80A patent/AU5609280A/en not_active Abandoned
- 1980-03-07 FR FR8005122A patent/FR2472342A1/fr not_active Withdrawn
- 1980-03-20 BR BR8001651A patent/BR8001651A/pt unknown
- 1980-04-22 JP JP5244480A patent/JPS55145221A/ja active Pending
- 1980-04-23 GB GB8013435A patent/GB2049383B/en not_active Expired
Also Published As
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| IT7967861A0 (it) | 1979-04-24 |
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| GB2049383A (en) | 1980-12-31 |
| BR8001651A (pt) | 1980-11-18 |
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