DE3007023A1 - Faschine - Google Patents
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
Dipl. ing. E. HOLZBE
8900 AUGSBUBG
TELEFON βΙβΑΤβ
SBLBX 633203 pttol i
M.643
Augsburg, den 25. Februar 1980
The Secretary of State for Defence in Her Britannic Majesty 1S Government
of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Whitehall, London SWlA 2HB, England
Faschine
Die Erfindung betrifft eine Faschine, insbesondere zum Auffüllen eines Grabens oder zum Herstellen von Konturenübergängen
an anderen Geländeunebenheiten.
Es ist bekannt, beispielsweise einen Graben mit Faschinen aufzufüllen, bei denen es sich um zylindrische
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Bündel von Reisig, Stäben oder Rohren handelt, um die durch den Graben gebildete GelandeUnebenheit so weit abzuschwächen,
daß ein Kettenfahrzeug passieren kann. Zum Befahren mit Radfahrzeugen
sind solche Paschinen nicht geeignet, da die noch verbleibenden Unebenheiten für Radfahrzeuge immer noch zu
groß sind. Natürlich sind die beim Auffüllen eines gegebenen Volumens noch verbleibenden Unebenheiten um so kleiner, je
kleiner die Größe der Faschinen und je größer ihre Anzahl ist, jedoch werden dann das Ausbringen und das Wiedereinholen
der Faschinen zu umständlich und zu zeitraubende
Es ist auch schon bekannt, nach dem Auffüllen eines Grabens mit Faschinen zur Verringerung der noch vorhandenen
Restunebenheiten und zur Verbesserung der Stabilität Faschinenmatten aus flexibel miteinander verbundenen parallelen Rohren
auf die Faschinen aufzulegen, jedoch ist dies wiederum mit erheblichem zusätzlichem Aufwand beim Ausbringen und Wiedereinholen
des Materials verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine schnell und einfach zu handhabende Faschine zu entwickeln, die sich
den Konturen einer auszugleichenden Geländeunebenheit so anpaßt und im eingebauten Zustand eine so ausgeglichene
Oberflächenkontur aufweist, daß sie sich zum Befahren sowohl
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- 5 it Kettenfahrzeugen als auch mit Radfahrzeugen eignet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebene Anordnung
gelöst.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung
haben die Kernstäbe und die Mantelstäbe jeweils eine kreisrunde Querschnittsform, den gleichen Außendurchmesser und
die gleiche Länge. Die Länge ist so gewählt, daß sie der Breite des breitesten Fahrzeugs entspricht, das die Paschine
überfahren soll. Vorzugsweise sind die Stäbe alle als an ihren Enden offene Rohre aus Kunststoff oder Leichtmetall
ausgebildet.
Bei den flexiblen Bindeschnüren handelt es sich zweckmäßigerweise um Seile, Drahtselle, Gurtbänder oder Ketten,
die nacheinander durch Querlochungen der einzelnen Mantelstäbe
hindurchgeführt und mit ihren jeweiligen Enden zu einer endlosen Schleife verbunden sind. Die beiden Enden
können alternativ dazu auch einander überlappend in entgegengesetzten Richtungen durch einen oder mehrere gemeinsame
Mantelstäbe hindurchgeführt werden, bevor sie jeweils miteinander verbunden werden. Die Querlochungen in den
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Mantelstäben können außerdem mit Gummiringen ausgestattet sein, um ein Scheuern zu vermeiden.
Die einstellbare Gurteinrichtung ist vorzugsweise mit
einigen der Mantelstäbe derart verstellbar verbunden, daß sie beim Spannen ein straffes Zusammenziehen des Mantels um
den Kern unter Faltenbildung erzeugt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen mehr im einzelnen beschrieben, in welchen zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung eine
Faschine nach der Erfindung in straff zusammengeschnürtem Zustand,
Fig. 2 eine Stirnansicht der in Fig. 1
gezeigten Faschine,
Fig. 3 eine Stirnansicht der auf einer ebenen
Fläche liegenden Faschine bei gelockertem Mantel,
Fig. 4 eine Stirnansicht der in eine Gelände
vertiefung eingelegten Faschine bei gelockertem Mantel,
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Fig. 5 in perspektivischer Darstellung
eine etwas abgewandelte Faschine nach der Erfindung, und
Fig. 6 eine Stirnansicht der in Fig. 5
gezeigten Faschine,
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Faschine weist einen Kern aus einer Vielzahl von Kernstäben 1 und einen äußeren,
den Kern umschließenden Mantel aus einer Anzahl von Mantelstäben 2 auf, wobei alle Stäbe als gleich lange Rohre aus
hochdichtem Polyäthylen mit einem Durchmesser von etwa 220 mm und einer Wanddicke von etwa 11 mm ausgebildet sind.
Für diesen Zweck eignen sich übliche Wasserleitungsrohre, jedoch können auch übliche Aluminium- oder Polypropylenrohre
gleichermaßen Anwendung finden.
Alle Mantelstäbe 2 sind jeweils in vier Querebenen 3, 4, 5 und 6 (Fig. 1) mit einander diametral gegenüberlxegenden
Bohrungen 14 versehen, durch welche vier Stahlseilschlexfen hindurchgeführt sind, welche hier die flexiblen Bindeschnüre
bilden. Dadurch sind die einzelnen Mantelstäbe 2 zu einem endlosen Mantel 8 verbunden.
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An einem mit 2a bezeichneten Mantelstab sind an zwei axial auseinanderliegenden Stellen 10 und 11 (Fig. 1) zwei
Gurte 9 befestigt, die sodann zunächst durch das Mantelinnere hindurch verlaufen und dann zwischen zwei weiteren Mantelstäben
2b und 2c (Fig. 2) aus dem Mantel 8 herausgeführt sind und diesen in ein den Kern umschließendes Trum 12 und ein loses
Trum 13 unterteilen.
Die beiden Gurte 9 laufen dann weiter entlang der Außenfläche des den Kern umschließenden Trums 12 des Mantels
und sind schließlich jeweils durch eine lösbare Schnalle 15 geführt, die an einem mit 2d bezeichneten Mantelstab befestigt
ist, der etwa in der Mitte des losen Trums 13 des Mantels gelegen ist. Die Gurte 9 sind jeweils so ausreichend lang, daß
sie auch bei voll auseinandergezogenem Mantel 8 noch durch die Schnallen 15 hindurchgeführt werden können.
Um die Faschine in den straff zusammengeschnürten Zustand gemäß den Fig. 1 und 2 zu bringen, werden die Gurte
durch die Schnallen 15 hindurchgezogen, wobei das den Kern umschließende Trum 12 des Mantels straff zusammengezogen
wird und den Kern zu einem starren Zylinderkörper mit etwa sechseckiger Querschnittsform bündelt und wobei das lose
Trum 13 fest um einen Teil des den Kern umschließenden Trums gefaltet wird. In diesem Zustand behält die Faschine
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in jeder Lage ihre Integrität und läßt sich leicht transportieren.
Wenn die Faschine auf einer ebenen Fläche liegt und die Schnallen 15 gelöst und die Gurte 9 gelockert werden,
fällt der starre zylindrische Kern in sich zusammen und die nunmehr ungebundenen Kernstäbe 1 rollen und gleiten seitwärts,
bis der Mantel 8 sich gemäß Fig. 3 flach ausgebreitet, d.h. die Form eines flach zusammengedrückten Zylinders eingenommen
hat. Wenn die straff zusammengeschnürte Faschine in einen Graben bzw. eine Gelandevertiefung eingelegt wird, bevor die
Schnallen 15 gelöst und die Gurte 9 gelockert werden, paßt sich die Faschine den Konturen des Grabens an, wie in Fig. 4
gezeigt ist. Zum anschließenden Wiederaufnehmen der Faschine läßt sich diese durch erneutes Spannen der Gurte 9 auf einfache
Weise wieder in ihre starre, straff zusammengebundene Form bringen.
Die eben beschriebene Ausführungsform eignet sich für
das Ausbringen von einem üblichen Faschineneinbaufahrzeug und kann so ausgebildet werden, daß die Schnallen 15 automatisch
geöffnet werden, wenn die Faschine vom Einbaufahrzeug abgeworfen wird.
Eine Faschine mit einer alternativen Ausführungsform der einstellbaren Gurtanordnung ist in den Fig. 5 und 6 dargestellt,
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wobei die Paschine im übrigen mit derjenigen nach den
Fig. 1 bis 4 identisch ist. Bei dieser abgewandelten
Ausfuhrungsform sind die beiden Enden eines einzigen
Gurtes 16 an den Stellen IO und 11 am Mantelstab 2a befestigt, und der zwischen den beiden Mantelstäben 2b und
2c aus dem Mantelinneren herausgeführte Teil des Gurtes bildet eine über die beiden axial innen liegenden, in den
Querebenen 4 und 5 verlaufenden Bindeschnüre greifende Schlaufe 17, die das leichte Aufnehmen der Faschine ermöglicht.
Der Gurt 16 verläuft also von seiner einen Befestigungsstelle IO zwischen den Mantelstäben 2b und 2c hindurch aus dem
Mantelinneren heraus, bildet die Schlaufe 17, und verläuft sodann wieder zwischen den beiden Mantelstäben 2b und 2c hindurch
zu seiner anderen Befestigungsstelle 11 am Mantelstab
2a.
Die Länge des Gurtes 16 ist so gewählt, daß sie gerade das vollständige Auseinanderziehen des losen Trums 13 des
Mantels ermöglicht, so daß im auseinandergezogenen Zustand des Mantels die Aufnahmeschlaufe 17 zwischen den beiden
Mantelstäben 2b und 2c liegt und dadurch von einem unbeabsichtigten Mitnehmen durch ein über die Faschine fahrenden
Fahrzeug geschützt ist.
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Außer dem Gurt 16 sind zwei weitere, gleich ausgebildete
Gurte 18 und 19, die jeweils eine Aufnahmeschlaufe
bzw. 21 bilden, mit gleichen Umfangsabständen am Umfang des
Mantels 8 angeordnet, so daß dadurch sichergestellt ist, daß, unabhängig von der jeweiligen Einbaulage der eingebauten
Paschine, stets eine der drei Aufnahmeschlaufen 17, 20 oder
21 von oben her zugänglich ist.
Die Faschine wird durch Aufnehmen mittels einer ihrer Aufnahmeschlaufen, beispielsweise mittels der Schlaufe 17,
in ihre starre gebündelte Form gebracht, da beim Aufnehmen das den Kern umschließende Trum 12 des Mantels straff um
den Kern herum zusammengezogen wird. Das lose Trum 13 faltet sich locker auf dem Umfang des den Kern umschließenden
Trums 12 zusammen und sodann werden, während die Aufnahmeschlaufe 17 noch gespannt ist, zwei zusätzliche äußere Bindegurte
22 festgezogen, die außen um die gesamte Faschine herum verlaufen. Diese Bindegurte 22 können zweckmäßigerweise am
Paschinenfahrzeug (nicht dargestellt) befestigt sein, so daß sie auch zur Halterung der Faschine beim Transport dienen.
Die Faschine kann durch Verwendung jeweils bestimmter Anzahlen von Mantelstäben 2 und Kernstäben 1 in mehreren
Standardgrößen gefertigt werden, und zum Ausfüllen einer Geländeunebenheit kann je nach deren Größe eine Faschine
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allein oder eine Anzahl von Faschinen Anwendung finden. Alternativ dazu kann, wenn die ungefähre Größe eines zu
überquerenden Grabens im voraus schon bekannt ist, die erforderliche Anzahl von Mantelstäben entsprechend dem
Grabenquerschnittsumfang und die Anzahl der erforderlichen Kernstäbe zum Ausfüllen des verbleibenden Querschnitts errechnet
und eine Faschine ungefähr nach Maß hergestellt werden.
Ein genaues Einpassen in die jeweilige Geländeunebenheit ist nicht erforderlich, denn eine befriedigende Überfahrbarkeit
ist auch gegeben, wenn der Graben nicht ganz voll ständig ausgefüllt oder etwas überfüllt ist. Wenn die beiden
Grabenränder unterschiedliche Höhenlagen haben, kann die Faschine mit entsprechend geneigter rampenartiger Oberfläche
eingebaut werden.
Die beschriebene Faschine nach der Erfindung kann, wie sich gezeigt hat, Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu
etwa 60 t ohne wesentliche Beeinträchtigung tragen. Im oberen Grenzbereich der Belastbarkeit kann ein geringfügiges Zerdrücken
der obersten Mantelstäbe auftreten, jedoch können diese leicht an Ort und Stelle ausgetauscht werden,, Erforderlichenfalls
kann eine Verstärkung vorgesehen werden, indem zwei kurze, nicht dargestellte Einsätze aus Stahl oder
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Kunststoff in die Mantelstäbe 2 eingesetzt werden, die durch die beiden Bindeschnurpaare in ihrer Axiallage, d.h.
zwischen den Querebenen 3 und 4 bzw« 5 und 6 gehalten werden. Diese Querebenen werden natürlich so gewählt, daß
sichergestellt ist, daß die Einsätze unmittelbar unter den Fahrzeugrädern oder -ketten liegen.
Aus Rohren bestehende Paschinen nach der Erfindung können vorteilhaft zum Ausfüllen von Wasserläufen verwendet
werden, da ihre offene Bauweise die Wasserströmung nicht wesentlich behindert. Polglich bieten sie sich als
zweckmäßige Alternative zu Behelfsbrücken an und können auch als Lehrgerüst beim Herstellen fester Brückenbauwerke
verwendet werden.
Weiter eignet sich die erfindungsgemäße Faschine zum Herstellen von Rampen zur Überwindung von Stufen bzw.
stufenartigen Geländeunebenheiten durch Rad- oder Kettenfahrzeuge.
Die Wahl eines inerten Kunststoffes als Werkstoff für die Faschinenstäbe vermindert die mit der Lagerung der Faschinen
verbundenen Probleme gegenüber den bekannten, meist aus Holz bestehenden Faschinen, da kein Wetterschutz erforderlich ist.
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Leerseite
Claims (9)
- Patentansprücheiy Faschine, gekennzeichnet durch einen Kern aus einer Vielzahl paralleler, ungebunden angeordneter zylindrischer Kernstäbe (1), weiter durch einen den Kern umschließenden Mantel (8) aus einer Anzahl paralleler, zylindrischer Mantelstäbe (2), die mittels mindestens zweier, mit gegenseitigem Axialabstand angeordneter flexibler Bindeschnüre oder dergl. kontinuierlich quer miteinander verbunden sind, und durch eine am Mantel befestigbare einstellbare Gurteinrichtung (9) zum Straffen oder Lockern des den Kern umschließenden Mantels.
- 2. Faschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kernstäbe (1) und die Mantelstäbe (2) jeweils eine kreisrunde Querschnittsform, den gleichen Außendurchmesser und die gleiche Länge haben.
- 3. Faschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kernstäbe (1) und die Mantelstäbe (2) jeweils an ihren Enden offene Rohre sind.
- 4. Faschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelstäbe (2) jeweils mit Querlochungen (14) versehen sind, durch Vielehe die flexiblen Bindeschnüre (7) hindurchgeführt sind.030036/081530Ό7023
- 5. Faschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen Bindeschnüre (7) jeweils eine endlose Schleife bilden.
- 6. Paschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die einstellbare Gurteinrichtung mindestens einen Gurt (9) aufweist, der an einem (2a) der Mantelstäbe (2) befestigt ist und zwischen zwei weiteren Mantelstäben (2b, 2c) hindurch aus dem Mantelinneren herausgeführt ist und den Mantel in ein den Kern umschließendes Trum (12) und ein loses Trum (13) unterteilt.
- 7o Faschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der einstellbare Gurt (9) nach teilweisem Herumführen um das den Kern umschließende Trum (12) am losen Trum (13) befestigbar ist.
- 8O Faschine nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die aus dem Mantel herausgeführten Enden von paarweise angeordneten Gurten zu einer Schlaufe (10) miteinander verbunden sind.
- 9. Faschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch mindestens einen die gesamte Faschine außen umgreifenden Bindegurt (22).030036/0815
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