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Anhängerkupplung für Zugfahrzeuge,
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insbesondere für Ackerschlepper ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anhängerkupplung für Zugfahrzeuge, insbesondere
für Ackerschlepper, mit einer Dreipunktanlenkung für Anbaugeräte und mit einem Kupplungsmaul,
das mit seinem Lagerkörper an ortsfesten Teilen des Schleppers mittels einer horizontalen
Führung quer zur Fahrtrichtung verschiebbar und feststellbar gehalten ist.
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Bei Anhängerkupplungen der genannten Art besteht oft das Problem,
daß bem Betrieb eines Arbeitsgeräts mit einem oberen Lenker dieser schlepperseitig
erst dann eine ausreichende Bewegungsfreiheit findet, wenn das Kupplungsmaul einer
Anhängerkupplung aus dem Bereich der Anlenkstelle des oberen Lenkers entfernt wird.
Man hat daher gemäß der DAS H 13 695 III/45a vorgeschlagen, die Anhängerkupplung
mit ihrem ein U-förmiges Kupplungsmaul tragenden Lagerkörper mittels einer Querführung
auf einer am Schlepper angebrachten Zugschiene seitlich verschiebbar auszubilden,
wobei die Anlenkstelle für den oberen Lenker einer Dreipunktanlenkung seitlich versetzt
zum Kupplungsmaul auf der Querführung angeordnet ist. Damit ist aber die Möglichkeit
geschaffen, einen Ackerwagen auch einmal außermittig am Schlepper anzuhängen, wodurch
ein für Straßen- und insbesondere Gelndefahrt gefährlicher Schrägzug entsteht. Ein
anderer Nachteil kann darin begründet liegen, daß das in Ruhestellung lediglich
seitlich versetzte Kupplungsmaul insbesondere bei kleinen und mittleren Schleppern
andere Bauelemente der Dreipunktanlenkung, beispielsweise die Hubstange bzw. den
Hubarm der entsprechenden Schlepperseite, in ihrer Bewegungsfreiheit behindert.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der geschilderten
Nachteile eine Anhängerkupplung der eingangs umrissenen Gattung mit möglichst einfachen
Mitteln dahingehend zu verbessern, daß ein schneller, müheioser und sicherer Wechsel
zwischen
dem Betrieb mit über die Dreipunktanlenkung angebauten
Arbeitsgeräten einerseits und dem Betrieb von über die Anhängerkupplung angehängten
Anhängern andererseits möglich ist, ohne in Ruhestellung des Kupplungsmauls andere
Bauelemente in ihrer Wirkungsweise zu behindert. Dabei soll die Anhängerkupplung
in ihrer Ruhestellung selbstverständlich am Schlepperheck verbleiben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß als ortsfeste
Teile in an sich bekannter Weise zumindest zwei mit Abstand nebeneinander befestigte
vertikale Lochleisten mit darin zumindest zwei untereinander quer zur Fahrtrichtung
verlaufenden, herausnehmbaren Bolzen vorgesehen sind, von denen einer zugleich als
schwenk- und Schiebelager und der andere als Schwenksicherung den von oben gesehen
als aus zwei U-förmig angeordneten länglichen Schenkeln gebildeten Lagerkörper des
Kupplungsmauls durchsetzen, dessen einer Schenkel in Arbeitsstellung des Kupplungsmauls
an der Innenseite und dessen anderer Schenkel an der Außenseite der entsprechenden
Lochleiste ganz oder teilweise anliegt und daß in Arbeitsstellung zumindest ein
Teil des Lagerkörpers bzw. eines Schenkels eine Lochleiste oder einen anderen Festpunkt
als Schiebesicherung hintergreift.
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Durch die genannten Maßnahmen wird insbesondere ein schneller, leichter
und sicherer Umbau der Anhängerkupplung beim Wechsel vom Betrieb des Schleppers
mit einem Anhänger auf den Betrieb mit einem Arbeitsgerät durch Verschieben und
Verschwenken der Anhängerkupplung zwischen einer Arbeitsstellung und einer Ruhestellung
erreicht.
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Dabei können sowohl die Anhängerkupplung als auch der obere Lenker
in Ruhestellung am Schlepperheck bleiben. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Lösung besteht darin, daß auch die einfache kostengünstige Lösung für die Höhenverstellung
der Anhängerkupplung durch Umstecken der Bolzen in den Lochleisten erhalten bleibt.
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Ferner wird hierbei weder in Ruhestellung noch in Arbeitsstellung
der erforderliche Freiraum zum Anschluß einer Zapfwelle beeintrachtigt.
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In Weiterbildung der Erfindung ist zumindest einer der beiden Schenkel
des U-förmigen Lagerkörpers gabelförmig mit vertikal nebeneinander angeordneten
Gabelteilen so ausgebildet, daß in Arbeitsstellung des Kupplungsmauls ein Gabel
teil des Schenkels an der Innenseite und der andere Gabelteil an der Außenseite
der zugeordneten Lochleiste angreift. Dabei ist zweckdienlich in dem einen Teil
des gabelförmig ausgebildeten Schenkels des Lagerkörpers die Bohrung für den Durchtritt
des als Schwenk- und Schiebelager dienenden Bolzens und in dem anderen Teil die
Bohrung für den Durchtritt des als Schwenksicherung dienenden Bolzens angeordnet.
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Zur Ermöglichung der Schiebebewegungen des Kupplungsmauls ist dabei
vorgesehen, daß der als Schwenk- und Schiebelager des Kupplungsmauls dienende Bolzen
in seiner Länge zumindest dem doppelten Abstand zwischen beiden Lochleisten entspricht.
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Die Anhängerkupplung kann in vorteilhafter Weise aber auch so ausgeführt
sein, daß am Kupplungsmaul die gabelförmige Gestaltung eines Sch~enkels durch eine
horizontale Teilung desselben in einen oberen und einen unteren Teil erfolgt, von
denen zumindest ein Teil eine seitliche Kröpfung gegenüber dem anderen Teil entsprechend
der Dicke einer Lochleiste aufweist.
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Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
zumindest eine der beiden Lochleisten in horizontaler Richtung in zwei Abschnitte
geteilt, und einer der beiden Abschnitte seitlich so zu dem anderen Abschnitt versetzt
angeordnet, daß der zugeordnete Schenkel des U-förmigen Lagerkörpers in Arbeitsstellung
des Kupplungsmauls zwischen die beiden Abschnitte der geteilten Lochleiste greift.
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Weitere Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
können der nachfolgenden Beschreibung dcr Zeichnung, welche zwei Ausführungsbeispiele
der Erfindung darstellen, entnommen werden.
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Es zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung ein
Kupplungsmaul gemäß der Erfindung, Fig. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel. -An
der rückwärtigen Wand 1 eines Schleppers ist gemäß Fig. 1 unterhalb eines Schwenklagers
2 für einen oberen Lenker 3 einer nicht weiter dargestellten Dreipunktanlenkung
für Anbaugeräte eine Anhängerkupplung 4 angeordnet. Für die Befestigung der Anhängerkupplung
4 an der rückwärtigen Wand 1 des Schleppers sind an dieser zwei vertikal mit Abstand
parallel zueinander verlaufende Lochschienen 6 und 7 befestigt. Die Anhängerkupplung
weist ein Kupplungsmaul 8 auf, das um eine in Längsrichtung des Schleppers verlaufende
Achse schwenkbar an einem Lagerkörper 9 gehaltert ist. Dieser Lagerkörper 9 weist
gemäß Draufsicht beiderseits je einen in vertikaler Richtung länglichen Schenkel
10 bzw. 11 auf, die U-förmig zueinander angeordnet sind. Bei der gezeigten Arbeitsstellung
der Anhängerkuppiung 4 liegt der Schenkel 10 an der Innenseite der Lochleiste 6
sowie der Schenkel 11 an der Außenseite der Lochleiste 7 an. Ein am Schenkel 11
in vertikaler Richtung gesehen unteres Teil 12 ist durch horizontale Teilung des
Schenkels 11 und durch eine seitliche Kröpfung nach innen entsprechend der Dicke
der Lochleiste 7 als Schiebesicherung ausgebildet. Als solche liegt das Teil 12
in der gezeigten Arbeitsstellung der Anhängerkupplung 4 an der Innenseite der Lochleiste
7 an. Im Schenkel 11 des Lagerkörpers sowie im Teil 12 ist je eine Bohrung 14 bzw.
15 vorgesehen, die mit entsprechenden Bohrungen im Schenkel 10 sowie in Lochleisten
6 und 7 fluchten. Die Bohrungen 14 und 15 dienen zur Aufnahme durchgehendender Bolzen
17 und 18. Beide Bolzen sind mit nicht gezeigten schnell lösbaren Sicherungseinrichtungen
versehen, durch die ein unbeabsichtigtes Herausfallen der beiden Bolzen vermieden
wird.
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Der längere Bolzen 17 dient bei dieser Anordnung als Schwenk- und
Schiebelager der Anhängerkupplung 4, während der andere Bolzen 18 deren Schwenksicherung
übernimmt.
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Die beiden Lochleisten 6 und 7 sind zusätzlich zu den genannten Bohrungen
14, 15 mit noch mehreren Bohrungen 19 zur Aufnahme der Bolzen 17, 18 versehen, so
daß durch entsprechendes Umstecken der genannten Bolzen die Anhängerkupplung 4 in
der Höhe veränderbar ist.
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An der rückwärtigen Seite 1 des Schleppers befindet sich ferner unterhalb
der beiden Lochleisten 6, 7 eine Zapfwelle 20 zum Anschluß eines angetriebenen Arbeitsgeräts.
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Bei der gezeigten Arbeitsstellung der Anhängerkupplung 4 ist der obere
Lenker 3 nach oben geschwenkt und in dieser Stellung durch eine nicht dargestellte
Halterung festgelegt. Das Kupplungsmaul ist in der gezeigten Arbeitsstellung zum
Anschluß beispielsweise der Deichsel eines Anhängers geeignet. Soll nun anstelle
des Anhängers ein Arbeitsgerät mit Dreipunktanlenkung anqeschlossen werden, so muß
zur Schaffung des Freiraumes für den oberen Lenker 3 die Anhängerkupplung 4 beseitigt
werden. Hierzu wird zunächst der Bolzen 18 nach Lösen seiner Sicherungseinrichtung
herausgezogen.
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Die Anhängerkupplung 4 kann nun um den Bolzen 17 nach oben geschwenkt
werden, bis das Teil 12 nicht mehr in seiner Eigenschaft als Schiebesicherung an
der Innenseite der Lochleiste 7 anliegt. In der erreichten Schwenkstellung kann
die Anhängerkupplung 4 auf dem als Schwenk- und Schiebelager dienenden und entsprechend
lang ausgebildeten Bolzen 17 seitlich so weit verschoben werden, bis der Schenkel
10 des Lagerkörpers an der Lochleiste 7 innen anliegt. Aus dieser Schwenkstellung
läßt sich die Anhängerkupplung.4 nunmehr um den Bolzen 17 so weit nach oben verschwenken,
bis sie an der rückwartigen Wand 1 des Schleppers anliegt und in dieser Stellung
mittels einer geeigneten, nicht dargestellten Einrichtung gegen unbeabsichtigte
Bewegungen gesichert wird. In dieser Ruhestellung behindert die Anhängerkupplung
weder den oberen Lenker 3 noch andere zugehorige Teile der Dreipunktanlenkung für
Anbaugeräte. Auch die Zapfwelle 20 kann ohne Beeinträchtigung frei betätigt werden.
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Bei einer Anhängerkupplung dieser Art kann bei Bedarf auch der Schenkel
10 entsprechend dem Schenkel 11 mit einem die Leiste 6
hintergreifenden
Teil als Schiebesicherung ausgebildet sein.
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Bei der Ausführungsform einer Anhängerkupplung gemäß Fig. 2 ist die
eine Lochleiste 21 einstückig ausgebildet, während die andere Lochleiste horizontal
in zwei Abschnitte 22 und 23 geteilt ist, dio seitlich versetzt mit Abstand zueinander
an der rückwärtigen Wand 1 des Schleppers befestigt sind. Ein Kupplungsmaul 24 hat
ebenso wie beim vorherbeschriebenen Ausführungsbeispiel zwei U-förmig angeordnete
Schenkel 25 und 26, von denen letzterer bei der gezelten Arbeitsstellung des Kupplungsmauls
24 an der Innenseite der Lochleiste 25 anliegt, während der Schenkel 26 zwischen
die beiden Lochleistenteile 22 und 23 greift. Als Halteelemente der Anhängerkupplung
an den Lochleisten 21 und 22, 23 sind ebenfalls zwei herausnehmbare Bolzen 17 und
18 vorgesehen, wobei der Bolzen 17 auch hier eta die doppelte Länge des Bolzens
18 hat und als Schwenk-und Schiebelager der Anhängerkupplung dient. Die versetzt
angeordneten Lochleistenteile 22, 23 dienen in Arbeitsstellung der Anhängerkupplung
zur seitlichen Fixierung derselben Selbstverständlich könnte bei Bedarf auch die
Lochleiste 21 ebenso wie die Lochleiste 22, 23 zweiteilig ausgebildet sein.
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Auch diese Anhängerkupplung wird in Ruhestellung gebracht, indem sie
zunächst nach Herausnehmen des Bolzens 18 um den Bolzen 17 nach oben geschwenkt
wird, bis sich die Anhängerkupplung auf dem Bolzen 17 nach links erschieben läßt.
Bei Anlage des Schenkels 25 an der Innenseite des Lochleistenteils 22 ist der Schiebeweg
nach links beendet und die Anhängerkupplung kann bis zur Anlage an der rücwärtigen
Wand 1 um den Bolzen 17 in die Ruhestellung verschwenkt und dann mit einer nicht
dargestellten Einrichtung fixiert werden.
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Der hierbei nicht benötigte Bolzen 18 kann bei Ruhestellung der Anhängerkupplung
in freie Bohrungen der Lochleisten 21 und 22,23 eingesetzt sowie gesichert werden,
so daß er nicht verloren geht und stets griffbereit ist.
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Selbstverständlich kann je nach Fahrzeug- bzw. Schlepperart und abhängig
von der verwendeten Geräteanbauvorrichtung die Anordnung der einzelnen Bauteile
der Anhangerkupplung auch so getroffen sein, daß das Kupplungsmaul an seinem Lagerkörper
anstatt nach oben nach unten geschwenkt und schließlich nach einer Seite hin in
seine Ruhestellung verschoben bzw. aus dieser in umgekehrter Reihenfolge der Bewegungen
in Arbeitsstellung gebracht wird.