DE3003927A1 - Kathode fuer die elektrolytische raffination von kupfer - Google Patents
Kathode fuer die elektrolytische raffination von kupferInfo
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Description
Anmelderin: COPPER REFINERIES PTY. LIMITED Townsville, Queensland 4810
Bezeichnung: Kathode für elektrolyt!sehe
Kupferraffination
Die Erfindung bezieht sich auf Kathoden für elektrolytische Kupferraffination.
Seit über 50 Jahren und bis zur Gegenwart werden für die elektrolytische Kupferraffination am häufigsten Kathoden
des Typs verwendet, wie sie in Fig. 1 der beiliegenden Zeichnung dargestellt sind.
Diese, aus dem Stand der Technik bekannte Kathode, besteht aus einer Hängeschiene, einer Kupfer-Ausgangsplatte
und einem Paar von Kupferschlaufen oder Gurten, durch die die Platte an der Hängeschiene aufgehängt ist. Die Endbereiche
der Hängeschiene stehen über die Breite der Platte vor, so daß sie auf Seitenbereichen der elektrolytischen
Zelle stützend aufliegen können und einer von ihnen den elektrischen Kontakt bilden kann. Zusammen mit einem Paar
von Anodenplatten aus nichtraffiniertem Kupfer ist die Ausgangsplatte
in einen Elektrolyten der elektrolytischen Zelle eingetaucht, oder die Ausgangsplatte befindet sich zwischen
einem Paar nichtlöslicher Anoden und ist mit diesen in den Elektrolyten einer Zelle für elektrolytische Metallgewinnung
eingetaucht.
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Trotz ihrer lang andauernden Verwendung in der KupferIndustrie ist anerkannt, daß die Kathoden nach
dem Stand der Technik verschiedene Nachteile haben. Drei Nachteile werden im Folgenden beispielhaft aufgezählt:
(a) Die Kupfer-Ausgangsplatten können nicht wiederverwendet werden. Das heißt, daß das auf ihnen niedergeschlagene
Kupfer nicht abgezogen und die Ausgangsplatte in die Zelle zurückgebracht werden kann, um dort
einen frischen Kupferüberzug zu erhalten. Das derzeit übliche und wirtschaftlichste Verfahren ist das Einschmelzen
der Kupfer-Ausgangsplatte mit dem auf ihr niedergeschlagenen Kupfer. Aus der Schmelze werden dann
Drahtbarren, Stäbe, Walzplatten, Rundbolzen oder andere Kupfer-Lagerware in handelsüblichen Ausführungen hergestellt.
Ein Teil des Schmelzproduktes kann benutzt werden, um frische Ausgangsplatten herzustellen. Die Erfahrung
zeigt jedoch, daß es wirtschaftlicher ist,frische Ausgangsplatten elektrolytisch herzustellen. Aber auch
dann ist der Bedarf an Mannstunden außergewöhnlich hoch, da die Ausgangsplatten von Mutterblechen abgenommen und
geebnet werden, ferner Schlaufen angefertigt und an die Platten angebracht werden, und schließlich die mit Schlaufen
versehenen Ausgangsplatten mit den Halteschienen zusammengefügt werden müssen.
(b) Die Kupfer-Ausgangsplatten können nicht auf einfachem
Wege wirklich eben gemacht werden. Selbst wenn sie anfangs im wesentlichen eben sind, kommt es häufig vor,
daß sie sich während des Gebrauchs werfen und krümmen, so daß Kurzschlüsse zwischen Kathode und Anode auftreten
können. Selbst wenn die Krümmung nicht zu Kurzschlüssen führt, bewirkt doch jede Abweichung der Parallelstellung
von Kathode und Anode einen ungleichmäßigen Kupferniederschlag, wobei ein Überschuß an Vorsprüngen oder Kurzschlußpfaden
angelagert wird, so daß ein Kurzschluß in derartigen
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Punkten beschleunigt wird. Kurzschlüsse sind ein ernsthaftes Problem, da sie den Einsatz einer Arbeitsgruppe
notwendig machen, deren Aufgabe im wesentlichen darin besteht, die Räume für die elektrolytische Metallgewinnung
zu patrouillieren und Kurzschlüsse zu beseitigen.
(c) Manchmal geben die Schlaufen kaum mehr als einen Linien- oder gar nur einen Punktkontakt mit den
Hängeschienen. Hierdurch wird zwar der eigentliche Vorgang des Kupferabscheidens nicht gestört, es wird jedoch
der Widerstand erhöht und demzufolge steigen die Energiekosten.
Die Industrie für Kupferraffination hat ausgedehnte Forschungen und Experimente ausgeführt, um die Mutterplatten zu verbessern, an denen die Ausgangsplatten
hergestellt werden. Dabei wurden auch Versuche mit rostfreiem Stahl durchgeführt, diese lieferten jedoch unbeständige
Ergebnisse und waren daher allgemein ohne Erfolg, da Probleme hinsichtlich der Passivität, lokaler
Korrosion und unterschiedlicher Adhäsion der Kupferniederschläge auftraten.
Dagegen wurden Ausgangsplatten aus Titan in beträchtlichem Umfang verwendet, da dieses Metall einen
Oxyd-Film bildet, der sehr geeignet scheint, die Schwierigkeiten einer zu geringen oder zu großen Adhäsion des
Kupferniederschlages auszuräumen. Weiterhin ist die Beständigkeit von Titan gegen Korrosion außergewöhnlich
gut. Die fortschrittlichste Ausführung einer derartigen, wiederverwendbaren Ausgangsplatte aus Titan hat einen
komplizierten Aufbau. Sie besteht aus einer zusammengesetzten Hängeschiene, die im wesentlichen Kupfer enthält
und in der sich ein Anteil Titan befindet. An dieser Schiene ist die Ausgangsplatte aus Titan angeschweißt.
In einer Ausführung ist die Hängeschiene ein Kupferstab, der von einer Titan-Hülle umgeben ist. Der obere Randbereich
der Ausgangsplatte ist S-förmig gekrümmt, so daß
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•j dieser Bereich direkt auf eine Seite der Hülle der
Hängeschiene geschweißt werden kann. In einer anderen Ausführung ist die Hängeschiene ein Kupferstab mit
einem Innenkern aus Titan, der in Längsrichtung der c Schiene verläuft. In dieser Ausführungsform ist die
Ausgangsplatte ebenfalls S-förmig gekrümmt wie zuvor und mit dem Kern über kurze Stege aus Titan verschweißt.
Diese Stege erstrecken sich durch Löcher im Kupfer. Jeder Steg ist an seinem einen Ende mit dem Kern und an
^q seinem anderen Ende mit der Ausgangsplatte verschweißt.
Ein Beispiel für eine Anordnung mit den beschriebenen Titan-Ausgangsplatten ist aus dem GB-PS 141 5
bekannt. Titan ist jedoch nicht ohne Nachteile. Es ist teuer und kompliziert in die für die Verwendung geeignete
Form zu bringen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile der bekannten Kathoden für die elektrolytische Kupferraffination
zu vermeiden und eine Kathode zu schaffen, die insbesondere einfach und kostengünstig zu fertigen ist
2Q und unbegrenzt wiederverwendet werden kann, die eben
bleibt, die einen unbehinderten Stromverlauf zwischen der Stromanschlußschiene und der Hängeschiene sowie
zwischen der Hängeschiene und der Ausgangsplatte gewährleistet, die eine dauerhafte Oxydschicht aufweist, welche
als wirkungsvolle Trennschicht das Entfernen des auf der Ausgangsplatte niedergeschlagenen Kupfers vereinfacht und
dennoch genügend Adhäsion aufweist, um das niedergeschlagene Kupfer während seines Aufbaus zu halten, und die in
ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch sich insbesondere
3Q für maschinelle Handhabung eignet.
Diese Aufgabe wird durch eine Kathode für elektrolytische Kupferraffination gelöst, die gekennzeichnet ist durch
- eine Hängeschiene aus nichtrostendem Stahl mit einer flachen Unterseite, deren Endbereiche auf Auflager und elektrische
Kontakte auflegbar sind,
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- eine flache Ausgangsplatte aus nichtrostendem Stahl, die an ihrer oberen Kante - zwischen den Endbereichen
der Hängeschiene mit der Unterseite der Hängeschiene verschweißt ist und rechtswinklig zu dieser Unterseite
verläuft,
- eine Kupferauflage, welche die Hängeschiene und zumindest einen oberen Randbereich der Ausgangsplatte, in dem
diese Ausgangsplatte an die Hängeschiene angeschweißt ist, überzieht und
- Mittel zum Abdecken zumindest der rechtwinklig zur Hängeschiene verlaufenden Kanten der Ausgangsplatte.
Im Versuch hat sich gezeigt, daß diese Kathode so vorteilhaft ist, daß es als wirtschaftlich angesehen wird,
den Einsatz derartiger Kathoden auf alle elektrolytischen Gewinnungsanlagen im Betrieb des Anmelders auszudehnen.
Das bekannte Raffinierverfahren macht Gebrauch von Mutterblechen in einer begrenzten Anzahl von elektrolytischen
Zellen, um zwei dünne Platten aus raffiniertem Kupfer
pro Mutterblech und Tag zu erzeugen.Diese Platten werden dann zu einer Kathode verarbeitet, wie sie in Fig. 1 gezeigt
ist.
Die Herstellung derartiger Ausgangsplatten erfordert zusätzliche Kontrolle, einen hohen Energiebedarf pro Tonne
des erzeugten Produktes und einen beträchtlichen Bedarf an meschlicher Arbeitskraft. Dies kann dadurch vermieden werden,
daß erfindungsgemäße Kathoden in allen Zellen und für langer dauernde Absetzzeiten (eine Woche oder mehr anstelle
von nur 24 Stunden) benutzt werden, bevor sie entplattiert werden. Die erfindungsgemäße Elektrode eignet sich auch
für die maschinelle Handhabung und das maschinelle Abstreifen. Das erzeugte Produkt ist kommerzielles, elektrolytisches
Kathodenkupfer.
Zusätzlich ermöglichen es die präzisen Abmessungen der Ausgangsplatte, wenn diese zusammen mit präzis dimensionierten
Anoden verwendet werden, einfacher bei geringerem
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Elektrodenabstand zu arbeiten. Hierdurch werden die Energiekosten beträchtlich gesenkt und, was am wichtigsten
ist, es werden Kurzschlüsse weitestgehend vermieden.
Hierdurch werden die Arbeitskosten verringert und es wird möglich, Kurzschlüsse mittels einer automatischen
Datenverarbeitungsanlage zu überwachen. Weiterhin führt die durch einen geringeren Elektrodenabstand
mögliche, intensivere Arbeitsweise und die höhere Stromdichte, mit der das Raffinationsverfahren wegen
der Elimination der Kurzschlüsse ablaufen kann, dazu, daß der gesamte Raffinationsbetrieb bei vorgegebenem
Ausstoß in einem wesentlich kleineren Gebäude untergebracht werden kann, so daß in beträchtlichem Maße Geld
gespart wird, das sonst im Gebäude investiert werden müßte.
Durch die erfindungsgemäßen Kathoden entfallen
Mutterbleche und die durch sie notwendigen speziellen, großflächigen Anoden. Insbesondere entfällt die Notwendigkeit,
mehrere "Abzüge" von einer Anodenfüllung zu machen. Insgesamt wird hierdurch die Menge des "Arbeits-Kupfers",
das heißt des nur für den Betrieb erforderlichen Kupfers,in jedem Prozeßschritt verringert. Diese
Einsparung kann in der Größe von 20 % liegen, was bei 10.000 Tonnen eine erhebliche Reduzierung des Kapitalaufwandes
für im Prozeß be nötigtes Kupfer bedeutet.
Die Begriffe "Unterseite", "obere Kante" und dergleichen
setzen eine spezielle räumliche Orientierung der Kathode und ihrer Teile voraus. Sie werden zur Vereinfachung
der Beschreibung benutzt. Diese Bezeichnungen treffen zu, wenn die Kathode in ihrer Normalstellung in
einer elektrolytischen Zelle aufgehängt ist.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Fig. 2 bis 6 dargestellt. Diese zeigen in
F i g. 2 eine perspektivische Darstellung einer Kathode nach der Erfindung, deren Abmessungen nicht maß-
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stäblich verkleinert sind,
F i g. 3 eine maßstäbliche Seitenansicht auf eine Kathode nach Fig. 2,
Fig. 4 eine Stirnansicht der Kathode nach Fig. 3,
F i g. 5 eine Detailansicht im vergrößerten Maßstab eines in Fig. 4 durch einen Kreis 5 gekennzeichneten
Teils, und
F i g. 6 eine Ansicht nach der Schnittlinie 6-6 in Fig. 3 im vergrößerten Maßstab.
Die in Fig. 2 bis 6 dargestellte Kathode weist eine Hängeschiene 11 aus rostfreiem Stahl auf, die
vorzugsweise von einem Walzstahlträger oder einem I-Profil gebildet wird. Das Profil der Schiene 11 kann
auch eine andere Form haben. Das dargestellte Profil wird jedoch bevorzugt, weil es geringeres Gewicht hat
und demzufolge den Stahl wirtschaftlich einsetzt, weil es im Gefüge fehlerfrei ist und eine relativ große
Oberfläche für den Kontakt des zu übertragenen Stromes hat. Die Schiene 11 hat eine ebene Unterseite 12 und
Endbereiche 13, mit denen sie in bekannter Weise auf Auflager und elektrische Kontakte aufliegt.
Eine flache Ausgangsplatte 14 aus rostfreiem Stahl
ist entlang einer Schweißnaht (15) (Fig. 5) mit seiner oberen Kante an die Unterseite 12 so angeschweißt, daß
es rechtwinklig von der Unterseite 12 wegsteht· Die Platte 14 hat ein Paar Öffnungen 16, die vor dem Anschweißen
eingeschnitten sind. Diese Löcher vereinfachen das Handhaben einer großen Anzahl von Kathoden auf Trägerstangen
oder Gabeln, die durch die Löcher 16 hindurchgesteckt
werden können.
Eine Anzahl von Legierungen für rostfreien Stahl kann wirksam als Ausgangsplatte verwendet werden. Damit
sich aber Kupfer leicht ablösen läßt, wird ein rostfreier Stahl bevorzugt, wie er unter der Kennzeichnung "AISI
316 ELC" vertrieben wird und eine Oberflächengüte vom Typ
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"2B" aufweist. Dieser rostfreie Stahl hat an Gewichtsanteilen etwa folgende Analyse: Kohlenstoff 0,03 %,
Nickel 12 %, Chrom 17 % und
Molybdän 2,25 %.
Die Oberflächengüte 2 B liegt zwischen glänzend und
stumpf. Sie ist eine silbergraue halbglänzende Oberfläche, die durch Kaltwalzen, Weichglühen und Entzundern
und ein abschließendes leichtes Walzen mit polierten Walzen hergestellt ist.
Dieser Stahl und diese Oberflächengüte werden bevorzugt,
da Experimente gezeigt haben, daß sie eine ausreichende Haftung zwischen der Stahlplatte und dem auf
dieser niedergeschlagenem Kupfer gewährleisten und vermeiden, daß das Kupfer sich selbständig abschält oder
vom Stahl abfällt. Die Haftung ist jedoch nicht derart, daß sie ein leichtes Ablösen des Kupfers von der Stahlplatte
behindern würde. Dieses Ablösen kann mit Hilfe von messerartigen Klingen oder scharfen Keilen durchgeführt
werden, die zwischen die Stahlplatte und das abgelagerte Kupfer am oberen Ende des Kupfers eingeschoben
werden. Benutzt man jedoch einen rostfreien Stahl der Zusammensetzung und Oberflächengüte der beschriebenen Art,
dann zeigen unsere Versuche, daß ein wirkungsvolles Ablösen automatisch ausgeführt werden kann, indem die
kupferüberzogenen Kathoden eine Hammerstaüon passieren, in der kräftig auf das niedergeschlagene Kupfer im Bereich
der Oberkante von beiden Seiten geschlagen wird. Hierdurch löst sich die obere Kante des Kupfers. Der Ablösevorgang
wird vollendet, indem mindestens ein Luftstrom in den schmalen Spalt zwischen dem Stahl und der gelösten oberen
Kante des Kupfers gerichtet wird.
Dar rostfreie Stahl, aus dem die Hängeschiene 11 hergestellt
ist, kann derselbe Stahl sein, aus dem die Ausgangsplatte 14 gefertigt ist. Die Hängeschiene 11 kann je-
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■\ doch auch aus irgendeinem anderen rostfreien Stahl gefertigt
sein, vorausgesetzt,daß dieser mit dem Stahl der Ausgangsplatte 14 verschweißt werden kann.
Wie bereits erwähnt, ist rostfreier Stahl kein guter elektrischer Leiter. Die Verwendung einer Hängeschiene 11/
die nur aus einem derartigen Stahl hergestellt ist, ist kein ausreichendes Hilfsmittel, um den erforderlichen
Stromfluß zwischen der Stromverteilungsschiene und der Ausgangsplatte 14 zu erreichen. Diese Schwierigkeit kann
■] Q dadurch vermieden werden, daß die Hängeschiene 11 und der
obere Bereich der mit ihr verbundenen Ausgangsplatte 14 mit Kupfer überzogen ist. Dieser Kupferüberzug kann nach
einer der bekannten Techniken elektrogalvanisch aufgebracht werden. Eine Dicke von ungefähr einem Millimeter wird bevorzugt,
um eine ausreichende elektrische Leitfähigkeit zu erhalten und um widerstandsfähig gegen Korrosion und gegen
mechanische Abnutzung zu sein. Es sei daran erinnert, daß ein Oxydfilm auf der Ausgangsplatte 14 als wünschenswert
beschrieben wurde, da dieser Film die Eigenschaft hat als Trennschicht zu wirken, die das Ablösen des Kupfers
von der Ausgangsplatte 14 erleichtert.
Die Breite des kupferüberzogenen Randes am oberen Bereich der Ausgangsplatte 14 ist unkritisch, vorausgesetzt,
daß dieser Rand oberhalb des Spiegels der Elektrolyt-Flüssigkeit endet. Ein elektrolytisches Ablagern von Kupfer
darf natürlich im Bereich des Überzuges nicht auftreten. In gleicher Weise darf derjenige Bereich, auf dem sich raffiniertes
Kupfer während des Elektrolyseprozesses niederschlägt, nicht bis hin zu den unteren Kanten 17 der Löcher 16 er-3Q
strecken. Hieraus folgt, daß der Kupferüberzug kurz oberhalb der Kanten 17 endet, vorausgesetzt, daß er die (vorzugsweise
Sandstrahl-behandelte) Schweißnaht 15 überzieht. Da sich Kupfer und manche rostfreie Stähle verschweißen
lassen, kann die Hängeschiene 11 auch vollständig aus Kupfer gefertigt sein.
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Um das Kupfer einfach abheben zu können, muß die Ausgangsplatte 14 im Bereich ihrer Kanten wirkungsvoll abgedeckt
sein, so daß der Kupferniederschlag nicht kontinuierlich um diese Kanten herumreicht. Dies tritt insbesondere
bei den senkrecht verlaufenden Kanten der Ausgangsplatte 14 auf. Bei der unteren Kante besteht dagegen
weniger die Notwendigkeit einer Abdeckung, so daß dort eine Abdeckung entfallen kann. Um das Ablösen zu
vereinfachen und sicherer zu machen, wird es vorgezogen, die untere Kante in einer Höhe von etwa zehn Millimetern
durch Eintauchen in ein nachgiebiges Wachs mit hohem Schmelzpunkt oder ein anderes Abdeckmaterial zu überziehen.
Hinsichtlich des Abdeckens der Seitenkanten der Ausgangsplatte 14 hat die Erfindung einen weiteren wichtigen
Vorteil gegenüber den vorher erwähnten, bekannten Titan-Ausgangsplatten.
Bei Titan-Ausgangsplatten besteht aufgrund der relativ hohen Leitfähigkeit dieses Metalls eine Anfälligkeit
dafür, daß Teile des niedergeschlagenen Kupfers unter die Abdeckstreifen gelangen. Ist dies jedoch erst einmal eingetreten,
so wachsen Kupferknötchen unter dem Abdeckstreifen (der gewöhnlich aus einem Kunststoff hergestellt ist).
Hierdurch wird der Streifen angehoben und demzufolge nutzlos. Bei Weiterverwendung muß die Ausgangsplatte 14 wieder
neu abgedeckt werden.
Bei Ausgangsplatten aus rostfreiem Stahl dämpft die relativ geringe Leitfähigkeit ein Wachsen von Kupfer unter
den Abdeckmitteln. Ein derartiges Niederschlagen und Wachsen wird hierdurch so stark reduziert, daß es vernachlässigt
werden kann.
Dennoch bleibt wünschenswert, zumindest die Seitenkanten der Ausgangsplatte wirkungsvoll abzudecken. Eine
derartige wirkungsvolle Abdeckung, wie sie von der Anmelderin
benutzt wird, ist in Fig. 6 gezeigt.
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Wie aus Fig. 6 hervorgeht, weisen die Abdeckmittel eine längsgeschlitzte Leiste 18 aus Kunststoff auf, die mittels
Kunststoffstiften 19 an der Ausgangsplatte 14 festgehalten
ist. Diese Stifte 19 erstrecken sich durch Löcher 20, die in der Platte 14 angebracht sind.
Die Leiste 18 und die Stifte 19 sind vorzugsweise aus demselben Kunststoff gefertigt. Ein geeignetes Material
ist ein Kunststoff hoher Qualität, der wärmebeständig und schlagfest ist, wie er zum Beispiel unter der Bezeichnung
CYCOLOY 800 bekannt ist. Dies ist ein polymerisiertes Gemisch von Acrylonitril - Butadien - Styren (ABS) und PoIycarbonat,
wie im US-PS 3 130 177 beschrieben.
Die Leiste 18 und die Stifte 19 sind miteinander
durch ein geeignetes Verbindungsmaterial verbunden, beispielsweise durch eine dreißigprozentige Lösung von CYCOLOY
800 in Methylen-Chlorid.
Ein derartiges Bindemittel ist nachgiebig und wird zusätzlich zu seiner Eigenschaft als Bindesmittel wertvoll
in der im Folgenden beschriebenen Weise:
Während der Versuche, die zu der Erfindung führten, wurde festgestellt, daß in einigen Fällen die an der Ausgangsplatte
14 angeordneten Streifen sich geringfügig
zwischen ihren Befestigungsstiften 19 wölbten. Dies ist jedoch nachteilig und wurde auf die unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten
von Stahl und dem Material der Leiste zurückgeführt. Der Nachteil wurde dadurch ausgeräumt, daß
die Durchgangslöcher 20, wie in Fig. 6 gezeigt, in Übergröße hergestellt sind. Wenn die Leisten 18jjnd die Stifte
19 montiert werden, werden die Löcher 20 mit einem Material gefüllt, das dauerelastisch abbindet, so daß die Verbindungen
nachgiebig sind und eine ausreichende Längsbewegung der Leiste 18 in bezug auf die Ausgangsplatte 14 möglich
ist. So werden die unterschiedlichen Wärmeausdehnungen kompensiert.
Die Leisten 18 sind vorteilhafterweise im Extrusions-
Die Leisten 18 sind vorteilhafterweise im Extrusions-
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1 verfahren oder im Spritzgußverfahren hergestellt. In dieser Hinsicht ist es wünschenswert, daß die freien
Kanten 21 am Eingang des Längsschlitzes 22 einen kleineren Abstand haben, als dies in Fig. 6 gezeigt ist, so
5 daß die auf der Ausgangsplatte 14 angebrachte Leiste
mit ihren zu beiden Seiten des Schlitzes 22 befindlichen Teilen mit Vorspannung fest an der Ausgangsplatte 14 anliegen.
Als weitere Vorsichtsmaßnahme sind die freien Kanten 10 21 der Leiste 18 zur Ausgangsplatte 14 hin dadurch abgedichtet,
daß Dichtungsstreifen 23 auch Wachs oder einem anderen geeigneten Material aufgebracht sind.
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Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHE1. Kathode für die elektrolytische Raffination von Kupfer, gekennzeichnet durch- eine Hängeschiene (11) aus nichtrostendem Stahl mit einer flachen Unterseite (12), deren Endbereiche (13) auf Auflager und elektrische Kontakte auflegbar sind,- eine ebene Ausgangsplatte (14) aus nichtrostendem Stahl, die an ihrer oberen Kante - zwischen den Endbereichen (13) der Schiene (11) - mit der Unterseite (12) der Hängeschiene (11) verschweißt ist und rechtwinklig zu dieser Unterseite (12) verläuft,- eine Kupferauflage, welche die Hängeschiene (11) und zumindest einen oberen Randbereich der Ausgangsplatte (14), mit dem die Ausgangsplatte (14) an die Hängeschiene (11) angeschweißt ist, überzieht undMittel (18, 19) zum Abdecken zumindest der rechtwinklig zur ^ Hängeschiene (11) verlaufenden Kanten der Ausgangsplatte (14).2. Kathode nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Hängeschiene (11) mit Doppelt-T-Querschnitt.3. Kathode nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ausgangsplatte (14) an der mit der Hängeschiene (11) verbundenen Kante (17) Tragöffnungen bildende Ausnehmungen (16) angeordnet sind.304. Kathode nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der rostfreie Stahl der Ausgangsplatte (14) sich in Gewichtsanteilen zusammensetzt aus 0,0 3 % Kohlenstoff, 12 % Nickel, 17 % Chrom und 2,25 % Molybdän.030032/08385. Kathode nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupferauflage durch Galvanisieren, aufgebracht ist.6. Kathode nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckmittel mit einem Längsschlitz versehene, aus Kunststoff bestehende Leisten (18) sind, welche die Ausgangsplatte (14) an den Seitenkanten umgreifen und die mittels einer Vielzahl von Kunststoffstiften (19) an der Ausgangsplatte (14) befestigt sind, welche in der Ausgangsplatte (14) befindliche Durchgangslöcher (20) durchsetzen und die zu beiden Seiten des Längsschlitzes der Leiste (18) befindlichen Bereiche der Leiste (18) miteinander verbinden.7. Kathode nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (18) im Extrusionsverfahren derart hergestellt und die Stifte (19) derart an ihnen angebracht sind, daß die zu beiden Seiten des Längsschlitzes befindlichen Bereiche (21) der Leisten (18) unter starker Verspannung fest an der Ausgangsplatte (14) anliegen.8. Kathode nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangslöcher (20) in der Ausgangsplatte (14)-wesentlich größere Durchmesser haben als die Stifte (19), und daß der so gebildete Zwischenraum mit einem plastischen oder elastischen Material gefüllt ist, so daß jede durch die Stifte (19) gebildete Verbindung nachgiebig ist.9. Kathode nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckmittel Dichtungsstreifen (23) aus Wachs oder dergleichen aufweisen, welche die Spalten zwischen der Ausgangsplatte (14) und den übergreifenden Teilen (21) der Leisten (18) abdichten.030032/08381 10. Kathode nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Kantenbereich der Ausgangsplatte (14) mit einem isolierenden, etwa 10 mm breiten Tauchüberzug versehen ist, der einen hohen5 Schmelzpunkt aufweist.11. Kathode nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Überzug an der unteren Kante der Ausgangsplatte (14) Wachs aufgebracht ist. 10030032/0838
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