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DE3000728A1 - Notrutschsystem zur verwendung auf see - Google Patents

Notrutschsystem zur verwendung auf see

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Publication number
DE3000728A1
DE3000728A1 DE19803000728 DE3000728A DE3000728A1 DE 3000728 A1 DE3000728 A1 DE 3000728A1 DE 19803000728 DE19803000728 DE 19803000728 DE 3000728 A DE3000728 A DE 3000728A DE 3000728 A1 DE3000728 A1 DE 3000728A1
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DE
Germany
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liferaft
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Application number
DE19803000728
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DE3000728C2 (de
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David Vernon Edwards
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RFD Inflatables Ltd
Original Assignee
RFD Inflatables Ltd
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Publication date
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Publication of DE3000728A1 publication Critical patent/DE3000728A1/de
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    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
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    • B63B27/00Arrangement of ship-based loading or unloading equipment for cargo or passengers
    • B63B27/14Arrangement of ship-based loading or unloading equipment for cargo or passengers of ramps, gangways or outboard ladders ; Pilot lifts
    • B63B27/143Ramps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
    • B63C9/00Life-saving in water
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
    • B63C9/00Life-saving in water
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B27/00Arrangement of ship-based loading or unloading equipment for cargo or passengers
    • B63B27/14Arrangement of ship-based loading or unloading equipment for cargo or passengers of ramps, gangways or outboard ladders ; Pilot lifts
    • B63B27/143Ramps
    • B63B2027/145Inflatable ramps

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Emergency Lowering Means (AREA)
  • Buildings Adapted To Withstand Abnormal External Influences (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein See-Notrutschsystem zur Verwendung auf Schiffen, mit dem Passagiere und die Besatzung in Notfällen evakuiert werden können.
Bei einem bisher bekannten Notrutschsystem wird eine aufblasbare, aus einer Rutsche und einer Plattform bestehende Anordnung im nicht aufgeblasenem Zustand an einer Lagerstelle oberhalb der Wasserlinie des Schiffs verstaut gehalten und kann von dort entfaltet werden, worauf dann die aufgeblasene Plattform auf dem Wasser schwimmt und sich die aufgeblasene Rutschbahn von der Lagerstelle nach unten zur Plattform erstreckt und damit einen geneigten Fluchtweg für die vom Schiff zu evakuierenden Personen darstellt. In Behältern im nicht aufgeblasenen Zustand untergebrachte Rettungsflöße werden vom Schiffsdeck ins Wasser geworfen; Angehörige der Schiffsbesatzung rutschen die Rutschbahn zur Plattform hinunter und ziehen die noch in den Behältern befindlichen Rettungsflöße an Fangleinen zur Plattform. Die Besatzungsangehörigen betätigen dann in den Behältern enthaltene Antriebsvorrichtungen durch scharfes Ziehen an den Fangleinen, wobei sich die Rettungsflöße aufblasen und aus den Behältern austreten.
Das Heranführen der Rettungsflöße von ihrer Abwurfstelle ins Wasser zur Plattform bedarf einer ausgebildeten Mannschaft; in schwierigen Notfallverhältnissen kann das richtige
<NichtLesbar>
der Rettungsflöße nicht gewährleistet sein.

<NichtLesbar>
das richtige Heranführen und Aufbauen der Rettungsflöße können jedoch die Rutschbahn und die Plattform nicht für das anschließende
<NichtLesbar>
der Rettungsflöße verwendet werden, die in einem solchen Fall nur über Faltnetze, Strickleitern oder durch direkten Hineinspringen oder Hineinspringen ins Wasser besetzt werden könnten.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Notrutschsystem zur Verwendung auf See zu schaffen, bei dem die beim Heranholen der Rettungsflöße zur Plattform auftretenden Schwierigkeiten stark verringert sind.
Das erfindungsgemäße Notrutschsystem zur Verwendung auf See besteht aus einer aufblasbaren Anordnung aus einer Rutschbahn und einer Plattform, die an einer Lagerstelle oberhalb der Wasserlinie des Schiffs verstaut sind und von dieser Stelle aus in den aufgefalteten Zustand überführt werden können, wobei dann die Plattform auf dem Wasser schwimmt und die Rutschbahn sich von der Lagerstelle nach unten zur Plattform erstreckt, so daß ein geneigter Abstiegsweg für die vom Schiff zu evakuierenden Personen entsteht; das System umfaßt ferner ein oder mehrere aufblasbare Rettungsflöße, die sich von einer hierfür vorgesehenen Lagerstelle in der Nähe der Lagerstelle der Rutschbahn und der Plattform aus entfalten können, worauf dann jedes Rettungsfloß auf dem Wasser schwimmt; ferner umfaßt das System Verbindungseinrichtungen, mit denen jedes der Rettungsflöße mit der Plattform verbunden ist, so daß in der entfalteten Stellung der Rutschbahn und der Rettungsflöße letztere durch die Verbindungseinrichtungen an der Plattform festgehalten werden und sich neben dieser befinden bzw. an eine Stelle neben der Plattform mit Hilfe der Verbindungseinrichtungen geführt werden können.
Die Verbindungseinrichtungen bestehen vorzugsweise aus einer biegsamen Führungsleine, die das Rettungsfloß mit der Plattform verbindet, so daß in der entfalteten Stellung der Rutschbahn und der Plattform sowie der Rettungsflöße die auf der Plattform nach dem Abstieg über die Rutschbahn ankommenden Personen die Rettungsflöße durch Ziehen an den Leinen an die Kante der Plattform, heranholen können, von wo aus die Rettungsflöße bestiegen werden können.
In einer vorzugsweisen Ausführungsform der Erfindung werden mehrere Rettungsflöße verwendet, und die Führungsleinen sind zwischen die Rettungsflöße und Anlegepunkte an verschiedenen Stellen an der Einstiegskante der Plattform eingesetzt.
Das Rettungsfloß bzw. jedes der Rettungsflöße ist zweckmäßigerweise im nicht aufgeblasenen Zustand in einem Behälter untergebracht, der auslösbar an der Lagerstelle mit Hilfe einer Auslösevorrichtung festgehalten wird; bei ihrer Betätigung löst diese den Behälter aus, so daß er ins Wasser fallen kann. Die Führungsleine ist mit dem Behälter verbunden, und in ihm sind außerdem zum Aufblasen des Rettungsfloßes Einrichtungen unterge- bracht, mit deren Hilfe nach dem Ziehen an der Führungsleine das Rettungsfloß aus dem Behälter herausschwimmt. Das Aufblasen des Rettungsfloßes und sein Herausholen aus dem Behälter können von einer auf der Plattform befindlichen, evakuierten Person durchgeführt werden.
In einer vorzugsweisen Ausführungsform der Erfindung werden die Rutschbahn und die Plattform im nicht aufgeblasenen Zustand an einer Lagerstelle verstaut gehalten; Aufblaseinrichtungen sind an der Lagerstelle zum Aufblasen der Rutschbahn und der Plattform vorgesehen. Rutschbahn und Plattform können im nicht aufgeblasenem Zustand in einem Gehäuse untergebracht sein, das an der Seite des Schiffs angebracht ist und mit einem Türchen verschlossen gehalten wird. Die zum Ablösen am Türchen angebrachten Einrichtungen erlauben es, das Gehäuse nach unten und nach außen von der Seite des Schiffs wegzubringen und in eine geöffnete Stellung zu überführen, in der die Rutschbahn und die Plattform abgegeben und aufgeblasen werden können. Betätigungseinrichtungen können zur gleichzeitigen Betätigung der Behälteranordnung, der Vorrichtung zum Öffnen des Türchens und der Einrichtungen zum Aufblasen der Rutschbahn und der Plattform vorgesehen werden.
Bei einer im folgenden beschriebenen Ausführungsform der Erfindung ist die Plattform im heruntergelassenen Zustand V-förmig und enthält zwei längliche Abschnitte, die vom Schiff weggehend aufeinander zulaufen und sich an einer Spitze vereinen; die Rutschbahn endet hierbei an ihrem untersten Punkt in diesem Spitzengebiet der Plattform. Im entfalteten Zustand verläuft die Rutschbahn rechtwinklig oder praktisch rechtwinklig zur Seite des Schiffs und die beiden länglichen Abschnitte der Plattform sind symmetrisch an gegenüberliegenden Seiten der Rutschbahn angebracht.
In der entfalteten Stellung der aus Rutschbahn und Plattform bestehenden Anordnung ist diese so, daß jedes Verbiegen der Anordnung aufgrund äußerer Kräfte dadurch begrenzt wird, daß ein freies Ende einer der beiden länglichen Abschnitte der Plattform an der Seite des Schiffs anliegt. Das Aufspreizen und Auseinanderspreizen der länglichen Abschnitte der Plattform werden durch Stegabschnitte begrenzt, die die länglichen Abschnitte und das untere Ende der Rutschbahn miteinander verbinden. Die Enden der länglichen Abschnitte, die an der Seite des Schiffs anliegen, können verstärkt ausgeführt sein.
In einer im folgenden noch beschriebenen weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Plattform viereckig, die Rutschbahn verläuft von der Lagerstelle in einer senkrechten Ebene rechtwinklig zur Seite des Schiffs, eine der beiden Diagonalen der Plattform liegt in einer senkrechten Ebene, die die Rutschbahn mitenthält, und die Rutschbahn endet an ihrem untersten Punkt in dem Gebiet der Plattformecke, die der Seite des Schiffs am nächsten gelegen ist.
Mehrere Paare aufblasbarer Rettungsflöße können zweckmäßigerweise verwendet werden, wobei jedes Paar in einem Behälter untergebracht ist, der mit Hilfe einer einzigen Verbindungsleitung mit der Plattform verbunden ist. Die Rettungsflöße sind miteinander verbunden und bleiben nach dem Aufblasen an ihren Außenseiten miteinander verbunden. Die zum Heranholen verwendete Leine ist am Verbindungspunkt zweier Rettungsflöße angeschlossen, so daß die Rettungsflöße jedes Paars gegen die Einstiegskante der Plattform mit einer einzigen Leine festgedrückt gehalten werden können.
Im folgenden werden zwei Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen seitlichen Aufriß einer ersten Ausführungsform eines Notrutschsystems zur Verwendung auf See im entfalteten Zustand, wobei einige der angeschlossenen Rettungsflöße weggelassen sind;
Fig. 2 eine schematische Aufsicht auf das in Fig. 1 dargestellte Notrutschsystem mit einem vollen Satz von Rettungsflößen;
Fig. 3 einen längs der Linie III-III in Fig. 2 genommenen Querschnitt durch die Plattform, die einen Teil des in Figuren 1 und 2 dargestellten Notrutschsystems bildet;
Fig. 4 eine schematische frontale Aufrißansicht eines Teils des in Figuren 1 und 2 dargestellten Notrutschsystems an seiner Lagerstelle unmittelbar nach dem Herunter- lassen der Rutschbahn und der Plattform;
Fig. 5 einen vergrößerten teilweisen seitlichen Aufriß eines Teils des in Fig. 4 dargestellten Notrutschsystems;
Fig. 6 einen Fig. 4 entsprechenden seitlichen Aufriß mit einigen abgenommenen Teilen; und
Fig. 7 schließlich eine schematische Aufsicht auf eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Notrutschsystems zur Verwendung auf See.
Das in Figuren 1 und 2 dargestellte Notrutschsystem umfaßt eine aufblasbare Rutschbahn 10, die sich im entfalteten Zustand von einer an der Seite eines Schiffs 12 angebrachten Lagereinheit 11 nach unten und nach außen erstreckt und an ihrem unteren Ende mit einer auf dem Wasser schwimmenden, aufgeblasenen Plattform 13 verbunden ist.
Zur Rutschbahn 10 gehören die äußeren Hauptstützrohre oder Stützschläuche 14 und 15, die durch Querschläuche 16 und 17 an den Enden miteinander verbunden sind; ferner ein Zwischenhalterungsschlauch 18, der die Rutsche in zwei Bahnen 15 und 20 unterteilt, die ihrerseits aus Gewebebahnen bestehen, die mit den äußeren Schläuchen 14 und 15 und dem Zwischenhalterungsschlauch 18 verbunden sind und sich dazwischen erstrecken. Durch aufblasbare Querstreben 21 in Rohrform werden die Schläuche 14, 15 und 18 in der dargestellten Weise im Abstand voneinander gehalten. Die Rutschbahn 10 umfaßt ferner Seitenwände 22, von denen jede von den aufgeschlossenen oberen und unteren Schläuchen 23 und 24 gebildet wird; ein Gewebeabschnitt 25 verbindet die beiden Schläuche 23 und 24.
Die Plattform 13 wird von zwei länglichen, aufgeblasenen Abschnitten 26, 27 gebildet, die in der dargestellten Weise aufeinander zulaufen und damit eine V-förmige Plattform ergeben. Wie aus Figur 3 ersichtlich, gehört zu jedem der aufgeblasenen Abschnitte 26, 27 ein Bodenabschnitt 28, der aus in Längsrichtung verlaufenden, übereinandergestellten Halterungsschläuchen 29, die von einer Umhüllung 30 umschlossen sind, gebildet wird. Ein in sich geschlossener, als Seitenwand wirkender Schlauch 31 umgibt die gesamte Peripherie der Plattform. Stege 32 aus Gewebematerial sind zwischen den Plattformabschnitten 26 und 27 und den Halterungsschläuchen 14 und 15 eingesetzt, um Stabilität der Plattform zu ergeben und um zu verhindern, daß sich die Abschnitte 26 und 27 von der Rutschbahn 10 wegspreizen.
Wie in Figur 2 dargestellt, ist die Rutschbahn 10 an ihrem unteren Ende mit der Plattform in dem Gebiet verbunden, das von den Abschnitten 26 und 27 als Spitze gebildet wird. Die Rutschbahn 10 ist mit der Innenkante der Plattform 13 verbunden, so daß die auf den Bahnen 19 und 20 herunterkommenden, zu evakuierenden Personen auf der Plattform 13 im Gebiet deren größter Breite ankommen.
Aus Figuren 4, 5 und 6 ist ersichtlich, daß die Rutschbahn 10 und die Plattform 13 im nicht aufgeblasenen, zusammengepackten Zustand in einer Lagereinheit 11 mit rechteckigem Außenrahmen 33 untergebracht sind; der Rahmen 33 ist normalerweise mit einem Türchen 44 verschlossen, das sich um ein längs der Bodenkante des Türrahmens 46 verlaufendes Scharnier 45 drehen kann. Zur Abgabe der Rutschbahn und der Plattform aus der Lagereinheit 11 wird Türchen 44 losgelassen und dreht sich dann in die in Figur 5 dargestellte Stellung, in der es durch die zwischen Rahmen 53 und die Seitenkante des Türchens 44 eingesetzten Seitenvorhänge 47 gehalten wird.
Insbesondere ersieht man aus Figur 4, daß Rutschbahn 10 und Plattform 13 durch Anschluß an ein System 48 aufgeblasen werden können, das im Rahmen 33 untergebracht ist und einen oder mehrere Zylinder 49 umfaßt. Von diesen Zylindern gelangt Gas unter Überdruck an eine Ansaugvorrichtung 50, deren Auslaß zur Einleitung von Gas zum Aufblasen mit dem oberen Ende der Rutschbahn 10 verbunden ist. Bei der Überführung in die geöffnete Stellung wirft Türchen 44 die nicht aufgeblasene Rutschbahn 10 und die Plattform 13 aus. Zuerst wird das obere Ende der Rutschbahn 10 aufgeblasen, wobei die nicht aufgeblasenen unteren Abschnitte der Rutschbahn und die nicht aufgeblasene Plattform 13 von der Seite des Schiffs weggedrückt werden.
Wie besonders aus Figuren 4 und 5 ersichtlich, sind Behälter 51 mit Rettungsflößen in Gestellen 52 untergebracht, die zu beiden Seiten der Lagereinheit 11 angebracht sind. Jeder Behälter
51 ruht auf einem geneigten Brett oder Fach 53 und wird durch die mit Schnellauslösespangen 55 versehenen Riemen 54 in seiner Stellung gehalten. Die Schnellauslösespangen 55 sind so angebracht, daß sie durch Zugleinen 56 ausgelöst werden können; die Zugleinen verlaufen durch den Rahmen 33 und sind in ihm an eine gemeinsame Betätigungsvorrichtung angeschlossen.
Jeder der Behälter 51 hat die Form eines Zylinders mit halbkugelförmigen Enden, so daß eine Umhüllung für zwei nicht aufgeblasene, zusammengepackte Rettungsflöße und die zu ihrem Aufblasen benötigten Gasflächen entsteht. Zu jedem Behälter 51 gehört ferner eine biegsame Führungsleine 59. Ein Ende dieser Leine ist im Behälter an eine Betätigungsvorrichtung für die Gasflaschen zum Aufblasen angeschlossen, wohingegen das andere Ende der Leine in der in Figur 2 dargestellten Weise mit einer Klampe 60 verbunden ist, die an dem als Seitenwand wirkenden Schlauch 31 der Plattform 13 angebracht ist.
In der unter Bezugnahme auf Figuren 1-6 beschriebenen Ausführungsform der Erfindung bestehen die Führungsleinen 59 aus einem fortlaufenden Stück, das mit einem Ende am Behälter 51 für die Rettungsflöße und am anderen Ende an der Plattform 13 befestigt ist. Es können jedoch Vorkehrungen getroffen werden, so daß bei normalem Betrieb des Schiffs die Behälter 51 nicht miteinander verbunden sind, d. h. daß im Fall des raschen Sinkens des Schiffs, wobei eine Verwendung des Notrutschsystems nicht mehr möglich ist, die Behälter 51 mit den Rettungsflößen ausgelöst und unabhängig vom Notrutschsystem verwendet werden können. Eine Verbindung zwischen den Behältern 51 und der Plattform 13 muß in diesem Fall in einem Vorbereitungsvorgang über die Führungsleinen 59 hergestellt werden, ehe das Notrutschsystem verwendet werden kann.
Im verstauten Zustand sind Rutschbahn 10 und Plattform 13 nicht aufgeblasen und im Rahmen 33 verpackt, der zusätzlich zum Türchen 44 nicht dargestellte, rückwärtige Klappen oder Türen aufweisen kann. In einer Notfallsituation betätigt ein Besatzungsmitglied einen im Türrahmen 33 angebrachten Auslösemechanismus, der gleichzeitig Türchen 44 losläßt, daß Aufblassystem 48 in Betrieb nimmt, und die Behälter 51 durch Betätigung der Zugleinen
56 freigibt. Das Türchen 44 öffnet sich durch Herunterfallen, die Rutschbahn 10 beginnt sich aufzublasen und gleichzeitig rollen die Behälter 51 aus den Gestellen 52, um zu beiden Seiten der Rutschbahn 10 ins Wasser zu fallen. Die Rutschbahn 10 bläst sich rasch auf, es folgt unmittelbar danach das Aufblasen der Plattform 13, so daß Rutschbahn 10 und Plattform 13 die in Figuren 1 und 2 dargestellten, entfalteten Stellungen einnehmen. Zu diesem Zeitpunkt schwimmen die Behälter 51 bereits zu beiden Seiten der Plattform 13 auf dem Wasser und werden mit ihr durch die Führungsleinen 59 verbunden gehalten, die an den Klampen 60 befestigt sind. Das Notrutschsystem kann dann sofort von den zu evakuierenden Personen benutzt werden.
Rahmen 33 ist so bemessen, daß die zu evakuierenden Personen beim Durchgang durch Türrahmen 46 noch einen Zwischenraum zu ihren Köpfen haben. Die ersten zu evakuierenden Personen sitzen oben auf Rutschbahn 10, stoßen sich von der Oberkante der Rutschbahn ab und gelangen über die Bahnen 19 und 20 nach unten. Sie erreichen die Plattform in dem von den beiden Abschnitten 26 und 27 gebildeten Spitzengebiet. Die zuerst Ankommenden gehen über Abschnitte 26 und 27 zu den Führungsleinen 59, mit denen sie die Behälter 51 an die Außenränder der Plattform 13 heranholen. Sobald sich die Behälter 51 neben der Plattform 13 aufgereiht befinden, kann an den Führungsleinen 59 besonders heftig gezogen werden, um die im Behälter enthaltene Aufblaseinheit zu betätigen, worauf die im Behälter enthaltenen, noch nicht aufgeblasenen Rettungsflöße sich aufzublasen beginnen. Behälter 51 ist so konstruiert, daß die die beiden Hälften 57 und 58 zusammenhaltenden Einrichtungen unter dem Aufblasdruck der Rettungsflöße zerbrechen. Dadurch kommen beim Aufblasen die Rettungsflöße aus ihren Behältern und nehmen eine Stellung längs des für den Einstieg vorgesehenen Randes der Plattform 13 ein (siehe Figur 2). Jeder Behälter enthält zwei Rettungsflöße 61, 62, die an einem Punkt 63 an den Außenseiten miteinander verbunden sind. Am Punkt 63 ist die Führungsleine 59 an den Rettungsflößen befestigt. Eine einzige Führungsleine 59 dient damit dazu, zwei Rettungsflöße 61, 62 an dem Einstiegsrand der Plattform festzuhalten.
Wenn Rutschbahn 10 und Plattform 13 in der in Figur 2 darge- stellten entfalteten Stellung sind, befinden sich die freien Enden der Plattformabschnitte 26 und 27 in der Nähe der Seite des Schiffs 12, doch abgesetzt von ihm. Die Rutschbahn 10 soll die in Figur 2 dargestellte Stellung einnehmen, in der sich die Rutschbahn vom Schiff in einer senkrecht zur Schiffsseite verlaufenden Ebene befindet, doch kann sich tatsächlich die Rutschbahn unter dem Einfluß von Wind und Wellen oder infolge der Schiffsbewegung durch das Wasser nach der einen oder anderen Seite verbiegen. Begrenzt wird dieses Verbiegen aber dadurch, daß eines der freien Enden 64, 65 die Seite des Schiffes 12 berührt. Die freien Enden 64, 65 der Plattformabschnitte 26, 27 werden zweckmäßigerweise an den Stellen bedeutend verstärkt, an denen sie mit der Seite des Schiffs in Berührung kommen können.
Aufgrund ihrer V-Form hält die Plattform 13 bei ihrer Entfaltung die Behälter 51 mit den Rettungsflößen von der Seite des Schiffs weg.
Eine V-förmige Plattform wird zweckmäßigerweise verwendet, doch können auch Plattformen anderer Gestalt bei Bedarf benutzt werden. Eine viereckige Plattform kann z. B. in der in Figur 7 dargestellten Weise verwendet werden. Wie aus Figur 7 ersichtlich, wird eine viereckige Plattform 66 so entfaltet gehalten, daß eine ihrer Diagonalen mit der Rutschbahn 10 fluchtet, die an ihrem unteren Ende mit der dem Schiff 12 nächsten Ecke der Plattform 66 verbunden ist. Zur Plattform 66 gehört ein Bodenabschnitt 67, der in der gleichen Weise wie der Bodenabschnitt 28 der Plattform 13 in der unter Bezugnahme auf Figuren 1-6 beschriebenen Ausführungsform ausgeführt ist; in ähnlicher Weise verläuft ein Seitenwendeschlauch 68 um die gesamte Peripherie der Plattform. Die Behälter 51 sind mit Führungsleinen 59 an Klampen 60 angeschlossen, die in der in Figur 7 dargestellten Weise angebracht sind. Die Behälter 51 werden gleichzeitig mit der Rutsche 10 und der Plattform 66 ins Wasser gelassen. Die Behälter 51 sind in gleichartiger Weise an den vier Seiten der Plattform befestigt, und die beim Aufblasen aus ihren Behältern austretenden Rettungsflöße werden durch Führungsleinen 59, die an den Klampen 60 befestigt sind, festgehalten.
Plattform 66 wird durch Rutschbahn 10 in einem bestimmten
Abstand von der Seite des Schiffs 12 gehalten. Um ein Verbiegen der Rutschbahn 10 und ein mögliches Stauchen unter ungünstigen Verhältnissen zu vermeiden, sind Spanndrähte 69 und 70 vorgesehen.

Claims (12)

1. Notrutschsysteme zur Verwendung auf See, gekennzeichnet durch eine aus einer aufblasbaren Rutschbahn (10) und einer Plattform (13) bestehende, an einer Lagerstelle (11) oberhalb der Wasserlinie eines Schiffs verstaute Anordnung, die von der Lagerstelle (11) in eine entfaltete Stellung überführt werden kann, in der die Plattform (13) auf dem Wasser schwimmt und die Rutschbahn (10) sich von der Lagerstelle (11) nach unten zur Plattform (13) erstreckt und einen geneigten Abstiegsweg für vom Schiff (12) zu evakuierende Personen bildet, ein oder mehrere aufblasbare Rettungsflöße (61, 62), die sich von einer Rettungsfloß-Lagerstelle neben oder in der Nähe der Lagerstelle (11) für die aus Rutschbahn und Plattform bestehende Anordnung aus in eine Stellung überführen lassen, in der das oder jedes Rettungsfloß auf dem Wasser schwimmt, und das oder jedes Rettungsfloß mit der Plattform (13) verbindende Einrichtungen, durch die nach Einnahme der für die aus Rutschbahn und Plattform bestehende Anordnung und die Rettungsflöße vorgesehenen Stellungen jedes Rettungsfloß an der Plattform (13) festgehalten wird und neben dieser liegt oder in eine Stellung neben der Plattform gebracht werden kann.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtungen aus einer biegsamen Führungsleine (59) bestehen, die das Rettungsfloß (61, 62) mit der Plattform verbindet, so daß, nachdem die aus Rutschbahn und Plattform bestehende Anordnung und das Rettungsfloß ihre entfalteten Stellungen eingenommen haben, die nach dem Heruntergleiten auf der Rutschbahn auf der Plattform ankommenden, zu evakuierenden Personen das Rettungsfloß an den Einstiegrand der Plattform durch Ziehen an der Leine (59), bringen können.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Rettungsflöße (61, 62) verwendet werden und daß die Führungsleinen (59) zwischen den Rettungsflößen und Heranführungspunkten eingesetzt sind, die in Abständen verteilt über den Einstiegsrand der Plattform angebracht sind.
4. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Rettungsflöße (61, 62) im nicht aufgeblasenen Zustand in einem Behälter (51) untergebracht ist bzw. sind, der auslösbar an der Lagerstelle (11) durch Auslöseeinrichtungen festgehalten ist, die bei ihrer Betätigung den Behälter (51) in das Wasser ablassen, wobei die Führungsleine (59) mit dem Behälter (51) verbunden ist und im Behälter Aufblaseinrichtungen (48) vorgesehen sind, um jedes Rettungsfloß (61, 62) aus dem Behälter heraus beim Ziehen an der Führungsleine (59) heraus aufzublasen, so daß das Aufblasen des Rettungsfloßes aus dem Behälter heraus von einer auf der Plattform (13) befindlichen, aus dem Schiff evakuierten Person durchgeführt werden kann.
5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Paare aufblasbarer Rettungsflöße (61, 62) verwendet werden, daß jedes dieser Paare in einem einzigen Behälter (51) untergebracht ist, der mit der Plattform (13) durch eine einzige Führungsleine (59) verbunden ist, daß die Rettungsflöße miteinander verbunden sind und beim Aufblasen an ihren Peripherien miteinander verbunden bleiben, und daß die Führungsleine (59) jeweils an einen Punkt (63) angeschlossen ist, an dem die beiden Rettungsflöße miteinander verbunden sind, wodurch die Rettungsflöße jedes Paars an der Einstiegkante der Plattform (13) durch eine einzige Führungsleine (59) gehalten werden können.
6. System nach einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rutschbahn (10) und die Plattform (13) in nicht aufgeblasenen Zustand an der Lagerstelle (11) verstaut sind und daß an der Lagerstelle (11) Einrichtungen zum Aufblasen der Rutschbahn und der Plattform vorgesehen sind.
7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rutschbahn (10) und die Plattform (13) im nicht aufgeblasenen Zustand an der Lagerstelle in einen an der Seite des Schiffes angebrachten Gehäuse verstaut sind und daß das Gehäuse mit einem durch Auslöseeinrichtungen zu öffnenden Türchen
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verschlossen ist, das sich dann nach unten und nach außen
<NichtLesbar>
in eine geöffnete Stellung bewegt, in der es die Freigabe und das Aufblasen der Rutschbahn und der Plattform zuläßt.
8. System nach Anspruch 7 als Zusatz zu Anspruch 4, gekennzeichnet durch Betätigungseinrichtungen, die gleichzeitig die die Behälter (51) auslösenden Einrichtungen, die das Türchen (44) freigebenden Einrichtungen und die Aufblaseinrichtungen
<NichtLesbar>
betätigen.
9. System nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (13) im entfalteten Zustand V-förmig ist und zwei längliche Abschnitte (26, 27) aufweist, die vom Schiff weg aufeinander zulaufend sich in einem Spitzengebiet treffen, und daß die Rutschbahn (10) mit ihrem unteren Ende im Spitzengebiet der Plattform (13) endet.
10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rutschbahn (10) im entfalteten Zustand sich unter rechten Winkeln oder fast unter rechten Winkeln zur Seite des Schiffs (12) erstreckt und daß die beiden länglichen Abschnitte (26, 27) der Plattform symmetrisch an gegenüberliegenden Seiten der Rutschbahn (10) angeordnet sind.
11. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der entfalteten Stellung der aus Rutschbahn (10) und Plattform (13) bestehenden Anordnung jegliches unter dem Einfluß äußerer Kräfte stattfindende Verbiegen der Anordnung dadurch begrenzt wird, daß ein freies Ende (64 bzw. 65) einer der beiden länglichen Abschnitte (26, 27) der Plattform (13) an der Seite des Schiffs (12) anliegt.
12. System nach einem der Ansprüche 1 - 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (66) viereckig ist, daß sich die Rutschbahn (10) von der Lagerstelle (11) in einer senkrechten Ebene in rechten Winkelnd zur Seite des Schiffes erstreckt, daß eine der beiden Diagonalen der Plattform (66) in der die Rutschbahn enthaltenden Vertikalebene gelegen ist, und daß das untere Ende der Rutschbahn (10) in dem Gebiet der Plattformecke endet, die sich der Seite des Schiffs am nächsten befindet.
DE19803000728 1979-01-11 1980-01-10 Notrutschsystem zur verwendung auf see Granted DE3000728A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
GB7901085 1979-01-11

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE3000728A1 true DE3000728A1 (de) 1980-07-17
DE3000728C2 DE3000728C2 (de) 1990-06-07

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ID=10502466

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DE19808000507U Expired DE8000507U1 (de) 1979-01-11 1980-01-10 Notrutschgeraet fuer schiffe
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DE19808000507U Expired DE8000507U1 (de) 1979-01-11 1980-01-10 Notrutschgeraet fuer schiffe

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DE (2) DE8000507U1 (de)
DK (1) DK149945C (de)
FR (1) FR2446218A1 (de)
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