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Die Erfindung hetrifft eine Absaughaube für Kokereianlagen, die die
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Aufnahmefläche für den glühenden Kokskuchen zumindest teilweise überdeckt,
während des Drückens mit dem Kokskuchenführungswagen über einen gegenüber der Atmosphäre
abgedichteten Kanal verbunden, über Laufrollen auf einem Sondergestänge und/oder
dem Gestänge auf dem Meistergang verfahrbar ist'und deren geneigt angeordnete Dachflächen
einen First bilden, in den mind. eine die Rauchgase dem oberhalb der Absaughaube
angeordneten Entstaubungsaggregat zuführende Rohrleitung eingepaßt ist.
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Die in herkömmlichen Horizontalkammeröfen verkokte Steinkohle wird
nach Ende der Garungszeit als glühender Kokskuchen in einen parallel zur Koksofenbatterie
verfahrbaren Löschwagen gedrückt. Die dabei frei werdenden staubbeladenen Rauchgase
werden durch bekannte Absaughauben aufgefangen, die an den Kokskuchenführungswagen
angeschlossen sind und den Löschwagen zumindest teilweise überdecken.
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Die aufgefangenen Gase werden dann gemäß einer bekannten Einrichtung
(DE-OS 22 11 571) einem zentralen Entstaubungsaggregat mit Hilfe einer entlang der
Koksseite der Koksofenbatterie verlaufenden Sammelleitung zugeführt, wobei eine
gasdichte Verbindung zwischen Haube und der Sammelleitung gegeben ist. Das Entstaubungsaggregat
ist so ausgelegt, daß in der Sammelleitung ein dauernder Unterdruck gewährleistet
ist. Das zentrale Entstaubungsaggregat ist mit aufwendigen Naßfiltern ausgerüstet,
um die festen Bestandteile aus den Rauchgasen sicher zu entfernen. Neben dem hohen
apparativen Aufwand ist nachteilig, daß die einzelnen Aggregate infolge der harten
Staubpartikel und der teilweisen aggressiven Wässer einem großen Verschleiß unterliegen.
Dementsprechend groß ist der notwendige Wartungsaufwand.
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Gegenstand der noch nicht veröffentlichten deutschen Patentanmeldung
P 28 42 655.3 ist eine Absaughaube mit Filtertuch. Dieses Filtertuch ist mindestens
im oberen Bereich der Absaughaube angeordnet und soll die abgesaugten Rauchgase
von den Staubpartikeln befreien. Die Filtertücher sind dabei unterhalb der Absaughaube
so angeordnet, daß sie in regelmäßigen Abständen durch Klopfvorrichtungen gesäubert
werden können. Zusätzlich soll oberhalb der Haube ein Taschenfilter in
einem
Gehäuse angeordnet werden, über das die die Absaughaube bereits verlassenden Rauchgase
zusätzlich gereinigt werden. Auch bei dieser Absaughaube ist vorgesehen, daß die
Rauchgase anschließend über die Sammelleitung als Reingase oder annähernd gereinigte
Gase abgeführt und dem zentralen-Entstaubungsaggregat zugeführt werden.
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Nachteilig dabei ist, daß somit nach wie vor zumindest ein Gebläse
notwendig ist, um innerhalb der aufwendigen Sammelleitung den notwendigen Unterdruck
zu gewährleisten. Darüber hinaus ist nachteilig, daß der von den Filtertüchern und
den Taschenfiltern abgeschüttelte Staub großflächig wieder auf den glühenden Koks
zurückfällt und somit immer wieder von den Filtertüchern aufgefangen werden muß.
Durch die besondere Anordnung der Filtertücher unterhalb der Absaughaube kann der
Staub somit nicht bleibend abgesondert und aufgefangen werden.
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Darüberhinaus ist es mit den bekannten Absaughauben nicht möglich,
die gesamten beim Austreten des Kokskuchens entstehenden Rauchgase aufzufangen,
da die Absaughaube jeweils nur den Bereich oberhalb des Löschwagens abdeckt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Entstaubungsanlage
für die gesamten beim Ausstoßen des Kokskuchens auftretenden Rauchgase bei kleinem
apparativen Aufwand und geringem Fremdenergiebedarf auf der Absaughaube selbst zu
konzentrieren.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Einpassung
der Rohrleitung in den First der Absaughaube strömungsgünstig gebogen ausgeführt
ist und die Rohrleitung unter Bildung eines Staubsammelraumes in einen senkrecht
stehenden Schlot übergeht, in dem das als Gewebefilter ausgebildete Entstaubungsaggregat
angeordnet ist.
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Mit einer derartigen Absaughaube ist es möglich, den natürlichen Auftrieb
der Rauchgase so weit auszunutzen, daß zusätzliche mit Fremdenergie angetriebene
Aggregate in der Regel nicht benötigt werden. Die entstehenden Rauchgase werden
aufgrund der vom glühenden
Koks ausgehenden Wärmeentwicklung durch
die strömungsgünstig ausgelegte Absaughaube und Rohrleitung einem senkrecht stehenden
Schlot zugeführt, wo sie den senkrecht stehenden Gewebefilter durchdringen müssen.
Bei der senkrechten Anordnung der Gewebefilter in Schlauchform, Taschenform oder
Keilform kann eine große Filterfläche auf kleinstem Raum angeordnet werden. Das
hat nicht nur den Vorteil, daß eine Entstaubung mit hohem Wirkungsgrad gewährleistet
ist, sondern auch daß der beim Säubern der Gewebefilter abfallende Staub auf kleinster
Fläche im Staubsammelraum gesammelt und von dort abgezogen werden kann. Damit ist
sichergestellt, daß der einmal aufgefangene Staub bleibend von den Rauchgasen getrennt
ist und gegebenenfalls für andere Verwendungszwecke eingesetzt oder verkauft werden
kann. Durch den den Auftrieb begünstigenden Schlot werden die gereinigten Rauchgase
dann unmittelbar in die Atmosphäre abgegeben, wobei die Länge des Schlotes den jeweiligen
Bedürfnissen angepaßt werden kann. Da aus anderen Gründen oberhalb der Absaughaube
bzw. oberhalb des Löschwagens keine maschinellen oder sonstigen Anlagen vorhanden
sind, ist die Baulänge des Schlotes annähernd unbegrenzt.
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Das Säubern der Gewebefilter und das Auffangen des Staubes wird gemäß
der Erfindung dadurch erleichtert, daß die Gewebefilter von unten beaufschlagbar
angeordnet sind. Dabei werden zweckmäßigerweise sogenannte Schlauch- oder Taschenfilter
verwendet, deren Wände senkrecht oder annähernd senkrecht stehen, die einfach zu
montieren und zu warten sowie jeweils zu säubern sind. Bei einer entsprechenden
Beaufschlagung des Gewebefilters über Rütteleinrichtungen fällt der Staub in den
senkrecht darunter vorgesehenen Staubsammel raum.
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Eine besonders günstige und zweckmäßige Anordnung und Ausbildung des
Staubsammelraumes wird gemäß einer Ausbildung der Erfindung dadurch erreicht, daß
die Rohrleitung zwischen Einpassung und
Einführung in den Schlot
s-förmig gebogen ausgeführt ist, wobei durch Verlängerung des Schlotes nach unten
ein vom Schlot aus zu beschickender Bunker ausgebildet ist. Wenn, wie weiter vorgesehen,
der Bunker ein Fassungsvermögen von mehr als einer Tagesmenge Staub aufweist, ist
ein sehr geringer Wartungsaufwand erreicht. Darüber hinaus stehen dann Staubmengen
in einer Größenordnung jeweils auf einmal zur Verfügung, die eine getrennte Verarbeitung
und einen getrennten Verkauf ermöglichen.
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Da durch die s-förmige Ausbildung der Rohrleitung zunächst die gröberen
Staubpartikel bereits ausfallen und wieder gegen den Rauchgasstrom dem Koks zugeführt
werden, ist der so gewonnene Staub feinkörnig und kann außer zur Magerung der Kokskohle
auch für andere Zwecke eingesetzt werden.
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Die Wirkung des natürlichen Auftriebes wird gemäß der Erfindung dadurch
erhöht, daß der Schlot sich nach oben verjüngend ausgebildet ist.
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Aufgrund der vorstehenden Ankerständer kann der Kokskuchenführungswagen
in der Regel nicht ausreichend dicht an die Uffnung im Koksofen herangefahren werden.
Daher treten auch in diesem Bereich erhebliche Mengen Rauchgase aus. Diese können
gemäß der Erfindung aufgefangen oder zumindest weitgehend aufgefangen werden, indem
vom Schlot bzw. von der Rohrleitung eine Bypaßleitung bis in den Bereich der Koksofentür
gelegt ist. In der Bypaßleitung herrscht aufgrund der Verbindung mit dem Schlot
ein gewisser Unterdruck, so daß aufgrund des Injektorprinzips die an der Koksofentür
austretenden Rauchgase abgesaugt werden. Dieser Effekt kann noch dadurch verbessert
werden, daß innerhalb dieser Rohrleitung ein Lüfter angeordnet wird.
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Zur Vermeidung weit vorstehender Teile an der Absaughaube ist es zweckmäßig,
die Bypaßleitung geteilt auszuführen, wobei das dem Kokskuchenführungswagen und
das der Absaughaube zugeteilte Leitungsteil kuppelbar sind. Zweckmäßig ist es dabei,
die Bypaßleitung s-förmig auszuführen und im Bereich des geraden Teils zu unterteilen
und hier
mit einer Verbindung zu versehen. Fährt die Absaughaube
vor den Kokskuchenführungswagen, werden beide Leitungsteile miteinander gekuppelt,
ohne daß der Vorgang gesondert überwacht werden muß.
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Bei ungünstigen Verhältnissen, bei hohen Temperaturen und ähnlichen
Situationen wird gemäß der Erfindung der Auftrieb unterhalb der Absaughaube dadurch
verbessert, daß im Schlot oberhalb des Gewebefilters ein Sauglüfter angeordnet ist.
Abgesehen davon, daß dieser Sauglüfter in der Regel nicht dauernd in Betrieb sein
muß, und nur eine relativ geringe Saugleistung aufweist, ist er nur geringen Belastungen
unterworfen, da er im Reingasstrom betrieben wird.
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Auch auf dem Wege zum Löschturm werden Staubmengen freigesetzt, die
zu einer zusätzlichen Belastung der Atmosphäre führen. Auch diese Staubmengen können
wirksam aufgefangen und unschädlich gemacht werden, indem der Löschwagen über eine
lösbare Verbindung zur Absaughaube verfügt. Der Löschwagen nimmt während seiner
Fahrt zum Löschturm die Absaughaube mit und wird erst kurz vor dem Löschturm von
der Absaughaube getrennt. Während des gesamten Verfahrens des Löschwagens sind somit
Emissionen unterbunden.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendiqen Einzelheiten und Einzelteilen
dargestellt ist. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht auf eine vor
der Koksofenbatterie stehende Absaughaube, Fig. 2 eine Kopfansicht der Absaughaube
mit integriertem Entstaubungsaggregat und Fig. 3 teilweise Draufsicht auf eine Absaughaube.
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Bei der in Fig. 1 gezeigten Absaughaube 1 handelt es sich um eine
Ausführung, bei der die einzelnen mit Neigung angeordneten Dachflächen 2, 3, 4 den
gesamten Löschwagen 15 überspannen. Im Bereich des von den Dachflächen 2-4 gebildeten
Firstes 5 der Absaughaube 1 ist eine Tragschiene 7 angeordnet und mit der Absaughaube
verbunden.
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An der Tragschiene 7 sind Laufrollen 8, 9 befestigt, über die die
Tragschiene 7 und mit ihr die Absaughaube 1 auf der Laufschiene lo verfahrbar ist.
Die Laufschiene lo ist auf den Trägern 11, 12 gelagert. Sie verläuft parallel zur
Koksofenbatterie.
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Der Löschwagen 15 ist auf dem Löschgleis 16 verfahren. Er wird während
des Drückvorganges nach und nach unter die Absaughaube 1 gezogen. Er hat entweder
selbst einen eigenen Antrieb oder wird über eine kuppelbare Lokomotive auf dem Löschgleis
16 zum nicht dargestellten Löschturm und wieder zurückgefahren.
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Der Raum oberhalb des Löschgleises 16 muß jeweils frei bleiben, weil
einmal die Löschwagen 15 je nach Bedarf aus dem Löschgleis 16 herausgehoben und
überprüft werden, weil außerdem die Koksöfen selbst auch von oben her zugänglich
sein müssen.
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Ober die Absaughaube 1 werden die beim Drücken des glühenden Kokses
entstehenden staubbeladenen Gase abgefangen. Sie strömen aufgrund des natürlichen
Auftriebes und begünstigt durch die Ausbildung der die Gase ableitenden Rohrleitungen
18, 19 nach oben zum First 5 der Absaughaube 1. An den First bzw. in den First 5
sind die Rohrleitungen 18, 19 strömungsgünstig eingepaßt, so daß die Gase den Bereich
der Einpassung 20 ohne Behinderung passieren und in die Rohrleitungen 18, 19 einströmen
können. Die Rohrleitung 18 ebenso wie die Rohrleitung 19 gehen dann durch eine ebenfalls
strömungsgünstig ausgebildete Einführung 21 in den Schlot 22 über. Der Schlot 22,
der zweckmäßig einen quadratischen oder rechteckförmigen Querschnitt aufweist, ist
nach oben hin verjüngend ausgebildet, so daß der Auftrieb zur Spitze 23
des
Schlotes 22 hin unterstützt wird. Am Fuß 24 des Schlotes 22 ist ein Bunker 25 ausgebildet,
der zum Schlot 22 hin eine Uffnung aufweist und über einen Bunkerauslauf 26 verfügt.
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Im Schlot 22 befindet sich der Gewebefilter 29, der über annähernd
senkrechte Filterflächen 30, 31, 32 verfügt. Die Gase strömen von unten in die zwischen
den Filterflächen 30-32 gebildeten Uffnungen und müssen die Filterflächen dann durchströmen,
um in den oberen Teil des Schlotes 22 zu gelangen und schließlich in die Atmosphäre
abgegeben zu werden. Beim Durchströmen der Filterflächen 30-32 geben die Gase die
mitgeführten Staubpartikel ab, die sich in den Filterflächen festsetzen und erst
durch eine nicht dargestellte Rüttelvorrichtung wieder von diesen getrennt werden.
Derartige bekannte Filtertücher bestehen aus Geweben, deren Fäden eine Metallseele
aufweisen, die mit Faser- oder sonstigem Material umwickelt oder umsponnen ist.
Dieses Fasermaterial genügt aufgrund der keramischen Basis den Anforderungen bezüglich
der Hitzebeständigkeit und Nichtbrennbarkeit. Aus derartiges Filtertuch werden taschenförmige,
schlauchförmige oder keilförmige Gewebefilter 29 hergestellt.
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Durch zweckmäßigerweise am Austrittsende 33 des Gewebefilters 29 angeordnete
und hier nicht dargestellte Rütteleinrichtungen wird der Gewebefilter regelmäßig
beaufschlagt und gereinigt. Der dabei gelöste und herabfallende Staub fällt in den
senkrecht darunter angeordneten Bunker 25, wo er je nach Bedarf z.B. einmal täglich
über den Bunkerauslauf 26 entnommen wird.
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Der Gewebefilter 29 ist innerhalb des Schlotes 22 so angeordnet, daß
er teilweise oder insgesamt aus dem Schlot 22 herausgenommen werden kann. Hierzu
weist der Schlot 22 vorzugsweise eine mit den Ausmaßen des Gewebefilters 29 korrespondierende
Oeffnung auf.
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Da die Absaughaube 1 mit der Rohrleitung 18 jeweils dem Kokskuchenführungswagen
zugeordnet ist und der Löschwagen 15 darunter verfahren wird, ist der größte Gasanfall
im Bereich der Rohrleitung 18 zu erwarten. Um diese Gasmenge abführen zu können
und ein Herausquellen der staubhaltigen Gase unter den unteren Rand 34 zu vermeiden,
weist die Rohrleituna 1 einen erheblich größeren Durchmesser
als
die Rohrleitung 19 auf. Die Rohrleitung 18 ebenso wie die Rohrleitung 19 sind s-förmig
gebogen. Die gröberen Staubpartikel werden entweder innerhalb der Absaughaube 1
oder aber im Anfangsbereich der Rohrleitungen 18, 19 ausfallen, so daß sie zurückfallen
und nicht in den Bunker 25 gelangen. Dadurch ist eine gleichmäßige Körnung des im
Bunker angesammelten Staubes gewährleistet, was diesen für die verschiedensten Einsatzzwecke
geeignet macht.
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Fig. 2 zeigt die in Fig. 1 dargestellte Absaughaube 1 in Kopfansicht,
wobei insbesondere die Verlagerung der Absaughaube zeichnerisch erläutert ist. Der
in der Koksofenbatterie 35 gegarte Koks wird nach Abschluß der Garungsperiode mit
Hilfe von geeigneten Vorrichtungen aus dem Koksofen herausgedrückt. Dabei wird er
zunächst in den Kokskuchenführungswagen 38 gedrückt, der auf der auf dem tleistergang
36 verlegten Gleisanlage 37 parallel zur Koksofenbatterie 35 verfahrbar ist. Kokskuchenführungswagen
38 und Absaughaube 1 sind über den Kanal 39 miteinander verbunden, der gegenüber
der Atmosphäre abgedichtet ist. Innerhalb der Absaughaube 1 fällt der Koks dann
auf die Schräge 40 im Löschwagen 15, wo er gestapelt und dann zum Löschturm transportiert
wird. Absaughaube 1 und Löschwagen 15 können miteinander gekuppelt werden, wobei
der Löschwagen 15 auf dem Löschgleis 16 und die Absaughaube 1 auf der Laufschiene
lo bzw. der Stütze 42 verfahrbar ist. Durch die besondere Ausbildung des Trägers
11 mit seinem Kragarm 41 erübrigt sich in der Regel eine zusätzliche Abstützung
der Absaughaube 1 auf den Meistergang, da sich die Absauqhaube 1 über die Laufrollen
43 zusätzlich am Kragarm 41 abstützt. Nach Beendigung des Löschvorganges und Rückfahrt
des Löschwagens 15 einschließlich Absaughaube 1 wird der Koks dann aus dem Löschwagen
15 heraus auf die Koksrampe 45 übergeben, wo er so weit abkühlt, daß er anschließend
auf Gummibändern in die Brechstation gefördert werden kann.
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Die im Bereich der Koksofentür 48 anfallenden Gase werden über die
Bypaßleitung 47 abgesaugt. Die Bypaßleitung 47 liegt über die Stütze 54 auf dem
Kokskuchenführungswagen 38 auf. Mit der Bypaßleitung 47, die wie in Fig. 3 gezeigt,
im Bereich der Koksofentür zwischen den Ankerständern 49 und 50 als eine Art Sauastjtzen
ausgebildet ist,
werden die Gase abgesaugt und der Absaughaube
1 bzw. der Rohrleitung 18, 19 zugeführt. In die Bypaßleitung 47 kann ein Lüfter
55 eingebaut sein, um den notwendigen Unterdruck zu gewährleisten. Dies kann insbesondere
dann notwendig und zweckmäßig sein, wenn die Bypaßleitung 47 aufgrund besonderer
Verhältnisse sehr lang sein muß. Die Bypaßleitung 47 ist über die Stütze 54 im Bereich
des Kokskuchenführungswagens 38 auf dessen Dach abgestützt. Diese Stütze 54 ist
zweckmäßigerweise so stabil ausgeführt, daß sie auch die Belastungen aufnimmt, die
auftreten, wenn der Leitungsteil 51 vor den Leitungsteil 52 beim Vorfahren der Absaughaube
1 vor den Kokskuchenführungswagen 38 gedrückt wird. Die Verbindung 53 ist dabei
zweckmäßigerweise als eine Art Steckverbindung ausgebildet, so daß eine Aufsicht
bei diesem Vorgang nicht notwendig ist.