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Sprit zkabine
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Die Erfindung betrifft eine Spritzkabine insbesondere für Kraftfahrzeuge
mit einer Belüftungsvorrichtung für den Innenraum zum Erzeugen eines den Innenraum
quer zu seiner Längsrichtung, vorzugsweise von oben nach unten durchetrömenden Luftstroms.
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Bei Spritzkabinen zum Spritzen z.B. der Karosserie von Kraftfahrzeugen
ist häufig eine Filterdecke vorgesehen, durch die hindurch Luft in den Innenraum
der Kabine eingeblasen wird, die durch den als Gitterboden ausgebildeten Boden wieder
abgezogen wird.
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Die Filterdecke dient dazu, die Luft möglichst staubfrei zu machen.
Der von oben nach unten gerichtete Luftstrom soll dazu dienen, beim Spritzen von
Lack oder Farbe gebildete Farbnebel ausreichend rasch nach unten abzusaugen, so
daß sie aus dem Atembereich eines das Spritzen bewerkstelligenden Handwerkers gelangen.
Bus diesem Grunde ist man auch bestrebt, eine möglichst laminare Strömung zu erzielen.
Zum Erzeugen des Luftstroms werden elektrisch betriebene Gebläse benötigt, und in
den meisten Fällen ist es auch erforderlich, die in die Kabine geblasene Luft zu
erwärmen, damit sie die für den Spritzvorgang geeignete Temperatur hat.
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Das Erwärmen der Luft kann elektrisch erfolgen, oder auch durch mit
flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebene Erhitzer. Der Energieverbrauch
einer derartigen Spritzkabine ist erheblich, beispielsweise wird im Winter bei einer
Erwärmung der Luft auf etwa 22 bis 24 Grad Celsius für eine Spritzkabine mit einer
Grundfläche von 4 x 7 m2 eine Wärmeleistung von etwa 290 kW benötigt, sowie ein
beispielhafter Anschlußwert für die Gebläse von 13 kW.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spritzkabine der eingangs
geschilderten Art eo auszubilden, daß gegenüber den herkömmlichen Kabinen Einsparungen
an Energie möglich sind.
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Dieee Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Luftstrom
für mehrere sich in Längsrichtung der Kabine überlappende Bereiche des Innenraums
wahlweise einschaltbar ist.
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Es wird also lediglich ein Teil der Länge der ßpritzkabine vom Luftstrom
durchsetzt. Da die die Spritzpistole verlassende Farbe Je nach den Arbeitsbedingungen
eine beträchtliche Strecke weit geschleudert wird, beispielsweise bis zu 4 m, ist
es nicht möglich, den Luftstrom imner nur in nächster Umgebung desjenigen Orts Qineusohalten,
an der sich der Handwerker gerade befindet. Daher sind zweckmäßigerweise die Bereiche,
die jeweils vom Luftstrom durchsetzt werden, nicht zu klein gewählt. Dadurch, daß
sich die Bereiche in der geschilderten Weise überlappen, wird verhindert, daß der
Handwerker während des Spritzens an die Grenze eines derartigen vom Luftstrom durchströmten
Bereichs gelangt, wobei die Grenze nicht gleichzeitig ein Tor oder eine
Wand
der Spritzkabine ist; es ergibt sich daher der Vorteil, daß aus der Spritzpistole
herauageschleuderte Farbe nicht oder wenigstens nicht sehr weit in Bereiche des
Innenraums gelangt, in denen keine ausreichend starke nach unten gerichtete Luftströmung
vorhanden ist und wo sich daher der Farbnebel lange Zeit schwebend halten könnte.
Eine derartige innerhalb des Innenraums liegende Grenze zwischen einem von der Luft
durchströmten Bereich und einem nicht in gleicher Weise durchströmten Bereich bringt,
wenn nicht besondere MaBnahmen getroffen sind, auch noch den Nachteil der Bildung
von Turbulenzen mit sich, die dazu führen könnten, daß sich Farbnebel unzulässig
lange schwebend hält; auch wäre es denkbar, daß hierdurch die Qualität der Lackierarbeit
beeinträchtigt werden könnte, wenn derartiger in der Luft längere Zeit schwebender
Farbnebel sich auf frisch lackierten Flächen niederschlägt.
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Bei einer Spritzkabine, deren Größe für Personenkraftwagen bemessen
ist, kann es zweckmäßig sein, die Unterteilung des Luftstroms so vorzunehmen, daß
im einen Fall die vorderen beiden Drittel und im anderen Fall die hinteren beiden
Drittel der Kabine durch den Luftstrom durchsetzt werden.
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Die Erfindung findet bevorzugt Anwendung bei Spritzkabinen für Kraftfahrzeuge
oder dgl., ist Jedoch hierauf nicht beschränkt; insbesondere ist sie nicht darauf
beschränkt, daß der Luftstrom den Raum, innerhalb von dem gespritzt wird, von oben
nach unten durchsetzt,
sondern in besonderen Fällen könnte es auch
zweckmäßig sein, diesen Luftstrom beispielsweise in einer nahezu waagrechten Richtung
verlaufen zu lassen.
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Bei der Anwendung für Kraftfahrzeug-Spritzkabinen ist die Erfindung
auch nicht auf solche Kabinen beschränkt, die lediglich für das Spritzen von Personenkraftwagen
geeignet sind, sondern sie ist auch für die oben erwähnten sehr großen Kabinen geeignet
und kann dann beispielsweise eingesetzt werden, wenn deren Innenraum in der geschilderten
Weise durch Tore unterteilt ist. Die Erfindung gestattet es aber auch, derartige
sehr große Kabinen auch zum Spritzen beispielsweise eines Personenkraftwagens zu
verwenden, ohne daß die erwähnten Trenntore geschlossen werden müssen, denn auch
derartige große Kabinen können eo eingerichtet sein, daß lediglich in dem dem Personenkraftwagen
unmittelbar benachbarten Bereich in der erfindungsgemäßen Weise überlappende Bereiche
des Innenraums vom Luftstrom durchströmt werden.
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Die Energieeinsparung, die die Erfindung ermöglicht, ist beträchtlich;
bei der oben erwähnten kleinen Kabine, bei der jeweils nur 2/3 des Innenraums vom
Luftstrom durchsetzt werden, ist offensichtlich, daß sich hierdurch eine Einsparung
von etwa 33 * an Energie ergibt; demnach hat eine solche Kabine noch einen Wärmeleistungsbedarf
von etwa 190 kW, und der inschlußwert für das Gebläse ist ebenfalls entsprechend
geringer.
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Die Zuführung der von einem oder mehreren Gebläsen gelieferten Luft
zu den einzelnen Bereichen des Innenraums, die von der Luft durchströmt werden sollen,
kann in jeder geeigneten Weise erfolgen. Gemäß einer iusführungsform ist bei einer
Spritzkabine mit Filterdecke, oberhalb von der ein Luftzuführungskanal vorgesehen
ist, der sich über die Länge der Kabine erstreckt, vorgesehen, daß in dem Luftzuführungskanal
Klappen angeordnet sind, durch die der Luftstrom von ausgewählten Bereichen des
Innenraums ferngehalten werden kann. Diese Ausffihrungsformbenötigt gegenüber herkömmlichen
Spritzkabinen nur einen geringen zusätzlichen Aufwand.
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Die Saugseite eines Gebläses ist bei solchen Kabinen mit einem Raum
unterhalb des als Gitterrost ausgebildeten Bodens verbunden, um die Luft abzusaugen.
Es ist möglich, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung auch unterhalb des Bodens
Maßnahmen zu treffen, das Absaugen jeweils nur in denjenigen Bereichen vorzunehmen,
die den von Luft durchströmten Bereichen des Innenraums zugeordnet sind, oder jedenfalls
in außerhalb dieser Bodenbereiche liegendenBodenbereichen schwächer abzusaugen,
damit auch hier die Entfernung von evtl. vorhandenen Farbnebeln möglich ist.
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Bei einer iusführungsform der Erfindung sind in dem oberhalb der Filterdecke
angeordneten Luftzuführungskanal zwei im Abstand angeordnete Klappen vorgesehen,
und im Bereich des Luftzuführungskanals zwischen den Klappen ist ein Anschluß für
ein Gebläse vorgesehen.
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Bei diesem Anschluß kann es sich um einen Anschlußstutzen handeln,
der über eine geeignet bemessene Rohrleitung mit der Druckseite eines Gebläses verbindbar
ist. Der Vorteil liegt hierbei darin, daß die Verwirklichung der erfindungegernäßen
Luft führung sehr ein fach ist; der zwischen den beiden Klappen liegende mittlere
Bereich (in Längsrichtung der Kabine gesehen) ist ständig lit dem Gebläse verbunden,
und beim Betrieb der Spritzkabine ist die eine der beiden Klappen geschlossen und
die andere offen, eo daß vom mittleren Bereich auch in einen der beiden benachbarten
Bereiche des Luftzuführungskanals die Luft einströmen und von dort durch die Pilterdecke
nach unten in den Innenraum der Kabine gelangen kann. Das Umschalten des Luftstroms
erfolgt einfach dadurch, daß die offene Klappe geschlossen wird und die geschlossene
Klappe geöffnet wird, so daß nun von dem mittleren Bereich des Luftzuführungskanals
aus die Luft in den anderen benachbarten Bereich strömt.
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Gemäß einer Ausführungaform der Erfindung können die Klappen mechanisch
betätigbar sein, beispielsweise mittels eines Gostinges vom inneren der Kabine aus
vom Handwerker verstellt werden, wenn er beispielsweise die vordere Hälfte des Kraftfahrzeugs
gespritzt hat und sich nun in den anderen Teil der Kabine begibt, um auch
die
rückwärtige Hälfte zu spritzen. Hier muß der Handwerker also einen geeigneten Hebel
betätigen. instatt des Hebels kann auch ein elektrischer Schalter vorgesehen sein,
der vom Handwerker zu betätigen ist.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist jedoch eine
automatische Umschaltung für den Luftstrom vorgesehen. Der Vorteil liegt hierbei
darin, daß der Handwerker nicht aus Versehen das Umschalten des Luftstroms unterlässt,
wodurch eine wirksame Absaugung in seinem Arbeitsbereich vereitelt werden könnte.
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Die Vorrichtung zum automatischen Umschalten kann eine Lichtschranke
aufweisen, die beim Durchschreiten den Umschaltvorgang auslöst. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung sind zwei Lichtschranken vorgesehen, und das Umschalten erfolgt in
Abhängigkeit von der Reihenfolge des Durchschreitens der Lichtschranken. Bei dieser
Ausführungsform erfolgt keine falsche Betatigung der Klappen, wenn sich der Handwerker
während der Arbeit nur bis zu einer der Lichtschranken bewegt und dann aber nicht
in der gleichen Richtung weitergeht, sondern wieder zurückgeht.
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Die Lichtschranke bzw. die Lichtschranken befinden sich vorzugsweise
in einer Höhe zwischen etwa 5 cm und 120 cm oberhalb des Bodens der Kabine. Dann
ist die Wahrscheinlichkeit äusserst gering, daß das Ansprechen der Lichtschranke
dadurch verhindert wird, daß der Handwerker über sie hinwegsteigt oder sich so stark
bückt, daß er unter ihr hindurchgeht. Die Lichtschranke kann so ausgebildet
sein,
daß sie lediglich ein verhältnismäßig dünnes Lichtbündel aussendet. Bei einer Busführungsform
der Erfindung ist jedoch vorgesehen, daß die Lichtschranke als die Spritzkabine
in Querrichtung durchsetzender etwa senkrechter Lichtvorhang ausgebildet ist, der
nur auf eine vollständige Unterbrechung des Lichtvorhangs anspricht. Unter waagrecht
durch setzend soll hier die Richtung des Lichtstrahls verstanden werden. Bekannte
Lichtvorhänge sind so ausgebildet, daß ein relativ dünner Lichtstrahl eine zu sicherende
Offnung in Zickzack-Linien durchläuft, so daß es zum Au8löson der Lichtschranke
ausreicht, an irgendeiner Stelle des Lichtvorhangs mit einem äusserst dünnen Gegenstand
den Lichtvorhang zu durchdringen.
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Bei der soeben geschilderten iusführungsform der Erfindung ist es
dagegen zum Ansprechen des Lichtvorhangs erforderlich, daß er auf seiner ganzen
Breite und Höhe unterbrochen wird; der Grund hierfür liegt darin, daß das in der
Bpritzkabine befindliche und zu spitzende Kraftfahrzeug im Normalfall ebenfalls
einen Teil des Lichtvorhangs unterbrechen wird, und diese Unterbrechung soll selbstverständlich
nicht das Auslösen des Lichtvorhangs bewirken. Erstreckt sich der Lichtvorhang über
eine merkliche Höhe, beispielsweise den obengenannten Bereich von 5 cm bis etwa
120 cm, eo ist im Normalfall unterhalb des Fahrzeugs, und/ oder im Bereich der Fenster
und/oder oberhalb des Fahrzeugs noch ein freier Raum vorhanden, so daß der Lichtvorhang
durch das Kraftfahrzeug nicht unterbrochen wird.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung, die
erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt, und aus den Ansprüchen.
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Die einzelnen Merkmale können Je einzeln für sich oder zu mehreren
in beliebiger Kombination bei einer Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigen: Fig. 1 einen Querschnitt entsprechend der Linie I-l in Fig. 2 durch eine
Spritzkabine und Fig. 2 einen Längsschnitt entsprechend der Linie 11-11 in Fig.
1.
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Eine im ganzen transportierbare und versetzbare Spritzkabine 1 steht
auf einer Unterlage 2 aus Beton. Der Innenraum 3 der Spritzkabine 1 ist durch eine
Rückwand 4, Seitenwände 5 und 6, ein der Rückwand 4 gegenüberliegendes Tor 7, eine
Filterdecke 8 und einen als Gitterrost ausgebildeten Fußboden 9 begrenzt. Der Raum
12 unterhalb des Fußbodens bildet einen Abluftkanal, der über einen Kanal 15 mit
der Saugseite eines Abluftgebläses 17 mit Abluftkanal 18 verbunden ist. Außerdem
ist ein Zuluftgebläse 19 vorgesehen, in dem auch eine Heizvorrichtung enthalten
ist1 und dessen Ausgang mit einer Hohrleitung 20 verbunden ist.
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Oberhalb der Filterdecke 8, deren Filter in bekannter Weise ausgebildet
ist und dazu dient, die von oben den Innenraum 3 durchströmende Luft weitgehend
staubfrei zu machen, befindet sich ein Luftzuführungskanal 22, dessen Länge und
Breite mit der Länge und Breite der Filterdecke 8 übereinstimmt. In der Mitte seiner
einen Längsseite 23 weist dieser Luftzufünrungskanal 22 einen Luftzuführungsstutzen
24 auf, der mit der Rohrleitung 20 und somit mit dem ausgang des Gebläses 19 in
Verbindung steht. Die dargestellte Spritzkabine 1 ist in ihren Abxessungen auf die
Bearbeitung eines einzigen Personenkraftwagens abgestimmt. Im Luftzuführungskanal
22 befinden sich zwei Klappen 26 und 27, die jeweils um eine waagrechte, quer zur
Längsrichtung der 8pritzkabine 1 verlaufende Achse 28 bzw. 29 drehbar gelagert sind.
Die Enden der Achsen 28 und 29 sind in nicht näher dargestellter Weise in den Seitenwänden
des Luftzuführungskanals 22 gelagert. Die Klappen 26 und 27 sind mindestens so weit
drehbar, daß sie eine solche Stellung einnehmen können, die den Luftzuführungskanal
22 unterteilt, dies ist bei der Klappe 26 dargestellt, und eine solche Stellung,
daß sie der Luftströmung innerhalb des Luftzuführungskanals 22 keinen merklichen
Widerstand entgegensetzen, vgl.
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hierzu die waagrechte Stellung der Klappe 27.
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Im Abluftkanal 12 sind den Klappen 26 und 27 entsprechende Klappen
30 und 31 drehbar angeordnet, wobei diese Elappen 30 und 31 Je nach Stellung in
der gleichen Weise wie die Klappen 26 und 27 den Ablauftkanal 12 unterteilen bzw.
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nicht unterteilen. Die Klappe 26 ist mit der Klappe 30 durch ein nicht
dargestelltes Gestänge gekoppelt, und auch die Klappe 31 ist mit der Klappe 27 durch
ein nicht dargestelltes Gestänge gekoppelt, so daß die miteinander gekoppelten Klappen
Jeweils die gleiche Stellung einnehmen, also entweder den Raum 22 bzw. den Abluftkanal
12 unterteilen oder nicht unterteilen. Ist bei der dargestellten Stellung der Klappen
26 und 27 einerseits sowie 30 und 31 andererseits das Gebläse 19 eingeschaltet,
so strömt die Luft vom Gebläse 19 durch die Rohrleitung 20 und den Stutzen 24 in
den zur Verteilung der Luft über die gesamte Fläche der Filterdecke dienenden Luftzuführungskanal
22; da die Klappe 26 geschlossen ist, kann die Luft nicht in den in der Darstellung
der Fig. 2 links von der Klappe 26 liegenden Teil des Iiuftzuführungskanala 22 gelangen,
sondern lediglich in den rechts von der offenen Klappe 27 gelegenen Teil des Luftzuführungskanals
und außerdem in den zwischen den beiden Klappen 26 und 27 liegenden Bereich des
Luftzuführungskanals, da dieser unmittelbar mit dem Stutzen 24 in Verbindung steht.
In gleicher Weise wird die Luft aus dem Raum 12 durch den zwischen den beiden Klappen
30 und 31 mündenden Abluftkanal 15 aus diesem mittleren Bereich und aus dem rechts
neben der Klappe 31 liegenden Bereich abgesaugt, nicht dagegen aus dem links von
der Klappe 30
liegenden Bereich. is ist nicht unbedingt erforderlich,
daß die Klappen 26, 27, 30, 31 in ihrer Sperrstellung völlig dicht schließen, es
soll nur verhindert werden, daß in den Jeweils abgesperrten Bereich des Luftzuführungskanals
22 größere Mengen der vom Gebläse 19 gelieferten Luft gelangen, und daß aus dem
jeweils abgesperrten Bereich des Abluftkanals 12 größere Mengen Luft abgesaugt werden.
Es kann sogar vorteilhaft sein, wenn dafür gesorgt ist, daß ein geringer Teil der
zugeführten Luft auch in den jeweils abgesperrten Bereich des Luftzuführungskanals
gelangt, und in gleicher Weise auch in dem abgesperrten Bereich abgesaugt wird,
damit auch in demjenigen Teil des Innenraums 3, der sich unterhalb des abgesperrten
Bereichs des Luftzuführungskanals 22 befindet, noch eine gewisse von oben nach unten
gerichtete Luftströmung vorhanden ist. Wie in Fig. 2 durch senkrechte Pfeile 32
angedeutet ist, ergibt sich im rechten, torseitigen Drittel und im mittleren Drittel
des Innenraums bei der dargestellten Stellung der Klappen eine annähernd laminare
Strömung der Luft von oben nach unten.
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Die in dem linken Drittel aus den soeben geschilderten Gründen möglicherweise
vorhandene sehr geringe Luftströmung ist nicht eigens bezeichnet.
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In der Zeichnung sind verschiedene Möglichkeiten zum Umschalten der
Klappen 26 27, 30, 31 dargestellt. Zweckmäßigerweise sind auch die Klappen 26 und
27 miteinander so gekoppelt, daß sie nur gemeinsam betätigt werden können. Zum Betätigen
kann ein Handhebel 35 vorgesehen sein,
der zweckmäßigerweise mindestens
an jeder Seitenwand 5 und 6 vorhanden ist. Im Ausführungsbeispiel befindet sich
der Handhebel 35 Jeweils auf der halben Länge der Seitenwand 5 und 6. Dieser Handhebel
35 kann durch ein Verbindungsgestänge mit den Klappen 26 und 27 und auch mit den
Klappen 30 und 31 gekoppelt sein, er kann aber auch mit einem elektrischen Schalter
gekoppelt sein, der das Umschalten der Klappen 26 und 27 und der mit diesen mechanisch
gekoppelten Klappen 30 und 31 über Jeweils einen kleinen elektrischen Antriebsmotor
37 bewirkt, der an der Außenseite des Luftzuführungskanals 22 montiert ist und mit
der jeweils zugeordneten Klappe gekoppelt ist. Man kann durch geeignete Anzeigevorrichtungen,
beispielsweise Lampen, die jeweilige Stellung der Klappen anzeigen. Jedoch ist dies
nicht unbedingt erforderlich, weil die in der Kabine üblicherweise vorhandene Luft
strömungvon mindestens 25 cm/s deutlich spürbar ist.
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Bei der dargestellten Spritzkabine 1 ist auch eine Möglichkeit vorgesehen,
den Umschaltvorgang der Klappen 26 und 27 automatisch vorzunehmen. Hierzu sind zwei
als Lichtvorhänge ausgebildete Lichtschranken 40 und 41 vorgesehen, die quer zur
Längsrichtung des Innenraums 3 verlaufen. Es befindet sich somit der Lichtsender
jeder Lichtschranke an der einen Seitenwand 5 oder 6 und der Lichtempfänger an der
Jeweils anderen Seitenwand In der Darstellung der Fig. 1 ist bei den dort sichtbaren
beiden Teilen der Lichtschranke 40 nicht angegeben, welcher Teil der Lichtsender
und welcher Teil der Lichtempfänger
ist. Die Lichtschranken sind
so ausgebildet, daß sie lediglich dann ein einer Unterbrechung der Lichtschranke
entsprechendes Signal abgeben, wenn der gesamte Lichtvorhang oder das gesamt Lichtband
unterbrochen ist, wenn also der Handwerker genau zwischen dem Lichtsender und Lichtempfänger
einer der Lichtschranken steht. Eine lediglich teilweise Unterbrechung der Lichtschranke
genügt zur Erzeugung dieses Signals nicht. Eine derartige als Lichtvorhang ausgebildete
Lichtschranke kann beispielsweise durch eine größere Anzahl von jeweils nur einen
dünnen Lichtstrahl aussendendenEinzellichtschranken gebildet sein, wobei diese Lichtschranken
nur dann ein Ausgangssignal abgeben, wenn sämtliche Strahlengänge der Einzellichtschranken
unterbrochen sind.
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Befindet sich der Handwerker zunächst im rechten Drittel in Tornähe
des Innenraums und bewegt sich dann während der Arbeit in Längsrichtung der Spritzkabine
1 bis kurz vor die Mitte, so verdeckt er die Lichtschranke 40.
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Es findet nun noch kein Umschaltvorgang statt, sondern erst dann,
wenn er etwas weiter geht und auch die Lichtschranke 41 verdeckt, die somit später
verdeckt wird als die Lichtschranke 40, erzeugt einen nicht dargestellte Auswerteeinrichtung,
die mit den beiden Lichtschranken 40 und 41 gekoppelt ist, ein Umschaltsignal, das
die Klappe 27 in Sperrichtung dreht und die Klappe 26 in Öffnungsrichtung dreht.
Sofern der Handwerker nach dem Verdunkeln der Lichtschranke 41 sich wieder zurück
in Richtung auf das Tor 7 bewegt, wird der Umschaltvorgang rückgängig gemacht und
die Klappen 26 und 27 nehmen wieder die in Fig. 2 gezeigte Stellung
ein.
Die Anordnung der Lichtschranken 40 und 41 ermöglicht es somit, die Richtung des
Durchschreitens dieser Lichtschranken festzustellen und somit festzustellen, in
welchem Bereich der Spritzkabine sich der Handwerker befindet. Wenn der Arbeiter
sich zu dem Zeitpunkt, wo er seine Spritzarbeit beendet hat, beispielsweise in der
Nähe der Rückwand befindet und dann die Spritzkabine durch das Tor 7 verlässt, erfolgt
beim Durchschreiten der Lichtschranken 41 und 40 wieder ein Umschaltvorgang der
Klappen 26 und 27.
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Der Lichtvorhang, der von den Lichtschranken 40 und 41 erzeugt wird,
verläuft quer zur Längsrichtung des Innenraums 3, hat eine verhältnismäßig geringe
Breite (in Längsrichtung des Innenraums gesehen) und erstreckt sich in einer Höhe
von 5 cm bis 120 cm. Der Lichtvorhang wird somit im Normalfall zwar teilweise durch
ein im Innenraum stehendes Fahrzeug unterbrochen, ist aber in einem Bereich unterhalb
des Bodens des Fahrzeuges und/oder im Bereich der Fenster des Fahrzeugs und/oder
oberhalb des Fahrzeugs nicht unterbrochen, so daß er das Durchschreiten des Lichtvorhangs
durch den Handwerker mit Sicherheit feststellen kann.
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Im Lackiergewerbe besteht ein großer Teil der an Eraftfahrzeugen durchzuführenden
Lackierarbeiten in Teillackierungenbei durch Unfall beschädigten Wagen, wobei diese
Teil-Lackierungen häufig nur an der Vorderseite bzw. Rückseite des Kraftfahrzeugs
vorgenommen werden müssen. In diesen Fällen muß also der Luftstrom innerhalb der
Kabine während der Arbeit nicht ungeschaltot werden. Bei solchen Kabinen, dio für
das Kraftfahrzeughandwerk vorgesehen sind, wird man daher aus Eostengründen im allgemeinen
eine einfache Ueochaltung, beispielsweise die oben geschilderte Umschaltung von
Hand, gegenüber einer automatischen Umschaltung vorziehen.
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In den Figuren ist noch eine weitere Art der nicht-automaischenUmschaltung
eingezeichnet, die den Vorteil hat, daß kein Handhebel betätigt werden muß. Im Boden
9 sind zwei Fußschalter 50 eingelassen, bei denen es sich entweder um elektrische
Schalter oder um pneumatischeSchalter handeln kann, und bei deren Niedertreten die
Klappen 26, 27, 30, 31 durch die Motoren 37 umgeschaltet werden.
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Die Fußschalter 50 sind zweckmäßigerweise niveaugleich mit der Oberfläche
des Bodens 9. Sie sind, wie Fig. 2 zeigt, auf halber Länge der Kabine 1 angeordnet,
jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der Längswände 5 und 6, sondern in einem Abstand
von diesen und auch von den in der Kabine zu spritzenden Fahrzeug, so daß der Arbeiter,
der bei der Arbeit den Fahrzeug zugewandt ist, mit seiner Fußspitze den Druckschalter
50 leicht erreichenkann.
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Der Arbeiter wird dabei den Druckschalter 50 nur dann, wenn er die
Mittellinie der Kabine überschreitet, betätigen, wenn er beabsichtigt, die Arbeit
in der anderen Hälfte der Kabine fortzusetzen.
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Der Innenraum der dargestellten Spritzkabine ist 7 m lang und 4 m
breit. Die Spritzkabine ist im wesentlichen aus Stahlblech hergestellt. Die Gebläse
17 und 19 befinden sich, wie Fig. 1 erkennen läßt, oberhalb eines Sockels, der auch
den Abluftkanal 12 enthält. Zum Uberbrücken des Höhenunterschieds zwischen der Unterlage
2 und dem Fußboden 9 ist eine Rampe 51 vorgesehen, durch die die Kraftfahrzeuge
in die Kabine fahren können.
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Um in besonderen Fällen den gesamten Innenraum 3 der Kabine durchlüften
zu können, ist vorgesehen, daß die Klappen 26, 27, 30, 31 auch eine Mittelstellung
einnehmen können, in der sie gegenüber der Horizontalen um 0 45 geneigt sind.
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