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DE2936056A1 - Dosiervorrichtung fuer fluessigkeiten - Google Patents

Dosiervorrichtung fuer fluessigkeiten

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Publication number
DE2936056A1
DE2936056A1 DE19792936056 DE2936056A DE2936056A1 DE 2936056 A1 DE2936056 A1 DE 2936056A1 DE 19792936056 DE19792936056 DE 19792936056 DE 2936056 A DE2936056 A DE 2936056A DE 2936056 A1 DE2936056 A1 DE 2936056A1
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DE
Germany
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dosing
hose
dosing device
elastic
stamp
Prior art date
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Application number
DE19792936056
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English (en)
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DE2936056C2 (de
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Antrag Auf Nichtnennung
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Ego Dichtstoffwerke & Co Betriebs Kg 8000 Mu GmbH
Original Assignee
Conloc Chemisch-Technische Produkte GmbH
CONLOC GmbH
Conloc Chemisch Technische Produkte 8000 Muenchen GmbH
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Publication date
Application filed by Conloc Chemisch-Technische Produkte GmbH, CONLOC GmbH, Conloc Chemisch Technische Produkte 8000 Muenchen GmbH filed Critical Conloc Chemisch-Technische Produkte GmbH
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Priority to DE19792953952 priority patent/DE2953952C2/de
Publication of DE2936056A1 publication Critical patent/DE2936056A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2936056C2 publication Critical patent/DE2936056C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D7/00Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes
    • B67D7/06Details or accessories
    • B67D7/72Devices for applying air or other gas pressure for forcing liquid to delivery point
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01JCHEMICAL OR PHYSICAL PROCESSES, e.g. CATALYSIS OR COLLOID CHEMISTRY; THEIR RELEVANT APPARATUS
    • B01J4/00Feed or outlet devices; Feed or outlet control devices
    • B01J4/02Feed or outlet devices; Feed or outlet control devices for feeding measured, i.e. prescribed quantities of reagents
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01FMEASURING VOLUME, VOLUME FLOW, MASS FLOW OR LIQUID LEVEL; METERING BY VOLUME
    • G01F13/00Apparatus for measuring by volume and delivering fluids or fluent solid materials, not provided for in the preceding groups

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  • Coating Apparatus (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Description

  • Dosiervorrichtung für Flüssigkeiten
  • Beschreibung Die Erfindung betrifft eine Dosiervorrichtung für Flüssigkeiten mit einem verschließbaren Druckbehälter zur Aufnahme des Flüssigkeitsvorratsbehälters, einer aus dem Druckbehälter geführten Schlauchleitung, die durch ein Dosierventil geführt ist und deren Ende an eine Abgabevorrichtung angeschlossen ist, sowie einer den Druckbehälter über eine Druck leitung beaufschlagenden Druckluftquelle, insbesondere nach Patent (Patentanmeldung P 27 41 749.8).
  • Es ist z.B. eine Dosiervorrichtung für flüssige Kunststoffe bekannt, bei der die Dosierung durch schubweises Fördern mittels einer einen Dosierschlauch walkenden Pumpe erfolgt. Diese Vorrichtung eignet sich nicht für die Dosierung leicht flüchtiger Industrieklebstoffe aus der Reihe der anäroben Kunststoffe und der Cyanacrylate, da diese den walkbaren Kunststoffschlauch chemisch angreifen.
  • Weiterhin sind Dosiervorrichtungen bekannt, bei denen der Klebstoff pneumatisch dosiert wird. Die pneumatischen Dosierventile dieser bekannten Dosiervorrichtungen sind jedoch kompliziert aufgebaut; in ihnen setzt sich der leicht flüchtige Kunststoffkleber ab, so daß Betriebsstörungen eintreten. Die Herstellungskosten und Wartungskosten sind relativ hoch. Dennoch wird eine zufriedenstellende Genauigkeit und Geschwindigkeit der Dosierung nicht erzielt. Die bekannten Dosiervorrichtungen, die nach dem Prinzip der Dosierschlauchabquetschung arbeiten, weisen darüber hinaus den Nachteil auf, daß eine Dosierung von extrem feinen Flüssigkeitströpfchen aufgrund der Kapillarwirkung der Abgabevorrichtung nicht möglich ist und bei der Dosierung von größeren Tropfen tropft die Abgabedüse nach, so daß keine gleichmäßige Dosierung mit gleicher Tropfenmenge möglich ist. Dies ist insbesondere bei einer Dosierung kleiner Klebstoffmengen mit regelmäßiger Abgabe auf engem Arbeitsfeld, z.B. bei der Herstellung von elektronischen bzw. elektrischen Bauelementen am Fließband von Nachteil.
  • Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Dosiervorrichtung insbesondere nach dem Patent (Patentanmeldung P 27 41 749.8) zur Verfügung zu stellen, die einfach aufgebaut ist, betriebssicher und ohne Störungen arbeitet und bei geringen Herstellungs- und Wartungskosten eine schnelle und sehr genaue Dosierung ermöglicht.
  • Außerdem soll die Dosiervorrichtung auch die Dosierung von extrem kleinen Flüssigkeitstropfen und die regelmäßige Dauerdosierung von größeren Flüssigkeitstropfen einheitlicher Menge ermöglichen.
  • Gegenstand der Anmeldung ist eine Dosiervorrichtung der eingangs angegebenen Art, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Dosierventil unter der Bodenplatte bzw. gesondert neben der Dosiervorrichtung angeordnet ist, eine den Dosierschlauch abstützende Gegenplatte aufweist, auf der ein elastisches, gewölbtes Teil bzw. Unterlegteil aufgebracht ist, über das der die Flüssigkeit fördernde Dosierschlauch geführt ist, und auf der anderen Seite des Dosierschlauchs gegenüber dem elastischen Teil ein verschiebbarer Stempel zum Abquetschen des Dosierschlauches angeordnet ist.
  • Gegenstand der Anmeldung ist weiterhin ein Dosierventil für Flüssigkeiten, insbesondere Klebstofflösungen mit einem Dosierschlauch, einer Gegenplatte zur Abstützung des Dosierschlauches und einer Druckvorrichtung zum Abquetschen des Dosierschlauches insbesondere zur Verwendung in'den oben genannten Dosiervorrichtungen, wobei auf der Gegenplatte ein elastisches, gewölbtes Teil angeordnet ist, über das der die Flüssigkeit führende Dosierschlauch geführt ist und auf der anderen Seite des Dosierschlauches gegenüber dem elastischen Teil ein Stempel als Abquetschvorrichtung für den Dosierschlauch angeordnet ist.
  • Gegenstand der Anmeldung ist weiterhin eine Ausgestaltung der Dosiervorrichtung nach Patent (Patentanmeldung P 27 41 749.8) wobei der Druckbehälter aus einem Niederdruckbehälter mit einem luftdicht verschließbaren Einfüllstutzen besteht, durch den der Dosierschlauch zum Flüssigkeitsvorratsbehälter geführt wird, die Druckluftquelle aus einer elektrisch betriebenen Luftpumpe besteht und das Dosierventil unter dem Niederdruckbehälter bzw. gesondert neben der Dosiervorrichtung angeordnet ist.
  • Die erfindungsgemäße Dosiervorrichtung lässt sich sehr leicht reinigen, da das Innere des Druckbehälters leicht zugänglich ist. Ein weiterer Vorteil ist, daß die Vorratsflasche im Druckbehälter unmittelbar in der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung verwendet werden kann. Das erfindungsgemäße Dosierventil ermöglicht auch die Dosierung von extrem kleinen Flüssigkeitstropfen, z.B. bis zu Mengen von 0,5 mg,wobei besonders genaue und auch gleichmäßige Dosierungen möglich sind. Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt darin, daß bei der Dosierung von größeren Tropfen mittels des erfindungsgemäßen Dosierventils kein Nachtropfen auftritt, was z.B. bei Fließbandarbeiten von besonderer Bedeutung ist. Das in den erfindungsgemäßen Dosiervorrichtungen verwendete Dosierventil ermöglicht eine besonders schonende Behandlung des Dosierschlauches während des Abquetschvorganges, was eine lange Lebensdauer des Dosierschlauches zur Folge hat und somit die Störanfälligkeit des Dosiergerätes weiter verringert wird.
  • Die Bodenplatte des erfindungsgemäßen Dosiergerätes weist vorzugsweise einen im Verlauf des Randes der Öffnung der Glocke entsprechende Nut mit einer darin liegenden Dichtung auf, auf die der Rand der Öffnung der Glocke aufgesetzt ist. Der Druckbehälter bzw. die Glocke wird vorzugsweise durch ein Joch mit der Bodenplatte verbunden, wobei das Joch schwenkbar angeordnet ist.
  • Der Druckbehälter kann z.B. für Betriebsdrücke von 0 bis 4 bar ausgelegt sein. Bei sehr dünnflüssigen Medien oder sehr kleinen Dosierungen wird vorzugsweise ohne Druck oder im unteren Druckbereich gearbeitet, z.B.
  • bei 1 bis 2 bar.
  • Die Druckluftleitung ist an den Außenkanalanschluß, vorzugsweise über eine Ventil-Schnellkupplung angeschlossen.
  • Dies hat den Vorteil, daß bei einer Entlüftung der Dosiervorrichtung bzw. des Druckbehälters kein flüchtiger Klebstoff in den das Druckminderungsventil und die Druckluftquelle enthaltenden Abschnitt der Druckluftleitung gelangen kann, da bei Trennen der Schnellkupplung der an der Bodenplatte vorgesehene äuBere Kanalanschluß automatisch ins Freie entlüftet und das Ventil der Schnellkupplung schließt, so daß Druckluft bei gelöster Verbindung nicht austritt.
  • Ein Verschmutzen empfindlicher Druckmessgeräte und des Druckminderungsventils wird so vermieden.
  • Die Schlauchleitung die durch das Dosierventil geführt wird, besteht vorzugsweise aus einem chemisch resistenten Kunststoff, insbesondere Polytetraflollräthylen und das Dosierventil enthält einen von außen gegen die von einer Gegenplatte abgestützte Kunststoffschlauchleitung drückbaren Stempel. Dies hat den Vorteil, daß der geförderte Kunststoff auch in dem Dosierventil selbst nur mit dem chemisch resistenten Kunststoffschlauch in Berührung kommt. Es können also keincrlei mechanische oder pneutisch betriebene Teile mit dem Kunststoffkleber in Berührung kommen und von abgelagerten Kunststoffkleberresten außer Betrieb gesetzt werden.
  • Auf den Stempel wirkt eine Feder ein, die zusammen mit einer elektromagnetischen Steuereinrichtung die Bewegung des Stempels steuert. Der Stempel ist unmittelbar elektromagnetisch gesteuert. Die Gegenplatte des Dosierventils ist vorzugsweise abnehmbar angeordnet, so daß man auf diese Weise schnell und einfach an den Kunststoffschlauch zur Förderung des Klebstoffes herankommt und diesen gegehenenfalls auswechseln kann.
  • Der Stempel ist vorzugsweise mit dem verschiebbaren Eisenkern eines Elektromagneten verbunden, was den Vorteil einer Einstellbarkeit des Schließweges des Dosierventils bis zu einem nicht vollständigen Schließen hat, so daß das Ventil schließlich als Drossel wirkt. Diese Einstellung ist in außerordentlich einfacher und genauer Weise möglich und reproduzierbar.
  • Auf diese Weise kann die abgegebene Flüssigkeitsmenge sehr genau eingestellt werden,da der Stempel aus der Ausgangsstellung, in der der Stempel den Dosierschlauch schließt bzw. völlig abquetscht,nur so weit zurückgezogen wird, bis die gewünschte Menge die Abquetschstelle passiert hat. Der Dosierschlauch wird nur dann völlig geöffnet, wenn größere Mengen abgegeben bzw. abgeschleudert werden sollen.
  • Der Stempel ist vorzugsweise mit einem Ende einer Stoßstange verbunden, die mit ihrem anderen Ende in einer Anschlaghülse sitzt, gegen deren Boden sie durch eine Feder abgestützt ist. Die Anschlaghülse ist derart in eine Anschlagplatte einschraubbar, daß der Hub und die Andruckkraft des Stempels durch Verdrehen der Anschlaghülse einstellbar sind.
  • Die Abquetschung des Dosierschlauchs zur Dosierung kann aber auch so vorgenommen werden, daß der Stempel nur der Öffnung der Abquetschstelle dient und der jeweilige Öffnungsquerschnitt des Dosierschlauchs und damit die jeweils abgeschleuderte Flüssigkeitsmenge durch die verschiebbar gelagerte und entsprechend eingestellte Gegenplatte mit dem elastischen, gewölbten Unterlegteil gesteuert wird.
  • Eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung betrifft ein Dosierventil des Dosiergerätes, bei dem auf der Gegenplatte des Dosierventils eine elastisches, schnurartiges Teil angeordnet ist, über das der die Flüssigkeit fördernde Dosierschlauch geführt ist und auf der anderen Seite des Dosierschlauches gegenüber dem elastischen Teil ein Stempel als Abquetschvorrichtung für den Dosierschlauch angeordnet ist. Die Ausgestaltungen des Dosierventils sind in den Unteransprüchen 13 bis 23 beschrieben. Auf die Ausgestaltungen gemäß den Unteransprüchen 13 bis 23 wird Bezug genommen und diese Ausgestaltungen sind Gegenstand des Anmeldungsgegenstandes.
  • Die Anordnung des elastischen Teils bzw. Unterlegteils auf der Gegenplatte des Dosierventils hat den Vorteil, daß beim Abquetschen des Dosierschlauches eine sichere Abe trennung der geförderten Flüssigkeit vorgenommen wird.
  • Der Abquetschstempel des Dosierventils drückt den Dosierschlauch gegen das elastische Unterlegteil der Gegenplatte und schließt dabei den Dosierschlauch an dieser Stelle.
  • Durch den Schlag des Stempels gegen den Dosierschlauch wird die durch die Abquetschung verdrängte Menge des flüssigen Klebstoffes aus der Abgabespitze der Abgabevorrichtung herausgeschleudert. Wichtig ist, daß der Kopf des Stempels eine flache ebene Abdrückfläche aufweist, da durch den großflächigen Stempel das Medium an der Abquetschstelle verdrängt wird und in Richtung der Dosierdüse geschoben wird. Eine spitze bzw. messerartige Fläche des Stempels ist unerwünscht. Der Stempel des Dosierventils wird nach Beendigung des Abquetschschlages durch das untergelegte,elastische Teil leicht zurückgefedert und dadurch wird ein gewisser Sog in der Schlauchleitung zur abgabedüse erzeugt, der die sich in der Düsenspitze befindende restliche Flüssigkeit etwas in die Düse zurückzieht. Au. diese Weise wird verhindert, daß sich nach der Abgabe des gewünschten Flüssigkeitstropfens noch eine gewisse Menge der restlichen Flüssigkeit an der Düsenspitze sammelt, die dann zusammen mit dem nächsten abgeschleuderten Tropfen abgestreift wird. Durch eine anfangs großfläche Abquetschstelle (vgl. Fig. 5c) , die sich anschließend verkleinert (vgl. Fig. 5d) wird der Unterdruck erzeugt. Wenn der Stempel gegen den Dosierschlauch schlägt und das gegenüberliegende Unterlegteil trifft, wird das elastische Teil zunächst plattgedrückt (vgl. Fig. 5c). Danach erholt sich das elastische Teil wieder,wodurch auch die Abquetschstelle verkleinert wird (vgl. Fig. 5d). So entsteht ein Rücksaugeffekt.
  • Die Abpuetschung kann auch so vorgenommen werden, daß der Stempel nur der Öffnung der Abpuetschstelle dient und der jeweilige Dosierschlauchpuerschnitt , der für die abgeschleuderte Flüssigkeitsmenge verantwortlich ist, durch die verschiebbar gelagerte Gegenplatte erfolgt, Nach einer Ausgestaltung des Dosierventils ist das elastische, gewölbte Teil nicht auf der Gegenplatte bzw. nicht nur auf der Gegenplatte, sondern auf dem Stempel aufgebracht. Es ist bevorzugt, daß die Gegenplatte in diesem Fall kein elastisches Unterlegteil aufweist und die den Dosierschlauch abstützende Gegenplatte mit einer Kunststoffschicht belegt ist, damit der Dosierschlauch bei der Abpuetschung nicht so stark belastet wird. Dadurch wird die Lebensdauer des Dosierschlauchs erheblich erhöht. Auch in diesem Fall tritt beim Abschleudern der gewünschten Dosiermenge eine einwandfreie Abtrennung der abgeschleuderten Flüssigkeit und ein gewisser Rücksaugeffekt auf.
  • Außerdem hat die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Dosierventils den Vorteil, daß der Dosierschlauch beim Abquetschen geschont wird und somit eine lange Lebensdauer des Dosierschlauches garantiert wird.
  • Nach einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung kann der Druckbehälter auch als Niederdruckbehälter ausgelegt sein, wenn z.B. besonders dünnflüssige Klebstoffe dosiert werden sollen.
  • Bei dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dosiergerätes besteht der Druckbehälter aus einem Niederdruckbehälter,der mit einem luftdicht verschließbaren Einführstutzen versehen ist, durch den der Dosierschlauch zum Flüssigkeitsvorratsbehälter geführt wird. Die Druckluftquelle besteht in diesem Falle aus einer elektrisch betriebenen Luftpumpe, insbesondere einem Elektrovibrator, der in dem Niederdruckbehälter einen Druck von 0,1 bis 0,5, insbesondere 0,25 bis 0,4 bar erzeugt. Das Dosierventil ist am Dosiergerät bzw. gesondert davon angeordnet, wobei es bevorzugt wird, das Dosierventil unter dem Niveau der im Druckbehälter angeordneten Vorratsflasche anzuordnen.
  • Der Niederdruckbehälter besteht vorzugsweise aus einer durchsichtigen Kunststoffflasche, damit der Füllstand der Vorratsflasche besser kontrolliert werden kann.
  • Die Druckleitung von der elektrischen Luftpumpe wird durch eine Wand oder durch den Einfüllstutzen in das Niederdruckgefäß eingeführt. Es ist auch möglich den Druckschlauch durch den Boden des Niederdruckgefässes einzuführen, wobei die Druckleitung an der Eintrittsöffnung zum Niederdruckgefäß luftdicht abgedichtet ist.
  • Das Dosierventil ist hier, wie bereits oben beschrieben aufgebaut. Auch hier weist die Gegenplatte des Dosierventils ein elastisches Unterlegteil auf, über das der Dosierschlauch geführt wird und auf der gegenüberliegenden Seite des elastischen Teils ist der verschiebbare Stempel des Dosierventils angeordnet, der den Dosierschlauch gegen das elastische teil drückt, wie in den Ansprüchen 29-40 angegeben.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung; Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die Dosiervorrichtung in der Ebene II-II der Fig. 1; Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch ein Dosierventil; Fig. 4 zeigt eine weitere Ausgestaltung des Dosierventils; Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt aus dem Dosierventil nach Fig. 4; Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung.
  • Der Druckbehälter 1 besteht aus einer Bodenplatte 2, einen auf diese aufgesetzten Druckbehälter 3, und einer Vorrichtung 4 zum Festklemmen des Druckbehälters 3 gegen die Bodenplatte 2. Mit dem Rand ihrer unteren Öffnung sitzt der Druckbehälter bzw. die Glocke 3 in einer in die Bodenplatte 2 eingearbeiteten Nut 6 und drückt gegen eine dort vorgesehene Dichtung 7, beispielsweise einen 0-Ring. Bevorzugt ist der horizontale Querschnitt des Druckbehälters 3 kreisförmig; jedoch sind auch andere Querschnittsformen einsetzbar. Die Glocke 3 wird in die Nut 6 der Bodenplatte 2 durch einen Haltebügel 4 gedrückt, der aus zwei Schenkeln 4a und einem dieser Schenkel an einem Ende verbindenden Joch 4b besteht. Mit den Enden der Schenkel 4a ist der Haltebügel 4 gelenkig an gegenüberliegenden Seitenkanten der Bodenplatte 2 befestigt.
  • Durch das Joch 4b ist eine Andrückschraube 4c geschraubt, deren Ende gegen die Kuppel des Druckbehälters 3 derart geschraubt werden kann, daß der Druckbehälter 3 in die Nut 6 und gegen die Dichtung 7 gedrückt wird. Der Druckbehälter kann auch über seitliche Vorsprünge bzw. Flansche mit der Bodenplatte, z.B. mittels Schraubverbindung verbunden sein.
  • Der Druckbehälter 3 selbst enthält keinerlei Durchbrechungen oder Zuführungen. Die Druckluft wird über einen etwa horizontalen, in der Bodenplatte 2 vorgesehenen Kanal 12, der im Inneren des Aufsetzbereiches des Druckbehälters 3 auf der Bodenplatte 2 mündet, und der unter der Sohle der Nut 6 hindurchgeht, zugeführt. Ander Außenseite der Seitenkante der Bodenplatte 12 hat der Kanal 12 einen Anschluß 11, der das Gegenstück zu einer handelsüblichen Ventil-Schnellkupplung 13 aufweist. An die Ventil-Schnellkupplung 13 ist die Druckluftleitung 10 angeschlossen, welche zu einem Druckminderungsventil mit Manometer und von dort zu einer nicht dargestellten Druckluftquelle führt.
  • Die Ventil-Schnellkupplung ist so ausgebildet, daß bei Trennung der Kupplung ein Ventil das Ausströmen von Druckluft aus der Leitung 10 verhindert, während die Druckluft aus dem Inneren des Druckbehälters 1 über den Anschluß 11 entlüftet wird.
  • Innerhalb des Aufsetzbereiches des Druckbehälters 3, neben der Mündung des Kanals 12 ist ein Vorratsbehälter des Dosiermediums aufgestellt. Aus diesem Behälter führt eine Leitung 9 zunächst nach oben und dann durch eine Durchfüilrung in der Bodenplatte 2 neben dem Behälter nach unten durch das Dosierventil, das insgesamt das Bezugszeichen 5 trägt. Das Dosierventil ist vorzugsweise unterhalb des Niveaus des Vorratsbehälters angeordnet und zwar an der Dosiervorrichtung bzw. gesondert neben der Dosiervorrichtung. Die Schlauchleitung 9 besteht vorzugsweise aus Polytetraflouräthylen.
  • Das Dosierventil 5 weist einen gegen die Kunststoffschlauchleitung und gegen eine Gegenplatte 14 verschiebbaren Stempel 8 auf. Der Stempel sitzt an einem Eisenkern 8a eines Elektromagneten 8b, derart, daß der Eisenkern 8a und mit ihm der Stempel 8 bei entsprechender Erregung des Elektromagneten in diesen hineingezogen wird, wodurch der Stempel 8 sich zurückzieht und das Dosierventil 5 voll oder z..T...öffnet.
  • Auf die Gegenplatte 14 ist ein elastisches, schnurartiges Teil 20 bzw. Unterlegteii angeordnet, das vorzugsweise auf die Platte aufgeklebt ist. Das Unterlegteil 20 ist unterhalb des Dosierschlauches gegenüber dem Stempel 8 angeordnet. Das Unterlegteil besteht vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoff, insbesondere Gummi. Die Gegenplatte ist über Schraubbolzen 21 oder sonstige Befestigungselemente am Dosierventil 5 anlegbar, wobei der Abstand der Gegenplatte 14 vom Dosierschlauch durch Verschieben der Bolzen einstellbar ist. Die Gegenplatte 14 ist abnehmbar, so daß die Kunststoffschlauchleitung 9 im Bereich des Stempels 8 durch Abnehmen der Gegenplatte 14 ohne weiteres freigelegt und von vorn zugänglich gemacht werden kann. Da die Durchführung der Kunststoffschlauchleitung 9 durch die Bodenplatte 2 ebenfalls durch eine Schraubverbindung schnell lösbar ausgebildet ist, kann die Kunststoffschlauchleitung außerordentlich schnell durch wenige Handgriffe ausgewechselt werden.
  • Die elektromagnetische bzw. pneumatische Vorrichtung 16 für das Dosierventil 5 ist weiter so ausgebildet, daß der Kern 8a sich in eine Stoßstange 17 verlängert, die rückwärts aus dem Elektromagneten 8b herausgeführt ist und mit ihrem Ende in einer Anschlaghülse 18 sitzt, gegen deren Boden sie durch eine Feder 15 abgestützt ist. Die Feder 15 erzeugt die Andruckkraft des Stempels 8 gegen die Kunststoffschlauchleitung 9 bzw. die Gegenplatte 14 mit dem elastischen Teil 20. Die Anschlaghülse 18 ihrerseits weist ein Außengewinde, mit welchem sie durch eine Anschlagplatte 19 geschraubt ist. Durch Vor- oder Zurückschrauben der Anschlaghülse 18 kann somit die durch die Feder 15 erzeugte Andruckkraft des Stempels 8 gegen die Schlauchleitung 9 bzw. die Gegenplatte mit dem elastischen Teil 20 eingestellt werden. Damit ist eine außerordentlich einfach zu bewerkstelligende, individuelle Einstellmöglichkeit auf den Betriebsdruck, die Zähigkeit des Dosiermediums und andere Einflußgrößen geschaffen.
  • Fig. 3 zeigt einen Ausschnitt des erfindungsgemäßen Dosierventils 5, mit der Halteplatte 22 des Dosierventils, die mit der Aussparung 23 für die Durchführung des Stempels 8 versehen ist. An der Halteplatte 22 ist der Block 24 zur Durchführung des Dosierschlauches 9 befestigt.
  • Der Block 24 weist eine durchgehende Bohrung 29 für die Durchführung des Kunststoffschlauches 9 auf. Weiterhin ist der Block 24 mit einer Aussparung 25 versehen, durch die der Stempel 8 durchgeführt wird. Am hinteren Ende der Aussparung 25 ist eine Gegenplatte 14a verschiebbar eingesetzt. Die Gegenplatte 14a ist über einen Gewindestutzen 26 durch die hintere Wand des Blocks hindurchgeführt, wobei außen auf das Gewinde eine Stellschraube 27 zur Längenverschiebung der Gegenplatte aufsetzbar ist.
  • Auf die Gegenplatte 14a ist gegenüber dem Stempel 8 das elastische, schnurartige Unterlegteil 20 aufgebracht.
  • Der Block 24 weist eine seitliche Durchbrechung 28 zur Beobachtung des Abquetschvorganges und zur Montagehilfe auf.
  • Die Fig. 4 zeigt eine Ausgestaltung des Dosierventils 5 in vergrößerter Darstellung, mit der Halteplatte 22der Durchführung 23 in der Halteplatte und dem Dosierschlauch 9. Bei dieser Ausgestaltung des Dosierventils ist die Gegenplatte 14 mit dem elastischen Unterlegteil 20 lösbar am Dosierventil angebracht, so daß der Dosierschlauch 9 und der Stempel 8 von außen zugänglich sind.
  • Das elastische Teil 20 kann auch, wie in Figur 4a dargestellt , auf dem Stempel 8 angeordnet sein.
  • Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt des Dosierventils 5 mit der Gegenplatte 14, 14a und dem elastischen Unterlegteil 20 und dem Dosierschlauch 9 während der verschiedenen Arbeitsphasen des Abquetschvorganges. Fig. 5a zeigt den Dosierschlauch und das elastische Unterlegteil ohne Belastung. Bei Fig. 5b ist das Zusammenquetschen der Schlauchleitung 9 dargestellt. Fig. 5c zeigt die durch das Zusammenquetschen de Unterlegteiles 20 entstandene relativ breite Abquetschung und den dadurch erzeugten Abschleudereffekt.
  • Die Fig. 5d zeigt die Position des Stempels nach einer gewissen Rückfederung durch das elastische Unterlegteil 20, wobei die Abquetschfläche wieder etwas verringert worden ist, ohne daß die Durchtrittsstelle im Kunststoffschlauch geöffnet worden ist. Bei dieser Rückfederung entsteht ein gewisser Rücksaugeffekt, der im unteren Kunststoffschlauch durch eine umgekehrte Pfeilrichtung dargestellt ist.
  • Fig. 6 zeigt eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung mit dem Niederdruckbehälter 30, der mit einem Einfüllstutzen 31 und einer darin oder daran angeordneten Dichtung 32 für die Durchführung des Dosierschlauches 9 ausgerüstet ist. Der Niederdruckbehälter 30 besteht vorzugsweise aus einer durchsichtigen Kunststoffflasche, bei der der Füllstand des Vorratsbehälters 33 für die zu dosierende Flüssigkeit leicht kontrolliert werden kann. Der Niederdruckbehälter wird auf dem Dekkel 38 mittels Haltelaschen 34 oder sonstigen Haltevorrichtungen gegen das Umfallen gestützt. Die Wand des Niederdruckbehälters ist mit einer Durchbohrung zur Durchführung des Druckschlauches 35 ausgerüstet. Der Druckschlauch wird an der Wand des Niederdruckbehälters mittels der Dichtung 36 abgedichtet. Der Druckschlauch 35 steht in Verbindung mit einer elektrischen Luftpumpe, insbesondere einem Elektrovibrator, der im Inneren des Niederdruckbehälters einen Druck von 0,1 bis 0,5 bar erzeugt.
  • Der Elektrovibrator (in der Zeichnung nicht dargestellt) ist vorzugsweise unterhalb des Niederdruckbehälters im Steuerteil des Dosiergerätes angeordnet. Die elektrisch betriebene Niederdruckpumpe kann aber auch gesondert vom Dosiergerät aufgestellt sein. Die Verwendung der elektrisch betriebenen Luftpumpe hat den Vorteil, daß das Dosiergerät ortsunabhängig von einer Druckluftleitung verwendet werden kann, was insbesondere für Anwendungen des Dosiergerätes von Bedeutung ist, bei denen keine Druckluftleitung zur Verfügung steht. Der Steuerteil des Dosiergerätes ist vorzugsweise mit einer Abschaltvorrichtung für die Luftpumpe ausgerüstet.
  • Innerhalb des Niederdruckbehälters 30 ist eine Vorratsflasche für das zu dosierende Medium aufgestellt.
  • Aus diesem Vorratsbehälter führt eine Schlauchleitung 9 nach oben durch einen Einfüllstutzen 31 mit der Abdichtung 32 hindurch und neben dem Niederdruckbehälter nach unten durch das Dosierventil 5. Das Dosierventil ist vorzugsweise unterhalb des Niveaus des Vorratsbehälters angeordnet, und zwar an der Dosiervorrichtung oder gesondert neben der Dosiervorrichtung. Die Kunststoffschlauchleitung 9 besteht vorzugsweise aus einem chemisch resistenten Kunststoff, z.B. Polytetraflouräthylen. Das Dosierventil 5 weist einen gegen die Kunststoffschlauchleitung 9 und gegen eine Gegenplatte 14 verschiebbaren Stempel 8 auf.
  • Der Stempel 8 sitzt an einem Eisenkern 8a eines Elektromagneten 8b, derart, daß der Eisenkern 8a und mit ihm der Stempel 8 bei entsprechender Erregung des Elektromagneten 8b in diesen hineingezogen wird, wodurch der Stempel 8 sich zurückzieht und das Dosierventil 5 öffnet. Auf der Gegenplatte 14 ist ein elastisches, schnurartiges Teil 20 bzw.
  • Unterlegteil angeordnet, daß vorzugsweise auf die Gegenplatte aufgeklebt ist. Das Unterlegteil 20 ist unterhalb des Dosierschlauches gegenüber dem Stempel 8 angeordnet. Das Unterlegteil besteht vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoff, insbesondere einem Elastomer. Das Dosierventil 5 ist im übrigen wie oben bereits beschrieben ausgestaltet und der Stempel des Dosierventils wird über eineelektromagnetische Betätigungseinrichtung 16 gesteuert. Die elektromagnetische Betätigungsvorrichtung ist vorzugsweise so ausgebildet, daß der Eisenkern 8a sich in eine Stoßstange 17 verlängert, die rückwärts aus dem Elektromagneten 8b herausgeführt ist und mit ihrem Ende in einer Anschlaghülse 18 sitzt, gegen deren Boden sie durch eine Feder 15 abgestützt ist. Die Feder 15 erzeugt die Andruckkraft des Stempels 8 gegen die Kunststoffschlauchleitung 9 bzw. die Gegenplatte 14 mit dem elastischen Unterlegteil 20. Die Anschlaghülse 18 ist an einer Anschlagplatte 19 befestigt. Durch Vor-oder Zurückschrauben der Anschlaghülse 18 kann die durch die Feder 15 erzeugte Andruckkraft des Stempels 8 gegen die Schlauchleitung 9 bzw. die Gegenplatte 14 mit dem elastischen Unterlegteil 20 eingestellt werden. Damit ist eine außerordentlich einfache individuelle Einstellmöglichkeit auf den Betriebsdruck, die Zähigkeit des Dosiermediums und andere hier eingehende Einflußgrößen möglich.
  • Die Steuerung des Stempels 8 kann auch pneumatisch erfolgen.
  • Außerdem kann die Dosierung der Flüssigkeit auch so erfolgen, daß das Zurückziehen des Stempels 8 auf eine Position becJrenzti,t, tt der der Schlau4 voll geöffnet ist, und die Durchflußmenge durch eine entsprechende Verschiebung der Gegenplatte 14, 14a mit dem elastischen, gewölbten Unterlegtel vorgenommen wird.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfidnung sind in dem Dosierventil zwei Stempel mit vorzugsweise kleiner bzw. kantiger Kopffläche bzw. Abquetschfläche hintereinander angeordnet, wobei gegenüber den Stempeln keine elastischen Unterlegteile angeordnet sein müssen. Die Stempel sind so steuerbar, daß der zweite, d.h. der der Abgabedüse näher zugeordnete Stempel kurzzeitig den Dosierschlauch in Form eines kurzen Quetschschlags abgequetscht, nachdem der erste Stempel den Schlauch geschlossen hat. Dadurch kann ebenfalls ein gewisser Abschleuder- und Rücksaugeffekt in der Schlauchleitung erzeugt werden, der eine saubere Trennung der zu dosierenden Menge ermöglicht.

Claims (41)

  1. Ansprüche 1. Dosiervorrichtung für Flüssigkeiten mit einem verschließbaren Druckbehälter zur Aufnahme des Flüssigkeitsvorratsbehälters, einer aus dem Druckbehälter geführten Schlauchleitung, die durch ein Dosierventil geführt ist und deren Ende an eine Abgabevorrichtung angeschlossen ist, sowie einer den Druckbehälter über eine Druckleitung beaufschlagenden Druckluftquelle, insbesondere nach Patent (Patentanmeldung P 27 41 749.8), d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß das Dosierventil unter der Bodenplatte bzw. gesondert neben d Dosiervorrichtung angeordnet ist, eine der Desierschlaucll abstützende Gegenplatte aufweist, auf die ein elastisches, gwölbtes Teil aufgebracht ist, über das der die Flüssigkeit fördernde Dosierschlauch (9) geführt ist und auf der anderen Seite des Dosierschlauchs gegenüber dem elastischen Teil (20) ein verschiebbarer Stempel (8) zum Abquetschen des Dosierschlauches angeordnet ist bzw. der verschiebbare Stempel mit einem elastischen, gewölbten Teil auf der Schlagoberfläche zum Abpuetschen des Schlauchs ausrüstbar ist.
  2. 2. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Teil einen flachen, elliptischen oder kreisförmigen Querschnitt aufweist und aus einem Kunststoff, insbesondere einem Elastomer besteht.
  3. 3. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Teil aus einem Schlauchabschnitt bzw. einem elastischen Vollkörperabschnitt besteht und der Querschnitt des elastischen Teiles etwa halb so groß bis zwei Mal so groß ist wie der des Dosierschlauches.
  4. 4. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Teil auf die Gegenplatte (14, 14a) aufgeklemmt bzw. aufgeklebt ist.
  5. 5. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenplatte (14) verschiebbar angeordnet ist.
  6. 6. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenplatte aus einer Schraube mit einer flachen Kopffläche besteht, auf die das elastische Teil aufgebracht ist.
  7. 7. Dosiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dosierventil (5) eine auf den Stempel (8) einwirkende Feder (15) aufweist.
  8. 8. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (8) des Dosierventiles (5) durch eine elektromagnetische bzw. pneumatische Betätigungsvorrichtung steuerbar ist.
  9. 9. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 1, 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (8) mit einem verschiebbaren Eisenkern (8a) eines Elektromagneten (8b) bzw. mit dem Gestänge eines Pneumatikzylinders verbunden ist.
  10. 10. Dosiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bzw. 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (8) mit einem Ende von einer Stoßstange (17) gehaltert wird, die mit ihrem anderen Ende an einer Anschlaghülse (18) sitzt, gegen deren Boden sie durch eine Feder (15) abgestützt ist.
  11. 11. Dosiervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlaghülse (18) mittels eines Außengewindes derart in einer Anschlagplatte einschraubbar ist, daß der Hub und die Andruckkraft des Stempels (8) durch Verdrehen der Anschlaghülse (18) einstellbar sind.
  12. 12. Dosierventil für Flüssigkeiten, insbesondere Klelstofflösungen, mit einem Dosierschlauch, einer Ge<jenplatte zur Abstützung des Dosierschlauches und einer Druckvorrichtung zum Abquetschen des Dosierschlauches, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Gegenplatte ein elastisches, gewölbtes Teil angeordnet ist, über das der die Flüssigkeit führende Dosierschlauch geführt ist und auf der anderen Seite des Dosierschlauches gegenüber dem elastischen Teil als Druckvorrichtung ein Stempel zum Abquetschen des Dosierschlauches angeordnet ist oder ein elastisches, gewölbtes Teil auf dem Stempel angeordnet ist und gegenüber dem Stempel eine Gegenplatte zur Abstützung des Schlauchs vorgesehen ist.
  13. 13. Dosiervorrichtung nach Anspruch 12, dadurch cjekennzeichnet, daß das elastische Teil einen flachen, elliptischen oder kreisförmigen Querschnitt aufweist und aus einem elastischen Kunststoff, insbesondere einem Elastomer besteht.
  14. 14. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Teil aus einem Schlauchabschnitt bzw. einem elastischen Vollkörper besteht und der Querschnitt des elastischen Teiles etwa halb so groß bis zwei Mal so groß ist wie der des Dosierschlauches.
  15. 15. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Teil auf die Gegenplatte bzw. Stempel aufgeklebt bzw. aufgeklemmt ist.
  16. 16. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenplatte verschiebbar angeordnet ist.
  17. 17. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenplatte aus einer Platte besteht, auf die das elastische Teil aufgebracht ist und die Platte über ein Gestänge von außen verschiebbar ist.
  18. 18. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß es eine auf den Stempel einwirkende Feder aufweist.
  19. 19. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel des Dosierventiles durch eine elektromagnetische oder pneumatische Vorrichtung steubar ist.
  20. 20. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel mit einem verschiebbaren Eisenkern eines Elektromagneten verbunden ist.
  21. 21. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel mit einem Ende von einer Stoßstange gehaltert wird, die mit ihrem anderen Ende in einer Anschlaghülse sitzt, gegen deren Boden sie durch eine Schraubenfeder abgestützt ist.
  22. 22. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlaghülse mittels eines Außengewindes derart in eine Anschlagplatte einschraubbar ist, daß der Hub und die An druckkraft des Stempels durch Verdrehen der Anschlaghülse einstellbar sind.
  23. 23. Dosierventil nach den Ansprüchen 12 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel zum Abquetschen des Dosierschlauches eine ebene Kopffläche bzw. Schlagfläche aufweist und diese Fläche aus einem Material besteht, das weicher ist als Metall, vorzugsweise aus Kunststoff oder Hartgummi bzw. mit einem solchen Material belegt ist.
  24. 24. Dosiervorrichtung für Flüssigkeiten mit einem verschließbaren Druckbehälter zur Aufnahme des Flüssigkeitsvorratsbehälters, einer aus dem Druckbehälter geführten Schlauchleitung, die durch ein Dosierventil geführt ist und deren Ende an eine Abgabevorrichtung angeschlossen ist, sowie einer den Druckbehälter über eine Druck leitung beaufschlagenden Druckluftquelle, insbesondere nach Patent (Patentanmeldung P 27 41 749.8), g e -k e n n z e i c h n e t durch einen Niederdruckbehälter mit einem luftdicht verschließbaren Einfüllstutzen, durch den der Dosierschlauch zum Flüssigkeitsvorratsbehälter geführt wird als Druckbehälter, einer elektrisch betriebenen Luftpumpe als Druckluftquelle und mindestens einem Dosierventil, das unter dem NiedcrdruckbehSter oder gesondert neben dem Dosiergerät angeordnet ist.
  25. 25. Dosiervorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbehälter aus einer durchsichtigen Kunststoffflasche besteht, der Einfüllstutzen luftdicht verschraubbar bzw. aufklemmbar ist und der Einfüllstutzen eine luftdicht abgedichtete Durchlaßöffnung für die Durchführung des Dosierschlauches aufweist.
  26. 26. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 24 und 25, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Luftpumpe aus einem Elektrovibrator besteht, der vorzugsweise am Dosiergerät oder gesondert davon angeordnet ist.
  27. 27. Dosiervorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Niederdruckbehälter (30) ein Druck von 0,1 bis 0,5 bar, insbesondere 0,25 bis 0,4 bar besteht.
  28. 28. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckleitung (35) von der elektrischen luftpumpe durch die Wand, den Boden oder den Einfüllstutzen (31) in den Niederdruckbehälter (30) eingeführt ist.
  29. 29. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Dosierventil (5) einen von außen gegen den von einer Gegenplatte (14) abgestützten Dosierschlauch drückbaren Stempel aufweist, wobei auf der Gegenplatte gegenüber dem Stempel ein elastisches, gewölbtes Teil angeordnet ist oder auf dem Stempel ein elastisches gewölbtes Teil angeordnet ist, über das der Dosierschlauch (9) geführt ist.
  30. 30. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel zum Abquetschen des Dosierschlauches eine flache, ebene Kopffläche bzw.
    Schlagfläche aufweist und diese Fläche vorzugsweise aus einem Material besteht, das weicher ist als Metall, insbesondere Kunststoff oder Hartgummi.
  31. 31. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Teil einen flachen, elliptischen oder kreisförmigen Querschnitt aufweist und aus einem Kunststoff, insbesondere einem Elastomer besteht.
  32. 32. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 24 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Teil aus einem Schlauchabschnitt bzw. einem elastischen Vollkörper besteht und der Querschnitt des elastischen Teils etwa halb so groß bis zwei Mal so groß ist wie der des Dosierschlauches.
  33. 33. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 24 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Teil auf die Gegenplatte aufgeklemmt bzw. aufgeklebt ist.
  34. 34. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 24 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenplatte verschiebbar oder in einem festen Block angeordnet ist.
  35. 35. Dosiervorrichtung nach den Ansprüchen 24 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenplatte aus einer verschiebbaren Schraube mit einer flachen Kopffläche besteht, auf die das elastische Teil aufgebracht ist.
  36. 36. Dosiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (8) mit einer auf den Stempel einwirkenden Feder (15) ausgerüstet ist.
  37. 37. Dosiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (8) des Dosierventils (5) durch eine elektromagnetische oder pneumatische Vorrichtung (16) steuerbar ist.
  38. 38. Dosiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (8) mit einem verschiebbaren Eisenkern (8a) eines Elektromagneten (8b) verbunden ist.
  39. 39. Dosiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (8) mit einem Ende von einer Stoßstange (17) gehaltert wird, die mit ihrem anderen Ende in einer Anschlaghülse (18) sitzt, gegen deren Boden sie durch eine Schraubenfeder (15) abgestützt ist.
  40. 40. Dosiervorrichtung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlaghülse (18) mittels eines Außengewindes derart in eine Anschlagplatte (19) einschraubbar ist, daß der Hub und die Andruckkraft des Stempels (8) durch Verdrehen der Anschlaghülse (18) einstellbar sind.
  41. 41. Dosiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebung der Gegenplatte mit dem elastischen, gewölbten Teil manuell, elektromagnetisch oder pneumatisch steuerbar ist, um die gewünschte Durchflußmenge zu regulieren.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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GB1116548A (en) * 1965-07-22 1968-06-06 Corbin Farnsworth Inc Improved apparatus for dispensing and monitoring the flow of liquids
DE2548876A1 (de) * 1975-01-30 1976-08-19 Dale Electronics Dosierventil fuer zaehfluessige stoffe
DE2741749C3 (de) * 1977-09-16 1981-09-10 Conloc GmbH chemisch-technische Produkte, 8000 München Dosiergerät für Flüssigkeiten

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