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Anspruch 6, d a d u r c h gekennzeichnetç daß die im Bereich des niederschwenkbaren
Teils des Querfördererabschnitts (1) gelegenen Seitenanschläge (14) mit diesem absenkbar
sind.
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Die Erfindung bezieht sich auf Querfördererabschnitte gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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und Moden An Gattersägen und dgl. fallen beim Schneiden von RundholzZbei
der Seitenware unter anderem Bretter an, die beiderseits eines noch verwertbaren
Brettabschnittes je ein Schwartenende au£weien. Diese Bretter werden, wie die anderen
durchgehend brauchbaren Bretter mit Waldkante auf einem Quertransport, in dessem
Zuge der Querfördererabschnitt liegt, einer Besäumsäge zugeführt. An der ortsfesten
Kappsäge steht ein Arbeiter, der die mit einem Schwartenende versehenen Bretter
von Hand auf Rollen auf dem Querfördererabschnitt so verschieben kann, daß das Schwartenende
von der Kappsäge abgetrennt wird, wenn das so verschobene Brett an ihr vorbeiläuft.
Wenn sich das Schwartenstück an dem dem Arbeiter zugewendeten Brettende befindet,
ist die Arbeit nicht problematisch. Der Arbeiter braucht dann das Brett lediglich
der Länge nach etwas zu verschieben. Es treten auch keine Probleme auf, wenn sich
das Schwartenende an dem von dem Arbeiter abgewendeten Brettende befindet und die
Bretter an der Besäumsäge von einem dort befindlichen Arbeiter von Hand ausgerichtet
werden, dem zusätzlich eine weitere Kappsäge zum Abtrennen des mit der ortsfesten
Kappsäge;bei liegenbleibendem Brett-nicht abtrennbaren Schwartenstückes zur Verfügung
steht.
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Wenn jedoch der Besäumsäge ein automatischer Richttisch mit automatischer
Abtastung der Brettbreiten und automatischer Einstellung der Sägeblätter entsprechend
der am Brett festgestellten Mindestbreite vorgeschaltet ist oder das Brett mit EndschwarX
einer nachfolgenden Längensortierung zugeführt wird, würde ein von der ortsfesten
Kappsäge im Querförderer abgelegenes, nicht abgetrenntes Schwartenende in der Regel
Fehleinstellungen bzw.
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Fehlsortierungen herbeiführen und könnte vorher dort mangels eines
Arbeiters mit zur Ver- ~ ~~ füquna
fügung stehender weiterer SCuppsäge
auch nicht abgetrennt werden, Fehlsortierungen sodaß, um solche Fehleinstellungen
bzw./ zu verhindern, mit der ortsfesten Kappsäge im Querfördererabschnitt in einem
solchen Falle auch ein am abgelegenen Ende befindliches Schwartenstück weggeschnitten
werden muß. Hierfür mußte bisher der Arbeiter an der Kappstation das Brett vom Querförderer
hochheben, dann drehens auf dem Querförderer vor der ortsfesten Kappsäge wieder
ablegen und dieser gegenüber erneut ausrichten. Dies war, insbesondere bei langen
schweren Brettern und Bohlen eine mühsame, zeitraubende Arbeit, der ggf. bereits
ein erster Kappvorgang vorangegangen war, wenn sich an beiden Enden des Brettes
Schwartenstücke befanden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Kappen von Schwartenstücken
auch an dem von dem Bedienungsmann abgelegenen Brettende wesentlich zu vereinfachen
und dadurch auch den Materialfluß zu beschleunigen.
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Die vorstehende Aufqabe wird durch die im Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs
1 angegebenen Merkmale einwandfrei gelöst.
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Der erfindungsgemäße Querfördererabschnitt gestattet es dem Bedienungsmann,
Schwartenstücke an beiden Enden eines Brettes, einer Bohle oder dgl. rasch und mit
nur geringem Kraftaufwand vom brauchbaren Holzmittelstück abzutrennen, denn er braucht
hierfür das an beiden Enden zu kappende Brett oder dgl. nur der Länge nach zu verschieben,
wobei dieser Vorgang durch eine quer zur Förderrichtung verlaufenden Rollenbahn
noch erleichtert werden kann. Zunächst verschiebt der Bedienungsmann das vor der
weiteren Kappsäge angekommene Brett in die richtige Position zum Abtrennen des Schwartenstückes
an dem von ihm abgelegenen Brettende, dann trennt er dieses Stück mittels eines
Befehles an diese Kappsäge ab, und im Anschluß daran richtet er das Brett durch
Verschieben senkrecht zur Förderrichtung so ein, daß das Schwartenendstück an dem
ihm zugewendeten Brettende beint Vorbeilaufen an der der weiteren Kappsäge folgenden
ortsfesten Kappsäge
säge an der richtigen Stelle abgetrennt wird.
Das Brett braucht also nicht mehr hochgehoben und gewendet zu werden und gelangt
dennoch in für die weitere Bearbeitung durch eine Besäumsäge mit automatischem Richttisch
geeignetem Zustand zu dieser Sägen+ + Der Zuschnitt von Hölzern mit beidseitigen
Schwartenenden vor dem Besäumen kann nunmehr mühelos zügig von einem einzigen Bedienungsmann
bewältigt werden. / bzw.wird richtig sortiert Die Unteransprüche kennzeichnen vorteilhafte
Weiterbildungen des Gegenstandes des Patentanspruchs 1.
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Die Merkmale des Unteranspruchs 2 lösen auf besonders zuverlässige
Weise die Aufgabe, die mittels der weiteren Kappsäge abgetrennten Schwartenenden
ohne Störung des Betriebes aus dem Materialfluß zu entfernen.
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Die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 3 bannen die Gefahr,
daß sich das Brett oder dgl. beim Kappen mittels der weiteren Kappsäge verschiebt
und dadurch das Sägeblatt im Holz festläuft.
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Die kennzeichnenden Merkmale des Unter anspruchs 4 führen zu einer
Vereinigung der im Zuge des Quertransports zwischen Rundholzsägemaschine und Besäumsäge
nötigen Ausscheidungsmöglichkeit für über seine ganze Länge hinweg unbrauchbares
Holz, mit der der AussonderungVZdnn der weiteren Kappsäge anfallenden Schwartenenden,
so daß beide mit demselben Transportmittel weggeschafft werden können.
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Die kennzeichnenden Merkmale des Unteranspruchs 6 erleichtern es
dem Bedienungsmann, die Lage des KappschniUes, den die ortsfest Kappsäge bewirkt,
bei der Längsverschiebung des Brettes so einzurichten, daß Bretter mit genormten
Längen entstehen.
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Nachstehend
Nachstend wird ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Querfördererabschnitts an Hand der Weichung näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt: Fig.l den für die Erfindung wesentlichen Teil des Querfördererabschnitts
in Draufsicht, Fig.2 die Seitenansicht zu Fig. 1 bei in Normalposition befindlichem
Querfördererabschnitt und in Schnittposition befindlicher weiterer Kappsäge, und
Fig.3 die Seitenansicht zu Fig.l , wobei der niederschwenkbare Teil des Querfördererabschnitts
in der abgesenkten Position und die weitere Kappsäge in der Ruheposition dargestellt
sind.
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In der Zeichnung ist der erfindungsgemäße Querfördererabschnitt allgemein
mit der Bezugszahl 1 bezeichnet. Ihm ist, in Förderrichtung gesehen, ein weiterer
Querfördererabschnitt 2 vorgeschaltet, auf dem an einer Rundholz-Sägemaschine meist
als Seitenware anfallende Bretter, Bohlen od. dgl. mit Waldkante quer zur Förderrichtung
liegend auf ihrem Weg zu einer die Waldkanten abtrenndenden Besäumsäge oder dgl.
an den Qerfördererabschnitt 1 herangeführt werden.
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Zwischen dem Querfördererabschnitt 2 und dem Querfördererabschnitt
1 befindet sich eine Lücke mit darunter befindlichem Schwartenaufnahmeschacht40,
die von einer über die Querfördererbreite reichenden und in der Normalposition (Fig.2
und 3) in der Förderebene gelegenen Brücke 3 überbrückt ist. Diese Brücke 3 ist
holzeinlaufseitig klappenartig hochschwenkbar. Zu diesem Zweck besteht sie aus einer
in ortsfesten Lagern drehbaren, zur Förderrichtung senkrechten, horizontalen Welle
3a, auf der im Abstand über deren Länge verteilt mehrere, sich in Förderrichtungerstreckende,
mit Rollen besetzte Stege 3b mit ihr drehfest angeordnet sind. Das klappenartige
Hochstellen der Brücke 3 gemäß dem Pfeil 3c erfolgt mittels in der Zeichnung nicht
dargestellter Einreichungen auf ein Kommando eines seitlich neben dem
dem
Einlauf des Querfördererabschnitts 1 stehenden Bedienungsmannes.
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Im hochgeklappten Zustand der Brücke 3 fällt das auf dem Querfördererabschnitt
2 ankommende Holz unmittelbar in den Schacht 40.Auf diese Weise ist es möglich,
bereits vor dem Querfördererabschnitt 1 unbrauchbare Schwarten aus dem Förderfluß
auszuscheiden. In der Normalposition der Brücke 3 gelangt das ankommende Holz hingegen
auf den Querfördererabschnitt 1.
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Der Querfördererabschnitt 1 , von dem in der Zeichnung nur der für
die Erfindung wesentliche Teil vom Holzeinlaufende bis zur ortsfesten Kappsäge 4
mit Motor 4a dargestellt ist, weist quer zur Förderrichtung nebeneinander im Abstand
Förderschienen 5 auf, die jeweils Förderketten 6 unterstützen und seitlich führen,
welche holzeinlaufseitig durch Umlenkräder 7 umgelenkt werden und durch nicht dargestellte
Zugmittel als Endlosketten angetrieben sind. Auf den Ketten liegen die Bohlen Bretter
oder dgl. auf.
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Die ortsfeste Kappsäge 4 befindet sich - unmittelkar seitlich an
den Querfördererabschnitt 1 angrenzend - auf der für den Betrachter der Fig. 1 rechten
Seite in einem Abstand von der Einlaufseite des Querfördererabschnitts 1 entfernt.
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Näher bei der Einlaufseite als die ortsfeste Kappsäge 4, von der
letzteren förderereinwärts um einige Meter, z.B. etwa drei Meter, versetzt, befindet
sich die weitere Kappsäge 8. Ihr Sägeblatt 8a ist am Ende eines Schwenkholmes 8b
drehbar gelagert uni ueber Riemen, Ketten oder dgl. 8c von einem am Holm 8b befestigten
Motor 8d angetrieben.
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Der Schwenkholm 8b ist an seinem unteren Ende um eine zur Dreh-1
achse des Sägeblatts 8a parallele senkrecht zur Förderrichtung verlalfende, horizontale
Achse 9 an einem ortsfesten Rahmenteil 10 verschwenkbar in solcher Weise gelagert,
daß sich das Sägeblatt 8a in der in Fig, 3 zu sehenden Schwenkstellung des Holmesl
unter
unter der Holzauflageebene des Querfördererabschnitts 1 befindet
und beim Verschwenken des Schwenkholmes 8b aus dieser Position entgegen dem Uhrzeigersinn
in die in Fig. 2 zu sehende Schwenklage,in die Arbeitsposition zum Durchtrennen
des auf den Ketten 6 aufliegenden Holzes gelangt und sich - nach anfänglichem Holzkontakt
- entgegen der Förderrichtung des Querfördererabschnitts 1 über eine Strecke weiterbewegt,
Diese Strecke entspricht mindestens der maximal vorkommenden Breite der BretteraBQhlen
od.dgl, so daß ein eingangsseitig im Sägebereich der weiteren Kappsäge 8 auf den
Ketten 6 aufliegendes Brett oder dgl. vollständig durchtrennt wird, wenn sich der
Schwenkholm 8b aus seiner Position gemäß Fig. 3 in die Position gemäß Fig. 2 bewegt.
Diese Bewegung besorgt ein zwischen den Holm 8b und einen festen Lagerbock 11 eingeschalteter
hydraulischer Arbeitszylinder 12.
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Der Sägevorgang der Kappsäge 8 findet im Längenbereich von sich in
Förderrichtung erstreckenden, an den Schienen 5 drehbar gelagerten, mit ihrem Scheitel
über die Holzauflageebene der Ketten 6 nach oben vorragenden,langgestreckten Rollen
13 statt, auf denen der Bedienungsmann das zu kappende Holz quer zur Förderrichten3
leicht hin- und herbewegen und damit die Schnittstelle einrichten kann. Bei diesem
Einrichten sind ihm Seitenanschläge 14 behilflich, vorbestimmte Holzlängenabstufungen
zu erzielen, indem sie mit der von der ortsfesten Kappsäge 4 abgelegenen Stirnseite
des Holzes in Kontakt zu treten vermögen. Die Anschläge werden durch die vorderen
freien Enden von Schwenkarmen 15 gebildet, die im gewünschten abgestuften Abstand
jeweils einzeln drehbar und durch die Gegengewichte 16 belastet auf unten an den
Schienen 5 gelagerten, sich horizontal sowie senkrecht zur Förderrichtung erstreckenden
Wellen 17 angeordnet sindt infolge ihrer Niederdrückbarkeit gegen die Gewichte 16
behindern? die Anschläge 14 nicht das Auflegen des über die Brücke 3 ankommenden
Holzes eingangseitig auf die Ketten 6, sondern treten nur bei der Seitenverschiebung
des Holzes in Wirkung.
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Um zu verhindern, daß die in das Holz hineinschneidende Kappsäge 8
das Holz mitnimmt und verrückt, was zu einem Klemmen führen
führen
könnte, ist für die nacheilende Holzkante eine Anschlagvorrichtung 18 in Form von
sich insgesamt über die Breite des Förderers erstreckenden Anschlagleisten vorgesehen.
Auf der für den Betrachter der Fig. 1 links von der weiteren Kappsäge 8 befindlichen
Seite sind diese Leisten aus einem nachstehend noch erwähnten Grunde über Träger
19 an der Brücke 3, und zwar an der Welle 3a von dieser,angebracht, wobei eine Schleppverbindung,
dafür sorgt, daß in der Normalstellung der Brücke 3 die Anschlags leisten gegen
Absinken nach unten gehalten sind, andererseits aber das Hochklappen der Brücke
3 durch die letzteren nicht behindert wird.
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Auf der für den Betrachter der Fig. 1 rechten Seite der weiteren Kappsäge-
8 sind die Leisten der Anschlagvorrichtung 18 einfach an den Schienen 5 oder zugehörigen
Rahmenteilen befestigt.
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Auf der für den Betrachter der Fig. 1 linken Seite sind die vorderen
Stücke 5a der Schienen 5 gegenüber den weiterführenden Schienenabschnitten aus der
gestreckten Normalposition um einen nahe bei der weiteren Kappsäge 8 gelegene ,
horizontale, zur Förderrichtung senkrechte Achse 20 absenkbar und bilden dort mit
Rahmenteilen 21 eine um diese Achse 20 niederschwenkbare Rahmeneinheit, an der dort
auch die Welle 17 mit den Anschlagarmen 15 und die langgestreckten Rollen 13 gelagert
sind. Zum Auf und Abschwenken dieser Rahmeneinheit zwischen der in Fig. 2 zu sehen
den Normalposition und der abgesenkten Stellung gemäß Fig. 3 ist ein weiterer Hydraulikzylinder
22 vorgesehen , der sich zwischen dieser Rahmeneinheit (bei 23) und einem ortsfesten
Stützpunkt 24 am Rahmengestell abstützt.
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Über den absenkbaren Teil des Querfördererabschnitts 1 können im abgesenkten
Zustand abgetrennte Schwartenstücke in den Schwarten schacht 4) abrutschen. Es ist
ersichtlich , daß dieses Abrutschen durch die Anschlagvorrichtung 18 behindert würde,
wenn sich dieso wie auf der für den Betrachter der Fig. 1 rechten Seite der weiteren
Kappsäge 8,fest an den Schienen 5 befinden würde. Aus diesem
diesem
Grunde sind links von der weiteren Kappsäge 8 die teisten' der Anschlagvorrichtung
18 , wie geschildert, an der Brücke 3 befe8tigt.
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Der Bedienungsmann arbeitet mit dem Querfördererabschnitt 1 folgendermaßen,
wobei angenommen ist, daß über die Brücke 3 ein an beiden Enden mit abzutrennenden
Schwartenstücken versehenes Brett oder dgl. vor die Anschlagvorrichtung 18 gelangt
ist: Zunächst verschiebt der Bedienungsmann das Brett in Längsrichtung auf den Rollen
13 so weit, daß sich das abzuschneidende Schwartenstück an dem von ihm abgelegenen
Brettende auf der für den Betrachter der Fig. 1 linken Seite der weiteren Kappsäge
8, für ihn also hinter dieser Kappsäge befindet. Dann gibt er den Befehl zum Hochschwenken
der weiteren Kappsäge 8, die daraufhin aus der Position gemäß Fig. 3 bis in die
Position gemäß Fig.
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durchläuft und dabei das Brett an der gewünschten Stelle durchtrennt.
Anschließend gibt der Bedienungsmann an den Hydraulikzylinder 22 den Befehl, den
bis dahin in der Normalstellung gemäß Fig. 2 befindlichen, absenkbaren Teil des
Oberfördererabschnitts 1 links von der Kappsäge 8, also dort, wo sich das abgetrennte
Schwartenstück befindet, in die Position gemäß Fig. 3 herabzulassen, wodurch für
das Schwartenstück eine schräge Ebene' entsteht, auf der es bei Erreichen genügender
Neigung in den Schwartenschacht abrutscht.
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Dann stellt der Bedienungsmann den abgesenkten Teil wieder hoch und
verschiebt nun das Brett wieder seiner Länge nach auf den Rollen 13 unter Benutzung
der Anschläge 14, die durchgleichtes Ankanten des Brettes einzeln überspringbar
sini,+ als Hilfsmittel für die Längenabstufung so, bis sich die nun zum Abtrennen
des Schwartenstückes an dem ihm zugewendeten Brettende zu wählende Schnittstelle
in der Flucht der ortsfesten Kappsäge 4 befindet.
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Dann wird das Brett für den weiteren Transport freigegeben, wobei
die ortsfeste Kappsäge 4 beim Vorbeilaufen des Brettes das Schwartenstück an der
vorgewählten Stelle wegschneidet.
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oder auch bis zum Erreichen der ungefähren Brettposition alle gemeinsam
durch Drehen der Welle 17 mittels des in Wenn der Zeichnung angedeuteten Arbeitszylinders
25 abge- Wenn senkt werden können
Wenn das brauchbare Brettstück
kürzer ist als der Abstand zwischen der ortsfesten Kappsäge 4 und der weiteren Kappsäge
8 braucht der Bedienungsmann das Hochstellen des niedergeschwenkten Teiles des Qerfördererabschnitts
1 vor dem Einrichten der zweiten Schnittstelle nicht abzuwarten, weil er dann mit
den Anschlägen 14 rechts von der weiteren Kappsäge 8 auskommt.
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