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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft eine Start- und Fahrhilfeeinrichtung gemäß
Oberbegriff des Hauptanspruches.
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Als Start- und Fahrhilfeeinrichtung für das Fahren auf verschneiten
oder vereisten Straßen sind bereits Einrichtungen bekannt, die die traditionellen
Schneeketten ersetzen sollen. Die Start- tlnd Fahrhilfeeinrichtungen haben ebenso
wie die Schneeketten den Zweck, dem Reifen zusätzlich zu seinem Profil weitere Greifpunkte
zu geben, um eine bessere Haftung zwischen Rad und Straßenoberfläche zu erzielen.
Start- und Fahrhilfeeinrichtungen, die die herkömmlichen Schneeketten ersetzen sollen,
haben verschiedene typische Mängel. Auf wenig verschneiten oder vereisten Straßen
werden starke Stöße auf das Kraftfahrzeug ausgeübt, an dem die Einrichtungen montiert
sind, so daß die Radaufhängungen des Kraftfahrzeuges übermäßig beansprucht werden.
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Für das gute Funktionieren einer Start- und Fahrhilfeeinrichtung ist
es notwendig, daß die Kraft, mit der die Bügel der Einrichtung auf das Reifenprofil
drücken, unabhängig von der Drehzahl des Rades bzw. von der Fahrgeschwindigkeit
des Fahrzeuges ist.
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In diesem Zusammenhang ist nachteilig, wenn sich die Auflagekraft
zwischen den Bügeln und dem Reifen während der Fahrt ständig stark ändert. Diese
Gefahr ist besonders dann gegeben, wenn die einzelnen Bügel der Einrichtung sich
gegenseitig beeinflussen. Wenn einer der Bügel sich mit einem Schenkel gerade zwischen
dem Reifen und der Straßenoberfläche befindet, wird er wegen der Einbuchtung des
Reifens nach oben gedrückt. Wenn eine gegenseitige Beeinflussung der Bügel möglich
ist, wird dadurch der gegenüberliegende Bügel von der Oberfläche des Reifens abgehoben
oder jedenfalls wird die Anlage zwischen dem oberen Bügel und dem Reifen gelockert,
so daß es vorkommen kann, daß die Start- und Fahrhilfeeinrichtung gegenüber dem
Reifen abrutscht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Start- und Fahrhilfeeinrichtung zu schaffen, bei der die Schenkel der Bügel
mit einer Kraft gegen die Lauffläche des Reifens gedrückt werden, die unabhängig
von den Kräften ist, die auf die anderen Schenkel der Bügel ausgeübt werden. Insbesondere
soll die Auflagekraft zwischen Start- und Fahrhilfeeinrichtung und der Lauffläche
des Reifens einstellbar sein.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in dem Hauptanspruch
geR.fnllzeichnete Finrichtunq gelöst. Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung ist
eine radiale Bewegung der Schenkel der einzelnen Bügel unabhängig voneinander möglich.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung
ist in den Ansprüchen 2 und 3 gekennzeichnet. Bei dieser Ausgespaltung der erfindungsgemäßen
Einrichtung ergibt sich nicht nur ein besonders günstiger Preis für die Einrichtung
sondern auch eine gute Stabilität der Einrichtung. Da die Einrichtung elastisch
aufgebaut ist, können die einzelnen Schenkel sich nicht nur den Verformungen des
Reifens beim Fahrbetrieb anpassen, sondern es können auch evtl. Stöße auf das Kraftfahrzeug
bzw. die Radaufhängung verringert werden.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung
ist in Anspruch 4 gekennzeichnet. Bei dieser Ausführungsform wird eine besondere
Stabilität der Einrichtung erreicht, so daß die Bügel sich auch nicht gegenüber
einer durch das Rad gelegten senkrechten Ebene verschwenken können.
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Die vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung nach
Anspruch o hat den Vorteil, daß nicht nur die Stöße auf das Kraftfahrzeug, an dem
die Einrichtung angebracht ist, verringert werden. Man kann auch die Einrichtung
auf den Rädern belassen, wenn man von verschneiten Straßen auf geräumte Straßen
kommt, ohne die Radaufhängung des Kraftiahrzeugs zu beschädigen. Das
Kraftfahrzeug
kann außerdem schnell anfahren, ohne daß die Räder auf asphaltierter oder trockener
Straße durchzudrehen beginnen.
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Bei der vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung
nach Anspruch 8 ist es möglich, die Zahl der Bügel auf zwei zu verringern, wobei
dennoch eine genügende Griffigkeit des mit der Einrichtung ausgerüsteten Kraftfahrzeugrades
mit der Straßenoberfläche sichergestellt ist.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung eryeben sich aus
den restlichen Unteransprüchen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun anhand der beiliegenden
Zeichnungen beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Rad eines Kraftfahrzeugs
mit Gummireifen, auf dem die erfindungsgemäße Einrichtung montiert ist; Fig. 2 ein
Detail von Fig. 1; Fig. 3 ein Werkzeug für den Einbau der in Fig. 1 gezeigten Einrichtung;
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie A-A von Fig. 1, wobei eine abgewandelte Ausführungsform
gezeigt ist; Fig. 5 einen zwischen dem Reifen und den Bügeln vorgesehenen Verankerungsstreifen,
um eine bessere Verankerung zwischen der Einrichtung und dem Reifenprofil zu erzielen;
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen Bügel nach einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Einrichtung;
Fig. 7 eine Draufsicht auf einen Halteteil für den
Bügel von Fig. 6; Fig. 8 eine Draufsicht auf den Halteteil von Fig. 7; Fig. 9 eine
weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung, wobei dargestellt ist,
wie diese Einrichtung auf einem Gummireifen montiert ist; Fig. 10 ein anderes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Einrichtung; und Fig. 11 eine vergrößerte Darstellung von
Fig. 10 in einer anderen Zwischenstellung bei der Montage.
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In den Fiq. 1-4 ist ein Kraftfahrzeugrad mit einem Gummireifen 1 scl1ematisch
dargestellt, auf dem drei Bügel 2 der Start- und Fahrhilfeeinrichtung angebracht
sind. Jeder Bügel 2 besteht aus einem runden Federstahl, der U-förmig derart gebogen
ist, daß die Bügel über den Reifen des Rades gelegt und in dieser Stellung befestigt
werden können. Die Schenkel 3 jedes U-förmigen Bügels enden auf der Außenseite des
Reifens (d.h. auf der dem Kraftfahrzeug abgewandten Seite desselben) und ein Verbindungsstück
4 zwischen den Schenkeln 3 liegt auf der Innenseite des Reifens 1 (Fig. 1). Jeder
Bügel 2 hat Bereich des Reifenprofils des Rades 1 zwei Berührungspunkte 5.
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Die Schekel 3 jedes Bügels 2 verlaufen auf der Außenseite des Rades
1 unter einem geeigneten Winkel konvergent aufeinander zu. Dieser Winkel kann beispielsweise
600 bei drei Bügeln 2, wobei sechs Berührungspunkte vorhanden sind, oder 900 bei
zwei Bügeln 2 sein, wobei vier Berührungspunkte vorhanden sind.
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Beide Schenkel 3 sind jeweils durch einen Halteteil 6 miteinander
verbunden, der einen plattenförmigen Körper 7 aufweist, an
dem drei
Rohrstücke, nämlich ein mittleres Rohrstück 8 und zwei seitliche Rohrstücke 9 und
10, vorgesehen sind. In die seitlichen Rohrstücke 9 und 10 sind die umgebogenen
Endstücke 3' der Schenkel 3 eines Bügels eingeschoben, um diese über den plattenförmigen
Körper 7 zu halten. Nach einer konstruktiven Variante kann der Halteteil 6 durch
zwei Querstreben 7' und 7" gebildet werden, auf denen zwei U-förmige Profilstücke
9' statt der Rohrstücke 9 und 10 aufgeschweißt sind (Fig. 4).
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Auf dem Halteteil 6 ist ein Sperrqriff 11 vorgesehen, der in zwei
Löchern 12 in dem Halteteil 6 verankert ist und in Kerben 13, die an einem sternförmigen
Mittelteil 14 mit drei Armen 15 vorgesehen sind, in Eingriff gebracht werden kann.
Die Arme 15 werden durch das Rohrstück 8 gleitbar geführt. Der Mittelteil 14 ist
steif ausgebildet und hat drei Arme 15, wenn drei Bügel 2 auf dem Rad 1 angebracht
werden. Der Mittelteil 14 hat dann vier Arme 15, wenn vier Bügel 2 mit acht Berührungspunkten
5 vorhanden sind.
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Für die Befestigung der in Fig. 1 dargestellten Einrichtung kann ein
Werkzeug verwendet werden, wie es in Fig. 3 dargestellt ist.
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Das Werkzeug besteht im Prinzip aus einem Hebel 16 und einer zweiarmigen
Zugstange 17, die in dem Hebel 16 verankert ist.
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Nachdem die drei Bügel 2 auf dem Umfang des Reifens 1 angebracht worden
sind, und nachdem die Enden der Schenkel 3 in die Rohrstücke 9 und 10 der entsprechenden
Halteteile 6 eingeführt sind, muß nur noch ein Teil der Einrichtung und zwar der
Mittelteil 14 in die drei Rohrstücke 8 der Halteteile 6 eingeführt werden. Die Verbindung
zwischen den Bügeln 2 und den Halteteilen 6 kann bereits fabrikseitig vorgenommen
werden, so daß der Benutzer nur noch den Mittelteil einfügen muß. Dabei geht man
wie folgt vor.
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Zunächst wird ein Arm 15 des Mittelteils 14 in das Rohrstück 8 eines
mit dem ersten, auf dem Rad anzubringenden Haken 2 verbundenen Halteteils 6 eingeschoben,
und der Sperrgriff 11 des Halteteils 6 wird in die richtige Nut 13 auf dem entsprechenden
Arm 15
des Mittelteils 14 eingeklinkt. Die Wahl der Nut auf dem
Mittelteil 14 hängt von den Abmessungen des Reifens ab. Man befestigt in dieser
Weise beispielsweise den ersten Bügel 2 auf der höchsten Stelle des Rades und geht
ebenso bei den anderen beiden Bügeln vor. Bei dieser einfachen Tätigkeit muß lediglich
ein Bügel 2 auf den Umfang des Reifens gelegt und gleichzeitig ein Arm 15 des Mittelteils
14 in das entsprechende Rohrstück 8 des zugehörigen lialteteils 6 einc3efiihrt werden.
Zur endgültigen Befestigung diclst das Werkzeug nach Fig. 3. Dazu werden die hakenfiirmig
gebctene inden der Zuqstanc;e 17 um die Außenseiten des llalteteils 6 gelegt, und
der Hebel 16 greift mit seinem innenliegenden Ende in die Mitte des Mittelstücks
14 ein. Nun wird der Hebel 16 in der Weise betätigt, daß sich der betreffende Halteteil
in Richtung zu der Mitte des Mittelteils 14 hin bewegt. Bei genügender Betätigung
des Hebels 16 kann man den jeweiligen Sperrgriff 11 in die richtige Nut 13 einrasten
lassen. Wenn der Sperrgriff 11 in der richtigen Nut 13 eingeklinkt ist, ist die
Start- und Fahrhilfeeinrichtung auf dem Reifen montiert und steht ausreichend unter
Spannung, so daß ein gegenseitiges Verrutschen zwischen der Start- und Fahrhilfeeinrichtung
und dem Reifen verhindert wird.
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Bei Verwendung des in Fig. 3 dargestellten Werkzeuges müssen nur zwei
Halteteile 6 in der richtigen Position befestigt werden, da der Sperrgriff 11 des
ersten Bügels 2 bereits von Anfang an in der richtigen Nut 13 eingeklinkt ist, die
die gewünschte Entspannung der gesamten Einrichtung garantiert. Die Montage ist
ersichtlich schnell und leicht durchführbar.
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Während der Fahrt des Kraftfahrzeuges verhält sich die Start- und
Fahrhilfeeinrichtung wie folgt. Wenn ein Berührungspunkt 5 sich zwischen Reifen
und Straßenoberfläche befindet, paßt sich die Einrichtung der Verformung des Reifens
in der Weise an, daß der zu dem Berühungspunkt gehörige Schenkel 3 des jeweiligen
Bügels 2
in Richtung der Mitte des Rades radial verschiebt. Durch
diese Radialverschiebung werden die anderen Schenkel 3 der Bügel 2 nicht beeinflußt,
und die Schenkel 3 liegen an diesen Berührungspunkten mit unverändertem Druck an
dem Profil des Reifens 1 an.
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Jeder Schenkel 3 kann sich radial nicht nur unabhängig von den restlichen
Schenkeln sondern auch unabhängig von dem mit ihm verbundenen Schenkel des gleichen
Bügels 2 verschieben, da der Werkstoff der Bügel 2 elastisch ist.
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Um einen besseren Sitz der Schenkel 3 an den I3erührungspunkten 5
auf dem Profil des Reifens insbesondere bei abgefaiirenen Reifen zu gewährleisten,
kann ein Verankerungsstreifen 17A, der aus Kunststoff, Hartgummi, Metall oder dergl.
Material bestehen kann, zwischen dem Schenkel 3 und dem Reifen 1 eingelegt werden,
um zu verhindern, daß der Reifen 1 in der Start- und Fahrhilfeeinrichtung durchrutscht.
In Fig. 5 ist ein Verankerungsstreifen 17A aus Stahl gezeigt. Der Streifen kann
einige Millimeter dick sein und eine Breite von etwa dem Dreifachen des Durchmessers
des Rundstahls haben, aus dem der Bügel 2 besteht. Der Verankerungsstreifen 17A
weist gewellte Ränder 18 und 19 auf, um eine bessere Verankerung der Schenkel 3
an den Berührungspunkten 5 zu erzielen, und der Verankerungsstreifen 17A ist an
seinen Enden aufgebogen und endet schließlich im Bereich eines U-förmig gebogenen
Abschnittes, in dem zwei Löcher (nicht gezeigt) vorhanden sind, die zur Verankerung
von Federn 20 vorgesehen sind, die den Verankerungsstreifen 17A halten, insbesondere
wenn die Start- und Fahrhilfeeinrichtung abgebaut ist. Der Verankerungsstreifen
17A kann auch im Bereich seiner gewellten Endzonen Nocken aufweisen, so daß eine
bessere Verankerung des Verankerungsstreifens an den Berührungspunkten 5 erreicht
wird.
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Der Verankerungsstreifen 17A ist auf der dem Reifenprofil zugewandten
Seite konkav und wellig geformt, so daß die seitlichen Ränder des Verankerungsstreifens
durch das Gewicht und die Beschleunigung des Fahrzeuges auf das Reifenprofil gedrückt
werden,
wodurch sich eine bessere Verankerung an dem Reifenprofil ergibt.
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Der Verankerungsstreifen 17A kann auch aus Gummi, ggfs. Hartgufluni,
oder Kunststoff bestehen. Der Verankerungsstreifen kann lösbar (Anwendung von Druck)
oder fest (Anwendung von Verformung) auf dem Rundstahl der Schenkel 3 angebracht
sein.
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nit Fig 6 - 8 zeigen eine andere Ausführungsform der Start- und Fai-ij
1 feeinrichtung, wobei jeder Bügel 2 einen entsprechenden Ilalteteil 6 aufweist,
der aus zwei gleichen Teilen 21 und 22 bestellt (Fig. 7). Die beiden Teile 21 und
22 können durch Schweißen, Nieten, Verschrauben oder dergl. miteinander verbunden
werden, und sie sind in einer solchen Weise geformt, daß ein mittleres Rohrstück
8 und zwei seitliche Rohrstücke 9 und 10 gebildet werden.
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Bei dem Bügel 2, wie er in den Fig. 6 - 8 gezeigt ist, ist es nicht
mehr notwendig, den Sperrgriff 11 und die Nuten 13 vorzusehen, da die Halteteile
6 Haken 23 haben, an denen ein elastisches Element (nicht gezeigt) eingehängt werden
kann, um die Halteteile 6 in Richtung auf den Mittelpunkt des Rades vorzuspannen.
Die in den Fig. 6 bis 8 gezeigte Ausführungsform kann besonders schnell und kostengünstig
hergestellt werden. Die Bügel 2 sind ähnlich ausgebildet wie die in Fig. 1 gezeigten
Bügel mit der Ausnahme, daß die Enden der Schenkel 3 nicht U-förmig zuriickgebogen
sind (Fig. 4), sondern lediglich in die beiden Rohrstücke 9 und 10 eingesteckt und
an den Enden leicht gequetscht oder verformt sind, um das Herausrutschen aus dem
Halteteil 6 zu verhindern.
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In Fig. 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Einrichtung dargestellt, wobei die Einrichtung nur aus zwei Bügeln 2 besteht, die
einander diametral gegenüberliegend an dem Reifen 1 des Rades angebracht werden.
Die beieinanderliegenden zu verschiedenen Bügeln gehörenden Enden der Schenkel 3
sind teleskopartig in ein Führungsrohr 24 eingeführt. Die
Schenkel
3 sind so gebogen, daß sie jeweils einen Vorsprunq aufweisen, durch den eine Ausbuchtung
26 gebildet wird. Ein Spannelement 26a, beispielsweise ein Kunststoffteil, wird
in die Ausbuchtungen 26 zweier beieinanderliegender Enden der Schenkel 3 eingelegt,
um die beiden Schenkelenden in dem Führungsrohr 24 zu halten. Wenn einer der Berührungspunkte
5 sich zwischen dem Reifenprofil und der Straßenoberfläche befindet, paßt sich der
zugehörlge Bügel der aus der Verformung des Reifens, der unter dem Gewicht des Fahrzeuges
und der Ladung eine Ausbuchtung bekommt, an, indem sich die Enden der Schenkel 3
in dem Führungsrohr 24 verschieben. Dadurch bleibt die Spannung der Bügel gegenüber
der Profilfläche des Reifens erhalten. Bei dem in Fig. 9 gezeigten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Einrichtung sind zwei Bügel und damit vier Berührungspunkte
am Reifenumfang vorhanden.
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Die Fig. 10 und 11 zeigen eine abgewandelte Ausführungsform der in
Fig. 9 gezeigten Einrichtung, wobei die Führungsrohre 24 nicht mehr vorhanden sind,
und die Enden der Schenkel 3, die miteinander verbunden werden sollen, derart gebogen
sind, daß sie gegeneinander verhakt werden können. Dadurch wird im wesentlichen
der gleiche Effekt erreicht wie bei Verwendung des Führungsrohres 23, in dem sich
die Enden der Schenkel teleskopartig bewegen. In Fig. 11 ist eine Zwischenstellung
der Einrichtung gezeigt, die verwirklicht ist, bevor die beiden Schenkel während
der Montage der Einrichtung auf einem Rad ineinandergehakt werden. Bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel sind die Enden der Schenkel 3 über die Radmitte hinaus verlängert,
und sie werden durch Endhaken 27 so mit dem gegenüberliegenden Schenkel des anderen
Bügels 2 ineinandergehakt, daß die Schenkelenden gegeneinander verschiebbar miteinander
verbunden sind.
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Sowohl die Endhaken 27 als auch die Führungsrohre 24 sollen sowohl
eine Bewegung jedes Schenkels nach innen in radialer Richtung des Rades ermöglichen
als auch verhindern, daß sich die Schenkel 3 in Bezug auf die durch das Rad verlaufende,
vertikale
Ebene nach innen verbiegen. Die entsprechende Funktion
wird bei den in den Fig. Ibi.s; gezeigten Ausführungsbeispielen durch den Mittelteil
14 verwirklicht.
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Die erfindungsgemäße Start- und Fahrhilfeeinrichtung ist bei verscIi
edenen Raddurchmesserll leicht verwendbar, da eine teleskopartige Verbindung zwischen
den Bügeln und dem Mittelteil oder zwischen den Schenkeln der verschiedenen Bügel
verwirklicht ist.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung eignet sich insbesondere für schwere
Autonobile, weil die radiale Bewegbarkeit der Bügel verhindert, daß die Belastungen
beim Fahrbetrieb auf den Mittelteil übertragen werden. Ferner ist es möglich, daß
die Einrichtung sich mit dem Reifen an den Berührungspunkten 5 verkeilt oder sich
darin eindrückt, so daß ein guter Halt auf der Fahr-oder Straßenoberfläche erzielt
wird.
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