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DE2929192A1 - Anordnung zur weitgehend selbsttaetigen betriebsstoffversorgung eines kraftfahrzeugs - Google Patents

Anordnung zur weitgehend selbsttaetigen betriebsstoffversorgung eines kraftfahrzeugs

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DE2929192A1
DE2929192A1 DE19792929192 DE2929192A DE2929192A1 DE 2929192 A1 DE2929192 A1 DE 2929192A1 DE 19792929192 DE19792929192 DE 19792929192 DE 2929192 A DE2929192 A DE 2929192A DE 2929192 A1 DE2929192 A1 DE 2929192A1
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DE
Germany
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supply
vehicle
arrangement according
coupling unit
coupling
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DE19792929192
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Wolfgang 2071 Hoisbüttel Materne
O.W.O. 2000 Hamburg Schultz
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HAMBURGER HOCHBAHN AG
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HAMBURGER HOCHBAHN AG
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Publication date
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    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D7/00Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes
    • B67D7/04Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes for transferring fuels, lubricants or mixed fuels and lubricants
    • B67D7/0401Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes for transferring fuels, lubricants or mixed fuels and lubricants arrangements for automatically fuelling vehicles, i.e. without human intervention
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S5/00Servicing, maintaining, repairing, or refitting of vehicles
    • B60S5/02Supplying fuel to vehicles; General disposition of plant in filling stations

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Description

  • Beschreibung
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur weitgehend selbsttätigen Betriebsstoffversorgung eines Kraftfahrzeugs, inbesondere eines öffentlichen Verkehrsmittels, mit am Fahrzeug und an einer Versorgungsstation vorgesehenen, miteinander verbindbaren Versorgungskupplung.
  • Die Versorgung von Kraftfahrzeugen in Großbetrieben wie öffentlichen Verkehrsbetrieben, in denen eine Vielzahl ähnlich aufgebauter Kraftfahrzeuge zu betreuen ist, verlangt beträchtlichen Zeitaufwand, der als Folge der beträchtlichen Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge die dadurch bedingte Zahl der Versorgungsanlagen auch entsprechenden Anlagenaufwand und Personalaufwand nach sich zieht. Er wächst ferner, wenn nicht nur die Versorgung der Fahrzeuge sichergestellt, sondern auch die jeweils aufgenommenen Betriebsstoffmengen protokollarisch festgehalten und einer Datenverarbeitungsanlage eingegeben werden sollen. Bekannte automatische Betankungsanlagen (DE-OS 14 82 693) lösen das Problem nicht, weil sie sich auf die Treibstoffversorgung beschränken, die aber lediglich einen Teil der Gesamtversorgung eines Kraftfahrzeugs ausmacht.
  • Neben dem Treibstoff sind nämlich im allgemeinen noch Motoröl, Kühlflüssigkeit und das Wischwasser für die Scheibenwaschanlage zu bedenken. Im übrigen kann der Begriff Betriebsstoff im Zusammenhang der Erfindung noch weitere Stoffe beinhalten, die für die Aufrechterhaltung eines Fahrzeugsbetriebs notwendig oder zweckmäßig sind, wobei allerdings vornehmlich an solche Stoffe gedacht ist, die fließfähig sind (Flüssigkeiten, Gase, Schüttungen). Im weiteren Sinne soll der Begriff auch die Entsorgung umfassen, beispielsweise die Fäkalienentfernungaus Reisebussen. Schließlich soll auch die Energie- und Datenübertragung in diesen Begriff einbezogen werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Betriebsstoffversorgung von Kraftfahrzeugen rationeller zu gestalten.
  • Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, daß mehrere Versorgungskupplungen am Fahrzeug und an der Versorgungsstation in je einer einheitlich bedienbaren Kupplungseinheit vereinigt sind. Da auf diese Weise die Versorgung des Kraftfahrzeugs an einer Vielzahl unterschiedlicher Stellen mit unterschiedlichen Stoffen entfällt, wird die Versorgungszeit beträchtlich abgekürzt. Sie wird auch dadurch erst einer automatischen oder halbautomatischen Steuerung zugänglich.
  • Eine der beiden Kupplungseinheiten ist zweckmäßigerweise beweglich angeordnet und möglicherweise auch noch nachgiebig ausgebildet, so daß man sie der anderen annähern kann, ohne das Fahrzeug absolut genau positionieren zu müssen. Diese bewegliche Kupplungseinheit ist zweckmäßigerweise die auf Seiten der Versorgungsstation.
  • In manchen Fällen mag es zweckmäßig sein, die beweglich vorgesehene Kupplungseinheit manuell an die Kupplungseinheit des Fahrzeugs anzusetzen. In vielen Fällen wird man jedoch einen vollautomatischen Ablauf der Versorgungsvorgänge vorziehen, der dadurch erfindungsgemäß erleichtert werden kann, daß zur Steuerung der Näherungsbewegung der Kupplungseinheiten zusammenwirkende Sensoreinrichtungen an beiden Kupplungseinheiten vorgesehen sind, die insbesondere optischer Art sein können und über mechanische Verschiebeeinrichtungen die bewegliche Kupplungseinheit genau zu der anderen Kupplungseinheit hinsteuern. Damit der Vorgang nicht eingeleitet wird, wenn sich das Fahrzeug in einer zu weit entfernten Stellung befindet, können die zusammenwirkenden Sensoreinrichtungen so ausgestaltet sein, daß ihr Empfangsbereich nicht größer als der Bewegungsbereich der beweglich ausgebildeten Kupplungseinheit ausgebildet ist, so daß sie bei einer zu weit entfernten Stellung des Fahrzeugs nicht erst ansprechen. In diesem Zusammehang kann vorgesehen sein, daß die den Versorgungsvorgang steuernde Steuereinrichtung zur Auslösung eines Alarms für den Fall, daß eine Sensorreaktion nach dem Einschalten der Anlage nicht zustande kommt, weil das Fahrzeug unrichtig positioniert ist, ausgebildet ist. Zusätzlich zu den die Näherungsbewegung steuernden Sensoreinrichtungen können an den Kupplungseinheiten zusammenwirkende mechanische Positioniereinrichtungen (wie Führungskeile, Führungsflächen etc.) vorgesehen sein, die den genauen Anschluß gewährleisten.
  • Damit der Betankungsvorgang nicht trotz Anschluß fehlern einsetzt, wird eine Rückmeldeeinrichtung zur Feststellung eines ordnungsgemäßen Kupplungszustands der Kupplungseinheiten vorgesehen. Die Steuerungseinrichtung ist so ausgebildet, daß sie den Versorgungsvorgang nur dann fortsetzt, wenn dieses Rückmeldesignal eingeht. Anderenfalls wird sie ein Alarmsignal auslösen.
  • Damit das zu versorgende Fahrzeug in die richtige Position gelangt, können Positionierhilfen auch für das Fahrzeug vorgesehen sein. Zum Beispiel läßt sich eine einfache Längspositionierung durch eine Delle in der Fahrbahn erreichen, die im Zusammenwirken mit einem bestimmten Radpaar des Fahrzeugs eine bestimmte Fahrzeugposition gewährleistet. Für die Querpositionierung können Führungen in der Fahrbahn vorgesehen sein oder elektronische Abtast- und Anzeigeeinrichtungen, die dem Fahrer Lenkhinweise erteilen.
  • Nach einem besonderen Merkmal der Erfindung sind die zur beweglichen Kupplungseinheit gehörigen Versorgungskupplungen relativ zu einem diese Kupplungseinheit mit der anderen Kupplungseinheit verbindenden Kupplungsorgan zwischen einer passiven, zurückgezogenen und einer aktiven, zu den Versorgungskupplungen der anderen Kupplungseinheit vorgeschobenen Stellung beweglich. Dabei ist die Einrichtung zur Steuerung ihrer Bewegung so ausgebildet, daß sie nur dann aus der passiven in die aktive Stellung bewegbar sind, wenn das Kupplungsorgan geschlossen ist, bzw. daß das Kupplungsorgan nur dann geöffnet werden kann, wenn sie sich in der passiven Stellung befinden. Ein Vorteil dieser Ausführung besteht darin, daß die bewegliche Kupplungseinheit als mehr oder weniger geschlossener Kopf ausgebildet werden kann, in welchem die Versorgungskupplungen während der Bewegungsphase geschützt enthalten sind, wobei sie sich nur dann aus diesem Kupplungskopf in die Kupplungstellung zu den jeweils anderen Versorgungskupplungen hin bewegen, wenn der Kupplungskopf seine Bewegung beendet und ordnungsgemäß an die Kupplungseinheit des Fahrzeugs angeschlossen ist. Beschädigungen an den empfindlichen Versorgungskupplungen werden dadurch vermieden. Das Kupplungsorgan, das die Kupplungseinheiten zusammenhält, kann als mechanischer Riegel ausgebildet sein, der die Verbindung der Kupplungseinheiten untrennbar aufrecht erhält, solange die Versorgungskupplungen miteinander in Eingriff sind. Anstelle eines zwischen den Kupplungseinheiten wirkenden Riegels kann das Kupplungsorgan aber im weiteren Sinne auch in der Form ausgeführt sein, daß die bewegliche Kupplungseinheit durch ständige Krafteinwirkung in sicherer Anlage an der Kupplungseinheit des Fahrzeugs gehalten wird, wobei die Aufrechterhaltung dieser Stellung durch ein Lageüberwachungsgerät (beispielsweise einen elektrischen Kontakt zwischen den Kupplungseinheiten) überwacht wird. - Ein weiterer Vorteil der genannten Anordnung besteht darin, daß bei Anordnung der fahrzeugseitigen Kupplungseinheit in einem vertieften Versorgungsfach in der Fahrzeugseite die Bewegungseinrichtungen für die stationsseitige Kupplungseinheit im wesentlichen auf eine Querbewegung zur Fahrzeugseite beschränkt sein können, während die Mittel, durch die die Versorgungskupplungen in Eingriff miteinander bewegt werden, ausschließlich bei diesen Versorgungskupplungen vorgesehen sind. Dadurch ergibt sich insgesamt eine Vereinfachung.
  • Dies gilt insbesondere dann, wenn die Versorgungskupplungen für flüssiges Gut mit fallender Strömungsrichtung angeordnet sind. Dann verläuft nämlich die Bewegungsrichtung der einzelnen Versorgungskupplungen der beweglichen Kupplungseinheit in vertikaler Richtung, während die Hauptbewegungsrichtung dieser Kupplungseinheit horizontal ist. Die fallende Anordnung der Versorgungskupplungen hat auch den Vorteil, daß ein absolut dichter Anschluß für diejenigen Medien, die nicht mit Uberdruck gefüllt werden, nicht erforderlich ist. Beispielsweise kann man Öl und Treibstoff so, wie dies auch bei der Handbedienung von Zapfpistolen üblich ist, einfach von oben in die entsprechendenFüllöffnungen einlaufen lassen.
  • Voraussetzung für diese Möglichkeit ist jedoch, daß die Kupplungseinheit am Fahrzeug höher liegt als die entsprechenden Behälter und Zuleitungen im Fahrzeug. Liegt das Flüssigkeitsniveau in den Behältern oberhalb der Kupplungseinheiten, müssen diese vor dem Entkuppeln oder spätestens gleichzeitig mit dem Entkuppeln geschlossen werden. Dies kann z.B. selbsttätig mittels federbelasteter Dichtkegel geschehen. Es besteht in diesem Falle auch möglicherweise die Gefahr, daß Flüssigkeit aus dem Fahrzeug in den Vorratsbehälter zurückläuft, wenn das Flüssigkeitsniveau in dem Kraftfahrzeugbehälter genügend hoch liegt. In diesem Fall kann der Rückfluß der Flüssigkeiten in die Vorratsbehälter der Versorgungseinrichtung durch in die Leitungen eingebaute RückfluBverhinderer verhindert werden.
  • Es kann noch eine automatische Einrichtung vorgesehen sein, durch die ein Wegfahren des Fahrzeugs während des Versorgungsvorganges verhindert wird. Dadurch wird die durch zu frühzeitiges Wegfahren verursachte Beschädigung oder Zerstörung der Versorgungsstation mit möglicherweise resultierendem Treibstoffverlust vermieden. Entsprechende Einrichtungen, durch die ein Anlassen des Motors oder ein Wegfahren des Fahrzeugs verhindert wird, können z.B. mit einer Klappe am Fahrzeug gekoppelt sein, die vor dem Versorgungsvorgang geöffnet werden muß, damit die fahrzeugseitigen Kupplungen zugänglich sind.
  • Die stationsseitige Kupplungseinheit kann nicht nur beweglich, sondern auch noch nachgiebig ausgebildet sein, da hierdurch eine ungenaue Positionierung des Fahrzeugs und mögliche geringe Eigenbewegungen des Fahrzeugs während des Versorgungsvorganges besonders gut ausgeglichen werden können.
  • Wenn die Anordnung mit einer Rückmeldeeinrichtung für die gegenseitige Verbindung der Kupplungseinheiten ausgerüstet ist, wird die Steuerungseinrichtung zweckmäßigerweise so ausgebildet, daß die Bewegung der Versorgungskupplungen aus ihrer passiven in ihre aktive Stellung durch das Signal der Rückmeldeeinrichtung ausgelöst wird.
  • Darüber hinaus ist vorzugsweise auch eine Rückmeldeeinrichtung zur Feststellung des ordnungsgemäßen Verbindungszustandes der Versorgungskupplungen vorgesehen. Die Steuerungseinrichtung für die Anordnung ist dann so ausgebildet, daß der Versorgungsvorgang (das Einschalten der Pumpen etc.) durch das Signal dieser Rückmeldeeinrichtung ausgelöst wird.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Betriebsstofftanks des Fahrzeugs mit Füllstandssensoren ausgerüstet, die über an den Kupplungseinheiten vorgesehene Kontakteinrichtungen mit der Steuerungseinrichtung der Versorgungsstation verbindbar sind. Der Versorgungsvorgang für jeden einzelnen Betriebsstoff wird nur dann eingeleitet, wenn der Füllstandssensor keine Vollanzeige liefert. Ferner wird der Füllvorgang für jeden einzelnen Betriebsstoff dann beendet, wenn das Vollsignal eintrifft.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung hat den großen Vorteil, daß sie die automatische Aufzeichnung der jeweiligen Versorgungsdaten und deren Weitergabe an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage gestattet. Zu diesem Zweck ist die Versorgungsstation mit Einrichtungen zur Ubermittlung von wesentlichen Betriebsdaten zu einem Zentralspeicher ausgerüstet. Diese Datenübermittlung braucht sich nicht auf die jeweiligen Fülldaten zu beschränken, sofern nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ein zum Fahrzeug gehörender Betriebsdatenspeicher mit der Versorgungsstation verbindbar ist. Beispielsweise kann das Fahrzeug mit einem internen Speicher versehen sein, der über an den Kupplungseinheiten vorgesehenen Kontakteinrichtungen mit der Steuereinrichtung der Versorgungsstation automatisch verbunden wird, seine Daten abgibt und gegebenenfalls auf einen Ausgangszustand zurückgestellt wird. Statt einer solchen direkten und sich selbsttätig bildenden Verbindung kann auch vorgesehen sein, daß der Speicher des Fahrzeugs (beispielsweise eine Magnetbandcassette) vom Fahrer vor Beginn des Versorgungsvorgangs dem Fahrzeug entnommen und der Versorgungsstation eingegeben wird, wobei zweckmäßigerweise vorgesehen ist, daß der Versorgungsvorgang nicht beginnt, bevor nicht dieser Datenspeicher mit der Versorgungsstation verbunden ist.
  • Zur Ubermittlung der Füll- und gegebenenfalls weiterer Betriebsdaten von der Versorgungsstation an den Zentralcomputer gehört auch die Identifizierung des jeweiligen Fahrzeugs. Wenn die Versorgungsstation mit dem fahrzeugeigenen Datenspeicher verbunden wird, kann die Identifizierung durch diesen Datenspeicher erfolgen. Wenn ein fahrzeugeigener Dutenspeicher nicht vorgesehen ist oder wenn ein solcher Datenspeicher zur Verbindung mit der Versorgungsstation dem Fahrzeug entnommen werden muß und Verwechslungen vermieden werden müssen, kann eine Identifizierungseinrichtung an den Kupplungseinrichtungen vorgesehen sein. Die fahrzeugseitige Kupplungseinheit wird mit einem Erkennungscode versehen, der von einem Leser gelesen wird, der an der stationsseitigen Kupplungseinheit angeordnet ist.
  • Es kann eine Rückmeldeeinrichtung vorgesehen sein, die zur Anzeige der Beendigung des Versorgungsvorgangs im Fahrzeug führt. Diese Anzeige kann optisch erfolgen, um den Fahrer zu veranlassen, den fahrzeugeigenen Datenspeicher der Versorgungsstation wieder zu entnehmen und gegebenenfalls die Füllanschlüsse des Fahrzeugs zu schließen, sofern dies nicht automatisch geschieht. Das Signal über die Beendigung des Versorgungsvorgangs kann aber auch selbsttätig im Fahrzeug verarbeitet werden und dazu führen, daß die StarteinrichtungendesFahrzeugs freigegeben werden, die zuvor während des Versorgungsvorgangs gesperrt waren.
  • Der Impuls, durch den die Versorgungsstation eingeschaltet wird, geht zweckmäßigerweise vom Fahrzeug aus, wobei vorgesehen sein kann, daß die Impulsübermittlung nur dann möglich ist, wenn sich das Fahrzeug in kupplungsgerechter Stellung befindet, um auf diese Weise zu vermeiden, daß die stationsseitige Kupplungseinheit vergeblich nach der Anschlußstellung sucht. Dieser Impuls kann davon ausgehen, daß vom Fahrzeug her die Schutzklappe für die fahrzeugseitige Kupplungseinheit geöffnet wird. Diese wird dann zweckmäßigerweise während des Versorgungsvorgangs von der Versorgungseinheit offen gehalten und beim Eintreffen der Signale über die Beendigung des Versorgungsvorgangs freigegeben. Dieses Signal veranlaßt dann zweckmäßigerweise auch die Ubertragung der Daten der Versorgungsmengen und der gegebenenfalls weiteren Betriebsdaten aus dem fahrzeugeigenen Speicher in den Zentralcomputer.
  • Die Erfindung wird im folgenden näher unter Bezugnahme auf die schematische Zeichnung erläutert, die eine Versorgungsstation mit einem daran angeschlossenen Teil des Fahrzeugs in drei unterschiealichen Funktionsstadien veranschaulicht.
  • Das Fahrzeug 1 ist mit seinen Rädern 2 in Querrichtung durch eine Fahrrinne 3 im Boden positioniert. Die Fahrrinne 3 enthält ferner eine Dälle zur Positionierung des Fahrzeugs in Längsrichtung.
  • in der Fahrzeugseitenwand befindet sich ein Versorgungsfach 4, das normalerweise durch eine Klappe 5 bündig mit der Seitenwand verschlossen ist. Die Klappe ist vom Fahrerplatz aus zu öffnen. Sie gelangt dann selbsttätig in die dargestellte Öffnungsstellung, in der sie durch ein Organ 6 der Versorgungsstation 7 festgehalten wird.
  • Das Versorgungsfach 4 enthält eine Kupplungseinheit 8, die von der inneren Wand 9 des Versorgungsfachs 4 und dessen Bodenwand gebildet wird, die die Versorgungskupplungen 10 enthält. An der Wand 9 ist ein Positionierungskcil 11 vorcsehen. Weitere, nicht dargestellte Versorgungskupplungen, Datenberragungskontakte, Identifizierungscodes etc. mögen auch in der Wand 9 vorgesehen sein.
  • Die Versorgungseinheit 7 enthält eine Kupplungseinheit, die in Figur 1 nicht sichtbar ist, weil sie in das Gehäuse der Station zurückgezogen ist. Hingegen sieht man die stationsseitige Kupplungseinheit 12 in den Figuren ! und 4 gänzlich vorgeschoben und im ordnungsmäßigen Kontakt mit der Kupplungseinheit 8 des Fahrzeugs. Sie hat die Stellung gemäß Figur 2 gefunden dank ihrer Horizontalbeweqlichkeit in ihjer Längsrichtung (quer zur Seitenwand des Fahrzeugs 1) und durch eine gewisse Seitenbeweglichkeit, durch die Stellungstoleranzen des Fahrzeugs ausgeglichen werden. Dabei wurde sie gesteuert durch optische, zusammenwirkende Leitmittel an den beiden Kupplungseinheiten, die in der Zeichnung nicht erscheinen.
  • Die Kupplungseinheit der Station 7 wird durch einen Schlauch 13 mit den Versorgungsmedien gespeist. Sie enthält in einem Gehäuse die Versorgungskupplungen 14, die während der Bewegung der Kupplungseinheit 12 zur Kupplungseinheit 8 darin verborgen und geschützt sind. Die Kupplungseinheit 12 kann sich daher im wesentlichen auf eine Längsbewegung beschränken. Die Querbewegungseinrichtungen brauchen nicht mit sonderlicher Genauigkeit ausgeführt zu sein, da die genaue Endpositionierung durch die mechanischen Positionierhilfen 11 gewährleistet wird.
  • Nachdem die Kupplungseinheit 12 ihr Ziel erreicht hat und ihre ordnungsgemäße Stellung gegebenenfalls elektronisch rückgemeldet ist, werden die Versorgungskupplungen 14 gemäß Figur 3 abgesenkt in die Versorgungskupplungen 10 des Fahrzeugs. Wenn auch dieser Zustand gemäß elektronischer Rückmeldung richtig erreicht ist und vom jeweiligen Füllstandssensor der Fahrzeugstanks das Signal erhalten wurde, daß der gewünschte Füllstand nicht erreicht ist, werden die Füllpumpen eingeschaltet. Nach Beendigung des Versorgungsvorgangs wiederholt sich das Spiel in umgekehrter Reihenfolge, bis schließlich die Versorgungsstation die Klappe 5 freigibt und diese das Versorgungsfach wieder sicher verschließt.

Claims (23)

  1. Anordnung zur weitgehend selbsttätigen Betriebsstoffversorgung eines Kraftfahrzeugs Patentansprüche 10 Anordnung zur weitgehend selbsttätigen Betriebsstoffversorgung eines Kraftfahrzeugs, insbesondere eines öffentlichen Verkehrsmittels, mit am Fahrzeug und an einer Versorgungsstation vorgesehenen, miteinander verbindbaren Versorgungskupplungen, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Versorgungskupplungen (10) am Fahrzeug (1) und an der Versorgungsstation (7) in je einer einheitlich bedienbaren Kupplungseinheit (12) vereinigt sind.
  2. 2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichet, daß die stationsseitige Kupplungseinheit (12) beweglich und nachgiebig ausgebildet ist.
  3. 3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsvorgang selbsttätig gesteuert ist.
  4. 4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Steuerung der Näherungsbewegung zusammenwirkende Sensoreinrichtungen an beiden Kupplungseinheiten vorgesehen sind.
  5. 5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Empfangsbereich der Sensoreinrichtungen nicht größer als der Bewegungsbereich der beweglich ausgebildeten Kupplungseinheit (12) ausgebildet ist.
  6. 6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung zur Auslösung eines Alarms für den Fall, daß eine Sensorreaktion nicht zustandekommt, ausgebildet ist.
  7. 7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinheiten (8, 12) mit zusammenwirkenden mechanischen Positioniereinrichtungen (11) ausgerüstet sind.
  8. 8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückmeldeeinrichtung zur Feststellung eines ordnungsgemäßen Kupplungszustands der Kupplungseinheiten (8, 12) vorgesehen ist.
  9. 9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die zur beweglichen Kupplungseinheit (12) gehörigen Versorgungskupplungen (14) relativ zu einem diese Kupplungseinheit (12) mit der anderen Kupplungseinheit (8) verbindenden Kupplungsorgan zwischen einer passiven, zurückgezogenen und einer aktiven, zu den Versorgungskupplungen (10) der anderen Kupplungseinheit (8) vorgeschobenen Stellung beweglich sind, wobei die Einrichtung zur Steuerung ihrer Bewegung so ausgebildet ist, daß sie nur dann aus der passiven in die aktive Stellung bewegbar sind, wenn das Kupplungsorgan geschlossen ist, und daß das Kupplungsorgan nur dann geöffnet werden kann, wenn sie sich in der passiven Stellung befinden.
  10. 10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Versorgungskupplungen für flüssiges Gut mit fallender Strömungsrichtung angeordnet sind.
  11. 11. Anordnung nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung so ausgebildet ist, daß die Bewegung der Versorgungskupplungen (14) aus der passiven in die aktive Stellung durch das Signal der Rückmeldeeinrichtung ausgelöst ist.
  12. 12. Anordnung nach einem der Ansprüche 9-11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Rückmeldeeinrichtung zur Feststellung des ordnungsgemäßen Verbindungszustands der Versorgungskupplungen (8, 12) vorgesehen ist und daß die Steuerungseinrichtung so ausgebildet ist, daß der Versorgungsvorgang durch das Signal dieser Rückmeldeeinrichtung ausgelöst wird.
  13. 13. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Betriebsstofftanks des Fahrzeugs (1) Füllstandssensoren aufweisen, die über an den Kupplungseinheiten (8, 12) vorgesehene Kontakteinrichtungen mit der Steuerungseinrichtung der Versorgungsstation verbindbar sind.
  14. 14. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß ander Versorgungsstation (7) Einrichtungen zur Ubermittlung von wesentlichen Betriebsdaten zu einem Zentralspeicher vorgesehen sind.
  15. 15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein zum Fahrzeug (1) gehörender Betriebsdatenspeicher mit der Versorgungsstation verbindbar ist.
  16. 16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dai3 die Steuerungseinrichtung der Versorgungsstation so ausgebildet ist, daß der Versorgungsvorgang abhängig von der Verbindung des Betriebsdatenspeichers des Fahrzeugs mit der Versorgungsstation einsetzt.
  17. 17. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichner daß eine Rückmeldeeinrichtung zur Anzeige der Beendigung des Versorgungsvorgangs im Fahrzeug vorgesehen ist.
  18. 18. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichne daß die Versorgungsstation durch einen vom Fahrzeug ausgehenden Impuls einschaltbar ist.
  19. 19. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-18, dadurch gekennzeichnet daß der Impuls nur bei kupplungsgerechter Stellung des Fahrzeugs übermittelbar ist.
  20. 20. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch gekennzeichnet daß eine Schutzklappe (5) für die fahrzeugseitige Kupplungseinheit (8) vorgesehen ist, die während des Versorgungsvorgangs von der Versorgungseinheit (7) offengehalten ist und beim Eintreffen der Signale über die Beendigung des Versorgungsvorgangs freigegeben ist
  21. 21. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-20, dadurch gekennzeichne daß eine Sperre zum Verhindern des Anlassen des Motores oder Wegfahren des Fahrzeuges während des Versorgungsvorgangs vorgesehen ist
  22. 22. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-21, dadurch gekennzeichnet daß das Signal über die Beendigung des Versorgungsvorgangs die Ubertragung der Daten der Versorgungsmengen in den Zentralspeicher veranlaßt.
  23. 23. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-22, dadurch gekennzeichnet} daß im Bereich der Kupplungseinheit des Fahrzeugs ein Identifizierungscode und an entsprechender Stelle der Kupplungseinheit der Versorgungsstation ein Leser vorgesehen ist.
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