DE2927298A1 - Form zum formen von hohlsteinen - Google Patents
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Description
Dipl.-lng. A.Wasmeier Dipl.-Ing. H. Graf
Patentanwälte Postfach 382 8400 Regensburg
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8000 München 2 D-8400 REGENSBÜRG
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4. Juli 1979 Gr/Ja
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Italien
Nr. 3489 A/78
vom 7. Juli 1978
909883/089?
Konten: Bayerische Vereinsbank (BLZ 75020073) 5 839 Postscheck München 893 69-801
Gerichtsstand Regensburg
Die Erfindung bezieht sich auf eine Form zu« Formen von Hohlsteinen
bzw. zun Formen von hohlen Mauersteinen, insbesondere Ziegeln, mit Hilfe einer Presse. Die Erfindung ist insbesondere auch geeignet, zum Formen
von hohlen Ziegeln aus einem Ziegelrohling·
Mauersteine bzw. Ziegel sind an sich in zahlreichen Ausfuhrungen bekannt,
wobei vielfach eine Formgebung angestrebt wird, mit der die Errichtung einer Mauer bzw. Gebäudewand beschleunigt werden kann, wobei vor allem
auch die Notwendigkeit eines besonderen Ausrichtens oder Auslotens entfällt,
so daß die Errichtung einer Wand selbst von Nicht-Facharbeitern bzw. von nicht besonders geschultem Personal durchgeführt werden kann.
Mauersteine, die ein schnelles Errichten einer Wand ohne Ausloten und
Ausrichten gestatten, besitzen, wie der Fig. 1 der beiliegenden Zeichnungen zu entnehmen ist, die einen typischen Mauerstein in perspektivischer
Nahstellung zeigt, eine im wesentlichen Doppel-H-Formgebung mit zwei
Längsstegen 1* und 1", die durch Brücken 3' und 4* miteinander verbunden
sind· Zwischen den Brücken 3* und 4' befindet sich ein im Querschnitt
quadratisches Loch 5', während an den beiden Enden des Mauersteins rechteckförmige
Ausnehmungen 6* und 7* vorgesehen sind. Beim Aneinanderreihen
von mehreren Mauersteinen in der Weise, daß jeweils ein Mauerstein gegen einen anderen Mauerstein in einer Reihe anliegt, bilden diese rechteckförmigen
Ausnehmungen 6* und 7* weitere Lacher, die mit den Löchern 5'
identisch sind. In den BrUcken 3* und 4* sind weiterhin zyJJnderförmige
Löcher 8 und 9 vorgesehen, in die Stäbe oder Zapfen eingesetzt werden können, um Ubereinanderliegende Mauersteine miteinander zu verbinden·
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An der Ober- und Unterseite des Mauersteines, und zwar zwischen den
BrUcken und den Längsstegen sind nutenartige Vertiefungen 10' und 11*
vorgesehen, die jeweils einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen und sich Über die gesamte Länge des Mauersteines erstrecken. Weiterhin
umgibt eine Fuge bzw. Ausnehmung 12* diejenige Fläche des Mauersteins,
die später sichtbar bleiben soll.
Der Erfindung liegt allgemein das Ziel zugrunde, eine Form zu schaffen,
die bei Verwendung in einer Presse die Möglichkeit schafft, Mauersteine und insbesondere auch solche Mauersteine zu formen, die dem voranstehend
beschriebenen Grundtyp entsprechen.
Innerhalb dieser allgemeinen Zielsetzung liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Form zu schaffen, die einfach in der Konstruktion sowie einfach in der Herstellung ist und die zuverlässig arbeitet sowie sich
einfach und bequem reinigen läßt.
Dementsprechend bezieht sich die Erfindung auf eine Form zum Formen von
hohlen Mauersteinen, insbesondere zum Formen von hohlen Ziegeln, unter Verwendung einer Presse, mit wenigstens einem Stempel, welcher an einem
bewegbaren Teil der Presse befestigt ist, mit einem Gesenk (Matrize),
welches wenigstens einen Hohlraum zur Aufnahme des zu pressenden Materials
aufweist und in welches sich der Stempel beim Pressen hineinbewegt, sowie mit wenigstens einen Gegenstempel, der den Boden des Hohlraumes bildet und
zwischen einer ersten Position, in der sich der Gegenstempel am Rahmen
der Presse abstutzt, in eine zweite Position bewegbar ist, in der der
Gegenstempel den geformten Mauerstein auswirft.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist eine solche Form erfindungsgemäß
so ausgebildet, daß das Gesenk in vertikaler Richtung nachgiebig an
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Rahmen der Presse befestigt ist, daß am Gesenk Formelemente zum Formen
von Hohlräumen oder Öffnungen in Mauerstein fest befestigt sind, und daß die Formelemente durch den Gegenstempel sowie durch den Hohlraum des
Gesenkes hindurchreichen und so ausgebildet sind, daß sie während des Preßvorganges von entsprechenden Sitzen oder Räumen im Stempel aufgenanen
werden·
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden im folgenden anhand
der Figuren an einem bevorzugten Ausfuhrungsbeispiel näher erläutert.
Es zeigen:
Hohlsteins;
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Friktionspresseneinrichtung zusammen mit einer Form gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Friktionspresseneinrichtung zusammen mit einer Form gemäß der Erfindung;
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie HI-III der Fig. 2; Fig. 4 in vergrößerter Darstellung und teilweise in Schnitt, das Detail,
welches innerhalb der strichpunktierten Umrandung der Fig. 2 liegt.
In den Figuren ist eine Presse des Friktionstyps zum Formen von hohlen
Mauersteinen dargestellt. Diese Presse besteht aus einen Grundteil 1,
von welchem sich zwei zylinderförmige Säulen 2 und 3 vertikal nach oben
erstrecken, die an ihrem oberen Ende durch ein festes QuerstUck 4 miteinander verbunden sind· An den Säulen 2 und 3 ist ein QuerstUck 5 verschiebbar
gefuhrt, dessen Auf- und Abbewegung durch eine Spindel 6 (Augerscrew)
gesteuert wird, welche drehbar im QuerstUck 4 gelagert ist. Die Bewegung der Spindel 6 wird durch Reibungskontakt zwischen einer Scheibe 7,
die an der Oberseite der Spindel 6 befestigt bzw· verkeilt ist, und
Scheibe 6 und 8 erreicht, welch letztere an einer Welle 10 befestigt
bzw· verkeilt sind, die in Lagerarnen 11 an QuerstUck 4 in horizontaler
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Richtung gelagert ist. Die Scheibe 9 ist als Riemenscheibe ausgebildet
und Über einen Antriebsriemen 12 mit einem Antriebsmotor 13 verbunden*
Das Drehen der Spindel 6 im Sinne einer Abwärts- bzw. im Sinne einer Aufwärtsbewegung
wird dadurch erreicht, daß die Scheiben 8 und 9 wahlweise gegen die Scheibe 7 zur Anlage gebracht werden.
Am Querstück 5 sind Stempel 14 befestigt, die die obere Halbform der
Presse bilden. Die untere Halbform besitzt eine Form bzw. Matrize 15 und
Gegenstempel 16.
Wie in den Fig. 3 und 4 mehr im Detail dargestellt ist, ist die Stempelanordnung
an einer Platte 17 befestigt, die ihrerseits mit dem bewegbaren Querstück 5 verbunden ist. Am Boden der Platte 17 ist eine Platte 18 befestigt,
und zwar »it Hilfe von Schrauben 20, die von oben in die Platte eingreifen. Die Platte 18 trägt für jeden Stempel zwei höhle Abstandselemente
21, an deren unteren Enden die Stempel bzw. Stempelelemente 19
befestigt sind. Die Abstandselemente 21 liegen ausgerichtet mit durchgehenden Bohrungen 22 im Stempel bzw. Stempelelement, wobei ein Hohlraum
zwischen den Abstandselementen 21 gebildet wird, der ausgerichtet ist mit einer Öffnung 24 des Stempelelementes 19 bzw. deckungsgleich mit der
öffnung 24 des Stempelelementes 19 liegt.
Die Bohrungen 22 und die Öffnung 24 dienen, wie im folgenden rech näher
erläutert wird, zur Aufnahme von stempelartigen Elementen, die die Lächer
5' bis 9* im Mauerstein erzeugen.
Das Stempelelement 19 besitzt eine Oberfläche, die der Oberfläche des in
der Fig. 1 dargestellten Mauersteins entspricht, d.h. die Oberfläche des in der Fig. 1 dargestellten Mauersteins ist ein Abdruck der Fläche des
Stanpelelementes 9. Die Oberfläche des Stempelelementes 19 ist vorzugsweise
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nit einer Schicht 25 aus elastischen Material, z.B. aus Gummi Überzogen.
FUr diese Schicht können auch andere elastische Materialien, z.B. elastidier
Kunststoff oder aber ein Material verwendet werden, welches unter den Handelsnamen ADIPRENE erhältlich ist.
An Grundteil 1 ist eine Platte 26 vorgesehen, die sich an diesen Grundteil
abstutzt und die erwähnten Gegenstenpel 16 trägt. Die Platte 26
ist in vertikaler Richtung bewegbar, und zwar nit Hilfe eines Hebe-Elementes
in dem Grundteil 1, un so zun Auswerfen der geformten Mauersteine die Gegenstenpel bzw. Auswurfstempel auf das Niveau der Matrize bzw. Fora
anzuheben. Die Platte 26 ist an Stiften 27 gefuhrt, die sich von Grundteil
1 nach oben erstrecken, an welchem diese Stifte nit Hilfe von Bolzen 28 befestigt sind.
Die Gegenstenpel besitzen zwei Schultern 29, die ein Gegenstempelelement
in geeigneter Weise an ihrer Oberseite tragen. Das Gegenstempelelenent
besitzt eine Oberfläche, die spiegelbildlich zur Oberfläche des Stempelelementes
19 ist und der zweiten Oberflächenseite bzw. der Unterseite des gefornten Mauersteines entspricht, d.h. die entsprechende Oberflächenseite
des geformten Mauersteines ist ein Abdruck der Oberfläche des Gegenstempelelementes 30. Dieses Gegenstempelelement 30 ist ebenfalls nit
einer Schicht 31 aus einen Material bedeckt, welches gleich oder ähnlich dem Material der Schicht 25 ist.
Das Gegenstempelelement 30 ist in einem Hohlraum oder in dem hohlen Teil
32 der Form 15 gefuhrt, die eine übliche Ausbildung aufweist. Der Hohlraun
32 wird von Wänden 33 und 34 begrenzt, die einander gegenüberliegen und die mit Hilfe von Bolzen 35 an der Form bzw. an der Matrize befestigt
sind. Un die Möglichkeit auszuschließen, daß aufgrund der Kräfte, die bein Pressen auftreten, die Wände 33 und 34 sich aus ihren Sitz in der Forn
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bewegen, sind obere und untere Backen 36 und 37 vorgesehen, die die Wände
wirksam gegen vertikale Bewegungen verriegeln. Die Backen 36 und 37 sind
durch Bolzen 38 und 39 gesichert. Das Gegenstempelelement 30 besitzt Offnungen,
die in einer Linie bzw. achsgleich mit den Öffnungen im Stempelelement liegen und durch die sich zylinderfö'rmige Stäbe 40 sowie ein
Formelement 41 in Form eines im Querschnitt quadratischen Stabes hindurcherstrecken·
Die Stäbe 40 sowie das Formelement 41 sind an einer BrUcke
bzw. an einem Träger 42 befestigt, der sich unterhalb der Matrize bzw.
unterhalb der Form 15 zwischen den Schultern 29 erstreckt. Der Träger 42 ist mit Stutzen mit der Matrize 15 verbunden.
Die voranstehend beschriebene Form weist weiterhin eine elastische Lagerung
fUr das Gesenk bzw. fUr die Matrize 15 auf, wobei diese Lagerung von Gummipuffern bzw. von Stoßdämpfern aus Gummi gebildet wird, die allgemein
mit 44 bezeichnung und an den Ecken der Matrize bzw. des Gesenkes
15 angeordnet sind.
Die Presse wird in üblicher Weise betätigt. Nachdem in die Hohlräume 32
der Matrize das zu pressende Material eingefüllt ist, werden die Stempelelemente
19 nach unten bewegt, wobei die Stempelelemente 19 dann beim Eintreten in die Hohlräume 32 das sich darin befindliche Material zusammenpressen.
Es wird darauf hingewiesen, daß beim Eintreten der Stempelelemente
19 in die Hohlräume 32 die Stäbe 40 sowie das Formelement 41 in die Öffnungen 22 und 24 eintreten, um den Formhohlraum bzw· un die Form zu schließen.
Nach Beendigung des Preßvorganges und nachdem die Stempelelemente wieder in die in der Fig. 3 gezeigte Stellung angehoben sind, werden die
Gegenstempelelemente so angehoben, daß der geformte Mauerstein auf das
Niveau entsprechend der Oberseite der Matrize bzw. des Gesenkes 15 angehoben wird. Entsprechend vorgesehene Auswurfelemente bewegen die geformten
Mauersteine dann zu einer Transporteinrichtung, z.B. zu einem Förderband.
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Oie Erfindung eignet sich vor allen, wie oben bereits erwähnt wurde,
zum Formen von Ziegeln aus Tonmaterial bzw. aus einem Tonrohling. Dieser
Rohling stellt in der Regel einen Körper dar, der in seiner Grobform bereits dem hergestellten Ziegel entspricht und der durch Zerschneiden
bzw. Abschneiden eines extrudierten Stranges aus Tonmaterial unter Verwendung eines geeigneten Extruders gewonnen wird. Der Rohling wird dann
durch Elemente, die nicht Gegenstand der Erfindung sind, in den Hohlraum 32 so eingelegt, daß die Stäbe 40 sowie das Formelement 41 in entsprechenden
Öffnungen des Rohlings liegen, die vorgeformt wurden· Im Anschluß daran erfolgt das Pressen durch Einfuhren der Stempel 14 in die
Hohlräume des Gesenkes bzw. der Matrize.
In manchen Fällen ist es jedoch wichtig, daß das Gesenk bzw· die Matrize
15 beim Nach-Unten-Bewegen der Stempel bzw. Stempelelemente der Bewegung
dieser Stempel geringfügig folgen kann, was durch die das Gesenk bzw.
die Matrize 15 tragenden Gummipuffer 44 ermöglicht wird. FUr diesen
Zweck sind am oberen QuerstUck Schulter 45 vorgesehen, die mit der Matrize 15 zur Aiage kommen, wenn die Stempel bzw. Stempelelemente in
die Hohlräume 32 eintreten, und die die Matrize nach unten drucken. In geeigneter Weise angeordnete Anschlagelemente 46, die sich vom Grundteil
nach oben erstrecken und in einer Linie mit den Schultern 45 liegen, dienen als End-Anschläge fUr die Stempelelemente 19 bzw· als Anschläge, die das
Ende der Bewegung der Stempelelemente 19 festlegen und dementsprechend auch als End-Anschläge fUr die Matritze bzw· als das Ende der Bewegung
der Matrize festlegende Anschläge·
Oie Erfindung erfüllt auf diese Weise die gestellte Aufgabe. Zusätzlich
zu der erwähnten vertikalen Bewegbarkeit der Matrize ist von besonderer Bedeutung auch die Tatsache, daß Schichten 25 und 31 die aktiven Oberflächen
bzw. die Arbeitsflächen der Stempelelemente bedecken. Während des
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Preßvorgangs könnte nämlich Material bzw· Tonmaterial durch den Spalt
hindurchgelangen, der jeweils zwischen den Umfangsflächen der Stempelelemente
und der Innenwand der Hohlräume 32 verbleibt» Durch die Verwendung
der Schichten 25 und 31 wird das diese Schichten bildende elastische
Material während des Preßvorganges elastisch verformt, so daß diese Schichten bzw· das die Schichten bildende Material beim Preßvorgang
gegen die Innenwand der Hohlräume gedruckt wird, wodurch ein unerwünschtes
und/oder anderen Formteilen
der Hohlräume/verhindert wird. Darüber hinaus verhindern die Schärten 25 und 31 auch, daß Material bzw· Tonmaterial an den Oberflächen der Stempel* elemente haften bleibt·
der Hohlräume/verhindert wird. Darüber hinaus verhindern die Schärten 25 und 31 auch, daß Material bzw· Tonmaterial an den Oberflächen der Stempel* elemente haften bleibt·
Zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen der Erfindung sind möglich, die
sämtlichst unter den die Erfindung zugrundeliegenden Erfindungsgedanken
fallen. So ist es beispielsweise möglich, die Anzahl der Stäbe oder Formelemente, die die Öffnungen oder Löcher in den Mauersteinen formen, den
jeweiligen Erfordernissen entsprechend gewählt werden kann. Weiterhin ist
es möglich, die Anordnung sowie Ausbildung der Stäbe und Formelemente zu
ändern, und zwar entsprechend der gewünschten Formgebung beim herstellten
Mauerstein bzw. Ziegel·
Bei der praktischen Ausfuhrung der Erfindung können weiterhin auch Details
durch andere, technisch äquivalente Mittel ersetzt werden.
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Leerseife
Claims (8)
1.JForm zum Formen von hohlen Mauersteinen, insbesondere zum Formen von
hohlen Ziegeln, unter Verwendung einer Presse, mit wenigstens einem Stempel, welcher an einem bewegbaren Teil der Presse befestigt ist,
mit einem Gesenk (Matrize), welches wenigstens einen Hohlraum zur Aufnahme des zu pressenden Materials aufweist und in welches sich der
Stempel beim Pressen hineinbewegt, sowie mit wenigstens einem Gegonstempel,
der den Boden des Hohlraumes bildet und zwischen einer ersten
Position, in der sich der Gegenstempel am Rahmen der Presse abstützt,
in eine zweite Position bewegbar ist, in der der Gegenstempel den geformenten
Mauerstein auswirft, dadurch gekennzeichnet, daß das Gesenk (15) in vertikaler Richtung nachgiebig am Rahmen befestigt ist, daß
am Gesenk (15) Formelemente (40, 41) zum Formen von Hohlräumen oder
Öffnungen im Mauerstein fest verbunden sind, und daß die Formelemente (40, 41) durch den Gegenstempel sowie durch den Hohlraum des Gesenkes
(15) hindurchgeführt sind und so ausgebildet sind, daß sie während des
Preßvorganges von entsprechenden Sitzen des Stempels aufgenommen werden·
2. Form nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des
Stempels und/oder des Gegenstempels mit einem elastischen Material, vorzugsweise mit einem gummiähnlichen Material, beispielsweise mit
einem Material, welches unter der Bezeichnung ADIPRENE erhältlich ist,
bedeckt ist.
3· Form nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegbare
Teil starre Schultern aufweist, und daß diese Schulter mit dem Gesenk
(15) in Eingriff kommen bzw. zur Anlage iommen, nachdem der Stempel gegen
das Material im Hohlraum des Gesenkes (15) anliegt.
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ORIGINAL INSPECTED.
4. Form nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
sich vom Rahmen Anschlagelemente wegerstrecken, die den unteren Punkt der Bewegung des Gesenkes (15) festlegen.
5. Form nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Formelemente (40, 41) stabförmige Elemente sind.
6. Form nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Formelemente (40, 41) Über eine BrUcke fest mit dem Bodenteil des Gesenkes (15) verbunden sind.
7. Form nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gesenk (15) Über elastische, stoßabsorbierende Elemente am Rahmen
anliegt.
8. Form nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Gegenstempel an einer Platte befestigt ist, und daß die Platte in vertikaler Richtung mit Hilfe eines Hebeelementes verschiebbar ist
und durch vom Rahmen nach oben vorstehende Elemente, z.B. Stifte, geführt ist.
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