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Die Erfindung betrifft einen feuerbeständigen Stopfen für Koksofenkammertüren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige Stopfen haben die Aufgabe, die aus Metall bestehenden Teile der Kammertüren der unmittelbaren Wärmeeinwirkung zu entziehen und dadurch u. a. deren Verzunden zu verhindern. Fertigteile haben gegenüber Stopfen aus Stampfmassen u. a. den Vorteil, daß sie fachgerecht vorgebrannt und bei kleinen Abmessungen auch in Pressen unter Druck gesetzt werden können. Daraus ergibt sich der Aufbau der Stopfen aus mehreren Steinen. Diesen Steinen sind unterschiedliche Funktionen zugewiesen. So kann z. B. der untere Schlußstein auf einem Steinhalter abstützbar sein und die auf ihn folgenden Steine unterstützen; das hat den Vorteil, daß an den oberen Steinen keine zur Verzunderung neigende Steinhalter notwendig sind, und die die Steine enthaltenden Bolzen entlastet werden. Derartige Stopfen sind z. B. aus der DE-OS 27 24 982 bekannt. Die den Stopfen bildenden Steine werden untereinander vermörtelt, so daß das Auswechseln einzelner Steine mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Ein weiterer feuerbeständiger Stopfen ist aus dem DE-GM 78 27 012 bekannt, bei dem die Steine mit Hilfe von Bolzen an Ankern befestigt sind, die auf Halfeneisen an der Kammertür längsverschieblich gelagert sind. Die Bolzen sind dabei in Ausnehmungen angeordnet, die je zur Hälfte in benachbarten Fugenbegrenzungsflächen der Steine ausgebildet sind. Die Achsen der Ausnehmungen verlaufen jedoch quer zum Stopfen d. h. parallel zur Koksofenkammertürebene. Die Bolzen wirken somit als Riegel, die mehrere Steine gemeinsam zusammenhalten. Da die Bolzen zusätzlich vermörtelt werden, können einzelne Steine nicht ausgewechselt werden.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen feuerbeständigen Stopfen der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die den Stopfen bildenden Steine auf unkomplizierte Art und Weise einzeln ausgewechselt werden können.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit Hilfe der Merkmale des kennzeichenden Teile des Patentanspruchs.
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Dadurch, daß die Ausnehmungen so angeordnet sind, daß ihre Längsachsen senkrecht auf der von der Koksofenkammertür gebildeten Ebene stehen, ist es möglich, jeden einzelnen Stein für sich an der Koksofenkammertür zu befestigen. Um die Zahl der zu verwendenden Bolzen in Grenzen zu halten, sind die Ausnehmungen in den Fugenbegrenzungsflächen in etwa halbkreisförmig ausgebildet. Zwei aneinanderstoßende Ausnehmungen bilden somit eine volle, runde Ausnehmung, in die ein Bolzen eingeführt werden kann.
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Dadurch, daß man die Ausnehmungen in den Fugenbegrenzungsflächen nur halbkreisförmig ausbildet, vermeidet man eine übermäßige Schwächung der Steine, die deshalb nicht im Bereich der Ausnehmungen durchbrechen können. Dadurch, daß man andererseits in den Schlußsteinen die Ausnehmungen voll ausbildet, kann man diese Steine zuverlässig festlegen, obwohl auch in deren Fugenbegrenzungsfläche die weiteren Ausnehmungen nur zur Hälfte ausgebildet sind.
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Auf diese Weise kann man die Steine bei liegender Tür leicht montieren und auch einzeln auswechseln. Dazu werden lediglich die den auszuwechselnden Stein haltenden Schraubenbolzen, gegebenenfalls nach Entfernung einer kammerseitigen Vermörtelung aus dem großen Abschnitt der die Schraube aufnehmenden Ausnehmung, herausgedreht, der neue Stein wird an die Stelle des auszuwechselnden gelegt und wieder mit den Schraubenbolzen befestigt.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen dargestellt und näher erläutert. Es zeigen
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Fig. 1 in Seitenansicht einen feuerfesten Stopfen mit der anschließenden Ofenkammertüre;
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Fig. 2 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 1;
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Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III der Fig. 1;
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Fig. 4 in Stirnansicht, Seitenansicht, Draufsicht und in einer Ansicht von unten den oberen Schlußstein des Türstopfens;
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Fig. 5 in Fig. 4 entsprechenden Darstellungen einen zwischen dem unteren und oberen Schlußstein angeordneten Stein;
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Fig. 6 in Stirnansicht und Seitenansicht einem der zwischen dem oberen Schlußstein und dem Stein nach Fig. 5 angeordneten Steine.
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Gemäß der Darstellung in den Fig. 1 und 2 ist auf den metallischen Türkörper (1) unter Zwischenschaltung einer Isolierschicht aus feuerfestem Filz ein allgemein mit (3) bezeichneter Türstopfen in weiter unten erläuterter Weise befestigt. Der Türstopfen besteht aus Fertigteile bildenden Steinen, die ihrerseits aus feuerbeständigem, keramischen Material gefertigt sind; die Steine sind insbesondere gepreßt und vorgetempert. Wie sich insbesondere aus der Darstellung der Fig. 2 ergibt, verlaufen die Fugen, von denen eine mit (4) bezeichnet ist, quer zu dem Stopfen, so daß jeder Stein, wie am Beispiel des Steines (5) gezeigt ist, zwei parallele Fugenbegrenzungsflächen (6 bzw. 7) aufweist. Senkrecht zu den Fugenbegrenzungsflächen (6 bzw. 7) verlaufen die Seitenflächen des Steines, die zusammenfassend mit (8 bzw. 9) bezeichnet sind (Fig. 6). Die Seitenflächen sind symmetrisch angeordnet. Sie besitzen mehrere Längsflächen (10 bis 12 bzw. 13 bis 15). Die kurzen Flächen (10, 13) und die daran anschließenden längeren Seitenflächen (11, 14) konvergieren nach außen. Die weiteren Längsflächen (12 u. 15) konvergieren in Richtung auf die Rückseite (16) des Stopfens.
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Der Stopfen besitzt einen unteren Schlußstein (17), der sich mit seinem unteren Ende auf einem metallischen Steinhalter (18) abstützt, der unten an der Tür befestigt ist. Der Stopfen weist darüberhinaus einen oberen Schlußstein (19) auf, der im folgenden näher erläutert wird. Der Stein (19) hat eine obere im wesentlichen eben verlaufende Deckfläche (20) und eine daran anschließende mit etwa 15 Grad nach unten geneigte Schrägfläche (21). Abgerundete Endflächen (22, 23) (Fig. 2) leiten über in die entsprechenden Flächen (12, 15), die schon im Zusammenhang mit der Ausbildung des Steines (5) beschrieben worden sind. Der obere Schlußstein (19) ist mit Hilfe von vier Schraubenbolzen befestigt. Dazu weist er zwei ihn durchdringende Bohrungen (28, 29) auf. Zwei weitere Ausnehmungen (30, 31) sind je zur Hälfte im oberen Schlußstein (19) und im darauf folgenden Stein (32) ausgebildet. Die Bohrungen besitzen einen im Durchmesser größeren Abschnitt (35) und einen daran anschließenden im Durchmesser geringeren Abschnitt (36). Im Abschnitt (35) sitzen die Köpfe von nicht dargestellten Bolzen, die in entsprechende Gewinde auf der Innenseite der Türe eindrehbar sind. Die Bohrungen (35) können mit feuerfester Masse aufgefüllt werden, um Wärmebrücken zu vermeiden. An den Stein (32) schließt sich ein Stein (38) in der Reihenfolge von oben nach unten an. Dieser Stein ist in mehreren Ansichten in der Fig. 5 wiedergegeben. Wie sich aus der dortigen Darstellung ergibt, besitzt der Stein ebenfalls die im Zusammenhang mit Fig. 6 beschriebenen Flächen (10 bis 12 bzw. 13 bis 15), hat aber ebenso wie alle Steine des Stopfens mit Ausnahme der beiden Schlußsteine (17, 19) Ausnehmungen (40, 41 bzw. 42, 43) die je zur Hälfte in seinen Fugenbegrenzungsflächen (6, 7) ausgebildet sind. Diese Ausnehmungen ergänzen sich mit den entsprechenden Ausnehmungen in den benachbarten Steinen (5 a u. 30) (Fig. 2).
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Der beschriebene Stopfen ist aus den beschriebenen Steinen sowie einem weiteren allgemein mit (60) bezeichneten Stein zusammengesetzt, der sich aber von den Steinen (5 bzw. 5 a) lediglich durch seine Länge unterscheidet. D. h., er besitzt die gleiche Formgebung, wie sie insbesondere im Zusammenhang mit der Fig. 8 beschrieben worden ist, dient aber infolge seiner unterschiedlichen Länge zum Ausgleich verschiedener Türabmessungen der Höhe nach. Die Türe ist somit aus verschiedenen Fertigteilen zusammengesetzt: Aus dem unteren und dem oberen Schlußtein (17, 19), aus den Steinen (32 u. 5 bzw. 5 a) und dem Stein (38).