DE2925393C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einem Kraftfahr
zeug zum Ein- und Ausbringen eines Energiespeichers nach
dem Oberbegriff von Anspruch 1, wie sie beispielsweise aus
der nicht vorveröffentlichten DE-OS 28 05 134 als bekannt
gilt. Bei den Energiespeichern soll es sich insbesondere
um elektrische Akkumulatoren zur Speisung eines elektrischen
Antriebs des Kraftfhrzeuges handeln, jedoch kommen auch
Metallhydridspeicher zur gebundenen Speicherung von Wasser
stoff als Kraftstoff für Brennkraftmaschinen in Frage. Der
artige Energiespeicher sind relativ schwer und müssen im
Laufe der Lebensdauer eines Fahrzeuges relativ häuig ge
wechselt werden. Vielfach wird nämlich bei jeder Entleerung
des Energiespeichers ein Speicherwechsel ausgeführt, wobei
der entleerte Speicher gegen einen vollen ausgetauscht wird.
Die ebenfalls nicht vorveröffentlichte DE-OS 27 58 534 sieht
zur Erleichterung eines solchen Speicherwechsels fahrzeug
eigene Hubmittel vor, die in Form von vier an den Ecken
eines Tragrahmens befestigten Seilen und einem Paar von
horizontalliegenden Gewindespindeln mit insgesamt vier Mut
tern ausgebildet sind. Nachteilig an den Seilen ist deren
Korrosionsanfälligkeit und die mangelnde Tragkraft der
Seilösen.
In der eingangs zitierten, nicht vorveröffentlichten DE-OS
28 05 134, von der die vorliegende Erfindung als bekannte
Gattung ausgeht, wird der Vorschlag gemacht, die fahrzeug
eigenen Hubmittel in Form von ingesamt vier Gelenkrauten,
die jeweils nach Art eines sogenannten Scherenwagenhebers
ausgebildet sind, zu gestalten. Jeweils zwei Gelenkrauten
sind einem Seitenschenkel des U-förmigen Tragrahmens zuge
ordnet und jeweils diese beiden Gelenkrauten werden durch
eine gemeinsame Gewindespindel angetrieben. Die Gewindespin
del ist sehr kompliziert aufgebaut, weil insgesamt vier
Muttern abwechselnd gegnsinnig zueinander auf der Gewinde
spindel verschraubt werden müssen und dementsprechend vier
Gewindeabschnitte mit abwechselnd linkssteigendem und rechts
steigendem Gewinde vorhanden sein müsen. Dies setzt voraus,
daß entweder die Gewindespindel in der Mitte geteilt ist und
daß die beiden Spindelteile dreh- und biegesteif miteinander
verkuppelt sind, oder es müssen die beiden mittleren Gewinde
abschnitte einen größeren Durchmesser als die außenliegen
den Gewindeabschnitte aufweisen, damit die entsprechend
- "mittleren" - Muttern über die äußeren Gewindeabschnitte
drübergeschoben werden können. Ein weiterer Nachteil ist
der hohe Platzbedarf für die Gelenkrauten, die unter der
Voraussetzung, daß sie in der angehobenen Stellung sich nicht
über die Seitenschenkel des U-förmigen Tragrahmens hinaus
erstrecken, einen Hubweg von maximal einem Viertel der Sei
tenlänge des Tragrahmens erlauben.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der
Erfindung, eine Anordnung anzugeben, die weniger Platz be
nötigt und die mit einer einfacheren Winde auskommt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnen
den Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Dank der Verwendung von
lediglich zwei Zuglaschenpaaren je Seitenschenkel des U-för
migen Tragrahmens, die in der angehobenen Stellung aufeinan
der zu gepfeilt sind, ist der Platzbedarf für die Hubmittel
relativ klein und die Gewindespindel kann auch wesentlich
einfacher, d. h. mit nur einem einzigen Durchmesser für die
gegenläufig steigenden Gewindeabschnitte und ungeteilt aus
gebildet werden. Anstelle einer Gewindespindel kann im üb
rigen auch ein hydraulisches oder pneumatisches Arbeitsorgan
als Winde vorgesehen werden. Zwar fehlt diesen Winden eine
Selbsthemmung, so daß der Tragrahmen in der oberen Hubstel
lung verriegelt werden muß. Dafür ist aber die fremdenergie
gespeiste Anhebung wesentlich komfortabler als ein manueller
Antrieb der Gewindespindeln. Da bei den Wechselstationen
Druckluft schon allein für die Versorgung der Luftbereifung
der Fahrzeuge vorausgesetzt werden kann, wären pneumatische
oder hydropneumatische Winden zweifellos sehr von Vorteil.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, daß
auch eine unmittelbare hydraulische oder pneumatische Anhe
bung des Energiespeichers mit fahrzeugeigenen Hubmitteln, d.
h. ohne Kraftumlenkung aus der horizontalen in die vertika
le Hubrichtung denkbar wäre.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sowie weitere Vor
teile ergeben sich aus den Unteransprüchen bzw. der nachfol
genden Beschreibung eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles der Erfindung. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines batteriegetriebenen
Kraftfahrzeuges nach der Erfindung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des den Ener
giespeicher aufnehmenden Tragrahmens in der
abgesenkten Stellung mit den fahrzeugeigenen
Hubmitteln nach der Erfindung und
Fig. 3 eine Seitenansicht des Tragrahmens bzw. der
Hubmittel in der angehobenen Stellung.
Das in Fig. 1 dargestellte Kraftfahrzeug 1 hat einen - nicht
dargestellten - elektromotorischen Antrieb, der aus dem als
elektrischer Akkumulator ausgebildeten Energiespeicher 2 ge
speist wird. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind
insgesamt zwei Energiespeicher unterhalb des Ladebodens 5
bzw. des Rahmenbodens 6 angebracht; und zwar ist dort je
weils rechts- und linksseitig ein Aufnahmeraum 3 unter dem Fahrzeugboden vorgesehen
in den die Energiespeicher mittels eies zur Fahrzeugaußen
seite hin offenen U-förmigen Tragrahmens 4 und mittels fahrzeugeige
ner Hubmittel, die an dem Tragrahmen angreifen, aufgenommen
werden können. Der Energiespeicher ist aus mehreren kleine
ren Akkumulatorzellen zu einem großen in sich tragfähigen
und formstabilen Block aufgebaut, der selber ortsfeste An
schlüsse aufweist. Auch der Aufnahmeraum weist an entspre
chender Stelle ortsfeste Anschlüsse auf, in die die Anschlüs
se des Energiespeichers beim Anheben und Einbringen des
Energiespeichers in das Fahrzeug selbsttätig einrasten und
dadurch kontaktiert und geschlossen werden. Neben den noch
zu erörternden fahrzeugeigenen Hubmitteln gestalten auch
diese selbsttätig sich schließenden Anschlüsse den relativ
häufig vorzunehmenden Speicherwechsel rasch und bequem.
Die Einbauverhältnisse für einen solchen Energiespeicher
bzw. der zur Verfügung stellbare Aufnahmeraum sind im
Platzangebot beschränkt. Der Rahmenboden 6 des Fahrzeuges
wird durch mehrere Längsträger 7 und mehrere quer überr
die Längsträger hinweg verlaufende und entsprechend kon
turierte Querträger 8 gebildet. Der Aufnahmeraum bzw. der
aus mehreren Akkumulatorzellen gebildete Energiespeicher
block muß diesen räumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Die seitlich offenen bzw. zu beschickenden paarweise rechts
und links im Fahrzeug angeordneten Aufnahmeräume 3 sind
nach vorne und nach hinten beim dargestellten Ausführungs
beispiel beschränkt durch den Einstieg in das Fahrerhaus
bzw. durch den Radkasten für die Hinterräder des Fahrzeuges.
Im Bereich der in Fig. 3 durch eine strichpunktierte Linie
angedeuteten Fahrzeugmitte 18 ist die Kardanwelle 19 für den
Hinterachsantrieb angeordnet, die die Platzverhältnisse zur
Fahrzeugmitte hin einschränkt. Die Karosserie ist mit ihrer
seitlichen Unterkante 9 bis unter den Ladeboden 5 herunter
gezogen, so daß der Energiespeicher in seiner angehobenen
Einbaulage in Höhenrichtung etwa bis zur Mitte überdeckt und
mit seiner oberen die Anschlüsse der einzelnen Akkumulator
zellen zeigenden Seite den Blicken entzogen und gegen
Spritzwaser u. dgl. oder gegen Berührung geschützt ist.
Der mit den fahrzeugeigenen Hubmitteln heb- und senkbare
U-förmige Tragrahmen 4, der zur Fahrzeugaußenseite hin offen
ist, weist zwei quer zur Fahrtrichtung liegende Seitenschen
kel 20 auf. Zur sicheren Führung des Tragrahmens während der
Hub- und Absenkbewegungen und zur Fixierung des Tragrahmens
bzw. des Energiespeichers innerhalb des Aufnahmeraumes ge
gen Seitenkräfte und gegen Brems- und Beschleunigungskräfte
sind an den Ecken des Tragrahmens vertikale Prismenführun
gen vorgesehen, die jeweils aus einem am Rahmenboden befe
stigten U-Profil 21 und einem am Tragrahmen befestigten
Vierkantrohr 22 bestehen. Die beiden jeweils einem Seiten
schenkel des U-förmigen Tragrahmens zugeordneten U-Profile
21 stehen durch einen quer zur Fahrtrichtung
angeordnetes geschlossenes Aussteifungsblech 30 untereinan
der in Verbindung, welches mehrere Funktionen ausübt. Neben
der Vesteifungsfunktion bietet es einen wirksamen Schutz
des insoweit empfindlichen als elektrischer Akkumulator aus
gebildeten Energiespeichers gegen Spritzwasser von den Fahr
zeugrädern her. Außerdem dient es gemeinsam mit den Wandun
gen für die Querträger 8 als Aufhängung bzw. Lagerung für
die oberen Anlenkstellen 13 der noch näher zu erläuternden
bereits mehrfach erwähnten fahrzeugeigenen Hubmittel. Die
Unterkante 31 des Aussteifungsblechs ist soweit nach unten
heruntergezogen, daß die Hubmittel zumindest in der in
Fig. 3 dargestellten angehobenen Position ebenfalls überdeckt
und somit gegen Spritzwasser geschützt sind.
Die fahrzeugeigenen Hubmittel für den Tragrahmen 4 bestehen
im wesentlichen aus Zuglaschenpaaren 10, von denen jeweils
lediglich zwei je einem Seitenschenkel 20 des U-förmigen
Tragrahmens zugeordnet sind. Die Zuglaschenpaare sind mög
lichst weit an die Enden des jeweils zugehörigen Seiten
schenkels herangedrückt; sie liegen aber noch innerhalb der
vertikalen Prismenführung 21/22. Die Zuglaschenpaare sind
Rahmenboden-seitig an der bereits erwähnten oberen Anlenk
stelle 13 und Tragrahmenseitig an der unteren Anlenkstelle
14 innerhalb einer vertikalen parallel zum Seitenschenkel
20 sich erstreckendne Ebene beweglich angelenkt. Die einzel
nen ein Zuglaschenpaar ausmachenden Zuglaschen 11 sind an den
einander zugekehrten Enden über eine Mutter 12 als Verbin
dungsglied und mittels entsprechender mittlerer Gelenkstel
len 15 untereinander ebenfalls gelenkig verbunden. Jede Zug
lasche ist als Vierkantrohr mit gegabelten Enden ausgebildet,
wobei jeweils zwei gegenüberliegende Rohrwandungen freigelegt
sind und die Gabelzinken für den querverlaufenden Gelenkbol
zen bilden. Dadurch wird eine besonders hohe Steifigkeit der
Zuglasche quer zur Verschwenkrichtung erreicht. Die Muttern 12
sind durch eine horizontalliegende parallel zum zugehörigen
Seitenschenkel des Tragrahmens angeordnete vertikalbewegli
che Gewindespindel 16 gegensinnig zueinander verschraubbar.
Und zwar sind auf der Gewindespindel zwei Gewindeabschnitte
mit gegenläufig zueinander steigendem Gewinde, nämlich Links
gewinde 26 und Rechtsgewinde27 angeordnet. An dem äußerlich
zugänglichen Ende der Gewindespindel ist ein Vierkant 28 an
gebracht, auf den jeweils eine Handkurbel 17 aufsteckbar ist.
Die beiden den Seitenschenkeln 20 zugeordneten Gewindespin
deln stehen untereinander über einen Kettentrieb in Verbin
dung, der einen Synchronlauf der beiden Gewindespindeln si
cherstellt und ein entsprechendes Verkanten des Tragrahmens
innerhalb der vertikalen Prismenführungen verhindert. Die
Gewindespindeln liegen - in Seitenansicht gesehen - auf
gleicher Längsposition wie die zugehörigen vertikalen Pris
menführungen 21/22. Sie durchdringen jeweils die U-Profile
bzw. Vierkantrohre, wozu diese entsprechende Vertikalschlitze
23 bzw. Ausnehmungen aufweisen. Dadurch ist den Spindeln in
horizontaler Richtung eine Führung gegeben, die ein seitli
ches Ausweichen verhindert. Durch die Handkurbeln und durch
den Kettentrieb werden auf die Gewindespindeln auch erheb
liche Querkräfte ausgeübt. Durch die lagegleiche Anordnung
von Hubmitteln und Prismenführungen wird außerdem Platz ge
spart und Stabilität gewonnen gegenüber einer versetzten
Anordnung. Bei einer ungleichmäßigen Verteilung der Lasten
oder Reibungswiderstände auf ein vorderes bzw. hinteres Zug
laschenpaar bzw. eine vordere oder hintere Mutter könnte
sich die Gewindespindel axial verschieben, was zu einer un
gleichen Anwinkelung der Zuglaschenpaare und somit zu einer
Verkantung des Tragrahmens in der Vertikalführung führen
könnte. Um dies zu verhindern, ist jede der Gewindespindeln
axial fixiert. Zu diesem Zweck ist jeweils ein einem Seiten
schenkel zugeordnetes Vierkantrohr 22 als Kulisse für einen
auf der Gewindespindel angebrachten Führungsbund 29 ausge
bildet. Anstelle eines solchen Führungsbundes könnte auch
ein Gleitstein mit einem entsprechenden Axiallager für die
Gewindespindel vorgesehen sein. Das Vierkantrohr 22 stellt
für die Gewindespindel einen axialen Festpunkt dar. Durch
die axiale Fixierung der Gewindespindel wird ein Synchron
lauf der beiden einem Seitenschenkel zugeordneten Zugla
schenpaare und somit eine verkantungsfreie Hub- bzw. Senk
bewegung des Tragrahmens auch in Querrichtung sichergestellt.
Neben den bereits erwähnten Vorteilen von Einzelmerkmalen be
steht der Hauptvorteil der Erfindung darin, daß der Platzbe
darf der Zuglaschenpaare 10 nicht über den Platzbedarf der
zugehörigen Seitenschenkel 20 hinausgeht und daß die zugehö
rige horizontale Winde - im Ausführungsbeispiel die Gewinde
spindel 16 - relativ einfach ausgebildet sein kann und ledig
lich auf Zug beansprucht wird. Die Einfachheit der Gewindespin
del ergibt sich zum einen dadurch, daß lediglich zwei Zugla
schenpaare bewegt werden müssen und zum anderen dadurch, daß
die Gewindespindel - wie gesagt - auf Zug beansprucht wird,
wodurch sie dünner und leichter gestaltet werden kann. Bei
Gelenkrauten ist der Platzbedarf größer, weil die Gelenk
rauten sich über die Seitenschenkel des U-förmigen Tragrah
mens hinauserstrecken. Außerdem ist die entsprechende Gewin
despindel sehr kompliziert aufgebaut und muß außerdem auf
grund einer Druckbelastung entsprechend knicksteif und dem
entsprechend schwer ausgebildet werden.
Claims (9)
1. Vorrichtung an einem Kraftfahrzeug zum Ein- und
Ausbringen eines Energiespeichers, insbesondere
eines elektrischen Akkumulators,
mit folgenden Merkmalen:
- - Das Kraftfahrzeug weist einen Aufnahmeraum für den Energiespeicher auf;
- - am Aufnahmeraum sind ein heb- und senkbarer U-förmiger, zur Fahrzeugaußenseite hin offe ner, Tragrahmen zur Aufnahme des Energiespei chers und fahrzeugeigene Hubmittel für den Tragrahmen vorgesehen;
- - die Hubmittel weisen an jedem Seitenschenkel des Tragrahmens bewegliche, kettenartige Zug laschenpaare auf;
- - die Zuglaschenpaare liegen in eine Vertikal ebene parallel zu den Seitenschenkeln und sind oben am Aufnahmeraum und unten am Tragrahmen gelenkig befestigt;
- - an den mittleren Gelenkstellen der Zuglaschen paare greifen lineare, horizontal wirksame Ge windespindeln als Winden an;
- - durch die Gewindespindeln sind die Zuglaschen paare aus einer abgesenkten Strecklage in eine gegensinnig gepfeilte Hublage bringbar und um gekehrt;
gekennzeichnet durch
- - je Seitenschenkel (20) des Tragrahmens (4) sind lediglich zwei Zuglaschenpaare (10) vor gesehen, deren aufnahmeraumseitige (13) bzw. tragrahmenseitige Anlenkstellen (14) möglichst nahe an die gegenüberliegenden Enden des zuge hörigen Seitenschenkels (20) gerückt sind;
- - die Gewindespindeln bewegen beim Anheben des Tragrahmens (4) die beiden mittleren Gelenk stellen (15) des Zuglaschenpaares (10) aufein ander zu.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß als Winde anstelle einer
Gewindespindel zwischen den beiden Gelenkstellen der Zug
laschenpaare eines Seitenschenkels ein Hydraulikkolben
vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß an wenigstens zwei,
vorzugsweise an jeder Ecke des Tragrahmens (4) eine ver
tikale Prismenführung od. dgl. (21, 22) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3 mit Gewindespindeln als
Winden, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gewindespindeln (16) sich durch die Prismenführun
gen od. dgl. (21, 22) hindurch erstrecken und diese mit
entsprechenden vertikalen Schlitzen (23) bzw. Ausnehmungen
od. dgl. versehen sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit Gewin
despindeln als Winden, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gewindespindeln (16) axial ge
genüber einem Festpunkt fixiert sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 und 5, dadurch
gekennzeichnet, daß je eine von der Ge
windespindel (16) durchsetzte Prismenführung (21, 22)
hohl ausgebildet ist und als vertikale Kulisse für
einen die Gewindespindel (16) axial fixierenden Gleit
stein, Bund (29) od. dgl. dient.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6 mit
quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeuges liegenden Seiten
schenkeln des Tragrahmens und entsprechend querliegenden
Gewindespindeln, dadurch gekennzeich
net, daß die beiden einem Seitenschenkel (20) zuge
ordneten vertikalen Prismenführungen (21, 22) durch ein
vertikales geschlossenes Aussteifungsblech (30) unter
einander verbunden sind, welches die Gewindespindeln (16)
und die Zuglaschenpaare (10) - vom Aufnahmeraum (3) aus
gesehen - von außen überdeckt und welches mit seiner Un
terkante (31) wenigstens bis unter die Höhenlage der Ge
windespindel (16) in deren oberster Hubstellung (Fig. 3)
herunterreicht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da
durch gekennzeichnet, daß die Zug
laschen (11) als Vierkantrohre mit gegabelten Enden und
quer zur Gabelung liegenden Gelenkbolzen ausgebildet
sind, wobei jeweils zwei gegenüberliegende an den Enden
freigelegte Rohrwandungen die Gabelung bilden.
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| DE2925393C2 true DE2925393C2 (de) | 1988-09-08 |
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Family Applications (1)
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