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DE2925067A1 - System zum hemmen des speichelflusses bei einer zahnaerztlichen behandlung - Google Patents

System zum hemmen des speichelflusses bei einer zahnaerztlichen behandlung

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Publication number
DE2925067A1
DE2925067A1 DE19792925067 DE2925067A DE2925067A1 DE 2925067 A1 DE2925067 A1 DE 2925067A1 DE 19792925067 DE19792925067 DE 19792925067 DE 2925067 A DE2925067 A DE 2925067A DE 2925067 A1 DE2925067 A1 DE 2925067A1
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DE
Germany
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absorption
central
platelets
layer
plate
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19792925067
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English (en)
Inventor
Bengt Mattsson
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Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE2925067A1 publication Critical patent/DE2925067A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Description

PATENTANWALT-DR. HERMANN C 7 ,T DIFHL -DIPLOMPHYSIKER D-8000 MÜNCHEN 19 - FLÖGGENSTRASSE 17 ■ T E LE F O N: 0 8 9/1 7 70
M 1267-D '
Anmelder:
Bengt Mattsson Hässjövägen 4 Uppsala, Schweden
System zum Hemmen des Speichelflusses bei einer zahnärztlichen Behandlung
Die Erfindung bezieht sich auf ein System zum Hemmen des Speichelflusses aus der Ohrspeicheldrüse eines Patienten während einer zahnärztlichen Behandlung.
Es ist bereits vorgeschlagen worden (US PS Nr. 3,468.030) Absorptionsplättchen anzuwenden, die im wesentlichen aus einer dünnen Schicht eines absorbierenden Materials bestehen und im allgemeinen Dreiecksform mit abgerundeten Ecken (Birnenform) aufweisen. Sie haben solche Abmessungen, daß sie im Mund zwischen den Zähnen und der Wange angebracht werden können. Auf der den Zähnen zugewandten Oberfläche ist das Plättchen mit einer dünnen Metallschicht bezogen. Absorptionsplättchen einer weiter bekannt gewordenen Art sind im allgemeinen eiförmig und anstatt der Metallschicht ist bei ihnen die eine Oberfläche mit einer starren Kunststoffschicht überzogen.
030021/0565
Postscheckkonto München Nr. 94854-807 Reiracnelßanfc München (BLZ 700 303 00) Konto Nr. 423.11343 Telex 5215145 Zeus T< >jramrnadresse.'Cable Acfress: Zeuspittnt
Während sich die vorbekannten Absorptionsplättchen als ein vorteilhafter Ersatz der herkömmlichen früher zur Speichelabsorption angewandten Watterollen erwiesen haben, sind sie noch immer mit einigen Nachteilen behaftet. Mit ihrer geraden oder bei der Eiform sogar nach aussen gewölbten Vorderkante ragen sie aus dem geöffneten Mund des Patienten heraus und bilden ein Hindernis für den Mundspiegel des Zahnartztesx(Mit "vordere (r) " bzw. "hintere (r)" wird in der vorliegenden Beschreibung die Lage nächst dem Mundwinkel bzw. nächst der Rachenhöhle verstanden) .
Die Plättchen müssen einzeln einem Stapel entnommen werden der eine Vielzahl lose aufexnander gestapelter Plättchen enthält. Nur das oberste Plättchen soll jeweils erfasst werden, beispielsweise mittels einer Pinzette, aber wegen der flachen Form der Plättchen ist dies nicht immer möglicfy und auch das im Stapel darunter liegende Plättchen wird des öfteren berührt, was vom Gesichtspunkt der Hygiene als ein Nachteil zu bezeichnen ist.
Die vorliegende Erfindung stellt sich die Aufgabe ein verbessertes System zur Hemmung des Speichelflusses, mit wirtschaftlicher herzustellenden Absorptionsplättchen und mit einer zweckmässigen Abgabevorrichtung vorzuschlagen» Diese Aufgabe wird gemäss den angeschlossenen Ansprüchen gelöst.
Die Erfindung soll nun anhand der beiliegenden schematischen Zeichnungen näher erläutert werden., wobei Fig. 1 eine -Draufsicht einer ersten Ausführungsform der er-
findungsgemässen .Absorptionsplättchea darstellt, Fig. 2 ein Querschnitt entlang der Achse ;S_ in Fig. 1 ist, Fig. 3 eine Draufsicht -einer Mehrzahl von Absorptionsplättchen
<jemäss einer zweiten Ausfüh rungs form zeigt, Fig. 4 eine Seitenansicht einer Abgabevorrichtung in einer ersten. Ausführungsform darstellt,
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Fig. 5 eine Draufsicht in grösserem Masstab des Vorderteiles
der Vorrichtung gem. 4 ist,
Fig. 6 eine Seitenansicht einer Abgabevorrichtung gemäss
einer zweiten Ausführungs form darstellt, Fig. 7 eine Seitenansicht einer Abgabevorrichtung gemäss
einer dritten Ausführungs form ist, und Fig. 8 einen Querschnitt in grösserem Masstab durch ein erfindungsgemässes Absorptionsplättchen in einer weiteren Ausführungsform darstellt.
Gemäss Fig. I1 und 2 weist ein erfindungsgemässes Absorptionsplättchen 1OA im allgemeinen Herzform auf mit zwei periphären abgerundeten Ecken 11, 12 und einer dazwischen belegenen zentralen Einbuchtung 13 an seinem vorderen Ende F, und mit einer einzigen abgerundeten Ecke 14 am hinderen Ende R, die zentral und gegenüber der zentralen Einbuchtung 13 am vorderen Ende JT belegen ist (Mit "periphär" oder "rand-" mit und "zentral" oder "mittel" wird in der vorliegenden Beschreibung die Lage im Verhältnis zur Symmetrieachse JE[ verstanden) .
Das Plättchen 1OA hat eine Vorderfläche 21A (den Zähnen zugewandt) und eine Hinterflächen 2OA (der Wange zugewandt) und besteht aus einer Schicht 20 aus absorbierendem Material, beispielsweise Papier mit vorgewählter Absorptionsgeschwindigkeit - (Unter "Absorbtionsgeschwindigkeit" wird in der vorliegenden Beschreibung die in einer Zeiteinheit aufgesaugte Flüssigkeitsmenge verstanden, z.B. Milliliter je Sekunde) -, und aus einer Schicht oder einem Überzug 21 aus nicht absorbierendem, durchsichtigem und glattem Kunststoff.
Die Einbuchtung 13 hat eine ümfangsform die annähernd der Konturlinie eines geöffneten Mundes entspricht, d.h.. dem mittleren Winkel den die Lippen eines Patienten mit weit geöffnetem Mund miteinander einschilessen. Zweckmässiger Weise wird diese Form gleichförmig (kongruent) mit der Um-
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fangs form der einzigen abgerundeten Ecke 14 gewählt, so dass die einzelnen Plättchen so zusammengefasst werden können, wie es in Fig. 1 mittels der gestrichelt dargestellten Endpartien der Nachbarplättchen 10A1 und 1OA" dargestellt ist.
Es ist hier anzuführen, dass jedes Absorptionsplättchen eine so grosse Fläche wie möglich aufweisen soll, um so spät wie möglich voll gesättigt zu werden. Indem man gemäss der vorliegenden Erfindung die anatomisch vorteilhafte Form der zentralen Einbuchtung 13 mit dem aus der Gleichförmigkeit mit der zentralen Ecke 14 folgenden Vorteil kombiniert, erzielt man einen hohen Ausbeutegrad wenn die Plättchen aus einem bogen- oder streifenförmigen Material ausgestanzt werden, da hiebei der Abfall in hohem Masse vermindert wird. Folglich wird die Wirtschaftlichkeit in Vergleich mit der Herstellung von dreieck- oder eiförmigen Absorptionsplättchen wesentlich erhöht.
Die Form der Seitenkanten welche das Vorderende E miti dem Hinterende R verbinden kann in "gewissem Ausmass abgewande'lt werden und in Fig. 3 wird eine zweite Ausführungsform der Absorptionsplättchen 1OB gezeigt, wo die Seitenkanten 15 gerade und miteinander parallel sind. Die allgemeine Form gemäss Fig. 3 führt zu minimalem Abfall- (bloss die gestrichelt dargestellten sehr kleinen Flächen 15A) - bei der Herstellung aus Bogen- oder Bandmaterial, so dass Wirtschaftlichkeit bei der Herstellung noch weiter erhöht wird im Vergleich mit der ersten Ausführungsform gemäss Fig. 1.
In Fig. 3 ist ferner dargestellt wie die einzelnen Plättchen 1OB miteinander verkettet werden können um ein Vorratsband oder einen Vorratsstreifen 40 zu bilden. An zwei Stellen, 16 und 1-7, die zwischen einer mittleren Zone C und zwei Randzonen I? liegen, sind die Plättchen 1OB in Irgendeiner an und für sich bekannten Weise leicht abtrennbar verbunden, beispielsweise mittels Bruchlinien oder einer Reihe von
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Perforierungen. Es ist offensichtlich, dass auch die Plättchen 1OA gem. Fig. 1 auf die gleiche Weise zu Vorratsstreifen vereinigt werden können, und dass die erfindungsgemässen Absorptionsplättchen ganz allgemein, unabhängig von ihrer konkreten Form, durch Ausstanzung ganzer Vorratsstreifen mit Hunderten von zusammenhängenden einzelnen Plättchen aus Bogen- oder Bandmaterial hergestellt werden können.
An einem der Plättchen 1OB in Fig. 3 ist eir System von konzentrischen Ringen 18 dargestellt, dessen Zweck später erläutet werden wird. In der Praxis würde allerdings dieses System entweder an allen, oder an keinem der Plättchen in einem Vorratsstreifen vorhanden sein.
Gemäss Fig. 4. enhält eine Abgabevorrichtung 3OA für die Plättchen aus einem Vorratsstreifen 40, der zu einer Vorratsrolle 4OA zusammengerollt ist, eine Vorratskammer V und ein Abgabemundstück 27A. Die Vorratskammer V ist von zwei parallelen Seitenwänden 31A, von denen nur eine in der Zeichnung sichtbar ist, und von einer gekrümmten Stirnwand 32A begrenzt. Die Stirnwand 32A besteht aus elastisch-nachgiebigem Material und ist entlang ihres ganzen Umfanges mit Ausnahme der vor der Linie A liegenden Zone an zumindest eine der Seitenwände 31A fest angeschlossen. Die vordere Zone der Stirnwand 32A,vor der Linie A, bildet dadurch eine elastische Zunge 39 fdie stetig einen Druck in Richtung nach unten in Fig. 4 ausübt, und dadurch einen Vorratsstreifen 40 der von der Vorratsrolle 40A in der Vorratskammer V abgewickelt wird, stetig an den Boden 38 eines Abgabemundstückes 37 drückt. Dieser Boden 38, obwohl er aus- dem gleichen Material wie die Stirnwand 32A besteht, bzw. von einem Teil dieser Stirnwand gebildet wird, ist dennoch starr, da er bis zu seiner vorderen Endkante an zumindest eine der Seitewände 31A fest angeschlossen ist. Die etwas über diese vor-
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dere Endkante des Bodens 38 herausragende elastische Zunge 39 und die Endpartie des Bodens 38 (vor der Linie A) gehören zu dein genannten Abgabemundstück 37A für die Absorptionsplättchen.
In Fig. 5 ist die vordere Endpartie des Bodens 38 in grösserem Masstab in Draufsicht dargestellt. Am Boden 38 sind zwei periphäre Anschläge oder Vorsprünge 35, 36 angeordnet/ deren innere Begrenzungslinien 35A,36A im wesentlichen den Kontürlinien 14A, 14B der Randzonen P (Fig. 3) der Plättchen entsprechen. Neben jedem der Anschläge 35, 36 ist eine Abreisszone 33, 34 mit Zähnen vorgesehen, die im wesentlichen identisch mit den Bruch- oder Perforationslinien an den Stellen 16, 17 der Absorptionsplättchenverläuft. Zwischen den beiden Abreisszonen 33, 34 ist eine zentrale Ausnehmung 38A angeordnet, so dass an dieser Stelle die Kontur des Bodens 38 von derjenigen des hinteren Endes R eines Absorptionsplättchens abweicht. In der elastischen Zunge 39 ist eine entsprechende Ausnehmung 39a vorgesehen. In diesen zwei zusammenarbeitenden Ausnehmungen 38A, 39A, die eine Greifzone des Abgabemundstückes 37A bilden, wird die zentrale abgerundete Ecke 14 eines Plättchens liegen, wenn der Streifen 40 so weit vorgeschoben wird ,bis er von den Ans ch lägen/Vo rspriingen 35, 36 angehalten wird. Das Plättchen bzw. seine abgerundete Ecke 14 kann dann leicht mit einer Pinzette ergriffen/ unter Überwindung des leichten Druckes der elastischen Zunge 39 über die Vorsprünge 35, 36 angehoben und aus dem Abgabemundstück herausgezogen werden, bis das nächste Plättchen im Vorratsstreifen 40 von den Vorsprüngen 35, 36 .angehalten wird. Dann wird das mit der Pinzette gehaltene Plättchen nach unten abgebogen und an den mit Zähnen versehenen Abreisszonen 33, 34 abgerissen. In diesem Augenblick liegt schon, wie aus -dem Obigen hervorgeht, die abgerundeten zentrale Ecke 14 des nächsten Plättchens griffbereit in. der Abgabezone 38A, 39A. Es ist offenbar, dass die Ausnehmungen 38A und 39A auch durch gerade Strecken, wie bei 38A gestrichelt angedeut ist, ersetzt werden können, da auch dann
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die abgerundete Ecke 14 vorstehen wird.
Die elastische Zunge 39 gewährleistet durch ihren leichten Druck nach abwärts, dass jedes folgende Plättchen von den Vorsprüngen 35, 36 aufgefangen wird. Diese elastische Zunge 39, die Vorsprünge 35, 36 und die Abreisszonen 33, 34 mit der dazwischen liegenden Greifzone 38A, 39A, 38B sind die wesentlichsten Bestandteile des erfindungsgemassen Abgabemunds tückes.
In dar Ausführungsform gemäss Fig. 6 ist die Abgabevorrichtung in einen die Vorratskammer V bildenden Behälterteil in Form einer Dose 41, in der die Vorratsrolle 4OA enthalten ist, und einen separaten Halteteil 3OB aufgeteilt. Der Halteteil 3OB ist mit dem Abgabemundstück 37A versehen und zur Aufnahme des Behäterteiles 41 gestaltet. Mittels zweckmässiger Befestigungsorgane, wie z.B. eines Klebebandes 3Oe, kann der Halteteil an einer Tischplatte od. dgl. befestigt werden. Aus der Dose 41 wird der Streifen 41 durch einen schmalen Spalt 41a hindurch herausgeführt und in das Abgabemundstück 37A eingeführte Dadurch wird ermöglich dass der Halteteil an geeigneter Stelle in der Ordination befestigt werden kann und bloss der Behälterteil 41 ausgetauscht wird, wenn alle Plättchen verbraucht sind.
In Fig. 7 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt in der eine Abgabevorrichtung 3OA gemäss Fig. 4 in einem Halteteil 3OC in zwei verschiedenen Lagen untergebracht werden kann, nämlich in einer mit voll ausgezogenen Linien dargestellten ersten Lage und in einer mit gestrichelten Linien dargestellten zweiten Lage 30A1. Der Halteteil 30C hat eine gekrümmte elastische Zunge 31C von der die Abgabevorrichtung 3OA, 3OA* im Halteteil gehalten wird. Im Halteteil ist eine Mehrzahl von Schraubenöffnungen 42 vorgesehen,
von denen einige nur durch ihre Achsen 42A dargestellt sind, die es ermöglichen, dass der Halteteil 3OC entweder an einer waagrechten Fläche (z.B. einer Tischplatte), oder
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mit seiner Hinterwand oder einer der Seitenwände an einer senkrechten Fläche, z.B. einer Wand, mittels Schrauben od.dgl.befestigt werden kann. Schraubenöffnungen sind in beiden Seitenwänden vorgesehen und Aussparungen 32C ermöglichen den Zutritt zu Schraubenöffnungen in der abgewandten Seitenwand. Der Halteteil 3OC kann auch mit seiner Bodenfläche von unten an einer Fläche aufgehängt werden. Der Halteteil 3OC gemäss Fig. 7 hat kein eigenes Abgabemundstück, da dieses an der Abgabevorrichtung 30A vorhanden ist, sondern ist mit zwei Öffnungen 3OD, 30D1 versehen, durch welche dieses Mundstück 37 "nach Wahl hindurchgeführt werden kann.
Die erfindungsgemässen Absorptionsplättchen können aus einer Vielzahl von bekannten Absorptionsmaterialen hergestellt werden, wie z.B. Watte, Zellstoff, Papier u.s.w. Gemäss der vorliegenden Erfindung ist es sehr vorteilhaft die absorbierende Schicht 20 der Plättchen mit einem adhäsionsfördernden Mittel zu behandeln, d.h. einem Mittel welches die Änhaftung des Plättchens an die Mundschleimhaut gegünstigt, und hiebei die Absroptionsgeschwindigkeit dieser Schicht so zu wählen, dass sie niedriger ist als die durchschnittliche Absonderungsgeschwindigkeit des Speichels aus der Ohrenspeicheldrüse, die bei einem zahnärtztlichen Eingriff erwartet werden kann. Dadurch wird zielbewusst aktive Blockierung (Anstauung) des Speichelflusses in der Ohrspeicheldrüse erreicht, an Stelle von bloss passiver Aufsaugung des abgesonderten Speichels.
Die Ohrspeicheldrüse hat eine Querschnitts fläche von
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ungefähr 1 mm . Der daraus ausgesonderte Speichel verteilt sich auf die ganze Fläche, bzw. das ganze Volumen der Absorptionsschicht eines Plättchens. Deshalb ist es nicht nur vom ökonomischen Gesichtspunkt, wie eingangs angeführt» sondern auch vom funktioneilen Gesichtpunkt wichtig dass ein so grossen Teil des absorbierenden Materials wie möglich davor geschützt wird.Abfall zu werden.
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Sobald das ganze Plättchen mit Speichel gesättigt ist, muss es ersetzt werden. Durch die adhäsions fördernde Behandlung "klebt" jedoch das Plättchen an der Innenseite der Wange ("Pflasterwirkung") und der Speichel wird in der Ohrspeicheldrüse angestaut, was ein erster Faktor ist, der die S.ittigungszeit eines Plättchens verlängert. Diese Zeit wird weiter gestreckt, wenn die Absorptionsgeschwindigkeit des Plättchens niedriger ist als die Geschwindigkeit mit welcher Speichel in der Ohrenspeicheldrüse produziert wird. Der angestaute Speichel wirkt zwar mit einem leichten Druck auf das Absorptionsplättchen ein, dieses wird aber dank der adhäsionsfördernden Behandlung an der Wange festgehalten.
Es ist bekannt z.B. Lösch- oder Saugpapier mit gewähltem Absorptionsvermögen herzustellen. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch nicht darum, das Absorptionsvermögen herabzusetzen, sondern bloss die Absorptionsgeschwindigkeit» da die grösstmögliche Flüssigkeitsmenge aufgesaugt werden soll, doch mit Zeitverzögerung.
In Fig. 3 ist eine bevorzugte Ausführungsform eines Absorptionsplättchens dargestellt, welchen mit einem Absorptions verzögerndem System 18 von konzentrischen kreisförmigen Barrieren versehen ist. Diese Barrieren sind mittels zumindest teilweiser Imprägnation mit einem nicht absorbiererdem Material und/oder durch mechanische Zusammenpressung zustande gekommen. Die Mündung der Ohrspeicheldrüse wird sich in der Mitte des Systems 18 befinden und der abgesonderte Speichel muss zuerst den Raum bis der jeweiligen nächsten Barriere füllen, bevor er unter Überwindung deren Widerstandes sich weiter ausbreiten kann. Zur Imprägnierung kann beispielsweise ein Stoff mit der Zusammensetzung des später näher definierten Präparates "Quibb's Dental Orahesive" angewandt werden.
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Eine andere Möglichkeit herabgesetzte Absorptionsgeschwindigkeit zu erzielen ist in Fig. 8 schematisch dargestellt. Die Absorptionsschicht 20" des Plättchens besteht aus Kapillarfasern 22, die alle miteinander parallel und rechtwinkelig zu den Äussenflachen 2OA, 2IA des Plättchens verlaufen. Der in Richtung des Pfeiles B_ von der Ohrspeicheldrüse abgesonderte Speichel wird am entgegengesetzten Ende der Fasern von der nicht absorbierenden Schicht 21 angehalten. Der Speichel kann somit bloss entlang der an der Wange anliegenden Hinterfläche 2OA des Plättchens in benachbarte Kapillaren 22 gelangen, und gegebenenfalls mittels Osmose durch die Faserwände hindurch.
Adhäsionsfördernde Mittel ,die zum Zwecke der vorliegenden Erfindung anwendbar sind, sind bereits bekannt. In der allgemeinen Chirurgie sind z.B. Wundpflaster bekannt die direkt auf offene Wunden angeklebt werden können, und die betreffenden Klebestoffe können natürlich auch zum Anhaften der Absorptionsplättchen an die Mundschleimhaut angewandt werden. Ferner ist in diesem Zusammenhang das früher genannte Präparat "Quibb's Dental Orahesive" zu nennen, welches zum Anhaften an die Mundschleimhaut bestimmt ist und Pektin, Gelatine, Natriumkarboxylmethylzellulose und Polyisobutylen enthält. Ein Stoff mit ähnlicher Zusammensetzung kann somit sowohl zur Herstellung des konzentrischen Barrierensystems, wie zur Imprägnierung der ganzen Hinterfläche 2OA des Plättchens angewandt vjerden,wobei anzuführen ist, dass das Plättchen mit einem adhäsions fördernden Mittel entweder ganz imprägniert, oder bloss an der Oberfläche behandelt (beschichtet) werden kann.
Die Dimensionen eines erfindungsgemässen Absorptionsplättchens liegen etwa bei 42 χ 55 mm für Erwachsene und 30 χ 40 mm für Kinder, bei einer Dicke in der Grössenordnung von etwa 1 mm. Zur Entfernung des Plättchens aus dem Mund wird ein Wasserstrahl dagegen gerichtet, oder der Patient spült sich den Mund mit Wasser aus.
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Die Plättchen können ferner mit anderen Mitteln imprägniert oder auf der Oberfläche behandelt werden, beispielsweise um die Affinität mit der Mundschleimhaut zu fördern, indem z.B. der Oberflächendruck erhöht wird. Es ist jedoch wichtig^ass vor jeder Anwendung die Empfindlichkeit des jeweiligen Patienten gegenüber jedem Mittel, mit dem das Absorptionsplättchen behandelt ist, erprobt wird.
Die nicht absorbierende Schicht des Plättchens besteht vorzugsweise in· an und für sich bekannter Weise aus durchsichtigem Kunststoff. Bei der erfindungsgemässen Anwendung wird hiebei der zusätzliche Vorteil gewonnen, dass leicht beobachtet werden kann, wie ein Plättchen mit herabgesetzter Absorptionsgeschwindigkeit allmählich von der Mitte aus gesättigt wird, so dass es rechtzeitig ausgetauscht werden kann.
Die Vorratsrollen 4OA können hygienisch verpackt direkt in Abgabevorrichtungen 3OA gemäss Fig. 4 und 7 geliefert werden die_jiach Verbrauch weggeworfen werden, oder in Dosen 41 gemäss Fig. 6, oder in anderen zweckmässigen Behältern, von denen sie in eine Abgabevorrichtung übertragen" werden können.
Bei der Anwendung wird jeweils ein Plättchen in der vorher beschriebenen Weise mittels einer Pinzette der Abgabevorrichtung entnommen und mit dem hinteren Ende R gegen die Rachenhöhle und mit der hinteren Aussenfläche 2OA gegen die Wange gewendet in den Mund des Patienten eingeführt.
Die Erfindung kann im Rahmen des allgemeinen Erfindungsgedanken in mehrfacher Hinsicht geändert werden, z.B. indem die Plättchen eine andere Form mit zwei von einer Einbuchtung getrennten abgerundeten Ecken aufweisen, oder indem die Bruchlinien weggelassen werden, der Halteteil 3OC
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mit Halteorganen des Halteteils 3OB und umgekehrt versehen wird, u.s.w. Ferner kann zur leichteren Nachfüllung eine der Seitenwände 31A der Abgabevorrichtung 3OA leicht abnehmbar angeordnet sein, z.B. mittels eines herausragenden Zapfens 31B (Fig. 4) der in eine aus der anderen Seitenwand herausragende hohle Nabe 31C einsteckbar ist. Es ist zu bemerken dass erfindungsgemasse Abgabemundstück auch in Zusammenhang mit einem nicht zusammengerollten Vorratsstreifen angev/andt werden können.
Durch die vorliegende Erfindung wird ein System zum Hemmen bzw. Blockieren des Speichelflusses vorgeschlagen, welches ökonomische Herstellung^hygienischen Versand und Verpackung sowie hygienische Entnahme ermöglicht, wobei die einzelnen Absorptionsplättchen das Arbeitsfeld des Zahnartztes
während einer erstreckten Zeitspanne wirkungsvoll trocken halten.
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Leerseite

Claims (16)

  1. Patentansprüche
    ( 1.) System zum Hemrnen des Speichelflusses aus der Ohrspeicheldrüse bei einer zahnärtztlichen Behandlung, enthaltend einen Vorrat mit einer Vielzahl von Absorptionsplättchen von denen jede eine vordere und eine hintere Aussenfläche hat und zumindest eine Schicht aus absorbierendem Material und zumindest eine daran befestigt Schicht aus nicht absorbierendem Material aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Plättchen an seinem vorderen Ende (F) zwei von einer zentralen Einbuchtung (13) getrennte abgerundete Ecken (11, 12) aufweist und an seinem hinteren Ende (R) mit einer zentralen abgerundeten Ecke (14) versehen ist die gegenüber der genannten zentralen Einbuchtung liegt und gleichförmig (kongruent) mit deren Kontur ist.
  2. 2. System gemäss Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, dass jedes Plättchen geradlinige und miteinander parallele Seitenkanten (15) hat welche die genannten vorderen und hinteren Enden (F,R) verbinden.
  3. 3. System gemäss Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte zumindest eine Schicht (20) aus absorbierendem Material eine in vorbestimmtem Grade herabgesetzte Absorptionsgeschwindigkeit hat und zwecks besserer Haftung an der Mundschleimhaut zumindest an ihrer nicht bezogenen Aussenflache mit einem adhäsionsfördernden Mittel behandelt ist.
  4. 4. System gemäss Anspruch 3, d a d u r c h g e k e η η ζ e i c-h η e t, dass zur Herabsetzung der Absorptionsgeschwindigkeit ein System (18) von ineinander eingeschlossen Barrieren in der absorbierenden Schicht 120) angeordnet ist.
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  5. 5. System gemäss Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herabsetzung der Absorptionsgeschwindigkeit die absorbierende Schicht (201). aus parallel miteinander und im wesentlichen winkelrecht zu den beiden Aussenflachen (2OA, 21A) ausgerichteten Kapillarfasern (22) hergestellt ist.
  6. 6. System gemäss irgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Absorptionsplättchen (1OA, 10B) eine Dicke in der Grossenordnung von 1 mm aufweist.
  7. 7. System gemäss irgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht absorbierende Schicht (21) in an und für sich bekannter Weise durchsichtig ist.
  8. 8. System gemässirgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Absorptionsplättchen im Vorrat mit seiner zentralen abgerundeten Ecke (14) in die zentrale Einbuchtung (13) eines benachbarten Absorptionsplättchens eingeführt und hieran trennbar angeschlossen ist an zwei Stellen (15, 16).die sich zwischen einer mittleren Zone (C) und zwei periphären Zonen (P) der genannten Ecke (14) und Einbuchtung (13) befinden, so dass ein Vorratsstreifen (40) mit einer Vielzahl von Absorptionsplättchen entsteht.
  9. 9. System gemäss Anspruch 8, d a d u r c ii g e k e η η zeichne t, dass eine Abgabevorrichtung (3OA, 3OB, 3OC, 4 IC.) für einzelne .Absorptionsprättchen aus dem Vorratsstreifen (40) vorgesehen ist, die eine Vorratskammer (V) für den Vorratsstreifen und ein Abgabemundstück {37A) aufweist.
  10. 10» System gemäss Anspruch .9„ -d a d u r c Ji gekennzeichnet, dass das Abgabemundstück (37A) einen mit zwei periphären Vorsprüngen (35, 36) , zwei daran angrenzenden
    03QO21/0B65
    Abreisszonen (33, 34) und einer zwischen ihnen befindlichen zentralen Greifzone (38A, 38B) versehenen starren Boden (38) aufweist, und dass ein Druckmittel (39) vorgesehen ist welches einen zu dem starren Boden (38) hin gerichteten Druck ausübt.
  11. 11. System gemäss Anspruch 10, dadurch gekenn zeichnet, dass das Druckmittel von einer elastisch, federnden Zunge (39) gebildet wird.
  12. 12. System gemäss Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die federnde Zunge (39) von einem Teil einer Stirnwand (32A) der Abgabevorrichtung (30A) gebildet wird.
  13. 13. System gemäss irgendeinem der Ansprüche 9 bis 12, gekennzeichnet durch einen Behälterteil (30A# 41) und einen separaten zur Aufnahme des Behälterteiles angeordneten Halteteil (3OB, 30C) .
  14. 14. System gemäss Anspruch 13,dadurch gekennzeichnet, dass das Abgabemundstück (37A) am Haltete! 1 (30B) angeordnet ist.
  15. 15. System gemäs irgendenem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Greif— zone aus einer zentralen Einbuchtung (38A> im starren Boden (38) und einer zentralen Einbuchtung (39A) in der federnden Zunge (39) gebildet wird.
  16. 16. System gemäss Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass am Halteteil (3OB, 30C) Befestigungsorgane (3Qe, 42) zu seiner Befestigung an eine Wandj Tischplatte od. dgl. angeordnet sind.
    &3Ö0ZT/G565
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