DE2923351A1 - Hoehenverstellbare bruecke zum anschluss an schiffe - Google Patents
Hoehenverstellbare bruecke zum anschluss an schiffeInfo
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- E01D15/24—Bridges or similar structures, based on land or on a fixed structure and designed to give access to ships or other floating structures
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine höhenverstellbare Brücke für Transporte zwischen einem Brückenwiderlager
auf der einen iSeite und einem Schiff auf der anderen
Seite, bei der sowohl die Höhe als auch die Breite variiert werden kann. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, betrifft
die Erfindung eine höhenverstellbare Brücke zum Anschluß an Fähren und Frachtschiffe, insbesondere Schiffe
die ihre eigenen Ladeklappen haben, wie beispielsweise Autofähren und dgl.
Eine bereits bekannte Brückenklappe oder Brücke einer konventionellen Bauart, die in einer Anzahl fester Höhenpositionen,
in denen Transporte zur Ladeklappe erfolgen können, verstellbar ist, besteht aus einer einzigen Stahl-
rampe mit einem Hebeturm und einem Tragständer an jeder Seite der Rampe, Im Hebeturm ist ein Druck- oder Zug-Hubzylinder
oder ein elektrisches Hebewerk angeordnet.
Die Tragständer bestehen im allgemeinen aus einem Vierkanteisen mit zylindrischen Bohrungen. Diese Ständer sind an den
vorderen Ecken der Klappe aufgestellt, wo sie gesteuert sind und wo an den gewünschten Höhenpositionen runde Schließbolzen
in die Bohrungen des Ständers eingesteckt werden, so daß die Rampe an diesen Höhenpositionen festgehalten ist.
Der größte Nachteil einer derartigen Brücke besteht darin, daß sie nur für Schiffe, insbesondere Fähren, einer bestimmten
Größe verwendet werden kann, da ihre Rampenbreite unverstellbar ist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine höhenverstellbare Brücke zum Anschluß an Schiffe mit einer Rampe und Tragbalken
und dgl., dessen Oberseite und tragende Fläche als Auflagefläche für Transportzwecke geeignet ist, welche drehbar an einem
ortsfesten Lagerblock befestigt ist, so daß des bei Benutzung
am Schiff anliegende Brückenende innerhalb einem geeigneten Einstellbereich in eine gewünschte Höhe gedreht und zeitweise
in dieser Höhe durch Träger festgehalten werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke aus einem oder mehreren Brückenelementen
besteht, mehrere Brückenelemente nebeneinander montierbar sind, wobei Jedes Brückenelement zueinander parallele
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Seitenkanten aufweist und unter der Rampe des oder jedes der Brückenelemente eine Vorrichtung zum Anheben und Absenken,
einschließlich der Träger mit Befestigungselementen, im geeigneten Abstand zu beiden Rampenenden und
Seitenkanten so angeordnet ist, daß falls erforderlich mehrere gleiche, einzeln manövrierbare Brückenelemente in
der gleichen Höhe dicht aneinanderliegend eingestellt werden
können, um die Brücke wirksam zu verbreitern.
Die Träger sind bevorzugt nach dem Querbolzenprinzip gebaut, da bei einer Höhenveränderung eine Winke!veränderung
der Träger erfolgt, und mit einem Doppelbackenbolzen zur Erzielung steifer Weichen versehen.
Ausführungsformen der Erfindung werden anhand der Fig. beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 bis 3 eine Brücke der oben genannten, bisher bekannten
Art, in schematischer Darstellung,
Fig. 4 und 5 eine erfindungsgemäße Brücke in der Seitenansicht und der Draufsicht,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie C-C der Fig. 5f
Fig. 7 einen Doppelbackenbolzen der in Verbindung mit einem Träger verwendet wird in der Seitenansicht und als Querschnitt,
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- 3-
Fig. 8 einen Träger in der Vorderansicht, und
Fig. 9 einen Träger gemäß der Fig. 8 in der Seitenansicht.
Es wird angemerkt, daß die Erfindung nicht auf das beschriebene
Ausführungsbeispiel begrenzt ist, sondern im Rahmen
der durch die Ansprüche definierten Erfindung verschiedene Modifikationen denkbar sind.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen die Anordnung einer bereits bekannten Brücke. A bezeichnet einen Hebeturm mit einem Zylinder, B
bezeichnet Träger, die an den äußeren Ecken der Rampe D angeordnet
sind, und C bezeichnet eine schematisch dargestellte Schließbolzenanordnung, durch die die Rampe D in einer gewählten
Höhenposition festgelegt werden kann.
Die Fig. 4 bis 9 zeigen eine Brücke gemäß der vorliegenden Erfindung. Fig. 4 zeigt ein Brückenelement in der Seitenansicht,
wo eine, aus Balken aufgebaute Rampe 6 auf der einen Seite mit einer Schutzvorrichtung 7 und einem Geländer 8 versehen ist,
während die andere Seite an ein anderes Brückenelement angrenzt. Die Rampe 6 ist am Auflager durch einen Lagerbock 3 getragen,
der in einem Winkelsims 2 mit einer Seitenbefestigung 1 angeordnet ist. Eine Welle 4 ermöglicht die Drehbewegung der Rampe
im Lager 3. An den oberen, dem Auflager zugewandten Kanten der
Rampe sind Lappen 5 angeordnet, um den Schlitz zwischen der Ram-
030Ö13/06ÖÖ
pe und der oberen Kante des Simses zu bedecken. Vom Auflager
aus gesehen weist die Rampe 6 über den größten Teil ihrer Länge eine gerade Form auf, nach der die Rampe ihre
einen,
Richtung in zwei Stufen durchJ einen relativ kleinen Abstand
zueinander aufweisenden ersten und zweiten Knick leicht nach unten verändert, wodurch dem äußersten Ende
eine sich verjüngende Form gegeben ist und dieses aus einem Material mit kleineren Abmessungen hergestellt ist. Dieser
Teil 9 wird als Deformationsteil bezeichnet. Jede Brücke ist an der Landseite drehbar in an beiden Ecken befindlichen
Lagern montiert.
Jede Brücke ist mit zwei auf entsprechenden Basisteilen 13 und 14 (siehe Fig. 4 und 6) plazierten Hubzylindern 11
und Trägern 10 versehen, die paarweise unter der zugehörigen Rampe angeordnet sina, so daß ein Hubzylinder und ein Träger
dicht aneinander und relativ nahe an der Seitenkante im Bereich zwischen dem ersten und zweiten Knick der Rampe angeordnet
sind, während das andere Paar symmetrisch zum ersten Paar und nahe an der anderen Seitenkante der Rampe angeordnet
ist.
Damit die Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung störungsfrei arbeitet und die Brücke eine gute Stabilität aufweist,
ist es wichtig, daß der Träger und seine Handhabung gut an ihre Aufgabe angepaßt sind. Fig. 8 und 9 zeigen eine
vorteilhafte Trägerkonstruktion, und Fig. 7 zeigt einen Dop-
030013/0600
pelbackenbolzen 15 mit einer Positionieraussparung 20, die
zur Aufnahme des Trägers dient. Der Träger 10 besteht aus einem widerstandsfähigen Teil 16, an dem Querstiftpaare 17
angeordnet sind, deren äußere Enden durch Stangen 18 parallel zum Teil 16 miteinander verbunden sind. Die Querstifte sind
entlang dem Teil 16 in regelmäßigen Abständen zueinander angeordnet, die den wählbaren Höhenunterschieden zugeordnet sind
und deren Anzahl der gewünschten Anzahl möglicher Höhenpositionen des Brückenelementes entspricht. Das Teil 16 ist im Rahmenwerk
des Brückenelementes mittels einer Achse 21 und Säulenhängelagern 22 aufgehängt, so daß es in einer Ebene parallel zur Längsrichtung
des Brückenelements drehbar ist. Die Stifte 17, die paarweise diametral einander gegenüberliegend relativ zum Teil
16 plaziert sind, liegen damit mit ihren Mittelachsen parallel zur Achse 21.
Jeder Träger reicht bis in einen Spalt 19 in einem zu dem Träger gehörenden Basisteil 13 hinab, welches an seiner Oberfläche
mit einer Führungsplatte 23 versehen ist, die eine Öffnung
für den Träger hat, welche während des Anhebens und Absenkens des Brückenelementes eine gewisse Drehbewegung des Trägers
erlaubt und gleichfalls als Basis für die Doppelbackenbolzen dient, wenn diese aufgrund der Einwirkung des Stiftzylinders
(siehe Fig. 4) in die Stifte 17 ein- oder ausgerückt sind.
Zwei zu jedem Brückenelement gehörende Paare Hubzylinder/Träger
sind selbstverständlich synchron betrieben und unabhängig von anderen Brückenelementen.
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Bei einem Höhenwechsel der Brücke von einer Position in eine andere, muß die Brücke zuerst ein wenig angehoben werden,
um den Bolzen 15 außer Eingriff zu bringen. Wenn der Bolzen durch den Stiftzylinder 12 aus der aktiven Position bewegt ist,
kann eine neue Position des Hubzylinders etwas oberhalb der gewünschten neuen Höhe eingestellt werden, der Bolzen wird dann
in eine aktive Position gebracht und die Brücke wird dann abgesenkt, um den Bolzen zu berühren. All dieses wird selbstverständlich
automatisch nur durch Eindrücken eines Knopfes, der die gewünschte neue Höhenposition angibt, ausgeführt.
Die folgenden Konstruktionsdaten können als praktisches Beispiel angesehen werden.
Die Länge der Brücke beträgt ungefähr 15 m, die Breite 4 m.
Mehrere Brückenelemente können zusammengekuppelt und vergrößert werden. Die Brücke weist fünf automatisch einstellbare Höhenpositionen
auf. Die gesamte Höhendifferenz beträgt ungefähr 3 m. Die hydraulische Betätigungseinrichtung umfaßt Reservesätze mit
kompletter elektrischer Steuerung und Steuerautomatik. Die Länge des Deformationsteils 9 beträgt ungefähr 1 bis 2 m. Sowohl
die Träger und Hydraulikkonstruktion als auch die Sperrglieder und Tragfüße bestehen aus rostfreiem Stahl. Eine geeignete Dimensionierung
ist für eine Achslast von 80 Tonnen ausgelegt. Alle Sperrzylinder sind mit eingebauten Anzeigegeräten versehen.
Alle Hubzylinder liegen unter dem Wasser und sind in einem Glykolbad eingeschlossen. Alle hydraulischen Leitungen und Anzeigekabel
sind gegen herumschwimmende Objekte geschützt. Für
030013/OeOO
Jede Höhenposition "bewirkt ein Knopfdruck eine voll automat isciie
Steuerung»
Ein Vorteil der vorliegenden Ausführungsform einer Brücke gemäß der Erfindung besteht darin, daß einfache Änderungen der
Brückenbreite stufenweise möglich sind. Dies erfolgt durch Anordnen mehrerer gleichförmiger Brückenelemente nebeneinander,
wobei jedes Brückenelement seine eigenen Hubzylinder und Träger aufweist, ohne daß sie an diesem vorstehen. Um eine ausreichende
Breite des Transportweges zu erzielen, müssen eine ausreichende Anzahl von Brückenelementen in der gleichen Höhe eingestellt
werden. Wenn eine genügende Anzahl von Brückenelementen zur Verfügung stehen, können ebenfalls beispielsweise zwei
Schiffe zu gleicher Zeit entladen werden, wobei beispielsweise drei Brückenelemente in einer Höhenposition von +3 m und zwei
Brückenelemente in einer Höhe von +2 m angeordnet sind.
Andere Vorteile dieser Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung bestehen darin, daß sie platzsparend ist, da die
früheren Hebetürme und Tragständer nun verschwunden sind und durch unter der Rampe liegende Elemente ersetzt worden sind,
wo sie auch mehr geschützt sind.
e e r s e
it
Claims (10)
- PatentansprücheΛJ Höhenverstellbare Brücke zum Anschließen an Schiffe mit einer Rampe aus Balken und dgl., deren Oberseite und tragende Fläche als Auflagefläche für Transportzwecke geeignet ist, welche drehbar an einem ortsfesten Lagerblock befestigt ist, so daß das bei Benutzung am Schiff anliegende Brückenende innerhalb einem geeigneten Einstellbereich in eine gewünschte Höhe geschwenkt und zeitweise in dieser Höhe durch Träger festgehalten werden kann, dadurch gekennzeichnet , daß die Brücke aus einem oder mehreren Brückenelementen besteht, mehrere Brückenelemente nebeneinander montierbar sind, wobei jedes Brückenelement zueinander parallele Seitenkanten aufweist und unter der Rampe (6) des oder jedes der Brückenelemente eine Vorrichtung030013/0600zum Anheben und Absenken, einschließlich der Träger (10) mit Befestigungseleme.nten im geeigneten Abstand zu beiden Rampenenden und Seitenkanten so angeordnet ist, daß, falls erforderlich, mehrere gleiche, einzeln manövrierbare Brückenelemente in der gleichen Höhe dicht aneinanderliegend eingestellt werden können, um die Brücle wirksam zu verbreitern.
- 2. Brücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vom Auflager aus gesehen die Brücke eine hauptsächlich gerade Richtung einnimmt und zum Ende zu an der Seeseite eine leicht nach unten weisende Form aufweist und zweckmäßigerweise in einem vertikal sich verjüngenden sogenannten Deformationsteil (9) mit relativ kleineren Materialabmessungen endet, unter dem gebogenen Teil der Rampe die beweglich in einer Betonbettung (13, 14) verankerte Vorrichtung zum Anheben und Absenken in Form eines hydraulischen Hubzylinders (11) so angeordnet ist, daß die Kontaktpunkte der Vorrichtung zum Anheben und Absenken an der Unterseite der Rampe drehbar angelenkt sind, in bezug auf die Mittellinie der Rampe symmetrisch zueinander angeordnet sind und zu den Seitenkanten der Rampe zur Erzielung einer guten Stabilität einen relativ kurzen Abstand aufweisen.
- 3. Brücke nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß nahe bei jedem Hubzylinder (11), der als Vorrichtung zum Anheben und Absenken der Rampe dient, einer der Träger (10) an der Unterseite der Rampe herabhängend angeordnet ist, die Träger (10) in voneinander getrennten, vorbestimeten Höhenpositionen der Brücke einstellbar sind, um das Gewicht030013/0600mit den gegebenenfalls passierenden Transportfahrzeugen od. dgl. der Brücke übernehmen zu können.
- 4. Brücke nach jedem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet , daß jeder Träger (10) ein leiterähnliches Teil aufweist, welches bevorzugt aus einem widerstandsfähigen Teil mit Sprossen oder einem Lagerteil (16) mit in regelmäßigen Höhenabständen angeordneten Querstiftpaaren (17) besteht, wobei das leiterähnliche Teil an der Rampenunterseite herabhängt und in einer Vertikalebene parallel zur Längsrichtung der Brücke drehbar ist und nach unten bis in einen Spalt (19) des unter der Rampe befindlichen Basisteils (13) reicht, welches neben dem Basisteil (14) des zugehörigen hydraulischen Hubzylinders (11) liegt, der Spalt (19) an seiner Oberseite Führungsteile (23) mit einer Aussparung für den Träger (10) aufweist, oberhalb der Führungsteile (23) ein Doppelbackenbolzen (15) angeordnet ist, so daß dessen Arme unter jeden Stift der an jeder Seite des Teils (16) angeordneten Querstiftpaare (17) plaziert werden können, wobei die Arme in der Tragposition versetzt sind und sowohl der Träger (10) als auch die Rampe (6) durch den Doppelbackenbolzen (15) getragen werden, der seinerseits auf am stabilen Betonteil (13) oder dgl. angeordneten Führungsteilen (23) aufliegt.
- 5. Brücke nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Träger (10) an einer Achse (21) aufgehängt ist, die Mittelachsen der Sprossen oder Stifte (17) parallel zu der zugehörigen Aufhängeachse (21) des Trägers (10) liegen, dessen Mittellinie im rechten Winkel zur Längsrichtung der Rampe(6) liegt und die Verschieberichtung des Doppelbackenbolzens030013/06052933351(15) im wesentlichen parallel zur Längsrichtung der Rampe liegt.
- 6. Brücke nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Doppelbackenbolzen (15) mit Hilfe eines Betätigungszylinders auf seinen Träger (10) zu oder von diesem weg gestoßen wird und dabei jeweils in die Stifte (17) des Trägers ein- oder ausrückt und der Bolzen (15) dann durch eine Führung od. dgl. geführt wird.
- 7. Brücke nach jedem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Brückenelement mit zwei hydraulischen Hubzylindern (11) und einem Betätigungszylinder für den Bolzen (15) eines jeden Trägers (10) versehen ist, die Zylinder mit Hilfe von beispielsweise kontaktfreien Anzeigegeräten und Magnetventilen synchron gesteuert sind und die Vorrichtung zweckmäßigerweise durch einen Druckknopf angesteuert wird und für den Rest automatisch arbeitet.
- 8. Brücke nach jedem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die geraden Seiten der Rampe so ausgebildet sind, daß eine hochstehende Schutzeinrichtung (7) und ein Geländer (8) an diesen Seiten leicht montiert und abmontiert werden kann, wobei die obere Seite der Seitenkanten beispielsweise mit Flanschen oder Befestigungslöchern od. dgl. versehen ist.- k 030013/06002S23351
S - 9. Brücke nach jedem der -^anstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet , daß alle Hub— und Betätigungszylinder zum Schutz gegen mechanische und chemische Zerstörung eingeschlossen sind, alle Sperrelemente, Trager und Metallteile der Basisteile aus rostfreiem Stahl bestehen und
alle anderen hydraulischen Leitungen und Änzeigekabel mechanisch gegen. Eis und schwimmende Teile geschützt sind. - 10. Brücke nach Jedem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß bei der Einstellung einer neuen Höhenposition, die beispielsweise durch ein Bruckknopf -Steuersignal und Brücken des Knopfes für die gewünschte Höhenposition ausgelöst wird, die infragestehende Rampe (6) durch ihre Hubzylinder (11) beispielsweise ungefähr 200 mm angehoben werden kann, wobei die Hubzylinder (11) gestoppt werden, dann die Bolzenzylinder die Boppelbackeniiolzen (15) außer Eingriff bringen, ein Signal zum Einstellen der Rampe in einer Position von ungefähr 200 mm oberhalb- der gegebenen Hohenposition durch den Hubzylinder gegeben wird, danach die Bolzenzylinder die Bolzen (15) wieder in Eingriff mit den Trägem (10) bringen, die dann zusammen mit der Mampe (6) automatisch abgesenkt werden, bis
sie die Bolzen (15) berühren.-r 5 -
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