DE292217C - - Google Patents
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
- B01D—SEPARATION
- B01D3/00—Distillation or related exchange processes in which liquids are contacted with gaseous media, e.g. stripping
- B01D3/42—Regulation; Control
Landscapes
- Chemical & Material Sciences (AREA)
- Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
- Vaporization, Distillation, Condensation, Sublimation, And Cold Traps (AREA)
Description
Mi on
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
- JVi 292217 -KLASSE 12«. GRUPPE
Dr. ERICH FEDER in COBLENZ-MOSELWEISZ.
insbesondere für analytische Zwecke.
Patentiert im Deutschen Reiche vom 18. Juni 1914 ab.
. Den Gegenstand vorliegender Erfindung bildet eine besonders für analytische Zwecke bestimmte
Vorrichtung zum selbsttätigen Regeln der Heizgaszuführung zu Destillationsapparaten,
wobei durch die zunehmende Destillatmenge ein in einem mit Quecksilber gefüllten
Gefäß befindlicher Schwimmer allmählich gesenkt, dadurch die Quecksilbersäule in dem
anderen Schenkel dieses Gefäßes gehoben und
ίο die Gaszufuhr infolgedessen entsprechend geregelt
bzw. ganz abgestellt wird.
Es.ist zwar bei Wärmereglern vielfach üblich, die Gaszufuhr zur Heizquelle für die zu
erhitzende Flüssigkeit durch eine Quecksilbersäule zu beeinflussen bzw. ganz abzustellen,
welche durch eine in der Wärme sich ausdehnende Flüssigkeit zum Ansteigen gebracht
wird. In vorliegendem Falle handelt es sich aber um eine neue Art der Anwendung dieser
ao Maßnahme für einen anderen Zweck, d. h. bei Destillierapparaten für analytische Zwecke.
Andererseits ist es bei Destillierapparaten bereits bekannt, mittels eines durch die Destillatmenge
angehobenen Schwimmers die Zufuhr der Wärmequelle (des Dampfes) zum Destillierapparat
entsprechend zu vermindern bzw. ganz abzuschneiden.
Abgesehen davon, daß die Vorrichtung nach vorliegender Erfindung nicht einen Bestandteil
des eigentlichen Destillierapparates, sondern lediglich die Unterlage für jede beliebige
Destilliervorlage bildet, besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen dieser neuen Vorrichtung
und der bekannten darin, daß nach ersterer die zu destillierende Flüssigkeit durch
einen beliebigen Kühler verdichtet und in einer beliebigen Vorlage aufgefangen werden
kann, ohne mit der eigentlichen Regelungsvorrichtung in Berührung zu kommen, und
daß der Schwimmer nicht, wie dies bei der bekannten Vorrichtung der Fall ist, in dem
Destillat, sondern im Quecksilber liegt.
.Für analytische Zwecke wäre die Anwendung der bereits bekannten Vorrichtung mit
gewissen Schwierigkeiten verbunden. Schon das oft auszuführende Reinigen eines kleinen,
mit einer umständlichen Schwimmervorrichtung versehenen Meßkölbchens von beispielsweise
50 ecm Inhalt dürfte wegen der Verschiedenartigkeit der bei chemischen Arbeiten
(z. B. analytischen) erhaltenen Destillate ·—· wasserlöslicher und wasserunlöslicher, z. B.
Kohlenwasserstoffe — viel zu zeitraubend und manchmal auch schwierig sein. Es ist also
von großem Vorteil, daß bei der neuen Vorrichtung' das Destillat mit dem Schwimmer
gar nicht in Berührung kommt und eine Reinigung des ganzen Destillationsapparates nicht
mehr Arbeit verursacht als ohne Benutzung der Regelungsvorrichtung.
Der Zeitpunkt des Eintrittes der Selbstregelung ist bei der bekannten Vorrichtung in
hohem Grade abhängig von der Dichte des Destillates, während diese bei der neuen Vorrichtung
ohne jeden Einfluß auf die Regelung ist; diese letztere wird vielmehr lediglich durch
das Gewicht des Destillates bewirkt, da der Schwimmer nicht in dem Destillat von manch-
mal wechselnder und unbekannter Zusammensetzung, sondern stets in derselben, von der
Temperatur möglichst wenig abhängigen Flüssigkeit, d. h. im Quecksilber liegt.
Die selbsttätige Unterbrechung der Destillation beim Vorliegen einer bestimmten Gewichtsmenge eines dem spez. Gew. nach — wie das meist zutrifft -— unbekannten Destillates wird im Gegensatz zu der bereits bekannten Vorrichtung erst durch den Erfindungsgegenstand ermöglicht.
Die selbsttätige Unterbrechung der Destillation beim Vorliegen einer bestimmten Gewichtsmenge eines dem spez. Gew. nach — wie das meist zutrifft -— unbekannten Destillates wird im Gegensatz zu der bereits bekannten Vorrichtung erst durch den Erfindungsgegenstand ermöglicht.
Die neue Regelungsvorrichtung besteht aus zwei dickwandigen kommunizierenden Röhren
aus keramischer Masse, wie Ton, Porzellan
u. dgl. a, b, in deren unterem Teile sich Quecksilber
befindet. In dem weiteren Rohr α liegt in geringem Abstand von der Innenwand ein
Hohlschwimmer, der mittels zweier an gegenüberliegenden Stellen der Grundfläche vorspringender
Gleitwülste eng an der Rohrwand anliegt und auf seiner oberen Endfläche drei
Tragstangen hat, die durch enge Öffnungen des auf dem Rohre α liegenden Deckels hindurchführen,
und auf welchen eine zur Aufnähme der Destilliervorlage bestimmte Platte
aus Ton oder Hartgummi ruht. In dem weiteren Teile des Rohres b ist ein dickwandiges
Glasrohr eingeschliffen, welches sich zu dem engeren Rohr c verjüngt und mit einem gußeisernen
Mantel bekleidet ist; letzterer besitzt der Länge nach vorn einen Spalt, um die Feststellung der Quecksilberhöhe in dem Glasrohr
zu ermöglichen; an seinem oberen Teile d ist der Mantel gezahnt oder mit Gewinde versehen,
so daß das ganze Rohr mittels eines Zahnrades auf und ab verschoben werden kann. Das Rohr besitzt oben eine seitliche
Fortsetzung f zur Gaszufuhr und weiter unten ein seitliches Ansatzrohr g, aus welchem das
Gas austritt. Wird nun auf die Tragplatte eine Destilliervorlage gesetzt, so steigt das
Quecksilber in dem Rohr c während der Destillation immer höher und verschließt endlich
die seitliche Öffnung, durch welche das Gas in das Seitenrohr einströmt.
Angenommen, es sollen beispielsweise 75 g oder no g Destillat übergetrieben werden.
Das Rohr c ist dann so zu bemessen, daß man es, nachdem die Destilliervorlage bereits
auf der Tragplatte aufgestellt wurde, nur so weit zu verschieben braucht, daß die betreffende
Marke (110 bzw. 75) auf die Oberfläche des Quecksilbers eingestellt ist, um
durch das während der Destillation ansteigende Quecksilber bei Erreichung von 75 g
bzw. 110 g Destillat die Heizmittelzufuhr abzuschneiden und so die Destillation zu unterbrechen.
Claims (1)
- Patent-Anspruch:Vorrichtung zum selbsttätigen Regeln der Heizgaszuführung zu Destillationsapparaten, insbesondere für analytische Zwecke, unter Verwendung eines Schwimmers, welcher die Heizmittelzufuhr entsprechend der Menge des Destillates beeinflußt, gekennzeichnet durch ein aus zwei kommunizierenden Schenkeln («, b) bestehendes, mit Quecksilber gefülltes Gefäß, an dessen einen Schenkel (b) sich die zur Gaszufuhr zum Destillationsapparat dienenden Rohre (c, d, f, g) anschließen, und in dessen anderem Schenkel (a) ein die Destilliervorlage tragender Hohlzylinder schwimmt, der durch die zunehmende Menge des Destillates in der Vorlage allmählich gesenkt wird, dadurch Quecksilber in die Rohre (c, d) drückt und die Gaszufuhr zur Heizquelle entsprechend regelt bzw. ganz abstellt.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE292217T | 1914-06-18 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE292217C true DE292217C (de) | 1916-05-31 |
Family
ID=34398452
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1914292217D Expired DE292217C (de) | 1914-06-18 | 1914-06-18 |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE292217C (de) |
-
1914
- 1914-06-18 DE DE1914292217D patent/DE292217C/de not_active Expired
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