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Unterhaltungsspielvorrichtung
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Die Erfindung betrifft eine Unterhaltungspielvorrichtung.
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Solche Unterhaltungsspielvorrichtungen sind bei Kindern sehr beliebt.
Sie müssen allerdings das Interesse des Kindes gewinnen und für eine angemessene
Spieldauer gefangenhalten können. Darüber hinaus müssen solche Spielvorrichtungen
Kinder verschiedener Altersstufen unterhalten können, dauerhaft und einfach im Aufbau
sein und die Sicherheit der damit spielenden Kinder gewährleisten.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Unterhaltungsspielvorrichtung
mit den vorstehend genannten Eigenschaften zu schaffen, die also das Interesse des
Kindes gewinnen und für eine vernünftige Spieldauer aufrecht erhalten kann, die
Kinder verschiedener Altersstufen unterhalten kann, die einfach und dauerhaft in
ihrer konstruktiven Gestaltung ist und die Sicherheit des damit spielenden Kindes
gewährleistet.
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Diese Aufgabe ist bei einer Unterhaltungsspielvorrichtung der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichnungsteil des Anspruchs
1 gelöst.
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Weitere Ausführungsformen der Erfindung mit erfindungswesentlichen
Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der weiteren Ansprüche, auf
die hier ausdrücklich Bezug genommen wird. Diese weiteren Ausführungsformen der
Erfindung sind in der Beschreibung im einzelnen näher erläutert.
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Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
im folgenden beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Unterhaltungsspielvorrichtung
mit einer in verschiedenen Fahrbahnzonen unterteilten Fahrbahnstrecke und einem
diese durchfahrenden Spielfahrzeug, Fig. 2 eine Draufsicht auf das Spielfahrzeug
in Fig. 1, Fig. 3 eine Seitenansicht eines ersten Abschnitts einer ersten Fahrbahnzone
mit strichpunktiert eingezeichnetem Spielfahrzeug, Fig. 4 eine Seitenansicht eines
zweiten Abschnitts der ersten Fahrbahnzone mit strichpunktiert eingezeichnetem Spielfahrzeug,
Fig. 5 eine ausschnittweise Seitenansicht einer weiteren Fahrbahnzone der Fahrbahnstrecke
in Fig. 1, teilweise geschnitten,
Fig. 6 einen Schnitt längs der
Linie 6 - 6 in Fig. 5, Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie 7 - 7 in Fig. 5, Fig.
8 eine ausschnittweise Seitenansicht der weiteren Fahrbahnzone, teilweise geschnitten,
die die Seitenansicht gemäß Fig. 5 ergänzt, Fig. 9 ausschnittweise eine perspektivische
Ansicht des mittleren hochgelegenen Teil der weiteren Fahrbahnzonen gemäß den Fig.
5 und B, Fig. 10 eine ausschnittweise Draufsicht auf die Fahrbahnstrecke gemäß Fig.
1, Fig. 11 ausschnittweise eine perspektivischeAnsicht zweier weiterer aneinandergrenzender
Fahrbahnzonen, wie sitze auch in Fig. 1 und 10 zu sehen sind, mit strickpunktiert
eingezeichnetem Spielfahrzeug, Fig. 12 einen Schnitt längs der Linie 12 - 12 in
Fig. 10 mit strichpunktiert eingezeichneten verschiedenen Lagen des Spielfahrzeugs,
Fig. 13 einen Schnitt längs der Linie 13 - 13 in Fig. 12.
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Die in den Fig. dargestellte Unterhaltungsspielvorrichtung weist ein
Spielfahrzeug 20 und eine Fahrbahnstrecke 21 auf, die das Spielfahrzeug 20 durchfährt.
Die Fahrbahnstrecke 22 ist in verschiedene Fahrbahnzonen 24, 26, 28> 30, 32 und
34 unterteilt, die eine kontinuierliche Fahrspur bilden, entlang derer sich das
Spielfahrzeug 20 bewegt. Das Spielfahrzeug 20, das am besten in Fig. 1 und 2 zu
sehen ist, ist mit einem Paar Vorderräder 36 und einem Paar Hinterräder 38 versehen.
Vorzugsweise sind die Vorderräder 36 in geeigneter Weise an dem Fahrzeugkörper befestigt,
so daß sie frei drehen können, während die Hinterräder 38 angetrieben werden. Das
Spielfahrzeug 20 hat weiterhin ein angetriebenes Räderwerk und mindestens einen
von dem Fahrzeug abstehenden Stift 42, Stab, Stange o.dgl.
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Vorzugsweise weist das angetriebene Räderwerk ein Paar Zahnräder 40
auf, die auf jeder Seite des Spielfahrzeugs 20 seitlich abstehend angeordnet sind.
Der Stift 42 steht von der Achse des linken Hinterrads 38, in Verlängerung dieser,
seitlich ab, vorzugsweise fluchtend mit der Hinterachse. Zum Antreiben der Hinterräder
38 und der Zahnräder 40 ist ein Miniaturmotor von bekanntem, konventionellen Aufbau
in dem Spielfahrzeug 20 vorgesehen.
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Dieser Motor kann elektrisch durch Batterien gespeist sein oder mechanisch
durch Aufziehfedern angetrieben werden und ist mit den Hinterrädern 38 und den Zahnrädern
40 antriebsmäßig verbunden.
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Sinn und Zweck der Verwendung von angetriebenen Hinterrädern 38 und
Zahnrädern 40 und des Fahrzeugstiftes42 wird nachstehend noch ausführlicher beschrieben.
Wie in Fig. 2 ohne weiteres zu sehen ist, wird das Spielfahrzeug 20 entlang der
kontinuierlichen Fahrbahnstrecke 22 bewegt. Dabei werden während der zwischenzeitlichen
Vereinigung des Spielfahrzeugs 20 und seiner Komponenten mit den Fahrbahnzonen 24,
26, 28, 30, 32
und 34 der Fahrbahnstrecke 22 und deren Komponenten
dem Spielfahrzeug 20 verschiedene Bewegungen verliehen. Vorstehend war angemerkt,
daß die Fahrbahn strecke 22 sechs verschiedene Fahrbahnzonen 24, 26, 28, 30, 32
und 34 in einer ununterbrochenen kontinuierlichen Fahrspur aufweist, entlang welcher
sich das Spielfahrzeug 20 bewegt. Zur Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Unterhaltungsvorrichtung und ihrer Wirkungsweise wird der Ort des Spielfahrzeugs
20, wie er in Fig. 1 gezeigt ist, als Ausgangsteil der Fahrbahnstrecke 22 für die
Bewegung des Spielfahrzeugs 20 angesehen.
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Wenn der Motor des Spielfahrzeugs 20 eingeschaltet wird, wird das
Spielfahrzeug 20 durch seine Hinterräder 38 angetrieben und bewegt sich auf der
Fahrbahn bis es die Fahrbahnzone 24 erreicht. Wie am besten in Fig. 1 und 3 zu sehen
ist, hat die Fahrbahnzone 24 an ihrem ersten, in Bewegungsrichtung des Spielfahrzeugs
20 vorderen Ende ein Paar von seitlich angeordneten Rampen 44 mit einer Verzahnung
46, in welche die angetriebenen Zahnräder 40 des Spielfahrzeugs 20 eingreifen können,
wodurch die Front des Spielfahrzeugs 20 in einer Art Aufbäumung des Spielfahrzeugs
20 angehoben wird. Die lichte Weite bzw. der Abstand zwischen den beiden seitlichen
Rampen 44 ist ausreichend, um den Rädern 36 und 38 des Spielfahrzeugs 20 genügend
Spielraum für den Durchtritt zu geben, während die Zahnräder 40 des Spielfahrzeugs
20 mit den Verzahnungen 46 in Eingriff sind.
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Sobald die angetriebenen Zahnräder 40 den oberen Teil der Verzahnungen
46 auf den Rampen 44 erreichen, befindet sich das Spielfahrzeug 20 in einer schräg
aufwärts gerichteten Lage und wird dann durch die angetriebenen Hinterräder 38 von
den Rampen hinwegbewegt. Der Schwerpunkt des Spielfahrzeugs 20 ist so gewählt, daß
die aufwärts gerichtete Lage des Spielfahrzeugs 20 nach Verlassen der Rampen 44
beibehalten wird, während
zur gleichen Zeit das Spielfahrzeug 20
mittels seiner Hinterräder 38 entlang dem mittleren Teil der Fahrbahnzone 24 entlangbewegt
wird. Wie in Fig. 1 zu sehen, kann die erste Fahrbahnzone 24 entlang ihrem Mittelteil
mit einer Führungsschiene 48 versehen sein, welche mit entsprechenden Führungselementen
an dem rückwärtigen Bodenteil des Spielfahrzeugs 20 zusammenwirkt. Dies dient zur
Führung des Spielfahrzeugs 20 entlang der ersten Fahrbahnzone 24. Es ist offensichtlich,
daß die Ausgestaltung der ersten Fahrbahnzone 24 variiert werden kann, um dem Spielfahrzeug
20 unterschiedliche Fahrrichtungen zu verleihen. In der bevorzugten Ausführungsform
ist die erste Fahrbahnzone 24 im wesentlichen horizontal ausgerichtet und weist
sowohl kurvige als auch gerade Teile auf.
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Wie am besten in Fig. 1 und 4 zu sehen ist, hat die erste Fahrbahnzone
24 an ihrem in Fahrtrichtung des Spielfahrzeugs 20 hinteren Ende eine auf der Fahrbahn
angeordnete Stufe 50, die das schräg aufwärts gerichtete Spielfahrzeug 20 in eine
normale horizontale Lage zurückführt. Dies wird dann erreicht, wenn die Hinterräder
38, die das schräg aufwärts gerichtete Spielfahrzeug 20 entlang der Fahrbahn treiben,
die Stufe 50 überqueren. Dieser Vorgang ruft ein vorwärtsgerichtetes Moment hervor,
so daß das Spielfahrzeug 20 wieder in einer normalen Weise auf der Fahrbahn ausgerichtet
ist, wie auf der linken Seite der Fig. 4 dargestellt ist.
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Wie in den Fig. 1 und 4 -illustriert ist, erreicht das Spielfahrzeug
20 nach Verlassen der ersten Fahrbahnzone 24 die zweite Fahrbahnzone 26. Die Fortbewegung
des Spielfahrzeugs 20 entlang der zweiten Fahrbahnzone 26 erfolgt durch die angetriebenen
Hinterräder 38. Wie am besten aus Fig. 1 zu erkennen ist, weist die zweite Fahrbahnzone
26 eine Reihe von Stufen 52 entlang aufwärts und abwärts geneigter Fahrbahnteile
auf, um dem Spielfahrzeug 20 eine Rüttel- oder Stoßbewegung bei seiner
hier
entlangführenden Fahrt zu verleihen. Bei der bevorzugten Ausführungsform weist die
zweite Fahrbahnzone 26 eine kreisförmige Anordnung auf. Um die richtige Bewegung
des Spielfahrzeugs 20 entlang der Fahrbahn sicherzustellen, sind ebenfalls seitliche
Führungsschienen 54 vorgesehen.
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Sowie das Spielfahrzeug 20 die zweite Fahrbahnzone 26 verläßt,tritt
es in die daran angeschlossene dritte Fahrbahn zone 28 ein, die einen beidseitig
abgeschrägten Turm 56 aufweist. Wie in Fig. 1 dargestellt, hat der Turm 56 einen
ersten schräg aufwärts führenden Turmbereich und einen zweiten schräg abwärts geneigten
Turrrbereich. Aufrecht stehende oder vertikale Teile 58, die an beiden Seiten des
aufwärts führenden Turmbereichs angeordnet sind, haben jeweils eine durchgehende
Zahnstange 60 und eine darüber mit Abstand angeordnete Führungsschiene 62 (Fig.
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5 - 7). Wenn das Spielfahrzeug 20 von der zweite Fahrbahnzone 26 aus
in den Turm 56 einfährt, so kommen durch die Anordnung der Zahnstangen 60 und der
Führungsschienen 62 an den aufrechten Seitenteilen 58 die Zahnräder 40 in Eingriff
mit den Zahnstangen 60. Die Drehung der Zahnräder 40 entlang der Zahnstangen 60
bewirkt die Bewegung des Spielfahrzeugs 20 aufwärts entlang den Zahnstangen 60 .
Dabei ist die wesentliche Funktion der Führungsschiene 62, die rotierenden Zahnräder
40 in Eingriff mit den Zahnstangen 60 zu halten.
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Zusätzlich zu dem vorstehend Ausgeführten ist der erste aufwärts führende
Turmbereich auf zumindest einer der aufrechten Seitenteile 58 mit Steuerelementen
versehen, mit welchen der Stift 42 des Spielfahrzeugs 20 in Eingriff bringbar ist,
um dem Spielfahrzeug 20 beim Aufwärtsfahren eine Schaukelbewegung zu verleihen.
Wie in Fig. 1 und 5 gezeigt ist, weisen die Steuerelemente eine unten liegende Steuerschiene
64 auf, welche nicht durchgängig sondern in Abständen unterbrochen ist und an dem
linken» aufrecht stehenden Seitenteil 58 vorsteht.
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Sobald das Spielfahrzeug 20 durch die in Eingriff mit den Zahnstangen
6a stehenden Zahnräder 40 aufwärts bewegt wird, bewegt sich der fahrzeugseitige
Stift 42 entlang der Steuerschiene 64. Dies ergibt zunächst eine stetige Aufwärtsbewegung
des Spielfahrzeuges 20 bis der fahrzeug seitige Stift 42 außer Eingriff mit der
Steuerschiene 64 kommt. Sobald der Stift 42 in einen der aufeinanderfolgenden Zwischenräume
eintritt, wird dem Spielfahrzeug 20 eine abwärts gerichtete Schaukelbewegung verliehen,
bis der Stift 42 wieder mit dem nächstfolgenden Abschnitt der Steuerschiene 64 in
Eingriff ist. Dies ist am besten in der Seitenansicht der Fig. 5 dargestellt, in
welcher der fahrzeugseitige Stift 42 im Zusammenwirken mit der Steuerschiene 64
gezeigt ist, wenn sich das Spielfahrzeug 20 zum Turm 56 aufwärts bewegt.
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Dieses Zusammenspiel ist ferner gezeigt im Schnittbild der Fig. 6,
die einen Schnitt längs der Linie 6 - 6 in Fig. 5 zeigt.
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Wie in den Fig. 8 und 9 dargestellt ist, hat der zweite, abwärts geneigte
Turmbereich ebenfalls aufrecht stehende Seitenteile 58, die jeweils die durchgehende
Zahnstange 60 und die hierzu im Abstand verlaufende Führungsschiene~62 tragen. Wenn
das Spielfahrzeug 20 in den abwärts geneigten Bereich des Turms 56 gelangt, greifen
die Zahnräder 40 des Spielfahrzeugs 20 aufgrund der Gestaltung der Zahnstangen 60
und der Führungsschienen 62 in die Zahnstangen 60 ein. Die Rotation der Zahnräder
40 entlang der Zahnstangen 60 bewirken die Abwärtsbewegung des Spielfahrzeugs 20
entlang den Zahnstangen 60, wobei wiederum die Führungsschienen 62 die grundsätzliche
Funktion haben, die rotierenden Zahnräder 40 in Eingriff mit den Zahnstangen 60
zu halten.
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Wie hier dargestellt, ist zumindest ein Seitenteil 58 des abwärts
geneigten Turmbereichs an einem Ende mit Steuermitteln verstehen, mit welchen der
fahrzeugseitige Stift 42 in Eingriff bringbar ist, um dem Spielfahrzeug 20 eine
stetige Abwärtsbewegung zu verleihen. Vorzugsweise weisen diese Steuermittel, wie
in Fig. B und 9 zu sehen ist, eine oben liegende Steuerschiene 66 auf, entlang welcher
sich der fahrzeugseitige Stift 42 bewegt. Wenn das Spielfahrzeug 20 das obere Ende
des aufwärts führenden Bereichs des Turms 56 erreicht, verläßt der fahrzeugseitige
Stift 42 den letzten Abschnitt der unteren Steuerschiene 64 und gelangt durch die
Wirkung des Schwerpunkts und des abwärts gerichteten Drehmoments des Spielfahrzeugs
20 in Kooperation mit der oben liegenden Steuerschiene 66. Das Spielfahrzeug 20
wird dann solange in einer stetigen Abwärtsbewegung abwärts geführt, solange die
fahrzeugseitige Stift 42 in Eingriff mit der oben liegenden Steuerschiene 66 ist.
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Wie bereits vorstehend angesprochen, ist nur das erste» vordere Ende
des abwärts geneigten Bereiches des Turmes 56 mit der oben liegenden Steuerschiene
66 versehen. Da der Körper des Spielfahrzeugs 20 frei um die angetriebenen Zahnräder
40 rotieren kann, überschlägt sich das Spielfahrzeug 20 unter dem Einfluß der Schwerkraft
und des fahrzeugseitigen Trägheitsmoments mit seiner Frontseite voran, sobald der
fahrzeugseitige Stift 42 am Ende der oberen Steuerschiene 66 mit dieser außer Eingriff
gerät. Da das Spi'elfahrzeug 20 sich über den mit den Zahnstangen 60 in Eingriff
stehenden Zahnrädern 40 stetig abwärts zu dem Boden des Turms 60 hin bewegt, wird
das Spielfahrzeug 20 fortfahren, sich mit seiner Frontseite voran zu überschlagen.
Dies ist deutlich in Fig. 8 illustriert. In der bevorzugten Ausführungsform werden
dem Spielfahrzeug 20 drei Saltos gegeben und das Spielfahrzeug 20 erreicht den Boden
des Turms 56 in einer Lage, bei welcher die Front des
Spielfahrzeugs
20 der Fahrbahn 22 an dem Turmboden gegenüberliegt. Wie in Fig. 8 zu sehen ist,
ist der untere Teil des Turms 56 bogenförmig ausgestaltet, um die Überführung des
Spielfahrzeugs 20 aus seinerabwärts gerichteten Position in eine im wesentlichen
horizontale Position des Spielfahrzeugs 20 auf der Fahrbahn 22 zu erleichtern.
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Die Zahl der Saltos und die Lage des Spielfahrzeugs 20 bei den vorstehend
beschriebenen Vorgängen ist selbstverständlich abhängig von solchen Gestaltungsfaktoren
wie der Neigungsgrad und die Länge des Turmbereichs, wie der Ort in dem Turmbereich,
an welcher die oben liegende Steuerschiene 66 endet und wie das Gewicht und der
Schwerpunkt des Spielfahrzeugs 20.
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Nachdem das Spielfahrzeug 20 den Boden des Turms 56 erreicht und die
dritte Fahrbahnzone 28 verlassen hat, tritt es in die etwa S-förmig gestaltete vierte
Fahrbahnzone 30 ein. Die Fahrbahnzone 30 weist eine Reihe von im wesentlichen vertikal
abstehenden Pfosten auf, die entlang den Seiten der Fahnrbahnzone 30 angeordnet
sind und mit den angetriebenen, seitlich von dem Fahrzeug 20 abstehenden Zahnrädern
40 in Eingriff gelangen und so dem Spielfahrzeug 20 eine S-förmige Bewegung entlang
der vierten Fahrbahnzone 30 geben.
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Vorzugsweise werden die im wesentlichen vertikal abstehenden Pfosten
von einer Reihe von drei, vorzugsweise als Fahnenmasten ausgebildete, Stangen 68,
70 und 72 gebildet, die entlang der S-förmigen Fahrbahnzone 30 in der in den Fig.
1 und 10 dargestellten Weise angeordnet sind. Wenn das Spielfahrzeug 20 den Turm
56 verläßt, stößt bei dieser Ausgestaltung das Zahnrad 40 auf der rechten Seite
des Spielfahrzeugs 20 gegen die erste Stange 68 auf der rechten Seite der S-förmigen
Fahrbahnzone 30. Da das Spielfahrzeug 20 von den Hinterrädern 38 auf der Fahrbahn
angetrieben wird, wird dieses sich in dem Moment,
in welchem das
rechte Zahnrad 40 gegen die erste Stange 68 stößt, rechts herum bewegen bis das
Zahnrad 40 auf der linken Seite des Spielfahrzeugs 20 gegen die nächste Stange 70,
die auf der linken Seite der Fahrbahn angeordnet ist, stößt.
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In der gleichen Weise - da die -Hinterräder 38 nach wie vor das Spielfahrzeug
20 auf der Fahrbahn antreiben - wird das Spielfahrzeug 20 sich links herum bewegen,
solange das linke Zahnrad 40 an der Stange 70 anliegt. Dieser Vorgang wiederholt
sich bis das rechte Zahnrad 40 des Spielfahrzeugs 20 an die dritte Stange 72 anstößt,
die nachfolgend auf der rechten Seite der Fahrbahn positioniert ist. Dem Spielfahrzeug
20 wird dadurch wiederum eine Bewegung rechts herum gegeben, bis das rechte Zahnrad
40 außer Eingriff mit der Stange 72 gerät.
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Um sicherzustellen, daß sich das Spielfahrzeug 20 mit einer S-förmigen
Bewegung entlang der S-förmigen Fahrbahnzone 60 bewegt, sind entlang der Fahrbahn
seitliche Führungsschienen 74 vorgesehen ( Fig. 1 und 10 ) und die Fahrbahn ist
mit geeigneten Neigungen bzw. überhöhungen in den einzelnen Kurven der S-förmigen
Fahrbahnzone 30 versehen.
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Wenn das Spielfahrzeug 20 das Ende der vierten Fahrbahnzone 30 verläßt'tritt
es in die fünfte Fahrbahnzone 32 ein. Die Besonderheiten der fünften Fahrbahnzone
32 können am besten unter Bezug auf die Fig. 1, 10 und 11 erläutert werden. Die
Fahrbahnzone 32 hat an ihrem vorderen Ende eine Seitenrampe 76, welche in Eingriff
mit den Rädern auf einer Seite des Spielfahrzeugs 20 gebracht werden kann, um das
Spielfahrzeug 20 einseitig anzuheben, so daß dieses eine schräg aufwärts gerichtete
Lage einnimmt. Vorzugsweise ist die Seitenrampe 76 auf der linken Seite der Fahrbahnzone
32 angeordnet, so daß die Räder 36 und 38 auf der linken Seite des Spielfahrzeugs
20 auf die Seitenrampe 76 auffahren, wobei diese Seite angehoben wird und das Spielfahrzeug
eine seitlich schräg aufgerichtete Lage
einnimmt. Um sicherzustellen,
daß das Spielfahrzeug 20 in dieser schräg gestellten Lage ruhig weiterbewegt wird,
ist eine zweite Seitenrampe 78 mit einer abwärts führenden Neigung auf der rechten
Seite der Fahrbahnzone 32 angeordnet, worauf das Zahnrad 40 an der rechten Seite
des Spielfahrzeugs 20 abwärts geführt wird, bis auf die Fahrbahn der Fahrbahnzone
32. Das Spielfahrzeug 20 wird in seiner schräg gestellten Lage durch das angetriebene
Zahnrad 40 und durch die Räder 36 auf der rechten Seite des Spielfahrzeugs 20, die
auf der Fahrbahn verbleiben, im Gleichgewicht gehalten.
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Durch das Hinterrad 38 und das Zahnrad 40 auf der rechten Seite des
entlang der Fahrbahn getriebenen Spielfahrzeugs 20 bewegt sich dieses auf der Fahrbahn
in seiner schräg aufwärts gestellten bzw. gekippeten Lage bis es das andere Ende
der fünften Fahrbahnzone 32 erreicht. Vorzugsweise ist die Fahrbahnzone 32 horizontal
liegend und bogenförmig ausgestaltet und mit einer auf der äußeren linken Seite
angeordneten Führungsschiene 80 versehen. Die Räder auf der rechten Seite des Spielfahrzeugs
20 stoßen gegen die Führungsschiene 80 während sie sich der Fahrbahn entlang bewegen,
so daß dem in seiner gekippten Lage befindlichen Spielfahrzeug 20 eine Bewegung
um den bogenförmigen Fahrbahnabschnitt gegeben wird, bis es das andere Ende der
Fahrbahnzone 32 erreicht.
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Wie am besten in Fig. 11 zu sehen ist, ist an dem anderen, hinteren
Ende der Fahrbahnzone 32 eine aufwärts ansteigende Seitenrampe 82 für den Eingriff
mit dem Zahnrad 40 auf der rechten Seite des Spielfahrzeugs 20 vorgesehen. Wenn
das Spielfahrzeug 20 die Rampe 82 erreicht, bewegt sich das rechte Zahnrad 40 entlang
der Rampe 82 aufwärts und bewirkt so, daß das Spielfahrzeug 20 noch in dem Fahrbahnzonenbereich
32 von seiner seitlich schräg gestellten Lage zu einer normalen horizontalen Lage
zurückkehrt. Um sicherzustellen, daß
das Zahnrad 40 für den Eingriff
mit der Seitenrampe 82 und das Spielfahrzeug 20 zum Eintritt in die nächste -Fahrbahnzone
34 fluchtend ausgerichtet ist, sind eine mittig angeordnete Führungsschiene 84 und
seitlich angeordnete Führungsschienen 86 an dem hinteren Ende der Fahrbahnzone 32
vorgesehen, die die Fahrzeugräder und damit das Spielfahrzeug 20 in die richtige
Lage bringen.
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Aus Fig. 1 und 11 ist ersichtlich, daß die nächste, sechste Fahrbahnzone
34 mit einem Turm 88 ausgerüstet ist. Der Turm 88 weist Seitenteile 90 auf, die
mit durchgehenden, im wesentlichen vertikal ausgerichteten Zahnstangen 92 versehen
sind. Mit diesen Zahnstangen 92 können die angetriebenen Zahnräder 40 des Spielfahrzeugs
20 in Eingriff gebracht werden, um dem Spielfahrzeug 20 eine Aufwärtsbewegung bis
zu einem erhöhten Niveau des Turms 88 zu geben. Eine Führungsschiene 94 ist in Abstand
von jeder der durchgehenden Zahnstangen 92 an jedem der Seitenteile 90 angeordnet.
Die Funktion dieser Führungsschienen 94 ist wiederum,die rotierenden Zahnräder 40
des Spielfahrzeugs 20 in Eingriff mit den Zahnstangen 92 zu halten. Die Drehung
der angetriebenen Zahnräder 40 entlang der Zahnstangen92 bewirkt, daß das Fahrzeug
20 sich aufwärts entlang der Zahnstangen92 bewegt. Bei dem hochgelegenen Niveau,
kurz Hochniveau 98 genannt, sind die Zahnstangen 92 und die Führungsschienen 94
gekrümmt, so daß das Spielfahrzeug 20 in ine im wesentlichen horizontale Lage auf
diesem Hochniveau 98 überführt wird.
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Zumindest eines der Seitenteile 90 des Turms 88 ist mit Steuerelementen
versehen, die in Eingriff mit dem fahrzeugseitigen Stift 42 bringbar sind, um dem
Spielfahrzeug 20 bei konstanter und im wesentlichen vertikaler Ausrichtung eine
Aufwärtsbewegung zu geben. Wie aus Fig. 12 und 13 ersichtlich, weisen diese Steuerelemente
eine untere, durchzehende Steuerschiene
96 auf, die von dem linken
Seitenteil 90 des Turms 86 absteht und auf welcher der fahrzeugseitige Stift 42
entlanggleitet, um die im wesentlichen vertikale Bewegung des aufwärts gerichteten
Spielfahrzeugs 20 sicherzustellen.
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Beim Verlassen des hinteren Endes der fünften Fahrbahnzone 32 sind
die Zahnräder 40 des Spielfahrzeugs 20 durch die Seitenrampen 82, die mittig angeordnete
Rampe 84 und die seitlich angeordneten Rampen 86 in eine Lage gesetzt, in welcher
sie in die durchgehenden Zahnstangen 92 eingreifen können. Das Spielfahrzeug 20
wird dann durch die Wechselwirkung der Zahnräder 40 mit den Zahnstangen 92 und des
fahrzeugseitigen Stiftes 42 mit der Steuerschiene 96 vertikal aufwärts bewegt, bis
es das Hochniveau 98 des Turms 88 erreicht hat.
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Wie am besten aus Fig. 1 und 12 zu erkennen ist, weist der Turm BB
im Bereich des Hochniveaus 98 weiterhin eine Rampe 100 auf, die vom Turm 88 weggerichtet
ist. Die Rampe 100 ist schwenkbar an dem Turm 88 befestigt und normalerweise in
einer im wesentlichen horizontal Lage vorgespannt, so daß das Spielfahrzeug 20 von
dem Hochniveau 98 des Turms 88 aus auf die Rampe 100 auffahren kann. Die Vorspannung
der Rampe 100 kann durch geeignete Mittel erreicht werden, so z.B. durch die Verwendung
einer Feder 102, wie in Fig. 12 gezeigt. An dem äußeren Ende der Rampe 100 ist weiterhin
eine aufwärts gerichtete Außenplatte 104 vorgesehen, mit welcher die Front des Spielfahrzeugs
20 in Kontakt kommt, sobald dieses auf die Rampe 100 auffährt.
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Wenn das Spielfahrzsug 20 durch die Hinterräder 38 von dem Hochniveau
9B des Turms 88 auf die Rampe 100 getrieben wird, verursacht das Gewicht des Spielfahrzeugs
20 unter Oberwindung der Vorspannung der Feder 102 ein Abkippen der Rampe 100.
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Sobald die Rampe 100 anfängt, abwärts zu kippen, stößt die Front
des
Spielfahrzeugs 20 gegen die aufwärts gerichtete Außenplatte 104. Dieser kombinierte
Vorgang bewirkt ein Überschlagen des Spielfahrzeugs 2Q,mit dem hinteren Ende voran,
bis auf die Fahrbahn am Boden des Turms 88, auf welcher das Spielfahrzeug 20 eine
normale horizontale Lage einnimmt.
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Dieser Vorgang wird am besten anhand der Fig. 12 ersichtlich.
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Um die Rückkshr des sich überschlagenden Spielfahrzeugs 20 in die
normale,horizontale Lage auf der Fahrbahn am Boden des Turms 88 zu erleichtern,
weist die sechste Fahrbahnzone 34 ein elastisches Polster 106 am Boden des Turms
88 auf,um das Spielfahrzeug 20 aufzufangen und es auf der Fahrbahn aufzurichten.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß das Spielfahrzeug 20 nach Verlassen des Turms 88
und der sechsten Fahrbahnzone 34 in die Ausgangslage auf der Fahrbahnstrecke 22
zurückkehrt, um srneut die Fahrbahnstrecke 22 in der beschriebenen Weise zu durchfahren.
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Aus der vorstehenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung wird ersichtlich, daß dem Spielfahrzeug 20 auf seiner Fahrt entlang
der Fahrbahnstrecke 22 durch die verschiedenen Fahrbahnzonen 24, 26, 28, 30, 32
und 34 einzigartige und unterschiedliche Bewegungen gegeben werden. Es ist weiter
ersichtlich, daß das Spielfahrzeug und die Fahrbahnstrecke zur einfachen Aufbewahrung
in verschiedene trennbare Teile zerlegbar ausgebildet sein können. Die Vorrichtung
ist konstruktiv einfach und kann aus Gründen der Haltbarkeit und Sicherheit für
die spielenden Kinder aus Hartplastik hergestellt werden.
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Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt. Vielmehr können Modifikationen und Variationen an dem Spielfahrzeug
und an der Fahrbahnstrecke in Obereinstimmung mit der technischen Lehre der Erfindung
vorgenommen
werden, ohne daß der Geist und der Bereich der Erfindung
verlassen wird. Es ist erklärte Absicht, daß die Erfindung Modifikationen und Variationen
um diese Erfindung innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche und deren Aquivalente
erfaßt.
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L e e r s e i t e