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Fahrradgabel
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrradgabel, die an den Schenkelenden
mit Schlitzen zur Aufnahme einer Radachse versehen ist und an der Mittel zur Verhinderung
eines Lösens des Rades von der Gabel bei ungewolltem Lockern der Rad-Haltemuttern
vorgesehen sind.
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Das Vorderrad eines Fahrrads ist normalerweise an der Frontgabel mit
Hilfe einer Achse angebracht, welche in zwei Schlitzen an den Endabschnitten der
Gabelschenkel aufgenommen ist. Die Schlitze sind nach unten hin offen.
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Wenn die Achs-Haltemuttern gelockert werden, so kann die gesamte Radanordnung
von der Frontgabel abgenommen werden oder auch ungewollt abfallen. Die Erfindung
wendet sich der Lösung der Rahmenaufgabe zu, ein ungewolltes Lösen des Rades von
der Radgabel zu verhindern.
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Das Problem des ungewollten Lösens des Rades von der Radgabel erweist
sich als besonders gefährlich dann, wenn junge Leute ihre Räder zu Geländefahrten
benutzten, die unter dem Begriff "wheelies" im US-amerikanischen Sprachgebrauch
bekannt sind. Bei einem "wheelie" wird das Vorderende des Rades von der Erde abgehoben
und das Rad nur auf
dem Hinterrad gefahren. Wenn die das Frontrad
sichernden Haltemuttern dabei gelockert sind, so kann das Frontrad von der Gabel
abfallen, und es ergeben sich möglicherweise Verletzungen des Fahrers und/oder Beschädigungen
des Rades.
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Der Ernst dieses Problems ist bereits früher von verschiedenen, mit
der Produdtsicherheit befaßten Regierungsstellen erkannt worden. Daraufhin wurden
Bestimmungen erlassen, welche verlangen, daß Räder mit einer ausreichenden Rad-Haltesicherung
ausgestattet werden, die bewirkt, daß von Hand festgeschraubte Haltemuttern, die
sich um eine vollständige Gewindedrehung gelockert haben, noch sicherstellen, daß
sich das Frontrad auch unter einer Kraft von 25 Fuß-Pfund noch nicht von der Gabel
lösen kann. Eine solche Radsicherung wird auch erfindungsgemäß angegeben.
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Es sind verschiedene Maßnahmen bisher bekannt geworden, welche der
Lösung dieses Problems dienen. So ist beispielsweise .aus der US-PS 3 507 516 die
Verwendung einer Haltescheibe bekannt, die im Zusammenwirken mit einem erweiterten
Abschnitt des Gabelschlitzes als Sicherheitshalter dient. Insbesondere ist das geschlossene
Ende jedes Achs-Halteschlitzes im wesentlichen kreisförmig ausgebildet und hat einen
Durchmesser, der größer als die Weite des übrigen Teils des Schlitzes ist. Zwei
Scheiben sind an den die Gabelschlitze durchgreifenden Enden der Achse angeordnet.
Jede Scheibe hat einen kreisförmigen Flanschteil, der in den erweiterten Kreisbereich
des zugehörigen Schlitzes eingesetzt ist. Wenn sich die Achs-Haltemuttern lockern
so kann das Rad nicht aus den Gabelschlitzen herausfallen, da der Flanschteil jeder
Scheibe in dem erweiterten Schlitzabschnitt festgehalten ist und nicht entlang des
engeren unteren Abschnitts des Schlitzes verschoben werden kann.
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Ähnliche Maßnahmen sind in der US-PS 3 976 307 beschrieben.
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Bei dieser bekannten Gabelausführung ist jeder Achs-Aufnahmeschlitz
mit zwei seitlichen Schlitzen versehen, welche Ansätze einer besonderen, das Achsende
umgebenden Unterlegscheibe aufnehmen. Wenn sich die zugehörigen Haltemuttern lockern,
so kann das Rad bzw. dessen Achse nicht aus dem Schlitz nach unten fallen, da die
Achse von der Unterlegscheibe festgehalten wird, deren Ansätze in die Querschlitze
im Gabelschlitz eingreifen.
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Gemäß US-PS 3610 659 ist der Schlitz im Basisbereich der Gabel profiliert
und besitzt Abschnitte von wenigstens zwei unterschiedlichen Großen, wobei der engere
Abschnitt zum Einsetzen und Entfernen der Achse und der weitere Abschnitt zur Definition
der Montagestellung der Achse dient. Ein muffenartiger Halter dient zur Verriegelung
der Achse in der Montagestellung. In alternativer Ausführung wird die Achse durch
die Wechselwirkung zwischen einem profilierten Achsabschnitt und einer Schulter
zwischen dem erweiterten und dem engeren Abschnitt des Schlitzes gesichert.
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Die Verwendung von Rad-Halteklammern ist in der US-PS 3 894 751 beschrieben.
Jede der Halteklammern hat einen verbreiterten Kopfteil, der in einer in dem Gabelende
oberhalb des Achs-Aufnahmeschlitzes ausgebildeten Öffnung aufgenommen wird. Die
Klammer selbst hat eine erweiterte Öffnung, welche auf das Achs-Ende paßt, und wird
von der Achs-Haltemutter in Stellung gehalten. Wenn sich die Mutter lockert, so
wird die Achse in der Öffnung der Halteklammer festgehalten, wodurch ein unbeabsichtigtes
Lösen des Rades verhindert wird.
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Die US-PS 3 807 761 zeigt die Verwendung eines allgemein C-förmigen
Klammerbauteils, das an der Gabel schwenkbar angebracht ist. Das Klammerbauteil
schwenkt in eine Stellung unter
der Achse und verhindert ein unbeabsichtigtes
Abfallen des Frontrades.
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Ein Nachteil aller dieser bekannten Frontradsicherungen besteht darin,
daß bei ihnen ein zusätzliches Bauteil zur Festlegung des Rades bzw. der Achse an
der Gabel Verwendung finden muß. Die bekannten Sicherungssysteme erfordern besondere
Sicherungsscheiben, Muffen, Spangen oder Klammern zur Verhinderung eines unerwünschten
Lösens des Rades. Wenn das Vorderrad jedoch zur Wartung oder Reparatur abgenommen
und dieses zusätzliche Sicherungsbauteil versehentlich nicht angebracht oder unsachgemäß
angebracht wird, so entfallen die Sicherungseigenschaften und der Benutzer des an
sich gesicherten Rades wird den oben beschriebenen Gefahren ausgesetzt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Fahrradgabel so
auszubilden, daß ein zuverlässiger Schutz gegen ungewolltes Lösen des Rades ohne
Verwendung zusätzlicher Komponenten gegeben ist und die Gefahr des Ausbaus oder
eines unsachgemäßen Wiedereinbaus der Radsicherung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten
beseitigt ist.
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Ausgehend von einer Fahrradgabel der eingangs angegebenen Art, schlägt
die Erfindung zur Lösung dieser Aufgabe vor, daß die Schenkelenden durch überwiegend
planare Achsaufnahmeteile gebildet sind, in denen jeweils ein vom unteren Ende ausgehender
Längsschlitz gebildet ist, und daß das untere Ende jedes Achsaufnahmeteils wenigstens
an einer Seite des Längsschlitzes leicht nach außen vorspringend ausgebildet ist,
so daß eine gelockerte Haltemutter von dem vorspringenden Ende leicht hintergriffig
gegen Abrutschen nach unten gesichert ist. Die Vorsprünge an den unteren Enden der
Achsaufnahmeteile, die vorzugsweise an beiden Seiten des Schlitzes vorgesehen sind,
sind bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel durch leichtes Ausbiegen
der den Aufnahmeschlitz begrenzenden unteren Endabschnitte gebildet, wobei das Ausmaß
der Ausbiegung vorzugsweise größer als die axiale Verstellung der Haltemutter bei
deren Lockerung um eine volle Drehung auf dem Achsgewinde ist.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine perspektivische
Ansicht auf den Frontteil eines Fahrrades, dessen Gabel mit der erfindungsgemäßen
Radsicherung versehen ist; Fig. 2 eine Frontansicht auf die erfindungsgemäße Fahrradgabel;
Fig. 3 eine Seitenansicht auf das untere Ende der Fahrradgabel, gesehen in Richtung
der Pfeile 3-3 in Fig. 2; und Fig. 4 eine Ansicht ähnlich Fig. 2, in der zu erkennen
ist, wie die auswärtsgebogenen Enden der Achsaufnahmeteile bei der Sicherung des
Rades gegen unbeabsichtigtes Lösen von der Radgabel wirksam sind.
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In Fig. 1 ist der Vorderteil eines herkömmlichen Fahrrads 11 mit einer
Frontgabel 10, einem Rahmen 1? und einem Vorderrad 13 gezeigt. Das Rad 13 ist mit
einer Nabe 14 versehen, welche um eine feststehende Achse 15 dreht, die von der
Gabel 10 gehalten ist. Zur Vereinfachung der Zeichnung sind aus den Figuren 2 bis
4 das Rad 13, die Nabe 14 und die Radlager (nicht gezeigt), durch welche die Achse
15 in der Nabe 14 gelagert ist, fortgelassen. Dagegen zeigen die Figuren 2 und 4
die Achslagerinnenringe 16 und deren zugehörigen Sicherungsmuttern 17, durch die
Nabe 14 und das Rad 13 auf der Achse 15 in bekannter Weise festgelegt sind.
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Die Frontgabel 10 weist zwei rohrförmige Schenkel 18 auf,
an
deren unterem Ende ein allgemein planares Achsaufnahmeteil 19 angeschweißt ist.
In typischer Ausführung hat jedes der Achsaufnahmeteile 19 eine Dicke von 3,18 mm,
jedoch ist diese Maßangabe nur als Beispiel anzusehen. Von dem distalen Ende 19a
jedes Achsaufnahmeteils 19 (Figur 3) geht ein Schlitz 20 aus, in welchem die Achse
15 des Rades gefaßt ist. Vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise, ist die Weite
jedes Schlitzes 20 etwas kleiner als der Außendurchmesser der mit Gewinde versehenen
Endabschnitte 15a der Achse 15. Diese Endabschnitte 15a sind mit parallelen, auf
entgegengesetzten Seiten vorgesehenen Abflachungen 15b versehen, deren Abstand gerade
etwas kleiner als die Weite des Schlitzes 20 ist. Bei dieser Anordnung wirken die
Abflachungen 15b und der Schlitz 20 derart zusammen, daß ein Drehen der Achse 15
verhindert wird. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit, daß sich die Rad-Haltemuttern
21 aufgrund einer Drehbewegung der Achse 15 lockern.
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Normalerweise sitzt die Achse 15 am geschlossenen Stirnende des Schlitzes
20, wie dies in Figur 3 gezeigt ist, Die Rad-Haltemuttern 21 sind gegen die Achsaufnahmeteile
19 angezogen, so daß sie die Achse 15 und damit das Rad 13 fest in Stellung halten.
Die Erfindung befaßt sich mit der Verhinderung eines unerwünschten Lösens des Rades
13 von der Gabel 10 für den Fall, daß die Rad-Haltemuttern 21 gelockert werden.
Durch die erfindungsgemäß getroffenen Maßnahmen wird insbesondere verhindert, daß
bei einem derartigen Lockern der Haltemuttern 21 die Achse 15 aus den Schlitzen
20 herausfällt, wodurch sich das Rad 13 in unbeabsichtigter Weise vollständig aus
der Gabelhalterung löst.
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Zu diesem Zweck sind die unteren Enden 19a der Achsaufnahmeteile 19
nach außen gebogen oder derart ausgebildet, daß sie leicht nach außen vorspringen,
wie dies in den Figuren 2 und 4 gezeigt ist Sollten sich die Rad-Haltemuttern
21
soweit lockern, daß sich die Achse 15 in den Schlitzen 20 abwärtsbewegt, so werden
die Muttern 21 von den abgebogenen Enden 19a entsprechend der Darstellung in Fig.
4 leicht hintergriffig festgehalten. Dadurch wird verhindert, daß die Achse 15 und
das Rad 13 aus der Gabel 10 herausfallen.
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Vorzugsweise ist das Ausmaß der Auswärtsbiegung der Enden 19a der
Achsaufnahmeteile 19 wenigstens gleich der Axialverschiebung einer der Rad-Haltemuttern
21 nach einer vollen Umdrehung der Mutter. In einem solchen Fall ist es erwünscht,
daß jedes Ende 19a um ein Maß von wenigstens 1mm nach außen gebogen ist. Dies gewährleistet,
daß die Rad-Haltemutter 21 von dem Ende 19a des Achsaufnahmeteils 19 selbst dann
auf der Radgabel festgehalten wird, wenn Rad-Haltemutter 21 um eine volle Umdrehung
gelockert worden ist. Vorzugsweise ist das Ausmaß der seitlichen Verbiegung größer
als die Seitenverschiebung der Munder 21 und liegt zwischen dem Axialweg der Mutter
bei einer bis drei vollen Umdrehungen.
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Es ist dabei nicht notwendig, daß die Enden 19a an beiden Seiten des
Schlitzes 20 (Fig. 3) nach außen gebogen sind.
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Es reicht im Prinzip zur Erfüllung der angestrebten Funktion aus,
wenn nur ein derartiges Ende 19a nach außen gebogen ist.
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Außerdem ist es nicht erforderlich, daß die Enden 19a an beiden Achsaufnahmeteilen
19 auswärtsgebogen sind. Die Erfindung umfaßt also eine Gabelanordnung, bei der
die Enden 19a eines Achsaufnahmeteils 19 nach außen gebogen, die des anderen Achsaufnahmeteils
jedoch gerade ausgebildet sind.
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Außerdem brauchen die Vorsprünge an den Enden 19a nicht durch Auswärtsbiegung
gebildet sein, sondern können eine andere Ausbildung haben, so z.B. nach außen weisende
Warzen oder andere äußere Vorsprünge an den unteren Enden der Achsaufnahmeteile
19.
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