DE2919960A1 - Scheibenwischer - Google Patents
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Description
2319960
Scheibenwischer
Die Erfindung betrifft einen Scheibenwischer, insbesondere für Kraftfahrzeuge, der eine Einrichtung zum Anlenken des Wischers
an dem Wischerarm aufweist.
Es ist bekannt, daß die Wischer von Scheibenwischern (für Windschutzscheiben,
Scheinwerfergläser usw.) hin- und hergehend auf der zu reinigenden Fläche antreibbar sind, wobei der Antrieb
durch einen Wischerarm übertragen wird, der an dem Wischer angelenkt ist. Es ist ferner bekannt, daß es häufig vorteilhaft ist.
Wischer mit seitlicher Halterung zu verwenden, um den Wischerarm an der Seite der Wischblatthalterung anzuordnen und auf diese
Weise einerseits eine Verringerung der Höhe der Anlenkung über der Windschutzscheibe und andererseits eine Verringerung des Abstandes
zu erzielen, der zwischen dem Wischerarm und der Windschutzscheibe existiert. Der erste Vorteil führt zu einer Verringerung
der Anhebeeigenschaften des Scheibenwischers, d.h. dazu,
daß eins zufriedenstellende Reinigung auch bei großen Geschwindigkeiten
des Fahrzeugs erhielt wird, an dem der Scheibenwischer befestigt ist. Der zweite Vorteil führt zu einer Erleichterung
des Verblandens des Scheibenwischers in Stillstandsposition unter
einem Feststehenden Karosserieteil.
Der Nachteil der seitlichen Befestigung besteht darin, daß es allgemein
notwendig ist, daß die Wischer eine spezielle Gestaltung
besitzen und an einer Seite der Wischblatthalterung eine trans-
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versale Achse aufweisen, die zur Anlenkung des Wischers dient. Diese Art Scheibenwischer und insbesondere derjenige, der in der
FR-PS 2 008 094 beschrieben ist, werden jedoch verwendet. Gemäß dieser Patentschrift ist vorgesehen, daß die Wischblatthalterung
seitlich eine Achse trägt, die mit einem Wischerarm zusammenarbeitet, dessen Ende eine Kappe mit U-förmigem Querschnitt trägt.
In den Lappen der Kappe sind Lager vorgesehen, die mit einer seitlichen Achse des Wischers zusammenarbeitet, wobei die gesamte
Anordnung durch ein Federblatt in ihrer Lage gehalten wird, das an dem Wischerarm befestigt ist, wobei das Federblatt in eine
Auskehlung eintritt, die in der seitlichen Achse des Wischers vorgesehen 1st. Wenn ein Fahrzeug mit einem derartigen Wischerarm
ausgerüstet ist und wenn infolge von Abnutzung des Wischblattes des Scheibenwischers der Austausch des Wischers notwendig wird,
ist es hierbei notwendig, einen identischen Wischer zu verwenden, der eine seitliche Achse aufweist, die in die beiden Lager der
Kapp'e des Wischerarms einführbar ist. Diese Art von Wischer ist jedoch in der Herstellung teurer als Wischer, deren Halterung im
Verbindungsbereich eine Ausnehmung aufweisen, die van zwei Schenkeln
begrenzt ist, zwischen denen eine Verbindungsachse angeordnet wird.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Scheibenwischer zu
schaffen, der eine seitliche Anlenkung des Wischerarms bei Verwendung von üblichen Wischern mit einer Verbindungsachse innerhalb
einer Ausnehmung im Anlenkungsbereich ermöglicht.
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Der Wischer besitzt einen Wischerarm, der eine Kappe aufweist, die
mit zwei Lagern versehen ist. Ferner besitzt der Scheibenwischer einen Wischer mit einer Wischblatthalterung ohne seitliche Achse.
Die Verbindung wird erfindungsgemäß durch ein Verbindungsstück
vorgenommen, das auf der Verbindungsachse der Wischblatthalterung eines Wischers bekannter Bauart ohne seitliche Anlenkung angebracht
ist, wobei das Verbindungsstück eine Bohrung trägt, in die eine Achse eingesetzt wird, die zur seitlichen Anlenkung des Wischerarms
an dem Verbindungsstück dient. Die Blockierung der Anlenkungsachse in Bezug auf das Verbindungsstück wird durch Ineingriffbringen
von Schenkeln der Wischblatthalterung in Auskehlungen in der Anlenkungsachse vorgenommen, wobei diese Stellung
durch eine Blockiereinrichtung beibehalten wird, die das Verbindungsstück auf der Wischblatthalterung in Position hält. Der erfindungsgemäße
Scheibenwischer ermöglicht daher lediglich unter Verwendung eines Verbindungsstücks und einer besonderen Anlsnkungsachse
der oben angegebenen Art mit einem Wischer zu verbinden, der keine seitliche Anlenkungseinrichtung aufweist. Auf diese
Weise wird ein leichteres Auffinden eines Austauschwischers ermöglicht
und ferner werden die relativ hohen Herstellungskosten für Wischer mit seitlicher Achse ausgeschaltet. Die Verwendung eines
Verbindungsstücks beeinträchtigt den Herstellungspreis eines Austauschwischers nicht wesentlich, zumal ein derartiges Verbindungsstück
durch Spritzgießen von Plastikmaterial mit einem geringen Herstellungspreis hergestellt werden kann.
Gegenstand der Erfindung ist daher ein Scheibenwischer, insbesondere
für Kraftfahrzeuge, mit einem Wischer, dessen Halterung
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ein Wischblatt und eine Verbindungseinrichtung trägt, wobei die Halterung Schenkel aufweist, die freie Ränder an der dem Wischblatt
abgewandten Seite besitzen, sowie mit einem Wischerarm, der an seinem Ende eine Kappe trägt, die mit zwei seitlichen Lappen versehen ist, die jeweils ein Lager bilden, wobei die beiden
Lager eine gemeinsame Achse im wesentlichen senkrecht zur Mittellinie des Endes des Wischerarms aufweisen, wobei die Verbindung
zwischen dem Wischerarm und der Wischblatthalterung mit Hilfe einer Änlenkungsachse und einem Verbindungsstück vorgenommen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück einerseite Verbindungsmittel zum Zusammenwirken mit denjenigen der Wischblatthalterung
und andererseits eine Bohrung zur Aufnahme der Anlenkungsachse
und schließlich eine Sperreinrichtung aufweist, die das Verriegeln des Verbindungsstücks an der Wischblatthalterung
ermöglicht, wenn die Verbindungsmittel des Verbindungsstücks und der Wischblatthalterung zusammenarbeiten, wobei die Änlenkungsachse
einen Kopf aufweist, der sich an einem seitlichen Lappen der Kappe abstützt und sich durch die Kappe und wenigstens teilweise
durch das Verbindungsstück, das parallel zu der Kappe an einer Seite hiervon angeordnet ist, erstreckt, wobei die Änlenkungsachse
wenigstens eine Auskehlung aufweist, die den freien Rand eines Schenkels der Wischblatthalterung aufnimmt, wenn das
Verbindungsstück um die Wischblatthalterung durch seine Blockiereinrichtung
blockiert wird.
Weitere Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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AO
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den beigefügten Abbildungen
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Fig. 1 zeigt perspektivisch auseinandergezogen die vier
Teile eines erfindungsgemäßen Scheibenwischers,wobei
der Wischer nur teilweise im mittleren Bereich dargestellt ist.
Fig. 2 zeigt perspektivisch den Arm des Scheibenwischers von Fig. 1 teilweise zusammengesetzt.
Fig. 3 zeigt den Scheibenwischer in Seitenansicht zusammengesetzt .
Fig. 4 zeigt einen Schnitt längs der Linie IV-IV von Fig. 3.
Fig. 5 zeigt im einzelnen das Verbindungsstück des Scheibenwischers
nach den Fig. 1 bis 4.
Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf das Verbindungsstück von Fig. 5.
Fig. 7 zeigt eine zusätzliche Ausführungsform einer Anlenkachse.
In den Fig. 1 bis 6 ist ein erfindungsgemäßer Scheibenwischer dargestellt,
der einen Wischerarm 1, der an einem Ende eine Kappe 2
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trägt, und einen Wischer aufweist, von dem nur die Wischblatthalterung
3 dargestellt ist. Die Wischblatthalterung 3 trägt in bekannter Weise direkt oder über Bügel ein Wischblatt.
Der Wischerarm 1 ist mit einem Ende mit einer Antriebseinrichtung verbunden, während die Kappe 2, die an seinem anderen Ende
angeordnet ist, zwei seitliche Lappen 2a aufweist, die parallel zueinander beiderseits des Wischerarms 1 angeordnet sind. Jeder
seitliche Lappen 2a besitzt ein Lager 4, das durch Ausformen eines Kranzes aus dem Blech hergestellt ist, das die seitlichen
Lappen 2a bildet. Der Wischerarm 1 ist in den Teil der Kappe 2 eingesetzt und gehalten, der den seitlichen Lappen 2a abgewandt
ist. Ein derartiger Wischerarm 1 mit Kappe 2 ist aus der FR-PS 2 008 094 bekannt. Bei der dort beschriebenen Ausführungsform
besitzt die Kappe 2 ein Federblatt, das zwischen den seitlichen Lappen 2a angeordnet ist. Die Anwesenheit eines derartigen Federblattes
ist für die Verwirklichung der vorliegenden Erfindung nicht hinderlich, jedoch auch -nicht vorteilhaft, so daß in den
Fig. 1 bis B ein derartiges Federblatt nicht dargestellt ist.
Die Wischblatthalterung 3 wird aus einem Metallprofil gebildet,
das einen U-förmigen transversalen Abschnitt aufweist, wobei der Steg des U-Querschnitts an der dem Wischblatt, das zu der
Wischblatthalterung 3 gehört, gegenüberliegenden Seite angeordnet ist. Der Steg des U-EJuerschnitts ist im mittleren Bereich
der Wischblatthalterung 3 derart ausgenommen, daß7 eine rechteckige
Ausnehmung 5 gebildet wird, wobei die Schenkel des Profils
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im Bereich der Ausnehmung 5 eine vergrößerte Höhe besitzen, so
daß Führungsbacken B gebildet werden, die die Ausnehmung 5 in Längsrichtung begrenzen. Die Ausnehmung 5 wird in transversaler
Richtung durch transversale Ränder 5a und 5b begrenzt, die die Grenzen des Ausschnittes in dem Steg der Wisqhblatthalterung 3
zur Herstellung der Ausnehmung 5 bilden. Die Führungsbacken 6 besitzen an der Seite, die derjenigen gegenüberliegt, wo sich
das Wischblatt befindet, freie Ränder. Die Führungsbacken B sind untereinander durch eine Verbindungsachse 7 verbunden, die an bei
den Enden vernietet ist. Ein Wischer dieser Art ist an sich bekannt .
Der erfindungsgemäße Scheibenwischer weist ein Verbindungsstück
8 auf, das aus gespritztem Plastikmaterial hergestellt ist. Es wird seitlich durch zwei parallele ebene Flächen begrenzt und besitzt
an einem Ende zwei Lippen 9, die zwischen sich eine Nut begrenzen. Die Nut 10 erstreckt sich über die gesamte Breite des
Verbindungsstücks 8 zwischen den beiden parallelen Seitenflächen und endet in einem gerundeten Boden 11, der eine Zylinderfläche
bildet. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt der gerundete
Boden 11 der Nut 10 einen Durchmesser, der leicht größer als der Abstand zwischen den beiden Lippen 9 ist. Dieser Durchmesser
ist gleich demjenigen der Verbindungsachse 7. Der Abstand zwischen den parallelen Seitenflächen des Verbindungsstücks 8
ist gleich dem Abstand zwischen den Führungsbacken 6 der Wischblatthalterung
3. Wenn man die Verbindungsachse 7 in dem zylindrischen Boden 11 der Nut 10 einsetzen will, genügt es, die Verbindungsachse
7 zwischen die Lippen 9 einzusetzen und hineinzu-
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drücken, um eine elastische Deformation der Lippen 9 zu erzielen.
Das Verbindungsstück 8 besitzt desweiteren eine Querbohrung 12, deren oberer Teil durch einen ringförmigen vorstehenden Rand 13
begrenzt wird. Da das Verbindungsstück 8 mit der Wischblatthalterung 3 durch Einsetzen der Verbindungsachse 7 in.den gerundeten
Boden 11 verbunden wird, ist die Achse der Bohrung 12 in Bezug auf diejenige des gerundeten Bodens 11 in der Richtung verschoben,
die dem Wischblatt angewandt ist. An der Seite, die derjenigen mit der Nut 10 gegenüberliegt, besitzt das Verbindungsstück 8 eine
Rückhaltesperre 14, mit der sich das Verbindungsstück 8 an der Wischblatthalterung 3 blockieren IaBt. Die Rückhaltesperre 14
arbeitet mit dem Rand 5a der Ausnehmung 5 zusammen und wenn man das Verbindungsstück 8 um die Verbindungsachse 7 dreht, gelangt
die Rückhaltesperre 14 durch elastische Deformation unter den Rand 5a und verhindert auf diese Weise jegliche Drehung des Verbindungsstücks
8 entgegengesetzt zu der Einsetzrichtung, wenn keine erneute elastische Deformation der Zunge 14a, die die Rückhaltesperre
14 hält, vorgenommen wird. Das Verbindungsstück 8 besitzt ferner Ausnehmungen 15 und 16, die lediglich zur Materialeinsparung
dienen.
Die Befestigung des Verbindungsstückes 8 auf dem Wischerarm 1 wird mit Hilfe einer Anlenkungsachse 17 vorgenommen. Die Anlenkungsachse
17 besitzt einen Kopf 18, der in Anlage an einen Lappen 2a der Kappe 2 gelangt bzw. genauer gesagt sich am Außenrand
des entsprechenden Lagers 4 des Lappens 2a abstützt:. Die Anlenkungsachse
17 erstreckt sich durch die Kappe 2, wo sie von den Lagern 4 aufgenommen wird, und fsrnor durch das Verbin-
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dungsstück θ,und zwar durch dessen Bohrung 12. Die Anlenkungsachse
17 besitzt zwei Auskehlungen 19, die in einem Abstand gleich dem Abstand der beiden Führungsbacken B angeordnet sind. Deswsiteren
besitzen die Auskehlungen 19 eine genügende Breite zur Aufnahme der freien Ränder der Führungsbacken 6. Der Abstand zwischen dem
Kopf 18 der Anlenkungsachse 17 und der Abstand zwischen den Auskehlungen
19, der kleiner ist, sind derart gewählt, daß der Kopf
18 an dem entsprechenden Lager 4 anliegt, während sich einer der Ränder 13 gegen das andere Lager 4 abstützt, wobei sich die beiden
Auskehlungen 19 genau am Rand der ebenen Seitenflächen befinden,
die das Verbindungsstück B begrenzen. Beim Zusammenbau wird das Verbindungsstück 8 mit Hilfe der Anlenkungsachse 17 an der Kappe
2 befestigt, vgl. Fig. 2, wonach die Verbindungsachse 7 in die Nut 1D eingeführt wird, so daß dann das Verbindungsstück 8 um
die Verbindungsachse 7 geschwenkt und das Verbindungsstück 8 an der Wischblatthalterung 3 aufgrund der Rückhaltesperre 14 blokkiert
werden kann. Im Moment des Blockierens gelangen die freien Ränder der Führungsbacken 6 in Eingriff mit den beiden Auskehlungen
19, so daß einerseits das Verbindungsstück 8 gegenüber
der Wischblatthalterung 3 und andererseits die Anlenkungsachse
17 in dem Verbindungsstück 8 blockiert sind. Auf diese Weise ergibt sich ein Scheibenwischer, der einen Wischerarm aufweist, der
mit einer Kappe versehen ist, der zwei Lager und einen Wischer besitzt, der eine Anlenkungsachse aufweist.
Die ringförmiger Ränder 13 bilden eine Abstützung für die Anlenkungsachse
\7 im Moment des Eingriffs der freien Ränder der Führungsbacken
6 in die Auskehlungen 19, wabe L der Rand 13, der
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AS1
benachbart zu der Kappe 2 befindet, aufgrund seiner Elastizität eine Beseitigung des seitlichen Spiels im Bereich der Anlenkungsachse
17 bewirkt.
Die Befestigungsweise des Verbindungsstücks 8 an der Wischblatthalterung
3 kann irgendeine sein, die ein Blockieren des Verbindungsstücks 8 gegenüber der Wischblatthalterüng 3 sicherstellt
und die Anlenkungsachse 17 in dem Verbindungsstück 8 in Position hält.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann nur eine einzige Auskehlung
19 auf der Anlenkungsachse 17 vorgesehen sein. In diesem Fall erhält man beispielsweise eine Anlenkungsachse 57, wie sie
in Fig. 7 dargestellt ist. Sie besitzt einen Kopf 58 und eine Auskehlung 59. Die Anlenkungsachse 57 besitzt zwei Abschnitte mit
unterschiedlichem Durchmesser, einen ersten Abschnitt 57a und einen zweiten Abschnitt 57b mit geringerem Durchmesser als der
Durchmesser des Abschnittes 57a. Der Abschnitt 57a ist derjenige,
der sich benachbart zu dem Kopf 58 der Anlenkungsachse 57 befindet, und trägt die Auskehlung 59. Zwischen der Auskehlung
59 und dem Abschnitt 57b befindet sich ein Zentrierungsabschnitt 57c mit dem gleichen Durchmesser wie der Abschnitt 57a. Der Abschnitt
57a verläuft durch die Kapps 2 und arbeitet mit den Lagern 4 in den seitlichen Lappen 2a der Kappe 2 zusammen. Die
Auskehlung 59 nimmt im Moment des Blockierens des Verbindungsstücks 8 den freien Rand der Führungsbacke 6 der Wischblatthalterung
3 benachbart zur Kappe 2 auf. Die Bohrung 12 in dem Verbindungsstück 8 besitzt in diesem Falle zwei Durchmesser, ein
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Kernloch für die Zentrierung, das einen Durchmesser entsprechend
dem Zentrierungsabschnitt 57c aufweist, und dann eine Bohrung mit einem verringerten Durchmesser gleich dem Durchmesser des Abschnittes
57b. Bei dieser.Ausführungsform erfolgt die Festlegung der
Anlenkungsachse 57 in dem Verbindungsstück θ nur aufgrund der einen Auskehlung 59, während jedoch ansonsten keine Unterschiede
zu der Ausführungsform der Fig. 1 bis B vorhanden sind.
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Claims (14)
- Ansprüche.\ Scheibenwischer, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einem Wischer, dessen Halterung ein Wischblatt und eine Verbindungseinrichtung trägt, wobei die Halterung Schenkel aufweist, die freie Ränder an der dem Wischblatt abgewandten Seite besitzen, sowie mit einem Wischerarm, der an seinem Ende eine Kappe trägt, die mit zwei seitlichen Lappen versehen ist, die jeweils ein Lager bilden, wobei die beiden Lager eine gemeinsame Achse im wesentlichen senkrecht zur Mittellinie des Endes des Wischerarms aufweisen, wobei die Verbindung zwischen dem Wischerarm und der Wischblatthalterung mit Hilfe einer Anlenkungsachse und einem Verbindungsstück vorgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück (Θ) einerseits Verbindungsmittel zum Zusammenwirken mit denjenigen der Wischblatthalterung (3) und andererseits eine Bohrung (12) zur Aufnahme der Anlenkungsachse (17) und schließlich eine- 2909848/Θ67ΤTelefon: (02 21) 3802 38 · Telegramm: Inventator Köln - Telex: 8883555 max d Poätscreckkcnto Köln (BLZ 37010050) Kto.-Nr. 152251-500 · Deutsche Bank AG Köln (BLZ 370 70060) Kto.-Nr. 1236181Sperreinrichtung (14) aufweist, die das Verriegeln des Verbindungsstücks (8) an der Wischblatthalterung (3) ermöglicht, wenn die Verbindungsmittel des Verbindungsstücks (8] und der Wischblatthalterung (3) zusammenarbeiten, wobei die Anlenkungsachse (17,57) einen Kopf (18,58) aufweist, der sich an'einem seitlichen Lappen (2a) der Kappe (2) abstützt und sich durch die Kappe (2) und wenigstens teilweise durch das Verbindungsstück (8), das parallel zu der Kappe (2) an einer Seite hiervon angeordnet ist, erstreckt, wobei die Anlenkungsachse (17,57) wenigstens eine Auskehlung (19,59) aufweist, die den freien Rand eines Schenkels (6) der Wischblatthalterung (3) aufnimmt, wenn das Verbindungsstück (8) um die Wischblatthalterung (3) durch seine Blockiereinrichtung (14) blockiert wird.
- 2. Scheibenwischer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischblatthalterung (3) aus einem U-förmigen Profil gebildet wird, dessen Steg gegenüberliegend von dem Wischblatt angeordnet und benachbart zu den Verbindungsmitteln, die zum Verbinden mit dem Wischerarm (1) dienen, mit einer Ausnehmung (5) versehen ist, wobei die Schenkel des Profils im Bereich der Ausnehmung (5) über den Rand der Ausnehmung (5) erhöht sind und eine Verbindungsachse (7) tragen.
- 3. Scheibenwischer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück (8) durch zwei ebene Seitenflächen begrenzt wird, dsren Abstand im wesentlichen gleich dem Abstand der Schenkel (6) der Wischblatthalterung (3) im Bereich der909848/067?Ausnehmung (5) ist.
- 4. Scheibenwischer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück (8) an einem Ende eine sich über die gesamte Breite erstreckende Nut (10} aufweis-t, deren Boden gerundet ist und einen Durchmesser größer oder gleich dem Durchmesser der Verbindungsachse (7) der Wischblatthalterung (3] besitzt.
- 5. Scheibenwischer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsachse (73 einen kreisförmigen Querschnitt mit zwei an den Enden vorgesehenen Abflachungen aufweist.
- 6. Scheibenwischer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsachse (73 einen kreisförmigen Querschnitt ohne Abflachungen ist.
- 7. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 4 bis B, dadurch gekennzeichnet, daß die Lippen (93, die die Nut (10) begrenzen, in einem Abstand kleiner oder gleich dem Durchmesser des gerundeten Bodens (113 der Nut (103 angeordnet sind.
- 8. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockiereinrichtung des Verbindungsstücks (83 eine Rückhaltesperre ist, die mit einem der sich quer erstreckenden Ränder (5a) der Ausnehmung (5) zusammenarbeitet.903848/867?
- 9. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge-■ kennzeichnet, daß die Anlenkungsachse (57) eine-Auskehlung (59) aufweist, die mit dem freien Rand eines Schenkels (6) der Wischblatthalterung (3) benachbart den Verbindungsmitteln zusammenarbeitet.
- 10. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkungsachse (17) zwei Auskehlungen (19) aufweist, deren Abstand gleich dem Abstand der freien Ränder der Schenkel (6) der Wischblatthalterung (3) benachbart der Verbindungsmittel ist.
- 11. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Teils der Anlenkungsachse (17,57), der sich durch das Verbindungsstück (8) erstreckt, kleiner ader gleich dem Durchmesser des Teils der Anlenkungsachse (17,57) ist, der sich durch die Kappe (2) des Wischerarms (1) erstreckt.
- 12. Scheibenwischer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil der Anlenkungsachse (57), der sich in der Bohrung (12) des Verbindungsstücks (8) befindet, einen Zentrierungsabschnitt (57c) mit einem Durchmesser gleich demjenigen des Teils der Anlenkungsachse (57), der sich durch die Kappe (2) des Wischerarms (1) erstreckt,und andererseits einen Endteil aufweist, der einen geringeren Durchmesser aufweist, wobei die Bohrung (12) in dem Verbindungsstück (8) zwei Abschnitte mit entsprechenden aufeinanderfolgenden Durchmessern aufweist.909848/867T
- 13. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Auskehlung (19,59] der Anlenkungsachse {17,57) an der der Wischblatthalterung (3) gegenüberliegenden Seite das Verbindungsstück (8) an seinen Seitenflächen einen vorspringenden ringförmigen Rand (13) aufweist, der sich auf der Anlenkungsachse (17,57] abstützt.
- 14. Scheibenwischer nach Anspruch 10 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenrand jeder der vorspringenden Ränder (13], der der Kappe (2] gegenüberliegt, sich an dieser abstützt.909848/β67?
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