DE2919713A1 - Kindergesicherte arzneimittelverpackung - Google Patents
Kindergesicherte arzneimittelverpackungInfo
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Description
- Kindergesicherte Arzneimittelverpackung.
- Um Vergiftungen bei Kindern weitgehend asuzuschließen dürfen in der bundesrepublik Deutschland gemäß einer Verfügung vom 18.4.1979 ab dem 1tai 1981 bestimmte Medikamente nur noch in kinderesicherten Verpackungen verkauft werden. Diese Anordnung bezieht sich auf § 28 des Arzneimittelgesetzes und auf die Vornorm DIN 55 559 vom Nov.1978.
- Die vorliegende Neuerung befaßt sich speziell mit einer Kindersicherung für Durchdrückpackungen die in den bisher gebräuchlichen Ausführungen - wie in obiger Normvorcchrift angegeben - selbst von kindern im Alter von 3 1/2 bis 4 1/4 Jahren geöffnet werden konnten. -Solche Durchdrück- oder Blisterpckung bestehen bekanntlich aus einer dünnwandigen Grundfolie mit reihenweise nebeneinander angeordneten, tiefgezogenen Näpfchen, in denen Tabletten, Dragees oder Kapseln mittels einer leicht durchdrückbaren Verschlußfolie aus Kunststoff, Aluminium oder aus einem imprägnierten Papier eingesiegelt sind.
- Um Kindern das Durchdrücken der eingesiegelten Tabletten wie auch das Freilegen der liabletten durch aufreißen der dünnen Verschlußfolie zu erschweren, wird hiermit erfindungsgemäß vorgeschlagen, die Verschlußseite der Näpfe durch eine speziell geformte und relativ stabile Sicherheitsfolie aus kunststoff oder mittels einer besonders beschichteten bzw.
- imprägnierten Pappfolie abzudecken, derart, daß die Sicherheitsfolie durch geeiÓnete Mittel auf die Oberfläche der Grundfolie gepreßt wird und dabei sämtliche Näpfe so abdeckt, daß das Öffnen derselben oder das Iierausdrücken einer 'i'ablette von hinderhand nicht mehr ohne weiteres möglich ist.
- Der entscheidende Vorteil dieser Sicherheitsfolie liegt bei einigen Ausführungsformen vor allem darin, daß jede handelsübliche Durchdrückpackung damit kombiniert werden kann. Außerdem ist die Verwendung von Grundfolien mit Näpfen auch ohne die bisher übliche sehr dünne Verschlußfolie möglich, was innerhalb der Pharmaindustrie eine vielseitige und wirtschaftliche Verwertung dieser Neuheit erlaubt.
- Des weiteren kann diese Sicherheitsfolie in einfachster Weise zusätzlich mit einem Kontrollschema kombiniert werden, sodaß es dem Patienten auch ohne eine spezielle Kalenderpackung möglich ist, die vom Arzt verordnete regelmäßige Tabletteneinnahme selbst zu kontrollieren.
- Die beigefügte Zeichnung zeigt folgende Beispiele: Fig.1 Draufsicht mit Seitenansichten einer handelsüblichen Durchdrückpackung 1,2,3 mit einer als Schieber ausgebildeten Sicherheitsfolie 4,f,6.
- Fig.2 Zwei weitere Beispiele einer Sicherheitsfolie; links mit deckungsgleich eingerasteter Durchdrückfolie und rechts mit zwei Bederzungen 7.
- Fig.3 Einscheibekärtchen 8 mit Schema zur Selbstkontrolle der regelmäßigen Tabletteneinnahme.
- Fig.4 Draufsicht einer weiteren Kombinationsmöglichkeit.
- Fig.5 Abriß einer Durchdrückfolie mit Längsfalz 9 gemäß Abbildung 4.
- Fig.6 Beispiel der quergefalzten Durchdrückfolie lt.Abb.4.
- Fig.7 Ansichten einer weiteren Kombinationsmöglichkeit.
- Fig.8 Ansicht einer Kombination mit kreuzweise angeordneten Bruch- und Griffrillen.
- Fig.9 Beispiel einer quergeteilten Folie mit deckungsgleich umklappbaren Folien 1,4.
- Das Beispiel in Fig.1 bezieht sich auf eine handelsübliche Durchdrückpackung. Diese besteht aus einer thermoplastischen Grundfolie 1 mit tiefgezogenen Näpfen 2, in denen Tabletten, Dragees, Kapseln odgl. durch eine leicht durchdrückbare Verschlußfolie 3 eingesiegelt sind. Als Grundfolie 1 wird künftig eine undurchsichtige Kunststoff-Folie vorgeschrieben.
- Die in diesem Beispiel erfindungsgemäß vorgeschlagene Sicherheitsfolie 4 ist als Schieber mit zwei umgelegten federnden Klemmleisten ausgebildet, wovon mindestens eine Leiste mit Rastungen 5 versehen ist. Die Klemmleisten die zugleich die Funktion von Führungsleisten besitzen sind zusammen mit ihrer Rastung 5 auf die I;iaße der Durchdrückpackung 1,2,3 so abgestimmt, daß die eingeschobene Durchdrückpackung 1,2,3 mit der gesamten Oberfläche gegen die Sicherheitsfolie 4 gepreßt wird.
- Da die Rastung 5 mit ihren Aussparungen dem Durchmesser und den Abständen der äpfe 2 angepaßt ist, wird die eingeschobene Durchdrückpackung 1,2,3 gleichzeitig deckungsgleich fixiert, derart, daß es einem Kind der genannten Altersgruppen kaum möglich sein wird, diese relativ starre Kombination zu lösen.
- Auch für Erwachsene wird die Längsverschiebung der so kombinierten Verpackung nicht möglich sein, wenn sie die als Schieber ausgebildete Sicherheitsfolie 4 seitlich anfassen und versuchen wollten, die Durchdrückpackung 1,2,3 herauszuschieben, da der seitliche Druck auf die beiden Klemmleisten eine noch stärkere fixierung dieser Kombinationspackung bewirkt! Die maßliche Abstimmung der Sicherheitsfolie 4,5 mit der Durchdrückpackung 1,2,3 ermöglicht es andrerseits, die Packung stufenweis freizugeben, sodaß einzelne Folienstreifen an ihrer Trennungslinie über die Seitenkante der Sicherheitsfolie 4 hinweg abgetrennt werden können, ebenso wie es möglich ist, eine Tablette zu entnehmen und anschließend die ganze Durchdrückpackung wieder zurückzuschieben.
- Dadurch, daß die versiegelten Öffnungen der 5pfe 2 genen die Sicherheitsfolie 4 gepreßt werden, würde auch eine Grundfolie 1 mit tiefgezogenen und offenen Näpfen 2 -also ohne eine Verschlußfolie 3- ausreichen, wodurch eine Einsparung erzielbar wäre.
- Da andrerseits die Grundfolie 1,2 undurchsichtig ist und die Oberfläche der Sicherheitsfolie 4 vorzugsweise mit einer Gebrauchsanleitung odgl. bedruckt wird, ist diese Druckseite als Oberseite anzusehen, sodaß die Tabletten aus der streifenweis herausgezogenen Grundfolie 1,2 durch seitliches Kippen der Packung entnommen werden können.- Ist die Sicherheitsfolie 4 durchscheinend, so bewirkt das unter Fig.3 vorgeschlagene Kontrollkärtchen 8, welches zwischen die Folien 1 und 4 eingeschoben wird, eine zusätzliche Abdeckung der in diesem Fall nach oben offenen zöpfe 2.
- Im übrigen ist die Stärke der Rastung und der Stärkergrad der Fixierung innerhalb der als Schieber ausgebildeten Sicherheitsfolie 4,5 abhängig von der Anzahl und Form der Rasten wie auch von der Anzahl und Art der Ausbuchtungen, die in die Zwischenräume der Näpfe 2 hineinragen, sowie von der l8.aterialstärke der Sicherheitsfolie 4,5.- Bei starker i<estung kann die Oberseite der Sicherheitsfolie 4 zur besseren Handhabung zusätzlich mit Querstegen 6 versehen werden. Des weiteren können die Rasten 5 mehr sichelförmig oder wellenförmig ausgebildet sein, ebenso wie es möglich ist, die Fixierung auf die äußeren Rasten 5 zu beschränken, wie z.B. in Figur 2 dargestellt.
- Die Beschränkung der Rastung auf die Stirnseiten der Sicherheitsfolie 4 entsprechend der rechten Abbildung in Fig.2 hat im übrigen den Vorteil, daß innerhalb der Sicherheitsfolie 4,5 bei gleicher Folienbreite beliebige :Durchdrückpackungen mit verschiedener Napfgröße und unterschiedlichen Zwischenräumen, sowie Teilabschnitte solcher Durchdrückpackungen fixierbar sind.
- Auffallend ist andrerseits eine Vielzahl handelsüblicher Durchdrückpackungen, die selbst bei unterschliedlicher Anordnung der @ Näpfe srleiche Folienbreiten ufweisen, sodaß ein vielseiti;er und kostensparender Einsatz der als Schieber ausgebildeten Sicherheitsfolie 4 möglich ist.
- Eine Sicherheitspackung entsprechend der vorliegenden Neuerung sollte auch den erwachsenen eine gewisse Sicherheit in der Überwachung ihrer regelmäßigen Tabletteneinnahme geben.
- Denn wie ofb- kommt es vor, daß auch jüngere, gesundheitsbewußte Patienten die Einnahme vergessen, nur weil ihnen die möglichkeit zur Selbstkontrolle fehlt. Im Zusammenhang damit wird in Fig.3 ein Kontrollschema 8 vorgeschlagen, in welchem die jeweilige labletteneinnahme anzukreuzen ist. Dieses Schema zur Selbstkontrolle des Patienten sollte daher in keiner Arzneimittelverpaclwng fehlen. Es kann entweder auf die Verpackung aufgedruckt, als Haftfolie aufgeklebt, oder z.B.
- als Kontrollktirtchen 8 beigefügt werden. - Im vorliegenden alle bietet sich die ausgezeichnete möglichkeit das kärtchen 8 zwischen Sicherheitsfolie 4 und Durchdrückpackung 1,2 einzuschieben, sodaß es bei jeder Tabletteneinnahme zur Hand istl Wird dieses Kontrollschema auf die Oberseite des Schiebers 4 aufgedruckt, so bestcht die Möglichkeit, Teile der Umrandung als Versteifun£srippen und/oder als Querstege 6 direkt aus der Folie 4 herauszuprägen. Im übrigen dient das Kontrollschema auch dem verschreibenden Arzt als Anhaltspunkt zur Überwachung der eingeleiteten Therapie! Die mit der Durchdrückpackung 1,2,3 fest, jedoch lösbar verbunde und als Schieber ausgebildete Sicherheitsfolie 4,5 kann sowohl als Einmalartikel wie auch für den Dauergebrauch hergestellt werden. So ist es z.B.möglich, einer Kartonverpackung mit mehreren Durchdrückpackungen herkömmlicher Art jeweils einen Schieber bzw. eine Sicherheitsfolie 4,5 beizufügen, die zum täglichen Gebrauch mit einer der Durchdrückpackungen kombiniert wird und in dieser Kombination auch auf leisen mitgenommen werden kann. Die restlichen Druckdrückpackungen werden dann innerhalb der Kartonverpackung bis zum Gebrauch gegen den Zugriff der Kinder weggestellt.
- Eine andere, nicht gezeichnete Ausführungsform besteht aus einer Durchdrückpackung mit gezahnten resp. gewellten Seitenkanten, die in entsprechende Ausnehmungen innerhalb der beiden Führungsleisten der Sicherheitsfolie 4 eingreifen.
- Des weiteren wird vorgeschlagen, die auf der Durchdrückfolie 1,2,3 aufliegende Fläche der Sicherheitsfolie 4 entlang ihrer Mittellinie mit Nocken odgl. zu versehen, die in passende Ausnehmungen der Grundfolie 1,2,3 einrasten und zun Zwecke der Längsverschiebung mit dem Finger niederzudrücken sind.
- Außerdem besteht die Möglichkeit, die Stirnkanten der Sicherheitsfolie 4 mit Doppelrasten 7 in der Form von gekröpften Federzungen auszubilden, die einer unbeabsichtigten Verschiebung der Durchdrückpackung entgegenwirkt, mit dem Trick, daß zur Längsverschiebung b e i d e Raster zungen 7 gleichzeitig niederzudrücken sind.-Die in den Abbildungen 4 - 6 dargestellten Kombinationen beziehen sich auf eine neuartige Folienverpackung 1 mit auf den einzelnen Trennstreifen wechselseitig angeordneten Näpfen 2, sodaß in Verbindung mit der Sicherheitsfolie 4 und durch die Rastung 5 bedingt jeweils nur ein Napf 2 zur Entnahme der Tablette freigegeben wird (Fig.4).
- In Fig.5 sind links oben zwei an der Querperforierung abgetrennte Folienstreifen 1,2 und daneben ein einzelner Trennstreifen abgebildet. Die Mittellinie ist als perforierte Nut 9 ausgebildet. Das neuartige hierbei ist, daß beide Hälften der Grundfolie 1 durch die Nut 9 umklappbar sind, derart, daß beide Teile deckungsgleich übereinander liegen.
- Dies wird in der rechten Ansicht und im etwa doppelt so großen Querschnitt darunter verdeutlicht. Da nur eine Hälfte des Folienstreifens 1 mit einem iXapf 2 versehen ist übernimmt die zweite deckun;sgleich umgeklappte Hälfte zugleich die Funktion als Sicherheitsfolie 4 mit glatter Oberfläche Die Verbindung beider Folien 1,4 erfolgt beim ILerstellungsvorgang mittels Verschweißen oder Verkleben (z.IS.durch eine klebenfähige Zwischenfolie 3). Dadurch besteht die Möglichkeit, aus e i n e r thermoplastischen Endlosfolie eine kindergesicherte Durchdrück- oder Aufreißpackung herzustellen, die halb so breit ist/wie eine normale Durchdrückpackung, derart, daß die näpfe 2 im Wechsel auf der Unter- und Oberseite dieses querperforierten Streifens angeordnet sind und e i n z e 1 n abgetrennt werden können! Die Trennung beider Folien 1,4 und die Entnahme aus Napf 2 erfolgt in einfacher Weise durch Aufreißen der Trennfuge in Diut 9, wodurch z w e i Griff-Flächen zum Abziehen der Sicherkeitsfolie 4 antstehen! Der weitere beachtliche Vorteil dieser neuartigen, sehr schmalen Tablettenverpackung liegt darin, daß mehrere gleichgeformte Streifen deckungsgleich stapelbar sind, wodurch der sonst für Durchdrückpackungen erforderliche relativ große Verpackungsraum um ca. 25 bis 30 ß reduziert werden kann! Als Außenverpackung können dann verhältnismäßig schmale Faltschachteln verwendet werden, wie solche z.B. für Tuben oder ii'ablettenhülsen üblich sind.
- Andererseits bietet sich eine weitere raumsparende Variante dadurch, daß Durchdrückpackungen dieser Art in der Slormalbreite wie in Fig.4 abgebildet zusammen mit einer Sicherheitsfolie 4,5 ebenfalls deckungsgleich stapelbar sind, derart, daß zwei gleiche Packungen 1,2 mit ihren Napfseiten aufeinander gelegt werden, sodaß die bisher übliche Faltschachtel bei gleichem Inhalt etwas niedriger gebaut werden kann.
- Im übrigen wird vorgeschlagen die Stirnkanten der als Schieber ausgebildeten Sicherheitsfolie 4 in den Ausführungen wie unter Fig.1,2,4 und 7 beschrieben leicht zu verzahnen (ähnlich einem Sägeblatt), wodurch sich die Folienstreifen noch bequemer abtrennen lassen.
- Eine weitere Ausführungsform der unter Fig.4 und 5 genannten neuartigen Verpackung mit streifenweis versetzten Näpfen 2 besteht darin, die rundfolie 1 entlang der Mittellinie mit einer ausgeprägten Trennunganut 9 zu versehen. Zwei Packungen dieser rt können dann mit ihrer Verschlußseite aufeinander gelegt und miteinander verschweißt werden, sodaß sich ohne eine besondere Sicherheitsfolie 4 (!) eine raumsparende und kindergesicherte Doppelpackung (1,2 + 2,1) ergibt, aus der die wechselseitig angeordneten Näpfe 2 einzeln abtrennbar sind. Die an ihrer Trennstelle entlang der Mittellinie aufgebrochene Doppelnut 9 bildet dann zwei Grifflächen, an denen - ähnlich wie zu Fig.5 beschrieben - der glatte, die Näpfe 2 abdeckende Folienteil 1,4 abziehbar ist.
- Das gleiche Prinzip ist auf das Beispiel in Fig.6 anzuwenden.
- Diese Ausführung zeigt eine ähnliche Durchdrückpackung 1,2 wie in Fig.4 abgebildet, mit der besonderheit, daß diese Packung mittels einer querverlaufenden Nut 9 in zwei deckungsgleiche Teile umlegbar ist, sodaß entsprechend der Abbildung rechts halbe, kindergesicherte Doppelpackungen entstehen, welche ebenfalls stapelbar sind! Auch in diesem Beispiel kann die Mittellinie als perforierte Nut 9 ausgebildet worden, sodaß die Näpfe 2 einzeln abtrennbar sind und wie beschrieben geöffnet werden können. - In gleicher Weise sind auch längere, doppelseitige und stapelbare Sicherheitspackungen herstellbar.
- In Fig.7 ist eine Sicherheitsfolie 4 als Schieber ausgebildet, derart, daß beliebige ein- und mehrreihige Durchdrückpackungen 1,2,3 in den zur Zeit handelüblichen Ausführungen darin fixierbar sind!- Die Fixierung der Durchdrückfolie 1,2 innerhalb der Sicherheitsfolie 4 erfolgt einerseits durch eine übergreifende Klammer bzw. Klemmschiene deren abwärts gerichteter Schenkel federnd und mit Vorspannurig ausgebildet ist, sodaß die äußere Napfreihe gegen die gegenüberliegende schmale Bührungsschiene gedrückt wird, derart, daß die Burchdrückpackung 1 zwischen den stirnseitig angeordneten Rasten 5 fixiert bleibt. Gleichzeitig wird die Durchdrtckpackung 1,2 in ihrer ganzen Länge gegen die Bodenfläche der Sicherheitsfolie 4 gepreßt.
- Feine Längsverschiebung der so fixierten Durchdrückpackung ist nur möglich, wenn der Druck auf die Bodenplatte 4 und gegen die Rastung 5 gelockert wird. Dies geschieht, indem der abwärts gerichtete frei Schenkel der übergreifenden Klemmschiene innerhalb der Griffläche 10 mit dem Daumen etwas einwärts gedrückt und/oder leicht angehoben wird.
- Die Rastwirkung bi Verwendung einer relativ dünnwandigen Sicherheitsfolie 4 kann durch weitere Rasten 5 verstärkt weraen, wie auch durch eine zusätzliche wellenförmige Ausbildung der übergreifenden und abwärts gerichteten Klemmschiene.
- Eine ähnliche Wirkungsweise zeigt die untere rechte Abb.in Fig.7. In diesem Beispiel ist die als Schieber ausgebildete Sicherheitsfolie 4 mit z w e i übergreifenden Klemmschienen versehen, deren nach unten gerichteten Schenkel gegenseitig korrespondierende wellenförmige Rastungen aufweisen, derart, daß eine ausreichende, kindergesicherte Fixierung der eingeschobenen Durchdrückfolie 1,2 gewöhrleistet ist. Eine zusätzliche Sicherung, bieten evtl. stirnseitig an-ebrachte Dopellrasten 7 entsprechend Fig.2.
- In beiden beispielen der Fig.7 kann die Oberfläche des Schiebers Lt mit einem Rontrollschema zur Kennzeichnung der täglichen Tabletteneinnahme versehen resp. bedruckt werden, ebenso wie ein kontrollkärtchen 8 zwischen den Folien 1,4 einklemmbar ist.
- Die beiden beispiele in Fig.8 beziehen sich auf eine kindergesicherte Durchdrückpackung, deren Grundfolie 1,2 auf ihrer Verschlußseite mit einer Sicherheitsfolie 4 verschweißt oder verklebt ist. Diese Sicherheitsfolie 4 ist an ihrer Unterseite mit Trennfuge in Form von perforierten und aus der Folie 4 herausgeprägten Nuten 11 versehen, die als Doppelkreuz ausgebildet sind und mit den quer und längs verlaufenden Trennlinien der Durchdrückfolie 1 deckungsgleich zusammenwirken, derart, daß die zwischen den gekreuzten Trennfugen liegenden Näpfe 2 einzeln abtrennbar und beide Folien 1,4 durch die bei der Abtrennung entstehenden Griff-Flächen der Gluten 11 abziehbar sind.
- Der Unterschied beider Ausführungen ist aus der Abbildung ersichtlich und besteht darin, daß das in Fig.8 rechts abgebildete beispiel mit gekreuzten Trennfugen 11 versehen ist, die i n n e r h a 1 b der Folie 4 angeordnet sind, wodurch die Griff-Flächen dieser Trennungsnut 11 erst nach dem Abtrennen der allseits versiegelten Näpfe 2 erreicht werden können, was eine weitergehende Absicherung darstellt.
- Anstelle der kreuzweise verlaufenden Nuten 11 kann die Sicherheitsfolie 4 auch flach bzw. ganz glatt ausgebildet und lediglich mit längs und quer verlufenden Perforierungen versehen sein, derart, daß die urspriinglich von den ausgeprägten Nuten 11 überdeckten Flächen von der Verschweißung resp. Verklebung ausgenommen bleiben, sodaß nach Abtrennung der einzelnen Näpfe 2 die abgetrennten Innenkanten beider Folien 1,4 frei liegen und somit mühelos angefaßt und auseinandergezogen werden können.
- Andrerseits k?rjflon die mit Trennfugen versehenen Nuten 11 zusammen mit den näpfen 2 im gleichen Arbeitsgang auch unmittelbar aus der Grundfolie 1 herausieformt werden, sodaß aie Verschweißung der glatten Sicherheitsfolie 4 relativ einfach ist, ebenso wie es möglich ist, die gekreuzten Trennungsnuten 11 auf beiden Folien 1,4 durch einen Prägevorgang deckungsgleich anzuordnen, wodurch nach Abtrennung der Näpfe 2 doppelseitige Griff-Flächen entstehen.
- Das in Fig.9 abgfebildete Beispiel zeigt, daß es andrerseits möglich ist, die Folien 1 und 4 einstückig herzustellen, derart, daß beide Folien 1,4 um die als Falz ausgebildete Trennungsnut 9 geklappt und deckungsgleich miteinander verschweißt bzw. zusammengeklebt werden. Auch hier können die gekreuzten Nuten 11 auf der Sicherheitsfolie 4 und/oder auf der Grundfolie 1 angeordnet sein, ebenso wie es möglich ist, die Verbindung beider Folien 1,4- mittels einer Zwischenfolie 3 hezustellen, die unter Aussparung der Näpfe 2 als eine beidseits klebefähige Folie ausgebildet sein kann.
- Andrerseits besteht die Möglichkeit die aus der Sicherheitsfolie 4 und/oder Grundfolie 1 ausgeprägten und mit Trennungslinien versehenen IVuten 11-so anzuordnen, daß diese Nuten zwischen den Napfreihen verlaufen, derart, daß jeder einzelne abgetrennte Napf 2 mindestens an einer Seitenkante eine Grifffläche zur Ablösung der Sicherheitsfolie 4 aufweist. Diese mit Trennungslinien versehenen husten 11 können auch kreisförmig oder wellenartig oder in der Form eines i"äanders ausgebildet und im Bogen um die einzelnen Näpfe 2 herumgeführt werden; -wie auch derart, daß eine entlang der Mittellinie zweier Napfreihen verlaufende Trennungsnut 11 mit seitlichen Ausbuchtungen versehen ist, welche in die Zwischenräume zwischen den Näpfen 2 hineinragen. - Diese Anordnung der Trennungsnuten 11 kann auf der Grundfolie 1,2 und/oder deckungsgleich auf beiden Folien 1,2,4 angebracht sein.
- Des weiteren besteht eine andere nicht gezeichnete Ausführungsform darin, eine herkömmliche ein- oder mehrreihige Folienverpackung 1,2 an ihrer Schmal- oder Längsseite um eine Folien fläche gleicher Größe -jedoch ohne Näpfe 2- so zu verlängern, daß diese zusätzliche Folienfläche 1 als Sicherheitsfolie 4 ausgebildet mittels einer perforierten Trennungsmlt 9 deckungsgleich auf die offene I.apfseite der Folie 1,2 geklappt und mit dieser verschweißt eine kindergesicherte Folienverpackung 1,2,4 ergibt. Diese deckungsgleiche Zusatzfolie 4 kann dann zusätzlich mit ausgeprägten Trennungsnuten 11 versehen oder als eine von der Grundfolie 1,2 getrennt hergestellte Sicherheitsfolie 4 durch Verschweißen resp. Verkleben nachträglich mit dieser verbunden werden.
- ie weitere Ausbidungsmöglichkeit die ebenfalls nicht gezeichnet ist, besteht darin, daß eine Durchdrückpackung 1,2,3 auf ihrer Vorschlußseite mit' einer relativ stabilen Sicherheitsfolie 4 verbunden ist, die uber die Mittellinie der versiegelten Näpfe 2 hinweg längs und/oder quer verlaufende ß c h 1 i t z e aufweist, die schmäler sind als eine rablettenstärke, derart, daß die eingesiegelte Tablette zunächst -wie üblich- durch die dünnwandige Verschlußfolie 3 gedrückt und durch einen gleichbleibend kräftigen Fingerdruck vollends durch den sich dabei spreizenden Schlitz der Sicherheitsfolie 4- hindurchgedrückt wird.- Diese Schlitze können auch auf die Öffnung der Näpfe 2 beschränkt werden, ebenso wie es möglich ist, aus der oicherheitsfolie 4 kreuzschlitze auszustanzen, die beim Verschweißen der folien 1,2,3,4 alle versiegelten Napfe abdecken. ei relativ harten Sicherheitsfolien 4 können die Kreuzungsstellen dieser schlitze zusatzlich mit einer kleinen, angemessenen Lochung versehen und/oder mit einer ringförmigen Perforierung ausgebildet werden, die etwa dem Napfdurchmesser entspricht, wegegen bei sehr dünnwandigen Sicherheitsfolien 4- an den Schnittpunkten kleine Verbinduntosstege empfohlen werden, die dDs Durchdrücken durch den ruzschlitz etwas erschweren.
- andererseits besteht die Möglichkeit, eine ein- oder mehrreihige durchdrückpackung 1,2,3, mit einer Sicherheitsfolie 4 zu kombinieren, die in Größe und Ausführung spiegelbildlich der Grundfolie 1,2 entspricht und mit deckungsgleich angeordneten Näpfen 2 -jedoch o h n e Tabletteninhalt- ausgebildet ist, derart, daß die aus der Sicherheitsfolie 4 ausgeprägten Näpfe mit quer oder kreuzweise verlaufenden Trennungsfungen versehen sind. Die durch die Verschlußfolie 3 hindurchgedrückten Tabletten werden dann in den Näpfen der Sicherheitsfolie 4 aufgefangen und durch Aufreißen der Trennungsfugen oder durch bloßes Auseinanderspreizen dieser Fugen daraus entnommenl - Statt der Näpfe kann die Sicherheitsfolie 4 auch mit Trennungslinien versehene Nuten 11 aufweisen, die über die versiegelten Näpfe 2 hinweglaufen und in ihrer Breite und lichten Höhe mindestens der Napfgröße entsprechen und innerhalb der Folie 4 so angeordnet sind, daß die durchgedrückten Tabletten darin aufgefangen und durch Spreizen der Trennungsfugen daraus entnommen werden können.
Claims (32)
- Schutzansprüche 1. Kindergesicherte Verpackung für feste Arzneimittel wie Tabletten, Dragées odgl., bestehend aus einer thermoplastischen c;rundfolie mit tiefgezogene Näpfen und einer die Näpfe verschließenden Sicherheitsfolie, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise deckungsgleich übereinander liegenden Flächen der Grundfolie (1) und Sicherheitsfolie (4) durch geeignte Mittel gegeneinander gepreßt und für Winderhand schwer lösbar miteinander verbunden sind.
- 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch -ekennzeichnet, daß zwischen Grundfolie (1) und Sicherheitsfolie (4) eine dünnwandige Zwischenlage in Form einer Durchdrückfolie (3) angeordnet ist, die zur Versiegelung der Näpfe (2j mit der Grundfolie (1) oder mit der Grundfolie (1) und oicherheitsfolie (4) durch Kleben, Verschweißen odgl. satt haftend verbunden ist.
- 3. Verpackung nach den Ansprüchen 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (4) an zwei gegenüberliegenden beitenkanten Überlappungen aufweist, die eine dazwischen liegende, beliebige Durchdrückpackung (1,2,3) umgreifen und diese mit der Verschlußseite (3) gegen die Fläche der Sicherheitsfolie (4) pressen, dadurch, daß die nach unten wirkende, federnd und mit Vorspannung ausgebildete Umbördelung an mindestens einer Flanke mit einer Rastung (5) versehen ist.
- 4-. Verpackung nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die rastung (5) der Napfform (2) entsprechend wellenförmig oder sichelartig ausgebildet ist und mit ihren vorspringenden Nasen in die Zwischenräume der reihenweis angeordneten Näpfe (2) eingreift, sodaß eine ausreichend satt Fixierung der Durchdrückpackung (1,2,3) Lrewährleistet ist, welche einer-unbeabsichtigten oder durch Kinderhand versuchten Längsverschiebung entgegenwirkt.
- 5. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchdrückpackung (1,2,3) zwischen den einzelnen Näpfen (2) mit quer und/oder längs verlaufenden, perforierten Schwächungslinien ausgebildet ist und daß die näpfe (2) auf den einzelnen Trennstreifen wechselseitig angeordnet sind, derart, darS jedem Napf (2) innerhalb seines Trennstreifens eine deckungsgleiche Fläche der Folie (1) zugeordnet ist, welche zugleich die Funktion einer Sicherheitsfolie (4) übernimmt.
- 6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gleichartige Folien (1,2,3), deren Näpfe (2) auf den einzelnen Trennstreifen wechselseitig angeordnet sind, mit ihren Napfseiten (3) übereinandergelegt deckungsgleich stapelbar sind.
- 7. Verpackung nch den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gleichartige mit wechselseitig angeordneten Näpfen (2) versehene Folien (1,2,3) mit ihren Verschlußseiten (3) durch Verschweißen oder Verkleben zusammengefügt sind, derart, daß jeder einzelne Napf (2) mit einem flachen, deckungsgleichen Teilstück der Grundfolie (1) kindersicher abgedeckt und verschlossen ist.
- 8. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß aus der Grundfolie (1) einer zweireihigen Durchdrückpackung (1,2,3) mit wechselseitig angeordneten Näpfen (L) entlang ihrer mittellinie eine mit einer Trennfug versehene itille bzw. Nut (9) ausgeprägt ist, derart, daß beide Hälten dieser Folie (1,2,3) mit ihren Verschlußseiten (3) auSeinandergeklappt durch Kleben und/oder Verschweißen fest miteinander verbunden sind, sodaß eine einreihige, raumsparende und deckungsgleich stapelbare Folienpiatte mit halber Gundfläche entsteht, die ohne eine spezielle Sicherheitsfolie (4) kindergesichert ausgebildet ist und durch streifenweises Auftrennen der Nut (9) mittels der dann freiliegenden beiden Griff-Flächen zur Tablettenentnahme geöffnet werden kann.
- 9. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die mit wechselseitig angeordneten apfen (2) versehende Grundfolie (1,3) eine perforierte Quernut (9) aufweist, welche die Folienplatte ('1,2,3) in ihrer Lunge deckungsgleich halbiert, derart, daß die Verschlußseiten beider Hälften um die ;ut (9) geklappt lurch Verschwei"en odgl. fest und kindergesichert miteinander verbunden sind.
- 10. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß eine beliebige, herkömmliche ein-oder mehrreihige Folienverpackung (1,2) an einer Schmal- oder Längskante um eine Folienfläche (1) gleicher Größe, jedoch ohne Näpfe (2), so vergrößert wird, daß diese erweiterte Folienfläche die gleiche Grundfläche aufweist wie die Grundfolie (1,2) und als Sicherheitsfolie (4) ausgebildet mittels einer perforierten Trenn-Nut (9) deckungsgleich auf die offene Napfseite geklappt und mit dieser verschweißt eine kindergesicherte Folienverpackung (1,2,4) ergibt, wie auch dadurch, daß diese Zweitfolie von der Grundfolie(1) getrent hergestellt und als spezielle Sicherheitsfolie (4) deckungsgleich mit dieser verbunden wird.
- 11. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß aus der Folienverpackung (1,2) und/oder aus der ihr zugeordneten Sicherheitsfolie (4) zwischen den Näpfen (2) quer und/oder längs verlaufende Trennungsnuten (11) ausgeprägt sind, welche vorzugsweise innerhalb der Platten (1,2,4) durch einen ringsumlaufenden glatten Flansch begrenzt werden, derart, daß die Näpfe (2) einzeln abgetrennt und mittels der dadurch frei liegenden Griffflächen durch Abziehen der Sicherheitsfolie (4) zur Tablettenentnahme geöffnet werden können.
- 12. Verpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Folien (1,4) durch eine Walznut (9) aufeinander geklappt kindergesichert versiegelt oder mittels einer doppelseitig; wirkenden Klebofolie (3) fest miteinander verbunden sind.
- 13. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß eine glatte Sicherheitsfolie (4) und die Grundfolie (1) zwischen den pfen (2) mit einfachen, deckungsgleichen Trennlinien versehen sind und daß beim Versiegeln beider Folien (1,4) entlang dieser '£rennungslinien etwa 3 mm breite Flächen von der Verschweißung freibleiben, die durch den umlaufenden verschwißten Flanschrand begrenzt sind, derart, daß beim Abknicken der Trennungslinien niindestens eine Kante der aufgebrochenen Folie (1,4) als Griff-1'läche zum öffnen und Entnehmen der Tablette Treiwird.
- 14. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß eine Durchdrückpackung (1,2,3) auf der Verschlußseite mit einer relativ stabilen Sicherheitsfolie (4) verbunden ist, die über die versiegelten Näpfe(2) hinweg längs und/oder quer verlaufende S c h.l i t z e aufweist, die schmäler sind als eine Tablettenstärke derart, daß die eingesiegelte Tablette -wie üblich- zunächst durch die dünnwandige Verschlußfolie (3) gedrückt und durch einen etwas kräftigeren Druck vollends durch den sich spreizenden Schlitz der Sicherheitsfolie (4) hindurchgedrickt wird, wie auch dadurch, daß die Verschlußseite der Näpfe (2)(3)(4) mit Kreuzschlitzen abgedeckt wird, die an den Kreuzungsstellen gelocht und/oder mit einer ebenfalls auf der Sicherheitsfolie (4) angebrachten ringertigen Perforierung versehen ist, welche etwa dem Napfdurchmesser entstricht.
- 15. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß eine ein- oder mehrreihige Durchdrückfolie (1,3,2j mit einer Sicherheitsfolie (4) verbunden wird, derart kombiniert, daß die Sicherheitsfolie (4) in Größe und Ausführung spiegelbildlich der Grundfolie (1) mit deckungsgleich angeordneten Näpfen (2) -jedoch o h n e Tabletteninhalt - entspricht, derart, daß die aus der Sicherheitsfolie (4) ausgeprägten Näpfe (2) mit quer oder kreuzweise verlaufenden Trennungsfugen versehen sind; wie auch dadurch, daß aus der Sicherheitsfolie (4) quer und/oder längs verlaufende mit Trennungslinien verseh-ene Nuten (11) ausgeprägt werden, die in ihrer lichten Höhe mindestens der Napfhöhe entsprechen und so angeordnet sind, daß sie beim Zusammenpressen beider Folien (1,2,3 + 4,2' oder 4,11) genau unterhalb den versiegelten oeffnungen der Näpfe (2,3) liegen, sodaß die eingesiegelten Tabletten durch die dünne Deckfolie (3) hindurchgedrückt von diesen Nuten (11) oder von den aus der Sicherheitsfolie (4) ausgeprägten l e e r e n näpfen durch Auf brechen oder Spreizen ihrer I'rennfugen daraus entnommen werden.
- 16. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die relativ starre Sicherheitsfolie (4) aus kunststoff oder aus einer besonders beschichteten bzw.imprägnierten Fappfolie besteht.
- 17. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontrollschema (8) unmittelbar auf die Sicherheitsfolie (4) gedruckt oder in Form eines Kontrollkärtchens zwischen die Folien (1,4) einschiebbar ist, oder als Haftfolie ausgebildet auf die Sicherheitsfolie (4) geklebt wird.
- 18. Verbackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, deß die Sicherheitsfolie (4) als Schieber oder Klammer ausgebildet ist.
- 19. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die als Schieber oder Klammer ausgebildete Sicherheitsfolie (4) mit Versteifungsrippen und/ oder Querstegen (6) versehen ist und daß innerhalb dieser Folie (4) entlang der Mittellinie zusätzliche Raster in Form von Noppen Zapfen odgl. angeordnet sind, die in entsprechende Aussparungen der Grundfolie (1) eingreifen.
- 20. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die als Schieber oder Klammer ausgebildete Sicherheitsfolie (4) stirnseitig, mit abgekröpften Doppelrasten (7) ausgebildet ist.
- 21. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die als Schieber oder Klammer ausgebildete Sicherheitsfolie (4) an mindestens einer stirnseite mit einer gezahnten AbreilSkante versehen ist.
- 22. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Fixierung der Durchdrückpackung (1,2,3) innerhalb der als Schieber oder Klammer ausgebildeten Sicherheitsfolie (4) auf die äußeren stirnseitigen Rasten (9) beschränkt (Fig.2), sodaß beliebige handelsübliche Durchdrückpackungen (1,2,3) damit kombinierbar sind.
- 23. Verpackung nach den vorausgegan<genen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchdrückpackung (1,2,3) mit gezahnten beitenkanten versehen ist, die in entsprechende Ausnehmungen innerhalb der beiden Führungsleisten der Sicherheitsfolie (4) eingreifen, sodaß die dadurch erzielte Fixierung einer Längsverschiebung der Folien (1,4) entgegenwirkt.
- 24. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Überlappung der als Klammer ausgebildeten Sicherheitsfolie (4) eine Griffnute (10) aufweist und der abwärts gerichtete Schenkel dieser Überlappung federnd ausgebildet und mit einer wellenartigen Rastung versehen ist.
- 25. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die aus der Grundfolie (1) und/oder aus der Sicherheitsfolie (4) ausgeprägten und mit Trennfugen versehenen Hohlkehlen, Rippen oder Nuten (9,11) die langes und/oder quer verlaufenden Perforierungen dieser Folien (1,4) teilweise -unter Begrenzung durch den deren umlaufenden Flansch- oder in voller Länge überdecken, sodaß die derart eingeschlossenen Näpfe (2) einzeln abtrennbar sind, derart, daß die den abgetrennten Napf (2) abdeckende Picherheitsfolie (4) zur Entnahme des Büllguts an mindestens einer Griff-Fläche der halbierten Trennungsnut (9,11) ablösbar ist.
- 26. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die aus den Folien (1,4) ausgeprägten Trennungsnuten (9,11) kreuzartig zusammenlaufen und an der Kreuzungsstelle vorzugsweise abgerundet sind.
- 27. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die mit trennfuge versehenen Nuten (11) zusammen mit den Näpfen (2) unmittelbar aus der Grundfolie (1) in einem Tiefziehvorgang herausgeformt werden, derart, daß diese Nuten mit den aus der Sicherheitsfolie (4) ausgeprägten lauten (11) beim Zusanimenschweifen beider Folien (1,4) deckungsgleich übereinstimmen, sodaß nach Abtrennung der Näpfe (2) d o p p e 1 s e i t i g e Griff-Flächen entstehen.
- 28. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die aus der Sicherheitsfolie (4) und/ oder Grundfolie (1) ausgeprägten und mit Trennungslinien versehenen uten (11) zwischen den Napfreihen verlaufen, derart, daß jeder einzelne abgetrennte Napf (2) mindestens an einer Seitenkante eine Griff-Fläche zur Ablösung der Sicherheitsfol:.e (4) aufweist.
- 29. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Trennungslinien versehen Nuten (11) rungförmig um die einzelnen näpfe (2) angeordnet und/ oder wellenartig oder in der Form eines Mäanders ausgebildet im Bogen um die einzelnen Näpfe (2) herumgeführt werden, derart, daß diese Anordnung je einseitig juf Folie (1) oder Folie (4) oder doppelseitig und deckungsgleich auf beiden Folien (1,4) angebracht wird.
- 30. Verpackung nach den vorausgegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die entlang der mittellinie zweier Napfreihen verlaufende Trennungsnut (11) mit seitlichen Ausbuchtungen versehen ist, welche in die Zwischenrune zwischen den Näpfen (2) hineinragen, derart, daß diese Anordnung auf die Grundfolie (1,2) beschränkt oder auf beiden Folien (1,2,4) deckungsgleich angebracht wird.
- 31. Verpackung nach den Ansprüchen 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß die unterhalb der Näpfe (2) auf der Sicherheitsfolie (4-) angeordneten Schlitze, sowie die ;l'rennungslinien der aus der Sicherheitsfolie (4) herausgaprägten Näpfe und lunten (11) als für Kinderhände schwer durchdrückbare S c h w 2. c h u n g s 1 i n i e n ausgebildet sind, derart, daß die Näpfe (2) der Grundfolie (1) durch die Verschweißung beider Folien (1,4) ohne die Verwendung einer speziellen Verschlußfolie (3) luftdicht abgeschlossen sind.
- 32. Verpackung nach Anspruch 31 unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gruildfolie (1,2) ohne die Verwendung einer speziellen Verschlul-folie (3) mittels einer dünnwandigen, jedoch ausreichend stabilen Sicherheitsfolie (4) verschweißt wird, derart, daß die Sicherheilsfolie (4) im Bereich der Näpfe (2) mit kalotten- oder hockerartigen Erhebungen versehen ist, die in die Öffnungen der Näpfe (2) soweit hineinragen, daß die evtl. mit Schwächungslinien versehenen Kalotten bzw. Höcker von außen nur schwer verletzbar sind, sowie derart, daß die Füllhöhe der Näpfe (2) um die Iiöhe dieser Einbuchtungen erhöht wird sodaß eine relativ einfache und dicht verschlossene "kindergesicherte Durchdrückpackung" (1,4) entsteht.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |