DE1541281A1 - Sterile Verpackung und Methode zu ihrer Herstellung - Google Patents
Sterile Verpackung und Methode zu ihrer HerstellungInfo
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Description
- Beschreibung Sterile Verpackung und Methode zu ihrer Herstellung Diese Erfindung betrifft Verbesserungen bei Packungen für flache Materialien, wie Verbandsmittel.
- Sterile Artikel, wie Schwämme, Tampons, Verbände und ähnliche werden oft zu zweit oder mehreren in einer einzigen Packung abgepackt, vorzugsweise auf die Weise, daß bei Bedarf jeweils ein Stück entnommen werden kann, ohne daß weder der zu entnehmende Artikel noch das in der Packung verbleibende andere Stück berührt werden müssen (vergleiche hierzu die US-Patentschriften 2 968 396, 3 119 495 und 3 148 771, denen gemäß solche ArtikeL zu zweit abgepackt werden, indem sie zwischen zwei Papierblättern, die für Luft durchlässig, aber für in der Luft befindliche Bakterien undurchlässig sind, übereinandergelegt werden und danach die Seitenkanten der Papierblätter mit thermoplatischem Klebatoff oder einem andersarrtigen Klebematerial verbunden werden, um den Inhalt zu schützen. Sollten die Verbandsmittel als steril verkauft werden, eo wird die geschlossene Packung zur Steriliesierung des Inhalts dann mit Wasserdampf behandelt, wodurch die geschlossene Packung für die Folgezeit gegenüber Mikroorganismen bis zum Öffnen der Packung geschützt wird. Weiteren Schutz verleiht die Packung nach dem Öffnen insoweit, als sie den freigelegten Inhalt vor der Berührung mit einem Tisch oder einer anderen Unterlage bewahrt, auf welche die offene Packung zur Entnahme ihres Inhalts gelegt wurde.
- Zur Erleichterung des Gebrauchs wird die Packung vorzugsweise hergestellt, indem man zwei übereinandergelegte Papierblätter entlang einer Kante zusammenklebt, jedes Blatt über die Klebkante an einer Faltlinie im Abstand von der Klebkante zurückfaltet, so daß zwei Taschen zwischen den Blättern entstehen, jeweils eine zur Aufnahme eines Randteils jedes Artikels; anschließend werden die beiden verbliebenen angrenzenden Ränder beider Blätter versiegelt, ao daß beide Artikel vollständig eingeschlossen werden. Dies gestattet einer Pflegerin oder einem Chirurgen das Öffnen der Packung lediglich durch Einführen des Daumens in den Zwischenraum zwischen den beiden Faltabschnitten, um sie auseinanderzubreiten, wodurch die Falten leicht gefaßt und aufgerissen werden können, um die Verbindung zwischen den Faltabschnitten zu zerreißen. Durch diesen Griff platzen gleichzeitig die seitlichen Ränder der Packung. Die Packung wird dann auseinandergezogen und flachgelegt, um beide Artikel freizulegen, wobei jeder Artikel vom anderen separiert ist.
- Jedoch ist es schwierig, Faltpackungendieser Art an der Stelle mit unterschiedlicher Dicke des Klebrands wo beispielsweise 2 Schichten mit 4 Schichten zusammentreffen, zu versiegeln.-Bei früheren Packungen mit geradem Randüberlappungesaum beim Wechsel der Schichtdicke erstreckt sich ein Kanal in gerader Linie zwischen ihren äußeren und inneren Enden, durch die, falls nicht besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden zur Sicherung der Füllung des Kanals durch den Klebstoff, Luftbakterien leicht in die Packung eindringen können, besonders bei einer flexiblen Packung, so daß sie als Blasebalg beim Zusammendrücken und Auslassen wirkt, wodurch der Inhalt der Packung verunreinigt wird. Während vorgeschlagen wurde, sich gegen ein derartiges Öffnen der Stelle mit wechselnder Anzahl von Schichten zu schützen, indem man dieselbe durch Abdichten mit dem thermoplastischen Klebstoff gemäß dem Verfahren der US-Patentschrift 3 070 225 sichert, ist es in der Praxis schwierig, diese Bedingung bei Produktionsprozessen mit hoher Stundenleistung zu erfüllen und sie mit der Billigkeit des Produkts in Einklang zu bringen.
- Ein Hauptgegenstand dieser Erfindung betrifft eine Uberlappungskonstruktion, die für eine sterile Packung gut geeignet ist und die zur Verhinderung des Eindringens von Luftbakterien in den Inhalt der Packung verwendbar ist.
- Ein weiterer Gegenstand betrifft eine verbesserte Packung der genannten Art mit einer verbesserten Versiegelungsetruktur, die das Eindringen von Bakterien an allen Stellen der Packung verhindert.
- Die erfindungsgemäße Packung gestattet dem Verwender eine zuverlässige Kontrolle des Inhalts während dem Öffnen der Packung, wobei versehentliches Herausfallen oder Berühren des darin enthaltenen sterilen Artikels vermieden wird.
- Die Erfindung betrifft auch eine verbesserte Methode zum Einwickeln übereinandergelegter, flacher Artikel auf eine Weise, daß ein zuverlässiger Abschluß der Artikel vor Verunreinigung durch Luftbakterien gesichert und die Einzelentnahme beim Öffnen der Packung auf hygenische Weise erleichert wird.
- Die erfindungsgemäße Packung ist relativ einfach und billig in der Konstruktion, gut aussehend, hygenisch und für die beschriebenen Zwecke gut geeignet.
- Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden ausführlichen Beschreibung der gegenwärtig bevgrzugten Ausführungsformen der Erfindung und den Zeichnungen hervor.
- Figur 1 zeigt eine Draufsicht eines flachen rechteckigen Stücks Papier, aus dem die Packung vorzugsweise hergestellt wird.
- Figur@@2, 3, 4 und 5 zeigen per.pektivd>sche An3ichten aufeinanderfolgender Stufen bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Packung aus dem Papierblatt der Figur 1 gemäß der erfindungsgemäßen Methode.
- Figur 6 zeigt eine Seitenansicht der fertigen Packung.
- Figur 7 zeigt einen Ausschnitt einer stark vergrößerten perspektivischen Ansicht, die ausführlicher die Konstruktion der Überlappungsverbindung der erfindungsgemäßen Packung zeigt.
- Figur 8 zeigt einen Ausschnitt einer Draufsicht im Maßstab der Figur 7 und veranschaulicht einen Teil der Verbindungskonstruktion der Packung und die Art, auf die das Eindringen von Luftbakterien vermieden wird.
- Figur 9 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfahrungsgemä#en Packung, nachdem dieselbe auseinander gezogen wurde, um zwei darin verpackte Schwänirne für chirurgische Zwecke freizulegen und zu separieren.
- Figur 10 zeigt eine Vorderansicht einer modifizierten Ausführungsform der Packung gemä# der Erfindung, wobei ein Stück zur Erläuterung des Details entfernt wurde, Pigur 11 zeigt eine Seitenansicht ähnlich wie Figur 10 einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
- Figur 12 zeigt ein Bruchstück einer perspektivischen Ansicht einer noch anderen Ausführungsform gemäß der Erfindung.
- Die Figur@1 bis 5 veranschaulichen aufeinanderfolgend die Methode der Herstellung einer erfindunggemäßen Packung. Es ist begreiflich, daß die angeführten Packungen lediglich Beispiele für viele Packung arten sind, für welche die Erfindung nutzbringend angewandt werden kann, und daß die Erfindung nicht nur auf die gezeigten spezifischen Packungen beschränkt ist.
- Figur 1 zeigt ein einzelnes Papierblatt 2O, vorzugswei se ein relativ billiges dünnes, undurchsichtiges Einwickelpapier, wie weißes Sulfitpapier, das entlang einer Umrandungsfläche, die alle vier Ränder des Blattes umfaBtsmit einem druckempfindlichen Klebstoff beschichtet ist, so daß ein Klebrand 22 erhalten wird. Die Gegenseite des Blattes 20 ist in einem Querband oder Zone 24 mit einem thermoplastischen Dichtungsklebbtoff oder einer anderen Wärme- und Druckversiegelung beschichtet, wie durch die eingeklammerte Fläche in Figur 1 angedeutet wird.
- Vor der Aufbringung des Klebstoffs auf den Rand 22, jedoch nach dem Beschichten der Zone 24 mit Klebstoff, wird das Blatt 20 entlang der mittleren Faltlinie 26 (Figur 1) zur Hälfte gefaltet, um die gefalteten Hälften der Gegenseite des Blatts 20 Seite auf Seite zu bringen (Figur 2). Der gefaltete Rand 26 wird dann durch Anwenden von Wärme und Druck auf den gefalteten Rand bis zur Linie 28 in Figur 2 versiegelt, wodurch die gefalteten Hälften des Querbandes 24 miteinander verbunden werden.
- Als nächste Stufe bei der erfindungsgemäßen Methode wird ein Teil des gefalteten Kleberandes des Blattes 20 einwärts der Faltlinie 26 abgeschnitten oder abgekantet, was die gestrichelte Linie 30 in Figur 2 andeutet, wodurch das in Figur 3 gezeigte Zwischenerzeugnis entsteht. Gemäß einem Hauptmerkmal der Erfindung erfolgt diese Abkantung durch Auszackschnitt an mindestens den äußeren Seitenrändern des Blattes durch den Klebrand 22, wodurch eine Sägezahnkante aus bei~spielsweise drei Zähnen 32, 34 und 36 auf einer Seite und drei Zähnen 38, 40 und 42 auf dem Klebrand der anderen Seite des Blatts gebildet wird. Zwischen den Klebrändern wird der gefaltete Rand in einer geraden Linie 44 abgeschnitten. Der abgetrennte, gefaltete Teil wird entfernt; die verbliebene Packung besteht in dieser Stufe nun aus zwei getrennten Stücken Papier 46 und 48, die entlang dem oberen Rand bis zur Linie 28 miteinander verbunden sind. Dann bringt man zweckmäßigerweise Klebstoff auf den Rand 22 auf0 Gemäß Figur 4 wird die Packung anschließend zu einem tWt gefaltet, so daß eine Tasche 50 zwischen den Vorderflächen des Blatts 48 und eine andere Tasche 52 zwischen den Vorderseiten des Blatts 46 entsteht.
- Eine Seite eines Schwamms oder eines ähnlich großen Verbandmaterials 54 wird in die Tasche 50 und ein anderer Sehwamm 56 auf ähnliche Weise in die Tasche 52 eingefügt, wobei sich die Schwämme innerhalb dem von dem Klebrand 22 umrahmten Bereich befinden. Die gefaltete Packung wird dann geschlossen, wie in Figur 5 gezeigt wird, so daß ein Klebrand 22 des Blatts 46 den Klebrand 22 des Blatts 48 entlang den drei verbliebenen nicht versiegelten Rändern der Packung berührt. Die Ränder 22 der geschlossenen Packung werden dann Druck ausgesetzt, wodurch die Packung entlang den beiden gegenüberliegenden Seitenrändern 58 und 60 und dem nunmehr oben liegenden Rand 62 versiegelt werden.
- Aus der Figur 6, die eine Seitenansicht in vergrößertem Maßstab der fertigen Packung von Figur 5 zeigt, ist zu ersehen, daß auf diese Weise ein Paar von Falten 49 und 51 gebildet worden ist, die nicht aneinander haften, mit Ausnahme des Teils zwischen der Linie 28 bis zum teilweise gezahnten Rand 32-44; dies gestattet es, die Falten 49 und 51 auseinanderzuziehen, indem man den Zeigefinger aazwischenschiebt.
- Diese Anordnung erleichtert das Wiederöffnen der versiegelten Packung insofern, als der Schwamm 54 indirekt greifbar ist durch Einklemmen der Falte 49 zwischen den Daumen und einen Finger der einen Hand, und der andere Schwamm 56 in der Palte 51 zwischen dem Daumen und Finger der anderen Hand, wodurch beide Falten leicht auseinandergerissen werden können, um die Siegelverbindung entlang dem gezahnten Rand 32 bis 44 und dann entlang den Rändern der Packung hinter der Verbindung entlang dem oberen Rand 62 aufzureißen, wodurch die Packung längs den versiegelten Rändern aufgerissen wird, wie in Figur 9 gezeigt ist. Die Schwämme 54 und 56 sind nun einzeln zur Entnahme freigelegt, wobei sie sich weder gegenseitig noch das äußere der Packung berühren. Die Packung kann in diesem Zustand mit der Außenseite nach unten auf einen Tisch gelegt werden und schützt die Schwämme vor Verunreinigung durch die Tischoberfläche, während ein oder beide Schwämme in den Taschen verbleiben für die unmittelbare Entnahme und Verwendung.
- Erforderlichenfalls kann die Packung vollständig auseinandergerissen werden, um das Blatt 46 vom Blatt 48 zu trennen, wobei zwei getrennte halbe Packungen, die jeweils einen Schwamm enthalten, erhalten werden.
- Vorzugsweise unterscheidet sich das auf den Streifen 24 aufgebrachte Klebmittel von dem für den Rand 22 verwendeten, indem ersteres durch Anwendung von Wärme und Druck wärmehärtend ist und weniger Haftung aufweist als letzteres, so daß der gezackte Rand 32 bis 44 leichter auseinandergezogen werden kann, als die durch den Klebstoff längs dem Rand 22 versiegelten Ränder. Dies erleichtert das Oeffnen der Packung durch einen raschen Zug an den Falten 49 und 51, der bei der Fortsetzung zur Lostrennung beider Blätter 46 und 48 entlang der Verbindung ihrer Seitenränder bis zur Querversiegelung 62 führt; dabei ist eine viel größere Kraft notwendig, um die Packung in zwei getrennte Blätter zu scheiden. Auf diese Weise wird gesichert, daß die Packung nicht durchgerissen wird, wenn lediglich beabsichtigt ist, sie offen hinzulegen, wie die Figur 9 zeigt.
- Die genannte Packungskonstruktion ist besonders gut geeignet zum Abpacken steriler Artikel, da die geklebten Randbereiche, die sich über die Sägezahnkante 32 bis 44 als auch längs den Rändern der Packung und der oberen Kante 62 erstrecken, für Luftbakterien undurchlässig sind, wodurch der Inhalt der Packung vor'Werunreinigung geschützt wird. Dieses Ergebnis erzielt man ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen beim Versiegeln über die inneren Ränder der Falten 49 und 51 an der Überlappung, wo die Packung die Schichtdicke von vier Schichten auf zwei Schichten Papier ändert. Trotz der Klebversiegelung über der Überlappung kann diese Schichtänderung die Trennung des Blattes 46 vom Blatt 48 verursachen, so daß ein Kanal oder Tunnel 66 geschaffen wird figur 6 und 7), der an seinem äußeren Ende an der Seite der Packung gegen die Außenatmosphäre offen ist und der an seinem inneren Ende mit dem Inneren der Packung jenseits dem Klebrand 22 verbunden ist. Obwohl im allgemeinen dieser Zwischenraum durch das Fließen' des Klebstoffs auf dem Rand 22 auch verstopft wird, kann es doch zuweilen vorkommen, daß eine kleine Öffnung oder ein Kanal verbleibt, der groß genug ist, um das Eindringen von-Luftbakterien zu gestatten. Durch die Gegenwart des Sägezahnrades gemäß dieser Erfindung führt eine Trennung der Blätter 46 und 48 an ihrer Verbindungsstelle von vierfacher Schichtdicke der Packung zu einem Durchgang oder Kanal 66, der anstatt gerade quer zur Klebeverbindung zu verlaufen, zickzackförmig gewunden ist wegen der Sägezahngestaltung der Zahnung 32 - 42, die beim Zackenschnitt gemäß der Figur 3 gebildet. wurde. Folglich muß ein in die Packung über den Durchgang 66 eingetretener Luftstrom 5 oder 6 Wendungen ausführen, bevor er das Innere der Packung erreicht, wie durch die Pfeile in Figur 8 veranschaulicht wird. Als Folge davon werden Luftbakterien dagegenprallen und an den Wandungen des Durchgangs 66 an der Außenseite jeder Kurve hängen bleiben. Wegen der Zahl der Wendungen (3 Wendungen werden gegenwärtig als minimale Zahl von Wendungen längs dem versiegelten Bereich 22 vorgezogen) ist die Gefahr, daß Bakterien unter normalen Bedingungen das Innere der Packung erreichen, in hohem Maße verringert.
- Folglich erhält man durch den einfachen Kunstgriff, daß zwei der vierfach zusammentreffenden Schichten der Packung einen gezackten oder sägezahnartigen Rand vom Außenrand der Packung bis mindestens zum inneren Rand des Klebrandes aufweisen, eine viel zuverlässiasre sterile Packung, ohne dass besondere Vorsichtsmaßnahmen oder besondere Behandlung im Hinblick auf die Wärmeversiegelung der Packung an der Stelle mit veränderter Schichtenzahl erforderlich sind.
- Die Figur10, 11 bzw. 12 veranschaulichen drei Abwandlungen der Erfindung. Sie weisen das gemeinsame Merkmal auf, daß der beim Schneidctorgang der. Figur 3 gebildete, gezackte Rand sich ttber die ganze Packung und nicht nur über den Klebrandbereich erstreckt.
- Außerdem erläutert die Figur 10 einen gezackten Rand aus einer Reihe von sinusförmiger Zahnung 70 als andere Möglichkeit für die Sägezahnform der Zahnung 32 - 42.
- Die Figur 11 veranschaulicht einen gezahnten Rand aus einer Vielzahl von ausgebogten Zähnen 72, welche einen gewundenen Gang beim uebergang von zweifacher auf vierfache Stärke des Verpackungsmaterials ergibt. Die Figur 12 zeigt einen der Falte 51 zugeordneten gezahnten Rand aus einer Reihe von Ihnen 74 von Sägezahnform und eine andere, der Falte 49 zugeordnete Reihe von Sägezähnen 76, wobei die Zähne 74 gegen die Zähne 76 versetzt sind, so daß die Spitze Jedes Zahnes 74 mit einem Tal eines zugeordneten Zahns 76 zusammentrifft.
- Dadurch wird die Zahl der Krümmungen bei einer gegebenen Zahl von Zähnen beim Zusammentreffen der zweifachen Dicke mit der vierfachen Dicke der Packung verdoppelt.
- Aus der Beschreibung ist zu ersehen, daß die Erfindung eine wirtschaftliche hygienische Packung vermittelt, die zuverlässig ihren Inhalt gegen Verunreinigung durch Luftbakterien söhtitzt und daß die erfindungsgemäße Methode eine wirtschaftliche Massenproduktion der Packung gestattet.
- Patentansprüche
Claims (14)
- P a t e n t a n s p r ü c h e 1. Packung, bestehend aus übereinandergelegten relativ dünnen Folien, die entlang ihren peripheren Teilen unter Entstehung einer staubfesten Randversiegelung miteinander verbunden sind und einem mit Hilfe dieser Folien und zwischen ihnen innerhalb der verbundenen peripheren Teile verpackter Gegenstand, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t * da# eine der Folien eine gezahnte Randkante aufweist, die sich zwischen den Folien befindet und sich quer über einen der verbundenen peripheren Teile der Packung erstreckt.
- 2. Mehrfolienpackung mit einem Überlappungssaum quer zum Rand der Packung aus zwei Schichten des Verpackungs matrials, das die gegenüberliegenden Seiten eines Randkantenteils einer dazwischen beflndlicher dritten Schicht überlappt und beide Schichten sich jenseits der dazwischen befindlichen dritten Schicht zu einer Verbindung der beiden Schichten ausdehnen und einen Zwischenraum ergeben längs des Randkantenteil, an dei die beiden Schichten durch die dritte Schicht getrennt werden, dadurch g e k e n n z e i c h n e t aß der Randkantenteil eine Vielzahl von Vorsprüngen aufweist, die sich gegen die Verbindung der beiden Schichten erstrecken, so daß ein gewundener Zwischenraum entlang dem Überlappungssaum vorhasnden ist.
- 3. Packung nach Anspruch 2, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß die Vorsprünge eine sägezahnartige Form aufweisen.
- 4, Packung nach Anspruch 2, dadurch g e -k e n n z e i ¢ h n e t , daß die Vorsprünge ausgebogt sind.
- 5. Packung nach Anspruch 2,. dadurch g, e k e n n -z e i c h n e t , daß die Vorsprünge sinusförmig sind.
- 6. Packung nach Anspruch 2, dadurch g e k 0 fl n n -z e i c h n e t , daß eine vierte Schicht des Materials zwischen den beiden Schichten, die der dritten Schicht benachbart sind, vorhanden ist. die einen Randkantenteil angrenzend an den Randkantenteil der dritten Schicht aufweist und diesem entlang, bot eine Vielzahl von VorgprUngen vorhanden ist, die sich gegen die Verbindung der beiden Schichten erstrecken.
- 7. Packung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n -s e i a h n e t , daß die Vorsprünge der dritten und vierten Schicht miteinander ausgerichtet sind.
- 8, Packung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß die Vorsprünge der dritten und vierten Schicht in gegenseitigem Wechsel gestaffelt angeordnet sind.
- 9. Sterile Packung, g e k e n n z e i c h n e t durch eine Vielzahl von Folien übereinander, die miteinander entlang einem Randteil klebend verbunden sind, ein zwischen mindestens zwei Folien befindlicher Gegen stand, wobei mindestens eine Folie sich zwischen den zwei Folien befindet und an einem gezahnten Randteil davon endet, der sich von den Außenkanten beider Folien quer zu den klebend verbundenen Randteilen beider Folien erstreckt, wodurch beide Folien angrenzend an den gezahnten Randteil der einen Folie von-einander separiert sind und damit einen gewundenen Zwischenraum ergeben, der sich als Samller für zenit Luftströsen über diesen Zwischenraum eindringende Luftbakterien eignet.
- 100 Packung, enthaltend zwei übereinanderliegende Verpackungsfolien, die längs den übereinander befindlichen Randkantenteilen rundherum mtein@nder versiegelt sind, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß eine Kante des Randes der Packung zwischen den übereinander befindlichen Kantenteilen eine Schicht des Verpackungsmaterials enthält, wodurch eine Tasche längs dieser einen Kalte gebildet und die manuelle trennung der Folien zum Öffnen der Packung erleichtert wird, und die innere Begrenzung der dazwischen befind lichen Schicht des Verpackungsmaterials quer zu den übereinander befindlichen Kantenteilen verläuft und eine solche wellenförmige Gestalt in der Ebene der Schicht nur weist, daß die Verbindung dieser Begrenzung mit den benachbarten übereinander befindlichen versiegelten Kantenteilen beider Folien gewunden ist.
- 11. Packung, g e k e n n z e i c h ne t durch zwei übereinanderliegende Folien von Verpackungsmaterial mit eine Paar von aufeinander befindlichen Kantenteilen, die hinsichtlich der betreffenden Folien nach innen gefaltet und entlang den freien Kantenteilen unter Au8bildung zweier Taschen zwischen den Folien miteinander verbunden sind und die restlichen aufeinander befindlichen Kantenteile der Folien miteinander versiegelt sind, wobei die verbundenen freies Kantenteile zwischen den anderen versiegelten Kantenteilen teilweise eine solche Form aufweisen, daß ein gewundener Quersaum gebildet wird.
- 12. Verfahren zur Hergtellung einer sterilen Packung nach Anspruch 1 bis 11, dadurch g o k e n n s e i c h -n e t , daß ian auf eine flache rechteckige Verpackungsfolie $einseitig auf einem Querstreifen Klebstoff aufbringt; daß man di. Folie entlang und innerhalb dei Streifen Klebfläche auf Klebfläche zusammenfaltet; da# man die beschichteten Flächen ds gefalteten Streifens zusammenpresst, um deren Aneinanderhaften zu bewirken; daß man entlang der Falte der Folie mindestens über ihren seitlichen ländern, die sich zum Streifen erstrecken, eine gezahnte Kante ausbildet, so drß zwei getrennte Folien erhalten werden, die entlang den geklebten Teil verbunden sind; daß man jede Folie im allgemeinen unter Ausbildung eines "W" zurückfaltet und so die Gegenseiten der Folien jens@@ts der Zahnkante Rand auf Rand zusammenbringt und daß ian beide Folien entlang diesen Rändern zusammenklebt.
- 13. Verfahren nach Anspruch 10 dadurch g e k e n ns e i @ h n e t , daß man durch beide Folienschichten der Falte entlang einer Linie innerhalb der Falte schneidet, so daß im wesentlichen gleichzeitig ein gezahnter Rand in beiden Faltschichten gebildet wird.
- 14. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch g e k e n n -s e i a h n e t , daß das Zusammenpressen und die Ausbildung des gezahnten Rande in einer Stufe vorgenommen werden, indem Druck auf den gefalteten Teil angewendet wird und im wesentlichen gleichzeitig der verklebte Faltenteil lit einem zahnartig schneidenden Trennwerkzeug bearbeitet wird.Leerseite
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