DE2916291A1 - Farbwerk fuer eine druckmaschine - Google Patents
Farbwerk fuer eine druckmaschineInfo
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Description
if. -
Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg Aktxengesellschaft Stadtbachstraße 1, 8900 Augsburg
PB 2966/1378 2O.O4.79
Farbwerk für eine Druckmaschine
Die Erfindung betrifft ein Farbwerk für eine Druckmaschine mit einem Farbwerkzylinder, der die zugeführte Farbe zu
einem etwa mit gleicher Oberflächengeschwindigkeit umlaufenden Plattenzylinder weiterleitet und an den zwei Dosierwalzen
anstellbar sind, denen je eine Rakel zugeordnet ist.
Ein derartiges Farbwerk ist aus der DE-OS 2 052 806 bekannt.
Hierbei ist vorgesehen, daß die Dosierwalzen etwa mit gleicher Oberflächengeschwindigkeit wie der Farbwerk- und der
Plattenzylinder umlaufen. Es hat sich ergeben, daß hiermit noch keine befriedigende gleichmäßige, dünne Farbschicht
zum Auftrag auf den Plattenzylinder erreicht werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach aufgebautes platzsparendes Farbwerk der eingangs genannten
Gattung zu schaffen, das eine gleichmäßige, dünne Farbschicht auf dem Farbwerkszylinder liefert.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angeführten Merkmale gelöst.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus den ünteransprüchen in Verbindung mit der Beschreibung
eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung. Auf dieser zeigt
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht des Ausführungsbeispieles,
Fig. 2 eine Teilansicht eines Farbwerkzylinders, teilweise aufgeschnitten,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine Dosierwalze.
Das Farbwerk umfaßt einen Farbkasten 1, dem die zu verdruckende
Farbe in an sich bekannter, nicht näher dargestellter Weise so zugeführt wird, daß die Farboberfläche
sich stets etwa in gleicher Höhe befindet. In die Farboberfläche 2 taucht teilweise eine Farbkastenwalze 3 ein.
Die Farbkastenwalze 3 ist mittels eines Elektromotors 4 über einen Riementrieb 5 mit variabler Geschwindigkeit
antreibbar. Anstelle des Riementriebes kann auch eine
andere Antriebsverbindung zwischen der Farbkastenwalze 3 und
dem Elektromotor 4 vorgesehen sein.
Die Farbkastenwalze 3 ist an beiden Enden in exzentrischen Lagern 5 gehalten. Die exzentrischen Lager dienen dabei
dazu, den Spalt zwischen der Farbkastenwalze 3 und einem Farbwerkzylinder 7 einzustellen. Der Farbwerkzylinder 7
steht über zwei nicht angetriebene, lediglich durch Reibung mitgenommene Auftragwalzen 8 mit einem Plattenzylin—
der 9 in Verbindung. Der Farbwerkzylinder 7 ist angetrie-
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ben. Der Antrieb erfolgt in an sich bekannter Weise vom Antrieb des Plattenzylinders 9 her, so daß der Farbwerkzylinder
7 und der Plattenzylinder 9 etwa mit gleicher Oberflächengeschwindigkeit umlaufen. Es besteht daher
auch die Möglichkeit, die Farbe direkt vom Farbwerkzylinder
7 auf den Plattenzylinder 9 aufzutragen, so daß die Auftragwalzen 8 entfallen können.
Der Farbkastenwalze 3 benachbart ist eine erste Dosierwalze 10 derart angeordnet, daß ihr die von der Farbkastenwalze
3 an den Farbwerkzylinder 7 übergebene Farbe zugeleitet wird. Die erste Dosierwalze 10 ist mittels eines
geschwindigkeitsvariablen Elektromotors 11 und eines
Riementriebes 12 angetrieben. Abgesehen davon, daß auch
hier die Verbindung zwischen der Dosierwalze und dem Elektromotor wieder in anderer bekannter Weise ausgestaltet
sein kann, besteht ferner die Möglichkeit, die Dosierwalze 10 vom Elektromotor 4 aus anzutreiben.
Mit der Farbkastenwalze 3 arbeitet weiterhin eine zweite Dosierwalze 13 zusammen, die ebenfalls mittels eines eigenen
Elektromotors 14 und eines Riementriebes 15 unabhängig
von der ersten Dosierwalze 10 mit einer veränderbaren Oberflächengeschwindigkeit antreibbar ist, die größer
als die Oberflächengeschwindigkeit des Farbwerkzylinders 7 ist. Die beiden Enden jeder der beiden Dosierwalzen
10, 13 sind in exzentrischen Lagern 16 und 17 gehalten,
mit denen der Spalt zwischen jeder der beiden Dosierwalzen 10, 13 und dem Farbwerkzylinder 7 einstellbar ist.
Zur Veränderung der Spaltgröße können anstelle exzentrischer
Lager auch andere bekannte Mittel, beispielsweise
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Stellhebel, vorgesehen sein. Die Durchmesser der beiden Dosierwalzen 10, 13 sind kleiner als die Hälfte des Durchmessers
des Farbwerkzylinders 7 bemessen.
Auf der dem Farbwerkzylinder abgewandten Seite der beiden Dosierwalzen 10, 13 ist eine Rakel 18 vorgesehen. Die
Rakel 18 liegt unter der Wirkung von Federn 19, die sich
an einem festen Träger 20 abstützen, an beiden Dosierwalzen 10, 13 an.
Wie Fig. 2 erkennen läßt, ist der Farbwerkzylinder 7 mittels eines Achszapfens 21 in einer Seitenwand 22 der Druckmaschine
gelagert. Auf den Achszapfen 21 ist ein Zahnrad fest aufgesetzt, das mit einer Schnecke 24 kämmt, deren
Achse 25 in einem Gehäuse 26 gelagert ist. Das Gehäuse 26 umgreift die Schnecke 25 und das Zahnrad 23 und ist drehbar,
aber in Achsrichtung unverschiebbar auf den Achszapfen 21 aufgesetzt. Die Schnecke 24 trägt einen Zapfen 27,
an dem das eine Ende eines Hebels 28 gelagert ist, dessen anderes Ende an einem Zapfen 29 drehbar angelenkt ist. Der
Zapfen 29 sitzt auf einem fest mit der Seitenwand 22 verbundenen Träger 30. Der Träger 30 weist weiterhin zwei
Führungsschienen 31 auf, zwischen denen das untere Ende des Gehäuses 26 geführt ist.
Dreht sich der Farbwerkzylinder 7 um die Achse A-A, so folgt dieser Bewegung das unverdrehbar auf den Achszapfen
21 aufgesetzte Zahnrad 23. Dadurch wird die Schnecke gedreht, da das Gehäuse 26, in dem die Schnecke 24 gelagert
ist, infolge der Führungsschienen 31 der Drehbewegung nicht folgen kann. Bei dieser Drehung der Schnecke 24 wird der
Zapfen 27 mitbewegt, so daß der am anderen Ende am festen
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Zapfen 29 angelenkte Hebel 28 das Gehäuse 26 in bzw. entgegen der Richtung des Pfeiles a bewegt. Da das Gehäuse
26 durch die Ringe 32 gegen Verschiebung auf dem Achszapfen 21 gesichert ist, folgt der Bewegung in bzw. entgegen
der Richtung des Pfeiles a auch der Achszapfen 21 und damit der Farbwerkzylinder 7. Durch diese Maßnahmen
wird also eine Changierbewegung des Farbwerkzylinders 7 erreicht. Selbstverständlich kann die Changierbewegung
auch durch andere an sich bekannte Mittel erzielt werden.
Wie Fig. 3 in einer vergrößerten Darstellung erkennen läßt, ist die Dosierwalze 13 gekühlt. Hierzu ist der eine Achszapfen
33, mit dem die Dosierwalze 13 in der Seitenwand
gelagert ist, mit einer Innenbohrung 34 versehen. Durch die Innenbohrung 34 ist ein sich durch die ganze Dosierwalze
erstreckendes, an dieser befestigtes Rohr 35 geringeren Durchmessers hindurchgeführt. Das Rohr 35 mündet in einem
Kopf 36 einer Kühlwasserzuführleitung 37. In ähnlicher Weise mündet der das Rohr 35 umgebende ringförmige Hohlraum
der Innenbohrung 34 in einem Kopf 38 einer Kühlwasserableitung 39. Die Leitungen 37 und 39 und die Köpfe 36 und
sind an einem mit der Seitenwand 22 fest verbundenen Träger 40 befestigt. Die Köpfe 36, 38 sind weiterhin in nicht
näher dargestellter Weise gegenüber dem sich drehenden Achszapfen 33 bzw. dem ebenfalls umlaufenden Rohr 35 abgedichtet.
Im Betrieb tritt das Kühlwasser durch die Leitung 37 in den Kopf 36 und von diesem durch das Rohr 35 und Verteilerbohrungen
42 in den Innenhohlraum 43 der Dosierwalze 13 ein. Das Kühlwasser kann dann durch weitere Bohrungen 44
am anderen Ende der Dosierwalze 13 in den ringförmigen
Hohlraum, den die Innenbohrung 34 um das Rohr 35 herum
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bildet, eintreten und über die Bohrungen 41 und den Kopf
in die Kühlwasserableitung 39 fließen. Anstelle der dargestellten Kühlung der Dosierwalze 13 kann auch jede andere
bekannte Kühleinrichtung für diese Walze Anwendung finden. Ebenso besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfalle auch die
Dosierwalze 10 mit einer Kühlung auszustatten.
Während des Drucks läuft die Farbkastenwalze 3 mit geringer Oberflächengeschwindigkeit in Richtung des Pfeiles b um.
Dabei transportiert sie Farbe aus dem Farbkasten 1 zu dem mit einer wesentlich höheren Oberflächengeschwindigkeit in
Richtung des Pfeiles c umlaufenden Farbwerkzylinder 7.
Diese Farbe gelangt anschließend zur ersten Dosierwalze 1O, die ähnlich wie eine Rakel wirkt, d. h. zusammen mit dem
Farbwerkzylinder 7 einen Dosierspalt begrenzt. Damit sich auf der Einlaufseite dieses Dosierspaltes kein Farbkeil
bildet, der die Zumessung einer über die ganze Länge des Farbwerkzylinders 7 gleichmäßig starken Farbschicht beeinträchtigen
kann, läuft die erste Dosierwalze 10 zweckmäßig kontinuierlich mit einer sehr geringen Oberflächengeschwindigkeit
in Richtung des Pfeiles d um. Es kann
jedoch auch ausreichen, wenn die Dosierwalze 10 stillsteht und nur von Zeit zu Zeit beispielsweise um eine viertel
Umdrehung gedreht wird. Die vom Spalt in Richtung des
Pfeiles d abgeführte Farbe wird, soweit sie nicht unmittelbar in den Farbkasten 1 abtropft, mittels der Rakel
18 abgerakelt, so daß zur Spaltbildung kontinuierlich ein weitgehend farbfreier Abschnitt der Dosierwalze 10
zur Verfügung steht.
Die in dem Spalt zwischen dem Farbwerkzylinder 7 und der ersten Dosierwalze 10 vordosierte Farbschicht auf dem
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Farbwerkzylinder 7 gelangt anschließend zur zweiten Dosierwalze 13. Diese Dosierwalze läuft mit einer Oberflächengeschwindigkeit
um, die größer als die Oberflächengeschwindigkeit des Farbwerkzylinders 7 ist. Infolge dieser
größeren Oberflächengeschwindigkeit nimmt die zweite Dosierwalze 13 von der zugeführten Farbmenge mehr als die
Hälfte ab und führt sie in Richtung des Pfeiles e wiederum zur Rakel 18, von der die Farbe in den Farbkasten 1
zurückfließt. Je größer die Differenz zwischen den Oberflächengeschwindigkeiten
des Farbwerkzylinders 7 und der Dosierwalze 13 ist, desto dünner ist die Schicht der auf
dem Farbwerkzylinder 7 verbleibenden Farbe. Da sich die Farbe im Spalt zwischen der Dosierwalze 13 und dem Farbwerkzylinder
7 erwärmt, ist zweckmäßig die Dosierwalze 13 gekühlt, um diese Wärme sofort abzuführen.
Die Schichtdicke der Farbe, die der Farbwerkzylinder 7 den Auftragwalzen 8 zuführt, kann demnach durch Einstellen
des Spaltes zwischen der Dosierwalze 10 und dem Farbwerkzylinder 7 und durch Ändern der Oberflächengeschwindigkeit
der Dosierwalze 13 variiert werden. Hierbei ist der Spalt zwischen der Dosierwalze 13 und dem Farbwerkzylinder
7 entsprechend einer Veränderung des Spaltes zwischen der Dosierwalze 10 und dem Farbwerkzylinder 7 nachzustellen.
Durch die Changierbewegung zwischen den Dosierwalzen 10, und dem Farbwerkzylinder 7 wird gleichzeitig eine Vergleichmäßigung
der Farbschicht erzielte
Wie die Beschreibung zeigt, ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt.
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Claims (11)
- PB 2966/1378 - A 1 -20.04.79Patentansprüche:.■ Farbwerk für eine Druckmaschine mit einem Farbwerk-■--· zylinder, der die zugeführte Farbe zu einem etwa mit gleicher Oberflächengeschwindigkeit umlaufenden Plattenzylinder weiterleitet und an den zwei Dosierwalzen anstellbar sind, denen je eine Rakel zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Dosierwalze (10, 13) ein vom Druckmaschinenantrieb unabhängiger Antrieb (11, 12, 14, 15) zugeordnet ist, die Dosierwalzen (10, 13) zur Einstellung des Spaltes zum Farbwerkzylinder (7) einstellbar angeordnet sind und die erste Dosierwalze (10), die der die Farbe zum Farbwerkzylinder (7) zuführenden Farbwerkwalze (3) benachbart angeordnet ist, in einem Bereich zwischen Stillstand und einer der Oberflächengeschwindigkeit des Farbwerkzylinders (7) entgegengerichteten Oberflächengeschwindigkeit antreibbar ist, wobei die maximale Größe der Oberflächengeschwindigkeit der ersten Dosierwalze (10) kleiner als die Oberfläehengeschwindigkeit des Farbwerkzylinders (7) ist, sowie die zweite Dosierwalze (13) mit einer veränderbaren, am Spalt gleichgerichteten, größeren Oberflächengeschwindigkeit als der Farbwerkzylinder (7) antreibbar ist.
- 2. Farbwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächengeschwindigkeit der ersten Dosierwalze (TO) höchstens gleich der Oberflächengeschwindigkeit der Farbkastenwalze <3) ist.03QÜ44/0384ORIGINAL INSPECTED
- 3· Farbwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbwerkzylinder (7) über ein Getriebe vom Antrieb des Plattenzylinders (9) aus angetrieben ist.
- 4. Farbwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser jeder Dosierwalze (10, 13) kleiner als die Hälfte des Durchmessers des Farbwerkzylinders (7) bemessen ist.
- 5. Farbwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß von den beiden Dosierwalzen (10, 13) zumindest die zweite Dosierwalze (13) gekühlt ist.
- 6. Farbwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbwerkzylinder gekühlt ist.
- 7. Farbwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierwalzen changierend angetrieben sind.
- 8. Farbwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 6f dadurch gekennzeichnet, daß der Farbwerkzylinder (7) changierend angetrieben ist.
- 9. Farbwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbwerkzylinder unmittelbar an den Plattenzylinder anstellbar ist.
- 10. Farbwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet/ daß zwischen dem Farbwerkzylinder (7)0300U/0384und dem Plattenzylinder (9) zwei durch Reibung mitgenommene Auftragwalzen (8) vorgesehen sind.
- 11. Farbwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierwalzen (10, 13)
mit der Rakel (18) derart über dem Farbkasten (1) angeordnet sind, daß die abgerakelte Farbe in den Farbkasten zurückfließt.030044/0384
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