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Befestigungseinrichtung für Einbaugeräte, insbesondere zum Einbau
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von Anzeigeinstrumenten Die Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung
für Einbaugeräte, deren Gehäuse in Trägerkörper einschiebbar und verankerbar *und,
die von Schaumstoffteilen ummantelt sind, insbesondere zum Einbau einer die Anzeigeinstrumente
für Kraftfahrzeuge enthaltenden Kombinationseinheit in das Armaturenbrett.
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Es ist bekannt, Anzeigeinstrumente, wie Tachometer, Anzeige für Kühlwassertemperatur,
Tankinhaltsanzeiger, Kilometerzähler u. dgl.
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in Kombinationseinheiten zusammenzufassen, die in übersichtlicher
Form im Bereich des Fahrers in das Armaturenbrett von Kraftfahrzeugen oder in einen
auf das Armaturenbrett aufgesetzten Schutzrahmen eingebaut werden. Da die Armaturenbretter
ebenso wie andete vor den Fahrzeuginsassen liegende Teile zur Minderung von Verletzungsgefahren
bei Unfällen mit Schaumstoff ummantelt sind, der nach vorne durch eine Folie abgedeckt
ist, müssen die für den Einbau von Gehäusen von Anzeigeinstrumenten o.dgl. und insbesondere
auch die zum Einbau der Kombinationseinheit dienenden Öffnungen mit gesonderten
Trägerkörpern versehen werden, die aus Metall oder aus festem Kunststoff bestehen
können und in den Kunststoff mit eingeschäumt werden. Nachteilig ist dabei, daß
diese Trägerkörper nach dem Schäumvorgang sich in bezug auf ihre Ausrichtlage zu
der Einführöffnung im Armaturenbrett, die als Aussparung in der Abdeckfolie vorgesehen
sein muß, etwas versetzen können, so daß Schwierigkeiten bei der Verankerung der
Kombinationseinheiten
oder auch anderer Geräte entstehen, weil
die zur Verankerung vorgesehenen Klemmringe o.dgl. nicht in die Trägerkörper passen.
Der Einbauvorgang ist daher stets mit Schwierigkeiten verbunden.
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Der Erfindung liegt die Ausgabe zugrunde, eine Befestigungseinrichtung
für solche Einbaugeräte so auszubilden, daß selbst dann, wenn die Trägerkörper,
bedingt durch den Ausschäumvorgang, nicht in der exakten ausgerichteten Lage zur
Einführöffnung stehen, auf einfache Weise ein Einschieben und Befestigen der Einbaugeräte
möglich ist.
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Die Erfindung besteht darin, daß elastische Klammern zur ueber brückung
eines bewußt vorgesehenen Spaltes zwischen den zu verbindenden Teilen vorgesehen
sind, wobei das Gehäuse der Einbaugeräte an der Außenkontur Vertiefungen aufweisen
kann, in die die elastischen Klammern einrastbar sind, die an den Trägerkörpern
befestigt sind. Durch diese Ausgestaltung können die Gehäuse der Einbaugeräte von
vorne herein etwas kleiner als die Einschuböffnung ausgebildet werden, so daß selbst
bei einem Versatz der Trägerkörper zur Einschiebeöffnung die Gefahr eines Klemmens
der Gehäuse nicht eintritt. Trotzdem wird durch die federnde Anlage der Klammern
am Gehäuse eine sichere klapperfreie Befestigung gewährleistet, die auch eine leichte
Montage ermöglicht.
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Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Klammern mit einem am Trägerkörper
geheltenen Klemmteil und mit einem gebogenen frei von Klemmteil aus zur Einbauöffnung
hin verlaufenden Raststeg versehen-sind, der so ausgebildet ist, daß er radial nach
außen durchdrückbar ist und mit seinem freien Ende in seiner Ausgangslage radial
außerhalb der Kontur des Einbaugehäuses liegt. Die zungenartigen Raststege umgreifen
daher beim Einschieben des Gehäuses dessen Kontur, geben federnd nach und rasten
erst wieder radial nach innen in die Vertiefung am Gehäuse der Einbaugeräte ein,
wenn diese Einbaugeräte die Endlage erreicht haben. Gesonderte und schwierige Montagevorgänge
sind daher nicht mehr höthg.
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Es genügt, wenn die Gehäuse von außen eingeschoben werden.
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Die elastischen Klammern können in einfacher Weise vor dem Einbau
der Einschubgehäuse am Trägerkörper befestigt werden. Dazu ist es vorteilhaft, wenn
an der Rastzunge eine von der Einbauöffnung abgewandte Arretierungsnase zum Klemmteil
hin absteht und wenn der Klemmteil mit einer Anschlagnase versehen und über einen
etwa parallel zur Einschubrichtung liegenden Flansch des Trägerkörpers geschoben
ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, die Klammern in einfacher Weise auf den
Flansch entgegen der späteren Einschubrichtung des Gehäuses aufzuschieben, wobei
die Arretierung in der Einschubrichtung dann in einfacher Weise durch die Arretierungsnase
erfolgt, die beim Einschieben des Gehäuses zusammen mit der Rastzunge radial nach
außen so weit gedrückt wird, daß sie an der Rückseite oder an einer anderen Anschlagkante
des Flansches anliegt. Die Anschlagnase des Klemmteiles sichert eine exakte Lage
der elastischen Klammer und sie kann an einem etwa senkrecht i.n dem Flansch liegenden
Wandteil des Trägerkörpers anlegbar sein, an dessen anderer Seite die Arretierungsnase
der Rastzunge ein Einschieben des Gerätes zur Anlage kommt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung erläutern Es zeigen: Fig. 1 eine
Frontansicht einer Kombinationseinheit von Anzeigegeräten für Kraftfahrzeuge, die
als Einschubeinheit in das Armaturenbrett einsetzbar ist, Fig. 2 einen Schnitt im
Bereich des Befestigungsteiles der Einschubeinheit längs der Linie II-II in der
Fig. 3, Fig. 3 einen Schnitt durch die Kombinationseinheit der Fig. 1 längs der
Linie III-III,
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung eines Schnittes
durch den Befestigungsrand der Kombinationseinheit der Fig. 1 bis 3 längs der Linie
IV-IV in Fig. 2, Fig. 5 eine Einzeldarstellung der zur Befestigung der Kombinationseinheit
verwendeten Klammer in einer Seitefansicht und Fig. 6 die Draufsicht auf die Klammer
der Fig. 5.
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In der Fig. 1 und 3 ist eine Kombinationseinheit für die Anzeigeinstrumente
eines Kraftfahrzeuges gezeigt, die beispielsweise aus den nebeneinander angeordneten
Geschwindigkeitsanzeiger 1 mit Kilometerzähler, dem Tankfüllstandsanzeiger 2 mit
bldruckanzeige o.dgl., sowie aus einer Zeituhr 3, gegebenenfalls kombiniert mit
Signalleuchten für die Kraftfahrzeugbeleuchtung besteht. Diese Anzeigegeräte 1,
2 und 3 sind in einem Kunststoff- oder Metallgehäuse 4 eingebaut, das aus einem
umlaufenden Rahmen 5 (siehe Fig.
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2) sowie aus einer Abdeckhaube 6 besteht, die von hinten über die
Anzeigegeräte gesetzt wird. Mit dem Rahmen 5 verbunden ist eine Abdeckblende 7,
die schräg nach unten verlaufende Seitenwände 7a und eine ebenfalls vom Fahrer weg
schräg nach unten verlaufende Abdeckscheibe 8 aufweist. Diese Anordnung ist in bekannter
Weise gewählt, um eine Blendung des Fahrers durch die Abdeckscheibe zu vermeiden.
Der Rahmen 5 ist, wie aus den Fig. 2 und 4 hervorgeht, an fünf auf seinem Umfang
verteilten Stellen mit gebogenen Vertiefungen 9 versehen, die im Bereich einer umlaufenden
Ringnut 10 vorgesehen sind, die im Rahmen 5 angeordnet ist, der auch zumindestens
teilweise aus einem Stück mit der Blende 7 bestehen kann.
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Die Nut 10 wird zur Abdeckhaube 6 hin durch einen Wulst 11 abgeschlossen,
der auf der zur Abdeckhaube 6 hin gelegenen Seite mit einer ansteigenden Schräge
versehen ist. In die Nut 10 schließlich ist ein Gummiring 12 eingelegt, der in der
Darstellung der Fig. 2 weggelassen ist.
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In dem Armaturenbrett, das aus Sicherheitsgründen mit einem ausgeschäumten
Belag versehen ist, ist im Bereich der Einschuböffnung für die in der Fig. 1 gezeigten
Einbaueinheit, ein aus Metall bestehender Trägerkörper 13 eingeschäumt, der als
Blechring mit einem umgebogenen Rand und einem von der Einschuböffnung 14 wegweisenden
Flansch 15 versehen ist. Der Flansch 15 ist in der Fig. 2 zu sehen und es ist zu
erkennen, daß er im Bereich der Ausnehmungen 9 an der Einschubeinheit aus Stabilitätsgründen
mit Einprägungen 16 versehen ist, die eine bestimmte Breite haben und deren Zweck
später noch erläutert werden wird. Dieser Trägerkörper 13, der als Ring ausgebildet
sein kann, wird bei der Herstellung der Einschuböffnung 14 vor dem Ausschäumen eingesetzt
und kann sich bei dem erst anschließend erfolgenden Ausschäumvorgang gegenüber der
durch eine Abdeckfolie 17 definierten Einschuböffnung 14 versetzen, wenn der Schaumstoff
18 eingebrecht wird. Um dennoch eine leichte Montage der Einschubeinheit nach Fig.
1 zu gewährleisten, werden die in den Fig. 5 und 6 einzeln gezeigte Klammern 19
auf den Flansch 15 aufgeschoben, die einmal am Flansch 15 und damit am Trägerkörper
13 verankert sind und zum anderen mit einer gebogenen Rastzunge 20 in die Ausnehmung
9 mit dem Gummiting 12 hereingedrückt werden und so eine federnde aber sichere Befestigung
des Rahmens 5 mit Abdeckhaube Q und Blende 7 einschließlich der eingebauten Geräte
gewährleisten. Die Einschuböffnung 14 ist dabei, um Verletzungen des Fahrers bei
einem Aufprall auf die Abdeckung 7 zu verhindern, im gezeigten Ausführungsbeispiel
in einem ausgeschäumten Schutzmantel angeordnet, der als eine Art Aufplatz aaf dem
Armaturenbrett sitzt und der nach oben ebenfalls durch eine Abdeckfolie 21 begrenzt
ist.
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Wie aus den Fig. 5 und 6 im einzelnen hervorgeht, besteht jede der
fünf zur Befestigung der Einbaueinheit vorgesehenen Klammern J9 Jeweils aus einem
Klemmteil 22, der aus einem U-förmig gebogenen Federblechteil besteht und der einen
oberen Schenkel mit einer Anschlagnase 2-3 und einen unteren Schenkel besitzt, an
dem im Bereich von dem freien Ende seitliche Lappen 24 abgebogen sind, die beim
Aufschieben der Klammer 19 auf den Flansch 15 in die Ausprägungen 16 von der Innenseite
eingreifen und dadurch die Lage am Umfang
des Flansches 15 sichern.
Wie'aufs Fig. 4 hervorgeht, sichert die Anschlagnase 13 die Lage des Klemmteiles
22 in der zur Einschubrichtung 25 entgegengesetzten Richtung, weil diese Anschlagnase
23 an einen Wandteil 26 anschlägt, der etwa senkrecht zum Flansch 15 verläuft.
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Von dem unteren Schenkel des U-förmigen Klemmteiles 22 ist im mittleren
Bereich die Rastzunge 20 herausgeprägt, die sich bogenförmig nach einer Seite erstreckt
und am freien Ende mit einer nach hinten umgebogenen Arretiernase 27 sowie mit zwei
Anlegelappen 28 versehen ist, die beim Einschieben der Einschubeinheit die radiale
Lage des Endes der Rastzunge 20 begrenzen.
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Aus der Fig. 4 wird ohne weiteres ersichtlich, daß die zunächst mit
dem Klemmteil 22 auf den Flansch 15 im Bereich der Ausprägungen 16 entgegengesetzt
zur Einschubrichtung 25 aufgeschobene Klammern 19 an den Trägerkörper gehalten ist,
wobei die Rastzunge 20 federnd nach innen in den Bereich der Einschuböffnung 14
hereinragt. Sind alle Klammern 19 angeordnet, so genügt es zur Montage, die Einschubeinheit
in der Einschubrichtung 25 in die Einschuböffnung 14 einzuschieben, wobei durch
die Reicht konische und sich in Ein.
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schubrichtung verjüngende Ausbildung der Abdeckhaube 6, des Rahmens
5 und der Blende 7, die Rastzunge 20 zunächst am Umfang der Haube 6 aufgleitet und
dann über den Wulst 11 radial nach außen gedrückt wird, bis sich die Anschlaglappen
28 an der Folie 17 anlegen. Das weitere Einschieben erfordert daher die Überwindung
einer gewissen Reibungskraft, so lange bis die Rastzungen 20 in die Vertiefungen
9 mit dem Gummiring 12 hereingedrückt werden. Die Arretiernase 27 jeder einzelnen
Klammer 19 ist bei diesem Aufschiebevorgang - wie auch in Fig. 4 gezeigt - bereits
soweit radial nach außen gedrückt worden, daß sie an der Rückseite der Wand 26 oder
an einem entsprechend umgebogenen Bereich der Folie 17 zur Anlage kommt, wenn die
gesamte Klammer 19, bedingt durch den weiteren Einschiebevorgang in Richtung 25,
nach hinten weggedrückt zu werden droht. Ein Abziehen der Klammern 19 von dem Flansch
wird damit unmöglich. Das Einbaugerät kann leicht eingedrückt werden und
wird
dann durch die federnden Rastzungen sicher und klapperfrei gehalten. Diese Ausgestaltung
macht daher eine wesentlich ein -fachere Montage möglich. Die neue Befestigungseinrichtung
kann auch ohne großen Aufwand realisiert werden. Es ist natUrllch auch möglich,
die Klammern 19 dem Einbaugehäuse bzw. dem Rahmen 5 zuzuordnen und in Trägerkörper
13 die Einrastvertiefungen vorzusehen. Die im Ausführungsbeispiel gezeigte Ausführung
läßt aber eine einfachere Handhabung bei der Montage zu.