Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Gattungsbegriff
des Patentanspruchs 1.
Ein gattungsgemäßes Verfahren ist aus der DE-OS 19 15 821
bekannt, gemäß welcher mindestens zwei Filamentgarne unterschiedlicher
Streckbarkeit unter Spannung vereinigt und
einer Speisewalze zugeführt werden, hinter der eine Falschdrahttexturierung
erfolgt. Bei diesem Verfahren wird das
Filamentgarn mit der niedrigeren Streckbarkeit wegen seiner
geringeren Neigung, sich zu dehnen, zu einem Kernfaden,
während das Filamentgarn mit der höheren Streckbarkeit
in der Weise verdreht wird, daß es aufgrund seiner
leichten Dehnbarkeit den Kernfaden wendelförmig umschlingt.
Wenn das Mischgarn in diesem Zustand thermisch fixiert
und anschließend die Drehung wieder aufgelöst wird, erhält
man ein texturiertes Mischgarn mit zwei Schichten,
nämlich einem Kernfaden, der überwiegend aus Filamenten
mit niedrigerer Streckbarkeit besteht, und einen Hüllfaden
aus Filamenten höherer Streckbarkeit, die gezwirnt
sind und den Kernfaden wendelförmig umschlingen. Dabei
bezeichnet in der vorliegenden Anmeldung die Bezeichnung
"Garn bzw. Faden" Filamentgarne bzw. -fäden, falls nichts
anderes gesagt ist.
Bei einem derartigen Verfahren wird normalerweise mit
einer Verarbeitungsgeschwindigkeit von weniger als 100 m/
min gearbeitet. Zur Erzielung eines hochwertigen Mischgarns
zur Herstellung von hochwertigen gewebten oder gestrickten
Stoffen muß das Mischgarn jedoch sorgfältig
mit einer Verarbeitungsgeschwindigkeit hergestellt werden,
die bei 60 m/min oder weniger liegt. Eine Garnproduktion
mit dieser niedrigen Geschwindigkeit führt jedoch zu einem
sehr niedrigen Wirkungsgrad und ist praktisch nicht mehr
wirtschaftlich.
Der Grund für die niedrige Produktionsgeschwindigkeit besteht
darin, daß die Stabilität der speziellen Garnstruktur
eines gedrehten und verschlungenen Garns im allgemeinen
sehr niedrig ist und nicht ausreicht, um der Belastung
bei der Falschdrahttexturierung und beim Weben zu widerstehen.
Insbesondere bei der Falschdrahttexturierung wird
der Doppelfaden wesentlich stärker verändert, wenn die
Texturiergeschwindigkeit ansteigt, als dies bei der Falschdrahttexturierung
eines Filamentgarnes der Fall ist. Im
einzelnen kann bei Verarbeitungsgeschwindigkeiten unter
60 m/min ein gleichmäßig texturiertes Mischgarn mit
einem Kernfaden und einem gedrehten, den Kernfaden wendelförmig
und alternierend umschlingenden Hüllfaden erhalten
werden. Bei einer Verarbeitungsgeschwindigkeit in
der Nähe von 100 m/min wird dagegen unweigerlich ein
Mischgarn erhalten, bei
dem die Umhüllung des Kernfadens durch den Hüllfaden teilweise
unvollständig und unregelmäßig ist. Bei Verarbeitungsgeschwindigkeiten
zwischen 150 und 250 m/min läßt sich eine Umhüllung
nur noch an einigen wenigen Stellen feststellen, während bei
einer Verarbeitungsgeschwindigkeit von über 300 m/min keine
Umhüllung mehr gebildet wird und lediglich ein texturiertes
Garn aus zwei vollständig getrennten Fäden gebildet wird.
Bei einer Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit ändert sich also
die Form des Mischgarns von einem zweilagigen texturierten
Mischgarn zu einem texturierten Garn, wobei die Qualität eines
gewebten oder gestrickten Stoffes, welcher aus einem mit hoher
Geschwindigkeit hergestellten Garn hergestellt wird, geringer
ist, da das Mischgarn bei hoher Produktionsgeschwindigkeit in
Aussehen und Griff drastisch verschlechtert wird. Außerdem
ergeben sich dort, wo keine Umhüllung vorhanden ist, Schleifen
und/oder Bögen, die der unterschiedlichen Streckbarkeit des
Kernfadenmaterials und des Hüllfadenmaterials entsprechen, so
daß sich in der Wickelzone bei der Falschdrahttexturierung
oder während des Webens Noppen ergeben. Andererseits werden
durch die Noppen Betriebsstörungen und eine drastische Qualitätsminderung
des Endproduktes hervorgerufen.
Bei der Schleifen- und/oder Bogenbildung liegen die Einzelfilamente
im wesentlichen frei, so daß sie, selbst wenn aus
einem derartigen Garn ein gewebter oder gestrickter Stoff hergestellt
werden kann, später leicht herausgezogen werden können,
was dazu führt, daß der Stoff nicht strapazierfähig ist.
Außerdem ergeben sich bei der Herstellung eines solchen Produktes
sowie bei dessen Verarbeitung und Gebrauch verschiedene
Mängel.
Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines
Mischgarns mit Kern- und Hüllfaden anzugeben, bei dem bei
erhöhter Verarbeitungsgeschwindigkeit ein hochwertiges
Mischgarn mit einem guten Zusammenhalt zwischen Kernfaden
und Hüllfaden erreichbar ist, derart, daß die Umhüllung
permanent stabilisiert und die Bildung von Noppen oder
dergleichen wirksam verhindert wird.
Diese Aufgabe wird bei dem gattungsgemäßen Verfahren gemäß
der Erfindung durch die Merkmale des Kennzeichenteils
des Patentanspruchs 1 gelöst.
Es ist ein wichtiger Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens,
daß das Verflechten der Einzelfilamente des Kernfadenbündels
und des Hüllfadenbündels vor der Falschdrahttexturierung
mit geringem technischem Aufwand durchgeführt
werden kann, andererseits aber in Verbindung mit den übrigen
Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1
bei hohen Verarbeitungsgeschwindigkeiten zu einer deutlichen
Verbesserung der Stabilität des fertigen Mischgarns
führt.
Dabei ist zu beachten, daß es bei der Herstellung von
Mischgarnen an sich bereits bekannt ist, die Einzelfilamente
zweier Fäden miteinander zu verschlingen, wie
dies in der DE-AS 26 16 786, der DE-OS 23 28 513 oder der
US-PS 40 51 660 beschrieben ist. Die Verfahrensführung
gemäß den genannten Druckschriften weicht jedoch von dem
erfindungsgemäßen Verfahren ab, so daß letztlich auch
ein anderes Endprodukt erhalten wird.
Im einzelnen erfolgt gemäß der DE-OS 23 28 513 eine
Falschdrahttexturierung eines ersten Garns in einer Turbulenzkammer,
welcher ein Effektgarn seitlich mit dem der
Drallerzeugung dienenden Luftstrahl zugeführt wird. Die
Filamente des so erhaltenen Mischgarns werden dann mittels
einer Vermischungsdüse gemischt.
Gemäß der DE-AS 26 16 786 wird einem ersten Garn zwischen
einer Heizvorrichtung und einer Falschdrahtvorrichtung
seitlich ein zweites Garn derart mit
Überschußspeisung zugeführt, daß es sich um das erste
Garn herumschlingt. Die Filamente des so erhaltenen Garns
werden dann mittels einer Blasdüse miteinander gemischt.
Gemäß der US-PS 40 51 660 werden zwei oder mehr Garne
vor oder nach einer Stauchkammertexturierung zusammengefaßt
und nach der Texturierung einer Wirbeldüse zugeführt,
in der die Einzelfilamente miteinander verschlungen werden.
Die nach den bekannten Verfahren hergestellten Mischgarne
leiden insbesondere unter dem Nachteil, daß relativ starke
Schwankungen der Garnstrecke auftreten und daß praktisch
keine Möglichkeit besteht, die gesamte sichtbare
Hülle im wesentlichen aus nur einer Garnkomponente herzustellen.
In Ausgestaltung der Erfindung wird ferner angestrebt, ein
verbessertes texturiertes Mischgarn zu erhalten, welches einen
Flausch aufweist, was dadurch erreicht werden kann, daß man
Filamente an der Oberfläche des Garns an zahlreichen Punkten
aufschneidet, um freie Fadenenden an der Garnoberfläche zu
erhalten.
Bei den grundsätzlichen Untersuchungen zum Auffinden eines
geeigneten Verfahrens zur Herstellung eines texturierten
Mischgarns der betrachteten Art wurde bestätigt, daß beim
Vereinigen zweier Multifilamentgarne mit unterschiedlicher
Streckbarkeit und anschließender Falschdrahttexturierung
derselben mit hoher Geschwindigkeit zunächst bei der Erzeugung
der Zwirnung ein zweilagiges Garn erhalten wird, bei dem ein
Faden mit höherer Streckbarkeit den Faden mit niedrigerer
Streckbarkeit umschlingt, daß dieser Garnaufbau jedoch bei
der nachfolgenden Auflösung der Zwirnung unvermeidlich zerstört
wird. Es wurde daher versucht, dieses Problem dadurch
zu überwinden, daß man eine intensive Verflechtung der Einzelfilamente
der beiden Fäden herbeiführt, um die zwei Fäden zu
einer Einheit zusammenzufassen, ehe sie der Falschdrahttexturierung
unterworfen wurden. Es zeigte sich jedoch, daß
die intensive Verflechtung der Einzelfilamente der beiden
Fäden bzw. Multifilamentgarne bei der Zwirnung die Bildung
eines zweilagigen Garnes verhindert, und zwar selbst dann,
wenn die Einzelfilamente der beiden Fäden eine stark unterschiedliche
Streckbarkeit aufweisen. Insgesamt zeigte es sich,
daß Verarbeitungsbedingungen geschaffen werden mußten, bei
denen einerseits bei der Zwirnung des aus zwei Fäden zusammengesetzten
Garnes die gewünschte zweilagige Struktur erhalten
wird und bei denen andererseits bei der Auflösung
der Zwirnung das gewünschte Endprodukt erhalten wird. Die
entsprechenden Versuche führten zu dem Ergebnis, daß durch das in Anspruch 1 charakterisierte Verfahren, d. h. durch
Wahl unterschiedlicher Streckbarkeiten für die zwei Materialien
der Multifilamente der Fäden, durch Herstellung
eines Garns unter Verflechtung der Einzelfilamente der
beiden Fäden und durch anschließende Durchführung der Falschdrahtexturierung
bei Unterschußspeisung das gewünschte Produkt
erzeugbar ist.
Weiterhin zeigte es sich, daß bei der Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens das Verflechten der Einzelfilamente
der beiden Multifilamentgarne unterschiedlicher Dehnbarkeit
vorteilhaft in einer turbulenten Fluidzone erreichbar
ist.
Zur Erzielung eines flauschigen Mischgarns wird in Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Verfahrens eine Zusatzbehandlung
zur Bildung eines Flausches durchgeführt. Dabei
hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der
Flausch hergestellt wird, indem die Falschdrahttexturierung
unter Verwendung einer Friktionstexturiervorrichtung durchgeführt
wird, in der das Garn an der Außenseite mindestens
eines Reibelements anliegt.
Aus der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, daß erfindungsgemäß
entsprechende Ergebnisse erreichbar sind, wenn
man statt der Anwendung eines kontinuierlichen zweistufigen
Verfahrens ein Verfahren anwendet, bei dem als Ausgangsmaterial
ein Material aus miteinander verflochtenen
Einzelelementen verwendet wird, welches durch Zusammenführen
zweier unterschiedlicher Fäden erhalten wird, und
wenn dieses Garn dann mit Unterschußspeisung einer Falschdrahttexturierung
unterworfen wird.
Die Erfindung wird nachstehend in Verbindung mit Zeichnungen
noch näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1A eine schematische Darstellung eines nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
texturierten Mischgarns;
Fig. 1B einen schematischen Querschnitt durch das
Mischgarn gemäß Fig. 1A längs der Linie I-I
in dieser Figur;
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines weiteren
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
texturierten Mischgarns;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines üblichen
texturierten Mischgarns, dessen Filamente
durch Fluidverwirbelung miteinander verflochten
sind;
Fig. 4 eine schematische Vorderansicht einer kontinuierlich
arbeitenden Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens zur
Herstellung eines texturierten Mischgarns aus
zwei Multifilamentfäden mit unterschiedlicher
Streckbarkeit;
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines weiteren
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
texturierten Mischgarns;
Fig. 6 eine schematische Vorderansicht einer Falschdrahttexturiervorrichtung
vom Typ einer Friktionstexturiervorrichtung, wie sie bei Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens einsetzbar
ist;
Fig. 7A eine fotografische Darstellung eines nach dem
Verfahren gemäß Beispiel 1 hergestellten texturierten
Mischgarns;
Fig. 7B bis 7D vergrößerte Mikrofotografien, wobei die Fig. 7B
und 7C einen umschlungenen Bereich zeigen,
während Fig. 7D einen verflochtenen Bereich
zeigt;
Fig. 8A eine fotografische Darstellung eines nach dem
Verfahren gemäß Beispiel 2 hergestellten texturierten
Mischgarns;
Fig. 8B bis 8D vergrößerte Mikrofotografien der umschlungenen
Bereiche des Mischgarns gemäß Fig. 8A, wobei
die Einzelfilamente des Hüllfadens teilweise
mit den Einzelfilamenten des Kernfadens im
Grenzbereich der beiden Fäden miteinander verflochten
sind;
Fig. 9A eine fotografische Darstellung eines nach dem
Verfahren gemäß Beispiel 1 hergestellten texturierten
Mischgarns;
Fig. 9B bis 9D vergrößerte Mikrofotografien der umschlungenen
Bereiche des texturierten Mischgarns gemäß Fig.
9A, wobei die Einzelfilamente des Hüllfadens mit
den Einzelfilamenten ders Kernfadens im Grenzbereich
der beiden Fäden teilweise miteinander verflochten sind;
Fig. 10A eine fotographische Darstellung eines nach dem
Verfahren gemäß Beispiel 4 hergestellten texturierten
Mischgarns;
Fig. 10B bis 10D vergrößerte Mikrofotografien des Mischgarns gemäß
Fig. 10A, wobei Fig. 10B verflochtene Bereiche
des Garns zeigt, während Fig. 10C und 10D
umschlungene Bereiche mit einer Anzahl durchtrennter
Filamente zeigen;
Fig. 11A eine fotographische Darstellung eines nach dem Verfahren
gemäß Beispiel 9 hergestellten texturierten
Mischgarns;
Fig. 11B bis 11D vergrößerte Mikrofotografien des texturierten
Mischgarns gemäß Fig. 11A.
Ergänzend wird bezüglich der Zeichnungen darauf hingewiesen,
daß es sich bei den fotografischen Darstellungen
bzw. Mikrofotografien um Aufnahmen handelt, die
mit Hilfe eines Rasterelektronenmikroskops hergestellt
wurden; lediglich die Aufnahmen gemäß Fig. 11A bis 11D
wurden mit Hilfe eines optischen Mikroskops erhalten.
Wie eingangs ausgeführt, umfaßt das erfindungsgemäße
Verfahren zum Herstellen eines texturierten Mischgarns
einen ersten Schritt, bei dem ein Doppelfaden gezwirnt
wird, der durch Verflechten
zweier Multifilamentfäden hergestellt wird, die unterschiedliche
Streckbarkeiten aufweisen, wobei der gedrehte
Doppelfaden zwei Lagen oder Schichten aufweist, derart, daß
der Multifilamentfaden mit der niedrigeren Streckbarkeit einen
Kernfaden bildet, während der andere Multifilamentfaden mit
der höheren Streckbarkeit als Hüllfaden um den Kernfaden herumgeschlungen
ist. Außerdem sind einige Einzelfilamente des
Hüllfadens mit einigen Einzelfilamenten des Kernfadens verflochten.
Das Verfahren umfaßt weiterhin eine Wärmefixierung
des gedrehten Garns bzw. Doppelfadens sowie einen weiteren
nachfolgenden Schritt, bei dem die Drehung aus dem gedrehten
Doppelfaden entfernt wird, so daß die gewünschte Form eines
texturierten Mischgarns erhalten wird.
Bei dem abgewandelten Verfahren zur Herstellung eines texturierten
Mischgarns erfolgt die Falschdrahttexturierung
unmittelbar nach dem Verflechten der zwei
Fäden unterschiedlicher Streckbarkeiten; mit anderen Worten
wird also bei dem abgewandelten Verfahren ein Verfahrensschritt
zur kontinuierlichen Herstellung eines Doppelfadens aus miteinander
verschlungenen Einzelfilamenten durchgeführt, wobei
dieser Doppelfaden anschließend verwendet wird, um das texturierte
Mischgarn herzustellen.
Zur näheren Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines
texturierten Mischgarns soll nachstehend
zunächst das grundlegende technische Konzept der Erfindung
näher erläutert werden.
Wie eingangs erläutert, wird bei der Herstellung eines texturierten
Mischgarns, beispielsweise des bekannten Mischgarns
gemäß den US-PSen 35 77 873 bzw. 36 91 750 bei der Ausführung
der Falschdrahttexturierung für einen Doppelfaden aus zwei
Multifilamentgarnen bzw. -fäden mit unterschiedlichen Streckbarkeiten
bei einer hohen Laufgeschwindigkeit von über 150 m/min
eine Tendenz beobachtet, daß sich das zweilagige Garn auflöst
und in zwei getrennte Fäden teilt.
Aus diesem Grund wurde zunächst angenommen, daß diese Auflösung
der Garnstruktur verhindert werden kann, wenn man die
Einzelfilamente der beiden Multifilamentgarne des Doppelfadens
miteinander verflicht. Grundlegende Versuche zeigten jedoch,
daß ein Doppelfaden aus zwei Multifilamentgarnen mit unterschiedlicher
Streckbarkeit (wobei die Einzelfilamente der
beiden Fäden miteinander verflochten sind), wenn er zunächst
mit Überschußspeisung gedreht wird, wie dies bei dem bekannten
Verfahren der Fall ist, wegen der Verflechtung der Einzelfilamente
der beiden Fäden praktisch nicht zu einem Garn verarbeitet
werden kann, bei dem der Faden mit der niedrigeren Streckbarkeit
einen Kernfaden bildet, während der Faden mit der höheren
Streckbarkeit den Kernfaden umhüllt, und zwar trotz der Tatsache,
daß Multifilamentgarne mit unterschiedlicher Streckbarkeit
verwendet werden. Folglich ist es, selbst wenn die
Drehung aus dem zunächst gedrehten Garn bei erhöhter Temperatur
wieder entfernt wird, immer noch nicht möglich, ein texturiertes
Mischgarn zu schaffen, bei dem der Faden mit der niedrigeren
Streckbarkeit einen Kernfaden bildet, während der
Faden mit der höheren Streckbarkeit periodisch mit unterschiedlichem
Drehsinn in unterschiedlichen Intervallen in Längsrichtung
des Garns um den Kernfaden gewickelt ist.
Sorgfältige Untersuchungen der Gründe für dieses Problem zeigten,
daß beim Drehen des Doppelfadens aufgrund der Überschußspeisung
die Einzelfilamente beider Fäden nicht ausreichend
gestreckt werden, so daß die Verflechtung der Einzelfilamente
der beiden Fäden nicht aufgelöst werden kann. Die Einzelfilamente
der beiden Fäden können sich also mit anderen Worten
nicht frei bewegen. Dementsprechend kann die unterschiedliche
Streckbarkeit der Einzelfilamente der beiden Fäden nicht in
dem Sinne wirksam werden, daß ein Garn geschaffen werden kann,
bei dem der Faden niedrigerer Streckbarkeit einen Kernfaden
bildet, während der Faden höherer Streckbarkeit um den Kernfaden
herumgewickelt ist und wobei einige der Einzelfilamente
beider Fäden miteinander verflochten sind. Zur Lösung des aufgezeigten
Problems wurden verschiedene Verarbeitungsbedingungen
für den in sich verflochtenen Doppelfaden untersucht. Dabei
zeigte es sich, daß das Problem dadurch gelöst werden kann,
daß man den Doppelfaden, dessen Filamentbündel hinsichtlich
der Bruchdehnung eine Differenz von mindestens 70%, vorzugsweise
von 100 bis 250%, aufweisen, der Falschdrahttexturierung
bei ständiger Unterschußspeisung zuführt, wobei das Verstreckungsverhältnis
mindestens 1,05 vorzugsweise zwischen 1,2 und
1,5 beträgt. Ferner zeigte es sich, daß für den Fall, daß eines
der Multifilamentgarne aus teilweise orientierten Filamenten
besteht, während das andere Multifilamentgarn aus unverstreckten
Fäden besteht, das erste Garn vorzugsweise eine Bruchdehnung
zwischen 100 und 250% aufweist, während das zweite Garn
eine Bruchdehnung von mindestens 250% aufweist, so daß die
Differenz der Bruchdehnungen der beiden Garne mindestens 80%
beträgt. Im einzelnen wird beispielsweise ein Multifilamentgarn,
das für eine Falschdrahttexturierung geeignet ist, als Garn bzw.
Faden mit niedrigerer Streckbarkeit verwendet. Mit diesem ersten
Garn wird ein anderes Garn höherer Streckbarkeit kombiniert,
um einen Doppelfaden zu bilden, in dem die Einzelfilamente beider
Garne miteinander verflochten sind. Wenn dieser Doppelfaden
mit Unterschußspeisung einer Falschdrahttexturierung mit den
oben angegebenen Bedingungen unterworfen wird, dann ergibt sich
für die beiden Arten von Einzelfilamenten, da die Einzelfilamente
beider Fäden verstreckt werden, eine unterschiedliche Zugbelastung
und Spannung, so daß die beiden Arten von Einzelfilamenten
innerhalb des schließlich erhaltenen Mischgarns
als zwei verschiedene Gruppen von Filamenten wirken.
Auf diese Weise wird erreicht, daß die Einzelfilamente
des Garns mit niedrigerer Streckbarkeit hauptsächlich
einen Kernfaden bilden, während die Einzelfilamente des Garns
höherer Streckbarkeit überwiegend den Kernfaden umschlingen,
wobei sie in Intervallen längs des fertigen Mischgarns mit
wechselnder Steigung wendelförmig verlaufen und wobei einige
Einzelfilamente beider Fäden miteinander verflochten bleiben,
und zwar in Bereichen, die an der Grenze zwischen den beiden
Fäden liegen.
Die typische Struktur eines texturierten Mischgarns, welches
in dieser Weise hergestellt wird, ist in Fig. 1 gezeigt, aus
der deutlich wird, daß die Einzelfilamente des Garns mit der
niedrigeren Streckbarkeit einen Kernteil bzw. Kernfaden 1
bilden, während die Einzelfilamente des Garns mit der höheren
Streckbarkeit den Kernfaden 1 in Bereichen 2, 2 a 2 b umschlingen,
wobei die Einzelfilamente beider Materialien gekräuselt bzw.
texturiert sind. Andererseits sind einige Einzelfilamente der
beiden Garne in den Schichten derselben, die an die Grenzfläche
zwischen dem Kernfaden und dem Hüllfaden angrenzen,
miteinander verflochten, wie dies Fig. 1B zeigt.
Die typische Struktur des texturierten Mischgarns
ist dabei dadurch gekennzeichnet, daß der Drehsinn der wendelförmigen
Umschlingungen des Hüllfadens immer wieder wechselt.
Dabei ist beispielsweise zwischen den einander benachbarten
Punkten der Drehrichtungsumkehr keine vollständige Umhüllung
des Kernfadens vorhanden. Aus diesem Grunde wird von aufeinanderfolgenden
Umschlingungsbereichen mit wechselndem Drehsinn gesprochen.
Ein derartiges Mischgarn ist im
Griff weicher als ein gesponnenes Garn, da die Überdeckungskraft
aufgrund einer Abnahme des Ausmaßes der Umhüllung leicht
anwächst. Außerdem können die Zwirneffekte aufgrund des Vorhandenseins
unterschiedlicher Drehungen in aufeinanderfolgenden
Umschlingungsbereichen immer noch aufrechterhalten werden. Die
vorstehend beschriebene Struktur kann vorzugsweise verwirklicht
werden, indem man eine gleichzeitige Streckung und Texturierung
durchführt und dabei mit einer Friktionstexturiervorrichtung
mit Außenkontakt arbeitet, wobei man einen K-Wert (Verhältnis
der Entzwirnungsspannung in g zur Spannung beim Zwirnen in g)
von etwa 0,6 bis 0,9, ein Verstreckungsverhältnis zwischen 1,2
und 2,0 und eine Bruchdehnungsdifferenz (zwischen dem Kernfaden
und dem Hüllfaden) von mindestens 100% aufrechterhält.
Es wurde auch bestätigt, daß es möglich ist, ein Texturiergarn
mit einer der vorstehend beschriebenen Struktur ähnlichen Struktur
zu erhalten, bei dem die Einzelfilamente der beiden Ausgangsfäden
in gewissen Garnbereichen miteinander verflochten sind,
wenn man die Dehnbarkeiten der beiden Multifilamentgarne entsprechend
unterschiedlich wählt und wenn man entsprechende
Werte für die Unterschußspeisung auswählt. Die typische Struktur
eines solchen texturierten Mischgarns ist in Fig. 2 gezeigt,
wo Bereiche 3 zu erkennen sind, in denen die Einzelfilamente
des Kernfadens statistisch mit den Einzelfilamenten des Hüllfadens
verflochten sind.
Bei Versuchen wurde ferner festgestellt, daß es zur Gewinnung
eines Garns mit der betrachteten Struktur erforderlich ist,
pro laufenden Meter des Doppelfadens aus zwei miteinander verflochtenen
Einzelfäden mindestens 30, vorzugsweise aber mindestens
50 Verflechtungspunkte auszubilden, ehe der Doppelfaden
der Falschdrahttexturierung unterworfen wird.
Nach dieser Falschdrahttexturierung können mehr als 50% der
Verflechtungspunkte in dem fertigen texturierten Mischgarn gefunden
werden. Um zu gewährleisten, daß sich das Mischgarn gut
handhaben läßt und gut läuft, muß das Verfahren so durchgeführt werden, daß in dem fertigen Mischgarn
mindestens 20 Verflechtungspunkte pro Meter vorhanden sind.
Die Anzahl der Verflechtungspunkte wird dabei gemäß dem nachfolgend
beschriebenen Verfahren bestimmt.
Man läßt ein Verflechtungspunkte aufweisendes Garn in einem
mit Wasser gefüllten Kessel schwimmen. Dabei öffnen sich die
Bereiche, in denen keine Verflechtung vorhanden ist, so daß
der Durchmesser des Garns in diesen Bereichen auf ein Mehrfaches
des ursprünglichen Durchmessers ansteigt, während die
Verflechtungspunkte sich nicht öffnen und der ursprüngliche
Durchmesser der entsprechenden Grammbereiche im wesentlichen
aufrechterhalten bleibt. Die Verflechtungspunkte können nunmehr
mit dem bloßen Auge gezählt werden.
Wie erwähnt, ist das Verflechten der Einzelfilamente zweier
Fäden zur Schaffung eines zweilagigen texturierten Mischgarns
zunächst nicht unbedingt vorteilhaft. Gemäß der Erfindung
werden jedoch die Nachteile, die sich bisher aufgrund der Verflechtung
der Einzelfäden ergaben, dadurch hinreichend vermieden,
daß man Materialien verwendet, die bei Unterschußspeisung
erfolgreich einer Falschdrahttexturierung unterworfen werden können
und indem man zwei Fäden mit stark unterschiedlicher Streckbarkeit
auswählt.
Erfindungsgemäß können ferner die Nachteile vermieden werden,
die bei der Herstellung bekannter texturierter Mischgarne auftreten,
beispielsweise die Bildung von Noppen beim Weben oder
dergleichen. Darüberhinaus ist ein erfindungsgemäß erhaltenes
texturiertes Mischgarn wesentlich besser zu handhaben. Schließlich
haben gewebte oder gestrickte Stoffe aus einem derartigen texturierten
Mischgarn eine stark verbesserte Qualität,
fest eingebundene Fäden und in Aussehen und Griff das Erscheinungsbild
eines Stoffes aus gesponnenen Garnen.
Es kann davon ausgegangen werden, daß die Webeigenschaften
eines üblichen texturierten Mischgarns, welches durch Zusammenfassen
zweier Fäden unterschiedlicher Streckbarkeit und
Falschdrahttexturierung des Doppelfadens bei Überschußspeisung
erhalten wird, dadurch verbessert werden können, daß man das
fertige Garn durch eine Luftstrahldüse führt, um eine Verflechtung
herbeizuführen. In diesem Fall wird jedoch die Garnstruktur
durch die turbulenten Luftströme zerstört, so daß
Filamente des Kernfadens auf die Außenseite des Garns gelangen
und mit Filamenten des Hüllfadens verflochten sind. Die
Wickelstruktur wird also zerstört; stattdessen wird eine gekräuselte
Garnstruktur erhalten, in der Einzelfilamente unterschiedlicher
Streckbarkeit miteinander verflochten sind, wie
dies Fig. 3 zeigt. Dabei ergibt sich der Nachteil, daß sich
das so erhaltene Garn im Griff nicht wesentlich von einem
üblichen texturierten Garn unterscheidet, obwohl seine Verwebbarkeit
in gewissem Umfang verbessert ist.
Im Gegensatz dazu ergeben sich in der Hülle eines erfindungsgemäß
hergestellten texturierten Mischgarns ein Umschlingungsbereich
2 a, ein Umschlingungsbereich 2 b mit entgegengesetzter
Wickelrichtung und ein Verflechtungsbereich 2 c, wie dies die
Fig. 1A und 1B zeigen. Da die Webeigenschaften eines solchen texturierten
Mischgarns merklich verbesssert
sind, kann aus ihm ein Gewebe oder Gestrick hergestellt werden,
welches im Aussehen einem Stoff aus einem gesponnenen Garn
ähnlich ist und welches sich ganz anders anfühlt als ein Gewebe
oder Gestrick aus einem üblichen texturierten Kräuselgarn.
Ein Beispiel für die kontinuierliche, erfindungsgemäße Herstellung eines texturierten
Mischgarns wird
nachstehend in Verbindung mit Fig. 4 erläutert.
Gemäß Fig. 4 werden zwei Fäden 3 a und 3 b unterschiedlicher
Streckbarkeit mit Hilfe eines Fadenführers 4 zu einem Doppelfaden
zusammengefaßt, der dann über eine Spannvorrichtung 5
und Speisewalzen 6 einer Strahldüse 7 zugeführt wird. Durch
die Strahldüse 7 wird der Doppelfaden in einen Faden aus verflochtenen
Einzelfilamenten umgewandelt, wobei pro Meter der
Fadenlänge mindestens 30 Verflechtungspunkte vorhanden sind.
Anschließend wird das verflochtene Garn dann mit Hilfe eines
Paares von ersten Lieferwalzen 8 mit Unterschußspeisung über
eine Heizvorrichtung 9 und eine Falschdrahttexturiervorrichtung
10 einem zweiten Paar von Lieferwalzen 11 zugeführt und
schließlich zu einem Kops 13 gewickelt, der durch eine Reibwalze
12 angetrieben wird. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 4 wird als Falschdrahttexturiervorrichtung 10 ein Texturierrohr
verwendet. Erfindungsgemäß kann aber ohne weiteres
auch eine andere Falschdrahttexturiervorrichtung, beispielsweise
eine Friktionstexturiervorrichtung eingesetzt werden.
Für das Verflechten bzw. Verwirbeln der Einzelfilamente der
beiden Fäden kann jede Art von Luftstrahldüse verwendet werden.
Im allgemeinen wird man jedoch vorzugsweise übliche Verwirbelungsdüsen
einsetzen, wie sie in den US-PSen 29 85 995,
27 83 609 und 22 79 024 beschrieben sind. Das verflochtene
Garn kann nach seiner Herstellung zunächst aufgespult werden,
um später weiterverarbeitet zu werden oder sofort kontinuierlich
einer Falschdrahttexturiervorrichtung zugeführt werden.
Zur Falschdrahttexturierung kann jede Spindel verwendet werden,
welche einen Texturierzapfen aufweist, der von dem Garn umschlungen
wird. Ferner können pneumatische Falschdrahttexturierdüsen
und Friktions-Texturiervorrichtungen eingesetzt
werden, bei denen das Garn an einer Innenfläche oder an einer
Außenfläche anliegt. In entsprechender Weise können die
Texturierbedingungen in geeigneter Weise entsprechend den
üblichen Texturierbedingungen ausgewählt werden.
Wenn eine Friktionstexturiervorrichtung gleichzeitig als
Element zur Flauschbildung eingesetzt wird, dann werden einige
der Filamente des Hüllfadens 2, welche die Filamente des Kernfadens
1 wendelförmig umschlingen, aufgeschnitten. Diese
Filamente stehen in Form von Fadenenden 2 d von der Oberfläche
des auf diese Weise hergestellten texturierten Mischgarns ab,
wie dies Fig. 5 zeigt, so daß das Garn wie ein gesponnenes
Garn wirkt. Aussehen und Griff des auf diese Weise hergestellten
texturierten Mischgarns ähneln folglich dem Aussehen und
dem Griff eines gesponnenen Garns besonders stark.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 wird mit nur einer
Heizvorrichtung gearbeitet. Aus diesem Grunde sind in dem
fertigen Garn erhebliche Drehspannungen vorhanden. Zur Verminderung
dieser Drehspannungen wird daher vorzugsweise eine
zweite Heizvorrichtung vorgesehen, wenn das fertige Garn zu
einem Gestrick verarbeitet werden soll.
Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Mischgarn ist
insbesondere ein Garn mit Polyäthylenterephthalat.
Das Polyäthylenterephthalat kann dabei bis
zu 15 Mol-% einer dritten Komonomerkomponente enthalten.
Weiterhin kann das Polyäthylenterephthalat Additive, wie z. B.
glanzmindernde Stoffe, Farbstoffe und feuerhemmende Stoffe
enthalten.
Für das Kerngang einerseits und das Hüllgarn andererseits
können einzelne Eigenschaften, wie z. B. die Querschnittsform
der Filamente, der Gehalt an glanzmindernden Stoffen sowie
das Fehlen oder Vorhandensein eines Farbstoffes, unterschiedlich
oder zumindest bezüglich einer Eigenschaft gleich sein.
Wenn als Kerngarn ein Garn verwendet wird, welches leicht mit
einer Grundfarbe gefärbt werden kann, dann kann im Endprodukt
ein guter Farbmischeffekt erreicht werden.
Die Dicke des Kerngarns und des Hüllgarns sollte entsprechend
dem angestrebten Endprodukt gewählt werden. Im allgemeinen
ist es vorteilhaft, wenn der Gesamttiter des Hüllgarns gleich
oder größer als der Titer des Kerngarns ist. Als besonders
günstig hat es sich erwiesen, wenn der Gesamttiter des Hüllgarns
zwischen 83 und 385 dtex liegt und wenn der Gesamttiter
des Kerngarns im Bereich zwischen 55 und 165 dtex liegt. Der
Titer der Einzelfilamente wird in Abhängigkeit von dem
Verstreckungsverhältnis bei der Bearbeitung gewählt. Im allgemeinen
ist es vorteilhaft, wenn der Titer der Einzelfilamente
des Kerngarns nach der Verarbeitung gleich oder
größer ist als der Titer der Einzelfilamente des Hüllgarns
nach der Verarbeitung. Besonders günstig ist es, wenn
der Titer der Einzelfilamente des Hüllgarns nach der
Verarbeitung kleiner als 3,3 dtex ist und derjenige des Kerngarns
nach der Verarbeitung größer als 3,3 dtex. Bei Verwendung von Kern-
und Hüllfäden mit den oben angegebenen Titerwerten kann ein
texturiertes Mischgarn erhalten werden, aus dem füllige
Gewebe oder Gestricke hergestellt werden können, die sich
weich anfühlen, steif sind, eine gute Elastizität aufweisen
und weitere Vorteile bieten.
Bei dem vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiel der Erfindung
wurde ein kontinuierliches Verfahren zur Herstellung von
texturierten Mischgarnen dargestellt. Es kann aber auch nach
einem Verfahren gearbeitet werden, bei dem das Verflechten
der Ausgangsfäden getrennt von der Falschdrahttexturierung
erfolgt. Weiterhin kann ein Verfahren angewandt werden, bei
dem als Ausgangsmaterial ein Doppelfaden aus zwei Fäden verwendet
wird, deren Einzelfilamente miteinander verflochten sind
und unterschiedliche Streckbarkeiten aufweisen, wobei dieser
Doppelfaden dann mit Unterschußspeisung falschdrahttexturiert
wird. In jedem Fall können im wesentlichen die gleichen Ergebnisse
erreicht werden, wie bei dem vorstehend beschriebenen
Verfahren.
Zur Schaffung eines Flausches des texturierten Mischgarns und
zur Erzielung einer Garnstruktur, wie sie Fig. 5 zeigt, kann
es vorteilhaft sein, wenn eine Aufrauhung durchgeführt wird.
Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung wird vorteilhafterweise
ein Element mit rotierender oder feststehender rauher Oberfläche
oder ein Schneidblatt verwendet, wie es beispielsweise
in der US-PS 30 01 358 und in den JP-ASen Nr. 19 743/71,
Nr. 38379/74, Nr. 7891/73 oder Nr. 31942/73 beschrieben ist.
Im allgemeinen ist es vorteilhaft, daß ein derartiges Schneid-
und Aufrauhelement in einer Kühlzone zwischen der Auslaßseite
einer Heizvorrichtung einer Falschdrahttexturiermaschine
und einer Falschdrahttexturiervorrichtung angeordnet ist. In
der Praxis ist es jedoch vorteilhafter, wenn eine Friktionstexturiervorrichtung,
an deren Außenseite das zu texturierende
Garn vorbeigeführt wird, eine aufrauhende Reibscheibe
aufweist.
Fig. 6 zeigt eine Vorderansicht einer derartigen Falschdrahttexturiervorrichtung.
Wie man sieht, sind drei oder mehr Wellen
vorgesehen, von denen jede mehrere Reibscheiben trägt und die
parallel zueinander derart angeordnet sind, daß die Reibscheiben
teilweise ineinandergreifen. Die Reibscheiben sind
dabei in zwei Arten unterteilt, von denen die eine dazu dient,
dem Garn einen Falschdraht zu erteilen, während die andere
dazu dient, an dem Garn einen Flausch zu erzeugen. Im einzelnen
sind bei der Texturiervorrichtung gemäß Fig. 6 in einem Bügel
13 drei Lager 14,15,16 vorgesehen, die etwa an den Ecken eines
gleichschenkligen Dreiecks sitzen. In den Lagern 14 bis 16 sind
drei Wellen 17,18 bzw. 19 gelagert. Am unteren Ende der Welle
17 ist eine Riemenscheibe 17 a einstückig angeformt. Riemenscheiben
18 a und 18 b sowie ein Antriebswirtel 20 sind einstückig
am unteren Ende der Welle 18 angeformt oder an dieser
montiert. Eine weitere Riemenscheibe 19 a ist einstückig an der
Welle 19 angeformt. Ein Antriebselement in Form eines Riemens
umschlingt die Riemenscheiben 17 a und 18 b. Ein weiteres Antriebselement
in Form eines Riemens 22 ist über die Riemenscheiben
18 a und 19 a gespannt. Wenn der Antriebswirtel 20 an
ein Treibelement, wie z. B. den Riemen 23, angelegt wird, dann
wird die Drehbewegung von dem Wirtel 13 auf die Welle 18 und
von dort über die Riemenscheiben 18 a und 18 b, die Riemen 21
und 22 und die Riemenscheiben 17 a und 19 a auf die Wellen 17
und 19 übertragen. Auf diese Weise wird erreicht, daß sich
die Wellen 17 bis 19 im gleichen Drehsinn drehen.
Auf den Wellen 17 bis 19 sitzen Reibscheiben 24 bis 32. Diese
Reibscheiben bzw. scheibenförmigen Friktionselemente sind in
zwei Arten unterteilt, nämlich in Elemente zur Erzeugung eines
Falschdrahts in dem Garn Y und in Elemente zur Erzeugung eines
Flausches an der Oberfläche des Garns Y. Bei dem in Fig. 6
gezeigten Ausführungsbeispiel dienen die Reibscheiben 24, 28,
29, 30, 31 und 32 zur Falschdrahterzeugung und nicht zur Flauscherzeugung,
während die Reibscheiben 25 bis 27 Friktionselemente
darstellen, welche die Oberfläche des Garns unter Bildung
eines Flausches aufrauhen.
Wie aus der vorstehenden Beschreibung deutlich wird, sind die
scheibenförmigen Friktionselemente auf den drei Wellen 17 bis
19 einerseits Friktionselemente, die dem zugeführten Garn einen
Falschdraht erteilen und andererseits Aufrauhelemente, die an
dem Garn einen Flausch erzeugen, wobei die beiden Typen von
scheibenförmigen Friktionselementen so angeordnet sind, daß
die Falschdrahterzeugung und die Flauscherzeugung unabhängig
voneinander sind. Wenn die Friktionsscheiben derart entsprechend
ihrer Funktion unterteilt sind, nämlich in falschdrahterzeugende
Friktionselemente, die hauptsächlich einen Falschdraht erzeugen
und in flauscherzeugende Elemente, die hauptsächlich
die Oberfläche des Garns aufrauhen, dann ist es möglich, gleichzeitig
die Forderung nach einer starken Falschdrahterzeugung
und nach der Bildung vieler kurzer Fadenenden zu erzeugen. Da
ein starker Falschdraht durch den Einsatz von falschdrahterzeugenden
Friktionselementen erzeugt werden kann, ist das
Faserbündel zeitweilig aufgrund der darin erzeugten Drehung
sehr dicht. Da die Aufrauhung an diesem sehr dicht gezwirnten
Filamentbündel stattfindet, können folglich durch die rauhen
Oberflächen der Aufrauhelemente kurze Fadenenden erzeugt werden,
die zu einem kurzen Flausch des Garnes führen. Außerdem wird
die Zahl der Drehungen pro Längeneinheit nicht verringert,
selbst wenn die Aufrauhelemente rauh genug sind, um einen hinreichend
dichten Flausch zu erzeugen. Dementsprechend ist es
möglich, eine angemessene Anzahl von dem Aufrauhen dienenden
Reibelementen einzusetzen, die eine Oberflächenrauhigkeit aufweisen,
welche erforderlich ist, um eine vorzugsweise große
Zahl von Fadenenden zu erzeugen, wie sie benötigt wird, um
das gewünschte flauschige Mischgarn zu erhalten. Insgesamt
wird durch die Reibscheibenelemente aufgrund der starken
Drehung eine ausreichend starke Fülle erzeugt (die Fülle wird
normalerweise durch thermisches Fixieren der Falschdrahttexturierung
erreicht), während das Garn gleichzeitig eine große
Anzahl kurzer flauschbildender Fadenenden aufweist.
Wie die nachstehend angegebenen Versuchsdaten gemäß Beispiel
4 bis 8 zeigen, die für das Drehen des Doppelfadens gelten,
werden vorzugsweise Reibscheiben benutzt, welche eine Dicke
zwischen 5 und 10 mm und am äußeren Rand einen Krümmungsradius
R aufweisen, dessen Größe zwischen 4/4 und 1 der Dicke
T beträgt. Wenn diese Bedingungen hinsichtlich der Werte T und
R erfüllt sind, ist es möglich, die Differenzgeschwindigkeit
zwischen der Umfangsgeschwindigkeit an dem Punkt, an dem das
Garn in Kontakt mit der Scheibe gelangt und der Umfangsgeschwindigkeit
an dem Punkt, an dem sich das Garn wieder von
der Reibscheibe entfernt, innerhalb enger Grenzen zu halten.
Auf diese Weise wird ein gleichmäßig gedrehter Doppelfaden
erhalten. Wenn die Dicke T der Reibscheiben für die Erzeugung
des Falschdrahts zu groß ist, vergrößert sich die Fläche,
an der das Garn in Kontakt mit der Reibscheibe steht, derart,
daß sich eine ausreichende Reibung ergibt, um eine Schleifwirkung
der Reibscheibe, die zur Entstehung eines Flausches
führen würde, zu verhindern. Dementsprechend hat das texturierte
Mischgarn eine sehr gleichmäßige Struktur und eine große
Fülle. Hinsichtlich des Querschnittsprofils an den Kanten bzw.
angrenzend an die Hauptflächen der Reibscheiben ist festzustellen,
daß es vorteilhaft ist, dort einen Krümmungsradius r
vorzusehen, der im Vergleich zum Krümmungsradius R hinreichend
klein ist, so daß sich für das Garn bei laufender Texturiervorrichtung
ein zickzackförmiger Weg ergibt. Günstig ist es
auch, Reibscheiben mit einem Durchmesser zwischen 40 und 55 mm
einzusetzen. Was die der Flauscherzeugung dienenden Reibelemente
anbelangt, so ist es günstig, hier Reibelemente zu verwenden,
die in Form und Größe den Reibelementen für die Falschdrahterzeugung
ähnlich sind.
Bei einer in der Praxis erprobten Falschdrahttexturiervorrichtung
erwies es sich als günstig, die Reibscheiben derart anzuordnen,
daß ihre Scheibenränder sich in Richtung ihrer Drehachsen
überlappen und ferner derart, daß sich zwischen benachbarten
Reibscheiben ein Zwischenraum t von weniger als
1,0 mm ergibt. Wenn der Abstand t diesen oberen Grenzwert
überschreitet, wird der Zustand des die Falschdrahttexturiervorrichtung
durchlaufenden Garnes instabil. Andererseits wird
es bei einem Abstand t von weniger als 0,3 mm schwierig, das
Garn in die Falschdrahttexturiervorrichtung einzufädeln.
Bei einer Falschdrahttexturier- und Flauscherzeugungs-Vorrichtung
der vorstehend beschriebenen Art läuft das Garn Y zwischen
einem ersten Fadenführer 33 und einem zweiten Fadenführer 34
längs eines Weges, der durch einander überlappende bzw. ineinandergreifende
Reibscheiben begrenzt wird, wobei das Garn in
Gleitkontakt bzw. Reibkontakt mit diesen scheibenförmigen
Friktionselementen steht.
Mit der betrachteten Vorrichtung läßt sich ferner ein texturiertes
Mischgarn erzeugen, welches
flauschig ist und einem gesponnenen Garn ähnelt. Der Zusammenhang
zwischen den ausgewählten Materialarten und der Struktur
der entsprechenden Garne sowie deren charakteristische Eigenschaften
werden nachstehend anhand einer Tabelle näher erläutert.
Kernfaden:Streckbarkeit niedrig
Liegt im Kernteil des texturierten Mischgarns
Geringe Wahrscheinlichkeit für ein Durchtrennen
von Einzelfilamenten bewirkt Aufrechterhaltung
der Festigkeit des fertigen Mischgarns.
Füllgarn:Material hoher Streckbarkeit
Alternierend gedreht und das Kerngarn umschlingend
Offene Faden- bzw. Filamentenden
Mischgarn:Bereiche, in denen die Filamente des Kerngarns
und des Hüllgarns teilweise miteinander verschlungen
sind
In Aussehen und Griff wie ein gesponnenes Garn
Verstärkte Ähnlichkeit mit gesponnenem Garn aufgrund
des Flausches
1.Stabilisierte Hüllenstruktur (Verbesserung der
Eigenschaften beim Weben und Stricken)
2.Stabilisierung des Flausches (kein Herausziehen
von Fäden)
3.Stabilisierung der Hüllenstruktur im Sinne einer
Verhinderung der Noppenbildung.
Wie aus der Tabelle deutlich wird, besitzt ein solches flauschiges
Mischgarn einen Zweischichtaufbau mit
einer Hülle, deren Filamente teilweise mit Filamenten des
Kerngarns oder -fadens verflochten sind, wie dies Fig. 5 zeigt.
Zur Erzielung eines flauschigen Aussehens und eines weichen
Griffs müssen pro Meter Garnlänge mindestens 50 offene Fadenenden
vorhanden sein. Um zu verhindern, daß die Fäden leicht
herausgezogen werden können, ist es vorteilhaft, wenn mindestens
80% der Fadenenden eine Länge von weniger als 2 mm
aufweisen.
Hierdurch ergeben sich merklich verbesserte Eigenschaften beim
Verweben und Verstricken, wobei ein gewebter oder gestrickter
Stoff erhalten wird, der in Aussehen und Griff einem Stoff
ähnlich ist, welcher aus einem gesponnenen Garn hergestellt ist,
der jedoch in Aussehen und Griff von einem gewebten oder gestrickten
Stoff verschieden ist, der aus einem üblichen texturierten
Garn hergestellt wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Beispielen noch
näher erläutert.
Beispiel 1
Ein Polyesterfilamentgarn (106 dtex/24 Filamente) mit einer
Bruchdehnung von 70%, welches durch Spinnen bei einer Geschwindigkeit
von 4500 m/min hergestellt wird und ein Polyesterfilamentgarn
(198 dtex/48 Filamente) mit einer Bruchdehnung von
190%, welches beim Spinnen schwarz eingefärbt wurde und welches
mit einer Geschwindigkeit von 2700 m/min gesponnen wurde,
wurden zu einem Doppelfaden zusammengefaßt und anschließend
miteinander verflochten und gemäß dem anhand der Fig. 4 erläuterten
Verfahren einer Falschdrahttexturierung unterworfen.
Im einzelnen wurden die zwei Fäden 3 a und 3 b den Speisewalzen
6 zugeführt und dann zwischen den Speisewalzen 6 und den Walzen
8 mit einer Überschußspeisung von 0,5% mit Druckluft mit einem
Druck von 2 bar verwirbelt, wobei pro Meter Garnlänge 35 Verflechtungspunkte
gebildet wurden. Das verflochtene Garn wurde
dann über die Speisewalzen 8 der Falschdrahttexturierzone zugeführt
und gleichzeitig falschdrahttexturiert und verzogen, wobei
das Streckungsverhältnis 1,284 betrug, wobei 2400 Drehungen
pro Meter erzeugt wurden, wobei die Heizvorrichtung eine Temperatur
von 180°C aufwies und wobei die Garngeschwindigkeit
am zweiten Walzenpaar 11 100 m/min betrug.
Eine mikroskopische Untersuchung des so hergestellten Garns
zeigte gemäß Fig. 7A bis 7D, daß nach dem beschriebenen Verfahren
ein gleichmäßig alternierend gedrehtes Zweilagen-Garn
erhalten wurde und daß an der Grenzfläche zwischen dem Kernfaden
1 und dem Hüllfaden 2 einige der weißen Filamente des
Kernfadens 1 mit einigen der schwarzen Filamente des Hüllfadens
2 verschlungen waren, und zwar an 30 Verschlingungspunkten pro
Meter. Wenn aus dem so hergestellten erfindungsgemäßen Mischgarn
ein Stoff gewebt wurde, ergaben sich beim Weben keine
Probleme, wie z. B. die Bildung von Noppen. Außerdem wurde ein
gewebter Stoff erhalten, der in Aussehen und Griff einem gewebten
Stoff aus einem gesponnenen Garn sehr ähnlich war. In den
Fig. 7B und 7C sind die Umschlingungsbereiche in vergrößertem
Maßstab gezeigt, während Fig. 7D ebenfalls vergrößert einen
Verflechtungsbereich zeigt.
Verflechtungsbeispiel 1
Ein verstrecktes Polyesterfilamentgarn (83 dtex/15 Filamente)
mit einer Bruchdehnung von 25% und ein Polyesterfilamentgarn
(127 dtex/36 Filamente), welches mit einer Geschwindigkeit von
350 m/min gesponnen war und eine Bruchdehnung von 110% aufwies,
wurden zu einem Doppelfaden vereinigt und gemäß dem anhand
der Fig. 4 erläuterten Verfahren miteinander verwirbelt
und einer Falschdrahttexturierung unterworfen.
Die Verwirbelung erfolgte in der gleichen Weise wie unter
Beispiel 1 beschrieben. Da das verstreckte Garn mit der Bruchdehnung
von 25% nicht unter gleichzeitiger Verstreckung einer
Falschdrahttexturierung unterworfen werden konnte, wurde
letztere mit einer Überschußspeisung von 5% durchgeführt, wobei
2400 Drehungen pro Meter erzeugt wurden, wobei die Heizvorrichtung
auf einer Temperatur von 220°C gehalten wurde und
wobei mit einer Garngeschwindigkeit von 100 m/min gearbeitet
wurde.
Die Untersuchung des so hergestellten Garns zeigte, daß die
Zweilagenstruktur nicht befriedigend war und daß keine alternierend
gedrehten Umschlingungen vorhanden waren. Wenn aus dem
Garn ein gewebter Stoff hergestellt wurde, ergaben sich beim
Weben keine Probleme. Das fertige Gewebe war jedoch in Aussehen
und Griff einem Gewebe aus gesponnenen Garn nicht ähnlich
und unterschied sich nicht wesentlich von einem üblichen Gewebe
aus einem üblichen texturierten Garn.
Vergleichsbeispiel 2
Ein Polyesterfilamentgarn (106 dtex/24 Filamente), welches mit
einer Geschwindigkeit von 4500 m/min gesponnen war und eine
Bruchdehnung von 70% aufwies sowie ein Polyesterfilamentgarn
(198 dtex/48 Filamente), welches mit einer Geschwindigkeit von
340 m/min gesponnen war und eine Bruchdehnung von 120% aufwies,
wurden zu einem Doppelfaden zusammengefaßt, miteinander
verflochten und dann einer Falschdrahttexturierung unterworfen,
wie dies anhand der Fig. 4 erläutert wurde. Das Verflechten
und die Falschdrahttexturierung erfolgten dabei unter den
gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1.
An sich hätte dabei ein Mischgarn mit einem Kernfaden und
einem Hüllfaden erhalten werden sollen. Tatsächlich ergab sich
jedoch keine Hülle mit wechselndem Wickelsinn, da der Unterschied
in der Bruchdehnung nur 50% betrug. Wenn aus dem auf
die beschriebene Weise hergestellten Garn ein gewebter Stoff
hergestellt wurde, ergaben sich beim Weben keine wesentlichen
Probleme. Das fertige Gewebe ähnelte jedoch einem Gewebe aus
gesponnenem Garn weder im Aussehen noch im Griff und unterschied
sich nicht wesentlich von einem gewöhnlichen Gewebe
aus einem üblichen texturierten Garn.
Beispiel 2
Ein Polyesterfilamentgarn (127 dtex/24 Filamente), welches mit
einer Geschwindigkeit von 3500 m/min gesponnen wurde und eine
Bruchdehnung von 112% aufwies sowie ein Polyesterfilamentgarn
(242 dtex/72 Filamente), welches beim Spinnen schwarz gefärbt
und mit einer Geschwindigkeit von 1500 m/min gesponnen wurde
und welches eine Bruchdehnung von 350% besaß, wurden zu einem
Doppelfaden zusammengefaßt und miteinander verflochten und
einer Falschdrahttexturierung unterworfen, wie dies anhand
der Fig. 4 erläutert wurde.
Das Verflechten der Filamente der beiden Fäden erfolgte bei
einer Überschußspeisung von 2,5% und mit einem Luftdruck von
4 bar, wobei eine Verwirbelungsdüse verwendet wurde, mit deren
Hilfe pro laufenden Meter 60 Verflechtungspunkte erhalten
wurden. Anschließend wurde die Streck-Falschdrahttexturierung
bei einem Verzugsverhältnis von 1,55 durchgeführt, wobei
2500 Drehungen pro Meter erzeugt wurden, wobei mit einem
K-Wert von 0,8 gearbeitet wurde, wobei die Heizvorrichtung
auf 180°C gehalten wurde und wobei mit einer Fadengeschwindigkeit
von 350 m/min gearbeitet wurde. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wurde zur Erhöhung der Produktionsgeschwindigkeit
eine Friktionstexturiervorrichtung mit außenliegenden
Friktionsflächen gemäß Fig. 6 verwendet, und zwar - wie beschrieben -
mit Aufrauhscheiben und Reibscheiben
zum Texturieren.
Das auf diese Weise erhaltene Garn war ein gleichmäßiges
zweilagiges texturiertes Mischgarn mit einem Kernfaden und
einem diesen mit wechselndem Drehsinn umgebenden Hüllfaden,
wie es in Fig. 8A gezeigt ist. Im Grenzbereich zwischen Kernfaden
und Hüllfaden wurde eine Verflechtung der Filamente
des Kernfadens mit denen des Hüllfadens beobachtet, wobei die
Zahl der Verflechtungspunkte pro Meter 50 betrug. Aus dem so
hergestellten Garn wurde ein Stoff gewebt, wobei sich keine
Probleme ergaben. Der fertige Stoff war weich im Griff und sah
ähnlich aus wie ein Stoff, der aus ein oder mehreren gesponnenen
Garnen hergestellt ist.
Beispiel 3
Ein Polyesterfilamentgarn (154 dtex/24 Filamente), welches mit
einer Geschwindigkeit von 2900 m/min gesponnen wurde und eine
Bruchdehnung von 150% aufwies, sowie ein Polyesterfilamentgarn
(242 dtex/72 Filamente), welches mit einer Geschwindigkeit von
1500 m/min gesponnen wurde und eine Bruchdehnung von 350% aufwies,
wurden zu einem Doppelfaden zusammengefaßt und miteinander
verflochten und einer Streck-Falschdrahttexturierung
unterworfen, wie dies anhand der Fig. 4 erläutert wurde.
Das Verflechten der Filamente der Einzelfäden erfolgte unter
Überschußspeisung von 3% bei einem Luftdruck von 3,5 bar mit
einer Wirbeldüse, wobei 47 Verflechtungspunkte pro Meter hergestellt
wurden. Anschließend wurde die Streck-Falschdrahttexturierung
bei einem Verstreckungsverhältnis von 1,892 ausgeführt,
wobei 2450 Drehungen pro Meter erzeugt wurden, wobei
mit einem K-Wert von 0,9 gearbeitet wurde, wobei die Heizvorrichtung
auf einer Temperatur von 200°C gehalten wurde und
wobei die Garngeschwindigkeit 400 m/min betrug. Auch bei
diesem Beispiel wurde wieder eine Friktionstexturiervorrichtung
mit außenliegender Reibfläche eingesetzt.
Das auf diese Weise hergestellte Garn hatte die in Fig. 9A
gezeigte Struktur, und die Zahl der Verflechtungspunkte lag
bei 42 pro Meter. Dieses Garn verursachte keinerlei Probleme
beim Verweben und lieferte einen gewebten Stoff mit weichem
Griff und mit einem Aussehen, welches demjenigen eines Stoffes
aus einem oder mehreren gesponnenen Garnen ähnlich war. Die vergrößerten
Photographien der Umschlingungsbereiche, wie sie
Fig. 9B bis D zeigen, machen deutlich, daß einige der Einzelfilamente
des Kernfadens mit einigen Einzelfilamenten des Hüllfadens
verflochten sind.
Beispiel 4
Die Verarbeitung erfolgte in der gleichen Weise wie dies unter
Beispiel 2 beschrieben wurde mit einer Falschdrahttexturiervorrichtung gemäß Fig. 6 mit scheibenförmigen Friktionselementen, jedoch mit anderen Scheibensätzen.
Das auf diese Weise erhaltene Garn wurde mikroskopisch untersucht,
wobei festgestellt wurde, daß ein flauschiges Mischgarn
vorlag, welches eine gleichmäßige Struktur besaß, wie
sie Fig. 10A zeigt, wobei der Kernfaden von dem Hüllfaden mit
alternierend wechselndem Wickelsinn umgeben war und wobei
zahlreiche offene Fadenenden 2 d vorhanden waren, während an
der Grenzfläche zwischen Kernfaden und Hüllfaden einige
Filamente des Hüllfadens 2 mit einigen Filamenten
des Kernfadens 1 verflochten waren, derart, daß sich pro
laufenden Meter 51 Verflechtungspunkte ergaben. Wenn unter
Verwendung des so hergestellten Garns ein Gewebe gewebt wurde,
ergaben sich keine Probleme, wie z. B. die Bildung von Noppen.
Das fertige Gewebe glich in Aussehen und Griff einem Gewebe
aus ein oder mehreren gesponnenen Garnen. Vergrößerte Photographien
der Umhüllungsbereiche, die eine flauschige Oberfläche
besitzen, zeigen Fig. 10C und Fig. 10D. Eine vergrößerte
Photographie eines Verflechtungsbereiches ist in Fig. 10B
dargestellt.
Die Versuchsergebnisse für die verschiedenen
verwendeten Scheibensätze sind in Tabelle 1
zusammengefaßt.
Beispiel 5
Es wurde eine Falschdrahttexturiervorrichtung gemäß Fig. 6
verwendet. Dabei wurden die Ergebnisse der Versuche, bei denen
kein aufrauhendes Friktionselement eingesetzt wurde, mit den
Ergebnissen verglichen, bei denen als letzte Friktionsscheibe
(in Laufrichtung des Fadens) eine aufrauhende Friktionsscheibe
verwendet wurde. Insbesondere wurden die Ergebnisse, die bei
Einsatz einer Falschdrahttexturiervorrichtung gemäß Fig. 6
erhalten wurden, bei der die Scheiben 24 bis 32 als
Friktionstexturierscheiben ausgebildet waren, während die
Friktionsscheiben 25 bis 27 als aufrauhende Reibscheiben ausgebildet
waren, mit den Ergebnissen verglichen, die erhalten
wurden, wenn die Reibscheiben 24 und 27 bis 31 Friktionstexturierscheiben
waren, während die Reibscheiben 25, 26 und 32
aufrauhende Reibscheiben waren. Im übrigen wurde wie folgt
vorgegangen:
Ein nicht-gestrecktes Polyesterfilamentgarn (242 dtex/72 Filamente)
mit einer Bruchdehnung von 350% wurde mit einem teilweise
orientierten Polyesterfilamentgarn (127 dtex/24 Filamente)
mit einer Bruchdehnung von 120% zu einem Doppelfaden zusammengefaßt
und mit diesem in üblicher Weise verwirbelt, wobei
40 Verflechtungspunkte pro Meter erhalten wurden und wobei das
so erhaltene Garn anschließend der Falschdrahttexturierung
und einer Aufrauhung unterworfen wurde. Dabei betrug das Verstreckungsverhältnis
1,55, während die Temperatur der Heizvorrichtung
bei 200°C lag. Die Oberflächen- bzw. Umfangsgeschwindigkeit
der texturierenden und der aufrauhenden Reibscheiben
lag bei 700 m/min. Ferner betrug die Garngeschwindigkeit
358 m/min. Die bei diesen Versuchen erhaltenen Ergebnisse
sind nachstehend in Tabelle 2 zusammengefaßt.
Aus den in Tabelle 2 zusammengefaßten Versuchsergebnissen
wird deutlich, daß in den Fällen, in denen eine der Reibscheiben
als letzte Scheibe eingesetzt wird, mit der der Faden
in Gleitkontakt gelangt (Lauf Nr. 5), die Länge
der Fadenenden kürzer ist und weniger offene Fadenenden auftreten
als in den Fällen, in denen als auslaufseitig letzte
Scheibe eine aufrauhende Scheibe eingesetzt wird (Lauf
Nr. 6).
Beispiel 6
Es wurde mit einer Falschdrahttexturiervorrichtung gemäß
Fig. 6 mit texturierenden und aufrauhenden Reibscheiben gearbeitet.
Die Reibscheiben waren wie beim Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 6 angeordnet; es wurden also die Reibscheiben 24
und 28 bis 32 als Texturierscheiben eingesetzt, während die
Reibscheiben 25 bis 27 als aufrauhende Reibscheiben eingesetzt
wurden. Das Beispiel dient der Untersuchung des Einflusses
des Durchmessers der aufrauhenden Reibscheiben. Der Durchmesser
aller texturierenden Reibscheiben betrug 50 mm. Der
Abstand zwischen den einzelnen Wellen 17 bis 19 wurde auf
jeweils 37 mm eingestellt. Die Oberflächenrauhigkeit der
texturierenden Reibscheiben lag nach den japanischen Industrienormen
(JIS, B, 0601) bei 2 S.
Ein nicht-verstrecktes Polyesterfilamentgarn (242 dtex/72 Filamente)
mit einer Bruchdehnung von 350% wurde mit einem teilweise
orientierten Polyesterfilamentgarn (127 dtex/24 Filamente)
mit einer Bruchdehnung von 120% zu einem Doppelfaden zusammengefaßt,
dessen Einzelfilamente in üblicher Weise miteinander
verflochten wurden, wobei 40 Verflechtungspunkte pro Meter
erhalten wurden. Dieses Garn wurde dann einer Falschdrahttexturierung
unterworfen und aufgerauht, wobei mit einem Verziehungsverhältnis
von 1,56 und mit einer Heizvorrichtungstemperatur
von 150°C gearbeitet wurde. Die Ergebnisse sind in
Tabelle 3 zusammengefaßt.
Wie aus Tabelle 3 deutlich wird, wird dem Garn beim Einsatz
von Reibscheiben mit einem Durchmesser von 50 mm oder weniger
wirksam ein Falschdraht erteilt, wobei sich offene Fadenenden
ergeben, die zum überwiegenden Teil kurz sind. Insgesamt werden
vorteilhafte Ergebnisse erhalten, insbesondere wenn die Oberflächenrauhigkeit
der aufrauhenden Reibscheiben hoch ist.
Beispiel 7
Es wurde mit einer Falschdrahttexturiervorrichtung gemäß
Fig. 6 mit dem Texturieren und mit dem Aufrauhen dienenden
Reibscheiben gearbeitet. Es wurde untersucht, welchen Einfluß
Zahl und Anordnung der Reibscheiben haben. Wie in Fig. 6 waren
auf jeder der drei Wellen 17 bis 19 drei Reibscheiben vorgesehen.
Von diesen wurden die Reibscheiben 24 und 32 zum Texturieren
benutzt. Von den Reibscheiben 25 bis 31 wurde nur eine,
nämlich die Reibscheibe 25 als aufrauhende Reibscheibe eingesetzt
(die Reibscheiben 26 bis 31 waren also als texturierende
Reibscheiben ausgebildet) (Lauf Nr. 15). Bei den anderen Läufen
wurde die Anzahl der aufrauhenden Reibscheiben unter den Reibscheiben
25 bis 31 allmählich erhöht. Die Oberflächenrauhigkeit
der texturierenden Reibscheiben betrug wieder 2 S nach JIS.
Die aufrauhenden Reibscheiben waren mit Diamantsplittern mit
einer Siebgröße von 800 mesh (Siebgröße nach entsprechender DIN etwa 30)
beschichtet.
Im übrigen wurde ein nicht-verstrecktes Polyesterfilamentgarn
(242 dtex/72 Filamente) mit einer Bruchdehnung von 350% mit
einem teilweise orientierten Polyesterfilamentgarn (127 dtex/
24 Filamente) mit einer Bruchdehnung von 120% zu einem Doppelfaden
zusammengefaßt, dessen Einzelfilamente miteinander verflochten
wurden, um 42 Verflechtungspunkte pro Meter zu erhalten.
Dieser Faden wurde dann einer Aufrauhung und Falschdrahttexturierung
unterworfen, wobei die Umfangsgeschwindigkeit
der texturierenden und der aufrauhenden Reibscheiben
870 m/min betrug und wobei die Fadengeschwindigkeit 450 m/min
betrug. Die bei diesen Ergebnissen erhaltenen Versuche sind
in Tabelle 4 zusammengefaßt.
Aus den Ergebnissen gemäß Tabelle 4 wird deutlich, daß dann,
wenn die Anzahl der texturierenden Reibscheiben größer ist
als die Anzahl der aufrauhenden Reibscheiben, insbesondere
wenn die Anzahl der texturierenden Reibscheiben mindestens
doppelt so groß ist wie die der aufrauhenden Reibscheiben
(Lauf Nr. 15 bis 17) die Anzahl der in dem Garn erzeugten
Drehungen erhöht wird, wodurch die Anzahl der kurzen offenen
Fadenenden erhöht wird, so daß letztlich sehr gute Ergebnisse
erhalten werden.
Beispiel 8
Es wurde mit einer Falschdrahttexturiervorrichtung gemäß
Fig. 6 mit texturierenden und aufrauhenden Reibscheiben gearbeitet.
Die Reibscheiben waren wie bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 6 angeordnet. Im einzelnen wurden die Reibscheiben
24, 28 und 29 zum Friktionstexturieren verwendet. Es
wurde untersucht, welchen Einfluß die Krümmungsradien R der
Umfangsfläche und die Übergangsradien R′ zu den Stirnflächen
der Reibscheiben auf den Texturiervorgang haben. Die Reibscheiben
besaßen jeweils einen Durchmesser von 50 mm, während
der Abstand zwischen je zwei benachbarten Wellen 17 bis 19 auf
37 mm eingestellt wurde. Ferner bestanden sämtliche Reibscheiben
aus Keramikmaterial mit einer Oberflächenrauhigkeit von 2 S
gemäß JIS. Die aufrauhenden Reibscheiben waren mit Diamantsplittern
mit einer Siebgröße von 600 mesh (Siebgröße nach
entsprechender DIN 24) beschichtet.
Es wurde wieder ein nicht-verstrecktes Polyesterfilamentgarn
(242 dtex/72 Filamente) mit einer Bruchdehnung von 350% mit
einem teilweise orientierten Polyesterfilamentgarn (127 dtex/
24 Filamente), mit einer Bruchdehnung von 120% zu einem Doppelfaden
zusammengefaßt, wobei Einzelfilamente derart miteinander
verflochten wurden, daß sich pro laufenden Meter 40 Verflechtungspunkte
ergaben. Dieses Garn wurde dann aufgerauht
und einer Falschdrahttexturierung unterzogen, wobei mit einem
Verstreckungsverhältnis von 1,56, mit einer Heizvorrichtungstemperatur
von 200°C, mit einer Umfangsgeschwindigkeit der
texturierenden und aufrauhenden Reibscheiben von 970 m/min
und mit einer Garngeschwindigkeit von 500 m/min gearbeitet
wurde. Die Versuchsergebnisse sind in Tabelle 5 zusammengefaßt.
Wie aus Tabelle 5 deutlich wird, ergeben sich bei den Werten
T = 5 bis 10 mm, T′ = 5 bis 10 mm, R/T = 3/4 bis 1 und R′/T′ =
3/5 bis 1 (Läufe Nr. 21 bis 25) für die texturierenden und
aufrauhenden Reibscheiben eine höhere Zahl von Drehungen und
eine höhere Zahl von kurzen offenen Fadenenden, so daß insgesamt
sehr vorteilhafte Ergebnisse erzielt werden.
Beispiel 9
Ein teilweise orientiertes Polyesterfilamentgarn (127 dtex/
24 Filamente), welches mit einer Geschwindigkeit von 3500 m/min
gesponnen war und eine Bruchdehnung von 112% aufwies, wurde
mit einem Polyesterfilamentgarn (83 dtex/72 Filamente), welches
mit einer Geschwindigkeit von 150 m/min gesponnen und schwarz
eingefärbt war und welches mit einem Verstreckungsverhältnis
von 3,5 verstreckt war und eine Bruchdehnung von 35% besaß,
zu einem Doppelfaden zusammengefaßt. Der Doppelfaden wurde
dann verwirbelt (nach Taslan) und mit Unterschußspeisung einer
Falschdrahttexturierung in der anhand der Fig. 4 erläuterten
Weise unterzogen.
Die Verwirbelung erfolgte dabei mit einer Überschußspeisung
von 8% und mit einem Luftdruck von 4 bar unter Verwendung einer
Taslan-Wirbeldüse, wobei pro laufenden Meter 42 Verflechtungspunkte
erhalten wurden. Die Falschdrahttexturierung wurde mit
einer Unterschußspeisung von 6% durchgeführt, wobei 2500 Drehungen
pro Meter erzeugt wurden, wobei die Temperatur der
Heizvorrichtung 207°C betrug und wobei die Garngeschwindigkeit
85 m/min betrug.
Das auf diese Weise hergestellte Garn war ein gleichmäßiges
Mischgarn mit einem Hüllfaden, der den Kernfaden alternierend
mit wechselndem Drehsinn umgab, wie dies Fig. 11A zeigt. Man
sieht, daß bei dem fertigen Garn die Umschlingungsbereiche
und die Verflechtungsbereiche alternierend aufeinanderfolgen.
In den Umschlingungsbereichen sind einige Filamente des Kernfadens
1 mit einigen Filamenten des Hüllfadens 2 verflochten,
so daß sich an der Grenzfläche zwischen den beiden Fäden
Verflechtungspunkte ergeben. Außerdem sind in den Verflechtungsbereichen
alle Einzelfilamente des Kernfadens 1 und des Hüllfadens
2 miteinander verflochten. Es zeigte sich, daß an der
Garnoberfläche einige Schleifen vorhanden waren. Wenn aus dem
so hergestellten Garn ein gewebter Stoff hergestellt wurde,
dann ergaben sich beim Weben keine Noppen und die Auswirkungen
der Aufrauhung erwiesen sich als sehr vorteilhaft. Der gewebte
Stoff hatte einen weichen und angenehmen Griff und ähnelte in
Griff und Aussehen einem Stoff, der aus ein oder mehreren gesponnenen
Garnen hergestellt ist.
Zu Vergleichszwecken wurden folgende Versuche durchgeführt:
Vergleichsbeispiel 3
Die Verarbeitung erfolgte in der gleichen Weise wie vorstehend
beschrieben mit der Ausnahme, daß die Taslan-Verwirbelung
weggelassen wurde.
Vergleichsbeispiel 4
Das fertiggestellte Garn wurde einer Taslan-Verwirbelung unterzogen.
Aus den Garnen gemäß Beispiel 9 und gemäß den Vergleichsbeispielen
3 und 4 wurden Stoffe gewebt. Diese Stoffe wurden
hinsichtlich der Einbindung der Filamente und ihres Griffs
untersucht, wobei die in Tabelle 6 zusammengefaßten Ergebnisse
erhalten wurden.
Bemerkungen zu Tabelle 6:
1. TO-A
Es wurden zwei Versuchsstücke jeweils mit einer Größe von
12,5 x 12,5 cm/² in eine Einbindungsprüfmaschine vom TO-Typ (= Toray)
eingelegt. Anschließend ließ man die Flügel der Prüfmaschine
mit 1200 Upm für die Dauer von 30 Minuten laufen. Die behandelten
Probestücke wurden mit Standardproben der Klassen 1 bis 5
verglichen. Die Standardprobe der Klasse 5 entspricht dabei
einem Produkt der höchsten Qualität, während die Standardprobe
Klasse 3 einem Produkt der niedrigsten Qualität entspricht,
die in der Praxis brauchbar ist.
2. TO-B
Ein Probestück mit einer Größe von 10 x 10 cm/² wurde untersucht
und in zwei Hälften gefaltet derart, daß die Vorderseite
des Probestückes außen lag. Drei Seiten des gefalteten
Probestückes wurden miteinander vernäht (mit einer sogenannten
Overlock-Nähmaschine), wobei die Fadenenden an den vier Ecken
zurückblieben. Die Fadenenden an den Ecken wurden dann miteinander
verknotet. Die Vorder- und Rückseiten der vier Ecken
wurden mit einem Kleber befestigt, daß die verknoteten
Fadenenden sich nicht lösen konnten.
Eine Eisenplatte (15,5 x 5,5 cm/²) auf die Papier (5,5 x 14 cm/²
aufgetragen war, wurde an der Innenwand einer Prüfmaschine
vom TO-Typ befestigt. Es wurden zwei Stücke der so vorbereiteten
Proben in die Prüfvorrichtung eingebracht, woraufhin man die
Flügel der Prüfmaschine mit 2400 Upm für die Dauer von 2 Minuten
laufen ließ. Anschließend wurde die papierbeschichtete
Eisenplatte herausgenommen, woraufhin man die Flügel der Prüfmaschine
für die Dauer von 15 Minuten mit 2400 Upm weiterlaufen
ließ. Die Proben wurden dann herausgenommen und in
der gleichen Weise gemäß Punkt TO-A auf die Einbindung der
Fäden untersucht.
3. ICI-Verfahren
Es wurde eine Prüfvorrichtung zur Untersuchung der Einbindung
der Fäden vom ICI-Typ untersucht (ICI = Imperial Chemical
Industries). Ein Probestück mit einer Größe von 10 x 12 cm/²
wurde, ohne es zu dehnen, um ein vorgegebenes Gummirohr gewickelt.
Vier der so aufgewickelten Probestücke, die einen
Satz bildeten, wurden in eine rotierende Box der Prüfmaschine
eingelegt, woraufhin die rotierende Box mit einer Drehzahl
von 60 Upm für die Dauer von 5 Stunden laufengelassen wurde.
Anschließend wurden die Proben herausgenommen, woraufhin dann
die Einbindung der Fasern in der gleichen Weise ausgewertet
wurde, wie dies unter Punkt TO-A und TO-B beschrieben ist.