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Beschreibung:
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Spannvorrichtung zum gegenseitigen Verspannen von Werkstücken Die
Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung zum gegenseitigen Verspannen von Gegenflächen
von parallel oder unter einer Winkellage fest miteinander zu verbindenden Werkstücken
mit den Merkmalen des Oberbegriffes von Anspruch 1.
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Eine Spannvorrichtung dieser Art ist bereits bekannt. Sie ermöglicht
es, miteinander zu verbindende Gegenflächen von einander parallel oder unter einem
Winkel zuzuordnenden Werkstücken aneinander anzupressen. Hierzu sind deren Spannglieder
mit jeweils einem zylindrischen Zapfen als halteglied ausgestattet, die jeweils
an einem der miteinander zu verspannenden Werkstücke festzulegen sind.
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Zu diesem Zweck ist in jedes Werkstück eine Bohrung einzubringen,
in welche die als Halteglied dienenden Zapfen der Spannglieder einzustecken sind.
Danach ist das Stellglied zu verdrehen, so daß die Zapfen einander genähert und
dadurch die Gegenflächen aneinander angepreßt werden.
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Bei dieser bekannten Spannvorrichtung sind die Spannglieder jeweils
an den Enden einer Trägerleiste verschwenkbar gehalten und zwischen den Spanngliedern
und im Parallelabstand zur Trägerleiste ist das Stellglied angeordnet. Dieses ist
beispielsweise durch ein Sechskantprofil gebildet, in dessen Stirnenden Gewindebohrungen
angeordnet sind, deren Gewinde gegenläufige Steigung haben.
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An den Spanngliedernsind Gewindezapfen angelenkt, die in den Gewindebohrungen
geführt sind. Durch Verdrehen des Stellgliedes werden somit zur Erzeugung eines
Spanndruckes zum Aneinanderpressen der Gegen flächen zweier Werkstücke die Spannglieder
relativ zueinander so verschwenkt, daß sich ihre Zapfen aufeinander zu bewegen.
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Diese Spannvorrichtung hat damit den Nachteil, daß die Anordnung der
die Zapfen aufnehmenden Bohrungen an den Werkstücken weitgehend auf den gegenseitigen
Achsabstand der Zapfen der Spannglieder in deren paralleler Ausrichtung abgestimmt
werden muß.
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Des weiteren führt die verschwenkbare Anordnung der Spannglieder an
der Trägerleiste dazu, daß die Werkstücke beim Spannen zwangsläufig auch abgekippt
werden, was bedeutet, daß bei zu starkem Verspannen zwischen den Gegenflächen ein
Spalt entsteht.
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Außerdem zwingt der unveränderliche Abstand der Spannglieder an der
Trägerleiste dazu, eine Vielzahl von Spannvorrichtungen bereitzuhalten, um Werkstücke
verschiedenster Breite geenseitig verspannen zu können
Schließlich
handelt es sich um eine technisch aufwendige und in der Herstellung entsprechend
teuere Konstruktion.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine im Oberbegriff
des Anspruches 1 erläuterte Spannvorrichtung derart weiterzubilden, daß die Nachteile
der bekannten Spannvorrichtung vermieden sindtund die geeignet ist, eine Vielzahl
der üblicherweise bereitzuhaltenden Spannvorrichtungen der eingangs erläuterten
Art zu ersetzen.
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Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches
1 gelöst.
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Die erfindungsgemäße Spannvorrichtung ermöglicht es damit eines der
beiden Spannglieder durch Verdrehen der Stellspindel in deren Achsrichtung stufenlos
zu verstellen, so daß sich der gegenseitige Abstand der an den Werkstücken festzulegenden
Halteschäfte- entsprechend verändern läßt. Hieraus resultiert der wesentliche Vorteil,
daß nunmehr zusammenzuspannende Werkstücke zum Festlegen der Halteschäfte z.B. an
geeignet erscheinenden Stellen angebohrt werden können und danach läßt sich durch
Verdrehen der Stellspindelder zum Abstand dieser Werkstückbohrungen entsprechende
Abstand der Halteglieder einstellen.
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Durch die Anordnung der Spannglieder auf der Stellspindel wird außerdem
erreicht, daß beim Spannen die Werkstücke nicht mehr kippen können. Damit ist eine
Spaltbildung zwischen den Gegenflächen vermieden.
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Die Bedienung der Spannvorrichtung gestaltet sich denkbar einfach,
wobei
diese lediglich noch aus zwei Spanngliedern und der Stellspindel besteht, so dass
sie im Vergleich zu' bekannten Spannvorrichtung erheblich preisgünstiger herstellbar
ist.
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Hierbei kann zur Relativverstellung beider Spannglieder zueinander
gemäss Anspruch 2 mit dem einen Spannglied ein auf der Stellspindel laufendes Innengewinde
verbunden sein. Ferner kann, gemäss Anspruch 3, die Stellspindel den Träger der
Spannglieder bilden, wobei es günstig ist, die Konstruktion nach Anspruch 4 zu gestalten
Bei einer bevorzuqten Ausführungsform sind die Spannglieder, analog zur bekannten
Spannvorrichtungtrelativ zueinander unverdrehbar auf der Trägerwelle gehalten, so
daß es nicht notwendig ist, beim axialen Verstellen des einen Spanngliedes dieses
mit der Hand festzuhalten.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung einer solchen Spannvorrichtung ist
Gegenstand des Anspruches 5. Bei einer solchen Spannvorrichtung besteht somit die
Möglichkeit, das in axialer Richtung zur Stellspindelierstellbare Spannglied zum
anderen Spannglied in mindestens zwei verschiedenen Stellungen festzulegen, wobei
man im Falle zweier Anlageflächen diese vorteilhaft einander im Winkelabstand von
90° zuordnen wird. Demgemß lassen sich die Halteschäfte der Spannglieder, beispielsweise
sowohl in einer parallelen als auch um einen Winkel von 900 zueinander versetzten
Stellung an der Stellspindel vorsehen und in dieser Stellung relativ zueinander
in Achsrichtung der Stellspindel verstellen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Halteschäfte gemäß
Anspruch 6 als Haltedorne ausgebildet, woraus der wesentliche Vorteil resultiert,
daß nunmehr zum Festlegen der Halteschäfte an den Werkstücken ìnvletztere keine
Bohrungen mehr eingebracht werden müsse Delmehr können die Haltedorne
durch
Einschlagen in z.B.ausHolzoder Hartfasermaterial bestehende Werkstücke schnell und
zuverlässig befestigt werden, wobei die Haltedorne einen solchen Durchmesser erhalten
können, daß sie keine störenden oder besonders ins Auge fallenden öffnungen an den
Werkstücken hinterlassen.
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Zu diesem Zweck können die Halte dorne gemäß Anspruch 7 durch Nägel,
insbesondere mit einem Schlüsselkopf versehene Schraubnägel, gebildet sein, wobei
Schraubnägel den Vorteil bieten, daß sie durch Verdrehen ihres Schlüsselkopfes sich
leicht aus dem betreffenden Werkstück wieder herauslösen lassen.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist gemäß Anspruch 8 vorgesehen,
mindestens einen der beiden Haltedorne im Spannglied derart anzuordnen, daß sich
dessen spitz zulaufendes Endstück, wenn es in ein Werkstück eingetrieben wird, dem
anderen Haltedorn nähert. Eine derartige gegenseitige Zuordnung der Haltedorne führt
dazu, daß bereits beim Eintreiben derselben in die Werkstücke eine Kraftkomponente
wirksam wird-, unter deren Wirkung die Gegenflächen aufeinander zu bewegt und gegebenenfalls
bereits aneinander angelegt werden.
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Eine mit besonderem Vorteil zu gebrauchende Ronstruktionsvariante
ist Gegenstand der Ansprüche 9 undlo. Diese Ausführungsform ermöglicht insbesondere
ein flächenparalleles Zusammenspannen von Werkstücken, deren Flächen eine größere
Breite haben, indem die Spannglieder an einander gegenüberliegenden lierkstückseiten
miteinander verbunden sind und dadurch eine in sich ausgesteifte Konstruktion gegeben
ist.
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Hierbei ist es besonders günstig eine solche Spannvorrichtung gemäß
Anspruch n auszubilden, so daß zu beiden Seiten der Werkstücke an den Spanngliedern
Spannkräfte erzeugt werden können.
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Eine besonders günstige Konstruktion ist Gegenstand des Anspruches
32. Sie ermöglicht es, die Halteschäfte an den Werkstücken festzulegen, ohne deren
Oberfläche zu verletzen, indem die als Gewindespindeln ausgebildeten Halteschäfte
dazu dienen, die Werkstücke an einer Werkstück anlagefläche der Spannglieder festzuklemmen.
Damit hierbei die Gegenflächen der Werkstücke in eine gegenseitige Parallellage
beim Zusammenspannen gebraucht werden können, ist Voraussetzung, daß die Werkstücke,
wenn die Halteschäfte an diesen angelegt sind, noch um die Schaftachse verschwenkbar
sind, weshalb es günstig ist, an den Halteschäften ein Druckglied, insbesondere
eine verdrehbare Druckplatte, vorzusehen.
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In weiterer Ausgestaltung einer derartigen Vorrichtung kann schließlich
gemäß Anspruch 13 in einem zentralen Durchgang der die lialteschäfte hildenden Gewindespindeln
axial verstellbar ein Zentrierglied, insbesondere ein mit einem angespitzten Endstück
in ein Werkstück eintreibbarer Haltedorn, angeordnet sein. Dadurch ist es möglich,
noch vor Anziehen der Gewindespindeln die Werkstücke relativ zur Spindelachse zu
zentrieren und zur Ausrichtung ihrer Gegenflächen in eine Parallellage entsprechend
verschwenken zu können, bevor sie in den Spanngliedern durch Anziehen der Gewindespindel
endgültig festgelegt und zueinander verspannt werden.
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In der sich anschließenden Beschreibung von in der Zeichnung gezeigten
Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung und/oder in den Patentansprüchen
sind weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung erläutert. In der Zeichnung
zeigen: Figur 1 eine Vorderansicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer Spannvorrichtung'in
Verbindung mit zwei durch sie zusammengespannten Werkstücken; Figur 2 eine Draufsicht
auf die Spannvorrichtung gemäß Figur 1; Figur 3 einen Schnitt durch die Spannvorrichtung
entlang der Linie 3-3 der Figur 1; Figur 4 eine Draufsicht auf die Spannvorrichtung,
in an den gegenseitig zu verspannenden Werkstücken angesetztem Zustand, wobei die
Werkstücke selbst noch nicht ausgerichtet sind, Figur 5 ein mögliches Anwendungsbeispiel
erfindungsgemäßer Vorrichtungen gemäß Figur 1 bis 3; Figur 6 eine schaubildliche
Darstellung eines Kastenkorpuses, dessen Korpusteile mittels Spannvorvorrichtungen
gemäß Figur 1 bis 3 zusammengespannt sind;
Figur 7 eine Vorderansicht
eines zweiten Ausführungsbeispieles der Spannvorrichtung, Figur 8 eine Draufsicht
der Spannvorrichtung gemäß Figur 7, wobei die Gewindespindeln geschnitten sind;
Figur 9 einen Schnitt entlang der Linie 9-9 der Figur 7 durch die Spannvorrichtung,
wobei in dem gezeigten Spannglied der Spannvorrichtung ein Werkstück vor dem Spannen
zentriert ist; Figur 10 eine Darstellung ähnlich Figur 9, wobei das Werkstück in
diesem Spannglied festgespannt ist.
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Das in den Figuren 1 bis 3 gezeigte erste Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Spannvorrichtung weist zwei als Ganzes mit 10 und 12 bezeichnete
Spannglieder auf, die beispielsweise durch quaderförmige Metallkörper gebildet sind.
Mit 14 ist eine Trägerwelle bezeichnet, die beide Spannglieder quer durchdringt,
und zwar erstreckt sie sich im wesentlichen parallel zu einer ebenen Werkstückanlagefläche
16 bzw. 18, die gemäß Figur 1 an der Unterseite der Spannglieder vorgesehen ist.
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Die Trägerwelle ist mit einem zylindrischen Wellenteilstück, beispielsweise
im Spannglied 10, verdrehbar gelagert, jedoch gegen),aK;ale Verlagerung durch einen
auf die Trägerwelle aufgesetzten Sicherungsring 20 und einen zur Betätigung der
Trägerwelle
dienenden Schlüsselkopf 22 gesichert. An Stelle des
Schlüsselkopfes könnte auch ein Drehgriff oder dergl. an der Welle vorgesehen sein.
Mit einem ein Außengewinde aufweisenden Wellenschaft 24 ist die Trägerwelle in einer
Gewindebohrung des Spanngliedes 12 axial verstellbar geführt. 26 bezeichnet eine
flache Anlageleiste, die mit ihrem einen Endstück an einem der Spannglieder, beispielsweise
am Spannglied 10, durch Niete 28 an dessen Rückseite starr befestigt ist. Die Anlageleiste
erstreckt sich parallel zur Trägerwelle in Richtung des anderen Spanngliedes und
liegt dort an einer hinteren ebenen Anlagefläche 30 reibungsschlüssig an. Dieser
Anlagefläche ist am Spannglied 12 eine weitere Anlagefläche 32 zugeordnet, und zwar
befindet sich diese an dessen Oberseite und um 900 versetzt. Die Anlageflächen 30,
32 sind vorzugsweise an den entsprechenden Seitenflächen des Spanngliedes 12 tieferliegend
vorgesehen, und die Dicke der Anlageleiste ist so gewählt, daß diese den Abstand
der Anlageflächen zu der entsprechenden Seitenfläche des Spanngliedes ausgleicht.
Ebenso ist die Anlageleiste an einer entsprechend tieferliegenden Anlage fläche
des Spanngliedes 10 befestigt.
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In jedem Spannglied ist ein Haltedorn, vorzugsweise in Form eines
einen Schlüsselkopf 34 aufweisenden Schraubnagels 36 sowohl verdrehbar als auch
axial verstellbar angeordnet, und zwar erstrecken sich diese Schraubnägel gemaß
Figur 3 seitlich der Trägerwelle und senkrecht zu deren Achsrichtung durch die Spannglieder
hindurch . Die Nagellnnge ist derart bemessen, daß diese in maximal eingestecktem
Zustand in die Spannglieder ein Stück aus deren Werkstückanlageflä'che 16
bzw.
18 zu dieser senkrecht herausragen. Die angespitzten Schraubnägel 36 sind in den
Spanngliedern bpispielsweise mit Hilfe eines in diese eingesetzten lfeichstoffpfropfens
38 reibungsschlüssig geführt, so daß sie auch in teilweise herausgezogenem Zustand
aus den Spanngliedern ihre Lage beibehalten und außerdem beispielsweise beim Verwahren
der Spannvorrichtung nicht aus den Spanngliedern herausfallen können.
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Durch die Anlageleiste 26 sind beide Spannglieder zueinander derart
festgelegt, daß sich zwar bei Verdrehen der Trägerwelle deren gegenseitiger Abstand
stufenlos verändern läßt, daß sich aber,aufgrund der zwischen Spannglied 12 und
dem Gewinde des Wellenschaftes 24 vorhandenen Reibung,das Spannglied 12 bei Verdrehen
der Trägerwellenichtmitdrehen kann. Es wird also zwangsläufig eine Axialverstellung
dieses Spanngliedes erfolgen, obgleich man dasselbe hierzu nicht von Hand festhalten
muß.
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Wie aus Figur 2 zu ersehen ist, befinden sich die Schraubnägel 36
in der einen durch die Anlagefläche 30 und die Anlageleiste 26 definierten Stellung
des Spanngliedes 12 relativ zum Spannglied 10, in einer gemeinsamen,zur Achse der
Trägerwelle 14 parallelen Ebene a-a. Bei Verdrehen der Trägerwelle verlagert sich
der Schraubnagel 36 auch in dieser Ebene. Zum gegenseitigen Verspannen beispielsweise
zweier Holzleisten 40, 42 parallelel zueinander oder, wie Figur 2 zeigt, z.B. unter
einem Winkel von 900, sind diese an Gegenflächen und in letzterem Falle an Gehrungsflächen
44 und 46 miteinander zu verspannen. Zu diesem Zweck sind zunächst die Spannglieder
bzw. deren Schraubnägel 36 an den Holzleisten 40,42
festzulegen,
was sich in einfacher Weise durch Eintreiben der Schraubnägel in die Werkstücke
bewerkstelligen läßt.
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Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, in welchem gegenzeitigen
Abstand sieh die beiden Spannglieder voneinander hefinden, und an welcher Stelle
die Schraubnägel z.B. an der Oberseite der Holzleisten relativ zu der Gehrungsfläche
44 bzw, 46 der jeweiligen Holzleiste positioniert werden. Wesentlich ist lediglich,
daß nunmehr die Möglichkeit besteht, die Holzleisten um die Achse der Schraubnägel
36 relativ zueinander im wesentlichen in der gleichen Ebene verschwenken zu können.
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Die Schraubnägel sind vorzugsweise derart in die Holzleisten einzutreiben,
daß die Spannglieder schließlich mit ihrer Werkstückanlagefläche 16 bzw. 18 auf
der Oberseite der Holzleisten aufsitzen. Danach ist die Trägerwelle 14 so zu verdrehen,
daß sich das Spannglied 12 in Richtung Spannglied 10 bewegt, um die Gehrungsflächen
gegenseitig zur Anlage zu bringen. Hierzu ist es möglich, die Werkstücke außer um
die Achse des in diese eingetriebenen Schraubnagels 36 auch noch zusammen mit der
Spannvorrichtung um die Achse des Schraubnagels zu verschwenken, der am gemäß anderen
Werkstück festgelegt ist. Diese Schwenkmöglichkeiten erlauben es, die Holzleisten
an den Stirnseiten der Gehrungsflächen kantenbündig zueinander auszurichten, wie
dies aus Figur 2 ersichtlich ist. Nach erfolgtem Ausrichten lassen sich dann durch
entsprechendes weiteres Verdrehen der Träger welle die Gehrungsflächen unter Druck
aneinander anlegen bzw.
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die Werkstücke gegeneinander verspannen.
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Die Länge der Schraubnägel wird man vorteilhaft so bemessen, daß
bei
der Parallelverstellung der Spanngliederbeziehuncrsweise beim Zusammenspannen der
aneinander anzulegenden Werkstückflächen kein Kippen der Werkstücke aufgrund des
einseitigen Kraftangriffes erfolgen kann.
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Weitere Anwendungsbeispiele der Spannvorrichtung zeigen die Figuren
5 und 6.
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Figur 5 veranschaulicht, wie beispielsweise flache Werkstücke 48,
50 miteinander verspannt werden können, die zueinander senkrechtstehen.kn diesem
Falle ist das Spannglied 12 durch entsprechendes Verdrehen der Trägerwelle 14 zunächst
von der Trägerwelle abzunehmen und wieder so auf die Trägerwelle aufzubringen, daß
die Anlageleiste 26 an der Anlagefläche 32 anliegt. Dengemäß erstrecken sich die
Schraubnägel in zueinander senkrechten Richtungen, so daß sich das Spannglied 10
an einer Flachseite des Werkstückes 48 und das Spannglied 12 an einer Flachseite
desWskstückes 50 festlegen läßt. Dabei zeigt Figur 5 außerdem, daß es möglich ist,
diese Werkstücke durch Verwendung zweier Spannvorrichtungen 56, 58 kippstabil miteinander
zu verbinden r wenn das Spannglied 12 dieser Spannvorrichtungen an einander gegenüberliegenden
Flachseiten, beispielsweise des Werkstückes SO befestigt wird.
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Figur 6 zeigt beispielsweise die Anwendung von Spannvorrichtungen,
um benachbarte Seitenwände 60, 62, 64, 66 eines rechteckförmigen Möbelkorpus oder
dergl. miteinander zu verspannen, wozu die Spannglieder 10, 12 diverser Spannvorrichtungen
68
jeweils im Eckbereich des Korpus an einer Stirnkante festzulegen
sind. Die Seitenteile können dabei an ihren miteinander zu verspannenden Gehrungsflächen
auch noch Verbindungsmittel wie Dübel oder dergl. aufweisen.
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Das in den Figuren 7 bis 10 gezeigte weitere Ausführunqsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Spannvorrichtung ist gemäß Figur 9 mit U-förmigen Spanngliedern
70, 72 ausgestattet, wobei eine mit 74 bezeichnete Trägerwelle gemäß Figur 7 beispielsweise
im unteren U-Schenkel 78 in. zum Ausführungsbeispiel gemäß Figurl analor Anordnung
vorgesehen ist. Die oberen U-Schenkel 76 sind von einem zylindrischen Führungsschaft
80 durchdrungen, der zur Trägerwelle achsparallel angeordnet ist und dessen Länge
den maximalen Verstellbereich der beiden Spannglieder 70, 72 bestimmt, indem die
bei Erreichen des Maximal abstandes des Spanngliedes 72 vom Spann-FührungsScaftes
8o glied 70 sichSicherungsringe 82 des art die Außenseite derselben anlegen. Die
Innenfläche der gemäß Figur 7 unteren U-Schenkel 78 bildet eine Werkstückanlagefläche
86. Im gegenüberliegenden U-Schenkel 76 der Spannglieder ist senkrecht zum Führungsschaft
80 und senkrecht zur Anlage fläche 86 eine mittels eines Rändelsopfes 88 verdrehbare
Gewindespindel 90 geführt, die an ihremtan das Werkstück anpreßbaren Ende eine Druckplatte
92 trägt die an der Gewindespindel verdrehbar angeordnet und an ein Werkstück anlegbar
ist.
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Die Gewindespindeln sind von einem zentralen Durchgang 94 durchdrungen,
in welchem drehbar und axial verstellbar ein
mit einem angespritzten
Endstück 96 relativ kleinen Durchmessers ausgestatteter Ilaltedorn 98 angeordnet
ist. Dieser ragt mit einem Schaftteil aus der freien Stirnseite des Rändelkopfes
88 heraus und ist dort zur manuellen Betätigung .gleichfalls mit einem Rändelkopf
100 ausgestattet.
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Mit 102 ist der die U-Schenkel 76, 78 miteinander verbindende Verbindungssteg
bezeichnet, dessen sich innerhalb des U-förmigen Spanngliedes befindende Flachseite
mit 104 bezeichnet ist.
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Diese Flachseite und vorzugsweise auch die äußere Flachseite 106
ist unter einem Winkel von beispielsweise 450 zur Längsrichtung der U-Schenkel angeordnet,
so daß beide inneren Flachseiten 104 der Spannglieder 70, 72 zusammen einen Winkel
900 definieren.
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Wie Figur 8 zeigt, befinden sich die Gewindespindeln 90 in einer Ebene,
in der sich auch die Trägerwelle 74 befindet, während der Fuhru«schaft 80 hierzu
in einer parallelen Ebene angeordnet ist und sich gemäß Figur 9 in den U-Schenkeln
76 hinter den Gewindespindeln 90 befindet.
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Bei dieser Ausführungsform ubernimmt der Führungsschaft 80 Führungs-
und Stützfunktion, so daß beide Spannglieder beidseitig der zu spannenden Werkstücke
stabilisert sind.
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Diese Spannvorrichtung ist besonders zum Spannen von Werkstücken geeignet,
die in einem Winkel, insbesondere von 900, einander zuzuordnen sind, wie das in
Figur 8 strichpunktiert angedeutet ist.
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Die Spannvorrichtung ist insbesondere auch dazu geeignet,
Holzprofile,
die beispielsweise an ihrer einen Seite quer zur Längsrichtung stark profiliert
sind, vorteilhaft spannen zu können. Hierzu ist zunächst in den einzelnen Spanngliedern
die Druckplatte 92 beispielsweise an eine ebene Werkstückfläche anzulegen, um beispielsweise
eine Profilleiste auf der Anlagefläche 86 mit ihrer profilierten Oberfläche auszurichten.
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Anschliessend wird das angespitzte Endstück 96 des Haltedornes 98
zur Zentrierung der Profilleiste auf der Anlagefläche in die Profilleiste eingedrückt.
Hierzu kann der Haltedorn auch mit einem Aussengewinde in einem entsprechenden Innengewinde
des Gewindeschaftes 90 axial verstellbar geführt sein, um dieses Zentrieren möglichst
feinfühlig vornehmen und dadurch verhindern zu können, dass der Werkstoff reisst.
Nach dem Zentrieren ist die Gewindespindel derart zu lösen, dass die Druckplatte
nur leicht an der Profilleiste anliegt. Danach sind die Werkstücke um die Achse
des Haltedornes 28 entsprechend zu verschwenken, um die Gegenflächen zueinander
auszurichten.
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Durch Verdrehen der Trägerwelle lassen sich dann die Spannglieder
relativ zueinander verstellen, um dadurch die Gegenflächen aneinander anzulegen.
Um auf die Gegenflächen Druck auszuüben, sind schliesslich, vor dem endgültigen
Verspannen, die Gewindespindeln wieder anzuziehen.
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An die Stelle des Führungsschaftes 80 kann ebenso gut eine weitere
Trägerwelle treten, die man vorteilhaft zur Trägerwelle 74 in vertauschter Anordnung
in den U-Schenkeln 76 vorsehen wird.
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Zwischen Anlage fläche 86 und Druckplatte 92 der Spannglieder lassen
sich mit besonderem Vorteil auch Werkstücke in Parallellage
gegenseitig
verspannen, und zwar insbesondere feine Holzteile, wie sie beispielsweise im Modellbau
VertJendung finden, die nicht mit Schraubzwingen gegenseitig verspannt werden können.
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Zu diesem Zweck läßt sich die Spannvorrichtung beispielsweise mittels
eines in Figur 8 strichpunktiert angedeuteten und z.B.
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am Verbindungssteg 102 des Spanngliedes 72 angeformten Ansatzstückes
108 z.B. in einem Schraubstock festspannen, oder mittels in den U-Schenkeln 78 angeordneten
Schrauben-Aufnahmebohrungen 110 am Tisch befestigen.