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DE29980035U1 - Sandale - Google Patents

Sandale

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Publication number
DE29980035U1
DE29980035U1 DE29980035U DE29980035U DE29980035U1 DE 29980035 U1 DE29980035 U1 DE 29980035U1 DE 29980035 U DE29980035 U DE 29980035U DE 29980035 U DE29980035 U DE 29980035U DE 29980035 U1 DE29980035 U1 DE 29980035U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shoe bottom
sole
edge
strapping
insole
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29980035U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Betula Schuh GmbH
Original Assignee
Betula Schuh GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Betula Schuh GmbH filed Critical Betula Schuh GmbH
Priority to DE29980035U priority Critical patent/DE29980035U1/de
Publication of DE29980035U1 publication Critical patent/DE29980035U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B3/00Footwear characterised by the shape or the use
    • A43B3/10Low shoes, e.g. comprising only a front strap; Slippers
    • A43B3/101Slippers, e.g. flip-flops or thong sandals
    • A43B3/102Slippers, e.g. flip-flops or thong sandals leaving the heel of the foot bare 
    • A43B3/103Slippers, e.g. flip-flops or thong sandals leaving the heel of the foot bare  characterised by the attachment of the toestrap

Landscapes

  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)
  • Medicines Containing Plant Substances (AREA)
  • Pharmaceuticals Containing Other Organic And Inorganic Compounds (AREA)

Description

Bezeichnung: Sandale
20
Anmelder: Betula Schuh GmbH
Industriestrasse, 53562 St. Katharinen
Vertreter: Patentanwalt Dipl.-Phys. Theodor Koch,
Reuterstrasse 187, 53113 Bonn
Technisches Gebiet
Die Neuerung betrifft eine Sandale mit einem insbesondere eine Zwischensohle bildenden Schuhboden, an welchem eine Beriemung über eine Decksohle befestigt ist, die innenseitig mit dem Schuhboden verbunden ist, und mit einem zumindest seitlich rechts und links an der Beriemung gelegenen äußeren Sohlenrand, zwischen dem eine Fußbettung angelegt ist. Ferner betrifft die Erfindung einen derartigen Schuhboden mit Decksohle.
Stand der Technik
Sandalen der vorstehenden Art sind seit langer Zeit allgemein verbreitet und deshalb bekannt. Die Verbindung der Beriemung mit dem Schuhboden erfolgt üblicherweise dadurch, daß die Beriemung mit dem Schuhboden verklebt oder vernäht wird. Hierzu greift die Beriemung oftmals mit einem abgewinkelten Endbereich zwischen den Schuhboden und eine gegen diesen geklebte Laufsohle. Bei dickeren Schuhböden wird die Beriemung häufig in seitliche Ausnehmungen des Schuhbodens eingeklebt. Oftmals führt man die Beriemung auch beim Herstellen des Schuhbodens mit ihren Enden in die zu verwendende Form ein, so daß sie in den Schuhboden eingeschäumt wird.
Beim Gehen mit Sandalen stützt sich der Fuß auf dem Schuhboden ab und leitet oftmals relativ hohe Kräfte in die Beriemung, wodurch die Gefahr besteht, daß sich die Beriemung vom Schuhboden löst. Das gilt insbesondere für kostengünstige Sandalen, bei denen man die Beriemung nicht bis unter den Schuhboden führt, sondern sie nur von der Seite her am Schuhboden anklebt.
Die DE 30 43 725 U1 beschreibt bereits einen Flexible-Schuh, bei welchem der Schuhboden innenseitig von einer Decksohle abgedeckt ist, welche mit einem flanschartig sich nach außen erstreckenden Randbereich von oben her auf einen hochgezogenen Sohlenrand geklebt ist. Dieser Randbereich ist durch eine Naht mit dem Schaft des Schuhs verbunden. Ein solcher Schuh, welcher optisch wie ein rahmengenähter Schuh aussieht, ist verhältnismäßig stabil, weil durch die Naht zwischen dem Schaft und der Decksohle diese beiden Schuhbestandteile eine Einheit bilden. Das Erfordernis eines nach außen gerichteten Randes des Schaftes und der Decksohle schließen jedoch diese Machart für Sandalen aus. Weiterhin führt die Naht durch die erforderlichen Nahtlöcher zu einer Schwächung der Beriemung und des Randes der Decksohle, so daß die Nahtlöcher bei hohen Kräften wie eine Perforation wirken können und es dadurch zu einem Abreißen der Beriemung kommen kann.
Gemäß Figur 2 der GB 2 034 168 A ist eine Sandale mit einem als Zwischensohle dienenden Schuhboden bekannt, an deren Unterseite eine Laufsohle angeordnet ist und auf deren Oberseite eine Decksohle. Die Decksohle ist zum seitlichen Randbereich jeweils dicker ausgebildet und weist im Bereich der anzusetzenden Beriemung in einem hochgezogenen Sohlenrand einen oder mehrere senkrecht nach oben stehende Flanschabschnitte auf. An diesen ist zur Außenseite jeweils eine Vertiefung angelegt.
Die Obermaterial-Bandage bzw. Beriemung der Sandale wird mit ihrem unteren Abschnitt in die Vertiefung eingesetzt und z.B. mit den Flanschabschnitten vernäht. Auf Grund dieser Konstruktion wird die Decksohle aus einem harten Polyurethanmaterial hergestellt, so daß die Flanschabschnitte starr nach oben stehen. Die Bettung der Sandale wird zudem nicht durch die Zwischensohle gebildet, sondern durch die dicker ausgebildete Decksohle, so daß diese nicht mit dünnen, z.B. 1 mm starken und im allgemeinen weichen aus Leder bestehenden Decksohlen vergleichbar ist, welche fest oder lose eingebracht werden oder als Überzug in schalenförmigen Tieffußbettungen für Gesundheitssandalen verwendet werden.
Aufgabe und Lösung
Der Neuerung liegt das Problem zugrunde, eine Sandale der eingangs genannten Art so auszubilden, daß ihre Beriemung möglichst kostengünstig, jedoch zugleich zuverlässig mit dem Schuhboden verbunden ist.
Des weiteren gilt es einen Schuhboden der eingangs genannten Art zu schaffen, an dem die Beriemung einer Sandale derart kostengünstig und zuverlässig anbringbar ist.
Dieses Problem wird erneuerungsgemäß bei einer Sandale der eingangs genannten Art dadurch gelöst,
daß die Fußbettung in dem Schuhboden eingearbeitet ist und aus einem schalenförmigen Fußbett besteht, mit einem dieses seitlich vollständig umlaufenden, sich nach oben erstreckenden Sohlenrand, daß als Decksohle auf dem Schuhboden eine bloße dünne Abdecksohle befestigt ist,
daß diese Decksohle einen frei nach oben hin, über den Sohlenrand des Schuhbodens und des dortigen Fußbettes seitlich nur nach rechts und links hinausragenden Randbereich besitzt,
daß diese Randbereiche jeweils einen äußeren seitlichen Befestigungsabschnitt für die Beriemung oder auch für einen äußeren vom Schuhboden vorragenden Abschnitt, der ebenfalls zur Befestigung der Beriemung dient, bilden,
wobei an der Außenseite des Schuhbodens Befestigungsstellen in Form von Auslassungen für die Enden der Beriemung der Sandale vorgesehen sind, daß die Enden der Beriemung jeweils bis in diese Auslassungen des Schuhbodens geführt sind und
daß die Beriemung mit den Befestigungsabschnitten der Randbereiche oder mit den vorragenden Abschnitten verklebt ist.
Eine solche Sandale wirkt sehr leicht, weil der Schuhboden nach außen hin nicht wesentlich über die Verbindungsstelle mit der Beriemung ragen muß. Da die Beriemung von außen her gegen den Randbereich der Decksohle geklebt wird, hat man die Möglichkeit, durch ausreichende Bemessung des Randbereiches eine für die Übertragung großer Kräfte geeignete, große Klebefläche zu erzeugen, ohne daß die Sandale dadurch ein klobiges Aussehen erhält. Weiterhin wird die Klebung lediglich durch Scherkräfte beansprucht, was wiederum ihrer Haltbarkeit zugute kommt. Da zur Verbindung des Schaftes mit der Decksohle keine Naht erforderlich wird, kommt es zu keiner Schwächung durch die Nahtlöcher.
Die Sandale sieht besonders gefällig aus, da der als Schalensohle mit Fußbett ausgebildete Schuhboden einen seitlich hochgezogenen derart vollständig umlaufenden Sohlenrand hat und die Beriemung zwischen diesem Sohlenrand des Schuhbodens und dem Randbereich der Decksohle endet.
Zusätzlich zu den Befestigungsabschnitten an den vorstehenden Randbereichen der Decksohle sind am Schuhboden Befestigungsstellen in Form von bloßen Auslassungen angelegt, in welche die Enden der Beriemung geeinget führbar sind.
Die Stoßstelle zwischen der Beriemung und dem Schuhboden ist unsichtbar, wenn gem. Anspruch 4 der Sohlenrand an der Außenseite der Beriemung mit einer Lippe über diese Beriemung greift.
Die Neuerung läßt verschiedene weitere Ausführungsformen zu. Insbesondere kann zusätzlich ein vom Schuhboden beidseitig vorragender Abschnitt vorgesehen werden, weicher die als Befestigungsabschnitte dienenden äußeren Seiten der vorstehenden Randbereiche der Decksohle verstärkt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist gem. Anspruch 2 alternativ vorgesehen, daß die Beriemung der Obermaterial-Bandage der Sandale nicht unmittelbar gegen einen nach oben hin über den Rand des Schuhbodens hinausragenden Randbereich der Decksohle geklebt ist, sondern daß vom Schuhboden seitlich eine Stabilisierungsschicht ausgeht, welche ebenfalls einen nach oben hin über den Rand des Schuhbodens hinausragenden Abschnitt aufweist, auf dessen Außenseite ebenfalls das schuhbodenseitige Ende der Beriemung und auf dessen Innenseite der nach oben hinausragende Randbereich der Decksohle geklebt ist.
Gemäß Anspruch 9 kann die Stabilisierungsschicht aus einem Gewebe bestehen, welches im Schuhboden verankert ist.
Auf diese Weise läßt sich eine besonders stabile Verbindung der Beriemung zum Schuhboden erreichen, wobei deren seitliche Obermaterial-Bandage im wesentlichen mit der äußeren Oberkante des als Schalensohle mit Fußbett ausgebildeten Schuhbodens auslaufen kann.
Bei einem gem. Anspruch 1 ausgebildeten Schuhboden mit schalenförmig ausgebildetem Fußbett ist eine fußgerechte, der Anatomie des Fußes nachgebildete geschwungene Form des Fußbettes und eine entsprechende von außen sichtbare Führung der Oberkante der Schalensohle gestaltbar.
Gemäß Anspruch 3 und 5 ist an der Oberkante längs des oberen Sohlenrandes des Schuhbodens eine sich nach außen öffnende Ausnehmung angelegt, in welcher der äußere Rand des schuhbodenseitigen Endes der Obermaterial-Bandage der Sandalenberiemung zu liegen kommt.
Es ist insofern auf Grund der Anlage der Sandalenberiemung eine äußere Überdeckung des Übergangs der z.B. aus einem textlien Gewebestück bestehenden Stabilisierungsschicht bzw. der seitlichen Randbereiche der Decksohle zu dem Schuhboden über eine größere Länge des sich durchgehend erstreckenden Teils der Obermaterial-Bandage gegeben.
Diese Ausnehmung ist über die gesamte Länge in gleicher Höhe ausgebildet und entsprechend der geschwungenen Führung der Oberkante des Schuhbodens, welcher in Form einer Schalensohle mit Fußbett ausgebildet ist.
Die seitliche Obermaterial-Bandage ist dort auf Stoß angelegt und läuft somit mit einer entsprechend geschwungenen Führung der Außenkante aus.
Gemäß Anspruch 6 verjüngt sich die Dicke des Materials der Beriemung zum schuhbodenseitigen Ende derart, daß ein stetiger kontinuierlicher Übergang in der Materialdicke insbesondere im Bereich der dort seitlich aufgeklebten Abschnitte der Stabilisierungsschicht und des dort nach oben hinausragenden Randbereichs der Decksohle gegeben ist.
Es ergeben sich insofern beim Tragen der Sandale keine störenden, merkbaren Übergangsstellen an der Anbindung der Beriemung.
Gemäß Anspruch 7 sind die gegenüberliegenden Stirnflächen der Beriemung und des Sohlenrandes gleich dick und sind auf Stoß angelegt, wobei diese mit ihren Außenseiten fluchten, womit sich somit auch dort ein stetiger Übergang ergibt.
Gemäß den Ansprüchen 8-12 ergibt sich eine vorteilhafte Ausbildung und Anlage der Stabilisierungsschicht insbesondere gegenüber dem Schuhboden.
Des weiteren ergibt sich eine geeignete Bemessung der Randbereiche der Decksohle und der frei nach außen ragenden seitlichen Abschnitte der Stabilisierungsschicht bzw. des diese bildenden Trägers aus einem textlien Gewebe.
Der als Schalensohle mit Fußbett ausgebildete Schuhboden, kann an der Unterseite selbst bereits die Laufsohle der Sandale aufweisen, wobei dort ein abriebfester, z.B. komprimierter Materialbereich gegeben sein muß.
Es kann aber die Laufsohle auch in bekannter Weise als separates Formteil aufgeklebt sein, wobei der Schuhboden insofern lediglich eine Zwischensohle darstellt. Diese besteht dann z.B. aus einer EVA-Mischung, welche frei von FCKW und Lösungsmitteln ist. Unterhalb der gem. Anspruch 13 vorzugsweise aus Leder bestehenden Decksohle können auch sonstige übliche Bezugsstoffe für Fußbettungen vorgesehen sein, wie ein feines und grobes Jutegewebe.
Die Neuerung betrifft ferner gem. Anspruch 16 einen Schuhboden, insbesondere zur Verwendung in einer Sandale gem. den Ansprüchen 1-15, wobei dieser auch als Zwischensohle ausgebildet sein kann und insofern gemäß Anspruch 29 mit einer Laufsohle zusätzlich zu versehen ist.
Der Schuhboden und die innenseitig auf ihm angeordnete Decksohle weisen einen äußeren hochgezogenen Sohlenrand mit einer dazwischen an der Oberseite gebildeten Fußbettung auf, wobei
die Fußbettung in dem Schuhboden eingearbeitet ist und aus einem schalenförmigen Fußbett besteht, mit einem dieses seitlich vollständig umlaufenden, sich nach oben erstreckenden Sohlenrand, als Decksohle auf dem Schuhboden eine bloße Abdeckung befestigt ist, diese Decksohle einen frei nach oben hin über den Sohlenrand des Schuhbodens und des dortigen Fußbettes seitlich nur nach rechts und links hinausragenden Randbereich besitzt,
diese Randbereiche jeweils einen äußeren seitlichen Befestigungsabschnitt für die Beriemung oder auch für einen äußeren vom Schuhboden vorragenden Abschnitt, der ebenfalls zur Befestigung der Beriemung dient, bilden, und an der Außenseite des Schuhbodens Befestigungsstellen in Form von Auslassungen für die Enden der Beriemung der Sandale vorgesehen sind.
Vorteilhafte Ausbildungen dieses Schuhbodens betreffen die weiteren Ansprüche 17-29, wobei sich im wesentlichen die eingangs genannten Vorteile ergeben.
Zeichnungsbeschreibung
Insbesondere zur weiteren Verdeutlichung des Grundprinzips der Neuerung ist in der Zeichnung eine erste Ausfuhrungsform einer Sandale sowie eine weitere bevorzugte Ausfuhrungsform dargestellt.
Es zeigen:
10
Figur 1: Einen Querschnitt durch den Randbereich einer ersten Sandale, nämlich deren Schuhboden, die Beriemung und die innenliegende, seitlich jeweils mit einen äußeren Randbereich hinausragende Decksohle der Sandale unter Darstellung lediglich eines linken äußeren Bereichs;
Figur 2: Eine bevorzugte, abgewandelte Ausfuhrungsform der Sandale unter
Darstellung des Randbereichs im Querschnitt,
Figur 3: Eine Seitenansicht der Sandale gemäß Figur 2 deren Schuhboden als
geschwungene Schalensohle mit Fußbett ausgebildet ist und trotz Anlage einer Beriemung in Form einer breiten Obermaterial-Bandage seitlich außen über die gesamte Länge sichtbar ist;
Figur 4: Eine Draufsicht auf die Sandale gemäß Figur 2 und 3 unter Darstellung
des Fußbettes der Schalenform mit seitlichen äußeren Abschnitten der Obermaterial-Bandage und mit diese Abschnitte jeweils 'zum schuhbodenseitigen Ende überlappenden äußeren Randbereichen der Decksohle, an deren Unterseite sich eine stabilisierende Gewebeschicht befindet;
Figur 1 zeigt einen Schuhboden (1) mit einem umlaufenden, außenseitigen, nach oben hin hochgezogenen Sohlenrand (2). Dieser Sohlenrand (2) hat außenseitig zumindest im Bereich einer Beriemung (3) eine Lippe (6), welche von außen her gegen diese Beriemung (3) anliegt.
Eine Decksohle (4) ist von oben her auf den Schuhboden (1) geklebt und hat einen nach oben weisenden Randbereich (5). Gegen diesen Randbereich (5) ist von außen her das schuhbodenseitige Ende der Beriemung (3) geklebt. Durch die nach oben ragende Lippe (6) wird die Stoßstelle zwischen dem unteren Ende der Beriemung (3) und dem Schuhboden (1) abgedeckt.
Figur 2, 3 und 4 zeigen eine abgewandelte bevorzugte Ausfuhrungsform einer Sandale deren Schuhboden (9,10) als Schalensohle mit einem Fußbett (14) ausgebildet ist, welche nach außen über die gesamte Höhe voll sichtbar ist und wobei das Fußbett
fußgerecht der Anatomie des Fußes nachgebildet ist und sich dabei insbesondere zum Ballenteil verjüngt. Die Oberkante verläuft dabei außen in einer geschwungenen Form. 5
Der Schuhboden (9,10) besteht, wie in Figur 2 erkenntlich, aus zwei Abschnitten (9,10), zwischen welchen eine Stabilisierungsschicht (7) in Form einer Gewebeschicht eingelassen ist.
Diese Stabilisierungsschicht weist dabei beidseitig einen äußeren nach oben hinausragenden Abschnitt (12) auf, welcher zum hochgezogenen Sohlenrand (11) des Schuhbodens (9,10) aus diesem zur Innenseite austritt.
Auf dem äußeren Teil des Abschnittes (12) ist dabei auf der einen Seite die Decksohle (15) mit ihrem nach oben über den Rand des Schuhbodens hinausragenden Randbereich (16) geklebt und auf der anderen Seite das schuhbodenseitige Ende der von der Obermaterial-Bandage der Sandale gebildeten Beriemung (8).
Dieses Ende der Beriemung ist dabei in der Dicke zu seiner äußeren Stirnfläche (18) hin entsprechend der Dicke des äußeren Abschnittes (12) der Stabilisierungsschicht sowie des hinausragenden Randbereiches (16) der Decksohle (15) verjüngt.
Es wird insofern die Stoßstelle der Stirnfläche (18) der Beriemung und der Stirnfläche (17) des hochgezogenen Sohlenrandes (11) von innen abgedeckt, wobei ein kontinuierlicher Übergang der Dicke der Beriemung zu dem sich in der Breite nach unten vergrößernden Schuhboden (9,10) bzw. zum Sohlenrand (11) gegeben ist.
Die Stirnflächen (17,18) der Beriemung (8) und des hochgezogenen Sohlenrandes (11) sind dabei gleich dick und auf Stoß gesetzt.
Zur zusätzlichen Halterung der.Beriemung (8) ist, dabei wie in Figur 3 ersichtlich längs des oberen Sohlenrandes (11) des Schuhbodens (9,10) eine sich nach außen öffnende Längsausnehmung (13) angelegt, welche eine Tiefe entsprechend der Dicke des schuhbodenseitigen Endes der Beriemung (8) aufweist.
Diese Ausnehmung (13) ist dabei längs des oberen Sohlenrandes (11) in gleicher Höhe geführt, so daß sowohl die Ausnehmung (13) als auch das schuhbodenseitige Ende der Beriemung (8) in einer nach außen sichtbaren, der fußgerechten Anatomie des Fußes nachgebildeten geschwungenen Form geführt sind, welche der Formgebung des Fußbettes (14) der Schalensohle (9,10) entspricht.
Die Schalensohle kann dabei aus einem Polyurethanmaterial einstückig geformt sein, wobei in diesem die Stabilisierungsschicht (7) bei der Herstellung des Schuhbodens in der Preßform eingebracht und angeschäumt ist.
Statt aus einem Polyurethanmaterial kann dabei der Schuhboden aber auch aus einem Kork-Latex-Verbundmaterial mit hohem Korkanteil gefertigt werden, so daß die Fußformsohle im Gewicht leicht und flexibel ist.
Die Decksohle (15) ist dabei ebenfalls auf den Schuhboden (9,10) bzw. dessen Fußbett (14) geklebt, wobei ebenfalls die nach oben weisenden Randbereiche (16) der Decksohle (15) gegen die äußeren Abschnitte (12) der aus einem Gewebe bestehende Stabilisierungsschicht (7) geklebt ist.
Durch die Stabilisierungsschicht (7) wird insofern die üblicherweise in einer Dicke von 0,7-1 mm aus Leder hergestellte Decksohle (15) in den äußeren Randbereichen (16) stabilisiert, wobei sich insofern insbesondere auch eine Verstärkung der Verbindung der auf die Stabilisierungsschicht von außen aufgeklebten hochgezogenen Sohlenränder (11) des Schuhbodens (9,10) und des dort an- bzw. eingesetzten schuhbodenseitigen Endes der Beriemung (8) ergibt.
In Figur 4 ist dabei in Draufsicht der als Schalenform ausgebildete Schuhboden (9,10) mit dem äußeren anatomischen Fußbett (14) zu erkennen, wobei man im vorderen Teil eine Ausnehmung (19) zur Lagerung der Zehe, einen Zehenspreizer (20), eine sich etwa in der Mitte nach oben erstreckende Quergewölbestütze (21) mit Pelotte, die Ausnehmung (22) für die Ferse und eine äußere Längsgewölbestütze (23) erkennt.
Auf das Fußbett ist dabei die aus Leder bestehende Decksohle (15) aufgeklebt, wobei die seitlich über das Fußbett mit nach oben hinausragenden Randbereiche (16) sich über etwa 2/3 der Länge des Fußbettes erstrecken.
Diese freien Randbereiche weisen dabei eine Breite von etwa 2,5 cm auf und sind zu dem schuhbodenseitigen Ende der die Sandalenobermaterialien-Bandage bildenden Beriemung (8) jeweils seitlich geführt.
Unterhalb der Randbereiche (16) der Decksohle (15) erstreckt sich dabei jeweils seitlich rechts und links die Stabilisierungsschicht (7) mit dem äußeren Abschnitt (12), welche als textiles Gewebe in den Teilen (9,10) des Schuhbodens bis auf den Abschnitt (12) eingelassen ist, welcher sich nach außen frei wie in Figur 2 dargestellt, erstreckt.
10
Bezugsziffernliste
1 Schuhboden
2 Sohlenrand des Schuhbodens (1)
3 Benemung
4 Decksohle
5 Randbereich der Decksohle (4)
6 Lippe des Sohlenrandes (2)
7 Stabilisierungsschicht
8 Benemung
9,10 Schuhboden, ausgebildet als Schalensohle
11 hochgezogener Sohlenrand des Schuhbodens (9,10)
12 äußerer nach oben hinausragender Abschnitt der
Stabilisierungsschicht (7)
13 Ausnehmung längs des Sohlenrandes (11)
14 Fußbett
15 Decksohle
16 nach oben über den Rand des Schuhbodens hinausragender
Randbereich der Decksohle (15)
17 Stirnfläche des hochgezogenen Sohlenrandes (11)
18 Stirnfläche an der sich verjüngenden Benemung (8)
19 Ausnehmung für Zehe
20 Zehenspreizer
21 Quergewölbestütze mit Pelotte
22 Fersenschale
23 Äußere Längsgewölbestütze

Claims (29)

1. Sandale mit einem insbesondere eine Zwischensohle bildenden Schuhboden (1; 9, 10), an welchem eine Beriemung (3; 8) der Obermaterial-Bandage der Sandale über eine innenseitig mit dem Schuhboden (1; 9, 10) verbundene Decksohle (4; 15) befestigt ist, wobei seitlich rechts und links an der Beriemung (3; 8) jeweils ein äußerer hochgezogener Sohlenrand (2; 11) und zwischen diesen Sohlenrändern eine Fußbettung angelegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß
- die Fußbettung in dem Schuhboden (1; 9, 10) eingearbeitet ist und aus einem schalenförmigen Fußbett (14) besteht, mit einem dieses seitlich vollständig umlaufenden, sich nach oben erstreckenden Sohlenrand (2; 11),
- daß als Decksohle (4; 15) auf dem Schuhboden (1; 9, 10) eine bloße dünne Abdecksohle befestigt ist,
- daß diese Decksohle (4; 15) einen frei nach oben hin über den Sohlenrand (2; 11) des Schuhbodens (1; 9, 10) und des dortigen Fußbettes (14) seitlich nur nach rechts und links hinausragenden Randbereich (5; 16) besitzt,
- daß diese Randbereiche (5; 16) jeweils einen äußeren seitlichen Befestigungsabschnitt für die Beriemung (3; 8) oder auch für einen äußeren vom Schuhboden (9, 10) vorragenden Abschnitt (12), der ebenfalls zur Befestigung der Beriemung (8) dient, bilden,
wobei an der Außenseite des Schuhbodens (1; 9, 10) Befestigungsstellen (5, 6; 13) in Form von Auslassungen für die Enden der Beriemung (3; 8) der Sandale vorgesehen sind,
- daß die Enden der Beriemung (3; 8) jeweils bis in diese Auslassungen des Schuhbodens (1; 9, 10) geführt sind
- und daß die Beriemung (3; 8) mit den Befestigungsabschnitten der Randbereiche (5; 16) oder mit den vorragenden Abschnitten (12) verklebt ist.
2. Sandale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beriemung (3; 8) von der Außenseite her gegen den hochgezogenen Randbereich (5) der Decksohle (4) oder daß diese zusätzlich auf einen äußeren Abschnitt (12) einer vom Schuhboden (9, 10) ausgehenden, sich zum Randbereich (16) der Decksohle (15) erstreckenden Stabilisierungsschicht (7) geklebt ist, wobei auf der Innenseite dieses Abschnittes (12) die Decksohle (15) mit dem seitlich nach oben hinausragenden Randbereich (16) geklebt ist.
3. Sandale nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beriemung (3) zwischen dem seitlich hochgezogenen Sohlenrand (2) des Schuhbodens (1) und dem Randbereich (5) der Decksohle (4) endet oder daß die Beriemung (8) in einer längs des oberen Sohlenrandes (11) des Schuhbodens (9, 10) sich erstreckenden und nach außen öffnenden Ausnehmung (13) endet.
4. Sandale nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sohlenrand (2) an der Außenseite der Beriemung (3) mit einer Lippe (6) über diese Beriemung (3) greift.
5. Sandale nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (13) seitlich außen über die gesamte Länge des hochgezogenen Sohlenrandes (11), über welche die Obermaterial-Bandage der Beriemung (8) zu liegen kommt, angelegt ist.
6. Sandale nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Beriemung (8) sich zum hochgezogenen Sohlenrand (11) hin entsprechend der Dicke der zu überlappenden Decksohle (15) und der Stabilisierungsschicht (7) verjüngt.
7. Sandale nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Beriemung (8) und der Sohlenrand (11) mit ihren Stirnflächen (17, 18) auf Stoß gegeneinander verlaufen.
8. Sandale nach einem der Ansprüche 2, 3, 5-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabilisierungsschicht (7) innerhalb des Schuhbodens (9, 10) zur Verankerung geführt ist.
9. Sandale nach einem der Ansprüche 2, 3, 5-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabilisierungsschicht (7) aus einem Gewebe besteht.
10. Sandale nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Randbereiche (5, 16) der Decksohle (4; 15) und/oder die Abschnitte (12) der Stabilisierungsschicht (7) sich über die gesamte Länge des seitlichen Teils der Obermaterial-Bandage bzw. der Beriemung (3; 8) erstrecken.
11. Sandale nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Randbereiche (5; 16) der Decksohle (4; 15) und/oder die Abschnitte (12) der Stabilisierungsschicht (7) über den Sohlenrand (2; 11) des Schuhbodens (1; 9, 10) 2,5 cm vorstehen.
12. Sandale nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß der als Schalensohle mit Fußbett (14) ausgebildete Schuhboden (9, 10) sich zum Ballenteil des Fußes in der Höhe verjüngt und insbesondere nach außen in einer fußgerechten, der Anatomie des Fußes nachgebildeten geschwungenen Form mit der Oberkante des Sohlenrandes (2; 11) verläuft.
13. Sandale nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Decksohle aus einer dünnen Ledersohle (z. B. mit einer Dicke von 0,07 -0,1 cm) besteht.
14. Sandale nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schuhboden (1; 9, 10) aus einem elastischen Kunststoffmaterial (Polyurethan) oder einem elastischen Verbundmaterial (Naturlatex/Korkmischung) hergestellt ist.
15. Sandale nach einem der Ansprüche 2-14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabilisierungsschicht (7), insbesondere ein dazu verwendeter textiler Träger, in das Material der Schuhsohle bei der Herstellung in der Presse angeschäumt ist.
16. Schuhboden (1; 9, 10), insbesondere als Zwischensohle, mit Decksohle, welche einen äußeren hochgezogenen Sohlenrand (2; 11) mit einer dazwischen an der Oberseite gebildeten Fußbettung aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß
- die Fußbettung in dem Schuhboden (1; 9, 10) eingearbeitet ist und aus einem schalenförmigen Fußbett (14) besteht, mit einem dieses seitlich vollständig umlaufenden, sich nach oben erstreckenden Sohlenrand (2; 11),
- daß als Decksohle (4; 15) auf dem Schuhboden (1; 9, 10) eine bloße Abdecksohle befestigt ist,
- daß diese Decksohle (4; 15) einen frei nach oben hin über den Sohlenrand (2; 11) des Schuhbodens (1; 9, 10) und des dortigen Fußbettes (14) seitlich nur nach rechts und links hinausragenden Randbereich (5; 16) besitzt,
- daß diese Randbereiche (5; 16) jeweils einen äußeren seitlichen Befestigungsabschnitt für die Beriemung (3; 8) oder auch für einen äußeren vom Schuhboden (9, 10) vorragenden Abschnitt, der ebenfalls zur Befestigung der Beriemung (8) dient, bilden,
- und daß an der Außenseite des Schuhbodens (1; 9, 10) Befestigungsstellen (5, 6; 13) in Form von Auslassungen für die Enden der Beriemung (3; 8) der Sandale vorgesehen sind.
17. Schuhboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Decksohle (15) aus einer dünnen Ledersohle (z. B. 0,07-0,1 cm dick) besteht.
18. Schuhboden nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsstellen (6, 7) für die Beriemung (3; 8) eine äußere Lippe (6) des Sohlenrandes (2) oder ein äußerer Abschnitt (12) einer sich dorthin erstreckenden, vom Schuhboden (9, 10) ausgehenden Stabilisierungsschicht (7) vorgesehen ist, auf dessen Außenseite die Beriemung (8) und auf dessen Innenseite der Randbereich (16) der Decksohle (15) geklebt ist.
19. Schuhboden nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabilisierungsschicht (7) aus einem zum Schuhboden (9, 10) separaten Teil gebildet ist, welches zur Verankerung innerhalb von Abschnitten (9, 10) des Schuhbodens mit einem Abschnitt zwischen diese geführt ist.
20. Schuhboden nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabilisierungsschicht (7) aus einem Gewebe besteht.
21. Schuhboden nach einem der Ansprüche 18-21, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Randbereiche (5; 16) der Decksohle (15) und/oder die Abschnitte (12) der Stabilisierungsschicht (7) über den Sohlenrand (11) des Schuhbodens (9, 10) 2,5 cm vorstehen.
22. Schuhboden nach einem der Artsprüche 16-21, dadurch gekennzeichnet, daß der als Schalensohle ausgebildete Schuhboden (1; 9, 10) sich zur Schalenform für das Ballenteil des Fußes in der Höhe verjüngt und insbesondere nach außen in einer fußgerechten, der seitlichen Anatomie des Fußes nachgebildeten geschwungenen Form mit der Oberkante des Sohlenrandes (2; 11) verläuft.
23. Schuhboden nach einem der Ansprüche 16-22, dadurch gekennzeichnet, daß dieser aus einem elastischen Kunststoffmaterial oder einem elastischen Verbundmaterial hergestellt ist und daß die Stabilisierungsschicht (7), insbesondere in Form eines textilen Trägers, in das Material des Schuhbodens bei der Herstellung in der Presse angeschäumt ist.
24. Schuhboden nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß dieser aus einem elastischen Polyurethan oder einem elastischen Verbundmaterial in Form einer Naturlatex/Korkmischung hergestellt ist.
25. Schuhboden nach einem der Ansprüche 16-24, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslassungen der Befestigungsstellen als Ausnehmung (13) über die gesamte Länge des hochgezogenen Sohlenrandes (11) entlang der jeweiligen rechten und linken Außenseite des Fußbettes geführt ist, wobei in dieser die Obermaterial-Bandage der Beriemung (8) mit ihrem äußeren Ende zu liegen kommt.
26. Schuhboden nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß eine Auslassung (13) zur Aufnahme der Beriemung (8) sich zum hochgezogenen Sohlenrand (11) hin erstreckt und entsprechend der Dicke der zu überlappenden Decksohle (15) und der Stabilisierungsschicht (7) angelegt ist.
27. Schuhboden nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß in der Auslassung (13) zur Aufnahme der Beriemung (8) die Stirnflächen (17, 18) der Beriemung (8) und des Sohlenrandes (11) auf Stoß gegeneinander setzbar sind.
28. Schuhboden nach einem der Ansprüche 16-27, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (14) der Anatomie der Fußsohle nachgebildet ist und aus einer Ausnehmung (19) zur Lagerung der Zehe, einem Zehenspreizer (20), aus einer sich etwa in der Mitte nach oben erstreckenden Quergewölbestütze (21) mit Pelotte, einer Ausnehmung (22) für die Ferse und aus einer äußeren Längsgewölbestütze (23) besteht.
29. Schuhboden nach einem der Ansprüche 16-28, dadurch gekennzeichnet, daß der Schuhboden gleichzeitig eine Laufsohle bildet.
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