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DE29924120U1 - Filtertüte für Aufgußgetränke, insbesondere eine Kaffeefiltertüte - Google Patents

Filtertüte für Aufgußgetränke, insbesondere eine Kaffeefiltertüte

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DE29924120U1
DE29924120U1 DE29924120U DE29924120U DE29924120U1 DE 29924120 U1 DE29924120 U1 DE 29924120U1 DE 29924120 U DE29924120 U DE 29924120U DE 29924120 U DE29924120 U DE 29924120U DE 29924120 U1 DE29924120 U1 DE 29924120U1
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Germany
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filter
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DE29924120U
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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J31/00Apparatus for making beverages
    • A47J31/06Filters or strainers for coffee or tea makers ; Holders therefor
    • A47J31/08Paper filter inlays therefor to be disposed after use

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

Filtertüte für Aufgußgetränke, insbesondere eine Kaffeefiltertüte
Die Erfindung betrifft eine Filtertüte der eingangs in Anspruch 1 erwähnten Gattung. Solche Filtertüten sind z.B. bekannt aus der internationalen Anmeldung WO 96/-32043.
Kaffeefiltertüten werden, hauptsächlich im Haushalt aber auch anderweitig, in großen Mengen verwendet 2um Kaffeebrühen indem man eine mit gemahlenem Kaffee gefüllte Filtertüte in einen Filtereinsatz legt: und heißes Wasser auf das Kaffeemehl tröpfelt oder gießt. Dies kann von Hand oder automatisch geschehen. Die Filtereinsätze die in der Praxis benutzt werden gibt es in verschiedenen Standardgrößen, abhängi-g von wieviel Tassen Kaffee mit einem Filtertüteninhalt gebrüht werden sollen.
In bestimmten Supermärkten werden beträchtlich mehr Filtertüten Nr. 4, geeignet für vier Tassen Kaffee, verkauft als Filtertüten Nr. 2, geeignet für zwei Tassen Kaffee. Dies hat dazu geführt, daß die Filtertüten Nr. 2 in ' bestimmten Supermärkten nicht mehr verkauft werden. Der Konsument ist dann auf Filtertüten Nr. 4 angewiesen die in die Filtereinsätze der ersten Standardgröße passen. Diese passen jedoch nicht in den Filtereinsatz der kleineren zweiten Standardgröße. Bei Anwendung einer Kaffeemaschine kann das bedeuten, daß die Filtertüte zu weit über den Filtereinsatz hinausragt, wodurch die gute Wirkung der Kaffeemaschine nicht garantiert werden kann. In der obenerwähnten internationalen Patentanmeldung WO 36/32043 wird deshalb vorgesehlagen an der offenen Oberseite der Filte'r-tüte einen perforierten ftand anzubringen mit dessen Hilfe von der Oberseite der Filtertüte ein Streifen abgetrennt werden kann utn somit die Höhe der Filtertüte zu vermindern.
Au der Lösung, die aus WO.96/32043 bekannt ist, kleJben etliche Nachteile. Die besondere Faserstruktur dee Filterpapiere macht das Abtrennen am perforierten Rand problematisch weil die Filtertüte dermaßen beschädigt wer-
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den kann, daß sie nicht mehr zu verwenden ist. Bei Anwendung dear Filtertüten in einem Filtereinsatz der größeren ersten Standardgröße ist es natürlich, nicht nötig einen Teil der Filtertüte am perforierten Rand abzutrennen. Es zeigt sich jedoch, daß der perforierte Rand das Wegwerfen der Filtertüte mit seinem wasserdurch.tränkten Kaffee nach Beendigung des Kaffebrühens erschwert. Das Feisermaterial der Filtertüte ist nämlich durch das warme Wasser erheblich strapaziert worden. Beim Herausnehmen der mit nassem Kaffee gefüllten Filtertüte mit der Hand, kann dadurch der Oberrand der Filtertüte leicht bei den perforierten Rändern einreißen. >
Ein wichtiger Nachteil ist ferner, daß das Abtrennen des oberen Teils der Filtertüte allerdings die Hohe der Filtertüte auf die richtige Große vermindern kann/ der Filtertüte jedoch nicht die richtige Form verleiht. Die Filtereinsätze Nr. 4 und 2 unterscheiden sich nämlich nicht nur in bezug auf die Hohe, sondern auch die Breite der Filtertüte an der Unterseite und die Winkel die die Seiten der Filtertüte machen, sind anders. Das Ergebnis ist, daß eine Filtertüte Nr. 4 auch nach Abtrennen des Oberrands noch immer nicht gut in einen Filtereinsatz Nr. 2 paßt. Dadurch, daß die Unterseite nicht gut anliegt kann es sogar geschehen, daß die Unterseite durch das Schwellen des Kaffeemehls reißt, so daß die Filterwirkung des Filters mindestens teilweise verloren geht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Filtertüte der eingangs erwähnten Gattung zu verschaffen, wobei kein Rand einer Perforierung entlang abgetrennt werden muß, und wobei es möglich ist, die Form der Filtertüte an die Form eines Filtereinsatzes der kleineren zweiten Standardgröße anzupassen, und die gekennzeichnet ist durch die Merkmale von Anspruch 1.
Die Erfindung beruht auf der Idee die Große der Filtertüte nicht zu vermindern durch Entfernung von Teilen der Filtertüte, sondern durch Teile der Filtertüte umzufalten gemäß entsprechenden vorgesehenem Fairen, die ein richtiges Falten und Anpassen der Abmessungen der Filtertüte garantieren... In .solcher JJe;Lse fcaan ßine. Filtertüte,
die für einen Filtereinsatz der ersten Standardgroße geeignet ist, an einen Filtereinsatz angepaßt werden, so daß der Filter auch in angepaßter Form seine Wirkung vollständig behält und dessen Qualität ebenso gut ist wie die einer Filtertüte die speziell für einen Filtereinsatz der kleineren zweiten Standardgroße hergestellt worden ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist gekennzeichnet durch das Merkmal von Anspruch 2. Dieses Ausfüh.-rungsbexspiel unterscheidet sich, durch die mittels eines Farbstoffes deutlich sichtbar vorgesehenen Falze, ohne daß die Anwendung eines Farbstoffes schädliche Auswirkungen für den Konsumenten hat.
, Ein Ausführungsbeispiel das in diesem Zusammenhang Vorteile aufweist wird gekennzeichnet durch Anspruch 3. Dadurch, daß die Falzlinien unterbrochen sind wird ein Minimum an Farbstoff verwendet, was die Unschädlichkeit des Anbringens von Falzlinien weiter fordert.
Ein Vorzugsausführungsbeispiel der Erfindung wird gekennzeichnet durch Anspruch 4. Diese Ausführung der Erfindung ist bevorzugt erstens, weil das Filterpapier nicht bedruckt werden muß und zweitens, weil die Relief linien das Falten der dafür in Betracht kommenden Teile der FiI-tertüte vereinfachen. Das Anbringen von Relief linien auf der Filtertüte ist produktionstechnisch eine sehr einfache Handlung, die gut in bestehende Produktionsprozesse integriert werden kann.
Vorzugsweise wird das Merkmal von Anspruch 5 angewendet, öxese Maßnahme ist wichtig um die Form der Filtertüte, nachdem diese durch Falten von Teilen der Filtertüte, so gut wie möglich an Filtereinsätze der kleineren Standardgroße anzupassen.
Mit dem Hinblick auf ein einfaches und richtiges Falten, ist das Ausführungsbeispiel gekennzeichnet in Anspruch e von Interesse. Sein Belang wird bei der Beschreibung der Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Die Erfindung wird nun auf nicht-einschränkende Weise und ausschließlich als Beispiel, unter Bezugnahme
* i a
auf zwei Ausführungsbeispiele die in der Zeichnung illustriert werden, erläutert, wobei:
Figur 1 eine Ansicht einer erf indungsgemaßen Filtertüte Hr- 4 ist, in platter Form, ungefähr halb so groß wie in Wirklichkeit.
Figur 2 eine Ansicht einer Filtertüte BTr. 2 gemäß dem stand der Technik ist, und
Figur 3 eine Ansicht einer Vorzugsausführung wie in Figur l ist.
Die Filtertüte gemäß Figur 1 besteht aus einem zusammengefalteten StücK Filterpapier, und wird im platten Zustand gezeigt, wie sie normalerweise vom Fabrikanten geliefert wird und wobei also zwei Lagen Filterpapier aufeinander liegen. Die Filtertüte hat annähernd die Form eines gleichschenkligen Trapezes mit einer bogenförmigen Basis 3, wo di& zwei Lagen des Filtermaterials frei von einander liegen. Beim öffnen der Filtertüte kann der Kaffee an dieser Seite in die Filtertüte eingebracht werden. Gegenüber der Basis 3 befindet sich ein. im wesentlichen mit der Basis 3 parallel laufender und kürzerer Filterboden 5, wo die zwei Lagen Filtermaterial miteinander verbunden sind. Ferner sind zwei Seiten vorgesehen, wo die zwei Filterlagen gleichermaßen miteinander verbunden sind, nämlich eine Seite 7, die von eiriem Falz im Filtermaterial gebildet wird und dieser gegenüber, eine Seite 9. Der Boden 5 und die Seite 9 sind auf gebräuchliche Weise, ohne Leim oder dergleichen, fest miteinander verbunden, durch im Relief ein Wuster von durchgedrückten Riffeln oder Rillen Ii anzubringen. Filtertüten die auf diese Weise zusammengefügt sind, sind in der Psaxls allgemein bekannt und brauchen hier nicht weiter ausgebreitet besprochen zu werden, man sehe z.B. die eher erwähnte internationale Patentanmeldung WO 95/32043.
In der Figur &igr; sind innerhalb des itillentnusters 11 an der Seite S und in der Nähe des Bodens B1 Streifenlinien 13 beziehungsweise 15 angegeben, wenn die Filtertüte gemäß Figur 1 in einem Filtereinsatz Wr. 4 angewendet wird, soll, gemäß Vorschrift des Filtertütenfabrikanten,
die linke Seite##$ entlang .Linie. X3 und. der Bode**
Linie 15, gefaltet werden. Es muß bemerkt werden, daß die Linien 13 und IS nur imaginäre Linien sind, die im allgemeinen nicht sichtbar auf der Filtertüte angebracht werden, sondern die einfach die innere Begrenzung des Rillenmusters 11 bilden, Bei Filtertüten die aus WO 95/32043 bekannt: sind, können Linien vorgesehen sein die von Perforationslochem gebildet werden. Die Perforation ist natürlich nicht vorgesehen um den Rand 9 beziehungsweise den Boden 5 abzutrennen, sondern um das Falten zu vereinfachen.
Nach vorhergehender Besprechung von Figur 1, wird Figur 2 nur sehr flüchtig besprochen. Wie schon gesagt wird,eine Filtertüte der kleineren Sorte Nr. 2 gezeigt, mit dem Verweiszeichen 17, die für einen kleineren Filtereinsatz Nr. 2 bestimmt ist. Die Filtertüte hat eine Basis 19, einen Filtetboden 21, eine gefaltete Seite 23 und eine gegenüberliegende Seite 25» Das Rillenmuster 27 wird an der Innenseite von den imaginären Linien 29 und 31 begrenze. Erst wenn der Boden 21 und die Seite 25 den imaginären Linien 31 beziehungsweise 23 entlang umgefaltet sind, hab die Filtertüte genau die äußere Form die zur Anwendung im Filtereinsatz Nr. 2 geeignet ist. Diese Form wird also vom größten Teil des Oberrands 19, vom größtem Teil des linken Seitenrands 23, von der imaginären Linie 31 und von der imaginären Linie 29 begrenzt.
In Figur 1 wird zwischen dem Oberrand 3, der linken Seite I1 sowie den zwei unterbrochenen, durch Farbstoff angegebenen mit Punkten 33 markierten Linien 35 und 37, eine Oberfläche umgrenzt die gleich der Form ist die vom Oberrand 19, der Seite 23 und von den beiden Linien 29 und 31 in Figur 2, umgrenzt wird. Die Linien 35 und 37 bilden die Anpassungsmittel in Form von Falzlinien beim Boden 5 und bei der Seite 9, um die Stellen anzugeben wo ein Gebraucher Falze anbringen soll, um die Abmessungen der Filtertüte &khgr; dadurch anzupassen, daß die Teile außerhalb der Linien 33 und 35 umgefaltet werden. Die Punktlinien 3S und 37 könnten während der Fertigung der Filtertüten z.B. mittels einer Tintenstrahl vorrichtung angebracht werden.
Nach dem Palten entsteht eine Filtertüte der gewünschten kleineren Abmessung mit einem Oberrand 3, einem Seitenrand 7, einem Boden 35 und einer Seite 37. Dadurch, daß man den Oberrand 3 und den Seiterirand 7 der also durch Falten erhaltenen kleineren Filtertüte .mit dem Oberrand 3 und dem Seitenrand 7 der größeren Filtertüte zusammenfallen läßt, benötigt man nur zwei Falzlinien 35 und 37 und werden dementsprechend auch nur zwei Falthandlungen erfordert.
Figur 3 zeigt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Filtertüte 3 3 mit einem Oberrand 35, einem gegenüberliegenden Boden 37, einetn gefalteten Seitenrand 39 sowie diesem gegenüberliegend, einen Seitenrand 41, Die Falzlinien 43 und 45 werden in diesem Fall von im Filtermaterial der Filtertüte angebrachte Relief linien gebildet. Figur 4 zeigt einen vergrößerten Querschnitt durch die Filtertüte 33 gemäß den Pfeilen IV-IV in Figur 3. Die beiden aufeinander liegenden Lagen 47 und 49 der Filtertüte 33 sind an der Falzlinie 43 von im Querschnitt ungefähr halbkreisförmigen Reliefprägungen versehen. Derartige Prägungen können, ebenso wie das Rillenmuster 51 an der Filtertüte 33, während der Herstellung der Filtertüten mit demselben Gerät angebracht werden. Dabei werden die Relieflinien so verwirklicht, daß das Filtermaterial der ,Lagen 47 und 49 nicht dermaßen verformt wird, daß diese an der Relieflinie 43 und 45 fest miteinander verbunden werden» Pas hätte nämlich nachteilige Folgen für die Brauchbarkeit der Filtertüte 33 bei Anwendung in ITr- 4 Filtereinsätzen.
In Figur 3 ist 2U sehen, daß die Falzlinie 43 von Rand 35 bis Rand 37 der Filtertüte durchläuft. Die Falzlinie 45 lauft von Seite 39, allerdings nicht bis zur gegenüberliegenden Seite 41, sondern nur bis an die Falzlinie 43 , Auch bei einem solchen Falzlinlensehema ist einfaches Falten möglich dadurch, daß man erst der Falzlinie 43 entlang faltet und darin der Falzlinie 45 entlang. Alternative sind, daß nur die Falzlinie 45 von der einen Seite zur anderen Seite läuft, oder daß keine der beiden Falzlinien 43 und 45 von der einen, zur gegenüberliegenden Seite durch läuft. ······· ······. ·· · „: .··..··. : : .:
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Durch die eigene Weise in der die Falzlinien vorgesehen sind, machen die Falzlinien 37 und 43 einen spitzen winkel &ggr; mit der angrenzenden Seite 9, beziehungsweise 41. so wird tnit der Tatsache gerechnet, daß bei einer Filtertüte Nr. 4, wie bei den Figuren l und 3, der Winkel or zwischen dem Boden und den Seiten 7 und 9 kleiner ist als der Winkel &bgr; zwischen dem Boden 21 und den Seiteä. 23 und 25 bei einer Filtertüte Nr 2, wie die Filtertüte 17 die in Figur 2 gezeigt wird.
Obwohl die Erfindung im Obigen unter Bezugnahme auf lediglich zwei Ausführungsbeispiele beschrieben worden ist, isc die Erfindung keineswegs darauf beschränkt, sondern# umfaßt jede mögliche, durch die beigefügten Ansprüche uinrissene Ausführungsweise. So können mehr als zwei FaIzlinien angewendet werden, a.B. indem man die Falzlinie beim Boden der Filtertüte parallel mit dem Boden laufen läßt und man bei beiden Seiten der Filtertüte eine Falzlinie anbringt. Bei einer andern, nicht dargestellten Ausfuhxxmgsweise, kann anstatt einer aus Punkten gebildeten Falzlinie 35 und 37, eine durchgezogene Linie vorgesehen sein. Eventuell könnte eine Relieflinie mit einer farbigen Linie zusammenfallen um die Anwesenheit und die Stelle der Relieflinie besser anzudeuten.

Claims (7)

1. Eine Filtertüte (1, 33) für Aufgußgetränke, im besonderen eine Kaffeefiltertüte, mit einem zusammengefaltenen Stück faseriges Filtermaterial, im besonderen Filterpapier, welche Filtertüte im platten Zustand mit zwei Lagen aufeinander geliefert wird und im Matten Zustand annähernd die Farm eines gleichschenkligen Trapezes hat mit einer Basis (3, 35) wo die zwei Lagen des Filtermaterials frei von einander liegen, ein gegenüberliegender im wesentlichen parallel laufender und kürzerer Filterboden (5; 37) wo die zwei Lagen Filtermaterial miteinander verbunden sind, sowie Zwei Seiten (7, 9; 39, 41), wovon eine (7; 39) von einem Falz im Filtermaterial gebildet wird und bei der anderen (9; 41) die Zwei Lagen Filtermaterial miteinander verbunden sind, wobei die Abmessungen des Filtertüte auf Anwendung in einem Filtereinsatz der ersten Standardgröße abgestimmt sind, und die Filtertüte mit Anpassungsmitteln versehen ist um die Abmessungen dar Filtertüte zur Anwendung in einem Filtereinsatz der zweiten kleineren Standardgröße anzupassen, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpassungsmittel aus Falzlinien (35, 37; 43, 45) in der Nähe des Bodens (5, 37) und/oder wenigstens einer der Seiten (9; 41) bestehen, zur Andeutung der Stellen wo die Falze zur Verkleinerung dar Abmessungen der Filtertüte (1; 33) durch Umfalten entsprechender ihrer Teile angebracht werden.
2. Eine Filtertüte (1, 33) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nur zwei Falzlinien (33, 35; 43, 45) vorgesehen sind, und zwar beim Boden (5; 37) und bei einer der Seiten (3; 41) der Filtertüte.
3. Eine Filtertüte (1) gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlinien (35, 37) sich aus einem zweckmäßigen, für den Konsumenten unschädlichen, Farbstoff konstituieren.
4. Eine Filtertüte (1) gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlinien (33, 35) unterbrochen sind.
5. Eine Filtertüte (33) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlinien (43, 45) von Relieflinien im Filtermaterial gebildet werden.
6. Eine Filtertüte (1, 33) gemäß eines der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine dar Falzlinien (35, 37; 43, 45) einen spitzen Winkel (γ; δ) mit dem angrenzenden Rand (5, 9; 37, 41) der Filtertüte macht.
7. Eine Filtertüte (1; 33) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Falzlinien (35, 37; 43) vom einen bis zum anderen ihm gegenüberliegenden Rand (7, 9, 3, 5; 35, 37) der Filtertüte läuft.
DE29924120U 1998-03-13 1999-03-10 Filtertüte für Aufgußgetränke, insbesondere eine Kaffeefiltertüte Expired - Lifetime DE29924120U1 (de)

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EP99909416A EP1061841B1 (de) 1998-03-13 1999-03-10 Filtertüte für aufgussgetränke, insbesondere eine kaffeefiltertüte

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DE (1) DE29924120U1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10318473A1 (de) * 2003-02-12 2004-09-02 Heyden, Günter Kaffeefilter

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10318473A1 (de) * 2003-02-12 2004-09-02 Heyden, Günter Kaffeefilter

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