DE29922717U1 - Kastenförmiger Behälter aus Kunststoff - Google Patents
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Description
gi.hk 78 649
Fritz Schäfer GmbH, Fritz-Schäfer-Str. 20, 57290 Neunkirchen
Die Erfindung betrifft einen kastenförmigen Behälter aus Kunststoff, insbesondere Lager- und Transportkasten, bei welchem ein innen eine ebene Oberseite aufweisender Boden unterseitig durch Versteifungsrippen stabilisiert ist, die auf der Bodenunterseite einerseits ein Bodenmittelfeld und andererseits einen dieses umlaufend rahmenartig eingrenzenden, gegenüber dem Bodenmittelfeld engmaschiger verrippten Laufkranz- bzw. Standflächenbereich definieren.
Um das Ziel einer hohen Behälter-Steifigkeit bei günstiger spritzgießtechnischer Herstellung und guter Lauffähigkeit auf den verschiedensten, bekannten Förderstrecken zu erreichen, sind zahlreiche Behälter-Bauweisen verwirklicht worden. So ist durch die DE 43 38 063 A1 ein Behälter bzw. Kasten bekanntgeworden, dessen eine ebene Oberseite aufweisender Boden unterseitig durch Versteifungsrippen stabilisiert ist. Dort erstrecken sich längs des Bodenrandes in Richtung der Bodenebene verlaufende, ein Bodenmittelfeld mit sich gitterartig kreuzenden Versteifungsrippen rahmenartig begrenzende Flachstege, die durch quer zum Bodenrand verlaufende Versteifungsrippen im Abstand unterhalb der Bodenebene abgestützt sind. Die zwischen der Bodenunterseite, der Flachstegoberseite und den Versteifungsrippen eingegrenzten Freiräume sind bodenrandseitig völlig offen, und die die Flachstege abstützenden Versteifungsrippen sind ohne Verbindung zu den längs und quer verlaufenden Versteifungsrippen des Bodenmittelfeldes ausgebildet. Die im Randbereich rahmenartig umlaufenden Flachstege, so daß der Behälter im Randbereich mit einem quasi doppelten Boden versehen ist, stellen eine auf Röllchenbahnen oder dergleichen lauffähige Fußleiste dar. Durch die bei diesem
" SeKeT"
Behälter von dem zentralen Bodenmittelfeld entkoppelte Lauffläche wird erreicht, daß in dem Bodenmittelfeld auftretende Durchbiegungen keinen Einfluß auf die umlaufende Lauffläche haben, die somit keine aufgrund von Durchbiegungen bewirkte Bewegung des Bodenmittelfeldes mitmacht.
Aus der DE 37 09 190 C2 ist ein Behälter bekannt, bei dem das Bodenmittelfeld nicht von der umlaufenden planparallelen, durch eine engmaschige Verrippung gebildeten Stütz- und/oder Lauffläche entkoppelt ist, sondern die Stege der Verrippung sind einstückig rahmenartig miteinander verbunden. In dem damit vorliegenden Versteifungsrahmen sind quer zu dessen Längsstegen den Boden unterfangende Einschub- bzw. Durchsteckkanäle eingeformt, in die sich im Bedarfsfalle ein Versteifungsprofil, vorzugsweise ein Rohr einführen läßt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter der eingangs genannten Art zu schaffen, der auch bei hohen Belastungen, insbesondere schweren mittigen Belastungen, bei allen Förderstrecken (Rollenbahnen, Röllchenbahnen, Kugelumsatztische oder dergleichen) förder- bzw. lauffähig bleibt, unter Einhaltung der Laufgeräusche, gemessen in dB.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Bodenmittelfeld mit einem - nach außen vorzugsweise glattem - Abdeckboden versehen ist. Die damit erreichte doppelwandige Bodenmittensektion ermöglicht es, die Bodendurchbiegung trotz einer höheren Auflast gering zu halten. Sollte sich der eigentliche Behälterboden durch Überlastung zu weit durchbiegen, bleibt er aufgrund des vorzugsweise einstückig mit dem übrigen Behälterkorpus durch Spritzgießen hergestellten glatten Abdeckboden im mittleren Bodenbereich nach wie vor auf allen Förderanlagen lauffähig, ohne zu springen bzw. zu haken. Abgesehen davon wird die Geräuschbildung beim Fördern des Behälters auf der Förderanlage bzw. strecke deutlich reduziert. Durch die erfindungsgemäße Doppelwandigkeit des Bodenmittelfeldes bzw. der Bodenmittensektion kann zudem die Höhe der Unter-
boden-Versteifung (Verrippung mit Abdeckboden) gegenüber den handelsüblichen bzw. gattungsgemäßen Behältern bei annähernd gleichen Belastungswerten in etwas geringerer Höhe ausgeführt werden. Durch die somit verringerte Bodenhöhe läßt sich die Einstapelhöhe reduzieren oder - bei gegenüber handelsüblichen Behältern unveränderter Bodenr]öhe - das Inhalts- bzw. Füllvolumen noch steigern.
Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung sieht vor, daß der die Versteifungsrippen des Bodenmittelfeldes nach außen verschließende Abdeckboden sich in einer tieferen Ebene als der Laufkranzbereich befindet. Dies läßt sich erreichen, indem die bis in den Laufkranzbereich verlängerten, im Bodenmittelfeld den Abdeckboden tragenden Versteifungs- bzw. Abstützungsrippen im Laufkranzbereich nach oben auf ein entsprechend größeres Höhenniveau verspringen. Dieser Vorsprung kann durch einen winkligen Absatz oder eine Schräge, wie bei einer Bombage, erfolgen. Dieser Höhenunterschied unterstützt es, daß die Bodenmittensektion Spielraum für Durchbiegungen bis zum Höhenniveau des umlaufenden Laufkanzes erhält, ohne daß diese die Laufeigenschaften beeinträchtigen können.
Wenn vorzugsweise der Abdeckboden über sowohl dem Bodenmittelfeld als auch dem Laufkranz zugeordnete, gemeinsame Längs- bzw. Querrippen fest mit dem Laufkranz verbunden ist, lassen sich die bei Belastung entstehenden Kräfte aus der Bodenmitte in die Eck- sowie Seitenbereiche, d.h. den umlaufenden Laufkranz leiten. Es wird ein statisch stabiles Gebilde erreicht.
Es wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß im Laufkranzbereich den gemeinsamen, höher als im Bodenmittelfeld verlaufenden Längs- bzw. Querrippen in diese kreuzender Anordnung über der Ebene der Verrippung des Bodenmittelfeldes liegende Aussteifungsrippen zugeordnet sind. Diese somit oberhalb und quer zu den vorhandenen Rippen eingebundenen Aussteifungsrippen sind damit nur in den Abschnitten des Behälters zwischen den wie bei einem herkömmlichen Boden
SeiteT*
geformten Eckbereichen vorgesehen. Die hiermit vorliegenden unterschiedlichen Formgebungen der einzelnen Bodenpartien tragen dazu bei, den Boden auch gegen Querkräfte relativ unempfindlich zu machen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung lassen sich den Laufkranzbereich nach unten verschließende Leistenelemente vorsehen. Es liegt damit dann auch dort eine geschlossene Stand- bzw. Lauffläche vor, so daß in diesem Fall der gesamte Bodenbereich doppelwandig ausgeführt ist.
Als Leistenelemente lassen sich nach weiteren Vorschlägen der Erfindung entweder separate, in den Laufkranzbereich einrastbare Losteile oder am Behälterkorpus bodenseitig befestigte (angespritzte) Schwenkplatten vorsehen, die an ihrem von der Schwenkachse entfernten freien Ende mit.in situ in den Laufkranzbereich eingreifenden Rastmitteln versehen sind. Diese Rastmittel, z.B. Zapfen mit hakenartigen Enden, lassen sich in einfacher Weise mit den im Laufkranzbereich höher liegend angeordneten Aussteifungsrippen verrasten, wobei die Schwenkklappen lediglich umgeklappt und festgeklipst zu werden brauchen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen der Erfindung. Es zeigen:
Fig. 1 einen Behälter als Teilansicht vom Boden her gesehen;
Fig. 2 den Behälter nach Fig. 1 als Teilansicht in Richtung des Pfeils A gesehen;
Fig. 3 den Behälter nach Fig. 1 entlang der Linie B-B geschnitten;
Fig. 4 von einem gegenüber der Darstellung nach Fig. 1 um 180° in seine normale Betriebslage gestellten Behälter eine Teilansicht des Bodens;
'· Seile '4"
Fig. 5 eine Darstellung wie nach Fig. 4 mit einer demgegenüber alternativen Ausgestaltung des Laufkranzbereichs; und
Fig. 6 eine Abwandlung der Ausführung nach Fig. 5.
Von einem hinlänglich bekannten Lager- und Transportkasten 1, der eine im wesentlichen rechteckige Bauform mit einem Boden, zwei rechtwinklig davon hochragenden Längswänden sowie zwei ebenfalls rechtwinklig davon hochragenden Querwänden aufweist, ist in den Figuren im wesentlichen lediglich dessen Bodengestaltung gezeigt. Der innen eine ebene Oberseite 2 aufweisende Behälterboden 3 (vgl. die Fig. 2 bis 6) weist gemäß Fig. 1 an seiner Bodenunterseite Längs- und Querversteifungsrippen 4 bzw. 5 auf. Diese definieren ein Bodenmittelfeld 6 und einen dieses umlaufend rahmenartig eingrenzenden Laufkranzbereich 7. Dieser ist gegenüber dem Bodenmittelfeld 6 erhöht, wozu die unter dem Laufkranzbereich 7 verlaufenden Längsrippen-Endabschnitte 5a (vgl. Fig. 3) wie auch die Querrippen-Endabschnitte 4a auf das höhere Niveau des Laufkranzbereiches 7 vorspringend ausgebildet sind. In diesen Bereichen der erhöhten Rippenabschnitte 4a bzw. 5a sind oberhalb der Verrippung des Bodenmittelfeldes 6 quer zu den Versteifungsrippen verlaufende Aussteifungsrippen 8 vorgesehen (vgl. Fig. 3).
Das Bodenmittelfeld 6 ist nach außen bzw. unten hin von einem Abdeckboden 9 verschlossen, der mit den Quer- und Längsrippen 4, 5 des Bodenmittelfeldes 6 sowie einer in Behälterlängsrichtung verlaufenden Mitten-Stützrippe 10 verbunden ist. Diese Mittenstützrippe 10 kann gegebenenfalls komplett oder in Teilbereichen entfallen, damit eventuell Rohrprofile zur zusätzlichen Bodenaussteifung eingebracht werden können. Außerdem ist der Abdeckboden 9 durch die Anbindung über die in die erhöhten Endabschnitte 4a, 5a übergehenden Längs- und Querrippen 4, 5 fest mit dem Laufkranz 7 verbunden. Es liegt somit eine im Bereich des Bodenmittelfeldes 6 doppelwandige (Abdeckboden 9 und Behälterboden 3) Ge-
staltung der Unterbodenseite des Behälters 1 vor, der bodenseitig nach außen hin in den gesamten Eckbereichen vollständig geschlossen ist und an den Behälterlängsseiten bzw. -querseiten nur noch in den Abschnitten zwischen den geschlossenen Eckbereichen Hohlkammeröffnungen 11 von allerdings nur geringer Höhe aufweist (vgl. Fig. 2).
Wie in den Fig. 4 bis 6 schematisch gezeigt ist, läßt sich auch der Laufkranzbereich 7 nach unten bzw. außen hin mit Leistenelementen 12 bzw. 13 verschließen. Die Ausführung nach Fig. 4 sieht hierzu ein separates, plattenartiges, in den Laufkranzbereich 7 einrastbares Losteil 12a vor. Dieses besitzt zapfenartige Rastmittel 14, die nach dem Aufsetzen des Losteils 12 auf den Laufkranzbereich 7 die dort angeordneten Aussteifungsrippen 8 bzw. den angrenzenden Rand des Abdeckbodens 9 rastend hintergreifen. Die Einrastlage ist gestrichelt gezeigt. Bei der Ausführung nach den Fig. 5 und 6 sind die Leistenelemente 13 als um eine Schwenkachse 15 klappbare Schwenkplatten 13a ausgebildet, die einmal innen, am Abdeckboden 9 (vgl. Fig. 5) und nach einer Alternative außen am Laufkranzbereich 7 angelenkt, z.B. abgespritzt, sind. Die Schwenkklappen 13a besitzen an ihren freien Enden im Ausführungsbeispiel einen hakenartigen Rastzapfen 15, gegebenenfalls können es auch mehrere sein, der nach dem Umklappen in die Schließlage - diese ist jeweils gestrichelt dargestellt - rastend eine Aussteifungsrippe 8 hintergreift.
Sfeife'6·· *
Claims (7)
1. Kastenförmiger Behälter aus Kunststoff, insbesondere Lager- und Transportkasten, bei welchem ein innen eine ebene Oberseite aufweisender Boden unterseitig durch Versteifungsrippen stabilisiert ist, die auf der Bodenunterseite einerseits ein Bodenmittelfeld und andererseits einen dieses umlaufend rahmenartig eingrenzenden, gegenüber dem Bodenmittelfeld engmaschiger verrippten Laufkranz- bzw. Standflächenbereich definieren, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenmittelfeld (6) mit einem Abdeckboden (9) versehen ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der die Versteifungsrippen (4, 5) des Bodenmittelfeldes (6) nach außen verschließende Abdeckboden (9) sich in einer tieferen Ebene als der Laufkranzbereich (7) befindet.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckboden (9) über sowohl dem Bodenmittelfeld (6) als auch dem Laufkranz (7) zugeordnete, gemeinsame Längs- bzw. Querrippen (4, 5) fest mit dem Laufkranz (7) verbunden ist.
4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Laufkranzbereich (7) den gemeinsamen, dort höher als im Bodenmittelfeld (6) verlaufenden Längs- bzw. Querrippenenden (4a, 5a) in diese kreuzender Anordnung über der Ebene der Verrippung des Bodenmittelfeldes 6 liegende Aussteifungsrippen (8) zugeordnet sind.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch den Laufkranzbereich (7) nach unten verschließende Leistenelemente (12, 13).
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistenelemente (12) als separate, in den Laufkranzbereich (7) einrastbare Losteile (12a) ausgebildet sind.
7. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistenelemente (13) als am Behälterkorpus bodenseitig befestigte Schwenkplatten (13a) ausgebildet sind, die an ihrem von der Schwenkachse (15) entfernten, freien Ende mit in den Laufkranzbereich (7) eingreifenden Rastmitteln (15) versehen sind.
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