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DE29921614U1 - Verpackungsmittel - Google Patents

Verpackungsmittel

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DE29921614U1
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Germany
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bandage
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packaging means
rear gripping
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DE29921614U
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Georg Menshen GmbH and Co KG
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Georg Menshen GmbH and Co KG
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Description

Verpackungsmittel
Die Erfindung betrifft ein Verpackungsmittel, welches ein erstes Teil, insbesondere einen Behälter oder eine Flasche, mit einer wenigstens bereichsweise senkrecht zur Umfangsrichtung nachgiebigen Umfangswand umfasst.
Die Erfindung betrifft insbesondere ein Behältnis zur Bevorratung von Reinigungs- und Pflegemitteln. Derartige Behältnisse, die, obschon sie häufig aus relativ steifen Kunststoffmaterialien gebildet sind, können aufgrund ihrer Formgebung unter einer äusseren Kraft eine gewünschte Verformung oder Einwölbung erfahren, um das im Inneren der Behältnisse bevorratete Produkt unter einen Druck zu setzen, was die Entleerung der Behältnisse erleichtert. Die Behältnisse können z.B. aus relativ steifen Polyolefinen, wie PE oder PP, bestehen und weisen demzufolge zumeist häufig glatte, sich hart anfühlende Oberflächen auf, auf denen Produkthinweise etc aufgebracht sein können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verpackungsmittel der vorgenannten Art ohne wesentliche Beeinträchtigung von dessen Funktionalität und äusseren Formgebung mit Oberflächenbereichen unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit zu schaffen. Durch die Erfindung soll insbesondere ein Verpackungsmittel geschaffen werden, das eine äussere Oberfläche haben kann, die an gewünschten Bereichen in der herkömmlichen Weise hart und glatt und an anderen gewünschten Bereichen weich sein kann.
Diese Aufgabe wird erfmdungsgemäss dadurch gelöst, dass ein die Umfangswand des ersten Teils bzw. Behälters umgreifendes zweites Teil in Gestalt einer Bandage mit ersten Hintergreifmitteln vorgesehen ist, die mit komplementären ersten Hintergreifmittel an der Umfangswand in hintergreifende Beziehung bringbar sind, so dass die Bandage und die
Umfangswand in einer Richtung senkrecht zur Umfangsrichtung gemeinsam verformbar sind. Das erfindungsgemässe Verpackungsmittel ist demzufolge zweiteilig, wobei die Teile aus unterschiedlichen Kunststoffmaterialien bestehen können, die unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheit haben können. Dennoch können beide Teile so zusammengesetzt werden, dass sie fur den Verbraucher äusserlich wie ein Teil erscheinen, das die äussere Konfiguration herkömmlicher Behältnisse haben kann und ebenso wie diese gehandhabt werden kann. Die Erfindung ermöglicht deshalb in wirtschaftlicher Weise die Bereitstellung von Behältnissen mit bereichsweisen harten und glatten Oberflächen und bereichsweise weichen und rauhen Oberflächen und erfüllt damit einen bislang nicht befriedigten Bedarf nach derartigen Konfigurationen. Bezüglich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung wird auf die Ansprüche verwiesen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Ausführungsform und der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer auseinandergezogener Ansicht die Kombination eines
fragmentarisch dargestellten Behälters und einer Bandage gemäss der Erfindung,
Fig. 2 in längsgeschnittener, um 180° gedrehter Ansicht die Bandage nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die in Fig. 2 gezeigte Bandage,
Fig. 4 in perspektivischer Ansicht den Behälter nach Fig. 1, und
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Behälter nach Fig. 4.
Das Verpackungsmittel nach der Erfindung, bei dem es sich um einen Behälter, wie eine Flasche, Tube, oder dgl., handeln kann, umfasst einen das allgemeine Bezugszeichen 1 tragenden ersten Teil oder Behälter und eine das allgemeine Bezugszeichen 2 tragende Bandage oder ein Zusatzteil. Der Behälter 1 ist nur fragmentarisch im Bereich eines seiner axialen Enden,
• ·3 ·
vorliegend des oberen Endes, dargestellt. Es versteht sich jedoch, dass die Erfindung auf diesen Bereich des Behälters 1 nicht beschränkt ist, sondern, wenn erünscht, gleichfalls am anderen axialen Endbereich des Behälters oder an beiden axialen Enbereichen vorgesehen sein kann.
Der Behälter 1 hat eine Umfangswand 3, die im Querschnitt eine nicht kreisrunde, z.B. ovale oder abgerundet rechteckfomige Ausbildung, hat. Infolge davon hat die Umfangswand 3 gegenüberliegende Breitseiten 5, 6 und Schmalseiten 7, 8, wobei erstere aufgrund ihrer geringeren Wölbung und grösseren Fläche eine geringere Formstabilität haben und demzufolge unter einer darauf einwirkenden äusseren Handkraft radial nach innen leicht verformt oder eingebeult werden können. Diese Verformung ist erwünscht, da hierdurch ein Druck auf ein im Behälter 1 bevorratetes Produkt ausgeübt werden kann, was dessen Ausgabe durch eine nicht gezeigte Ausgabeöffnung des Behälters 1 erleichtert. Der Behälter 1 kann aus einem geeigneten Kunststoffmaterial, wie einem Polyolefin, z.B. Polyäthylen (PE) oder Polypropylen (PP) bestehen und vorzugsweise nach dem Blasformverfahren in einer dem Fachmann bekannten Weise geformt werden. Andere Kunststoffmaterialien können, wenn erwünscht, für den Behälter 1 ebenfalls verwendet werden.
An der Umfangswand 3 ist, wie in Fig. 1 dargestellt ist, längs einer umlaufenden, vorliegend in ansprechender Weise konturierten Schulter 9 ein radial etwas nach innen versetzter Umfangswandbereich 4 abgegrenzt, der von der Bandage 2 aufgenommen werden kann und durch eine Endwand 10 axial begrenzt ist. An diametral gegenüberliegenden Stellen des Umfangswandbereiches 4, die mit den Breitseiten 5, 6 der Behälterumfangswand 3 übereinstimmen, sind Hintergreifaufnahmen 11, 12 vorgesehen, von denen in Fig. 1 nur eine zu sehen ist. Jede Hintergreifaufhahme 11, 12 hat, wie Fig. 4 zeigt, eine in longitudinaler Richtung des Behälters 1 sich erstreckende Nut 13 mit einem an der Endwand 10 ausmündenden axialen Ende. Die Querschnittskonfiguration der Nut 13 ist so, dass darin ein L-oder T-förmiger Hintergreifsteg 30, 31 an der Bandage 2 aufgenommen werden kann, vgl. Fig. 2 und 3, was nachfolgend noch näher beschrieben wird. Nahe der Endwand 10 kann die Nut 13 eine Erweiterung 14 haben, die das Einführen des Hintergreifsteges 30, 31 erleichtert.
Ferner kann an Stellen des Umfangswandbereiches 4 die mit den Schmalseiten 7, 8 des Behälters übereinstimmen, jeweils ein Paar jeweils umfänglich voneinander beabstandeter Hintergreifaussparungen 15, 15' bzw. 16, 16' vorgesehen sein. Jede Hintergreifaussparung 15, 16 ist grundsätzlich identisch ausgebildet hat und umfasst eine in einer axialen Ebene liegende Rückfläche 17, eine radial nach aussen davon beabstandete in einer axialen Ebene liegende Hintergreiffläche 18 und eine Bodenfläche 19, die die Hintergreifaussparung 15, 16 an einem axialen Ende abschliesst, das von der Endwand 10 des Behälters 1 entfernt liegt. Das gegenüberliegende mit der Endwand 10 fluchtende andere axiale Ende der Hintergreifaussparung 15, 16 ist offen und ermöglicht es, dass ein Hintergreifelement 32, 33 an der Bandage 2 in die Hintergreifaussparung 15, 16 eingeführt werden können, worauf nachfolgend näher eingegangen wird. Die Hintergreifaussparungen 15, 16 und Hintergreifelemente 32, 33 tragen dazu bei, zu verhindern, dass zwischen dem Behälter 1 und der Bandage 2 eine relative Drehung auftreten kann.
An der Rückseite 17 jeder Hintergreifaussparung 15, 16 ist eine Rastleiste 20 vorgesehen, die von Rastnocken 34 an den Hintergreifelementen 32, 33 der Bandage 2 unterfasst werden können, um die Bandage 2 relativ zum Behälter 1 axial lagemässig zu fixieren.
Nachfolgend wird auf die Bandage 2 unter Bezugnahme auf Fig. 2 und 3 näher eingegangen. Wie Fig. 2 zeigt, umfasst die Bandage 2 eine Umfangswand 21, die ähnlich wie der Umfangswandbereich 4 des Behälters 1 gegenüberliegende Breitseiten 22, 23 und Schmalseiten 24, 25 hat. Eine der Schmalseiten 24, 25 kann eine grössere axiale Erstreckung als die andere Schmalseite haben. Die Umfangswand 21 hat eine Endkante 26, die mit der Schulter 9 der Behälterumfangswand 3 in Anlage treten kann, so dass die äusseren Oberflächen der Umfangswand 21 der Bandage 2 und der Umfangswand 3 des Behälters 1 zueinander fluchten, wenn der obere Endbereich des Behälters 1 in der Bandage 2 aufgenommen ist. Die Bandage 2 hat ferner, wie Fig. 2 zeigt, einen Boden 28, in dem eine Öffnung 29 vorgesehen sein kann.
Von der inneren Oberfläche der Breitseiten 22, 23 ragt nach innen je ein Hintergreifsteg 30, 31 ab. Jeder Hintergreifsteg 30, 31 kann in einer betreffenden Hintergreifaufnahme 11, 12,
insbesondere deren Nut 13, des Behälters 1 aufgenommen werden und hat eine der Nut 13 angepasste axiale Länge und eine Querschnittskonfiguration, die eine hintergreifende Beziehung nach Art einer Schwalbenschwanzverbindung zwischen dem Hintergreifsteg 30, 31 und der Hintergreifaufnahme 11, 12 ermöglicht. Obschon andere Querschnittskonfigurationen vorgesehen werden können, hat der Hintergreifsteg 30, 31 vorliegend eine im wesentlichen L-fÖrmige Querschnittskonfiguration und ist demzufolge der Querschnitt der Nut 13 der Hintergreifaufnahme 11, 12 des Behälters 1 entsprechend L-förmig ausgebildet. Wenn erwünscht, könnte eine T-iÖrmige oder andere Kopf/Steg-Konfiguration vorgesehen werden.
Vorzugsweise verjüngt sich der Querschnitt der Hintergreifaufnahme 11, 12 des Behälters 1 von deren endwandseitigen zum gegenüberliegenden Ende, so dass, wenn die Hintergreifstege 30, 31 in den Hintergreifaufnahmen 11, 12 eingeführt sind, dazwischen nicht nur eine formschlüssige, sondern auch kraftschlüssige Verbindung zustande kommt.
Infolge der vorerwähnten Massnahme wird eine auf die Umfangswand 3 bzw. den Umfangswandbereich 4 des Behälters 1 durch eine äussere Kraft hervorgerufene Verformung über die Hintergreifstege 30, 31 auf die Bandage 2 übertragen, so dass diese die Verformung in im wesentlichen ebensolcher Weise mitmacht und dadurch ein äusseres Erscheinungsbild von Behälter 1 und Bandage 2 vermittelt wird, das dem eines Behälters ohne Bandage im wesentlichen entspricht.
Wie ferner Fig. 2 und 3 zu entnehmen ist, können nahe den Schmalseiten 24, 25 an diametral gegenüberliegden Stellen der Bandage 2 jeweils ein Paar umfänglich beabstandete Rastelemente 32 bzw. 33 vom Boden 28 der Bandage 2 axial abstehen, die in den zugehörigen Paaren Hintergreifaussparungen 15, 15' bzw. 16, 16' des Behälters 1 aufgenommen werden können. Jedes Hintergreifelement 32, 33 hat einen abgewinkelten Querschnitt und kann daher in eine hintergreifende Beziehung zur Hintergreiffläche 18 der betreffenden Hintergreifaussparung 15, 16 treten. Ferner ragen von den Hintergreifelementen 32, 33 Rastnocken 34 ab, die in eine untergreifende Beziehung zu der Rastleiste 20 der betreffenden Hintergreifaussparungen 15, 16 des Behälters 1 treten können, um die Bandage 2 in Bezug auf den Behälter 1 axial zu fixieren.
Diesem Zweck dient ferner auch eine Nase 35, die von der Umfangskante 26 der Bandage 2 im Bereich einer Schmalseite 24 absteht und in eine untergreifende Beziehung mit einer Untergreiffläche 36 am Behälterumfangsbereich 4 nahe der Schulterkante 9 treten kann.
Die Bandage 2 kann, insbeondere in Bezug auf ihre Oberflächenbeschaffenheit, in beliebiger Weise unabhängig von der Behälterumfangswand 3 ausgestaltet werden. Insbesondere kann die Bandage 2 gänzlich oder zumindest an ihrer äusseren Umfangsoberfiäche aus einem Kunststoffmaterial bestehen, das eine weichere und/oder andersartig strukturierte Oberfläche schafft als die der Umfangswand 3 des Behälters 1. Die Bandage 2 kann beispielsweise ein Zweikomponenten-Spritzgiessformteil sein, das durch Spritzgiessen von unterschiedlichen Kunststoffmaterialien gebildet ist, indem auf eine innere Schicht aus einem geeigneten ersten Kunststoffmaterial, wie einem Polyolefin, z.B. PP oder PE, eine äussere Schicht, welche die äussere Oberfläche der Bandage 2 schafft, aus einem geeigneten weicheren zweiten Kunststoffmaterial, wie einem thermoplastischen elastomeren Material, aufgespritzt ist. Das Zweikomponenten-Spritzgiessen derartiger Materialien ist dem Fachmann bekannt und braucht deshalb hier nicht näher erläutert zu werden.
Es besteht ferner die Möglichkeit, das weichere Material in einer Anzahl von über der Umfangswand 21 der Bandage 2 verteilter Perforationen einzubringen, so dass eine Vielzahl von noppenartigen Strukturen aus dem weicheren Material an der äusseren Oberfläche der Umfangswand 21 gebildet werden.
Die Erfindung wurde vorausgehend anhand einer Bandage beschrieben, die ausgebildet ist, um einen Endbereich des Behälters 1 gänzlich aufzunehmen. Die Bandage könnte jedoch auch als ringförmiges bodenfreies Element ausgebildet sein und lediglich einen Umfangswandbereich des Behälters umgreifen. Es könnte ferner vorgesehen sein, die Bandage gleichzeitig als Kappenteil auszubilden, wobei über die Öffnung im Boden der Bandage ein Zugang zum Inneren des Behälters geschaffen werden könnte. Obschon ferner bei der vorbeschriebenen Ausführungsform der Erfindung die Hintergreifstege der ersten Hintergreifmittel an der Bandage und die Hintergreifaufnahmen am Behälter vorgesehen sind, könnte die Anordnung auch umgekehrt
sein, insbesondere wenn es sich beim Verpackungsmittel nach der Erfindung um ein Spritzgiessformteil anstelle eines Blasformteils handeln würde. Analoges gilt für die zweiten Hintergreifmittel in Gestalt der Hintergreifaussparungen und Hintergreifelemente an den betreffenden Teilen des Verpackungsmittels.

Claims (14)

1. Verpackungsmittel umfassend ein erstes Teil, insbesondere einen Behälter, Tube oder eine Flasche, mit einer wenigstens bereichsweise senkrecht zur Umfangsrichtung nachgiebigen Umfangswand, gekennzeichnet durch ein die Umfangswand (3, 4) umgreifendes zweites Teil in Gestalt einer Bandage (2) mit ersten Hintergreifmitteln (30, 31), die mit komplementären ersten Hintergreifmittel (11, 12) an der Umfangswand des ersten Teils (1) in hintergreifende Beziehung bringbar sind, so dass die Bandage und die Umfangswand in einer Richtung senkrecht zur Umfangsrichtung gemeinsam verformbar sind.
2. Verpackungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Hintergreifmittel wenigstens ein Paar an gegenüberliegenden Stellen der Umfangswand (3) des ersten Teils (1) und der Bandage (2) vorgesehene, im wesentlichen axial sich erstreckende Hintergreifstege (30, 31) an einem der Teile umfassen, die in komplementär dazu sich erstreckenden Hintergreifaufnahmen (11, 12) am anderen Teil axial einführbar sind.
3. Verpackungsmittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Hintergreifsteg (30, 31) eine im wesentlichen L- oder T-förmige Querschnittskonfiguration hat.
4. Verpackungsmittel nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Hintergreifmittel (11, 12, 30, 31) zur Schaffung eines zusätzlichen Klemmsitzes komplementär konisch ausgebildet sind.
5. Verpackungsmittel nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hintergreifaufnahme (11, 12) an der Umfangswand (3) des ersten Teils (1) und der Hintergreifsteg (30, 31) an der Bandage (2) ausgebildet ist.
6. Verpackungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an Stellen, die verschieden sind von den Anordnungsstellen der ersten Hintergreifmittel, zweite Hintergreifmittel (32, 33) an der Bandage (2) vorgesehen sind, die mit komplementären zweiten Hintergreifmitteln (15, 16) an der Umfangswand (3) des ersten Teils (1) in Eingriff bringbar sind, um eine relative Drehung zwischen der Bandage und der Umfangswand zu verhindern.
7. Verpackungsmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Hintergreifmittel (15, 16, 32, 33) ferner komplementäre Rastmittel (20, 34) zur axialen Lagepositionierung der Bandage (2) gegenüber der Umfangswand (3) umfassen.
8. Verpackungsmittel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Hintergreifmittel (15, 16, 32) an gegenüberliegenden Stellen der Bandage (2) und der Umfangswand (3) vorgesehen sind.
9. Verpackungsmittel nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Hintergreifmittel jeweils ein umfänglich beabstandetes Paar Hintergreifaussparungen (15, 16) an der Umfangswand (3) umfassen, in denen ein Paar komplementär beabstandete Hintergreifelemente (32, 33) an der Bandage (2) aufnehmbar ist.
10. Verpackungsmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Hintergreifmittel (11, 12, 30, 31; 16, 16, 32, 33) an orthogonal zueinander versetzten Stellen mit unterschiedlicher Formstabilität der Umfangswand (3) und der Bandage (2) vorgesehen sind.
11. Verpackungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bandage (2) einen Endbereich (4) der Umfangswand (3) kappenartig umfasst und einen Boden (28) aufweist.
12. Verpackungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bandage (2) aus einem Kunststoffmaterial mit weicherer äusserer Oberflächenbeschaffenheit als die des Kunststoffmaterials der Umfangswand (3) besteht.
13. Verpackungsmittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das die weichere äussere Oberflächenbeschaffenheit aufweisende Kunststoffmaterial ein elastomeres Material ist.
14. Verpackungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bandage (2) und die Umfangswand (3) komplementär ausgebildete verformungsnachgiebige Breitseiten und verformungssteife Schmalseiten haben und dass die ersten Hintergreifmittel (11, 12; 30, 31) an den verformungsnachgiebigen Breitseiten vorgesehen sind.
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