DE29920046U1 - Folienverpackung für Lebensmittel aus einem Folienmaterial mit einer Sollreißlinie - Google Patents
Folienverpackung für Lebensmittel aus einem Folienmaterial mit einer SollreißlinieInfo
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Description
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Akte: 50668 Mü/Wo
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Folienverpackung für Lebensmittel aus einem Folienmaterial mit einer
Sollreißlinie
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Folienverpackung für Lebensmittel, insbesondere Speiseeis, aus einem Folienmaterial mit einer Sollreißlinie.
Aus der DE 86 01 222 U1 ist ein spitztütenartiger, aufreißbarer Verpackungsbehälter für Speiseeis bekannt, welcher Aufreißlinien in Form linienförmiger Dünnstellen in seiner Wandung aufweist. Diese Aufreißlinien werden mechanisch in die Verpackungsbehälterwandung eingeprägt.
Des weiteren ist beispielsweise aus der DE 79 18 228 1)1 ein Speiseeisbehälter bekannt, der mindestens auf einer Seite eine Aufreißnaht aufweist. Diese Aufreißnaht wird von einer Perforierung gebildet, welche ebenso mechanisch hergestellt wird.
Das mechanische Erzeugen von Aufreißlinien in Form von Dünnstellen oder Perforierungen ist verhältnismäßig aufwendig. Dies gilt sowohl hinsichtlich des maschinellen Aufwandes als auch hinsichtlich der Zeit, welche das Ausbilden der bekannten Aufreißlinien in Anspruch nimmt.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Folienverpackung für Lebensmittel, insbesondere Speiseeis, aus einem Folienmaterial mit einer Sollreißlinie zu schaffen, bei welcher gewährleistet ist, dass das Erzeugen der Sollreißlinie mit möglichst geringem maschinellem Aufwand sowie Zeitaufwand verbunden und gleichzeitig eine möglichst hohe Flexibilität in der Gestaltung der Geometrie der Sollreißlinie gegeben ist.
Diese Aufgabe wird mit einer Folienverpackung gemäß Anspruch 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Folienverpackung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß wird eine Folienverpackung für Lebensmittel, umfassend ein Folienmaterial mit einer Sollreißlinie, vorgeschlagen, wobei die Sollreißlinie von einer oder mehreren Einkerbungen entlang eines vorgegebenen Linienverlaufs gebildet ist und bei hinreichender mechanischer Beanspruchung kontrolliert entlang des Linien-Verlaufs reißt, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass die Einkerbung oder die Einkerbungen mittels eines Laserstrahls hergestellt ist oder sind, wobei die Kerbtiefe durch Variieren der Einwirkungsdauer und/oder der Intensität des Laserstrahls einstellbar ist.
Vorzugsweise wird die Sollreißlinie über ihren gesamten Verlauf hinweg mit konstanter Kerbtiefe ausgebildet. Die Parameter Einwirkungsdauer und Intensität werden beispielsweise vor der Herstellung einer größeren Anzahl von Folienmaterialien mit erfindungsgemäßen Sollreißlinien einmalig zur Einstellung einer bestimmten Kerbtiefe festgelegt und danach nicht mehr geändert. Alternativ ist jedoch auch denkbar, die Sollreißlinie mit einer über ihren Verlauf hinweg nicht konstanten Kerbtiefe auszubilden und die Parameter Einwirkungsdauer und/oder Intensität entsprechend zu steuern.
Mit Hilfe des als optischer Schneidstrahl wirkenden Laserstrahls kann in dem Folienmaterial eine durchgehend verlaufende Einkerbung erzeugt werden, deren Geometrie je nach Anwendungsfall und gewünschtem Verlauf der Sollreißlinie an der späteren Folienverpackung variieren kann. Eine durchgehende Einkerbung bzw. ein durchgehender Einschnitt gewährleistet am besten die kontrollierte bzw. definierte Führung des gewünschten Sollreißverlaufs.
Alternativ zu der durchgehenden Einkerbung kann der Laserstrahl auch eine nur abschnittsweise eingekerbte Sollreißlinie erzeugen. Die Sollreißlinie besteht in diesem Fall aus einer Vielzahl von Einkerbungen bzw. Einschnitten, zwischen denen
sich jeweils von dem Laserstrahl nicht eingekerbte Bereiche des Folienmaterials befinden. Die Sollreißlinie stellt dann eine Art gesteppte Perforationslinie dar, bei der die Einkerbungen bzw. Einschnitte das Folienmaterial jedoch nicht wie bei herkömmlichen Perforationen vollständig durchsetzen.
Zum Erzeugen der erfindungsgemäßen Sollreißlinie wird vorzugsweise ein CO2-Laser verwendet. Es können jedoch auch andere Laserarten, insbesondere Diodenlaser, zum Einsatz kommen. Die Kerbtiefe kann beispielsweise durch Variieren der Einwirkungsdauer des Laserstrahls auf das Folienmaterial beeinflußt werden. Dies geschieht vorzugsweise durch Variieren der Geschwindigkeit, mit welcher der Laserstrahl über das Folienmaterial fährt. Darüber hinaus kann die Kerbtiefe auch durch Variieren der Intensität des Laserstrahls beeinflußt werden. Bei vorgegebener, konstanter Intensität kann die Kerbtiefe durch Variieren der Geschwindigkeit des Laserstrahls gegenüber dem Folienmaterial gesteuert werden. Umgekehrt läßt sich bei vorgegebener Geschwindigkeit des Laserstrahls gegenüber dem Folienmaterial durch Variieren der Intensität die Kerbtiefe einstellen. Denkbar ist auch, die Einstellung der Kerbtiefe durch ein kombiniertes Variieren der Geschwindigkeit des Laserstrahls gegenüber dem Folienmaterial und der Intensität des Laserstrahls durchzuführen.
Bei der erfindungsgemäßen Folienverpackung wird die Sollreißlinie in dem Folienmaterial berührungslos erzeugt, wodurch eine hohe Flexibilität hinsichtlich des geometrischen Verlaufs der Sollreißlinie erreicht wird. Mit zunehmender Intensität des Laserstrahls erhöht sich die Schneidleistung, so dass eine hohe Schnittgeschwindigkeit erreicht und die Sollreißlinie mit geringem Zeitaufwand hergestellt werden kann. Dies ist insbesondere bei der Massenherstellung des Folienmaterials bzw. der Folienverpackungen von Bedeutung. Darüber hinaus wird gegenüber herkömmlichen Perforationslinien der Vorteil erreicht, dass die gelaserte Sollreißlinie luftdicht bzw. luftundurchlässig ist, da das Folienmaterial an keiner Stelle vollständig durchsetzt wird. In der Folienverpackung aus dem erfindungsgemäßen Folienmaterial können die Lebensmittel, insbesondere Speiseeis in Eiswaffeln, somit länger gelagert werden als in Folienmaterialien mit herkömmlichen Perforationslinien.
Damit die erfindungsgemäße Sollreißlinie von außen nicht oder nur kaum sichtbar ist, erfolgt das Einkerben von derjenigen Seite des Folienmaterials aus, welche die Innenseite der späteren Folienverpackung bildet, die aus dem Folienmaterial hergestellt wird. Hinsichtlich der Geometrie des Sollreißlinienverlaufs lassen sich auf diese Weise für die die Folienverpackung öffnende Person diverse Überraschungseffekte verwirklichen.
Das Folienmaterial besteht vorzugsweise aus mehreren Bestandteilen, nämlich einem die Innenseite der Folienverpackung bildenden Trägermaterial und einem die Außenseite der Folienverpackung bildenden Beschichtungsmaterial. Bei dem Trägermaterial handelt es sich meist um Papier und bei dem Beschichtungsmaterial um eine auf das Trägermaterial aufkaschierte Metallbeschichtung, insbesondere Aluminium. Alternativ kann das Beschichtungsmaterial auch von einer transparenten oder metallisierten Kunststoffbeschichtung, beispielsweise Polyethylen (PE), gebildet werden. Das an der späteren Folienverpackung von außen sichtbare Beschichtungsmaterial wird in gewünschter Weise bedruckt.
Erfindungsgemäß wird bei einem zweischichtigen Folienmaterial ausschließlich das innen liegende Trägermaterial mittels des Laserstrahls eingekerbt, wobei gewährleistet wird, dass während des Einschneidens des Trägermaterials das ggf. bedruckte Beschichtungsmaterial nicht beschädigt wird. Das Trägermaterial wird entweder vollständig durchschnitten, d.h. die Kerbtiefe ist im wesentlichen gleich der Dicke der Trägermaterialschicht, oder nur teilweise eingeschnitten, d.h. die Kerbtiefe ist kleiner als die Dicke der Trägermaterialschicht. Durch Variieren der Kerbtiefe in dem Trägermaterial wird die Festigkeit der Sollreißlinie und damit auch die Zuverlässigkeit hinsichtlich der kontrollierten Reißlinienführung bestimmt. Mit zunehmender Kerbtiefe steigt die Reißlinienzuverlässigkeit.
Nachfolgend wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine spitztütenförmige Folienverpackung für in einer spitztütenförmigen Eiswaffel befindliches Speiseeis;
• · &igr; * * &ggr;
Fig. 2 einen abgewickelten Zuschnitt aus Folienmaterial, welcher zu der in Fig. 1 gezeigten Folienverpackung aufwickelbar ist;
Fig. 3 einen Querschnitt gemäß Schnitt A-A in Fig. 2; und
Fig. 4 einen alternativen Querschnitt gemäß Schnitt A-A in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine spitztütenförmige Folienverpackung 1, in welcher sich eine spitztütenförmige Eiswaffel 6 befindet. Das in der Eiswaffel 6 befindliche und über ihren oberen Rand hinausragende Speiseeis ist in Fig. 1 nicht dargestellt. In Fig. 1 ist des weiteren die erfindungsgemäß gelaserte Sollreißlinie 2 zu erkennen, welche bereits aufgerissen ist. Das Aufreißen erfolgt vorzugsweise mit einer an dem Folienmaterial 3 vorgesehenen Aufreißlasche 7.
Fig. 2 zeigt einen Zuschnitt aus Folienmaterial 3 als Abwicklung der in Fig. 1 gezeigten Folienverpackung 1. Die Herstellung der Folienverpackung 1 aus dem in Fig. 2 gezeigten Zuschnitt erfolgt in herkömmlicher Weise durch Zusammenrollen des Zuschnitts sowie verleimen der dann überlappenden Seitenbereiche 8 und 9 des Folienmaterials 3.
Wie in den Fig. 3 und 4 zu erkennen ist, besteht das Folienmaterial 3 aus einem Trägermaterial 4 und einem auf dieses aufkaschiertem Beschichtungsmaterial 5. Das Erzeugen der gelaserten Sollreißlinie 2 erfolgt erst nach dem Aufbringen des Beschichtungsmaterials 5 auf das Trägermaterial 4. Bei dem Trägermaterial 4 handelt es sich vorzugsweise um Papier. Es kann jedoch auch aus Kunststoff, insbesondere einem Zweikomponentenkunststoff, bestehen. Das Beschichtungsmaterial 5 kann von einer Aluminiumbeschichtung oder einer transparenten Kunststoffbeschichtung gebildet werden. Als Kunststoffe kommen beispielsweise PoIyethylen (PE), OPP oder PET in Frage, welche jeweils metallisiert, d.h. mit Metallpartikeln durchsetzt, oder transparent sein können. Das Trägermaterial 4 weist eine Dichte von vorzugsweise mindestens 40 g/m2 auf. Die Dicke des Beschichtungsmaterials 5 beträgt vorzugsweise mindestens 6 pm.
In den Fig. 3 und 4 bildet die jeweils rechte Seite die Außenseite der späteren Folienverpackung 1. Das Beschichtungsmaterial 5 ist daher in gewünschter Weise bedruckt. Die in den Fig. 3 und 4 jeweils linke Seite bildet die Innenseite der späteren Folienverpackung 1. Die erfindungsgemäße, durchgehend verlaufende Sollreißlinie 2 wird ausschließlich von dieser Seite aus mit Hilfe des Lasers in das Trägermaterial 4 eingeschnitten. Für den Verlauf der Sollreißlinie 2 können beliebige Geometrien gewählt werden. In Fig. 2 verläuft die Sollreißlinie 2 kreisbogenförmig, so dass bei der in Fig. 1 gezeigten fertigen Folienverpackung 1 ein kontrolliertes Reißen im wesentlichen entlang einer Kreisbahn um die Eiswaffel 6 herum erreicht wird. Denkbar sind beispielsweise auch solche Sollreißliniengeometrien, welche an der fertigen Folienverpackung 1 wellen-oder spiralförmig verlaufen.
Die Kerbtiefe T der Sollreißlinie 2 ist in Fig. 3 gleich der Dicke des Trägermaterials 4.
Dadurch wird eine hohe Zuverlässigkeit in der Reißlinienführung erreicht. Bei dem Querschnitt gemäß Fig. 4 ist die Kerbtiefe T kleiner als die Dicke des Trägermaterials 4. Die Kerbtiefe T soll vorzugsweise wenigstens 70% der Dicke des Trägermaterials 4 betragen. Die Breite der die Sollreißlinie 2 bildenden, durchgehenden Einkerbung kann bei ca. 80 pm liegen. Bei Folienverpackungen der in Fig. 1 gezeigten Art beträgt die Breite der Einkerbung vorzugsweise 60 bis 180 pm.
• ·
Claims (9)
1. Folienverpackung für Lebensmittel, umfassend ein Folienmaterial (3) mit einer Sollreißlinie (2), wobei die Sollreißlinie (2) von einer oder mehreren Einkerbungen entlang eines vorgegebenen Linienverlaufs gebildet ist und bei mechanischer Beanspruchung kontrolliert entlang des Linienverlaufs reißt, dadurch gekennzeichnet, dass die Einkerbung oder die Einkerbungen mittels eines Laserstrahls hergestellt ist oder sind, wobei die Kerbtiefe (T) durch Variieren der Einwirkungsdauer und/oder der Intensität des Laserstrahls einstellbar ist.
2. Folienverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einkerbung oder die Einkerbungen auf derjenigen Seite des Folienmaterials (3) angeordnet ist oder sind, welche die Innenseite der Folienverpackung (1) bildet.
3. Folienverpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienmaterial (3) ein Trägermaterial (4) und ein Beschichtungsmaterial (5) umfaßt, wobei das Trägermaterial (4) die Innenseite und das Beschichtungsmaterial (5) die Außenseite der Folienverpackung (1) bildet.
4. Folienverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einkerbung oder die Einkerbungen eine Kerbtiefe (T) aufweist oder aufweisen, welche im wesentlichen der Dicke des Trägermaterials (4) entspricht.
5. Folienverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einkerbung oder die Einkerbungen eine Kerbtiefe (T) aufweist oder aufweisen, welche kleiner als die Dicke des Trägermaterials (4) ist.
6. Folienverpackung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (4) Papier ist.
7. Folienverpackung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschichtungsmaterial (5) ein metallisches Material ist.
8. Folienverpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das metallische Material Aluminium ist.
9. Folienverpackung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschichtungsmaterial (5) ein Kunststoff ist.
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|---|---|---|---|---|
| DE20020049U1 (de) | 2000-11-25 | 2001-03-22 | Klocke Verpackungs-Service GmbH, 76356 Weingarten | Parfümtester mit einem Teststreifen |
-
1999
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