DE29918177U1 - Chassis zur Drahtverbindung in zwei Ebenen - Google Patents
Chassis zur Drahtverbindung in zwei EbenenInfo
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Description
G 49132 K
München, 14.10.99
KAN, Chin-Mao
No. 2-1, Chung Fu Rd., Sec. 2
ChungLi City, Taiwan, R.O.C.
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Chassis zur Drahtverbindung in zwei Ebenen
Die Erfindung betrifft ein Chassis zur Drahtverbindung nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Die Figuren 8a und 8b zeigen ein Chassis zur Drahtverbindung in zwei Ebenen, das von der Anmelderin des vorliegenden Gebrauchsmusters geschaffen wurde. Das Hauptmerkmal dieses Chassis besteht darin, daß der Nachteil eines bekannten Chassis zur Drahtverbindung in einer Ebene verhindert wird, der darin, besteht, daß eine beträchtliche Fläche und ein beträchtlicher Raum für eine gedruckte Schaltungsplatte (PCB) erforderlich sind. Das Chassis gemäß den
Figuren 8a, 8b weist einen Aufnahmekörper 24, ein Basisteil für leitende Stifte in einer oberen Ebene, ein Basisteil für leitende Stifte in einer unteren Ebene und eine Mehrzahl von leitenden Stiften 25 auf. Wie dies in der Figur 7 dargestellt ist, kann das Chassis zur Drahtverbindung auf eine gedruckte Schaltungsplatte 2 6 mit der Hilfe einer Mehrzahl von leitenden Stiften 25 aufgesteckt werden. Dann werden beide in den Gehäuseteilen 29 und 30 montiert. Die untere Fläche der gedruckten Schaltungsplatte 2 6 ist auch an dem Gehäuseteil 30 befestigt. Der Raum, der sich durch die Stützung mit einigen kurzen Zapfen 28 ergibt, ist zu eng, als daß irgendwelche elektronischen Teile installiert werden könnten. Mit anderen Worten können elektrische Teile 2 7 nur auf der oberen Seite der gedruckten Schaltungsplatte 2 6 montiert werden. In diesem Fall ist der zur Verfügung stehende Raum begrenzt, weil in den Gehäuseteilen 2 9 und 3 0 Raum verlorengeht. Als Ergebnis werden die Abmessungen der Einrichtung vergrößert, ohne daß zusätzliche Funktionen der Einrichtung erreicht werden können. Aus diesem Grunde ist eine Verbesserung wünschenswert.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, ein Chassis zur Drahtverbindung zu schaffen, durch das die von den elektronischen Teilen geforderte Fläche und der Raum ohne die Beeinträchtigung der Funktionen verringert werden können.
Diese Aufgabe wird durch ein Chassis mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst.
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Im Hinblick auf die Nachteile des oben beschriebenen Chassis zur Drahtverbindung in zwei Ebenen und seine gedruckte Schaltungsplatte sind Verbesserungen wünschenswert. Der
vorliegende Erfinder hat daher ein Chassis zur Drahtverbindung in zwei Ebenen mit weiteren Verbesserungen entwickelt. Das verbesserte Chassis weist nicht nur einen einfachen Aufbau auf, sondern es besitzt einen Aufbau, bei dem sich die Stifte der oberen Ebene und die Stifte der unteren Ebene aus dem mittleren Abschnitt der Abdichtplatte des Chassis zur Drahtverbindung herauserstrecken, so daß eine gedruckte Schaltungsplatte leichter mit dem Chassis zusammengebaut werden kann. Dann können beide Seiten der gedruckten Schaltungsplatte, die in der Mitte des Gehäuses montiert ist, mit elektrischen Teilen verbunden oder verlötet werden. Mit anderen Worten wird der begrenzte Raum in dem Gehäuse vollständig und gänzlich ausgenutzt und es könne:n vorteilhafterweise Einrichtungen mit kleinen und dünnen Abmessungen geschaffen werden.
Im folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Figur la, b eine Schnittdarstellung der vorliegenden Erfindung und eine .Seitenansicht derselben;
Figur 2 eine perspektivische Darstellung der Erfindung, wobei das Chassis von einer gedruckten Schaltungsplatte getrennt ist;
Figur 3a, b Darstellungen des oberen Basisteiles der vorliegenden Erfindung;
Figur 4 eine Schnittdarstellung der vorliegenden Erfindung, wobei das Chassis und eine gedruckte Schaltungsplatte in einem Gehäuse angeordnet sind;
Figur 5a, b eine Schnittdarstellung und eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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Figur 6a, b Darstellungen einer weiteren Ausführungsform
des Basisteiles der vorliegenden Erfindung;
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Figur 7 eine Schnittdarstellung eines bekannten Chassis zur Drahtverbindung, wobei das Chassis und eine geddruckte Schaltungsplatte in einem Gehäuse angeordnet sind und
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Figur 8a, b eine Schnittdarstellung eines bekannten Chassis und eine Ansicht einer gedruckten Schaltungsplatte.
Die vorliegende Erfindung betrifft ein kassettenartiges und zweischichtiges Chassis zur Drahtverbindung in zwei Ebenen, das gemäß den Figuren la, Ib einen Aufnahmekörper 10, eine Abdichtplatte 11, ein Basisteil 12 für leitende Stifte in einer oberen Ebene, eine Mehrzahl von leitenden Stiften 13, ein Basisteil 15 für leitende Stifte in einer unteren Ebene, eine Mehrzahl von leitenden Stiften 16 und eine Metallabschirmung 14 aufweist. Sowohl der Aufnahmekörper 10, wie auch die Abdichtplatte 11 sind Kunststoffteile, die durch Spritzgießen hergestellt sind. Ein Ende des Aufnahmekörpers 10 weist eine Mehrzahl von Steckerteilen 101 zur Aufnahme von Steckern zur Herstellung von elektrischen Verbindungen auf. Die Anzahl der Steckerteile 101 kann forderungsabhängig in zwei Reihen und in einer geraden Anzahl
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vorgesehen sein. Bei der Erfindung sind beispielsweise acht Teile vorgesehen. In den inneren Bereich des Aufnahmekörpers 10 werden das obere Basisteil 12 und das untere Basisteil 15 jeweils eingesteckt. Die Metallabschirmung 14 ist zwischen dem oberen Basisteil 12 und dem unteren Basisteil 15 vorgesehen, um Störungen und Nebensprechen zwischen den leitenden Stiften der oberen Ebene und den leitenden Stiften der unteren Ebene zu verhindern. Die Rückseite des Aufnahmekörpers 10 ist mit der Abdichtplatte 11 bedeckt, so daß die zuvor genannten Teile in dem Aufnahmekörper 10 abgedichtet sind und daß nur die hinteren Enden der leitenden Stifte 13 und 16 sich aus den Unterteilungsschlitzen 111 der Abdichtplatte 11 herauserstrecken, um mit einer gedruckten Schaltungsplatte 17 (PCB) verbunden zu werden. An der Außenseite der Abdichtplatte 11 wird durch Spritzgießen ein Paar von sich gegenüberliegenden Führungsauflagen 112 ausgebildet, die jeweils einen vertieften Kanal zur Aufnahme und Verbindung der gedruckten Schaltungsplatte 17 (PCB) aufweisen. Die vertieften Kanäle können die aus den Figuren 5a, 5b ersichtliche Form aufweisen, d.h. eine rinnenartige Vertiefung sein, in die Schaltungsplatten unterschiedlicher Breiten passen. Die Steckerteile 101 des Aufnahmekörpers 10 werden zur Aufnahme von Steckern verwendet. Die gedruckte Schaltungsplatte 17 wird mit der Hilfe der Führungsauflagen 112 der Abdichtplatte 11 eingeschoben und montiert und durch die oberen leitenden Stifte und die unteren leitenden Stifte gehalten. Der Strom jedes leitenden Stiftes wird dann zu den verschiedenen elektrischen Teilen 18 und 19 in den Schaltkreisen der gedruckten Schaltungsplatte z.B. zur Gleichrichtung und Transformation übertragen. Das Modell oder die Form der Basisteile für die leitenden Stifte der oberen Ebene und der leitenden Stifte der unteren Ebene und der leitenden Stifte sind jeweils gleich, wobei sich
die beiden Ebenen gegenüberliegen. Die Figur 3a zeigt eine Aufsicht und die Figur 3b zeigt einen Schnitt des Basisteiles 12 für die leitenden Stifte der oberen Ebene und die leitenden Stifte 13. Das Basisteil 12 für die leitenden Stifte ist ein Plastikteil, das durch Spritzgießen hergestellt wird, so daß alle Stifte 13 darin fixiert sind. Das Hauptmerkmal des Basisteiles besteht darin, daß die mittleren Abschnitte der leitenden Stifte 13 durch das Basisteil 12 abgedichtet, isoliert und fixiert sind, während die vorderen federnden Abschnitte 131 der leitenden Stifte 13 dieselben sind, wie diejenigen der bekannten leitenden Stifte, d.h. sie sind jeweils um einen vorbestimmten Winkel zurückgebogen. Die federnden Abschnitte 131 der Stifte stehen jeweils nach oben in das Aufnahmeteil vor, so daß sie in Kontakt mit den elektrischen Steckern stehen. Die Befestigungsabschnitte 132 der leitenden Stifte 13 liegen frei und die hinteren Enden derselben sind bogenförmig oder unter einem spitzen Winkel gebogen. Die Figur 4 zeigt eine Schnittdarstellung der vorliegenden Erfindung, wobei das Chassis und eine gedruckte Schaltungsplatte 17 in den Gehäuseteilen 22 und 23 angeordnet sind. Die Schaltungsplatte
17 wird in die Führungsauflagen 112 und zwischen die leitenden Stifte 13 der oberen Ebene und die leitenden Stifte 16 der unteren Ebene eingesteckt. In diesem Falle können beide Seiten, nämlich die obere Seite und die untere Seite der gedruckten Schaltungsplatte 17 mit elektrischen Teilen
18 und 19 bestückt werden. Damit die gedruckte Schaltungsplatte 17 fest am richtigen Ort montiert ist, kann eine Mehrzahl von kurzen Teilen, vorzugsweisen von Stäben 2 0 und 21 zwischen der unteren Seite der gedruckten Schaltungsplatte 17 und dem Gehäuseteil 23 vorgesehen sein.
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Die Figuren 5a und 5b zeigen eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei der der Aufnahmekörper 31 ein Basisteil 33 für leitende Stifte der oberen Ebene und ein Basisteil 35 für leitende Stifte der unteren Ebene, leitende Stifte 34 und 36 und eine Metallabschirmung aufweist. Die Form der leitenden Stifte und der Basisteile für die leitenden Stifte ist in den Figuren 6a und 6b dargestellt. Der federnde Abschnitt 341 der leitenden Stifte 34 ist zu einer konvexen Form gebogen. Wenn der federnde Abschnitt 341 mit einem Stecker gedrückt wird, führt dies zu einem federnden und ausgezeichneten elektrischen Kontakt. Der Befestigungsabschnitt 342 der leitenden Stifte ist derselbe, wie derjenige, der in den Figuren 3a, 3b gezeigt ist, d.h. er besitzt entweder eine gebogene Form oder eine spitzwinkelige Form.
Zusammengefaßt betrifft die vorliegende Erfindung eine Verbesserung von früheren Verbesserungen an einem Chassis zur Drahtverbindung in einer Ebene als Ergebnis der Nachteile desselben, die nachfolgend erörtert werden, damit mehr Raum des Chassis zur Vergrößerung seiner Funktionen eingespart werden kann. Dies bedeutet, daß mehr elektrische Teile unter der gedruckten Schaltungsplatte montiert werden können. Außerdem ist der Aufbau der vorliegenden Erfindung sehr viel einfacher, so daß den Anforderungen nach modernen, kleinen elektronischen Produkten Rechnung getragen wird. Die Herstellungskosten sind niedriger und die Leitfähigkeit ist besser, d.h. die kurzen leitenden Stifte haben eine kleinere Impedanz. Es ist erkennbar, daß die vorliegende Erfindung neu, vorteilhaft und praktisch ist.
Die Erfindung betrifft ein kassettenartiges Chassis zur Drahtverbindung in zwei Ebenen, das hauptsächlich einen
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Aufnahmekörper, eine Abdichtplatte, ein Basisteil für eine Mehrzahl leitende Stiften in einer oberen Ebene, ein Basisteil für eine Mehrzahl von leitenden Stiften in einer unteren Ebene und leitende Stifte aufweist. Die leitenden Stifte und die Basisteile sind jeweils zu einem Stück zusammengeformt. Die Basisteile mit den leitenden Stifte werden in den Aufnahmekörper eingesteckt. Ein Ende jedes leitenden Stiftes ist unter einem kleinen Winkel nach hinten gebogen, so daß es gegen die Innenfläche des Aufnahmekörpers drückt, um einen besseren Kontakt durch die Federwirkung herzustellen. Das andere Ende der leitenden Stifte ist zu einer kleinen vertiefungsartigen Form gebogen. Die gegenüberliegenden vertiefungsartigen Enden der leitenden Stifte der oberen Ebene und der unteren Ebene bilden ein Paar von konvex geformten Punkten zum Halten einer dazwischen eingesteckten gedruckten Schaltungsplatte. Durch zwei gegenüberliegende Führungauflagen an beiden Seiten der Abdichtplatte wird die gedruckte Schaltungsplatte fest in dem mittleren Abschnitt der Höhe des vorliegenden Chassis gehalten, um die Montage elektrischer Teile an beiden Seiten der gedruckten Schaltungsplatte zu ermöglichen.
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Claims (5)
1. Kassettenartiges Chassis zur Drahtverbindung in zwei Ebenen, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Aufnahmekörper (10), eine Abdichtplatte (11), eine Mehrzahl von Basisteilen (12) für leitende Stifte in einer oberen Ebene, leitende Stiften (13) der oberen Ebene, eine Mehrzahl von Basisteilen (15) für leitende Stifte in einer unteren Ebene und leitende Stifte (16) der unteren Ebene aufweist, daß der Aufnahmekörper (10) und die Abdichtplatte (11) aus Kunststoff bestehen und durch Spritzgießen geformt sind, daß eine Seite des Aufnahmekörpers (10) wenigstens ein Steckerteil aufweist, daß in einen mittleren Abschnitt des Aufnahmekörpers (10) die Basisteile (12) für die obere Ebene von leitenden Stiften und die Basisteile (15) für die untere Ebene von leitenden Stiften angeordnet sind, daß die andere, hintere Seite des Aufnahmekörpers (10) mit der Dichtplatte (11) abgedichtet ist, um alle Teile des Aufnahmekörpers (10) abzudecken, daß die hinteren Endbereiche der leitenden Stifte (13, 16) der oberen und unteren Ebene sich aus einer Mehrzahl von Unterteilungsschlitzen (111) der Abdichtplatte (11) herauserstrecken, daß die Außenseite der Abdichtplatte (11) mit sich gegenüberliegenden Führungsauflagen (112) versehen ist, die zusammen mit der Abdichtplatte (11) geformt sind, daß ein vertiefter Kanal in den Führungsauflagen (112) rinnenförmig ausgebildet ist und daß die Basisteile (12, 15) für die leitenden Stifte und die leitenden Stifte (13, 16) zusammen einstückig geformt sind, wobei der mittlere Abschnitt der leitenden Stifte jeweils fest in dem Basisteil (12, 15) für die leitenden Stifte montiert ist.
2. Chassis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein vorderer federnder Abschnitt (131) der leitenden Stifte (13, 16) unter einem kleinen Winkel nach hinten gebogen ist.
3. Chassis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein vorderer federnder Abschnitt der leitenden Stifte (13, 16) zu einer konvexen Form gebogen ist.
4. Chassis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Befestigungsabschnitt (132) der hinteren Endbereiche der leitenden Stifte (13, 16) bogenförmig verläuft oder spitzwinkelig gebogen ist und daß die Befestigungsabschnitte der Stifte der oberen Ebene an einer Seite und die Befestigungsabschnitte der Stifte der unteren Ebene an der anderen, gegenüberliegenden Seite einer in die Führungsauflagen (112) eingeschobenen gedruckten Schaltungsplatte (17) zur Kontaktherstellung anliegen.
5. Chassis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Basisteilen (12) für die obere Ebene von leitenden Stiften und den Basisteilen (15) für die untere Ebene von leitenden Stiften eine Metallabschirmung (14) angeordnet ist.
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