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DE29918667U1 - Handgerät zum Übertragen eines Filmes von einem Trägerband auf ein Substrat, mit einer Rücklaufsperre - Google Patents

Handgerät zum Übertragen eines Filmes von einem Trägerband auf ein Substrat, mit einer Rücklaufsperre

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Publication number
DE29918667U1
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DE
Germany
Prior art keywords
braking
coil
spool
tool according
hand tool
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29918667U
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English (en)
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BIC SA
Original Assignee
BIC Deutschland GmbH and Co
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Publication date
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Priority to DE50003472T priority patent/DE50003472D1/de
Priority to JP2001531700A priority patent/JP2003512263A/ja
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Description

BIC Deutschland GmbH & Co.
P22930
Handgerät zum Übertragen eines Filmes von einem Trägerband auf ein Substrat,
mit einer Rücklaufsperre
Die Erfindung bezieht sich auf ein Handgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein Handgerät dieser Art ist aus der DE 42 20 712 C2 vorbekannt. Bei diesem Handgerät sind eine Vorratsspule und eine Aufwickelspule in einem Gehäuse drehbar gelagert, wobei ein auf der Vorratsspule aufgewickeltes Trägerband sich von der Vorratsspule zu einem am Umfang des Gehäuses angeordneten Auftragsteil erstreckt, um einen vom Gehäuse nach außen abstehenden Auftragsspatel des Auftragsteils umgelegt ist und sich zur Aufwickel spule erstreckt. Zum Übertragen eines Filmes vom Trägerband auf ein Substrat wird das Handgerät manuell ergriffen, mit der Auftragsspitze gegen das Substrat gedrückt und zugleich auf dem Substrat so bewegt, daß das mit dem Film am Substrat haftende Trägerband von der Vorratsspule abgezogen wird, um den Auftragsspatel des Auftragsteils verläuft und auf die Auf wickel spule aufgewickelt wird. Zwischen der Vorratsspule und der Aufwickelspule ist eine solche Antriebsverbindung vorgesehen bzw. wirksam, die bei Ausnutzung des durch das Abziehen auf die Vorratsspule übertragenen Drehmomentes die Aufwickelspule so antreibt, daß sie das Trägerband mit einer Geschwindigkeit aufzuwickeln sucht, die größer ist, als die Abzugsgeschwindigkeit, wobei jedoch zwischen der Vorratsspule und der Aufwickelspule eine Rutschkupplung vorgesehen ist, die gewährleistet, daß die Ab- und Aufwickelgeschwindigkeiten gleich sind und daß eine gewisse Spannung im auf die Aufwickelspule auflaufenden Trägerband nicht überschritten wird. Hierdurch ist gewährleistet, daß das Trägerband immer mit einer gewissen Spannung aufgewickelt wird, wobei ein Reißen des Trägerbandes aufgrund der Rutschkupplung ausgeschlossen ist. Dabei können die Vorratsspule und die Aufwickel spule auf einer gemeinsamen Drehachse, also nebeneinander, angeordnet sein, oder die Vorratsspule und die Auf wickel spule können in der Umlaufebene des Trägerbandes axparallel angeordnet sein, wobei die Aufwickelspule zwischen der Vorratsspule und dem Auftragsteil angeordnet ist, wie es z. B. in der DE 42 20 712 C2 beschrieben ist.
Bei dem aus DE 42 20 712 C2 entnehmbaren Handgerät wird die Antriebsverbindung zwischen der Vorratsspule und der Aufwickel spule mit integrierter Rutschkupplung durch wenigstens ein Paar unmittelbar in Eingriff stehende Reibflächen gebildet, die an
•f:\aWagi\e\gbm\22O00\2293O\de-_\22930uuO.doc
einander gegenüberliegenden Innen- und Außenseiten der scheibenförmigen Spulenwände ausgebildet sind. Um die Drehmitnahme zwischen den Spulen aufgrund der an den Reibflächen wirksamen Reibung zu gewährleisten, bedarf es einer Druckspannung, mit der die Reibflächen gegeneinander drücken bzw. vorgespannt sind. Bei dem aus dieser Druckschrift entnehmbaren Handgerät ist die Druckspannung dadurch gebildet, daß wenigstens eine der beiden Reibflächen, vorzugsweise beide Reibflächen, an quer zur betreffenden Reibfläche nachgiebig angeordneten und durch eine Federkraft, vorzugsweise durch Eigenelastizität, gegeneinander vorgespannte Spulenabschnitte, insbesondere durch die Spulenwände selbst, gebildet sind. Die Wirksamkeit der Drehmitnahme kann durch ineinandergreifende Noppen oder Zähne vergrößert werden, mit denen die Spulenabschnitte ineinander greifen. Dabei ist es auch möglich, daß die Spulenabschnitte nicht gegeneinander vorgespannt sind, sondern die Drehmitnahme darauf beruht, daß wenigstens eine der Spulenabschnitte beim gegenseitigen Auftreffen der Noppen oder Zähne seitlich elastisch nachgiebig ausweichen und dadurch ein Widerstandsmoment erzeugt wird, auf dem die Drehmitnahme zwischen den Noppen oder Zähnen beruht.
Bei dem bekannten Handgerät ist eine mit der Aufwickel spule zusammenwirkende Rücklaufsperre vorgesehen, um bei einer falschen Benutzung des Handgeräts in einer umgekehrten Position ein Abziehen des Trägerbandes von der Auf wickel spule und eine Schlaufenbildung des Trägerbandes zu vermeiden. Bei der bekannten Ausgestaltung wird die Rücklaufsperre durch einen Sperrklinkentrieb gebildet, bestehend aus einem an der Umfangskante eines der Aufwickelspulenwände angeordneten Zahnkranzes, der mit einem Klinkenarm zusammenwirkt, der sich sekantial zum Zahnkranz erstreckt und durch eine Federkraft gegen den Zahnkranz so beaufschlagt ist, daß bei einer Drehrichtung in der Aufwickelspulenrichtung der Klinkenarm über den Zahnkranz läuft und in der entgegengesetzten Drehrichtung durch Eingriff in den Zahnkranz eine Rückdrehung der Aufwickelspule und somit eine Schlaufenbildung des Trägerbandes sperrt. Der Klinkenarm ist durch eine Steckzapfenverbindung mit der Gehäuseseitenwand oder dem Deckel des Gehäuses verbunden.
In der EP 0 606 477 Al ist ein Handgerät zum Übertragen eines Filmes von einem Trägerband auf ein Substrat beschrieben, bei dem das sich von einer Vorratsspule erstreckende Trägerband ebenfalls ein Auftragsteil umschlingt und sich zu einer Aufwickel spule erstreckt. Dieses bekannte Handgerät weist einen Sperrmechanismus auf zum Sperren der Rotation der Vorratsrolle, wenn sich das Handgerät in einer Nichtgebrauchsstellung befindet. Hierzu ist das Auftragsteil zwischen einer ausgeschobenen Nichtgebrauchsstellung und einer eingeschobenen Gebrauchsstellung verschiebbar gelagert, wobei sich vom inneren Ende des Auftragsteils ein
Sperrklinkenarm unter Umgehung der Aufwickelspule zum Umfang der hinter der Aufwickelspule angeordneten Vorratsspule erstreckt. Außerdem ist ein stationäres Lenkteil am vorhandenen Gehäuse in einer solchen Stellung angeordnet, daß beim Verschieben des Auftragsteils in seine Gebrauchsstellung der Klinkenarm seitlich soweit ausgebogen wird, daß er mit einem Zahnkranz an der Vorratsrolle nicht in Funktion treten kann. Beim Verschieben des Auftragsteils in seine Nichtgebrauchsstellung bewegt sich der Klinkenarm in seine mit dem Zahnkranz an der Vorratsspule zusammenwirkenden Sperrstellung. Dieser bekannte Sperrmechanismus ist dazu geeignet, eine Schlaufenbildung des Trägerbandes in der Außerfunktionsstellung des Handgeräts zu vermeiden. Eine Schlaufenbildung, die in der Nichtgebrauchsstellung z. B. aufgrund der Eigenelastizität des Trägerbandes oder in der Gebrauchsstellung durch ein Bewegen des Handgeräts in die falsche Bewegungsrichtung entsteht, kann bei diesem Handgerät nicht vermieden werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Handgerät der eingangs angegebenen Art die Bauweise zu vereinfachen. Außerdem soll eine einfach montierbare, kostengünstig herstellbare und/oder eine Bauweise mit möglichst wenig Einzelteilen gereicht werden.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Beim erfindungsgemäßen Handgerät ist das Bremsteil der Rücklaufbremse durch einen sich einstückig vom Auftragteil erstreckendes Bauteil gebildet, das sich in Richtung auf die zugehörige Spule erstreckt und mit dieser für Ausführung der Rücklaufsperre zusammenwirkt. Diese Bauweise vermeidet Mehrteile und ermöglicht eine einfache Herstellung, Lagerung und Montage, wodurch sich die Herstellungskosten senken lassen.
Im Rahmen der Erfindung kann die Rücklaufbremse oder -sperre mit der Vorratsspule oder der Aufwickelspule zusammenwirken. Dies ist aufgrund der selbsthemmenden Wirkung der Antriebsverbindung zwischen den Spulen möglich.
In den Unteransprüchen sind die Merkmale enthalten, die zu kleinen und funktionell guten Ausgestaltungen führen, die sich vorteilhaft im Handgerät integrieren lassen.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Handgerät in der Seitenansicht und im Schnitt
gemäß Line I -1 in Fig. 2;
Fig. 2 das Handgerät im Schnitt gemäß Linie II - II in Fig. 1;
5
Fig. 3 einen der Fig. 2 entsprechenden Schnitt in abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 4 einen der Fig. 2 entsprechenden Schnitt durch ein Handstück in weiter
abgewandelter Ausgestaltung.
10
Anhand der zwei Schnittdarstellungen von Fig. 1 und 2 wird zunächst ein erstes Ausführungsbeispiel eines Handgerätes zum Übertragen eines Filmes von einem Trägerband auf ein Substrat näher beschrieben. Das mit einer Auftragleiste versehene Handgerät eignet sich insbesondere zum Übertragen von Filmen aus einem deckenden und/oder farbigen Material; zum Übertragen eines Klebstofffilmes wird vorzugsweise anstelle der Auftragleiste eine Andruckrolle eingesetzt.
Das Handgerät gemäß erstem Ausführungsbeispiel umfaßt im wesentlichen ein Gehäuse 1 bestehend aus einem - gesehen in der Benutzungsstellung - rechten und einem linken Gehäuseteil 2, 3, eine im Gehäuse 1 drehbar gelagerte Vorratsspule 4, eine im Gehäuse 1 drehbar gelagerte Aufwickel spule 5 und eine Auftrageinrichtung 6 in Form einer Auftragleiste, oder Auftragsteils, das durch eine Austrittsöffnung 7 im Gehäuse 1 an dessen vorderen unteren Eckenbereich (Gebrauchsstellung) aus dem Gehäuse 1 herausragt. Ein einseitig mit einem Film beschichtetes Trägerband 8 ist von der Vorratsspule 4 um die Auftragleiste 6 herum zu der Aufwickel spule 5 geführt.
Alle vorbeschriebenen und noch zu beschreibenden Teile des Handgerätes bestehen aus Kunststoff und können mit Ausnahme des Trägerbandes 8 durch Spritzgießen hergestellt werden.
Die beiden Spulenkörper 4 und 5 sind radial zueinander versetzt angeordnet und sitzen jeweils drehbar gelagert auf einem am Gehäuseteil 2 angebrachten, hohl ausgebildeten Achszapfen 9 bzw. 10. Zumindest die Vorratsspule 4 ist auf beiden Seiten jeweils durch einen Vorsprung 11 begrenzt, der am zugehörigen Gehäuseteil 2, 3 angeordnet ist und der konzentrisch zum Achszapfen 9 um diesen herum verläuft, so daß die Vorratsspule 4 derart in dem Gehäuse 1 positioniert ist, daß das Trägerband 8 exakt in der Höhenmitte des Gehäuses 1 und auf Höhe der noch zu beschreibenden Auftragsteils 6 verläuft. Das linke Gehäuseteil 3 weist zwei Zapfen 16, 17 auf, die in die
Aussparungen der Achszapfen 9, 10 der Gehäuseunterseite 2 eingedrückt werden und das Gehäuse 1 des Handgerätes fest verschließen.
Die Vorratsspule 4 ist an ihren beiden axialen Enden vorzugsweise einstückig jeweils mit einer Spulenwand 12, 13 in Form einer radialen Scheibe versehen. Die linke Spulenwand 13 ist dabei dicker und mit einer äußeren Spulenwand 13a geschlitzt ausgebildet, wobei die Tiefe des Schlitzes 14 etwa 5 mm und die Breite des Schlitzes 14 etwa 1 mm betragen kann. Der Durchmesser der linken Spulenwand 12 ist etwas kleiner bemessen als der Durchmesser der rechten Spulenwand 13, wodurch ein Montagespalt entsteht. Zwischen den beiden Spulenwänden 12, 13 wird das Trägerband 8 geführt, wobei die Vorratsspule 4 bis zum größeren Außendurchmesser der rechten Spulenwand 13 bewickelt werden kann.
Am hier linken axialen Ende der Aufwickel spule 5 ist ebenfalls vorzugsweise einstückig eine scheibenförmige Spulenwand 15 angebracht, wobei der Außendurchmesser dieser Spulenwand 15 wesentlich kleiner ist als die Außendurchmesser der Spulenwände 12, 13 der Vorratsspule. Die Dicke der Spulenwand 15, die Außendurchmesser der Spulenwände 13 und 15 und der gegenseitige Abstand der beiden Spulen 4 und 5 sind derart bemessen, daß die Spulenwand 15 in den Schlitz 14 der Spulenwand 13 eingreifen kann. Dabei ist die Dicke der Spulenwand 15 der Vorratsspule 4 etwas größer bemessen als die Breite des Schlitzes 14 der Vorratsspule 4 und die radialen Eingriffsflächen der Spulenwand 15 und/oder der Spulenwände 13, 13a können ein- oder beidseitig zusätzlich aufgerauht sein, so daß die beiden Spulenkörper 4 und 5 unmittelbar miteinander in Reibkontakt stehen.
Zum Übertragen des im Bereich des Auftragsteils 6 auf dem Trägerband 8 außen
angeordneten Filmes auf ein Substrat wird das Handgerät 1 mit einer Hand ergriffen,
mit einem das vordere Ende des Auftragsteils 6 bildenden Auftragsspatel 6a auf ein
Substrat aufgesetzt und unter leichtem Druck gegen das Substrat in die in Fig. 1
dargestellte Pfeilrichtung bewegt, wobei das Trägerband 8 von der Vorratsspule 4
abgezogen wird und auf die Aufwickelspule 5 aufgewickelt wird, und wobei der Film am Spatel 6a vom Trägerband 8 abgelöst wird und auf dem Substrat verbleibt.
Die wirksamen Wickeldurchmesser d, dl und Eingriffsdurchmesser D, Dl der Spulen 4, 5 sind so aufeinander abgestimmt, daß die Aufwickelgeschwindigkeit der
Aufwickel spule 5 immer etwas größer wäre als die Abwickelgeschwindigkeit der
Vorratsspule 4. Diese Antriebsverbindung und Drehmitnahme erfolgt durch den
gegebenenfalls durch Noppen bzw. Zähne oder gegebenenfalls durch eine aufgerauhte Fläche verstärkten Reibkontakt der Spulen, der beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
durch den klemmenden Eingriff der Spulenwand 15 zwischen die Spulenwände 13, 13a erreicht wird. Hierdurch ist eine Rutschkupplung K gebildet, die durch Reibungs-Drehmitnahme
funktioniert, wobei die Drehmitnahme gegebenenfalls durch Noppen
oder Zähne oder eine Aufrauhung der Reibungsflächen forciert sein kann.
5
Die derart ausgebildete Reibungs-Drehmitnahme zwischen Vorratsspule 4 und Aufwickelspule 5 gewährleistet durch die entsprechende Drehmomentübertragung eine Antriebs- und Schlupfwirkung, welche bewirkt, daß die Aufwickelspule 5 jederzeit mit einer Drehzahl angetrieben wird, daß das Trägerband 8 immer leicht gespannt ist und nie reißt. Die oben beschriebene Ausbildung der Antriebsverbindung 13, 14, 15 mit Reibungsantrieb hat den Vorteil, daß ein Vorspannen der miteinander in Reibwirkung stehenden Elemente nicht erforderlich ist. Dadurch daß die Spulenwandung 15 im Schlitz 14 der Spulenwandung 13 eingeklemmt ist, ist jederzeit eine gleichbleibende Reibungskraft zwischen den Spulen 4, 5 gewährleistet.
Durch den Eingriff der Spulenwand 15 in den Schlitz 14 ist außerdem die Aufwickelspule 5 auf dem hülsenförmigen Achszapfen 10 in axialer Richtung positioniert.
Das Auftragsteil 6 weist an seinem im Gehäuse 1 befindlichen Ende einen im Querschnitt vorzugsweise mehreckigen, beispielsweise quadratischen, Zapfen 18 auf, der in entsprechenden Aufnahmen 19 und 20 am Gehäuseteil 2 bzw. 3 unverdrehbar aufgenommen ist. Das leistenförmige Auftragsteil 6 ist vorzugsweise starr mit dem Zapfen 18 verbunden, wobei der Auftragsspatel 6a selbst aus einem weichen, verformbaren Kunststoffmaterial bestehen kann. Alternativ kann auch der Auftragsspatel 6a starr ausgebildet und über ein elastisches Zwischenstück mit dem Zapfen 18 verbunden sein.
Um eine Schlaufenbildung im Trägerband 8 zu vermeiden, ist im Gehäuse 1 des
Handgeräts eine Rücklaufbremse 21 für die Vorratsspule 4 oder die Aufwickelspule 5, die ein Bremsteil 22 aufweist, das einteilig an einem Teil des Handgeräts, z. B. an
einem Gehäuseteil 2, 3 vorzugsweise am inneren Ende des Auftragsteils 6 einstückig
angeformt ist und beim vorliegenden Ausführungsbeispiel mit der Spule bei Ausübung einer Bremsfunktion zusammenwirkt, die dem Auftragsteil 6 benachbart angeordnet ist. Wie insbesondere aus Fig. 2 zu entnehmen ist, ist das Bremsteil 22 durch einen Arm
oder aus Stabilitätsgründen besser durch eine sich parallel zur Umlaufebene E des
Trägerbandes 8 erstreckende Scheibe oder Leiste gebildet, die sich bis in den Schlitz 14 hinein erstreckt und wenigstens in diesem Bereich so dick bemessen ist, daß sie mit
einer begrenzten Klemmwirkung zwischen die Spulenwände 13, 13a einfaßt. Die
Klemmwirkung ist durch das Dickenübermaß und durch die elastische Spannung bestimmt, mit der die Spulenwände 13, 13a das Bremsteil 22 zwischen sich klemmen. Wenn im Funktionsbetrieb die Vorratsspule 4 dreht, wird die Bremswirkung der Rücklaufbremse 21 überdrückt, d. h. die Rücklaufbremse 21 rutscht durch. 5
Um die Bremswirkung bei möglichst geringer seitlicher Klemmspannung zu vergrößern, können die Spulenwände 13, 13a und das Bremsteil 22 im Bereich ihrer in Reibkontakt miteinander stehenden Eingriffsflächen im Bereich wenigstens eines Flächenpaares ein- oder beidseitig aufgerauht sein, oder in Umfangsrichtung hintereinanderliegend angeordnete Noppen oder Zähne aufweisen, die ineinander greifen und dann, wenn sie aufeinander treffen eine vergrößerte Drehmitnahme bewirken. Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, auf einem oder beiden Eingriffsflächepaaren zwischen den Spulenwänden 13, 13a und dem Bremsteil 22 Noppen oder Zähne anzuordnen, wobei die Spulenwände 13, 13a das Bremsteil 22 an sich nicht zwischen sich klemmen sondern die Drehmitnahme dadurch erreicht wird, daß beim Drehen der zugehörigen Spule die Noppen oder Zähne, die am zugehörigen Spulenteil auf einem Teilkreis angeordnet sind, aufeinander treffen, wobei die Spulenwände 13, 13a axial elastisch ausweichen und dadurch daß Drehmitnahmemoment erzeugt wird.
Das vorbeschriebene Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist nicht darauf beschränkt, daß der Schlitz 24 auch Teil der Drehmitnahmeverbindung bzw. Rutschkupplung K zwischen den Spulen 4, 5 ist. Im Rahmen der Erfindung kann diese Drehmitnahme auch anderweitig erfolgen, so daß der Schlitz 14 ausschließlich Teil der Rücklaufbremse 21 ist.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3, bei dem gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich vom vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel dadurch, daß das Bremsteil 22 nicht zwischen zwei Spulenwänden eingreift sondern einseitig mit einer axialen elastischen Spannung an der Spulenwand 12 oder 13 anliegt, vorzugsweise außenseitig. Bei dieser Ausgestaltung kommt somit die Spulenwand 13a in Fortfall. Die axiale elastische Spannung wird dadurch erzeugt, daß das Bremsteil 22 bezüglich der Spulenwand 13 mit einem solchen axialen Versatzmaß vorgefertigt ist, daß es in der Montagestellung axial etwas ausgebogen ist an der Spulenwand 13 anliegt und aufgrund dieser axialen Spannung die Klemmwirkung und daraus resultierende Reibwirkung zur Drehmitnahme erzeugt wird. Hierdurch bedarf es keiner besonderen Einstellung des Bremsteils 22 in axialer Richtung. Die Positivierung erfolgt bei der Montage des Bremsteils 22 durch dessen formschlüssige Halterung. Je nach Dicke der Spulenwand 13 und des Bremsteils 22 wird das dünnere Teil oder werden beide Teile axial ausbiegen, wobei sich bezüglich des Ausbiegungsmaßes ein
Gleichgewichtszustand einstellt. Dies gilt auch für die Spulenwände 13, 13a beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel kann die Drehmitnahme dadurch forciert sein, daß auf den Eingriffsflächen Noppen oder Zähne in Umfangsrichtung hintereinanderliegend angeordnet sind, die bei einer Drehung der zugehörigen Spule 4, 5 gegeneinandertreffen und durch eine axiale Ausbiegung eines oder beider Teile sowie aufgrund des dabei entstehenden Widerstandes das Drehmitnahmemoment erzeugen.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel können die Spulenwand 13 und das Bremsteil 22 an ihren Eingriffsflächen mit in Umfangsrichtung hintereinander angeordneten Zähnen oder Noppen besetzt sein, so daß die Spulenwand 13 und das Bremsteil 22 an sich nicht axial gegeneinander klemmen, sondern die Drehmitnahme dadurch erzeugt wird, daß beim Drehen der Spule der wenigstens eine Noppen oder Zahn am Bremsteil 22 und die Noppen oder Zähne an der Spulenwand 13 aufeinander treffen und das Bremsteil 22 und/oder die Spulenwand 13 dabei axial elastisch ausweichen.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist eine Antriebsverbindung bzw. Rutschkupplung K zwischen den Spulen 4, 5 vorgesehen, bei der die Spulenwände 12, 13, 15 einander gabelförmig übergreifen, wobei die betreffenden Eingriffsflächen an einer oder beiden Seiten Reibflächen, aufgerauhte Reibflächen oder mit Noppen oder Zähnen besetzte Reibflächen sein können, wie es an sich für die Rücklaufbremse gemäß Fig. 3 bereits beschrieben worden ist, so daß auf eine weitere Beschreibung im Einzelnen verzichtet werden kann.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4, bei dem gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist im Unterschied zu den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen, bei denen die Drehmitnahmelemente axial ausweichen können, ein Sperrklinkentrieb 2 zwischen der zugehörigen Spule, hier der Vorratsspule 4 bzw. deren Spulenwand 12 und einem vorzugsweise scheibenförmigen Sperrklinkenarm 2 vorgesehen. Der Sperrklinkentrieb 2 als besondere Weiterbildung der Rücklaufbremse 21 ist durch einen Zahnkranz mit Zähnen 26 auf einem Teilkreis an der Spulenwand 12 und wenigstens einem in die Zahnlücken einfassenden Zahn 27 am Bremsteil 22 gebildet. Die Zähne sind sägezahnförmig so geformt, daß in der Rücklaufdrehrichtung die steilen Zahnflanken 28 gegeneinander treffen und dadurch eine Rücklaufbewegung der zugehörigen Spule gesperrt wird. In der Drehrichtung, die sich im richtigen Funktionsbetrieb einstellt, weichen ein oder beide Teile elastisch aus.
Bei den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen erstreckt sich das Bremsteil 22 bzw. der Sperrklinkenarm 25 jeweils von der Steckachse 18 des Auftragteils 6 insbesondere gerade nach innen.
Die erfindungsgemäße Rücklaufbremse 21 bzw. der Sperrklinkentrieb 24 lassen sich einfach, schnell und kostengünstig herstellen, insbesondere, wenn die zugehörigen Teile aus Kunststoff bestehen und durch Spritzgießen hergestellt werden.
Bei den Ausführungsbeispielen, bei denen Noppen oder Zähne zur Drehmitnahmeverbindung vorhanden sind, entsteht in der richtigen Drehrichtung der Spule ein Rattergeräusch. Im Rahmen der Erfindung kann die Rücklaufbremse 21 oder der Sperrklinkentrieb 24 mit der Vorratsspule 4 oder der Aufwickel spule 5 zusammenwirken. Beim Zusammenwirken mit der Vorratsspule 4 wirkt die Drehmitnahmeverbindung bzw. Rutschkupplung K so selbsthemmend auf die Aufwickelspule 5, daß deren Rückdrehung weitgehend vermieden ist. Ein Zusammenwirken der Rücklaufbremse 21 oder des Sperrklinkentriebs 24 mit der Aufwickelrolle ist noch wirksamer.

Claims (10)

1. Handgerät zum Übertragen eines Filmes aus z. B. klebendem, deckendem oder farbigem Material von einem Trägerband (8) auf ein Substrat, mit einem Gehäuse (1), in dem eine Vorratsspule (4) und eine Aufwickelspule (5) für das Trägerband (8) drehbar gelagert sind, mit einem am Gehäuse (1) angeordneten spatelförmigen Auftragsteil (6), um das das Trägerband (8) verläuft, und mit einer im Funktionsbetrieb wirksamen Rücklaufbremse (21) oder Rücklaufsperre (24), die ein Brems- oder Sperrteil (22, 25) aufweist, das mit einer der Spulen (4, 5) zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, daß das Brems- oder Sperrteil (22, 25) einstückig mit dem Auftragsteil (6) ausgebildet ist.
2. Handgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Brems- oder Sperrteil (22, 25) mit einer Spulenwand (13) zusammenwirkt, vorzugsweise durch einen Reibungstrieb oder einen Klinkensperrtrieb.
3. Handgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Brems- oder Sperrteil (22, 25) sich vorzugsweise gerade erstreckt, insbesondere parallel zur Umlaufebene (E) des Trägerbandes (8).
4. Handgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Brems- oder Sperrteil (22, 25) durch eine flache Leiste oder Scheibe gebildet ist.
5. Handgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bremsteil (22) klemmend in einen Schlitz (14) einfaßt, der vorzugsweise in der Spulenwand (13) angeordnet ist.
6. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Bremsteil (22) und die Spule (4, 5) einander seitlich überlappen und durch eine elastische Federkraft längs der Drehachse der Spule (4, 5) gegeneinander vorgespannt sind.
7. Handgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (4, 5) und/oder das Bremsteil (22) durch Eigenelastizität gegeneinander vorgespannt sind.
8. Handgerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffsflächen an der Spule (4, 5) und am Bremsteil (22) rauh sind oder mit Noppen oder Zähnen besetzt sind, die in einer in Umfangsrichtung verlaufenden Reihe angeordnet sind.
9. Handgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (4, 5) und ein Sperrklinkenarm (25) sich seitlich nachgiebig überlappen und an ihren einander zugewandten Seiten Sperrklinkenzähne (26, 27) aufweisen, von denen die Sperrklinkenzähne (26) an der Spule (4, 5) auf einem Teilkreis angeordnet sind.
10. Handgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Brems- oder Sperrteil (22, 25) mit der Vorratsspule (4) oder der Aufwickelspule (5) zusammenwirkt.
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