DE29917006U1 - Vorrichtung zum selbsttätigen Öffnen von Beuteln mit einer darin enthaltenen, zu entsorgenden Flüssigkeit - Google Patents
Vorrichtung zum selbsttätigen Öffnen von Beuteln mit einer darin enthaltenen, zu entsorgenden FlüssigkeitInfo
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Description
Patentanwalt Dipl.-Ing. Lambert Eichelbaum
D-45659 Recklinghausen Krüppeleichen 6
Telefon: (02361) 21091-2 Telefax: (02361) 22949
10.09.1998 ge 2668a/99
Anmelder:
GETINGE Produktions-GmbH
für medizinisch-technische Geräte Schachtstr. 17
D - 45739 Oer-Erkenschwick
"Vorrichtung zum selbsttätigen Öffnen von Beuteln mit einer darin enthaltenen, zu entsorgenden Flüssigkeit"
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Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum selbsttätigen Öffnen von eine zu entsorgende Flüssigkeit enthaltenden, flexiblen Beuteln oder Behältern aus Kunststoff, mit einem Gehäuse, einer Gehäuseklappe, einem auf einer Welle drehbaren Aufnähmekorb, mit einer Spritzdüse, mit einer Abfluß- und einer AbwurfÖffnung sowie mit Messern, die bei einer Drehung des Aufnahmekorbes durch darin vorgesehene Öffnungen den darin aufgenommenen Beutel oder Behälter aufschneiden.
Bei einer Vorrichtung dieser Art gemäß der DE 41 35 919 C2 sind die Messer starr an einer Zwischenwand im Gehäuse angeordnet sowie entgegen der Bewegungsrichtung des Aufnahmekorbes mit Spitzen und seitlichen Schneiden versehen. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, daß speziell flexible Beutel von den Messern klemmend in die Schlitze des Aufnahmekorbes gezogen werden und aus einer derartigen Klemmlage nicht oder nur sehr schwer unter ihrer Schwerkraft wie gewünscht in die AbwurfÖffnung fallen. Außerdem sind zahlreiche Beutel und Behälter nicht nur mit weichen und flexiblen Kunststoffbestandteilen versehen, sondern enthalten Ventile oder Aufhängevorrichtungen aus relativ harten Kunststoffbestandteilen, wie beispielsweise Polyamid.
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Dieser läßt sich durch die Messer der vorgenannten Vorrichtung entweder gar nicht oder nur unzureichend schneiden, was zu einer zusätzlichen Klemmung des aufgeschnittenen Beutels oder des aufgeschnittenen Behälters im Aufnahmekorb führt.
An diesen Nachteilen kann auch der Gegenstand der DE 40 22 276 Cl, bei welchem die starren L-förmigen Messer durch scherenförmig sich öffnende und schließende Messer ersetzt wurden, nichts ändern.
Von diesem nächstliegenden Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, mit welcher ein störungsfreies Öffnen und ein ebenso störungsfreier Auswurf der Beutel und Behälter aus dem Aufnahmekorb gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Messer entgegen der Vorspannkraft einer Feder um eine Welle schwenkbar gelagert sind und der Aufnahmekorb einen Auswurfschütten aufweist, der bei entsprechender Schwenkposition des Aufnahmekorbes den darin aufgenommenen, aufgeschnittenen Beutel oder Behälter aus dem Aufnahmekorb entfernt. Durch die erstgenannte Maßnahme der schwenkbaren Lagerung der Messer wird ein sicheres Aufstechen bzw. Aufschneiden der Beutel und Behälter sichergestellt, wobei das oder die Messer, denen
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sich ein hartes Kunststoffteil, beispielsweise ein aus Polyamid oder einem sonstigen harten Kunststoff bestehendes Ventil oder ein harter Bestandteil einer Aufhängevorrichtung entgegenstellt unter der Vorschubkraft des Aufnahmekorbes zurückweichen können, ohne daß mit den bekannten ortsfesten Messern ein Aufbrechen der harten Bestandteile oder eine damit einhergehende Klemmung des Beutels oder Kunststoffbehälters in den Schlitzen des Aufnahmekorbes erfolgt oder eine erhebliche Abnutzung und damit geringere Standzeit der Schneidkanten der Messer festzustellen ist.
Die zweite erfindungsgemäße Maßnahme, im Aufnahmekorb einen Auswurfschütten anzuordnen, führt zu einem raschen und klemmungsfreien Auswurf der flexiblen Beutel bzw. der Behälter aus Kunststoff nach ihrem Öffnen und somit zu einem störungsfreien Betrieb innerhalb einer vorherbestimmbaren Programmzeit.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind sämtliche Messer auf einer gemeinsamen Welle mit dazwischen angeordneten Distanzhaltern gelagert. Jedes Messer steht unter der Vorspannkraft einer eigenen Feder. Diese Vorspannkraft wird vorteilhaft in einem Vorspannbereich zwischen 12 N und 20 N ausgelegt. Als besonders vorteilhaft hat sich eine Vorspannkraft von 14 N herausgestellt. Es versteht sich jedoch, daß der Fachmann in Abhängigkeit von der Schnittfestigkeit des
Kunststoffes die Vorspannkraft der Federn entsprechend anpassen kann. Dadurch wird einerseits eine hohe Standzeit der Messer sichergestellt, weil deren Schneidflanken nicht mehr von den harten Bestandteilen, wie beispielsweise aus Polyamid bestehenden Ventilen, Schiebern, starren Gehäuseaufhängungen, Beutelaufhängungen oder dergleichen, abgenutzt oder gar beschädigt werden können, sondern unter ihrer Wirkung zurückweichen.
Vorteilhaft weisen die Messer in der Seitenansicht an ihrer dem Aufnahmekorb zugekehrten Schneidflanke eine konvexe Form, entgegengesetzt zur Schwenkrichtung des Aufnahmekorbes beim Schneidvorgang eine Spitze und an ihrer der konvexen Schneidflanke gegenüberliegenden Schneidflanke eine konkave Form auf. Durch diese Spitze wird beim Auftreffen des Messers der im Aufnahmekorb befindliche Beutel oder Behälter aufgestochen. Anschließend erfolgt durch die konvexe und die konkave Form der Schneidflanken ein ziehender Schnitt mit divergierenden Schnittlinien, so daß eine vollständige Öffnung des Beutels oder des Behälters gewährleistet ist.
Bei prall gefüllten Beuteln oder Behältern kann es vorkommen, daß diese nicht auf den Boden des Aufnähmekorbes hinabrutschen, sondern in halber Höhe des Aufnahmekorbes hängenbleiben. Um gleichwohl ein Öffnen eines Behälters oder eines Beutels in dieser Lage sicherzustellen, ist oberhalb der Messer in
Schwenkrichtung des Aufnahmekorbes ein Aufstechdorn ortsfest im Gehäuse angeordnet. Durch diesen Aufstechdorn erfolgt in jedem Fall eine Öffnung des Beutels bzw. Behälters, so daß ein Teil des flüssigen Inhaltes herauslaufen und sodann der Beutel unter seiner Schwerkraft auf den Boden des Aufnahmekorbes hinabgleitet. Da der Schneidvorgang mindestens zweimal erfolgt, kann beim zweiten Schneidvorgang der Beutel bzw. der Behälter aus Kunststoff von den Messern voll erfaßt werden.
Dieser Aufstechdorn weist vorteilhaft einen rohrförmigen Innenquerschnitt und zwei schräg zur Horizontalen verlaufende Schneidkanten auf. Durch den rohrförmigen Innenquerschnitt kann ein Teil der Behälterflüssigkeit auslaufen, während die schräg zur Horizontalen verlaufenden Schneidkanten einen Scherenschnitt sicherstellen.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der Aufnahmekorb in seiner Schwenkrichtung auf die Messer zu eine gerade Frontwand mit endseitigen Seitenwänden sowie einen Boden mit einer Rückwand von geringer Höhe auf, wobei im unteren Bereich der geraden Frontwand und im Boden als öffnungen Schlitze für den Durchgriff der Messer vorgesehen sind. Dadurch kann die konkave Schneidflanke der Messer voll die Schlitze im Aufnahmekorb durchgreifen und somit eine
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große Öffnung im flexiblen Behälter aus Kunststoff
bewirken.
bewirken.
Zu diesem Zweck sind vorteilhaft auch in der
Rückwand des Aufnahmekorbes Schlitze für den Durchgriff
der Messer angeordnet.
Rückwand des Aufnahmekorbes Schlitze für den Durchgriff
der Messer angeordnet.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der Auswurfschütten auf der Innenseite des Aufnahmekorbes angeordnet und weist eine im Querschnitt
L-förmige Winkelform auf, von denen der kürzere Schenkel
dem Boden des Aufnahmekorbes und der längere Schenkel der Frontwand des Aufnahmekorbes zugeordnet ist. Durch diese
Ausbildung untergreift der Auswurfschütten in jedem Fall den im Aufnahmekorb befindlichen Beutel oder Behälter, so daß nicht nur ein reibschlüssiger, sondern auch ein
formschlüssiger Auswurf des Beutels bzw. Behälters aus
dem Aufnahmekorb gewährleistet ist.
L-förmige Winkelform auf, von denen der kürzere Schenkel
dem Boden des Aufnahmekorbes und der längere Schenkel der Frontwand des Aufnahmekorbes zugeordnet ist. Durch diese
Ausbildung untergreift der Auswurfschütten in jedem Fall den im Aufnahmekorb befindlichen Beutel oder Behälter, so daß nicht nur ein reibschlüssiger, sondern auch ein
formschlüssiger Auswurf des Beutels bzw. Behälters aus
dem Aufnahmekorb gewährleistet ist.
Der Auswurfschlitten ist im Bereich der Öffnung bzw. Schlitze im Aufnahmekorb für den Durchgriff der Messer
gleichfalls mit Ausnehmungen sowie an der Rückseite
seines längeren Schenkels mit mehreren Führungsbolzen
versehen, mit denen er an der Frontwand des
gleichfalls mit Ausnehmungen sowie an der Rückseite
seines längeren Schenkels mit mehreren Führungsbolzen
versehen, mit denen er an der Frontwand des
Aufnahmekorbes zwischen zwei Anschlagkanten
gleitverschieblich angeordnet ist.
gleitverschieblich angeordnet ist.
Nach einer ersten, besonders vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung gleitet der
Ausführungsform der Erfindung gleitet der
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Auswurfschlitten allein unter der Wirkung seiner Schwerkraft und schiebt dabei den geöffneten Beutel oder Behälter in Überkopflage des Aufnahmekorbes in Richtung auf die AbwurfÖffnung aus. Dabei versteht es sich, daß der Auswurfschütten mit einem entsprechenden Gewicht versehen ist. Da bei dieser Ausführungsform der Auswurf selbsttätig unter der Schwerkraft des AuswurfSchlittens erfolgt, ist eine zusätzliche Energie hierfür nicht erforderlich.
Nach einer zweiten Ausführungsform ist der Auswurfschütten unter Wirkung einer Zwangsmechanik bei einer bestimmten Lage des Aufnahmekorbes in Richtung auf die AbwurfÖffnung verschieblich, wobei die Zwangsmechanik aus einem Mehrgelenkgetriebe bestehen kann, welches an den Seitenwänden, der Frontwand oder dem Boden des Aufnahmekorbes und an der Welle angelenkt ist und bei einem entsprechenden Drehwinkel des Aufnahmekorbes in Richtung auf die Abwurföffnung selbsttätig eine Verschiebung des AuswurfSchlittens in diese Richtung bewirkt.
Um ein Anhaften des Beutels oder des Behälters nach seinem öffnen besonders an der Frontwand des Aufnahmekorbes zu unterbinden, ist der Auswurfschütten zu beiden Seiten seines längeren Schenkels mit vorspringenden Leisten versehen. Dadurch wird die Größe der Reibfläche erheblich herabgesetzt und eine linienförmige Gleitfläche geschaffen. Die Leisten
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verlaufen vorteilhaft parallel zu den Schlitzen des Aufnahmekorbes und weisen eine teilzylindrische Oberfläche auf.
Zur vollautomatischen Entleerung des Gehäuses von den geöffneten Beuteln bzw. Behältern ist unterhalb der Abwurföffnung eine Schubeinrichtung mit einem Aufnahmebehälter in Form eines Beutels zur Aufnahme des geöffneten, flexiblen Beutels oder Behälters vorgesehen. 10
Aus hygienischen Gründen sind sämtliche Teile der Vorrichtung aus rostfreiem Stahl hergestellt.
Das Öffnen der Gehäuseklappe, die Drehbewegung des Aufnahmekorbes und das Einschalten der als Fächerstrahldüse ausgebildeten Spritzdüse erfolgen programmgesteuert über einen Computer, der ebenso wie der Elektromotor zum Antrieb des Aufnahmekorbes in einem durch Trennwände wasserdicht getrennten Trockenraum des Gehäuses angeordnet ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeiles I von Fig. 5 bei abgenommener Seitwand auf den Innenraum des Gehäuses in der Aufnahmeposition des Aufnahmekorbes,
Fig. 2 die Ansicht von Fig. 1 nach Verschwenkung des Aufnahmekorbes im Uhrzeigersinn in Richtung auf die Messer,
Fig. 3 eine vergrößerte Teil-Seitenansicht auf die Messer mit ihrer Feder und dem Aufnahmekorb während des Aufschneidvorganges,
Fig. 4 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht mit dem im Gegenuhrzeigersinn verschwenkten Aufnahmekorb bei geöffneter Abwurföffnung,
Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Linie V/V von Fig. 4,
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Fig. 6 eine Perspektivansicht der Messer mit ihrer Lagerwelle und den Federn in Explosionsansicht,
Fig. 7 eine Perspektivansicht des Aufnahmekorbes, 20
Fig. 8 eine Frontansicht des AuswurfSchlittens in Richtung des Pfeiles VIII von Fig. 9,
Fig. 9 die Seitenansicht des AuswurfSchlittens in Richtung des Pfeiles IX von Fig. 8 und
Fig. 10 die Draufsicht auf den Auswurfschütten in Richtung des Pfeiles X von Fig. 8.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist zum selbsttätigen Öffnen von flexiblen Beuteln oder Behältern aus Kunststoff bestimmt, die eine zu entsorgende Flüssigkeit enthalten. Diese Flüssigkeit kann aus menschlichen Ausscheidungen, wie Urin, Blut, Sekrete oder verunreinigten oder verdorbenen Flüssigkeiten von technischen Produkten oder Nahrungsmitteln bestehen. Der Begriff der "Flüssigkeit" soll auch breiige und pastöse Inhaltsstoffe umfassen. Dabei enthalten die bekannten flexiblen Urinbeutel Sperrschieber oder Drehschieberventile aus harten Kunststoffbestandteilen sowie harte, unflexible Aufhängungen und weisen umlaufende sowie schwierig zu durchneidende Schweißnähte auf.
Hinzu kommt bei den meisten Flüssigkeiten eine Adhäsionskraft, die als "Klebemittel" zwischen den Wandungen des Aufnahmekorbes einerseits und den Wandungen des aufgeschnittenen Beutels andererseits wirkt. Auch dadurch wird der Auswurf eines solchen Beutels erschwert.
Diese Schwierigkeiten werden mit der neuen Vorrichtung 1 beseitigt. Diese Vorrichtung 1 besteht gemäß den Figuren 1, 2, 4 und 5 im wesentlichen aus einem Gehäuse 2 mit einer oben angeordneten Gehäuseklappe 3, einem auf einer Welle 4 drehbaren Aufnahraekorb 5, einer zur Spülung und Desinfektion dienenden, als Fächerstrahldüse ausgebildeten Sprühdüse 6, einer Abflußöffnung 7 mit Siphon 8, einer AbwurfÖffnung 9 sowie
aus Messern 10. Diese Messer 10 schneiden gemäß Fig. 3 bei einer Drehung des Aufnahmekorbes 5 im Uhrzeigersinn gemäß dem Doppelpfeil 11 die darin aufgenommenen, flexiblen, beispielsweise mit Urin gefüllten Beuteln 12 auf. Ein solcher mit Urin gefüllter Beutel 12 ist beispielsweise mit einem aus einem harten Kunststoff wie Polyamid bestehenden Ventil 12a in etwa in der Mitte seiner Höhe sowie mit einem weiteren harten Bestandteil 12b in seiner Bodennähe versehen. Das in der Bildebene liegende Messer 10 ist auf einer Schwenkachse 13 schwenkbeweglich gelagert und wird von einer zylindrischen Schraubenfeder 14 mit einer Vorspannung zwischen 12 N bis 20 N, vorteilhaft mit 14 N beaufschlagt. Diese Feder ist mit ihrem einen Ende 14a an einem Stift oder einer Öffnung 15 der Messer 10 und mit ihrem anderen Ende 14b an einem Schwenkbolzen 16 ortsfest am Gehäuse 2 angelenkt.
Wie der gestrichelt dargestellte, prall gefüllte 0 Beutel 12 gemäß Fig. 3 ausweist, kann er aufgrund dieser Füllung den unteren Bereich des Aufnahmekorbes 5 nur unzureichend ausfüllen. Um in dieser Position auf jeden Fall ein Öffnen des Beutels 12 zu erreichen, ist oberhalb der Messer 10 ein Aufstechdorn 17 ortsfest an einer Zwischenwand 18 des Gehäuses 2 angeordnet. Dieser Aufstechdorn 17 ist mit einem rohrförmigen Innenquerschnitt und mit zwei schräg zur Horizontalen verlaufenden Schneidkanten 17a versehen. Dadurch wird in jedem Fall der Beutel 12 an seiner Stelle 12c
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aufgestochen, so daß ein Teil der Flüssigkeit aus ihm entweichen kann. Der obere Teil des Beutels sackt sodann nach unten nach und füllt den gesamten oder fast den gesamten Querschnitt im Bodenbereich des Aufnahmekorbes 5 aus, so daß beim nachfolgenden zweiten Schneidvorgang der Beutel 12 großflächig von den Messern 10-1Od aufgeschnitten werden kann.
Wie deutlich aus den Figuren 3 und 6 entnommen werden kann, weist jedes Messer 10-1Od in der Seitenansicht an ihrer dem Aufnahmekorb 5 zugekehrten Schneidflanke 19 eine konvexe Form, entgegen der Schwenkrichtung des Aufnahmekorbes 5 im Gegenuhrzeigersinn eine Schneidspitze 20 und an ihrer der konvexen Schneidflanke 19 gegenüberliegenden Schneidflanke 21 eine konkave Form auf. Aufgrund dieser konkaven Form wird bei der Schwenkbewegung des Aufnahmekorbes 5 im Uhrzeigersinn um die Welle 4 das auf einen harten Bestandteil 12a, beispielsweise ein Ventil, treffende Messer im Gegenuhrzeigersinn entgegen der Kraft der Vorspannfeder 14 um seine Schwenkachse 13 ausweichend zurückgeschwenkt. Das dahinterliegende, gestrichelt eingezeichnete Messer 10a hingegen trifft nicht auf einen solchen harten Bestandteil 12a des Beutels 12 und kann daher mit seiner konvexen Schneidflanke 19, mit seiner Spitze 20 und mit seiner konkaven Schneidflanke 21 den Beutel 12 an der betreffenden Stelle durchtrennen.
Wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, sind auf der Schwenkachse 13 hintereinander mit entsprechenden Distanzhaltern 22 weitere Messer lOa-lOd mit ihren Vorspannfedern 14 angeordnet.
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Der Aufnahmekorb 5 weist gemäß Fig. 7 in seiner Schwenkrichtung im Uhrzeigersinn auf die Messer 10.-1Od zu eine gerade Frontwand 23 mit endseitig angeordneten Seitenwänden 24, 25 sowie einen Boden 26 und eine Rückwand 2 7 von erheblich geringerer Höhe H als die Frontwand 23 auf. Dadurch ist der gesamte Bereich 28 oberhalb der Kante 27a der Rückwand 27 offen. Sowohl im unteren Bereich der geraden Frontwand 2 3 als auch im Boden 26 befinden sich Schlitze 29 für den Durchgriff der Messer 10-1Od. Diese Schlitze 29 sind auch in der Rückwand 27 angeordnet.
Im Innenraum 5a des Aufnahmekorbes 5 befindet sich der Auswurf schütten 30, der in den Figuren 8 bis 10 dargestellt ist und eine im Querschnitt L-förmige Winkelform aufweist. Der kürzere Schenkel 31 ist dem Boden 2 6 und der längere Schenkel 32 der Frontwand 2 3 des Aufnahmekorbes 5 zugeordnet. Mit den an der Rückseite 32a des längeren Schenkels 32 angeordneten drei Gewindebolzen 33 wird der Auswurf schütten 30 in Schlitzführungen 23b des Aufnahmekorbes 5 (s. Fig. 7) geführt. Da diese Führungsbolzen 33 im Dreieck (s. Fig. 8) zueinander angeordnet sind, bestimmen sie in Verbindung mit den nicht dargestellten Führungsschlitzen
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den Schubweg des AuswurfSchlittens 30 relativ zum Aufnahmekorb 5.
Außerdem weist der Auswurf schütten 30 sowohl in seinem längeren Winkel 32 als auch in seinem kurzen Winkel 31 Ausnehmungen 34 für den Durchgriff der Messer 10-1Od auf. Sowohl an der Innenseite 32b als auch an der Außenseite 32a des längeren Winkels 32 ist der Auswurfschütten 30 mit vorspringenden Leisten 35 versehen, die zu beiden Seiten des Winkels 32 eine teilzylindrische Oberfläche 35a aufweisen. Dabei bildet die teilzylindrische Oberfläche 35a an der Außenseite 32a des langen Winkels 32 eine Gleitfläche von geringer Reibung mit der Innenseite 23a der Frontwand 23 des Aufnahmekorbes 5 von Fig. 7 und an der Innenseite 32b eine geringe Gleitfläche mit entsprechend geringer Reibung in bezug auf den anliegenden Beutel oder Behälter aus Kunststoff, der auch mit einem Faservliesstoff kaschiert sein kann.
Gemäß Fig. 5 wird die Weile 4 zum Antrieb des Drehkorbes 5 über ein Schneckengetriebe 36 von einem Elektromotor 37 angetrieben, der ebenso über eine nicht dargestellte Computereinheit in einem Trockenraum 38 des Gehäuses 2 untergebracht ist, der durch Trennwände 39, vom Naßraum 41 des Gehäuses 2 getrennt ist.
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Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 wird nachfolgend an Hand der Figuren I1 2 und 4 wie folgt beschrieben:
In Fig. 1 befindet sich der Aufnahmekorb 5 unterhalb der Gehäuseklappe 3 in seiner Aufnahmeposition. Nur in dieser Aufnahmeposition ist die Gehäuseklappe 3 zu öffnen und in sämtlichen anderen Verfahrensabschnitten elektromechanisch verriegelt. Es versteht sich, daß die Gehäuseklappe 3 darüber hinaus entsprechend abgedichtet ist, damit keine Dampfbestandteile aus dem Innenraum 41 des Gehäuses 2 nach außen dringen können. Nach Anheben der Klappe 3 an ihrem Handgriff 3a schwenkt diese um ihre Schwenkachse 3b, so daß ein gefüllter Beutel oder sonstiger Behälter eingeworfen werden kann und auf der eine schiefe Ebene bildenden Frontwand 23 des Aufnahmekorbes 5 in Richtung auf den Boden 2 6 und dem dort anliegenden kurzen Schenkel 31 des AuswurfSchlittens 30 rutscht.
Nach Herunterschwenken der Gehäuseklappe 3 wird diese automatisch elektromechanisch verschlossen und entweder durch dieses Schließen oder durch einen Betätigungsknopf 42 an der Außenseite des Gehäuses 2 das Spülprogramm gestartet. Dabei beginnt sich der Aufnahmekorb 5 im Uhrzeigersinn des Doppelpfeiles 11 zu drehen und drückt bei dieser Drehbewegung den von ihm aufgenommenen gefüllten Beutel sowohl gegen die Messer 10-1Od als auch gegen den Aufstechdorn 17, wodurch
der Beutel 12 in der zu Fig. 3 beschriebenen Weise geöffnet wird. Sodann schwenkt der Aufnahmekorb 5 in seine aus Fig. 1 ersichtliche Lage zurück und erneut gegen die Messer 10-1Od und den Aufstechdorn 17. Bei diesem zweiten Aufschnittvorgang ist in jedem Fall der Beutel 12 in der gewünschten Weise geöffnet, so daß sein Inhalt ganz oder teilweise durch die Schlitze 2 9 im Aufnahmekorb 5 in Richtung auf die Abflußöffnung 7 in den Siphon 8 abfließen kann.
Hiernach schwenkt der Aufnahmekorb 5 im Gegenuhrzeigersinn in die in Fig. 4 dargestellte Lage, wodurch eine die Abwurföffnung 9 verdeckende Klappe 9a ebenfalls im Gegenuhrzeigersinn aus der in Fig. 1 dargestellten Lage in ihre in Fig. 4 dargestellte Lage vom Aufnahmekorb 5 heruntergedrückt wird und dadurch der geöffnete Beutel 12 vom Auswurfschütten 30 in Richtung des Pfeiles 43 schlagartig nach unten durch eine Schubeinrichtung 44 hindurch in einen Abfallsack 45 ausgeworfen wird. Dieser AuswurfVorgang kann allein unter der Schwerkraft des AuswurfSchlittens 30 selbst oder unter der Wirkung einer nicht dargestellten Zwangsmechanik, z.B. in Form eines Mehrgelenkgetriebes, erfolgen, welches den Auswurfschütten 30 in Richtung des Pfeiles 43 nach unten verschiebt und beispielsweise an den Seitenwänden 24, 25 der Frontwand 23 oder am Boden des Aufnahmekorbes 5 und an der Welle 4 angelenkt ist.
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Sodann schwenkt der Aufnahmekorb 5 im Uhrzeigersinn zurück, wodurch sich automatisch die Klappe 9a der Auswurföffnung 9 wieder in die aus Fig. 1 ersichtliche Position verschließt. Nachdem der Aufnahmekorb 5 die Position der Fig. 1 erreicht hat, tritt die Fächerstrahldüse 6 in Aktion und reinigt den gesamten Innenraum 41 des Gehäuses 2, den Aufnahmekorb 5, die Messer 10-1Od, den Aufstechdorn 17 und auch die Federn sowie den Auswurfschütten 30. Diese Spülflüssigkeit fließt über die Abflußöffnung 7 und den Siphon 8 aus dem Gehäuse 2.
Nach Beendigung dieser Reinigung ist das gesamte Spülprogramm abgeschlossen, welches vom Schließen der Gehäuseklappe 3 bis zur Beendigung des Spülvorganges mittels der Fächerstrahldüse 6 ca. 50 Sekunden dauert, so daß hiernach ein weiterer zu öffnender Beutel oder sonstiger zu öffnender Behälter nach Öffnen der Gehäuseklappe 3 auf den Aufnahmekorb 5 geworfen und das Spülprogramm erneut durch Druck auf den Knopf 42 gestartet werden kann.
Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß der Kern der Erfindung in der Kombination der um eine Welle schwenkbar unter einer Vorspannkraft gelagerten Messern 10-1Od in Verbindung mit dem Auswurfschütten beruht, wodurch nicht nur eine lange Standzeit der Schneidflanken 19, 21 der Messer 10-1Od, sondern auch ein störungsfreier Auswurf der geöffneten Beutel und Behälter
sichergestellt ist, weil nunmehr eventuell festgeklemmte Beutel oder deren Teile vom Auswurfschütten 30 aufgrund seiner geringen Friktion und seiner Schwerkräfte automatisch vom Aufnahmekorb 5 gelöst und ausgeworfen werden.
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Bezugszeichenliste
Vorrichtung Gehäuse Gehäuseklappe
Handgriff der Gehäuseklappe
Schwenkachse der Gehäuseklappe 3a
3b
Welle Aufnahmekorb
Innenseite des Aufnahmekorbes
FächerStrahldüse Abflußöffnung Siphon AbwurfÖffnung Schwenkklappe 5a 9a
Seite 21 »j .· J ;; ; ; ;; JO.09.1999
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Messer 10-1Od
Doppelpfeil 11
Beutel 12
harte Bestandteile des Beutels 12 12a, 12b
Aufstichstelle des Beutels 12 12c 10
Schwenkachse der Messer 10-1Od 13
Schraubenfeder 14
Enden der Schraubenfeder 14 14a, 14b
Stift oder Öffnung 15
Schwenkbolzen 16 20
Anstechdorn 17
Schneidkanten des
Anstechdorns 17 17a
Zwischenwand des Gehäuses 2 18
Schneidflanken der Messer 10-1Od 19,
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Schneidspitze der Messer 10-1Od 20
Distanzhalter 22
Frontwand des Aufnahmekorbes 5 23
Innenseite der Frontwand 23 23a
Schlitzführungen in der Frontwand 2 3 23b 10
Seitenwände des Aufnahmekorbes 5 24,
Boden des Aufnahmekorbes 5 26
Rückwand des Aufnahmekorbes 5 27
obere Kante der Rückwand 27 27a
offener Bereich oberhalb
der Kante 27a 28
der Kante 27a 28
Schlitze 29
Auswurf schütten 30
kurzer Schenkel des
AuswurfSchlittens 30 31
langer Schenkel des
AuswurfSchlittens 30 32
AuswurfSchlittens 30 32
Rückseite des Schenkels 32 32a
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Innenseite des Schenkels 32 32b
Gewindebolzen 33
Ausnehmungen 34
Leisten 35
Oberfläche der Leisten 35 35a 10
Schneckengetriebe 36
Elektromotor 37
Trockenraum des Gehäuses 2 38
Trennwände des Gehäuses 2 39,
Naßraum des Gehäuses 2 41 20
Betätigungsknopf 42
Pfeil der Auswurfrichtung 43
Schubeinrichtung 44
Abfallsack 45
Höhe des Bodens 26
und der Rückwand 2 7 H
Claims (18)
1. Vorrichtung zum selbsttätigen Öffnen von eine zu entsorgende Flüssigkeit enthaltenden, flexiblen Beuteln oder Behältern aus Kunststoff, mit einem Gehäuse, einer Gehäuseklappe, einem auf einer Welle drehbaren Aufnahmekorb, mit einer Spritzdüse, mit einer Abfluß- und einer Abwurföffnung sowie mit Messern, die bei einer Drehung des Aufnahmekorbes durch darin vorgesehene Öffnungen den darin aufgenommenen Beutel oder Behälter aufschneiden, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (10-10d) entgegen der Vorspannkraft einer Feder (14) um eine Welle (13) schwenkbar gelagert sind und der Aufnahmekorb (5) einen Auswurfschlitten (30) aufweist, der bei entsprechender Schwenkposition des Aufnahmekorbes (5) den darin aufgenommenen, aufgeschnittenen Beutel (12) oder Behälter aus dem Aufnahmekorb (5) entfernt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Messer (10-10d) auf einer gemeinsamen Welle (13) mit dazwischen angeordneten Distanzhaltern (22) gelagert sind und jedes Messer (10-10d) unter der Vorspannkraft einer eigenen Feder (14) steht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (10-10d) in der Seitenansicht an ihrer dem Aufnahmekorb (5) zugekehrten Schneidflanke (19) eine konvexe Form, entgegengesetzt zur Schwenkrichtung (Pfeil 11) des Aufnahmekorbes (5) beim Schneidvorgang eine Spitze (20) und an ihrer der konvexen Schneidflanke (19) gegenüberliegenden Schneidflanke (21) eine konkave Form aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Messer (10-10d) in Schwenkrichtung (Pfeil 11) des Aufnahmekorbes (5) ein Aufstechdorn (17) ortsfest im Gehäuse (2) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufstechdorn (17) einen rohrförmigen Innenquerschnitt und zwei schräg zur Horizontalen verlaufende Schneidkanten (17a) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmekorb (5) in seiner Schwenkrichtung (Pfeil 11) auf die Messer (10-10d) zu eine gerade Frontwand (23) mit endseitigen Seitenwänden (24, 25) sowie einen Boden (26) und eine Rückwand (27) von geringer Höhe (H) aufweist, wobei im unteren Bereich der geraden Frontwand (23) und im Boden (26) als Öffnungen Schlitze (29) für den Durchgriff der Messer (10-10d) vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß auch in der Rückwand (27) Schlitze (29) für den Durchgriff der Messer (10-10d) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenseite (5a) des Aufnahmekorbes (5) der Auswurfschlitten (30) angeordnet ist, der eine im Querschnitt L-förmige Winkelform aufweist, von denen der kürzere Schenkel (31) dem Boden (26) des Aufnahmekorbes (5) und der längere Schenkel (32) der Frontwand (23) des Aufnahmekorbes (5) zugeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswurfschlitten (30) im Bereich der Schlitze (29) im Aufnahmekorb (5) für den Durchgriff der Messer (10-10d) mit Ausnehmungen (34) versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswurfschlitten (30) an der Rückseite (32a) seines längeren Schenkels (32) mit mehreren Führungsbolzen (33) versehen ist, mit denen er an der Frontwand (23) des Aufnahmekorbes (5) zwischen zwei Anschlagkanten gleitverschieblich angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswurfschlitten (30) unter Wirkung seiner Schwerkraft gleitet und dabei den geöffneten Beutel (12) oder Behälter in Überkopflage des Aufnahmekorbes (5) in Richtung auf die Abwurföffnung (9) ausschiebt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswurfschlitten (30) unter Wirkung einer Zwangsmechanik bei einer bestimmten Lage des Aufnahmekorbes (5) in Richtung auf die Abwurföffnung (9) verschieblich ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwangsmechanik aus einem Mehrgelenkgetriebe besteht, welches an den Seitenwänden (24, 25), der Frontwand (23) oder dem Boden (26) des Aufnahmekorbes (5) und an der Welle (4) angelenkt ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswurfschlitten (30) an beiden Seiten (32a, 32b) seines längeren Schenkels (32) mit vorspringenden Leisten (35) versehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (35) parallel zu den Schlitzen (29) des Aufnahmekorbes (5) verlaufen und eine teilzylindrische Oberfläche (35a) aufweisen.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Abwurföffnung (9) eine Schubeinrichtung (44) mit einem Aufnahmebehälter (45) in Form eines Abfallsacks zur Aufnahme des geöffneten, flexiblen Beutels (12) oder Behälters vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche ihrer Teile (2, 3, 4, 5, 10-10d, 14, 30) aus rostfreiem Stahl bestehen.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das öffnen der Gehäuseklappe (3), die Drehbewegung des Aufnahmekorbes (5) und das Einschalten der als Fächerstrahldüse (6) ausgebildeten Spritzdüse programmgesteuert über einen Computer erfolgen, der ebenso wie der Elektromotor (37) zum Antrieb der Welle (4) des Aufnahmekorbes (5) in einem durch Trennwände (39, 40) wasserdicht getrennten Trockenraum (38) des Gehäuses (2) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29917006U DE29917006U1 (de) | 1999-09-27 | 1999-09-27 | Vorrichtung zum selbsttätigen Öffnen von Beuteln mit einer darin enthaltenen, zu entsorgenden Flüssigkeit |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29917006U DE29917006U1 (de) | 1999-09-27 | 1999-09-27 | Vorrichtung zum selbsttätigen Öffnen von Beuteln mit einer darin enthaltenen, zu entsorgenden Flüssigkeit |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29917006U1 true DE29917006U1 (de) | 2000-01-27 |
Family
ID=8079504
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29917006U Expired - Lifetime DE29917006U1 (de) | 1999-09-27 | 1999-09-27 | Vorrichtung zum selbsttätigen Öffnen von Beuteln mit einer darin enthaltenen, zu entsorgenden Flüssigkeit |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29917006U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2390195A1 (de) * | 2010-05-26 | 2011-11-30 | Immobiliare Felloni di Felloni Massimo | Entleerungsvorrichtung, insbesondere für verformbare Behälter |
-
1999
- 1999-09-27 DE DE29917006U patent/DE29917006U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2390195A1 (de) * | 2010-05-26 | 2011-11-30 | Immobiliare Felloni di Felloni Massimo | Entleerungsvorrichtung, insbesondere für verformbare Behälter |
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