DE29916341U1 - Schuber - Google Patents
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Description
Schuber
Die Erfindung bezieht sich auf einen Schuber aus faltbarem Flachmaterial, insbesondere Karton, zum Aufnehmen eines Gegenstandes, der parallele Ober- und Unterseiten und eine diese seitlich überbrückende Außenseite mit einem geraden Abschnitt und einem konvexen Abschnitt auf der gegenüberliegenden Seite aufweist.
Es gibt ein Bedürfnis, Gegenstände mit parallelen Ober- und Unterseiten und einer diese seitlich überbrückenden Außenseite mit einem geraden Abschnitt und einem konvexen Abschnitt auf der gegenüberliegenden Seite mit einer geeigneten Verpackung zu versehen. Diese Verpackung kann insbesondere Produktinformationen bzw. Werbung tragen oder den Gegenstand schützen, beispielsweise vor Beschädigung oder einer unerwünschten Benutzung. So kann es sich bei dem Gegenstand um
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Zugelassene Vertreter beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
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Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
einen Klappbehälter für die Aufnahme von Nahrungs- oder Genußmitteln wie beispielsweise einer Eistorte handeln, die insbesondere vor einem unbefugten Öffnen vor dem Ankauf geschützt werden und mit verkaufsfördernden Informationen versehen werden soll.
Problematisch ist die Verpackung der interessierenden Gegenstände wegen ihrer Form im Bereich der Außenseite. Wenn eine rechteckförmige Verpackung herangezogen wird, ist der Materialaufwand verhältnismäßig hoch und in der Verpackung verbleiben Leerräume, die zudem den Lageraufwand erhöhen. Es kommt hinzu, daß die Form des Gegenstandes, die eine Besonderheit desselben darstellen kann, von außen nicht mehr ohne weiteres sichtbar ist.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung für einen Gegenstand mit parallelen Ober- und Unterseiten und einer diese seitlich überbrückenden Außenseite mit einem geraden Abschnitt und einem konvexen Abschnitt auf der gegenüberliegenden Seite zu schaffen, die als Träger von Produktinformationen bzw. Werbung dienen kann, einen geringen Materialaufwand hat, einen damit verpackten Gegenstand schützt und es ermöglicht, dessen Formgebung nach außen hin in Erscheinung treten zu lassen.
Die Aufgabe wird durch einen Schuber mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Schubers sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der erfindungsgemäße Schuber aus faltbarem Flachmaterial, insbesondere Karton, zum Aufnehmen eines Gegenstandes, der parallele Ober- und Unterseiten und eine diese seitlich überbrückende Außenseite mit einem geraden Abschnitt und einem konvexen Abschnitt auf der gegenüberliegenden Seite aufweist, hat
- eine Deckwand zum Abdecken der Oberseite des Gegenstandes,
- eine Bodenwand zum Abdecken der Unterseite des Gegenstandes,
- zwei parallele, die Deckwand und die Bodenwand über randseitige Anlenkungen miteinander verbindende Verbindungsstreifen, die einen Abstand voneinander haben, um in dem zwischen ihnen ausgebildeten Freiraum den konvexen Abschnitt der Außenseite des Gegenstandes zumindest teilweise aufzunehmen, und
- zwei Verbindungslaschen, von denen die eine an einen Rand der Deckwand und die andere an einen Rand der Bodenwand angelenkt ist, wobei sich diese Ränder auf der den Anlenkungen der Verbindungsstreifen gegenüberliegenden Seite von Deckwand und Bodenwand befinden, so daß die Verbindungslaschen im Bereich des geraden Abschnittes über der Außenseite des Gegenstandes übereinanderklappbar und an Verbindungselementen miteinander verbindbar sind.
Dieser Schuber hat den Vorzug, daß er mit seiner Deckwand und der Bodenwand die Ober- und Unterseiten des Gegenstandes abdeckt, ferner mit den Verbindungsstreifen den konvexen Abschnitt der Außenseite überbrückt und zugleich in dem Freiraum
zumindest teilweise aufnimmt und schließlich mit seinen Verbindungslaschen den geraden Abschnitt der Außenseite des Gegenstandes ebenfalls überbrückt und durch Verbinden der Verbindungselemente miteinander geschlossen ist. Infolgedessen ist der Schuber so an die Form des Gegenstandes angepaßt, daß er unverlierbar mit diesem verbunden ist. Bei geeigneter Ausfuhrung der Verbindungselemente kann obendrein ein Originalitätsverschluß erreicht werden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn diese durch eine Stecköffnung und eine Steckzunge mit hinter der Stecköffnung an der dem Gegenstand zugewandten Seite ausschwenkbaren Verriegelungsabschnitten ausgebildet sind. Zudem kann der Schuber an die Gestalt des Gegenstandes so angepaßt werden, daß dieser für einen Betrachter von außen gut erkennbar ist. So können bei einem Gegenstand mit Herzform Deckwand und Bodenwand ebenfalls diese Herzform aufweisen. Des weiteren kann bei einem Gegenstand mit einem außen umlaufenden Randflansch durch querverlaufende Schlitzaufnahmen bzw. Faltlinien in den Verbindungsstreifen und eine querverlaufende Faltlinie durch die Verbindungslaschen eine Anpassung an die Außenkontur erreicht werden. Zudem können die Anlenkungen der Verbindungslaschen durch etwa linsenförmige Ausnehmungen unterbrochen sein, wodurch der obere Rand der Herzform sichtbar gemacht ist bzw. ein Zugang zu den Verriegelungsabschnitten der Steckzunge geschaffen wird, der zur Anbringung des Schubers genutzt werden kann.
In die Erfindung einbezogen ist die Anbringung des Schubers an einen Klappbehälter, der ein Deckelteil und ein Bodenteil und eine Außenwand mit einem Scharnier an ei-
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nem geraden Abschnitt sowie einem Verschluß an einem konvexen Abschnitt aufweist. Der Behälter kann zudem einen umlaufenden Randflansch aufweisen, in bzw. an dem das Scharnier und der Verschluß ausgebildet sind.
Der Schuber wird bevorzugt aus einem einteiligen Zuschnitt faltbaren Flachmaterials hergestellt. Der Behälter kann aus Kunststoff hergestellt sein, insbesondere einteilig mit einem Filmscharnier.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen einteiligen Zuschnitt des Schubers flach ausgebreitet in der Draufsicht;
Fig. 2 einen vom Schuber aufzunehmenden Klappbehälter in einer perspektivischen Draufsicht.
Gemäß Fig. 1 hat ein Zuschnitt 1 eine Deckwand 2 und eine Boden wand 3, die im wesentlichen eine Herzform aufweisen und deckungsgleich ausgebildet sind.
Die Deckwand 2 und die Bodenwand 3 haben jeweils eine etwa rechteckige Basis 4, 5 mit einem konvexen Vorsprung 6, 7 in der Mitte. Beidseits der Vorsprünge 6, 7 sind die Deckwände 2, 3 an ihren rechteckigen Basen 4, 5 über im wesentlichen parallele
-6-Verbindungsstreifen
8, 9 miteinander verbunden. Dabei sind die Verbindungsstreifen 8, 9 jeweils an ihren beiden Seiten an die rechteckigen Basen 4, 5 der Deckwand 2 und der Bodenwand 3 angelenkt.
8, 9 miteinander verbunden. Dabei sind die Verbindungsstreifen 8, 9 jeweils an ihren beiden Seiten an die rechteckigen Basen 4, 5 der Deckwand 2 und der Bodenwand 3 angelenkt.
Die Verbindungsstreifen 8, 9 sind an ihrem Außenrand leicht konvex und an ihrem Innenrand leicht konkav gewölbt. An ihren Innenrändern haben sie quergerichtete Schlitzaufnahmen 10, 11, die sich jeweils etwa über die Hälfte ihrer Breite erstrecken. In Fortsetzung der Schlitzaufnahmen 10, 11 sind Faltlinien 12, 13 in die Verbindungsstreifen 8, 9 eingearbeitet.
Zwischen den Verbindungsstreifen 8, 9 und der Deckwand 2 und der Bodenwand 3 ist ein Freiraum 14 in den Zuschnitt 1 eingestanzt.
Die Deckwand 2 und die Bodenwand 3 haben an ihren den rechteckigen Basen 4, 5 gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Verbindungslasche 15, 16 angelenkt. Dabei sind die Anlenkungen 17, 18 jeweils durch eine etwa linsenförmige Ausstanzung 19, 20 unterbrochen, die die herzförmige Kontur der Deckwand 2 und der Bodenwand 3 mit definiert.
Auf der anderen Seite der Verbindungslasche 15 ist eine kleine, rechteckförmige Steckzunge 17 angelenkt. Diese hat an den beiden Seiten etwa dreieckformige Verriegelungsabschnitte 18, 19 angelenkt.
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Die Verbindungslasche 16 hat etwa in der Mitte eine Faltlinie 20. Angrenzend an die Faltlinie ist in den äußeren Bereich der Verbindungslasche 16 eine Stecköffnung 21 eingestanzt. Das freie Ende der Verbindungslasche 16 hat einen konkaven Mittelabschnitt 22.
Dieser Zuschnitt wird vorzugsweise durch Rillen und Stanzen aus einem Kartonmaterial hergestellt.
Die Fig. 2 zeigt einen Klappbehälter 23, bei dem der Zuschnitt 1 manschettenartig unter Ausbildung eines Schubers anbringbar ist. Der Klappbehälter 23 hat einen Deckelteil 24 und einen Bodenteil 25. Das Deckelteil 24 hat eine herzförmige Oberseite 26 und das Bodenteil 25 hat eine herzförmige Unterseite 27. Das Deckelteil 24 hat einen umlaufenden Rand 28 und das Bodenteil 25 hat einen umlaufenden Rand 29. Die Ränder 28, 29 sind an umlaufenden, vorstehenden Randflanschen 30, 31 aneinander abgestützt. Die umlaufenden Ränder 28, 29 und die Randflansche 30, 31 bilden gemeinsam die Ober- und Unterseite 26, 27 seitlich überbrückende Außenseite 32 des Klappbehälters 23.
Die Außenseite 32 hat am breiteren Ende des herzförmigen Klappbehälters 23 im Bereich der Randflansche 30, 31 einen linearen Abschnitt 33. Dort sind die Randflansche
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30, 31 durch ein Filmscharnier 34 miteinander verbunden, um das Oberteil 24 und Bodenteil 25 auseinanderschwenkbar sind.
Auf der gegenüberliegenden Seite hat die Außenseite 32 des Klappbehälters 23 entsprechend der Herzform einen konvexen Abschnitt 35. Die Randflansche 30, 31 folgen in diesem Bereich der konvexen Form.
Die Randflansche 30, 31 haben in dem konvexen Abschnitt eingeformte Vertiefungen 36, 37 sowie 38, 39, die ineinandergesteckt sind und jeweils einen Verschluß bilden.
Der Zuschnitt 1 wird so um den Klappbehälter 23 gelegt, daß die Deckwand 2 und die Bodenwand 3 jeweils etwa deckungsgleich auf der Oberseite 26 und der Unterseite 27 des Klappbehälters 23 angeordnet sind. Dann sind die Verbindungsstreifen 8, 9 jeweils über den konvexen Abschnitt 35 der Außenseite 32 gespannt, wobei zu dem am weitesten vorstehenden Teil der Außenseite 32 (zwischen den Vertiefungen 36, 37, 38, 39) zwischen sich aufnehmen. Die Randflansche 30, 31 greifen dabei in die Schlitzaufnahmen 10, 11 an den Innenseiten der Verbindungsstreifen 8, 9 ein. Die Faltlinien 12, 13 werden leicht geknickt, wodurch eine weitere Anpassung an die Außenkontur des Klappbehälters 23 erreicht wird.
Auf der gegenüberliegenden Seite werden die Verbindungslaschen 15, 16 über den linearen Abschnitt 33 der Randflansche 30, 32 geklappt. Ferner wird die Steckzunge 17
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in die Stecköffnung 21 von außen eingesteckt und durch Ausschwenken der Verriegelungsabschnitte 18, 19 hinter dem Verbindungsabschnitt 16 fixiert. Dabei kommen die Verriegelungsabschnitte 18, 19 zwischen der Verbindungslasche 16 und der Außenseite des Behälters 23 zu liegen und sind damit in ihrer Lage fixiert. Diese Verriegelung kann von außen praktisch nicht mehr geöffnet werden und bildet damit einen Originalitätsverschluß, der nur noch durch Einreißen der Verpackung geöffnet werden kann. Diese kann dafür eine vorbereitete Schwächungslinie aufweisen.
Claims (14)
1. Schuber aus faltbarem Flachmaterial, insbesondere Karton, zum Aufnehmen eines Gegenstandes (23), der parallele Ober- und Unterseiten (26, 27) und eine diese seitlich überbrückende Außenseite mit einem geraden Abschnitt (33) und einem konvexen Abschnitt (35) aufweist, mit
1. einer Deckwand (2) zum Abdecken der Oberseite (26) des Gegenstandes (23),
2. einer Bodenwand (3) zum Abdecken der Unterseite (27) des Gegenstandes (23),
3. zwei parallelen, die Deckwand (2) und die Bodenwand (3) über randseitige Anlenkungen miteinander verbindenden Verbindungsstreifen (8, 9), die einen Abstand voneinander haben, um in dem zwischen ihnen ausgebildeten Freiraum (14) den konvexen Abschnitt (35) der Außenseite (32) des Gegenstandes (23) zumindest teilweise aufzunehmen, und
4. zwei Verbindungslaschen (15, 16), von denen die eine an den Rand der Deckwand (2) und die andere an den Rand der Bodenwand (3) angelenkt ist, wobei sich diese Ränder auf der den Anlenkungen der Verbindungsstreifen (8, 9) gegenüberliegenden Seite von Deckwand (2) und Bodenwand (3) befinden, so daß die Verbindungslaschen im Bereich des geraden Abschnittes (33) über der Außenseite (32) des Gegenstandes (23) übereinanderklappbar und an Verbindungselementen (17, 21) miteinander verbindbar sind.
2. Schuber nach Anspruch 1, bei dem der Verbindungsstreifen (8, 9) an den einander zugewandten Innenseiten quergerichtete Schlitzaufnahmen (10, 11) haben, um einen sich über den konvexen Abschnitt (35) erstreckenden Randflansch (30, 31) des Gegenstandes (23) aufzunehmen.
3. Schuber nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Verbindungsstreifen (8, 9) quergerichtete Faltlinien (12, 13) haben, um über den Randflansch (30, 31) gefaltet zu werden.
4. Schuber nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Verbindungslaschen (15, 16) über einen Originalitätsverschluß (17, 21) miteinander verbindbar sind.
5. Schuber nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die eine Verbindungslasche (16) eine Stecköffnung und die andere Verbindungslasche (15) eine Steckzunge (17) mit seitlichen Verriegelungsabschnitten (18, 19) hat, so daß die Verriegelungslaschen (15, 16) mit Steckzungen (17) und Stecköffnung (21) ineinandersteckbar und durch Ausschwenken der Verriegelungsabschnitte (18, 19) hinter die Randbereiche der Stecköffnung (21) miteinander verriegelbar sind.
6. Schuber nach Anspruch 4 und 5, bei dem der Originalitätsverschluß von der Stecköffnung (21) und der Steckzunge (17) und den Verriegelungsabschnitten (18, 19) gebildet ist, die auf der dem Gegenstand (23) zugewandten Seite einer Verbindungslasche (16) ausschwenkbar sind.
7. Schuber nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem mindestens ein Verbindungslasche (16) eine querverlaufende Faltlinie (20) zum Falten über Randflansch (30, 31) im Bereich des geradlinigen Abschnittes (33) hat.
8. Schuber nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die Anlenkungen der Verbindungslaschen an Deckwand und Bodenwand durch etwa linsenförmige Ausnehmungen (19, 20) unterbrochen sind.
9. Schuber nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem die Deckwand (2) und die Bodenwand (3) etwa eine Herzform aufweisen, um deckungsgleich auf herzförmige Ober- und Unterseiten (26, 27) eines Gegenstandes (23) angebracht zu werden.
10. Schuber nach einem der Ansprüche 1 bis 9, der aus einem einteiligen Zuschnitt (1) faltbaren Flachmaterials hergestellt ist.
11. Schuber nach einem der Ansprüche 1 bis 10, angebracht an einem Klappbehälter (23) mit einem Deckelteil (24) und einem Bodenteil (25) und einer Außenseite (33) mit einem Scharnier (34) an einem geraden Abschnitt (33) sowie einem Verschluß (36 bis 39) an einem konvexen Abschnitt (35).
12. Schuber gemäß Anspruch 11, bei dem Deckelteil (24) und Bodenteil (25) an umlaufenden, gegeneinander klappbaren Randflanschen (30, 31) das Scharnier (34) und den Verschluß (33 bis 36) aufweisen.
13. Schuber an einem Klappbehälter (23) gemäß Anspruch 11 oder 12, der aus Kunststoff hergestellt ist.
14. Schuber an einem Klappbehälter (23) gemäß Anspruch 13, der einteilig aus Kunststoff mit einem Filmscharnier (34) hergestellt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29916341U DE29916341U1 (de) | 1999-09-16 | 1999-09-16 | Schuber |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29916341U DE29916341U1 (de) | 1999-09-16 | 1999-09-16 | Schuber |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29916341U1 true DE29916341U1 (de) | 1999-12-16 |
Family
ID=8079025
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29916341U Expired - Lifetime DE29916341U1 (de) | 1999-09-16 | 1999-09-16 | Schuber |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29916341U1 (de) |
Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2420369A1 (de) | 1973-04-27 | 1974-11-07 | Unilever Nv | Verpackung mit einer huelle und mindestens einem von dieser umschlossenen behaelter |
| FR2513592A1 (fr) | 1981-09-30 | 1983-04-01 | Seb Sa | Emballage pour ustensiles culinaires et procede d'emballage s'y rapportant |
| US5123527A (en) | 1991-02-12 | 1992-06-23 | Oscar Mayer Foods Corporation | Food package having a sleeve enclosure and a rigid base tray |
| US5900263A (en) | 1997-06-26 | 1999-05-04 | Gics & Vermee, L.P. | Food package having a rigid leg member for displaying the front panel thereof |
| DE29912043U1 (de) | 1999-07-06 | 1999-09-09 | Hipp & Co., Sachseln | Verpackung für eine herzförmige, mit Nahrungsmitteln gefüllte Schale |
-
1999
- 1999-09-16 DE DE29916341U patent/DE29916341U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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Effective date: 20030401 |