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DE29916225U1 - Kran mit einer Vorrichtung zur automatischen Veränderung des Anstellwinkels von Geräten - Google Patents

Kran mit einer Vorrichtung zur automatischen Veränderung des Anstellwinkels von Geräten

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DE29916225U1
DE29916225U1 DE29916225U DE29916225U DE29916225U1 DE 29916225 U1 DE29916225 U1 DE 29916225U1 DE 29916225 U DE29916225 U DE 29916225U DE 29916225 U DE29916225 U DE 29916225U DE 29916225 U1 DE29916225 U1 DE 29916225U1
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DE
Germany
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crane
guide connection
camera
attack
angle
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DE29916225U
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Movie Tech Ag De
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BICHLMEIER KLAUS
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Description

Anmelder: Klaus Bichlmeier
B80393 F/Sh/br
Kamerakran mit automatischer Änderung des Kamera-Anstellwinkels
^ Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Kran mit einer Vorrichtung zur Veränderung des Einstellwinkels von Geräten, insbesondere einen Kamerakran mit einer Vorrichtung zur Veränderung des Kamera-Anstellwinkels.
Es sind Hebekräne für Kameras bekannt, bei denen die Kamera auf einer gelenkigen Kranplattform getragen wird. Die Kameraplattform mit der darauf angebrachten Kamera wird statisch im Gleichgewicht gehalten durch eine (untere) Fühnmgsverbindung mit einem Gegengewicht, die gelenkig an einer Kranstütze montiert ist. Mittels dieses Gelenks kann die Kamera nach oben gehoben bzw. nach unten gesenkt werden.
Die Kameraplattform wird zusätzlich durch eine weitere (obere) Führungsverbindung gelenkig an der Kranstütze befestigt.
Als Stand der Technik weiterhin bekannt sind Zeichenbretter, bei denen das Zeichenlineal durch einen Drehmechanismus gehalten wird. Die Drehgelenke werden bei diesem Zeichenbrett z. B. durch Scheiben oder Drehknöpfe mit einem relativ großen Durchmesser gebildet. Der Drehmechanismus ermöglicht eine Verschiebung des Zeichenlineals auf der Zeichenunterlage ohne Richtungsänderung.
Aus der betrieblichen Praxis ist ein Kamerakran bekannt mit einer Kranstütze, mit einer gelenkig an der Kranstütze angeordneten unteren Führungsverbindung (die an einer Seite eine Kameraplattform und an der anderen Seite ein Gegengewicht aufweist), und mit einer oberen Führungsverbindung, die gleichfalls gelenkig mit der Kameraplattform
verbunden ist. Die obere Führungsverbindung ist an dem Ende, das der Kranstütze zugewandt ist, an einem Positionshalter angelenkt, der seinerseits an der Kranstütze höhenverschiebbar angeordnet ist und eine hervorstehende Nase aufweist, an der das Seilende befestigt ist. Das Drehgelenk zwischen der oberen Führungsverbindung und dem Positionshalter befindet sich somit nicht senkrecht über dem Drehgelenk zwischen der unteren Führungsverbindung und der Kranstütze.
Bei diesem Stand der Technik hat sich in der Praxis gezeigt, daß es keine Einstellung der vertikalen Trimmposition des Positionshalters gibt, bei welcher der Anstellwinkel der Kamera konstant bleibt, d. h. es verändert sich während des Hebens und Senkens der Anstellwinkel der Kamera zwangsläufig in jeder möglichen Trimmposition. Dies ist störend, wenn das Heben und Senken der Kamera mittels des Kamerakrans z. B. mit einem gleichzeitigen Schwenk der Kamera nach links und rechts verbunden ist. Eine Meeresoberfläche z. B. erscheint dann auf dem Bild mit einem schiefen Horizont.
Die Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, einen Kamerakran mit der Eigenschaft anzugeben, daß unter Beibehaltung der Verstellmöglichkeiten für die automatische Änderung des Kamera-Anstellwinkels während des Hebens oder Senkens der Kamera die zusätzliche Eigenschaft erreicht wird, daß es in einer Bezugsposition der Verstellung zu keiner Änderung des Kamera-Anstellwinkels kommt, wenn die Kamera gehoben oder gesenkt wird.
Die Lösung dieses Problems ist durch einen Kamerakran mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gegeben. Zweckmäßige Weiterbildungen gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Bei dem Kran nach der Erfindung gibt es eine Bezugsstellung, in der die vier Drehgelenke ein exaktes Parallelogramm bilden. In diesem Parallelogramm können je zwei Drehgelenke exakt vertikal übereinander liegen. Dies ist jedoch zur Lösung der Aufgabe nicht unbedingt erforderlich; die Paare von Drehgelenken können auch aus der vertikalen Richtung versetzt sein.
In der Bezugsposition ist demnach der Trimmpositionshalter bezüglich seiner Höhenverstellung an der Kranstütze so eingestellt, daß die vier Drehpunkte ein exaktes Parallelogramm bilden und die Kameraplattform horizontal ist. Dieser Trimmpositionshalter ist zweckmäßigerweise an der Kranstütze angebracht; dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, da die Höhenverstellung auch, an der zur Kameraplattform liegenden Seite der Führungsverbindungen erfolgen kann.
Für die Bezugsposition der Vorrichtung ist es auch erforderlich, daß die Längenverstellung der oberen Führungsverbindung so eingestellt wird, daß die Länge der oberen Führungsverbindung exakt gleich der Länge der unteren Führungsverbindung zwischen den beiden unteren Drehpunkten ist. In der Regel wird die Längenverstellung durch ein Schraubstück erreicht, das in das Zugseil eingefügt ist, welches die obere Führungsverbindung bildet. Statt eines Zugseils kann auch eine längenverstellbare Zugstange vorgesehen sein. Die untere Führungsverbindung ist in der Regel als Druckstange ausgebildet; auch dort kann bei Bedarf eine Längenverstellung vorgesehen sein.
Je nach Lage des höhenverstellbaren Trimmpositionshalters (der sich an der Kranstütze, aber auch an der Kameraplattfonn befinden kann) verändert die Kamera beim Heben und Senken mittels des Krans kontinuierlich den Anstellwinkel. Dies gilt, wenn der Trimmpositionshalter aus seiner Bezugsstellung heraus verstellt wurde. Wenn dagegen die obere und die untere Führungsverbindung erfindungsgemäß parallel und mit gleicher Länge eingestellt sind, so bleibt der Anstellwinkel der Kamera beim Heben oder Senken konstant.
Die Drehgelenke können (teilweise) als Schlaufen eines Zugseils ausbildet sein, die um einen Bolzen geschlungen sind. Das Zugseil kann jedoch auch über eine höhenverstellbare, nicht drehbaren Scheibe geführt sein. Alle im Stand der Technik bekannten Drehgelenke sind verwendbar.
Weitere Möglichkeiten und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand eines Ausfuhrungsbeispiels beschrieben, das in den Figuren 1 bis 6 dargestellt ist. Es zeigt
Figur 1 ... ein Ausfuhrungsbeispiel eines Kamerakrans nach der Erfindung mit Einstellung in einer Bezugsposition,
Figur 2 a + b . . . das Ausführungsbeispiel nach Figur 1 mit einer aus der Bezugsposition geringfügig verschobenen Position der oberen Führungsverbindung, zur geringfügigen Veränderung des Kamera-Anstellwinkels während des Hebens,
Figur 3 a + b . . . die Ausführungsform der Erfindung nach Figur 1 mit einer aus der Bezugsposition erheblich verschobenen Position der oberen Führungsverbindung, zur erheblichen Veränderung des Kamera-Anstellwinkels während des Hebens,
Figur 4 a + b ... das Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß Figur 1 mit Einstellung der oberen Führungsverbindung in der Bezugsposition, zur Erzielung eines konstanten Kamera-Anstellwinkels während des Hebens,
Figur 5 a + b ... das Ausführungsbeispiel der Erfindung nach den Figuren 1 und 4, mit einem konstanten, von Null verschiedenen Kamera-Anstellwinkel während des Hebens,
Figur 6 a + b . . . das Ausführungsbeispiel der Erfindung nach Figur 1 und 4, bei dem die Längenverstellung der oberen Führungsverbindung relativ zur Bezugsstellung gemäß Figur 4 verkürzt wurde.
Oft ist eine Veränderung des Anstellwinkels erforderlich, wenn man Geräte, insbesondere Kameras, heben will. Der Anstellwinkel der Kamera in Bodennähe soll sich beim Heben durch den Kran gleichmäßig verändern, um den optimalen Bildausschnitt zu gewährleisten. Dies ist durch einen Kamerakran gemäß Figur 1 ermöglicht, weil durch eine wählbare Kombination der Höhenverstellung am Trimmpositionshalter 4 und der Längenverstellung 8 an der Führungsverbindung 1 eine geeignete Bewegungskopplung erzielt werden kann. Ein Heben und Senken der Kamera, die z. B. auf der Plattform 7 steht, beispielsweise durch ein Heben oder Senken des Gegengewichts 5, führt über das Gestänge mit den vier Drehgelenken 6 automatisch zu einer Änderung des Anstellwinkels &agr;. Durch eine Kombination der Höhenverstellung
(bei 4) und der Längenverstellung (bei 8) können für alle Gegenstandsentfernungen und Gegenstandsrichtungen geeignete Kopplungen der Höhenänderung und der Blickrichtungsänderung (Anstellwinkel) der Kamera gefunden werden.
Gleichzeitig hat die gelenkige Vorrichtung nach der Erfindung noch eine weitere wichtige Eigenschaft. In Figur 1 sind die beiden Verstellungen (bei 4 und bei 8) in einer Bezugsposition dargestellt, in der die vier Drehgelenke 6 exakt auf den Ecken eines Parallelogramms liegen. In dieser Bezugsstellung ändert sich der Anstellwinkel der Plattform 7 (und damit der Kamera) nicht, wenn die Kamera gehoben oder gesenkt wird. In Figur 4 ist ein Beispiel für Konstanz dargestellt, bei dem die Kamera während eines Hebevorgangs in jeder Höhe horizontal blickt, d.h. der Anstellwinkel &agr; immer Null bleibt. Diese Einstellung ist besonders geeignet, wenn das Bildfeld der Kamera den Horizont (beispielsweise den Meereshorizont) einfängt. Bei einem Links-Rechts-Schwenk der Kamera der gleichzeitig relativ zur Plattform 7 stattfinden kann, bleibt die Meeresoberfläche im Bildfeld horizontal. In Figur 5 ist ein weiteres Beispiel dargestellt, bei dem die Kamera relativ zur Plattform 7 um einen Anstellwinkel &agr; ungleich Null geneigt ist. Auch dieser Anstellwinkel bleibt konstant, wenn die Kamera gesenkt (Figur 5 a) oder gehoben (Figur 5b) wird.
In Figur 2 ist gezeigt, was mit dem Anstellwinkel &agr; geschieht, wenn die Höhenverstellung des Trimmpositionshalters 4 geringfügig nach oben verstellt ist. Dadurch wird eine relativ kleine Änderung des Anstellwinkels &agr; beim Heben und Senken der Kamera erreicht.
Figur 3 zeigt analog eine größere Veränderung des Anstellwinkels während des Hebens und Senkens, hervorgerufen durch eine erhebliche Höhenverstellung bei 4.
Mit der Längenverstellung 8 kann die Veränderung des Anstellwinkels &agr; zusätzlich beeinflußt werden. In Figur 6 ist ein Beispiel für diese Veränderung dargestellt, wenn die obere Führungsverbindung 1 mit Hilfe der Längenverstellung 8 relativ zur Bezugsposition der vier Drehgelenke 6 verkürzt worden ist.
Zusammenfassend wird durch die Erfindung erreicht, daß der Geräteführer, insbesondere der Kameramann, mit einfachsten Mitteln den Kamera-Anstellwinkel während des Hebens oder Senkens des Krans ruckfrei verändern kann, wobei es gleichzeitig auch eine Bezugsposition gibt, in welcher der Kamera-Anstellwinkel exakt gleich bleibt. Diese Eigenschaften wählt der Kameramann vor dem Heben oder Senken des Krans durch eine bestimmte Höheneinstellung des Trimmpositionshalters 4 an der Kranstütze 3 und/oder eine bestimmte Längenverstellung 8 an der Führungsverbindung 1. Dabei ist der Geräteführer (Kameramann) unabhängig von elektrischen Antrieben, vor allem bei schlechten Witterungsbedingungen oder bei schwer erreichbarem Gelände, so daß keine Transportprobleme aufgrund des geringen Gewichts des erfindungsgemäßen Kamerakrans auftreten.
Der erfindungsgemäße Kamerakran ist wartungsfrei und nicht störungsanfällig. Der mechanische Aufwand ist minimal. Elektrischer und elektronischer Aufwand entfällt grundsätzlich.
Liste der Bezugszeichen
1. Führungsverbindung oben
2. Führungsverbindung unten
3. Kranstütze
4. Tnmmpositionshalter (an Kranstütze 3 verschiebbar)
5. Gegengewicht
6. Drehgelenke
7. Kameraplattform (mit Kamera)
8. Längenverstellung (für obere Führungsverbindung 1) &agr;. Anstellwinkel der Kamera

Claims (12)

1. Kran mit einer Vorrichtung zur Änderung des Anstellwinkels von Geräten, insbesondere Kamerakran mit einer Vorrichtung zur Änderung des Anstellwinkels einer Kamera,
1. mit einer Kranstütze (3),
2. mit einer gelenkig (6) mit der Kranstütze (3) verbundenen Führungsverbindung(2) zum Halten einer angelenkten (6) Geräteplattform (Kameraplattform 7) und eines Gegengewichts (5),
3. mit einer weiteren, an der Plattform (7) gelenkig angreifenden Führungsverbindung (1), die über einen höhenverstellbaren Trimmpositionshalter (4) gelenkig (6) auch mit der Kranstütze (3) verbunden ist,
4. wobei das Drehgelenk (6) zwischen der weiteren Führungsverbindung (I) und dem Trimmpositionshalter (4) so angeordnet ist, daß es in einer Bezugsposition des höhenverstellbaren Trimmpositionshalters (4) ein exaktes Parallelogramm mit den drei anderen Drehgelenken (6) bildet.
2. Kran mit einer Vorrichtung zur Änderung des Anstellwinkels von Geräten nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine stufenlos verstellbare Fixierung der weiteren Führungsverbindung (1) an der Kranstütze (3) mit Hilfe des Trimmpositionshalters (4).
3. Kran mit einer Vorrichtung zur Änderung des Anstellwinkels von Geräten nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Zugstange als weitere Führungsverbindung (1).
4. Kran mit Vorrichtung zur Änderung des Anstellwinkels von Geräten nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch ein Zugseil als weitere Führungsverbindung (1).
5. Kran nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Längenverstellung (8) der weiteren Führungsverbindung (Zugstange bzw. Zugseil 1).
6. Kran nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die unten liegende Führungsverbindung (2) längenverstellbar ist.
7. Kran nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trimmpositionshalter (4) statt an der Kranstütze (3) oder zusätzlich bei einem oder beiden der Drehgelenke (6) an der Plattform (7) höhenverschiebbar angeordnet ist.
8. Kran nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei in der Nähe der Kranstütze (3) liegenden Drehgelenke (6) entweder genau in der Mittelachse der Kranstütze (3) oder beide nach rechts oder links versetzt relativ zur Mittelachse und/oder beide nach vorn oder nach hinten . versetzt relativ zu dieser Mittelachse angeordnet sind.
9. Kran nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei Drehgelenke (6) des Parallelogramms genau senkrecht übereinander liegen.
10. Kran nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß keine zwei Drehpunkte (6) des Parallelogramms in der Bezugsposition genau senkrecht übereinander liegen.
11. Kran nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehgelenke (6) mindestens zum Teil durch Seilschlaufen gebildet sind, die um einen Bolzen geschlungen sind.
12. Kran nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehgelenke (6) mindestens teilweise durch Scheiben gebildet sind, über welche die Führungsverbindung (z. B. die weitere Führungsverbindung 1) als Zugseil gespannt ist.
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