DE29916972U1 - Wasserdichte Brieftasche - Google Patents
Wasserdichte BrieftascheInfo
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Description
1. DAS ERFUNDENE OBJEKT
Wie seine Bezeichnung besagt, bezieht sich die hier vorgestellte Erfindung auf eine Brieftasche, die eine Reihe von Herstellungseigenschaften aufweist, die das Ziel haben, einen wasserdichten Innenraum zu schaffen, so daß bei Mitnahme der Brieftasche ins Wasser der Inhalt vor dem Wasser geschützt ist.
2. VORGSCHICHTE DER ERFINDUNG
Weit verbreitet sind heutzutage Brieftaschen, die dazu bestimmt sind, Objekte kleinerer Dimensionen wie Personalausweis, Kreditkarten und Geldscheine und / oder Geldmünzen aufzunehmen.
Im allgemeinen bestehen diese Brieftaschen aus einem wasserdurchlässigen geschmeidigen Material, damit die bequem in Kleidungstaschen getragen werden können.
Da diese Brieftaschen aus wasserdurchlässigen Materialien wie Leder oder Stoff hergestellt sind, kann man sie nicht in Wasser tauchen, ohne dass ihr Inhalt durchfeuchtet oder gar beschädigt wird. Dieser Umstand macht sie für Personen, die Wassersport treiben, äußerst unzweckmäßig, da sie die Objekte bei der Kleidung und somit in Reichweite möglicher Diebe zurücklassen müssen.
Innerhalb der Vorgeschichte der Erfindung gilt es auch die Existenz von wasserdichten Behältern für Geldmünzen zu erwähnen, die aus einem zylindrischen Rohr bestehen, das mittels eines Dekkels wasserdicht verschlossen werden kann, und die mit einer Kordel versehen sind, um sie um den Hals zu hängen.
Diese Behälter wurden als Geldbörsen für die Aufnahme von Münzen entworfen, weshalb sie ungeeignete Maße aufwiesen, um in ihrem Innenraum Personalausweise, Kreditkarten und andere persönliche Gegenstände und Objekte aufzubewahren, die größere Abmessungen als Münzen haben. Da sie darüber hinaus an einer um den Hals gehängten Kordel getragen werden, sind sie für die Ausübung einiger Wassersportarten unbequem, ja können sogar gefährlich sein.
3. BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Der in den Schutzansprüchen 1-11 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine wasserdichte Brieftasche zu schaffen, die es durch die Fixierung am Körper ermöglicht, daß sie ständig bei sich geführt werden kann.
Die Ausgestaltung der Erfindung in den Schutzansprüchen 2-5 ermöglicht ein sicheres und einfaches Verschließen der Brieftasche.
Um die erwähnten Probleme zu lösen, ist die wasserdichte Brieftasche, das Objekt der hier vorgestellten Erfindung, entworfen worden, die aus einer Basis und einem Deckel aus wasserundurchlässigem Material, vorzugsweise Kunst- Kunststoff, bestehen und an einem ihrer Enden
mit einem Scharnier versehen ist, so dass sich ihre Öffnungen gegenüberstehen und einen inneren Hohlraum bilden.
Sowohl die Basis als auch der Deckel sind an ihrem nach vorne weisenden Ende mit Verschlussmechanismen versehen, und wenigstens einer von ihnen besitzt eine elastische Verbindung, um die Wasserdichtheit des abgegrenzten Hohlraums durch dieselben im verschlossenen Zustand zu sichern, sowie mehrere Schlaufen, durch die ein Gurt gezogen werden kann, um ein enges Anliegen und die Befestigung der Brieftasche am Körper des Nutzers, vorzugsweise an einem Hand- oder Fußgelenk, zu erlauben.
In Übereinstimmung mit der Erfindung bestehen die Verschlussvorrichtungen der Brieftasche aus röhrenförmigen Elementen, die mit einer longitudinalen Nute versehen und dazu bestimmt sind, mehrere zylindrische Teile zu umfassen, die an den nach vorne weisenden Enden der Basis und des Deckels ausgebildet sind.
Die erwähnten röhrenförmigen Elemente sind an einem ihrer Enden mit einem seitlichen Fortsatz versehen, um ihr Festhalten und in Funktion setzen zu erleichtern.
Die zylindrischen Teile an den nach vorne weisenden Enden des Deckels und der Basis sind auf diesen wechselständig angeordnet, wobei sie parallel liegen, wenn sich Deckel und Basis in verschlossener Position befinden.
Um die Verkupplung der röhrenförmigen Elemente auf den zylindrischen Teilen wie bei einer Führungsbahn zu erleichtern, ist vorgesehen, dass das oder die zylindrischen Teile, die sich in einer Zwischenposition befinden, an ihren Enden kegelstumpfförmige Abschnitte aufweisen, die also abnehmend sind.
Durch die im Schutzanspruch 6 gewählte konkave Form wird ein körpernahes Tragen ermöglicht. Damit die Befestigung der Brieftasche an einem Hand- oder Fußgelenk nicht lästig wirkt, ist vorgesehen, dass die Basis an ihrem nach unten weisenden Teil eine konkave Oberfläche bildet, die die Kontaktzone mit jedem der besagten Körperteile bildet.
Die Ausgestaltung der Befestigung in den Schutzansprüchen 7-11 ermöglicht eine individuelle Fixierung der Erfindung am Körper. Diese individuelle Befestigung der Brieftasche am Körper des Nutzers geschieht mittels eines Befestigungsgurtes, der einen entsprechenden Abschnitt aufweist, um seine Durchführung durch die an der Basis und / oder Deckel ausgebildeten Schlaufen zu ermöglichen.
Besagter Gurt ist an einem seiner Enden mit einem Riegel versehen, der größere Maße aufweist als die erwähnten Schlaufen, wodurch besagter Riegel als Anschlag gegen jede von ihnen funktioniert.
Dieser Gurt verfügt über ergänzende Vorrichtungen zum Verschließen, die ein enges Anliegen und den Verschluss desselben am Körper des Nutzers erlauben.
Es ist vorgesehen, dass die ergänzenden Verschlussvorrichtungen aus zwei Stoffteilen vom Typ Klettverschluss bestehen, die jeweils mit Haken und Schleifen versehen sind.
Um zu verhindern, dass die sich im Innern des Hohlraumes befindenden Objekte seitlich aus der Brieftasche hinausfallen können, wenn diese geöffnet wird, ist vorgesehen, dass diese entsprechend ihrer Seitenteile jeweils mit Teilen aus dehnbarem Material versehen sind.
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BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
- Figur 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der Brieftasche in geschlossener Position.
- Figur 2 zeigt eine Aufsicht des Deckels.
- Figur 3 zeigt eine Untersicht der Basis, an dem ein Gürtelteil zu sehen ist, der durch die Schlaufen geführt ist.
- Figur 4 zeigt eine perspektivische Ansicht von einem der röhrenförmigen Elemente des Verschlusses.
- Figur 5 zeigt eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht von der geöffneten Brieftasche.
- Figur 6 zeigt eine Flachzeichnung des Befestigungsgurtes, an dem man die an ihm angebrachten Verschlussvorrichtungen beobachten kann.
BEVORZUGTE AUSFUHRUNG DER ERFINDUNG
Wie man in den eingefügten Figuren beobachten kann, verfügt die wasserdichte Brieftasche, das Objekt der vorliegenden Erfindung, über einen Deckel (1) und eine Basis (2), an deren nach vorne weisenden Enden jeweilige Scharniere (3) sind, die es erlauben, sie in geöffneter und geschlossener Position anzuordnen.
Der Deckel (1) hat an seinem nach vorne weisenden, zentralen Ende einen zylindrischen Teil, der an seinen Enden jeweilige kegelstumpfförmige Abschnitte (12) aufweist, die abnehmend sind.
Die Basis (2) zeigt an ihrem nach vorne weisenden Ende zwei zylindrische Teile (21), die zur Seite hin angeordnet sind und bezüglich der Position, die der zylindrische Teil (11) auf dem Deckel (1) einnimmt, wechselständig mit diesem sind.
Diese wechselständige Anordnung der hervorstehenden Teile (11) und (21) erlauben ihre Parallelstellung, wenn sich die Basis und der Deckel in geschlossener Position befinden, wobei sie mittels röhrenförmiger Elemente (4) in besagter Position festgehalten werden, wobei diese wie bei einem Riegel auf den erwähnten Abschnitten (11 und 21) angebracht sind und einen Teil des Abschnitts (11) und einen Teil der Abschnitte (21) umfassen, wie man der Zeichnung Figur 1 entnehmen kann.
Um die Anbringung der röhrenförmigen Elemente (4) auf den Abschnitten (11) und (21) zu erlauben, ist vorgesehen, dass jene über eine longitudinal Nut (41) verfügen, durch die die Vereinigungszone besagter Abschnitte mit dem Deckel (1) und der Basis (2) jeweils gezogen werden.
Die röhrenförmigen Elemente (4) zeigen darüber hinaus an einem ihrer Enden einen seitlichen Fortsatz (42), um ihr Festhalten und in Funktion setzen zu erleichtern.
Um die Wasserdichtheit des Verschlusses zu sichern, ist es vorgesehen, dass der Deckel (1) an seiner Öffnung mit einer Verbindung (13) aus elastischem Material versehen ist.
Die Basis (2) hat an ihrem Unterteil zwei Schlaufen (22), um einen Gurt (5) hindurchzuführen, der einem festen Anliegen und der Festsetzung der Brieftasche am Körper des Nutzers dient, vor-
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vorzugsweise an einem der Handgelenke oder an einem der Fußgelenke.
Die Schlaufen (22) werden von dem Material der Basis (2) selbst und den auf dieser angebrachten Riegeln (23) bestimmt.
Der Gurt (5) verfügt an einem seiner Enden über einen Riegel größerer Dimensionen als die Schlaufen (22), so dass besagter Riegel als Anschlag gegen jede von ihnen funktioniert.
Der Gurt (5) verfügt an einer seiner Seiten über ergänzende Vorrichtungen zum Verschließen (52) und (53), die bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel aus jeweiligen Stoffteilen bestehen und jeweils mit Haken und Schleifen versehen sind.
Die Brieftasche verfügt entsprechend der Seitenteile des Deckels (1) und der Basis (2) über jeweilige Abschnitte aus dehnbarem Material (6), die an ihnen befestigt sind, um das Herausfallen von Objekten zu verhindern, die in der Brieftasche aufbewahrt werden, wenn diese geöffnet wird.
Die Materialien, Form, Größe und Anordnung der Elemente sind insoweit veränderungsfähig, wie dies keine Abänderung der Charakteristiken nach sich zieht, die im folgenden Patentanspruch gefordert werden.
Claims (11)
1. Wasserdichte Brieftasche, die sich dadurch charakterisiert, dass sie aus einem Deckel (1) und einer Basis (2) aus wasserundurchlässigem Material besteht, die an einem ihrer Enden mit einem Scharnier versehen ist, so dass sich ihre Öffnungen gegenüberstehen und die an ihrem gegenüber liegenden Ende Verschlussvorrichtungen aufweisen, wobei eines der besagten Elemente an seiner Öffnung über eine elastische Verbindung (13) verfügt, die den Zweck hat, die Wasserdichte des inneren Hohlraums in geschlossener Position zu sichern, wobei entweder die Basis oder der Deckel mit Schlaufen (22) versehen sind, um durch sie einen Gurt (5) hindurchzuführen, der Zweck hat, die Fixierung der Brieftasche am Körper des Nutzers zu erlauben.
2. Brieftasche, die sich entsprechend des vorhergehenden Schutzanspruchs charakterisiert, weil die Verschlussvorrichtungen aus röhrenförmigen Elementen (4) bestehen, die mit einer longitudinalen Nut (41) versehen sind, die den Zweck haben, zylindrische Teile (11 und 21) zu umfassen, die die nach vorne weisenden Enden des Deckels und der Basis aufweisen.
3. Brieftasche, die sich entsprechend der vorhergehenden Schutzansprüche charakterisiert, weil die röhrenförmigen Elemente (4) an einem ihrer Enden mit einem seitlichen Fortsatz (42) versehen sind, um ihr in Funktion setzen zu erleichtern.
4. Brieftasche, die sich entsprechend der vorhergehenden Schutzansprüche charakterisiert, weil sich die zylindrischen Teile (11 und 21) an den nach vorne weisenden Enden des Deckels (1) und der Basis (2) auf diesen in wechselständiger Form befinden, wobei sie alle parallel liegen, wenn sich die Basis (2) und der Deckel (1) in geschlossener Position befinden.
5. Brieftasche, die sich entsprechend der vorhergehenden Schutzansprüche charakterisiert, weil der oder die zylindrischen Teile in dem Zwischenraum (11) an ihren Enden jeweils Abschnitte (12) aufweisen, die abnehmender Form sind.
6. Brieftasche, die sich entsprechend der vorhergehenden Schutzansprüche charakterisiert, weil die Basis (1) an ihrer Unterseite eine konkave Oberfläche besitzt, die die Kontaktzone mit dem Körper des Nutzers bildet.
7. Brieftasche, die sich entsprechend der vorhergehenden Schutzansprüche charakterisiert, weil der Befestigungsgurt (5) über einen entsprechenden Abschnitt verfügt, der die Durchführung des Gürtels durch die Schlaufen (22) erlaubt.
8. Brieftasche, die sich entsprechend der vorhergehenden Schutzansprüche charakterisiert, weil der Gurt (5) an einem seiner Enden über einen Riegel (51) verfügt, der größere Maße aufweist als die Schlaufen (22), wobei besagter Riegel als Anschlag gegen jede von ihnen funktioniert.
9. Brieftasche, die sich entsprechend der vorhergehenden Schutzansprüche charakterisiert, weil der Gurt (5) über ergänzende Vorrichtungen zum Verschließen verfügt, die ein enges Anliegen und den Verschluss desselben an jedwedem Körperteil des Nutzers erlauben, vorzugsweise an einem Hand- oder Fußgelenk.
10. Brieftasche, die sich entsprechend der vorhergehenden Schutzansprüche charakterisiert, weil die ergänzenden Vorrichtungen zum Verschließen am Gurt (5) aus zwei Stoffteilen (52 und 53) bestehen, die jeweils mit Haken und Schleifen versehen sind.
11. Brieftasche, die sich entsprechend der vorhergehenden Schutzansprüche durch das Vorhandensein im Inneren von Teilen aus dehnbarem Material (6) charakterisiert, die mit den Seiten der Basis (2) und des Deckels (1) verbunden sind und den Zweck haben zu verhindern, dass beim Öffnen der Brieftasche Objekte seitlich aus dieser herausfallen können.
Priority Applications (1)
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Publications (1)
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| DE29916972U1 true DE29916972U1 (de) | 1999-12-09 |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
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1999
- 1999-09-17 DE DE29916972U patent/DE29916972U1/de not_active Expired - Lifetime
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