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DE29916777U1 - Schneidemaschine mit Restehalter - Google Patents

Schneidemaschine mit Restehalter

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DE29916777U1
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DE
Germany
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protection plate
slide protection
plate
cutting machine
cutting
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Application number
DE29916777U
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English (en)
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Bizerba SE and Co KG
Original Assignee
Bizerba SE and Co KG
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Publication date
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/01Means for holding or positioning work
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/06Arrangements for feeding or delivering work of other than sheet, web, or filamentary form
    • B26D7/0608Arrangements for feeding or delivering work of other than sheet, web, or filamentary form by pushers

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Cutting Devices (AREA)

Description

Bizerba GmbH & Co. KG B 212/0999 K-R
Wilhelm Kraut-Str. 65
72336 Baiingen
Schneidemaschine mit Restehalter Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Aufschnittschneidemaschine insbesondere zum Schneiden von Nahrungsmitteln mit manuellem Schneidgutvorschub, mit einem Maschinengehäuse, einem rotierend angetriebenen Kreismesser, einem parallel zur Schneidebene des Kreismessers hin- und her verschiebbaren Schlitten mit einer Schneidgutauflage, mit einem auf dem Schlitten quer zu dessen Verschieberichtung gleitverschieblichen und in Schlitten-Verschieberichtung schwenkbar gelagerten Schneidguthalter, an dessen freiem Ende eine Schieberschutzplatte mit Restehalterplatte für den Schneidgutvorschub mit senkrecht zur Schneidebene verlaufender Drehachse schwenkbar befestigt ist.
Verschärfte Auflagen bezüglich Unfallvorschriften und Hygienevorschriften bei Schneidemaschinen im Nahrungsmittelbereich, z.B. Europäische Norm Nr. EN 1974, brachten für die Bedienungsperson einen verbesserten Schutz und Vorteile für den Konsumenten. Allerdings wurde durch die strengeren Vorschriften auch die Handhabung der Schneidemaschine beim Schneiden und beim Reinigen durch die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen erschwert.
Die vorliegende Erfindung dient dazu, die Reinigung der Maschine bezüglich Schneidgutvorschubeinheit zu vereinfachen und gleichzeitig den Hygienestandard zu verbessern.
Es sind Schneidemaschinen mit senkrecht oder schrägstehendem Kreismesser bekannt, bei denen das Schneidgut nach dem Auflegen auf eine rinnenförmige Schneidgutauflage des Schlittens mit Hilfe eines schwenkbaren Schneidguthalters in Richtung Kreismesser vorgeschoben wird.
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Der bekannte Arbeitsablauf verläuft in der Regel etwa in der Weise, daß das Schneidgut von Hand mit Hilfe des Schneidguthalters gleichzeitig gegen eine seitliche Schneidgutführung der Schneidgutauflage und gegen eine verstellbare Anschlagplatte in Richtung des Kreismessers gedrückt wird. Die Lage der Anschlagplatte zum Kreismesser bestimmt die Dicke der abzutrennenden Scheiben. Durch Hin- und Herbewegung des Schlittens werden die Scheiben vom Schneidgut abgetrennt.
Bei einem längeren Schneidgut liegt der Schneidguthalter mit einer an seinem freien Ende schwenkbar angebrachten Schieberschutzplatte auf dem Schneidgut auf. Die Hand der Bedienungsperson liegt beim Schneidvorgang geschützt auf der dem Kreismesser abgewandten Seite der Schieberschutzplatte. Die Finger können dabei aber die Schieberschutzplatte umgreifen und kommen mit fortschreitendem Schneidvorgang immer näher in den Gefahrenbereich des Kreismessers. Um Schnittverletzungen zu verhindern, ist an der Schwenkachse des Schneidguthalters im Abstand von ca. 60 mm vom Kreismesser ein schwenkwinkelabhängiger Anschlag angebracht. Dieser verhindert, daß der Schneidguthalter in seiner auf dem Schneidgut aufgesetzten Stellung weiter vorgeschoben werden kann. Wird der Schneidguthalter jedoch in eine Sicherheitsposition weitergeschwenkt, bei der die Schieberschutzplatte auf der Schneidgutauflage aufliegt, so kann der Schneidguthalter am Anschlag vorbeigleiten und zum Aufschneiden des Schnittgutrestes bis zur Kreismesserebene weitergeschoben werden.
In dieser Sicherheitsposition der Schieberschutzplatte ist ein Umgreifen derselben mit den Fingern nicht mehr möglich, weil diese praktisch mit ihrer Außenform die rinnenförmige Schneidgutauflage vollkommen ausfüllt. Durch einen zusätzlich an der Schneidgutauflage angebrachten Fingerschutz wird die Berührung der Finger mit dem Kreismesser während des Schneidevorgangs verhindert. Das Festhalten des nun kürzeren Schneidguts ist jedoch nicht mehr möglich. Um zu verhindern, daß das Schneidgut bei der Hubbewegung mit dem Schlitten hin- und herrutscht, ist an der Schieberschutzplatte in Richtung Kreismesser eine zusätzliche Restehalterplatte befestigt, die an ihrer dem Kreismesser zugewandten Seite nadeiförmige Spitzen oder Zähne aufweist, die sich an dem vorzuschiebenden Schnittgutende festkrallen.
Aus der DE-PS 36 37 293 ist eine Schneidemaschine mit schwenkbarem Schneidguthalter bekannt, bei dem die Restehalterplatte mittels einer Schraube und zusätzlichem Zentrierstift fest mit der Schieberschutzplatte verbunden ist. Zur Reinigung der mit dem Schneidgut in Berührung kommenden Lebensmittel muß die Restehalterplatte täglich ein- oder mehrmals demontiert werden, während die Schieberschutzplatte aus Sicherheitsgründen nicht
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demontierbar sein darf. Dazu muß die Befestigungsschraube mittels Werkzeug von der Schieberschutzplatte gelöst werden. Durch Verdrehen des Restehalters in eine schlüssellochförmige erweiterte Aussparung ist dieser dann in Messerrichtung abnehmbar und wird nach der Reinigung z.B. in einem Ultraschallbad wieder in umgekehrter Reihenfolge montiert.
Nachteilig bei dieser Ausführung ist die umständliche Handhabung beim Demontieren und Wiederanbringen der Restehalterplatte, die schlecht zu reinigenden Gewinde der Schraubverbindung sowie die vom Sicherheitsaspekt betrachtet zu große schlüsseiförmige Aussparung, weil diese das Durchgreifen mit den Fingern ermöglicht.
Es ist Aufgabe der Erfindung, das Abnehmen und Montieren der Restehalterplatte zu vereinfachen bei gleichzeitiger Verbesserung der Sicherheits- und Hygieneaspekte.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Restehalterplatte mit der Schieberschutzplatte mittels Magnetkraft leicht lösbar zusammengehalten ist und gegen Verrutschen in Verschieberichtung des Schlittens durch formschlüssiges Ineinandergreifen mit der Schieberschutzplatte gesichert ist.
Vorteilhafterweise ist die Restehalterplatte zur Reinigung sehr einfach demontierbar. Es genügt ein Fingerdruck auf einen vorspringenden Teil der Restehalterplatte, um diese gegen die zusammenhaltende Magnetkraft von der Schieberschutzplatte abzuheben und anschließend aus der Maschine zur Reinigung, z.B. in einem Ultraschallbad, zu entnehmen.
Ebenso einfach ist das Wiederanbringen der Restehalterplatte nach der Reinigung an die Schieberschutzplatte mittels Einhängen und Schwenken in die Arbeitsposition.
Ein Dauermagnet hält die Restehalterplatte zuverlässig fest. Einwirkende seitliche Scherkräfte beim Festhalten des Schneidguts und Schneiden während der Hin- und Herbewegung des Schlittens werden durch die formschlüssigen und spielarmen Nut-/ Zapfenverbindungen zwischen Restehalterplatte und Schieberschutzplatte aufgenommen.
Das Wiederanbringen der Restehalterplatte wird durch zusätzliche Einführschrägen an den Nut-/ Zapfenverbindungen erleichtert.
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An der aus Sicherheitsgründen nicht abnehmbaren Schieberschutzplatte sind keine Bohrungen vorhanden. Die lichte Weite der Aussparung beträgt an der Schmalseite weniger als 6 mm. Somit ist das Durchgreifen mit den Fingern in den Bereich des Kreismessers nicht möglich und damit ein Höchstmaß an Sicherheit gegeben.
Der Dauermagnet mit Gegenhalter ist vorteilhafterweise unterhalb der oberen Nut-/ Zapfenverbindung plaziert. Dadurch wirkt die anziehende Magnetkraft auf die ganze Fläche der Restehalterplatte und hält diese mit der Schieberschutzplatte zusammen.
Dauermagnet und Gegenhalter sind versenkt und abgedichtet in die Schieberschutzplatte bzw. Restehalterplatte eingebaut, so daß keine überstehenden Kanten oder Vertiefungen vorhanden sind. Dies bringt den Vorteil der leichten Reinigung dieser Teile.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Schneidemaschine.
Fig.2 eine Vorderansicht des hin- und herverdrehbaren Schlittens mit Teilschnitt.
Fig. 3 eine Seitenansicht des Schlittens in Pfeilrichtung „X" gemäß Fig. 2.
Fig. 4 ein Schnitt A-A in Fig. 3 in vergrößerter Darstellung.
Die in Fig. 1 dargestellte Schneidemaschine 1, aus dem Blickwinkel der Bedienungsperson betrachtet, umfaßt ein Maschinengehäuse 2, in dem ein rotierend angetriebenes Kreismesser 3 gelagert ist. Eine parallel zur Schnittebene des Kreismessers 3 verlaufende und verstellbare Anschlagplatte 4 für das Schneidgut bestimmt in bekannter Weise die Scheibenschnittstärke. Das in Scheiben zu zerteilende Schneidgut wird auf die rinnenförmige Schneidgutauflage 5 eines Schlittens 6 gelegt der parallel zur Schnittebene des Kreismessers gleitverschieblich ist.
An der Schneidgutauflage 5 ist eine Gleitachse 7 befestigt, auf der ein Schneidguthalter 8 schwenkbar und quer zur Verschieberichtung des Schlittens gleitverschieblich gelagert ist.
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Am freien Ende des Schneidguthalters 8 ist in bekannter Weise eine Schieberschutzplatte 9 aus transparentem Kunststoff mit einer parallel zur Gleitachse 7 verlaufenden Drehachse 10 partiell schwenkbar befestigt.
Der Schneidguthalter 8 mit Schieberschutzplatte 9 ist von einer weggeschwenkten Position zum Einlegen des Schneidgutes mittels eines Handgriffs 11 in die Schneideposition verschwenkbar, so daß er entweder mit dem unteren Teil der Schieberschutzplatte 9 auf dem noch längeren Schneidgut aufliegt, oder bei kürzerem Schneidgut direkt auf der Schneidgutauflage 5 aufliegt.
In der letzteren Position, wie in Fig. 3 ersichtlich, bei der die Schieberschutzplatte 9 mit ihrer Außenkontur die rinnenförmige Schneidgutauflage 5 bis auf wenige mm Spiel ausfüllt, kann die Schieberschutzplatte 9 zum Aufschneiden des Schneidgutrestes bis unmittelbar an das Kreismesser 3 herangeschoben werden. Die Hand der Bedienungsperson ist dabei gegen Schnittverletzungen am Kreismesser 3 einerseits durch die hochragende Schieberschutzplatte 9 und zusätzlich durch einen an der Schneidgutauflage 5 befestigten Fingerschutz 13 geschützt.
Wie aus Fig. 2 bis 4 ersichtlich, ist an der Schieberschutzplatte 9 in Richtung Kreismesser 3 eine Restehaiterplatte 14 aus transparentem Kunststoff angebracht. Diese ist auf ihrer dem Kreismesser 3 zugewandten Fläche mit nadeiförmigen Spitzen 15 bzw. Zähnen zum rutschfesten Sichern des Schneidgutendes während des Aufschneidens ausgestattet.
Die Restehalterplatte 14 ist erfindungsgemäß mit der Schieberschutzplatte 9 durch formschlüssiges Ineinandergreifen der beiden Teile und mit Magnetkraft zusammengehalten. Im Ausführungsbeispiel wird dies dadurch erreicht, daß am unteren Teil der Restehaiterplatte 14 ein L-förmiger Schenkel 12 ausgebildet ist, in den zwei winkelförmige Nuten 18 eingearbeitet sind. Über zwei am unteren Teil der Schieberschutzplatte 9 angebrachten Zapfen 19 kann die Restehaiterplatte 14 von unten her spielarm eingehängt werden. Im oberen Teil der Restehaiterplatte 14 ist ein vorspringender Schenkel 16 ausgebildet, der in eine diesem gegenüberliegende passende Aussparung 17 in der Schieberschutzplatte 9 mittels einer Schwenkbewegung so weit eingesteckt wird, daß er durch diese hindurchragt.
Die Aussparung 17 weist vorzugsweise eine umlaufende Abschrägung 24 auf, damit der Schenkel 16 leichter eingeführt werden kann und die Aussparung 17 bei abgenommener Restehaiterplatte 14 leichter gereinigt werden kann.
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Unterhalb der Aussparung 17 ist in einer Sackbohrung 20 der Schieberschutzplatte 9 ein Dauermagnet 21 mit einer umhüllenden Abdichtung 22 plaziert und befestigt. Fluchtend zur Sackbohrung 20 ist in der Restehalterplatte 14 ein Gegenhalter 23 bündig zu der an der Schieberschutzplatte 9 anliegenden Fläche der Restehalterplatte 14 fest eingebaut.
Der Dauermagnet 21 mit Abdichtung 22 und der Gegenhalter 23 werden beispielsweise durch Ultraschallschweißen befestigt. Ihre Anordnung kann zu dem beschriebenen Ausführungsbeispiel natürlich auch vertauscht sein, so daß z.B. der Dauermagnet 21 in der Restehalterplatte 14 angebracht ist. Ebenso kann das formschlüssige Ineinandergreifen von Restehalterplatte 14 und Schieberschutzplatte 9 vom Ausführungsbeispiel abgewandelt sein und innerhalb der dem Fachmann bekannten Lösungen variieren. Entscheidend ist die leichte Demontier- und Montierbarkeit der Restehalterplatte 14. Zum Ausbau der Restehalterplatte 14 genügt ein Fingerdruck gegen den aus der dem Kreismesser abgewandten Seite der Schieberschutzplatte 9 herausragenden Schenkel 16, um die Magnetkraft des Dauermagneten 21 aufzuheben und die Restehalterplatte in eine in Fig. 2 strichpunktiert gezeichnete Position 14 ' wegzuschwenken, von der sie dann leicht abnehmbar ist. Um die Montage der Restehalterplatte 14 nach der Reinigung zu erleichtern, sind Zapfen 19, Nuten 18, Schenkel 16 und Aussparung 17 mit Einführschrägen versehen.

Claims (10)

1. Schneidemaschine (1) zum Schneiden von Nahrungsmitteln mit einem Maschinengehäuse (2), einem rotierend angetriebenen Kreismesser (3), einem parallel zur Schneidebene des Kreismessers (3) hin- und her verschiebbaren Schlitten (6), mit einer Schneidgutauflage (5), mit einem auf dem Schlitten (6) quer zu dessen Verschieberichtung gleitverschieblichen und in Schlitten-Verschieberichtung schwenkbar gelagerten Schneidguthalter (8), an dessen freiem Ende eine Schieberschutzplatte (9) mit Restehalterplatte (14) für den Schneidgutvorschub mit senkrecht zur Schneidebene verlaufender Drehachse (10) schwenkbar befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Restehalterplatte (14) mit der Schieberschutzplatte (9) mittels Magnetkraft leicht lösbar zusammengehalten ist und gegen Verrutschen in Verschieberichtung des Schlittens (6) durch formschlüssiges Ineinandergreifen mit der Schieberschutzplatte (9) gesichert ist.
2. Schneidemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Restehalterplatte (14) mindestens einen in Richtung Schieberschutzplatte (9) vorspringenden Schenkel (16) aufweist, der durch eine Aussparung (17) der Schieberschutzplatte (9) formschlüssig und spielarm passend hindurchragt.
3. Schneidemaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der vorspringende Schenkel (16) einen rechteckigen Querschnitt aufweist und die lichte Weite der Schmalseite der Aussparung (17) nicht mehr als 6 mm beträgt.
4. Schneidemaschine nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkellänge größer als die Dicke der Schieberschutzplatte (9) ist.
5. Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Teil der Restehalterplatte (14) in Richtung Schieberschutzplatte (9) ein L- förmiger Schenkel (12) ausgebildet ist, in den zwei Nuten (18) eingearbeitet sind, in welche zwei am unteren Teil der Schieberschutzplatte (9) angebrachte Zapfen (19) formschlüssig passend einsteckbar sind.
6. Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (16) mit der Aussparung (17) und die Zapfen (19) mit den Nuten (18) spielarm zusammenpassen und die Elemente (16 bis 19) mit Einführschrägen zum leichteren Einhängen der Restehalterplatte (14) auf die Schieberschutzplatte (9) versehen sind.
7. Schneidemaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (17) eine umlaufende Abschrägung (24) aufweist.
8. Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß Restehalterplatte (14) und Schieberschutzplatte (9) durch einen Dauermagnet (21) mit Gegenhalter (23) zusammengehalten werden, wobei der Dauermagnet (21) in der Nähe und unterhalb der Aussparung (17) plaziert ist.
9. Schneidemaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Dauermagnet (21) in einer Sackbohrung (20) der Schieberschutzplatte (9) versenkt und abgedichtet eingebaut ist, wobei die Sackbohrung mit einer Abdichtung (22) verschlossen wird.
10. Schneidemaschine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenhalter (23) in der Restehalterplatte (14) versenkt und bündig zu der an der Schieberschutzplatte (9) anliegenden Fläche der Restehalterplatte fest eingebaut ist.
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